Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 3 gewährt KapG unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich von der Beachtung wesentlicher Teile der für KapG geltenden RL-, Prüfungs- und Offenlegungsvorschriften zu befreien. Die Befreiung bezieht sich auf die detaillierteren Vorschriften für die Erstellung von Bilanz und GuV, die Erstellung von Anhang und Lagebericht, ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Wiedergabe des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks

Rn. 42 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 328 Abs. 1a Satz 2 ist bei der Offenlegung sowie sonstigen Pflichtpublikationen des JA der vollständige Wortlaut des BV bzw. Vermerks über dessen Versagung wiederzugeben, sofern der Abschluss aufgrund gesetzlicher Vorschriften durch einen AP geprüft wurde. Diesbezüglich besteht eine Redundanz zu § 325 Abs. 1 Nr. 1 (vgl. HdR-E, HGB § 3...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Berücksichtigung von Wertsicherungsklauseln

Rn. 72 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten mit Wertsicherungsklauseln zeichnen sich i. d. R. durch die Bindung des Erfüllungsbetrags an die Entwicklung eines bestimmten Index aus. Bei Veränderung des Index erhöht (Regelfall) oder vermindert (Ausnahmefall) sich der Erfüllungsbetrag automatisch in Höhe des vertraglich fixierten Umfangs. Allerdings wird in der Praxis aus...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

Rn. 80 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Erhaltene Anzahlungen stellen Vorleistungen eines Kunden auf ein schwebendes Geschäft dar. Das UN selbst hat die Leistung noch nicht erbracht. Eine Gewinnrealisierung aus diesem Geschäft kommt daher nicht infrage. Die Anzahlungen sind erfolgsneutral zu bilanzieren. Der Erfüllungsbetrag entspricht dem Betrag der zugeflossenen Mittel (vgl. Bonne...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Gemäß § 111 Abs. 1 AktG hat der AR die Geschäftsführung des Vorstands zu überwachen. Diese allg. Überwachungspflicht erfährt durch § 171 AktG bezüglich der RL ihre Konkretisierung (vgl. ADS (1997), § 171 AktG, Rn. 1; AktG-GroßKomm. (2018), § 171, Rn. 12). § 171 Abs. 1 AktG verpflichtet den AR, den JA, den Lagebericht und den Gewinnverwendungsv...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 324

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 324 selbst enthält keine direkten inhaltlichen Hinweise bezüglich Rechtsfolgen einer Verletzung der Vorschriften des § 324 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 2 (2. Halbsatz) i. V. m. § 100 Abs. 5 AktG bzw. einer Nichterfüllung der geforderten Aufgaben (vgl. § 324 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 107 Abs. 3 Satz 2f. AktG). Kommt betreffende Gesellschaft der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Verkürzung des Anhangs

Rn. 17 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Allein zum Zweck der Offenlegung dürfen mittelgroße KapG sowie die ihnen qua § 264a Abs. 1 gleichgestellten PersG gemäß § 327 Nr. 2 den Anhang um die folgenden Angaben verkürzen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Ermittlung des Zuschreibungsbetrags

Rn. 357 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Als absolute Wertobergrenze gelten bei den VG des nicht abnutzbaren AV die AHK nach § 255. Bei VG des abnutzbaren AV liegt sie um die planmäßigen Abschreibungen, die inzwischen vorzunehmen gewesen wären, niedriger. Die Wertobergrenze bilden somit die fortgeführten AHK. Dieser Sachverhalt sei an folgendem vereinfachten Beispiel verdeutlicht:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Geringwertige Wirtschaftsgüter

Rn. 182 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 GWG sind gemäß § 6 Abs. 2 Satz 1 EStG abnutzbare bewegliche WG des AV, die selbständig nutzungsfähig (vgl. zur Fähigkeit der selbständigen Nutzung § 6 Abs. 2 Satz 2f. EStG) sind und deren AHK, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (vgl. § 9b Abs. 1 EStG), für das einzelne WG i. H. v. 800 EUR nicht übersteigen. Für solche WG ex...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 325

Rn. 164 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Sanktionierung von Verstößen gegen Offenlegungsvorschriften hängt von der Art der Verstöße ab: Werden offenzulegende Unterlagen nicht oder nicht nach dem durch § 325 für sie geltenden Verfahren offengelegt, droht den Mitgliedern des vertretungsberechtigten Organs des offenlegungspflichtigen UN nach § 335 Abs. 1ff. (vgl. für PersG i. S. d....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung

Rn. 30 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Offenlegungspflicht für den JA betrifft bei allen unmittelbar nach § 325 offenlegungspflichtigen UN gemäß § 264 die Bilanz, die GuV sowie den Anhang. In den §§ 326, 327 sind allerdings Erleichterungen für kleine und mittelgroße KapG sowie Kleinst-KapG kodifiziert. Diese befreien kleine KapG von der Pflicht zur Offenlegung der GuV sowie de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / H. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 253 (Rn. 412–415 kommentiert von Pfirmann/Lorson/Hell/Metz)

Rn. 412 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei einer Verletzung der Regelungen des § 253 können sich diverse Rechtsfolgen ergeben. Nach HGB sind hierbei die Straf- und Bußgeldvorschriften der §§ 331ff. zu beachten. Danach werden die gesetzlichen Vertreter und die Mitglieder eines AR einer KapG mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft, wenn u....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Zweck der Offenlegung von Verbundbeziehungen

Rn. 87 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 An einem Bild festzuhalten, welches das völlig isolierte Handeln eines UN in seinem wirtschaftlichen Umfeld zeichnet, würde der ökonomischen Realität vollkommen widersprechen. Aufgrund der zahlreichen wirtschaftlichen Verflechtungen von UN, wie sie in der Praxis die Regel sind, kann das eigentliche Interesse des UN durch den Willen anderer Ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Hinweis bei unvollständiger Offenlegung

Rn. 51 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 325 Abs. 1a Satz 2 können der Bericht des AR und die Erklärung nach § 161 AktG gesondert nachträglich übermittelt werden, wenn sie nicht innerhalb der einjährigen Frist zur Offenlegung des JA vorliegen. Ähnliches gilt nach § 325 Abs. 1b Satz 2 auch für den Ergebnisverwendungsbeschluss. In diesem Fall erfolgt eine stufenweise Offenlegun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Bewertung von unfertigen und fertigen Erzeugnissen

Rn. 305 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Beim Niederstwerttest für unfertige und fertige Erzeugnisse sind die historischen HK zum BilSt mit dem beizulegenden Wert zu vergleichen. Mit der Schaffung unfertiger und fertiger Erzeugnisse ist eine Veräußerungsabsicht verbunden. Der beizulegende Wert dieser VG ist daher grds. absatzmarktorientiert nach den Grundsätzen der verlustfreien Bew...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Verantwortlicher Personenkreis bei Existenz nur einer inländischen Zweigniederlassung

Rn. 11 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die persönliche Zuständigkeit für die Offenlegung liegt vorrangig bei denjenigen Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten (vgl. § 325a Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3). Dies können (Niederlassungs-)Prokuristen sowi...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Bauten

Rn. 246 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der Begriff "Bauten" umfasst i.W. Gebäude und Grundstückseinrichtungen (vgl. Bonner-HdR (2014), § 253 HGB, Rn. 310). Zur Umschreibung eines Gebäudes eignet sich die Definition in R 7.1 Abs. 5 Satz 2 EStR: "Ein Gebäude ist ein Bauwerk auf eigenem oder fremdem Grund und Boden, das Menschen oder Sachen durch räumliche Umschließung Schutz gegen ä...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Betroffene Gesellschaften gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1

Rn. 10 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach Art. 39 der überarbeiteten AP-R (2014) sollen grds. alle PIE einen Prüfungsausschuss besitzen. In Art. 2 Nr. 13 werden solche UN wie folgt definiert: „Unternehmen von öffentlichem Interesse sind Unternehmen, die unter das Recht eines Mitgliedstaats fallen und deren übertragbare Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt eines Mitgl...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundkonzeption des Erfüllungsbetrags

Rn. 53 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Verbindlichkeiten sind in der HB zu dem Betrag anzusetzen, der zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aufgebracht werden muss. Der Erfüllungsbetrag entspricht bei Geldleistungsverpflichtungen dem Rückzahlungsbetrag. Nicht aus einem Geldfluss entstandene Sachleistungs- und Sachwertverpflichtungen sind mit dem im Erfüllungszeitpunkt zur Begleichung...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Wertminderungen (außerplanmäßige Abschreibungen)

Rn. 431 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Der die Wertminderungen regelnde IAS 36 ist für die Folgebewertung von bestimmten, meist langfristigen Vermögenswerten relevant (hier: Sachanlagen nach IAS 16, immaterielle Vermögenswerte nach IAS 38 und Anteile an TU, Gemeinschafts- und assoziierten UN, sofern diese nicht nach IFRS 9 bewertet werden). Nach IAS 36.9 hat ein UN an jedem BilSt ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Befreiung von der Prüfungspflicht

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Der Dritte Unterabschnitt (vgl. §§ 316 bis 324a) umfasst die Vorschriften zur JA-Prüfung. Durch § 316 wird festgelegt, dass große und mittelgroße KapG prüfungspflichtig sind. Die Befreiungsregelung des § 264 Abs. 3 führt dazu, dass mittelgroße und große UN ihren JA nicht durch einen AP prüfen lassen müssen. Entsprechend sind auch die Vorschri...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Absatzmarkt

Rn. 286 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Bei einer absatzmarktorientierten Bewertung ist das Verfahren der verlustfreien Bewertung (auch als retrograde Bewertung bezeichnet) zugrunde zu legen. Nach diesem Verfahren hat eine Abschreibung auf einen VG des UV zu erfolgen, wenn die AHK den voraussichtlichen Veräußerungserlös abzgl. noch anfallender Aufwendungen übersteigen. Der jeweilig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Wertaufholungsverbot für den Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 374 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 3f. enthalten die Regelungen zur wahlweisen (nur VG des Finanz-AV; vgl. Abs. 3 Satz 6) und pflichtgemäßen außerplanmäßigen Abschreibung (alle VG des AV und UV; vgl. Abs. 3 Satz 5 und Abs. 4). Hierauf nimmt § 253 Abs. 5 Satz 1 Bezug und fordert eine Wertaufholung bei Wegfall der Gründe nach einer vorangegangenen Niederstwertabschrei...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Bestätigungsvermerk bei Unternehmen, die dem PublG unterliegen

Rn. 67 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Für die Prüfung des JA, des IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a bzw. des KA (nach HGB oder IFRS) von UN, die dem PublG unterliegen, gilt § 322 sinngemäß (vgl. §§ 6 Abs. 1, 9 Abs. 1 Satz 1 bzw. 14 Abs. 1 PublG). Bei solchen UN handelt es sich z. B. um UN in der Rechtsform einer PersG (wenn sie nicht ohnehin nach § 264a und § 335b die für KapG geltenden...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Hintergrund

Rn. 1 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Zum Schutz von Personen, die über eine Zweigniederlassung mit einem ausländischen UN in Beziehung treten, erfolgte durch die sog. Zweigniederlassungs- oder auch 11. EG-R ((89/666/EWG); ABl. EG, L 395/36ff. vom 30.12.1989; derweil: Titel I, Kap. 3, Abschn. 2f. der R 2017/1132 (ABl. EU, L 169/46ff. vom 30.06.2017) i. d. F. der R 2019/2121 (ABl. ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Form, Format und Inhalt der Unterlagen

Rn. 74 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Nach § 328 Abs. 1 Satz 2 sind die Unterlagen vollständig gemäß der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung und ohne Änderung gegenüber der aufgestellten und ggf. geprüften und festgestellten Fassung offenzulegen (vgl. detailliert HdR-E, HGB § 328, Rn. 28ff., 33; unabhängig davon bleibt die Inanspruchnahme von Offenlegungserleic...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Rn. 46 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 1 Abs. 1 der VO über die RL- und Buchführungspflichten von Krankenhäusern (KHBV) unterliegen Krankenhäuser, unbeachtlich einer potenziell bestehenden Kaufmannseigenschaft und ihrer Rechtsform, der KHBV (vgl. grundlegend dazu HdJ, Abt. VIII/1 (2017)). Ausnahmen werden durch § 1 Abs. 2 der KHBV geregelt. Krankenhäuser, die in der Rechts...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Grundsatz

Rn. 8 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 § 253 Abs. 1 Satz 1 regelt die Grundsätze zur Zugangs- und Folgebewertung von VG. VG sind höchstens mit den AHK, vermindert um die Abschreibungen nach den Absätzen 3 bis 4 und ggf. erhöht um die Zuschreibungen nach Abs. 5, anzusetzen. Der Ansatz zu höheren Zeitwerten, d. h. zu Zeitwerten, die die (fortgeführten) AHK übersteigen, verstößt gegen ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Abschreibungsausgangswert

Rn. 138 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Bemessungsgrundlage für die Bestimmung der planmäßigen Abschreibungen bilden gemäß § 253 Abs. 3 Satz 2 die AHK (vgl. zum Wertmaßstab der AHK HdR-E, HGB § 255, Rn. 7ff., 125ff.; steuerrechtlich ergeben sich die AHK als Bemessungsgrundlage aus § 7 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4f. EStG). Die AHK sind damit der Abschreibungsausgangswert, der mittels e...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungspflichtige Unternehmen

Rn. 137 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 § 325 Abs. 3 verdeutlicht, dass eine Offenlegung der Konzern-RL-Unterlagen nur erfolgen muss, wenn eine KA-Pflicht besteht ("Die Absätze 1 und 4 Satz 1 gelten entsprechend für die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs einer Kapitalgesellschaft, die einen Konzernabschluss und einen Konzernlagebericht aufzustellen haben"). Auch wenn de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Überblick

Rn. 18 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Die Generalnorm des § 243 Abs. 1 verlangt von allen Kaufleuten, dass der JA nach den GoB aufzustellen ist. Für KapG und UN, die ebenfalls § 264 z. B. gemäß § 264a beachten müssen, schreibt § 264 Abs. 2 Satz 1 darüber hinaus vor, dass der JA "unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entspre...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Überblick

Rn. 23 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 Abs. 2 fordert ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild sowohl von der Vermögenslage als auch von der Finanzlage als auch von der Ertragslage des UN. Zur Vereinfachung werden die Begriffe der VFE-Lage teilweise auch unter dem Begriff "wirtschaftliche Lage" oder "wirtschaftliche Verhältnisse" eines UN zusammengefasst (vgl....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Nahe stehende Unternehmen und Personen

Rn. 146 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der Terminus "Nahe stehende UN und Personen" (im Englischen: "related parties") sowie die flankierenden Berichtspflichten bezüglich existierender Geschäftsbeziehungen zu bzw. mit diesen UN und Personen ("related parties transactions") entstammen der angelsächsischen Bilanzierungswelt. Analog zum handelsrechtlichen Konzept der "verbundenen UN...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Anschaffungs- und Herstellungskosten

Rn. 417 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Analog zum HGB ist bei den Vorschriften der IFRS zwischen der erstmaligen Bewertung eines Vermögenswerts, d. h. der Zugangsbewertung, und der Fortführung dieses Bewertungsansatzes in der Folgebewertung zu differenzieren. Den Zugangswert erworbener Vermögenswerte bilden die AK (zu den Besonderheiten bei Finanzinstrumenten nach IFRS 9 vgl. HdR-...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Zusammengefasster Bestätigungsvermerk bei Konzernabschlussprüfungen

Rn. 80 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 298 Abs. 2 Satz 1 dürfen der Konzernanhang und der Anhang des JA des MU zusammengefasst werden. Die Zusammenfassung der Anhänge ist aber auf nach HGB erstellte JA und KA beschränkt, da auf einen nach § 315e erstellten IFRS-KA und einen IFRS-EA nach § 325 Abs. 2a wegen fehlender Verweise die Regelung des § 298 Abs. 2 keine Anwendung fin...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Immaterielle Vermögensgegenstände

Rn. 11 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Immaterielle VG sind – außer selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle VG des AV (vgl. § 248 Abs. 2 Satz 2) – bilanzierungsfähig. Während entgeltlich erworbene immaterielle Anlagegüter zwingend zu aktivieren sind, besteht für selbst geschaffene immaterielle Gegenstände des AV ein Aktivie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Pflicht zur Vorlage durch den Vorstand

Rn. 6 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Sämtliche vorzulegende Unterlagen und Berichte sind nach deren Aufstellung unverzüglich dem AR zuzuleiten. Nach der Legaldefinition des § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB bedeutet dies, dass der Vorstand ohne schuldhaftes Zögern die Unterlagen dem AR zukommen lassen muss. Entgegen der alten Regelung (vgl. § 170 Abs. 1 Satz 2 AktG (a. F.)) ist nunmehr der...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Offenlegungspflichtige Personenhandelsgesellschaften (i. S. d. § 264a Abs. 1)

Rn. 4 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Auch bestimmte PersG sind nach HGB offenlegungspflichtig. § 264a Abs. 1 bestimmt eine Anwendung des Vierten Unterabschnitts – und damit zugleich des § 325 – auch auf solche OHG und KG, bei denen kein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist und bei denen sich – im Fall eines mehrstufigen Gesellschaftsverhältnisses – in de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick über Inhalt und Geltungsbereich

Rn. 1 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 264 gilt als einleitende Vorschrift des Zweiten Abschnitts (vgl. §§ 264–335c) des Dritten Buchs des HGB grds. nur für KapG (AG, KGaA, SE und GmbH) sowie bestimmte PersG, nicht dagegen für alle Kaufleute. § 264 Abs. 1 Satz 1 verpflichtet die gesetzlichen Vertreter einer KapG, einen JA, der aus Bilanz, GuV und Anhang besteht, sowie einen Lageb...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Abschreibungsbeginn

Rn. 142 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Durch die Festlegung der planmäßigen ND wird der Abschreibungszeitraum, d. h. der Zeitraum, innerhalb dessen die AHK auf die GJ als Abschreibungen zu verteilen sind, bestimmt. Der Abschreibungszeitraum beginnt zu dem Zeitpunkt, ab dem der VG der "Unternehmung uneingeschränkt zur [bestimmungsgemäßen, d. Verf.] Nutzung zur Verfügung steht" (Bon...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Vermögenslage

Rn. 31 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Ähnlich wie bei der Ertragslage, die neben den Erträgen auch die Aufwendungen umfasst, bezieht sich die Vermögenslage nicht nur auf die Aktivposten der Bilanz, die als das Vermögen des UN bezeichnet werden (vgl. Baetge, in: HWB (1975), Sp. 2089 (2094)), sondern auch auf das auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesene Kap. Der Einblick in die ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Beschreibung von Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Der AP hat nach § 322 Abs. 1 Satz 2 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung zu beschreiben. Die Darstellung der JA-, IFRS-EA- (i. S. v. § 325 Abs. 2a) bzw. KA-Prüfung kann dabei aufgrund der unbestimmten gesetzlichen Regelung in groben Zügen erfolgen. Einschränkend respektive konkretisierend wirken die vom AP grds. gleichfalls in ihrer Funktio...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Bericht des Aufsichtsrats

Rn. 48 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Auch ein AR-Bericht ist von der Offenlegungspflicht nur betroffen, sofern er zu erstellen ist und damit seine Erstellung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht. Dies stellt seit dem DiRUG der Wortlaut des § 325 Abs. 1 Satz 1 klar. Eine solche Verpflichtung besteht angesichts § 171 Abs. 2 AktG stets für die AG und SE sowie über § 278 Abs....mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Betroffene Formen der Publizität

Rn. 14 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 § 328 unterscheidet mit "Offenlegung", "Veröffentlichung" und "Vervielfältigung" drei Begriffe, die mangels konkreter Legaldefinitionen der Abgrenzung bedürfen. Während bis zum Inkrafttreten des sog. Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) vom 10.11.2006 (BGBl. I 2006, S. 2...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Verkürzung des Anhangs

Rn. 16 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In konsequenter Fortführung der Befreiung von der Offenlegung der GuV erlaubt § 326 Abs. 1 Satz 2 weiterhin, dass der offenzulegende Anhang die Angaben zur GuV nicht enthalten muss. Entfallen können damit (unter expliziter Außerachtlassung der ohnehin schon durch § 288 Abs. 1 gewährten Erleichterungen) folgende Pflichtangaben: zusätzliche Anga...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Parallele Anwendung unterschiedlicher Verbundkonzeptionen

Rn. 90 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit der Änderung des HGB durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) hatte der Gesetzgeber neben den Vorschriften der §§ 15ff. AktG erstmals eine weitere Begriffsbestimmung "verbundener UN" in § 271 Abs. 2 etabliert, die sich auch in der aktuellen Fassung in Gestalt des sog. Gesetzes zur Umsetzung de...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte

Rn. 444 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Die Erstbewertung von Sachanlagen und immateriellen Vermögenswerten erfolgt nach IFRS mit den AHK (vgl. IAS 16.15; IAS 38.24), die in weiten Bereichen wie im Handelsrecht ermittelt werden (vgl. zu den Unterschieden HdR-E, HGB § 253, Rn. 417ff.). Selbst erstellte immaterielle Vermögenswerte (vgl. zu Beispielen von akquirierten sowie selbst ers...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Grundsätzliche Regelung(en)

Rn. 55 Stand: EL 38 – ET: 01/2023 Gemäß § 285 Nr. 34 muss im Anhang der Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses oder der Beschluss über seine Verwendung angegeben werden (vgl. HdR-E, HGB §§ 284–288, Rn. 881ff.). Sofern im JA nur der Vorschlag für die Ergebnisverwendung enthalten ist, muss der Beschluss über die Ergebnisverwendung nach seinem Vorliegen offengelegt werden ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Diskontierung von auf Rentenverpflichtungen beruhenden Verbindlichkeiten, für die eine Gegenleistung nicht mehr zu erwarten ist (Abs. 2 Satz 3)

Rn. 119 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 Unter Rentenverpflichtungen sind Verpflichtungen zu periodisch wiederkehrenden gleichmäßigen Leistungen in Geld oder in vertretbaren Sachen zu verstehen, die i. d. R. auf vorausgegangenen Leistungen der Rentenempfänger oder Dritter beruhen. Oftmals handelt es sich um Leibrenten (vgl. §§ 759ff. BGB), die Versorgungszwecken dienen, oder um Rent...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Gegenstand und Arten der Abschreibung

Rn. 128 Stand: EL 30 – ET: 5/2020 VG des AV sind bei der Zugangsbewertung höchstens mit ihren AHK anzusetzen (vgl. zu Ausnahmen HdR-E, HGB § 253, Rn. 8). Im Zeitablauf kommt es bei den meisten VG zu Wertminderungen, die bei der Folgebewertung als planmäßige oder außerplanmäßige Abschreibungen zu erfassen sind. Diese allg. Vorgehensweise ergibt sich bereits aus § 253 Abs. 1 Sa...mehr