Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnung

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Change Management / 2.3 Phase 3: Orientierung geben

Führungskräfte als Treiber von Veränderungen Ziel der dritten Phase des Veränderungsprozesses ist es, den Führungskräften und Mitarbeitern Orientierung zu geben. Als Treiber von Veränderungen sind vor allem die Führungskräfte gefordert. Um in der Führungsmannschaft ein möglichst einheitliches Bewusstsein zu den Herausforderungen und Zielen des mentalen Umbruchs zu entwickeln ...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / I. Einstweilige Verfügung

Rz. 8 Schadenersatzrenten nach §§ 842 ff. BGB können zwar durch einstweilige Verfügung sichergestellt werden.[19] Dies gilt aber nur dann, wenn eine solche Absicherung zur Abwendung existenzgefährdender Nachteile für den Verletzten erforderlich ist.[20] Rz. 9 Die Leistungsverfügung ist zur Abwendung wesentlicher Nachteile i.S.v. § 940 ZPO dann erforderlich, wenn ein Geschädig...mehr

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Pfändung: Ermittlung und Be... / 2.1 Feststellung der Pfändungsgrenze durch den Arbeitgeber

Bei einer Einkommenspfändung durch einen nicht bevorrechtigten Gläubiger hat der Arbeitgeber den pfändbaren (und damit zugleich den unpfändbaren) Einkommensteil des Schuldners festzustellen.[1] Das Gericht spricht nur eine Blankettpfändung aus. In ihr sind zwar die wichtigsten Vorschriften der Zivilprozessordnung über die Einkommenspfändung[2] bezeichnet. Jedoch werden die f...mehr

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AGS 07/2024, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Beschränkung des Klageverfahrens auf vorgerichtliche Nebenforderungen, JurBüro 2024, 113 Der Autor nimmt die Entscheidung des BGH (AGS 2024, 68 [N. Schneider] = zfs 2024, 223 m. Anm. Hansens = JurBüro 2024, 73) zum Anlass, sich näher mit der in der Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV geregelten Anrechnung der Gesch...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / aa) Dauer

Rz. 301 Pflegebedarf[208] und andere vermehrte Bedürfnisse sind häufig bis zum hypothetischen Lebensende des Berechtigten[209] zu kapitalisieren. Rz. 302 Problematisch ist die Dauer der unfallbedingten Pflegebedürftigkeit in Konkurrenz zur Pflegebedürftigkeit aufgrund des Altersabbaues bzw. alternativ eingreifender krankhafter Veränderungen (z.B. Demenz, Alzheimer-Erkrankung,...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / 4. Scheitern von Vergleichsverhandlungen, kein Vertragsabschluss

Rz. 552 Äußerungen zu Bestand und Höhe eines Anspruches, die im Rahmen von Vergleichsverhandlungen abgegeben werden, binden den Erklärenden bei Scheitern der Vergleichsverhandlungen in aller Regel nicht.[648] Scheitern die Gespräche, können für den Bereich der außergerichtlichen Verhandlungen zunächst unstreitig gestellte Verhandlungspositionen (zum Grund und zur Höhe des An...mehr

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Pfändung: Arbeitgeber im Pf... / 13 Überweisungskosten; Bearbeitungskosten

Die Kosten der Überweisung der gepfändeten Beträge an den Gläubiger treffen den Arbeitgeber nur in der Höhe, in der ihm Kosten auch bei Lohnzahlung an den Schuldner entstanden wären. Mehrkosten (auch Kosten für den mit der Überweisung zusammenhängenden besonderen Schriftverkehr) gehen zunächst zulasten des Gläubigers. Der Arbeitgeber kann diese Kosten von den zu überweisenden...mehr

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zfs 07/2024, Psychische Feh... / 2 Aus den Gründen:

II. Die Berufung der Beklagten führt zur Absenkung des bezifferten Verdienstausfallschadens (dazu unter 1.) und zur Abweisung des Klagantrags hinsichtlich des Feststellungsbegehrens (dazu unter 3.), auf die Berufung des Klägers ist ein höherer Schmerzensgeldbetrag zuzuerkennen (dazu unter 2). Im Übrigen bleiben beide Berufungen ohne Erfolg und unterliegen der Zurückweisung. 1...mehr

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§ 2 Vergleich und Abfindung / cc) Sozialrecht – Haftpflichtrecht

Rz. 488 Zu beachten ist, dass im Haftpflichtrecht andere Kausalitäts- und Beweisanforderungen gelten als im Sozialrecht. Die sozialrechtlichen Kriterien gelten nicht für die zivilrechtliche Auseinandersetzung und umgekehrt.[589] Rz. 489 Da vielfach medizinische Gutachter von der im Sozialrecht vorherrschenden Kausalitätslehre geprägt sind, sollten sie vorsorglich auf die im Z...mehr

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§ 3 Prozessuale Aspekte / bb) Unterhalt

Rz. 101 Die Zukunftsprognose richtet sich wesentlich an der hypothetischen beruflichen und privaten Entwicklung des Verstorbenen aus,[150] ergänzt um die unterhaltsrechtlich relevanten Veränderungen bei den etwaig vorhandenen weiteren Unterhaltspflichtigen. Gegebenenfalls muss gestuft geklagt und tenoriert werden (Rdn 127 f.). Rz. 102 Wer nach § 844 Abs. 2 BGB auf Schadenersa...mehr

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AGS 07/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil weist N. Schneider (S. 289 f.) zunächst auf die bereits verabschiedenden Änderungen des RVG hin, vor allem auf die Änderungen des § 10 RVG, wonach seit dem 17.7.2024 Rechnungen nicht mehr vom Anwalt eigenhändig unterschrieben werden müssen, sondern auch in Textform erteilt werden können. In einem weiteren umfassenden Beitrag befasst sich Volpert (S. 290 ff.) mi...mehr

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FoVo 07/2024, Die Zurückweisung einer Monierung zu nicht mitgeteilten Teilzahlungen des Schuldners

Anmerkung Immer wieder monieren Vollstreckungsorgane – Gerichtsvollzieher wie Vollstreckungsgerichte –, dass nur Resthauptforderungen und/oder auch Restnebenforderungen in Form von Vollstreckungskosten geltend gemacht werden, ohne einen umfassenden Verlauf der Forderungseinziehung mit allen Kosten und allen Teilzahlungen vorzulegen. Gläubiger verzichten auf diese Angaben nicht...mehr

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zfs 07/2024, Ersparte Eigen... / B. Grundlage der Schätzung

Als Grundlage der Schätzung wurden in der früheren Rechtsprechung, auch des BGH,[5] die Betriebskosten des beschädigten Fahrzeugs zugrunde gelegt. Diese wurden seinerzeit anhand der in den Automobil-Zeitschriften veröffentlichten Aufstellungen über die durchschnittlichen Betriebskosten der Kraftwagenhaltung und der damaligen einschlägigen Literatur, wie z.B. das Werk von Maa...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.9 Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers (Abs. 1 Nr. 9)

Rz. 62 Alle Unt haben im Konzernabschluss Angaben zum Honorar des Abschlussprüfers zu machen. Eine Beschränkung auf Unt, die einen organisierten Markt i. S. d. § 2 Abs. 11 WpHG in Anspruch nehmen, wurde mit dem BilMoG aufgehoben. Die Angabepflicht gilt gem. § 315e HGB auch dann, wenn der Konzernabschluss verpflichtend oder freiwillig nach den IFRS aufgestellt wird. Der Geset...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / b) Teil-Zeiträume

Rz. 609 Bleibt der für die Zukunft zu kapitalisierende Betrag nicht gleich (z.B. bei Unterhaltsschaden mehrerer Berechtigter, Verdienstausfall und daraus resultierendem Rentenminderungsschaden oder berufliche Veränderungen), ist diesen Veränderungen durch Differenzfaktoren bei der Kapitalisierung Rechnung zu tragen (siehe auch Rdn 625). Rz. 610 Der gesamte Zeitraum, über den ...mehr

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§ 1 Kapitalisierung – Kapit... / I. Heilbehandlung, Pflege

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zfs 07/2024, Entziehung der... / 1 Aus den Gründen:

Die am 10.1.2024 beim VG, eingegangene Beschwerde gegen den … dem Antragsteller am 31.12.2023 zugestellten Beschl. des VG d. Saarl. v. 7.12.2023 – 5 L 1543/23, ist zulässig, aber unbegründet … Zur Begründung seines den Antrag, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers vom 19.6.2023 gegen den für sofort vollziehbar erklärten Bescheid des Antragsgegners vom ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Hinzurechnungsbesteuerung auf nachgeschalteter Beteiligungsebene (Satz 2)

a) Unbeachtlichkeit der mittelbaren Beteiligung [2] Mittelbare Beteiligungen sind für die Steuerpflicht nach Satz 1 unbeachtlich, ... Rz. 121 [Autor/Stand] Grundsatz der Erfassung auch mittelbarer Beteiligungen. Die passiven und niedrig besteuerten Einkünfte der ausländischen Zwischengesellschaft sind gem. § 7 Abs. 1 Satz 1 beim im Inland unbeschränkt Steuerpflichtigen entspr...mehr

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Verwaltervertrag: Sonderver... / 3 Das Problem

Verwalter B überweist sich unter dem Verwendungszweck "Verwaltungsgebühren DSGVO" einen Betrag in Höhe von 2.713,20 EUR und unter dem Verwendungszweck "HHDL" (= haushaltsnahe Dienstleistungen) einen Betrag in Höhe von 5.087,25 EUR vom Konto der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K auf sein Geschäftskonto. Ferner überweist B der Hausbank München e. G. 724,28 EUR (B nutzt ein...mehr

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Umlage-Beschluss: Ordnungsm... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, wann ein Umlage-Beschluss einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Umlage-Beschluss: Ordnungsmäßigkeit Den Wohnungseigentümern ist bei Änderungen des geltenden Umlageschlüssels ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Eine Änderung ist nicht an das Vorliegen eines sachlichen Grundes als eigene, von der ordnungsmäßigen Verwal...mehr

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Umlage-Beschluss: Anwendung... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um 2 Fragen. Die eine ist die Frage, ob eine Beschlusskompetenz besteht, Wohnungseigentümer vollständig von den Erhaltungskosten für einen wesentlichen Gebäudebestandteil zu befreien. Die andere Frage ist, ob, wenn eine Beschlusskompetenz besteht, eine Änderung einer ordnungsmäßigen Verwaltung entspricht. Beschlusskompetenz Das LG meint, sich de...mehr

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Pfändung von Lohn / 10.3 Zusammentreffen von Abtretung und Lohnpfändung

Für den Arbeitgeber sind hier mehrere Konstellationen denkbar: Abtretung und nachfolgende Pfändung Mit Abtretung einer Forderung des Schuldners ist der Abtretungsempfänger (Zessionar) neuer Gläubiger des Drittschuldners geworden (§ 398 BGB). Die Forderung gehört nun zu seinem Vermögen und nicht zum Vermögen des Schuldners. Gleichwohl geht bei einer Pfändung von Arbeitseinkomme...mehr

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Pfändung von Lohn / 7.3 Die Pfändungsgrenzen des § 850c ZPO

Den bei Pfändung gegen gewöhnliche Geldforderungen pfändungsfreien Teil des Arbeitseinkommens bestimmt § 850c ZPO, auf dem die amtliche Lohnpfändungstabelle beruht. Die Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen sind grundlegend durch das 7. Gesetz zur Änderung von Pfändungsfreigrenzen mit Wirkung zum 1.1.2002 um 48,88 % erhöht worden. Nunmehr wird die Pfändungstabelle grundsätzl...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.1 Gesetze zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen

Rechtsgrundlage des geltenden Lohnpfändungsrechts bilden die zwingenden Regelungen der §§ 850–850k ZPO. Eine tief greifende Reform erfolgte mit dem 7. Gesetz zur Änderung der Pfändungsfreigrenzen, das zum 1.1.2002 in Kraft getreten ist (BGBl I 2001 S. 3638). Es enthielt vor allem folgende Neuregelungen: Drastische Anhebung der Pfändungsfreigrenzen. So wurde die Pfändungsfreigr...mehr

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Pfändung von Lohn / 1.3.4 Das Schuldnerverzeichnis

In den §§ 882b–882h ist das Schuldnerverzeichnis geregelt. Es wird beim zentralen Vollstreckungsgericht geführt. Im Verzeichnis sind diejenigen Personen aufgeführt, deren Eintragung der Gerichtsvollzieher nach Maßgabe des § 882c ZPO n. F. angeordnet hat; deren Eintragung die Vollstreckungsbehörde nach Maßgabe des § 284 Abs. 9 der Abgabenordnung angeordnet hat; einer Eintragung...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 3 Projekt "E-Rechnung" des IT-Planungsrates

Wenn man diese unterschiedlichen Ausprägungen der Rechnungseingangsportale in Deutschland betrachtet, ist das Projekt "E-Rechnung" des IT-Planungsrates zu begrüßen. Der IT-Planungsrat, das zentrale politische Steuerungsgremium für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland, hat mit Beschluss 2024/07 den Bund beauftragt, eine befristete Projektgruppe "Kons...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Umfeld

Zusammenfassung Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen schon länger verpflichtend. Gerade im kommunalen Bereich gelten hier aber je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Durch das Wachstumschancengesetz und § 2b UStG kommen jetzt neue Herausforderungen in Sachen E-Rechnung auf die Kommunen zu. Nachfolgend ein Überblick. 1 Hintergrund Spätestens mit d...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / Zusammenfassung

Im öffentlichen Auftragswesen sind elektronische Rechnungen schon länger verpflichtend. Gerade im kommunalen Bereich gelten hier aber je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Durch das Wachstumschancengesetz und § 2b UStG kommen jetzt neue Herausforderungen in Sachen E-Rechnung auf die Kommunen zu. Nachfolgend ein Überblick.mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 4.1 Empfangsverpflichtung für den öffentlichen Bereich

Mit der Definition des zu nutzenden elektronischen Rechnungsformates nach § 14 Abs. 1, Satz 8 Nr. 1 UStG, welches auf die EU-Richtlinie 2014/55/EU verweist, entsprechen die strukturierten E-Rechnungen i. S. des UStG auch den Anforderungen, die die öffentlichen Auftraggeber wie Kommunen und kommunale Einrichtungen an die E-Rechnung stellen. Das bedeutet, dass grundsätzlich al...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.12 Saarland

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 10a Abs. 3 E-GovG SL und ERechVO SL Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Saarland kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhalt...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 5 Fazit

Der Empfang von strukturierten E-Rechnungen ist bei Kommunen und kommunalen Einrichtungen grundsätzlich sichergestellt. Das Wachstumschancengesetz stellt somit hinsichtlich des Empfangs von strukturierten E-Rechnungen keine neue Herausforderung dar, da mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen bereits d...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 1 Hintergrund

Spätestens mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates v. 16.4.2014 über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen hat auch die E-Rechnung Einzug ins kommunale Umfeld gehalten. Der für die Umsetzung in Deutschland grundsätzlich maßgebliche E-Rechnungs-Standard, die XRechnung , andere EN16931-konforme E-Rechnung...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 4 Auswirkungen des Wachstumschancengesetzes auf die kommunalen Rechnungsempfänger

Zusätzlich zu den bereits dargestellten Annahme- und Lieferantenverpflichtungen im öffentlichen Bereich, kommen mit der Verabschiedung des Wachstumschancengesetzes vom 27.3.2024 und der darin enthaltenen, obligatorischen Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen (inländische B2B-Verpflichtung) weitere Vorgaben auf Kommunen und da...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.3 Berlin

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): BERG und E-RechVO Berlin Annahmeverpflichtung (Kommunen): Keine Regelung notwendig, da Stadtstaat Portal: Nachnutzung der OZG-RE (= "Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform" des Bundes) Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: keine Lieferantenverpflichtung: Kein...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.5 Bremen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4 Abs. 2 BremEGovG und ERechVO Bremen Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Bremen kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme fü...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.7 Hessen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 5 Abs. 2 HEGovG i. V. m. E-Rech-VO Hessen Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: kein zentrales landesweites Portal vorhanden, die Kommunen stellen den Empfang eigenverantwortlich sicher Zugangskanäle Portal: entfällt Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme bei unzum...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.9 Niedersachsen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 6 Abs. 3 ff. NDIG und NERechVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich, Rechnungsannahme mindestens per E-Mail oder Webupload Portal: Landes-E-Rechnungsportal Niedersachen kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Web...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.11 Rheinland-Pfalz

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): ERechGRP und RechVORP Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal RLP kann von beiden Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftig Rech...mehr

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E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.14 Sachsen-Anhalt

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): ERG LSA und ERechVO LSA Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal Sachsen-Anhalt kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhal...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.2 Bayern

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): Art. 18 Abs. 2 BayDiG i. V. m. § 8 BayDiV Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: kein zentrales landesweites Portal vorhanden, die Kommunen stellen den Empfang eigenverantwortlich sicher Zugangskanäle Portal: entfällt Ausnahmen oder Wertgrenzen: Wertgrenze 1.000 EUR...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.4 Brandenburg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 5 Abs. 2 BbgEGovG und BbgERechV Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und ab dem 1.1.2025 im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdate...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.6 Hamburg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): HmbERechG und HmbERechVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Keine Regelung notwendig, da Stadtstaat Portal: Zentraler E-Rechnungseingang Hamburg Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für Bar- und Sofortzahlungen, bei unzumutbarer Härte, geheimhaltungsbedürftige Rechnu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.8 Mecklenburg-Vorpommern

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4a EGovG M-V und ERechVO M-V Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten Lieferantenverpfli...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.10 Nordrhein-Westfalen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 7a EGovG NRW und ERechVO NRW Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und unterschwelligen Bereich Portal: Landes-E-Rechnungsportal NRW kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltung...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.13 Sachsen

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 3a SächsEGovG und SächsEGovGDVO Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen und im unterschwelligen Bereich Portal: Nachnutzung der OZG-RE Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol, DE-Mail, Webservice und Webupload Ausnahmen oder Wertgrenzen: Ausnahme für geheimhaltungsbedürftige Rechnungsdaten Lieferantenverp...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.15 Schleswig-Holstein

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 52g LVwG SH und ERechVO SH Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung im oberschwelligen Bereich, Rechnungsannahme mindestens per E-Mail oder Webupload Portal: Landes-E-Rechnungsportal Niedersachen kann von den Kommunen nachgenutzt werden Zugangskanäle Portal: E-Mail, DE-Mail, Peppol, Webservice und Webupload Ausnahmen ode...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 4.2 Sendeverpflichtung für den öffentlichen Bereich

Eine Sendeverpflichtung für öffentliche Auftraggeber und somit auch Kommunen und kommunale Einrichtungen ergibt sich nur für den fiskalischen Bereich bei einer umsatzsteuerrelevanten Leistung an Unternehmen. Öffentlich-rechtliche Abgaben, wie z. B. Gebühren, Bußgelder, Zölle, Beiträge oder auch Steuern unterfallen der Abgabenordnung und entsprechenden Satzungen und unterliege...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2 Situation in den Bundesländern

Schaut man auf die föderale Struktur und damit auf die einzelnen Bundesländer, gleicht die Situation einem Flickenteppich. Bei der Annahmeverpflichtung muss zum Teil zusätzlich, je nach Bundesland, zwischen den Schwellenwerten (oberschwellig und unterschwellig) nach § 106 GWB differenziert werden. Eine Annahmeverpflichtung von E-Rechnungen i. S. der EU-Richtlinie 2014/55/EU ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
E-Rechnung im kommunalen Um... / 2.1 Baden-Württemberg

Regelung allgemein (gesetzliche Grundlage): § 4a EGovG BW i. V. m. § 15 Abs. 4 Nr. 6 EGovG BW und E-RechVO BW Annahmeverpflichtung (Kommunen): Annahmeverpflichtung nur im oberschwelligen Bereich Portal: Sonstige Rechnungsempfänger i. S. der E-Rechnungsverordnung BW wie Kommunen können auf freiwilliger Basis das Portal Service BW nutzen Zugangskanäle Portal: E-Mail, Peppol und W...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Firmen-Pkw, betriebliche Nu... / 6.4 Ermittlung der Stromkosten für ein Elektrofahrzeug

Die Abschreibung sowie die Kosten für Versicherung, Wartung, Reparaturen usw. lassen sich anhand der ausgestellten Rechnungen problemlos ermitteln. Die Ermittlung der Stromkosten ist allerdings schwieriger, wenn das Elektroauto z. B. in der Garage aufgeladen wird, die zur privaten Wohnung gehört. Der Anteil der Stromkosten, der für das Aufladen des Elektroautos verbraucht wi...mehr