Fachbeiträge & Kommentare zu Ratenzahlung

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / b) Einigungsgebühr bei Vollstreckungsauftrag

Rz. 41 Selbst wenn der Gläubiger über einen titulierten Anspruch verfügt, weiß er genau genommen nicht, ob er diesen Anspruch gegen den Schuldner letztlich durchsetzen kann. Es besteht also Ungewissheit über die Erfolgsaussichten der Zwangsvollstreckung. Durch eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner könnte für den Gläubiger diese Ungewissheit zumindest gemildert wer...mehr

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§ 8 Zwangsvollstreckung und... / F. Die Forderungsabrechnung mit dem Mandanten

Rz. 82 Nachdem der RA eine Forderung im Wege der Zwangsvollstreckung auftragsgemäß eingetrieben hat, muss er das vom Schuldner erhaltene Geld gegenüber seinem Auftraggeber abrechnen. Hierbei sind gesetzliche Bestimmungen zu beachten. Zum einen ist zu berücksichtigen, dass sich die Hauptforderung inzwischen um Kosten und Zinsen erhöht hat. Zum anderen wird häufig die Gesamtfo...mehr

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§ 11 Die Gebühren in Ehesac... / e) Die Bewertung von Güterrechtssachen

Rz. 50 Güterrechtssachen sind Verfahren, die Ansprüche aus dem ehelichen Güterrecht betreffen (§ 261 FamFG). Bei den Güterrechtssachen geht es im Wesentlichen um den Zugewinnausgleich. Wenn die Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB) leben, muss bei Scheidung der von den Eheleuten während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn an Vermögen gemäß § ...mehr

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Aufgabenteil / 17. Vergütung des RA bei Prozesskostenhilfe (→ § 9 Rdn 9 ff.)

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 4. Die Einigungsgebühr bei Zahlungsvereinbarungen (Nr. 1000 Ziff. 2 VV RVG)

Rz. 65 Mit Schuldnern, die nach einer Mahnung angeben, zwar zahlungswillig aber nicht leistungsfähig zu sein, werden oft Zahlungsvereinbarungen getroffen, die dem Schuldner z. B. Ratenzahlungen ermöglichen. Für den RA entsteht dann zusätzlich zur Geschäftsgebühr eine Einigungsgebühr. Siehe auch § 2 Rdn 166 ff. Würde diese Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Ziff. 1 VV RVG mit dem G...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / a) Außergerichtliche Einigung und gerichtlich protokollierter Vergleich

Rz. 166 → Dazu Aufgaben Gruppe 14 Ein Vergleich ist gemäß § 779 BGB ein "Vertrag, durch den der Streit oder die Ungewissheit der Parteien über ein Rechtsverhältnis im Wege gegenseitigen Nachgebens beseitigt wird." Wichtig ist nach dem BGB, dass beide Parteien nachgeben. Ein ganz geringes Nachgeben genügt bereits. Jeder Vergleich ist natürlich auch eine Einigung. Jedoch ist der...mehr

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§ 4 Außergerichtliche Tätig... / 11. Die "Rückwärts-Anrechnung" der Geschäftsgebühr

Rz. 40 In Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG heißt es: "Soweit wegen desselben Gegenstands eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 entsteht, wird diese Gebühr zur Hälfte, bei Wertgebühren jedoch höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75, auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens angerechnet." Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass die Anrechnung der Geschäftsgebühr a...mehr

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§ 2 Die Grundlagen des RVG / 3. Die Hebegebühr (Nr. 1009 VV RVG)

Rz. 185 → Dazu Aufgaben Gruppe 4 Die Prozessvollmacht, deren Umfang in § 81 ZPO gesetzlich geregelt ist, ermächtigt den RA nur zur Empfangnahme der vom unterlegenen Gegner oder aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten. Zur Empfangnahme von anderem Geld benötigt der RA neben der gewöhnlichen Prozessvollmacht des § 81 ZPO eine besondere Vollmacht, eine Geldempfangsvollmacht. ...mehr

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§ 10 Die Gebühren in Strafs... / II. Wahlverteidigergebühren für den Pflichtverteidiger

Rz. 62 Wenn die Verteidigung des Angeklagten im Sinne des § 140 StPO oder des § 68 JGG eine notwendige ist, dann wird ihm ein Pflichtverteidiger beigeordnet. Dies geschieht ohne eine Prüfung, ob der Angeklagte zahlungsfähig ist oder nicht, da der Zweck der Beiordnung im Strafprozess ein anderer ist als im Zivilprozess. Im Zivilprozess erhält die "arme" Partei einen RA zur Ge...mehr

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§ 9 Gebühren bei Prozesskos... / C. Die Vergütung des beigeordneten RA (§§ 45 bis 59a RVG)

Rz. 19 → Dazu Aufgaben Gruppe 17 Im Abschnitt 8 des Gesetzesteils des RVG sind alle Vorschriften zusammengefasst worden, die die aus der Staatskasse an beigeordnete oder gerichtlich bestellte RAe zu zahlende Vergütung regeln. Dies betrifft die Gebühren der im Zivilprozess im Rahmen der PKH beigeordneten RAe, die Gebühren der Pflichtverteidiger in Straf- und Bußgeldsachen (§§ ...mehr

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Disziplinarische Ahndung vo... / 1.2 Geldbuße

Nach § 28 LDG BW kann dem Beamten eine Geldbuße auferlegt werden, die er an seinen Dienstherrn zu zahlen hat, wenn er durch ein leichtes Dienstvergehen das Vertrauen des Dienstherrn oder der Allgemeinheit in die pflichtgemäße Amtsführung nicht nur geringfügig beeinträchtigt hat. Auch die Geldbuße soll dazu dienen, den Beamten künftig zur ordnungsgemäßen Pflichtenerfüllung anzuh...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 3... / 3.5 Einmalige gewinnabhängige Vergütungen (§ 31 Abs. 4 S. 1 GewStG)

Rz. 35 Nach dem Gewinn berechnete einmalige Vergütungen sind nach § 31 Abs. 4 S. 1 GewStG nicht als Arbeitslohn anzusetzen. Das Verbot hat den Zweck, eine Bevorzugung der Gemeinde, in der sich die Geschäftsleitung des Unternehmens befindet, zu vermeiden.[1] Es muss sich um einmalige Vergütungen handeln. Auch müssen sie nach der Höhe des Gewinns berechnet sein. Maßgebend ist ...mehr

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FF 07+08/2022, Verfahrensko... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Rechtsbeschwerde betrifft die Frage, in welcher Höhe im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe ein Unterhaltsfreibetrag für ein Kind zu berücksichtigen ist, wenn es von seinen Eltern im paritätischen Wechselmodell betreut wird. [2] Der Antragsteller (Beteiligter zu 1) und die Antragsgegnerin (Beteiligte zu 2) sind die Eltern des im April 2011 geborenen Kindes D. ...mehr

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FoVo 08+09/2022, Keine Nich... / 1 Der Fall

Bedingter Vollstreckungsauftrag mit Weisung Die Gläubigerin beauftragte die Gerichtsvollzieherin (GV) damit, bei einem Schuldner – unter Versuch einer gütlichen Erledigung mit Ratenzahlung und Zahlungsfrist – die Vermögensauskunft nach §§ 802c, 802f ZPO ohne vorherigen Pfändungsversuch abzunehmen. Dabei erteilte sie ferner gemäß dem Modul K 3 des Vordrucks die Anweisung: "Pfän...mehr

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FoVo 08+09/2022, Wie kann verfahren werden, wenn die Drittschuldnerin die Ruhendstellung der Pfändung verweigert?

Schuldner reagiert auf Kontopfändung In der Praxis reagiert der Schuldner sehr häufig auf eine Kontopfändung, da die Beeinträchtigung seines bargeldlosen Zahlungsverkehrs von ihm als lästig empfunden wird, und nimmt mit dem Gläubiger Kontakt auf. Neben der eigentlichen Befriedigungswirkung wird an der Kontopfändung gerade diese häufige Reaktion des Schuldners geschätzt. Ergeb...mehr

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§ 1 Grundlagen und Einführung / b) Baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung

Rz. 62 Diese materiell-rechtliche Komponente wird verfahrensrechtlich ergänzt durch die sogenannte baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung. Nach § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 WEG muss aus dem Aufteilungsplan nunmehr nicht nur die Aufteilung des Gebäudes, sondern auch des Grundstücks sowie die Lage und Größe der im Sondereigentum und der im Gemeinschaftseigentum stehenden Teil...mehr

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FoVo 08+09/2022, Der Gerich... / 1 Der Fall

Vollstreckung wegen Restforderung Die Gläubigerin beauftragte die GV mit der Vollstreckung einer gegen den Schuldner bestehenden Restforderung aus dem Vollstreckungsbescheid sowie mit der Abnahme der Vermögensauskunft. In der dem Auftrag als Anlage 1 beigefügten Forderungsaufstellung gab die Gläubigerin als offene Restforderung den Betrag von 873,77 EUR, ausgerechnete Zinsen ...mehr

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FoVo 08+09/2022, Der Gerich... / 2 II. Die Entscheidung

AG sieht kein Recht zur materiellen Verrechnung Die nach § 766 Abs. 2 ZPO zulässige Erinnerung ist begründet. Die GV hat zu Unrecht die Forderungsaufstellung der Gläubigerin gekürzt und den Vollstreckungsauftrag für erledigt erklärt. Der Gläubiger bestimmt mit seinem Auftrag den Umfang der Zwangsvollstreckung. Entsprechend der dem Auftrag beigefügten Forderungsaufstellung sin...mehr

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4 Verwaltungsverfahren und ... / 4.1.5 Die unmittelbaren Folgen der Erfassung

Wenn die KSK bzw. die DRV feststellt, dass die Abgabepflicht dem Grunde nach besteht, teilt sie dem Unternehmen eine Abgabenummer zu, unter der es fortan bei der KSK geführt wird. Außerdem trifft das Unternehmen ab jetzt eine Reihe von Pflichten: es muss die festgesetzte Künstlersozialabgabe an die KSK zahlen (Ratenzahlungen sind möglich); künftig muss es der KSK jährlich die ...mehr

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6 Anhänge / 6.1 KSVG (Auszug)

Gesetz über die Sozialversicherung der selbständigen Künstler und Publizisten Vom 27. Juli 1981 (BGBl. I 1981, S. 705) Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze vom 16. Juli 2021 (BGBl I 2021, S. 29...mehr

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Umsatzsteuer-Voranmeldung 2022 / 1.6 Abgabezeitpunkt der Voranmeldungen/Fälligkeit der Vorauszahlung

Die Voranmeldung ist bis zum 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums abzugeben (zur Dauerfristverlängerung s. Tz. 3); zugleich ist die selbst errechnete Vorauszahlung zu entrichten.[1] Abgabe- und Fälligkeitszeitpunkt stimmen für vorangemeldete Vorauszahlungen überein. Wichtig Abgabe und Fälligkeitszeitpunkt Die Fälligkeitsregelung des § 18 Abs. 1 Satz 3 UStG, nach der ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Abweichender Betrag in übrigen Fällen (Abs. 2)

Rz. 6 In Abs. 2 ZPO sind im Wesentlichen die bislang in § 850k Abs. 4 ZPO in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung aufgeführten Fälle geregelt. Hierdurch wird i. d. R. auf Schuldnerantrag sichergestellt, dass der Pfändungsschutz von Arbeitseinkommen (§§ 850a ff. ZPO) auch bei der Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto Beachtung findet (BT-Drucks. 19/19850, 43). Das Vollst...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Pflichtverletzung bzgl Ratenzahlung (§ 36 Abs 5 S 4 Nr 5 EStG)

Rn. 94 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 § 4g Abs 2 S 2 EStG iVm § 36 Abs 5 S 4 Nr 5 EStG stuft es analog zu Art 5 Abs 4 Buchs e ATAD als schädliches Ereignis ein, wenn der StPfl seinen Verpflichtungen im Zusammenhang mit den Ratenzahlungen nicht nachkommt und über einen angemessenen Zeitraum, der zwölf Monate nicht überschreiten darf, keine Abhilfe für seine Situation schafft. Die...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Inbezugnahme Ereigniskatalog des § 36 Abs 5 S 4 EStG (§ 4g Abs 2 Hs 1 EStG)

Rn. 70 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Einheitlicher Katalog schädlicher Ereignisse: Der Regelauflösungszeitraum für den Ausgleichsposten (s Rn 60) wird bei tatsächlicher Realisation stiller Reserven sowie in weiteren (Sonder-)Fällen (zB Verlagerung aus dem Hoheitsgebiet des EU-/EWR-Raums, Insolvenzanmeldung) mit der Anordnung der Sofortauflösung und der sofortigen Nachversteueru...mehr

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AGS 12/2021, Beschwerdebefu... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung ist zuzustimmen. 1. Grundsätze für die Zulässigkeit der Streitwertbeschwerde Sowohl bei der wertabhängigen Beschwerde als auch bei der nach § 68 Abs. 1 S. 2 GKG zugelassenen Beschwerde ist es Voraussetzung für deren Zulässigkeit, dass der Beschwerdeführer durch die angefochtene Streitwertfestsetzung auch beschwert ist. Somit setzt die Beschwer einer Partei grd...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Unangemessene Beteiligung (Abs. 1 Satz 2 Nr. 1)

Rn 25 Der Ausschluss der Zustimmungsersetzung in Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 soll die in der Insolvenzordnung geltende Gleichbehandlung aller Gläubiger und Verteilungsgerechtigkeit sichern und ähnelt der Regelung zum Insolvenzplan in § 245 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2. Maßstab zur Bestimmung einer angemessenen Beteiligung ist die Beteiligung rechtlich und tatsächlich gleichgestellter Gläubi...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 2. Die Entstehung der Pauschalzahlung

Rz. 85 Der Anspruch auf die Pauschalzahlung entsteht nach § 288 Abs. 5 BGB mit Eintritt des Verzuges eines Nichtverbrauchers bei einer Entgeltforderung.[220] Handelt es sich dabei um eine Forderung, die mit einem einzelnen abschließenden Rechnungsbeleg verbunden ist, wird die Pauschale in Höhe von 40 EUR also fällig, sobald der Schuldner mit dieser Forderung nach Maßgabe des...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 3. Die Wahl zwischen Rechtsanwalt und Inkassodienstleister

Rz. 187 Soweit der Gläubiger seinen zuvor beschriebenen Obliegenheiten Rechnung getragen hat und damit grundsätzlich berechtigt ist, einen Dritten mit dem weiteren Forderungsinkasso zu beauftragen und die dadurch verursachten Kosten bei dem Schuldner zu liquidieren, kommt es außerhalb besonderer Konstellationen seit dem 1.7.2008 grundsätzlich nicht darauf an, ob er einen Ink...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 8. Die Hebegebühr

Rz. 368 Die Hebegebühr[715] nach Nr. 1009 VV RVG entsteht nicht für jeden Zahlungseingang, sondern für die Weiterleitung des Zahlungseingangs an den Gläubiger und Auftraggeber; diese ist Anknüpfungspunkt. Dabei kann unter Berücksichtigung eines Vorschussrechtes – soweit vereinbart – allerdings auch bereits mit dem Zahlungseingang eine entsprechende Abrechnung im Erstattungsv...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / f) Die Terminsgebühr im gerichtlichen Mahnverfahren nach Vorbem. 3.3.2 VV RVG

Rz. 365 Eher überraschend dürfte die Erkenntnis sein, dass die Terminsgebühr nach der Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV RVG und der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG auch im gerichtlichen Mahnverfahren anfallen kann. Da eine mündliche Verhandlung nicht stattfindet, liegt der Anwendungsfall in der Mitwirkung an Besprechungen, die – als wesentliche Tatbestandsvoraussetzung – auf die Verm...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 1. Einleitung

Rz. 82 Wiederholt hat der Europäische Gesetzgeber Bemühungen unternommen, die Zahlungsmoral des Schuldners durch angemessene Sanktionen zu verbessern. Ein Aspekt, der in der nationalen Diskussion in Deutschland nur eine untergeordnete Rolle spielt. Ausgangspunkt ist zunächst die Zahlungsverzugs-Richtlinie[207] aus dem Jahre 2000 gewesen. Nachdem die dort begründeten Maßnahme...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Beitreibung weitgehend unstreitiger Forderungen

Rz. 67 Es ist unbestritten, dass die Inkassodienstleister für die Wirtschaft in Deutschland im Sinne einer arbeitsteiligen Partnerschaft eine wichtige Aufgabe in der Liquiditätssicherung wahrnehmen,[139] in dem die Gegenleistung des Schuldners für von ihm in Anspruch genommene Waren oder Dienste geltend gemacht und insoweit berechtigte Ansprüche des Gläubigers durchgesetzt w...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / dd) Besondere Gründe für den unmittelbaren Verzugseintritt

Rz. 51 Weiter nennt § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB als Voraussetzung für die Entbehrlichkeit der Mahnung "besondere Umstände, die bei Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Verzugseintritt rechtfertigen". Es handelt sich um eine Auffangbestimmung, um unbillige Ergebnisse zu vermeiden. Neben der (vorherigen oder gleichzeitigen) Fälligkeit der Leistung muss sich aus den...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 4. Langzeitüberwachung

Rz. 80 Letztlich darf nicht übersehen werden, dass Inkassodienstleister "ein langer Atem" auszeichnet, weil sie insbesondere auch die Langzeitüberwachung von Forderungen übernehmen. Dabei wird dauerhaft die Zahlungsunwilligkeit und die Leistungsfähigkeit des Schuldners überprüft und sein Aufenthalt, so wie seine Einkommens- und Vermögensentwicklung auf der Zeitschiene beobac...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / 4. Die Einigungsgebühr

Rz. 336 Die Einigungsgebühr wurde mit dem Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht gleichermaßen einer umfassenden Neuregelung unterzogen. Neben den Änderungen beim Gegenstandswert nach § 31b RVG ist seit dem 1.10.2021 nicht mehr danach zu unterscheiden, ob eine einfache oder eine qualifizierte Ratenzahlungsvereinbarung und in welchem Einziehungsstadiu...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Erlass

Rz. 13 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ein Erlass von Säumniszuschlägen kann aus sachlichen oder persönlichen Gründen in Betracht kommen (> Billigkeit ). Persönliche Billigkeitsgründe liegen vor, wenn durch die Erhebung der Säumniszuschläge die wirtschaftliche Existenz des Stpfl ernsthaft gefährdet werden würde. Sachliche Billigkeitsgründe sind gegeben, wenn die Einziehung der Säu...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / 3. Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung

Rz. 112 Bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung hat der Rechtsanwalt auch wegen der Differenz zwischen der gesetzlichen Regelvergütung und den PKH-Gebühren gemäß § 50 RVG einen Anspruch gegen die Staatskasse die Differenz für ihn einzuziehen und an ihn weiterzuleiten. Gemäß § 50 RVG hat die Staatskasse die sog. weiteren Gebühren bis zur Höhe der gesetzlichen ...mehr

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§ 2 Der Streitwert der Klag... / V. Abfindung

Rz. 152 Abfindungen nach den §§ 9, 10 KSchG erhöhen den Gegenstandswert nicht. Dies ist in § 42 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 GKG ausdrücklich gesetzlich geregelt. Deshalb sollen auch Regelungen zu der Abfindung (Fälligkeit, Vererblichkeit, Ratenzahlung, steuerliche Behandlung) den Streitwert nicht erhöhen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn eine solche Beendigung bzw. Auflösung des Arbeits...mehr

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§ 4 Die Erstattung der Gebü... / a) Vorschüsse vom Mandanten

Rz. 109 Erst die Bewilligung von Prozesskostenhilfe verbietet dem Anwalt, vom Mandanten einen Vorschuss nach § 9 RVG zu fordern. Erst seine Beiordnung verpflichtet den Anwalt zur Vertretung. Solange Prozesskostenhilfe lediglich beantragt ist, kann der Anwalt seine Partei um einen Vorschuss bitten. Erhält der Anwalt dann diesen Vorschuss, kann er nach § 58 Abs. 2 RVG diesen V...mehr

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Liechtenstein / II. Gesellschafter

Rz. 17 Bei der Mindestzahl an Gesellschaftern heißt es im Gesetz "eine oder mehrere", d.h. die Ein-Personen-Gesellschaft ist ausdrücklich zugelassen.[11] Bis zur Änderung durch LGBl 2000 Nr. 279 lautete Art. 389 Abs. 1 PGR "Mehrere Personen…", d.h. die Ein-Personen-Gesellschaft war nicht zulässig. Bei der Höchstzahl an Gesellschaftern existiert eine relativ überraschende Reg...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / L. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 122 Seit September 2004 gilt ein neues Insolvenzrecht [170] sowohl für Handelsgesellschaften, EIRL, Genossenschaften und Körperschaften als auch für natürliche Personen. Das Insolvenzgesetz (CIRE) findet keine Anwendung auf öffentliche Körperschaften oder Unternehmen der öffentlichen Hand. Das neue Insolvenzrecht rückt den bisher herausgestellten Aspekt der eventuellen wi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.4.4.5.3 Fristverlängerung

Rz. 365 Über die "Gewährung einer angemessenen Nachentrichtungsfrist" entscheidet letztlich das Gericht der Hauptsache aufgrund der bis zur Hauptverhandlung über die Anklage gewonnenen Sachverhaltserkenntnisse. Die Entscheidung über die "Angemessenheit" der Frist obliegt bis zum Fristablauf dem Strafverfolgungsorgan, wobei diesem ein gerichtlich voll überprüfbarer Entscheidu...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / I. Zahlungsvereinbarung

Die durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften bei der Einigungsgebühr vorgenommenen Änderungen in § 31b RVG (Ermäßigung des Gegenstandswerts) und in Nrn. 1000 Nr. 2, 1003 und 1004 VV (Ermäßigung des Gebührensatzes) betreffen Zahlungsvereinbarungen. Eine solche liegt dann vor, wenn eine Ratenzahlung oder e...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / b) Rechtslage seit 1.10.2021

§ 31b RVG in der seit 1.10.2021 geltenden Fassung findet im Gegensatz dazu auch dann Anwendung, wenn neben der Zahlungsvereinbarung durch Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen weitere Regelungen (z.B. Sicherungsabreden, ein teilweiser Forderungs- oder Zinsverzicht des Gläubigers, die Übernahme der mit der Einigung verbundenen Kosten durch den Schuldner oder Forderungsa...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Begriff

Rz. 21 [Autor/Stand] Auf bestimmte Zeit beschränkte Nutzungen oder Leistungen liegen dann vor, wenn das Ende der Nutzungen oder Leistungen kalendermäßig feststeht oder von einem sicher eintretenden Ereignis abhängt, dessen Zeitpunkt sich am Bewertungsstichtag bestimmen lässt. Rz. 22 Beispiele aus der Rspr.: a) In einem Grundstückskaufvertrag werden neben einer einmaligen Zahl...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 2. Erhöhung von 20 auf 50 Prozent des Anspruchs

Der zum 1.10.2021 geänderte § 31b RVG erhöht den Gegenstandswert für die in Nr. 1000 Nr. 2 VV enthaltene Einigungsgebühr für Zahlungsvereinbarungen wie folgt: Zitat § 31b Gegenstandswert bei Zahlungsvereinbarungen Ist Gegenstand der Einigung eine Zahlungsvereinbarung (Gebühr 1000 Nummer 2 des Vergütungsverzeichnisses), beträgt der Gegenstandswert 50 Prozent des Anspruchs. Bis zu...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Altersversorgungspläne

Tz. 12 Stand: EL 45 - ET: 11/2021 Gemäß IAS 26.8 sind Altersversorgungspläne (retirement benefit plans) als Vereinbarungen definiert, durch die ein Unternehmen seinen Mitarbeitern Versorgungsleistungen bei oder nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gewährt. Die Versorgungsleistung kann in Form einer Jahresrente oder Einmalzahlung erbracht werden. Vom Standard nicht explizi...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorfinanzierung der Umsatzsteuer bei Ratenzahlungen

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es um die Frage der Zumutbarkeit der Vorfinanzierung der Umsatzsteuer durch den Unternehmer bzw., ob bei einer Ratenzahlungsvereinbarung bei Erstreckung der hinausgeschobenen Fälligkeit über mehr als 2 Veranlagungszeiträume eine Minderung der Bemessungsgrundlage wegen entsprechender Uneinbringlichkeit des Entgelt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 12... / 4 Verstoß gegen Zweck des Verwaltungsakts (§ 120 Abs. 3 AO)

Rz. 21 Zur Zulässigkeit der Beifügung einer Nebenbestimmung vgl. Rz. 2–4. Soweit die Beifügung einer Nebenbestimmung zulässig ist, liegt die Entscheidung, ob und welche Nebenbestimmung beigefügt wird, im Ermessen der Behörde. Da die Nebenbestimmung die Erreichung des Zwecks des Verwaltungsakts sichern soll, darf sie diesem Zweck nicht zuwiderlaufen. Die Nebenbestimmung darf n...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 23... / 2.2 Anschlussstundung

Rz. 11 Bei einer Anschlussstundung (= Verlängerung der Stundung) ist nach dem Wortlaut des § 234 AO ("gewährte Stundung") eine gesonderte Betrachtung dieser neu gewährten Stundung anzustellen.[1] Es beginnt also am ersten Tag der neuen Stundungswirkungen ein neuer Zinslauf.[2] Dauert die erste Stundung 2½ Monate, die Anschlussstundung 2¾ Monate, so sind jeweils nur für 2 vol...mehr