Fachbeiträge & Kommentare zu Prozesskostenhilfe

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Vereinbarung eines Erfolgshonorars (§ 4a RVG)

Rz. 26 Das anwaltliche Standesrecht erklärt es in § 49b Abs. 1 S. 1 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) grundsätzlich für unzulässig, geringere Gebühren und Auslagen zu vereinbaren oder zu fordern, als im RVG vorgesehen sind. Die Vorschriften des RVG über Gebühren und Auslagen schreiben also die jeweilige Mindestvergütung vor, die in der Regel nicht unterschritten werden darf....mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / C. Die Anwaltsgebühren für Verfahren in Familiensachen

Rz. 54 Für Verfahren in Familiensachen werden grundsätzlich dieselben Gebühren für die Tätigkeit des RA vor dem Familiengericht erhoben, wie für eine Anwaltstätigkeit vor einem Zivilgericht im Zivilprozess nach der ZPO. Speziell bei der Einigungsgebühr gibt es allerdings Besonderheiten. Nachdem unter den vorstehenden Rdn 16 ff. die Ermittlung der Verfahrenswerte dargestellt ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / I. Berechnung der Wertgebühren (§ 13 RVG)

Rz. 105 Die Gebühren des Rechtsanwalts werden häufig nach dem Gegenstandswert berechnet, um den es in der betreffenden Angelegenheit geht (§ 2 Abs. 1 RVG). Man spricht hier auch von Wertgebühren. Siehe auch Rdn 7 ff. Rz. 106 Um den Betrag einer bestimmten Gebühr in Euro zu ermitteln, benötigen Sie zwei Angaben, nämlichmehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich

Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits. Jeder Vergleich ist natürlich auch eine Einigung. Jedoch ist der...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / A. Vorbemerkungen

Rz. 1 → Dazu Aufgaben Gruppe 23 Die Verfahren in Familiensachen – das sind in diesem Kapitel im Wesentlichen Ehe-, Kindschafts-, Abstammungs- und Unterhaltssachen – wurden im Jahr 2009 zu einem einheitlichen Familienverfahrensrecht zusammengefasst durch das "Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" vom 17....mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / VIII. Der Gebührenvorschuss (§ 9 RVG)

Rz. 73 Der RA kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern (§ 9 RVG). Der RA kann auch die Übernahme eines Auftrags von der Zahlung des Vorschusses abhängig machen. Bis zum Eingang der Vorschusszahlung muss der RA keine Tätigkeiten beginnen. Jedoch wird der RA dies seinem Auft...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / II. Die Wertvorschriften der ZPO, des GKG und des FamGKG für die Ermittlung des Gebührenstreitwertes

Rz. 17 Das RVG kennt bis auf wenige hilfsweise anzuwendende Ausnahmebestimmungen keine eigenen Wertberechnungsvorschriften. In § 23 verweist das RVG auf andere Kostengesetze, so in Abs. 1 für den Zivilprozess auf das GKG, bzw. in Familiensachen auf das FamGKG und in Abs. 3 in anderen Angelegenheiten auf das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Beispiele für die in Abs. ...mehr

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§ 7 Bürgerliche Rechtsstrei... / F. Die Gebühren bei Beschwerde und Erinnerung

Rz. 105 → Dazu Aufgaben Gruppe 21 Das Beschwerdeverfahren und die nicht in § 19 Abs. 1 Ziff. 5 RVG genannten Erinnerungsverfahren gehören nicht zum Rechtszug. Das Verfahren über die Beschwerde und über die meisten Erinnerungen zählt also gebührenrechtlich als besondere Angelegenheit (§ 18 Abs. 1 Ziff. 3 RVG). Daher erhält der in diesen Verfahren tätige RA hierfür gesonderte G...mehr

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§ 1 Die Grundlagen des Kost... / IV. Steuerliche Vorschriften für Vergütungsrechnungen

Rz. 109 Für die Wirksamkeit einer Vergütungsrechnung sind zwei verschiedene Aspekte zu unterscheiden. Zum einen geht es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen die Rechnung gegenüber dem Zahlungspflichtigen zivilrechtlich wirksam ist, und zum anderen besteht das Problem, dass die Rechnung bestimmte steuerrechtliche Vorgaben erfüllen muss, damit der Zahlungspflichtige – w...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 2. Die Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (Nrn. 7001, 7002 VV RVG)

Rz. 204 Die im Vergütungsverzeichnis des RVG in den Nummern 7001 und 7002 aufgeführten Auslagen für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen werden in der Praxis oft auch nur "Auslagen" genannt. Bei den in dieser Vorschrift genannten Entgelten für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen handelt es sich im Wesentlichen um Auslagen für Briefmarken sowie um zeittaktbez...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 6. Beauftragung mit Einzelhandlungen

Rz. 142 Der § 15 Absatz 5 RVG wird durch § 15 Absatz 6 RVG ergänzt, indem dort bestimmt wird, dass ein RA für die Ausführung von mehreren Einzeltätigkeiten, die zu derselben Angelegenheit gehören, nicht mehr Gebühren beanspruchen darf, als wenn er von Anfang an als Prozessbevollmächtigter alle diese Einzeltätigkeiten erledigt haben würde. Die Höchstgrenze, bis zu der er für ...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / A. Der Aufbau des RVG

Rz. 1 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ist die gesetzliche Regelung zur Berechnung der Vergütung für die Ausübung anwaltlicher Tätigkeiten der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Nach dem Willen des Gesetzgebers soll das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz schon durch seinen äußeren Aufbau transparent und dadurch anwenderfreundlich sein, insbesondere für den Recht suchenden Bürge...mehr

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§ 3 Die Grundlagen der Bewe... / B. Allgemeine Hinweise (§ 23 RVG)

Rz. 2 Wie bereits weiter oben ausgeführt wurde (siehe § 1 Rdn 13 ff.: "Pauschgebühren"), hat in der Regel der Arbeitsaufwand des RA keinen Einfluss auf die Höhe der ihm zuwachsenden Gebühren, da diese, soweit das RVG nichts anderes bestimmt, nach dem Wert berechnet werden, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat, welchen das RVG als Gegenstandswert bezeichnet (§ 2 ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / III. Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen (§ 58 Abs. 3 RVG)

Rz. 69 Der Pflichtverteidiger muss sich grundsätzlich alle Zahlungen des Beschuldigten oder eines Dritten (z. B. des Ehegatten) an ihn auf die ihm aus der Staatskasse zustehende Vergütung anrechnen lassen. Dabei ist es gleichgültig, ob die Zahlungen vor oder nach der Beiordnung erfolgt sind. Sind die Zahlungen erst erfolgt, nachdem der RA Gebühren aus der Staatskasse erhalte...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

I. Voraussetzungen Rz. 165 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[178] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[179] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein,...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nach... / II. Subjektive Voraussetzung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe gem. §§ 114 Abs. 1 S. 1 1 HS, 115 Abs. 1 und 2 ZPO

Gem. § 114 Abs. 1 S. 1 1 HS ZPO erhält eine Partei – ungeachtet der weiteren zur Gewährung von PKH notwendigen Voraussetzungen wie bspw. der zu bejahenden Erfolgsaussicht des zugrundeliegenden Anspruchs oder dass das Begehren nicht mutwillig erscheinen darf, § 114 Abs. 1 S. 1 2 HS ZPO – PKH, wenn sie die Kosten der Prozessführung nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen ...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nachweis eines äußerst geringen Geldbetrages aus einer Rente im PKH-Bewilligungsverfahren

§§ 114 Abs. 1, 115, 118 Abs. 2 ZPO Leitsatz Gibt die Antragstellerin in einem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an, dass sie zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts eine lediglich nur äußerst geringfügige Rente erhält, so hat sie darzulegen und glaubhaft zu machen, wie sie damit ihren Lebensunterhalt finanziert, ggfs. sind darüber hinaus gewährte freiwillige Leistungen Dr...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nach... / I. Sachverhalt

Im Rahmen einer von der Antragstellerin beantragten Prozesskostenhilfe (PKH) in einem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gegen ein Urteil des Berufungsgerichts (OLG Köln, Beschl. v. 13.1.2021 – 13 U 82/14) hat diese im Februar 2021 mittels Telefax eine Erklärung über ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst entsprechenden Nachweisen eingereicht. Mit einem we...mehr

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AGS 01/2022, Lissner/Dietrich/Schmidt, Beratungshilfe mit Prozess- und Verfahrenskostenhilfe - Ein Handbuch und Nachschlagewerk für die Praxis

Herausgegeben von Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner und Joachim Dietrich sowie Richter am BGH Dr. Carsten Schmidt. Verlag Kohlhammer, Stuttgart. 4. Aufl., 2022. XXVI, 496 S., 95,00 EUR Das vorliegende Werk hat sich zwischenzeitlich zu einem Standardwerk im Rahmen der Beratungs- und Prozesskostenhilfe entwickelt. Die Verfasser liefern ein ausführliches Nachschlagewerk, das de...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Mehrvergleich, § 48 Abs. 1 RVG n.F.

Rz. 16 Mit der Neufassung von § 48 Abs. 1 RVG hat der Gesetzgeber praktische Anwendungsprobleme bei der Anwaltschaft beseitigt. Bisher war es streitig, ob Rechtsanwälte, die für den Abschluss eines Vergleichs beigeordnet wurden, nur die Einigungsgebühr aus der Staatskasse erstattet bekamen oder ob alle durch den Vergleich entstehenden Gebühren (Differenzverfahrens- und Diffe...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / I. Voraussetzungen

Rz. 165 Der Antragsteller muss bedürftig sein im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 BerHG, d.h. es müsste ihm Verfahrenskostenhilfe ohne einen eigenen Beitrag zu den Kosten zu gewähren sein.[178] Auf das Einkommen des Ehegatten kommt es nicht an, auch § 1360a BGB ist nicht heranzuziehen.[179] Der Antrag darf nicht im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 3 BerHG "mutwillig" sein, weder im Hinblick...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Hinweispflicht des Anwalts

Rz. 172 Der Anwalt kann die Aufhebung der Bewilligung nur beantragen, wenn er gemäß § 6a Abs. 2 S. 2 Nr. 2, § 8a Abs. 2 Nr. 2 und Abs. 4 BerHG den Mandanten bei der Mandatsübernahme auf die Möglichkeit der Aufhebung der Bewilligung sowie auf die sich für die Vergütung ergebenden Folgen hingewiesen hat. Der Hinweis ist in Textform zu erteilen.mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / V. Fazit

Rz. 173 Aufgrund des einzusetzenden Vermögens, das durch die Durchsetzung eines erbrechtlichen Anspruches erzielt werden soll, wird im Alltag des Erbrechtsanwalts die Beratungshilfe keine große Bedeutung einnehmen. Bei der Erhebung einer Stufenklage im Rahmen der Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs mit den Stufen Auskunft, Wertermittlung und Zahlung, kann die Verfahre...mehr

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Anhang 4: GNotKG – Auszug –

Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare (Gerichts- und Notarkostengesetz – GNotKG) vom 23.7.2013 BGBl I 2013, S. 2586, BGBl III 361–1 zuletzt geändert durch Gesetz vom 10.8.2021, BGBl I, S. 3436, 3455 Kapitel 1 Vorschriften für Gerichte und Notare Abschnitt 5 Kostenhaftung Unterabschnitt 1 Gerichtskosten § 22 Kostenschuldner in Antragsverfahren,...mehr

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§ 3 Die Abrechnung im erbre... / 4. Erfolgshonorar

Rz. 94 Seit Einführung des § 4a RVG am 1.7.2008 ist die Vereinbarung eines Erfolgshonorars eingeschränkt möglich. § 4a RVG lautet wie folgt: Zitat "(1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Abs. 2 S. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung) darf nur für den Einzelfall und nur dann vereinbart werden, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / II. Aufhebung der Bewilligung

Rz. 168 Gemäß § 6a Abs. 1 BerHG erfolgt die Aufhebung von Amts wegen, wenn im Zeitpunkt der Bewilligung (nicht der Beratung!) die Voraussetzungen der Bewilligung nicht vorlagen, die Bewilligung aber noch nicht länger als ein Jahr zurückliegt. Rz. 169 Die Aufhebung gemäß § 6a Abs. 2 BerHG erfolgt auf Antrag des Anwalts, der geltend macht, dass durch seine Tätigkeit der Mandant...mehr

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FF 07+08/2022, Rechtsprechu... / Verfahrenskostenhilfe

BGH, Beschl. v. 4.5.2022 – XII ZB 384/21 Der dem Antragsteller von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe nach § 115 Abs. 3 S. 2 ZPO i.V.m. § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGBXII, § 1 S. 1 Nr. 1 DV zu § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGBXII zustehende Vermögensfreibetrag gilt nur für ihn selbst und erhöht sich nicht, weil er verheiratet ist selbst und erhöht sich nicht, weil er verheiratet ist. OLG Bremen, B...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nach... / Leitsatz

Gibt die Antragstellerin in einem Prozesskostenhilfebewilligungsverfahren an, dass sie zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts eine lediglich nur äußerst geringfügige Rente erhält, so hat sie darzulegen und glaubhaft zu machen, wie sie damit ihren Lebensunterhalt finanziert, ggfs. sind darüber hinaus gewährte freiwillige Leistungen Dritter etwa auch mittels eidesstattlicher V...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / IV. Vergütungsvereinbarung

Rz. 161 Üblicherweise schließen die Mediatoren mit den Medianten eine Vergütungsvereinbarung auf Stundenbasis.[173] Im Hinblick auf § 4 Abs. 1 RVG ist Schriftform erforderlich. Die Vereinbarung über das Zeithonorar wird entweder in den Einigungsvertrag oder in eine separate Urkunde aufgenommen. Die üblichen Sätze liegen zwischen 180 EUR und 750 EUR pro Stunde, zuzüglich Umsat...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / III. Gesetzliche Gebühren/Gebührenvereinbarung

Rz. 170 Der Anwalt verdient die Gebühren gemäß § 34 RVG, Nr. 2300 ff., Nr. 1000 ff. VV RVG; er kann auch eine Honorarvereinbarung mit dem Mandanten treffen.[184] Das Verbot, eine Honorarvereinbarung zu treffen, ist mit Wirkung ab dem 1.1.2014 im Rahmen der Beratungshilfe weggefallen. § 8 BerHG a.F. ist aufgehoben. Der Anwalt darf jedoch die gesetzlichen, als auch die vertragl...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nach... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der BGH hat in der vorliegenden Entscheidung zu Recht wie bereits in früheren Entscheidungen (s. z.B. BGH, Beschl. v. 16.11.2017 – IX ZA 21/17) nochmals deutlich formuliert, dass zur Beurteilung, ob eine Partei hilfebedürftig i.S.d. PKH-Rechts ist, eine vollständige und nachvollziehbare Darstellung ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegen muss. Es muss ...mehr

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AGS 01/2022, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Dr. Hans Jochem Mayer, Entwicklungen zur Rechtsanwaltsvergütung, NJW 2021, 3432 In seinem Beitrag gibt Mayer zunächst einen Überblick über die aktuellen gesetzlichen Änderungen im RVG, die in letzter Zeit in insgesamt sieben von dem Autor aufgeführten Gesetzen erfolgt sind. Dabei gibt Mayer auch eine kurze Übersicht darüber, welche Vorschriften des RVG durch dies...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / aa) Abschluss eines Erfolgshonorars

Rz. 102 Das Erfolgshonorar kann als Fremdkörper, im Hinblick auf die Möglichkeit eine Vergütungsvereinbarung abzuschließen, angesehen werden. Durch diesen Ausnahmecharakter bedarf es einer Einzelfallprüfung der Zulässigkeit der Vereinbarung erfolgsbasierter Vergütungen.[215] Aus dem Erfordernis der Einzelfallprüfung ergibt sich für den Rechtsanwalt eine doppelte Einschränkun...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / b) § 4a RVG n.F. ab dem 1.10.2021

Rz. 111 Die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar mit dem Mandanten zu vereinbaren, ist durch das Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt, welches zum 1.10.2021 in Kraft getreten ist, teilweise vergrößert worden. § 4a RVG n.F. ist wie folgt reformiert worden: "Erfolgshonorar" (1) Ein Erfolgshonorar (§ 49b Absatz 2 Satz 1 der Bundesrechtsanwa...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / d) Rechtsfolgen bei einem Formverstoß

Rz. 27 Ein Verstoß gegen die Formvorschriften von § 3a Abs. 1 S. 1, 2 RVG hat zur Folge, dass der Rechtsanwalt aus der fehlerhaften Vergütungsvereinbarung keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern darf, § 4b S. 1 RVG. Der Formmangel führt hingegen nicht zur Nichtigkeit der Vereinbarung.[41] In dem Kontext kann sich für den Rechtsanwalt die entscheidende Frage stelle...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Steckengebliebene Stufenklage

Rz. 57 Die Bewertung der Leistungsstufe ist problematisch, wenn diese nach Auskunft nicht beziffert wird (sogenannte "steckengebliebene Stufenklage"). Richtigerweise[56] ergibt sich der Wert aus der bei Klageerhebung erkennbar gewordenen Vorstellung des Klägers zum Zeitpunkt der Klageerhebung.[57] Dies gilt nicht für einen später gestellten Leistungsantrag. Notfalls muss der v...mehr

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AGS 01/2022, Vergütung bei ... / VI. Bedeutung für die Praxis

Beim Nachlassinsolvenzverfahren handelt es sich um ein sog. "Sonderinsolvenzverfahren" gem. § 11 Abs. 2 Nr. 2 InsO. Gleichwohl folgt es "verfahrenstechnisch" den Bestimmungen des Regelinsolvenzverfahrens, allerdings mit den Besonderheiten, wie sie die Bestimmungen §§ 315 ff. InsO (bis § 331 InsO) regelt. Ein Nachlassinsolvenzverfahren kann nur über das (ehem.) Vermögen einer...mehr

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AGS 01/2022, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich zunächst Burhoff (S. 1 ff.) mit der Verfahrensgebühr in Straf- und Bußgeldverfahren und liefert einen Überblick über die aktuelle Rspr. Hagen Schneider (S. 5 ff.) erläutert, was im Rahmen der Kostenerstattung bei Abschluss eines Vergleichs zu beachten ist, und liefert hierzu zahlreiche Berechnungsbeispiele. Der BGH (S. 16) hatte sich mit der Frage z...mehr

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zfs 01/2022, Festsetzung de... / 2 Aus den Gründen:

… I. Die Beschwerde des Klägervertreters ist gemäß § 66 Abs. 2 GKG, § 33 Abs. 3 RVG zulässig, soweit sie sich dagegen richtet, dass das LG in Ziffer 2 des Beschlusses vom 14.12.2020 den Wert für die anwaltliche Tätigkeit auch des Klägervertreters festgesetzt hat, denn (nur) insoweit ist der Klägervertreter auch beschwert. Soweit der Klägervertreter darüberhinausgehend die vo...mehr

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AGS 01/2022, Bezug und Nach... / III. Glaubhaftmachung und Darlegung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, § 118 Abs. 2 ZPO

Die Antragstellerin hat im PKH-Prüfungsverfahren darzulegen und glaubhaft zu machen, wie sie ihren Lebensunterhalt insgesamt finanziert. Bezieht die Antragstellerin nach ihren eigenen Angaben wie im vorliegenden Fall nur einen äußerst geringfügigen Geldbetrag aus einer Rente und macht darüber hinaus keine weiteren Angaben, woraus sie neben der nur geringen Rente ihren Lebens...mehr

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, in welcher Höhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Unterhaltsfreibetrag für ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es von seinen Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) und die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2) sind die Eltern des im April 2011 geborenen Kindes D. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Zuständigkeit

Rz. 8 Für die Entscheidung nach Abs. 1 (durch Urteil) ist das jeweilige Prozessgericht zuständig, das über die Räumung befindet, also auch das Berufungs- oder Revisionsgericht. Eine Räumungsfrist kann auch noch im Revisionsurteil ausgesprochen werden; eine vom Urteil isolierte Gewährung einer Räumungsfrist ist allerdings nur in § 721 Abs. 2 ZPO vorgesehen (BGH, Grundeigentum...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / 2 Aus den Gründen:

… "[2] Auch soweit die Revision des Angeklagten betreffend die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige immaterielle Schäden der Adhäsionsklägerin Aussicht auf einen Teilerfolg hat, steht dem Angeklagten keine Prozesskostenhilfe zu. Denn ihm ist bereits eine Pflichtverteidigerin beigeordnet. Diese Beiordnung erstreckt sich auf das Adhäsionsverfahren." [3] 1. Die Frage, ob ...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / I. Sachverhalt

Der Kläger hatte vor dem VG Dresden Klage auf Änderung seines Familiennamens erhoben. Das VG hat dem Kläger in diesem Rechtsstreit Prozesskostenhilfe (PKH) bewilligt. Nach Beendigung des Verfahrens hat das VG Dresden den Streitwert auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Hiergegen hat der Kläger Beschwerde mit der Begründung eingelegt, er könne wegen seiner Bedürftigkeit Gerichtskoste...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / Leitsatz

Auch die Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, ist zur Einlegung einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung befugt. Die Beschwerde ist deshalb zulässig, weil die bewilligte Prozesskostenhilfe wieder aufgehoben oder bis zu vier Jahre nach rechtskräftiger Entscheidung in der Hauptsache zum Nachteil der bedürftigen Partei geändert werden kann. In verwaltungs...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat endlich die in Rechtsprechung und Literatur seit vielen Jahren umstrittene Frage dahin geklärt, dass die Beiordnung als Pflichtverteidiger sich automatisch auch auf das Adhäsionsverfahren erstreckt (s. hierzu auch eingehend Burhoff, ZAP Fach 22 R, 673 ff.). Somit erwirbt der Pflichtverteidiger, ohne dass es einen Beschlusses des Gerichts zur Bewilligung von Proze...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Grundsätze für die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde Sowohl bei der wertabhängigen Beschwerde als auch bei der nach § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassenen Beschwerde ist es Voraussetzung für deren Zulässigkeit, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Streitwertfestsetzung auch beschwert ist. Somit setzt die Beschwer einer Partei grd...mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / Leitsatz

Die Bestellung zum Pflichtverteidiger erstreckt sich auch auf das Adhäsionsverfahren, so dass eine gesonderte Beiordnung des Pflichtverteidigers im Wege der Prozesskostenhilfe nicht in Betracht kommt. (Leitsatz der Schriftleitung) BGH, Beschl. v. 27.7.2012 – 6 StR 307/21mehr

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zfs 12/2021, Pflichtverteid... / Sachverhalt

Das LG Dessau-Roßlau hatte den Angeklagten zusammen wegen Diebstahls- und Raubdelikten zu Freiheitsstrafen verurteilt, die Einziehung des Wertes von Taterträgen angeordnet und eine Adhäsionsentscheidung getroffen. Der das Urteil mit der Sachrüge angreifende Angeklagte hat beim BGH beantragt, ihm für die Revisionsinstanz zur Verteidigung gegen den Adhäsionsantrag Prozesskoste...mehr

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AGS 12/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil liefert Volpert (S. 529) den zweiten Teil zur Kostenfestsetzung in Strafsachen (Fortsetzung zum Teil 1, AGS 07/2021, 289). Dieser zweite Teil befasst sich mit der Kosten- und Auslagengrundentscheidung. Mit einem aktuellen Problem befasst sich Lissner (S. 533), nämlich inwieweit ein Beratungshilfeantrag in elektronischer Form gestellt werden kann und inwieweit n...mehr