Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Wesentliche Abweichungen nach IFRS (Rn. 444–456 kommentiert von Knop, W./Küting, P./Knop, N.)

Rn. 444 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Dem Normengefüge der IFRS mangelt es an einer allg.-gültigen AK-Definition (vgl. Coenenberg/Haller/Schultze (2021), S. 116). Neben den grds. Ausführungen im Rahmenkonzept (RK) sind vorrangig einzelfallbezogene Vorschriften in den verschiedenen IAS/IFRS zu finden. So stellen sich etwa nach IAS 16.6, IAS 38.8 und IAS 40.5 die AK als der zum Er...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Ermittlungsweise

Rn. 290 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Feststellung der HK ist die Frage zu beantworten, auf welcher Basis sie ermittelt werden sollen. Hierunter ist zunächst das Kostenrechnungssystem (Ist-, Normal-, Plankostenrechnung) zu verstehen, auf dessen Grundlage die HK festgestellt werden. Die Basis bezeichnet darüber hinaus aber auch den zugrunde gelegten Beschäftigungsgrad bzw...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / f) Sonstige betriebliche Aufwendungen (§ 275 Abs. 3 Nr. 7)

Rn. 141 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Der "Restposten" Nr. 7 für bisher noch nicht zugeordnete Aufwendungen ist ebenfalls periodenbezogen (vgl. HdR-E, HGB § 275, Rn. 108, 126ff.) und kann sämtliche Arten betrieblicher Aufwendungen (Posten Nr. 5 bis Nr. 8 nach § 275 Abs. 2) enthalten. Trotz identischer Bezeichnung ist der Posten Nr. 7 nach dem UKV inhaltlich anders definiert und ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Erstellung der Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Umsatzkostenverfahren

Rn. 147 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Zur Überleitung der in obiger Übersicht dargestellten GuV in der Form des GKV nach § 275 Abs. 2 auf das UKV gemäß § 275 Abs. 3 sind die unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 111ff., entwickelten Grundsätze heranzuziehen. Wegen der (regelmäßig und auch in diesem Beispiel bestehenden) Identität der Posten Nr. 9 bis Nr. 17 nach § 275 Abs. 2 mit den Poste...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Umsatzkostenverfahren

Rn. 15 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Das UKV in der nach § 275 Abs. 3 vorgeschriebenen Form weist demgegenüber die Aufwendungen im betrieblichen Bereich nach den vier Funktionen "Herstellung", "Vertrieb", "Allg. Verwaltung" und "Sonstiges" getrennt aus. Im Übrigen bleibt es bei der Gliederung nach Kostenarten (z. B. Zinsen, Steuern), so, wie es sich aus der identischen Formulier...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Gegenstand und Bedeutung

Rn. 39 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Obwohl in der Praxis Erfassungs-, Verarbeitungs- und Überwachungstätigkeiten eng miteinander verknüpft sind, empfiehlt es sich, gedanklich einerseits zwischen dem Erfassungs- und Verarbeitungssystem und andererseits dem Überwachungssystem im Rechnungswesen eines UN zu unterscheiden. Das Erfassungs- und Verarbeitungssystem umfasst alle Regelun...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Loyale Zusammenarbeit innerhalb des Vorstands sowie Aufsichtspflicht bei Geschäftsverteilung und Delegation

Tz. 15 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Die Vorstandsmitglieder haben untereinander kollegial zusammenzuarbeiten. Dies bedeutet insbesondere, dass jedes der Vorstandsmitglieder die anderen über alle wesentlichen Vorgänge und Vorkommnisse informieren muss, die für die Gesellschaft oder die Kompetenzbereiche anderer Vorstandsmitglieder von Bedeutung sind. Aufgetretene Spannungen zwis...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / ccc) Sondereinzelkosten der Fertigung

Rn. 187 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei der Bestimmung der Sonderkosten (richtiger: Sonder-EK) der Fertigung im Zusammenhang mit der HK-Ermittlung treten insbesondere Abgrenzungsprobleme zu den Sonderkosten des Vertriebs zutage. Rn. 188 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Begrifflich können Sonderkosten der Fertigung sowohl EK als auch GK umfassen. Gleichwohl sind Sonderkosten der Fertig...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen (§ 275 Abs. 2 Nr. 7 lit. a))

Rn. 63 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die unter diesem Posten auszuweisenden AfA sind solche auf in der Bilanz unter der entsprechenden Postenbezeichnung ausgewiesene oder früher ausgewiesene Aktiva; es handelt sich um die AfA gemäß § 253 Abs. 3 (i. V. m. § 246 Abs. 1 Satz 4). Zusätzlich sind die Vorschriften des § 277 Abs. 3 Satz 1 über den Ausweis etwaiger außerplanmäßiger AfA ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Definition der Leistungseinheit

Rn. 207 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben dem Problem des engen Zusammenhangs zwischen Kostenträgerstückrechnung und dem Begriff der EK ergibt sich eine weitere Schwierigkeit aufgrund der Relativität der EK. Die Abgrenzung der Kostenarten, die als EK anzusehen sind, hängt wesentlich von dem gewählten Bezugsobjekt ab. Dies wird besonders deutlich, wenn man die kostenrechnerisch...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Offenlegung

Rn. 44 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Jede GmbH muss Teile ihrer RL offenlegen (vgl. HdR-E, HGB § 325, Rn. 1ff.). Das HGB versteht dabei unter "Offenlegung" die Übermittlung der offenlegungspflichtigen Unterlagen in elektronischer Form an die das UN-Register führende Stelle (vgl. § 325 Abs. 1 Satz 2; HdR-E, Einf. HGB §§ 325–329, Rn. 5). Rn. 45 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Pflicht...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a (§ 275 Abs. 5)

Rn. 154c Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Im Zuge der Verabschiedung des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 28.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) wurden in § 275 Abs. 5 Erleichterungen bei der Aufstellung der GuV für Kleinst-KapG (vgl. dazu HdR-E, HGB § 267a) implementiert (die dort gewährten Erleichterungen gelten nach § 264a Abs. 1 ana...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Angemessenheit und Wirksamkeit

Rn. 156 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Begrifflichkeiten des IKS und Risikomanagementsystems sind seit der Reform durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) vom 25.05.2009 (BGBl. I 2009, S. 1102ff.) bereits im Aktien- und Handelsrecht kodifiziert. Bei Einführung von § 107 Abs. 3 Satz 2 AktG betonte der Gesetzgeber ausdrücklich, dass die Überwachung der Wirksamkeit d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / c) Funktionsprüfung

Rn. 45 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Da ein wirksam konzipiertes System an Kontrollen allein noch keine zuverlässigen Arbeitsabläufe sichert, ist in einem zweiten Schritt der Risikobeurteilung festzulegen, in welchem Umfang interne Kontrollen für die Prüfung genutzt werden sollen. Funktionsprüfungen (Test of Operating Effectiveness) bzw. Wirksamkeitsprüfungen ermöglichen es dem ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Zeitlicher Umfang der Buchführungspflicht

Rn. 22 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Buchführungspflicht einer AG beginnt mit ihrem ersten buchungspflichtigen Geschäftsvorfall. I.d.R. dürfte dies die Aktienübernahme durch die Gesellschaftsgründer sein. Obwohl die AG erst mit ihrer Eintragung in das Handelsregister als juristische Person entstanden ist, findet durch die Regelungen des § 29 AktG bereits auf die Vor-AG Aktie...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Analytische Prüfungshandlungen

Rn. 57 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Bei analytischen Prüfungshandlungen (Substantive Analytical Procedures) handelt es sich um eine indirekte Prüfungsmethode, bei der plausible Beziehungen zwischen sowohl finanziellen als auch nichtfinanziellen Daten analysiert werden (vgl. ISA [DE] 520 (2020), Rn. 4ff.). Dies erfolgt regelmäßig auf Basis eines Soll-Ist-Vergleichs, bei dem der ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Art der Entwicklungstätigkeit

Rn. 279 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die FuE-Kosten sind zwar auch explizit in § 255 aufgeführt, aber an dieser Stelle getrennt zu betrachten, da sie in sachlicher Hinsicht keine eigene Kostenart darstellen, sondern sich vielmehr in die jeweiligen EK und GK differenzieren lassen. Im Falle einer selbständigen Aktivierung wird der Höchstumfang der HK voll ausgereizt. Gemäß des Wor...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Freiwillige soziale Aufwendungen

Rn. 253 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Neben dem Aktivierungswahlrecht für die Kosten der allg. Verwaltung gewährt § 255 Abs. 2 Satz 3 ein weiteres Wahlrecht hinsichtlich der Einbeziehung von sog. freiwilligen Sozialkosten. Dazu gehören im Einzelnen:mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung

Rn. 107 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung der angemessenen Darstellung der künftigen Chancen und Risiken im Lagebericht regelt § 317 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 289 Abs. 1 Satz 4. Nach § 289 Abs. 1 Satz 4 muss der Lagebericht Angaben über die voraussichtliche Entwicklung des UN enthalten. In der Literatur werden i. A. Angaben über die beiden GJ nach dem Abschlussstichtag ge...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Neubewertungsansatz

Rn. 92 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 In allen Fällen der zu einer Neugründung führenden Umwandlung sowie in den sonstigen Umwandlungsfällen, bei denen die Gegenleistung des übernehmenden Rechtsträgers in der Ausgabe neuer Anteile besteht, kommt für die Bilanzierung des übernommenen Vermögens die Anwendung der Regeln über den Ansatz und die Bewertung von Sacheinlagen in Betracht ...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 276

Rn. 8 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Erleichterungsvorschriften des § 276 für die Gliederung der GuV dürfen nur von kleinen und mittelgroßen KapG sowie ihnen qua § 264a gleichgestellten PersG in Anspruch genommen werden. Große KapG bzw. PersG i. S. d. § 264a haben dagegen die Gliederungsvorschriften des § 275 uneingeschränkt zu befolgen. Vonseiten eines Mitglieds des vertretu...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / b) GoA zur Konkretisierung des Prüfungsumfangs

Rn. 21 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Einige Beiträge des Schrifttums zu GoA betreffen die geforderten Verhaltensweisen eines AP bei der Berufsausübung sowie den gesamten Prüfungsprozess von der Auftragsannahme bis zur Urteilsmitteilung (vgl. Schulze zur Wiesche (1963); Kicherer (1970); Leffson (1988), S. 101). Andere Schriften über GoA widmen sich Teilen des Prüfungsprozesses (v...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Nichtfinanzielle Berichterstattung

Rn. 113b Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem CSR-RUG wurde Abs. 2 Satz 4 in § 317 neu formuliert und Satz 5 gänzlich neu in das Gesetz aufgenommen. Regelungsinhalt der Gesetzesnovellierung war der Prüfungsumfang im Hinblick auf die Vorgaben gemäß den §§ 289b–e sowie den §§ 315bf., die bestimmte kap.-marktorientierte UN verpflichten, ihre Lageberichte und ggf. Konzernlageberich...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einklangprüfung

Rn. 83 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Die Prüfung des Lageberichts hat mit der gleichen Sorgfalt zu erfolgen, wie dies für den JA der Fall ist. Dies erfordert, dass der AP bei der Gewinnung seines Prüfungsergebnisses ebenfalls darauf zu achten hat, dass mit hinreichender Sicherheit und Genauigkeit keine wesentlichen Fehler im Lagebericht enthalten sind. Indes unterscheidet sich d...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Kritische Würdigung

Rn. 18 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Um das GKV und UKV gegeneinander abzuwägen, sind diese in der Literatur genannten Argumente einer kritischen Würdigung zu unterziehen: Ad (1): Wie bereits unter HdR-E, HGB § 275, Rn. 5ff., ausgeführt, ist im Hinblick auf die Aussagefähigkeit der GuV eine eindeutige Rangordnung in der Weise, dass Aufwendungen besser nach Arten oder Funktionsber...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Durchführung der Konzernabschlussprüfung

Rn. 132 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Mit dem durch das BilMoG geänderten § 317 Abs. 3 Satz 2 ist Art. 27 lit. a) und b) der AP-R 2006/43/EG (ABl. EU, L 157/87ff. vom 09.06.2006, ABl. EU, L 158/196ff. vom 27.05.2014) im deutschen Gesetz verankert worden. Danach haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass der KA-Prüfer bei der Prüfung der konsolidierten Abschlüsse eines Konze...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Hinweise zur Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung

Rn. 166 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Eine eigenständige Bestellung eines AP zur ESEF-Prüfung ist nicht notwendig (vgl. IDW PS 410 (2022), Rn. 18); vielmehr ist der nach § 318 bestellte AP auch ohne explizite Erwähnung der ESEF-Prüfung im Wahlbeschluss bzw. Auftragsbestätigungsschreiben für die ESEF-Prüfung verantwortlich. Der AP muss vor der Auftragsannahme des gesamten AP-Mand...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Nicht-AG

Rn. 75 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Die Tatsache, dass die neu zu schaffende Norm – unabhängig von ihrer endgültigen Platzierung im Gesetz – grds. auch Nicht-AG erfassen sollte, wird bereits durch einen Blick auf den ersten Entwurf der interministeriellen Arbeitsgruppe deutlich, der – wenn auch durch seine systematische Fehlstellung unter den bilanziellen Normen – alle KapG bet...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Allgemeine Grundsätze sowie gesetzliche Regelungen zur Gestaltung einer aussagefähigen Gewinn- und Verlustrechnung

Rn. 3 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Dem externen Leser der GuV stehen – neben der Bilanz sowie (ggf.) dem Anhang, der KFR, dem EK-Spiegel und dem Lagebericht (vgl. § 264 Abs. 1 Satz 1f.) – keine weiteren Informationen zur Verfügung (dass der JA auf fakultativer Grundlage noch um eine Segmentberichterstattung erweitert werden kann, sei an dieser Stelle lediglich angemerkt). Umso ...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 3.6 Komponentenansatz nur in der Handelsbilanz zulässig

Abschließend sei darauf hingewiesen, dass handelsrechtlich unter dem Einfluss der internationalen Rechnungslegung unter bestimmten Voraussetzungen eine Abschreibung einzelner Komponenten eines Vermögensgegenstands als zulässig erachtet wird. Nach Auffassung des IDW ist die gesonderte Abschreibung einzelner Komponenten eines Vermögensgegenstands bei physisch trennbaren Kompon...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Abschreibung, lineare / 4.2.2 Möglichkeit zur Zugrundelegung einer einjährigen Nutzungsdauer bei digitalen Wirtschaftsgütern

Nach dem BMF-Schreiben vom 22.2.2022, Rz. 1.1 [1] ist für die nach § 7 Abs. 1 EStG anzusetzende Nutzungsdauer von Betriebs- und Anwendersoftware zur Dateneingabe und -verarbeitung und Computerhardware grundsätzlich ein Zeitraum von einem Jahr anzunehmen. Nach Rz. 1.2 des BMF-Schreibens kann der Bilanzierende von dieser Annahme auch abweichen und eine längere (im Einzelfall ggf. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitnehmerhaftung / 2.2 Verletzung einer Nebenpflicht

Neben dieser Erfüllungspflicht können sich im Einzelfall für den Arbeitnehmer arbeitsvertragliche Nebenpflichten, wie Obhuts- und Bewahrungspflichten, besondere Auskunfts-, Überwachungs-, Rechnungslegungs- und sonstige Sorgfaltspflichten ergeben, z. B. die ­Einhaltung der einschlägigen Straßenverkehrsvorschriften durch einen Kraftfahrer.[1] Eigenständig, ohne Rücksprache mit...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7 Option zur Körperschaftsbesteuerung (§ 1a KStG) – Besonderheiten bei der Rechnungslegung

Rz. 86 Der Gesetzgeber hat sich mit § 1a KStG für ein Optionsmodell entschieden, das Personengesellschaften – also auch der GmbH & Co. KG – die Wahl lässt, sich auf Antrag der Körperschaftsteuer zu unterwerfen.[1] Nachstehend werden Besonderheiten des Optionsmodells speziell bei der Rechnungslegung behandelt. 7.1 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung Rz. 87 Nach § 1...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung

Zusammenfassung Die GmbH & Co. KG verknüpft die Vorteile einer Personengesellschaft (KG) mit denen einer Kapitalgesellschaft (GmbH). Handelsrechtlich ist die Haftung des phG (= GmbH) zwar unbegrenzt, aber nur auf das Vermögen der GmbH begrenzt. Das Vermögen der Kommanditisten ist geschützt. Unter dem Gesichtspunkt der Unternehmensnachfolge können bei nicht geeigneten Nachfolg...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.3 Größenabhängige Erleichterungen

Rz. 16 Zu größenabhängigen Erleichterungen s. "Kapitalgesellschaften: Rechnungslegung", Rz. 28 ff. Rz. 17 Zu Gliederungserleichterungen s. "Jahresabschlussgliederung", Rz 7 ff.mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5 Steuerliche Sonderfragen

5.1 Aktivierung von Gewinnanteilen 5.1.1 Gewinnanteile an der GmbH & Co. KG Rz. 44 In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung hat das FG Düsseldorf[1] zu dem Thema Stellung genommen und entschieden, dass der Gewinnanteil der GmbH aus ihrer Beteiligung als Gesellschafterin einer GmbH & Co. (Beteiligungsgewinn) auf den gemeinsamen Bilanzstichtag zurückzubeziehen ist, sofern beide...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.9 Taxonomie

5.9.1 Kapitalkontenentwicklung Rz. 71a Was die E-Bilanz an speziellen Besonderheiten bei Personengesellschaften betrifft, so ist für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2014 beginnen, für jeden in den Stammdaten der Gesamthand angelegten Mitunternehmer eine Kapitalkontenentwicklung einzureichen. Sobald für einen Mitunternehmer ein positiver Beteiligungsschlüssel eingegeben w...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.1 Aktivierung von Gewinnanteilen

5.1.1 Gewinnanteile an der GmbH & Co. KG Rz. 44 In der finanzgerichtlichen Rechtsprechung hat das FG Düsseldorf[1] zu dem Thema Stellung genommen und entschieden, dass der Gewinnanteil der GmbH aus ihrer Beteiligung als Gesellschafterin einer GmbH & Co. (Beteiligungsgewinn) auf den gemeinsamen Bilanzstichtag zurückzubeziehen ist, sofern beide Gesellschaften auf den gleichen S...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 1 Allgemeines

1.1 Entwicklung und rechtliche Einordnung Rz. 1 Die GmbH & Co. KG ist eine Gesellschaft, die sich aus der Praxis heraus entwickelt hat. Sowohl handelsrechtlich als auch steuerrechtlich gibt es hinsichtlich der Zulässigkeit dieser Rechtsform keine Bedenken. Die GmbH & Co. KG verknüpft Vorteile der Kommanditgesellschaft und der GmbH (Gleiches gilt für die haftungsbeschränkte Un...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.3 Sonstige steuerrechtliche Folgen der Option

Rz. 94 Die optierende GmbH & Co. KG bleibt zivilrechtlich und damit auch steuerverfahrensrechtlich eine Personengesellschaft. Sie ist Schuldnerin der Körperschaftsteuer, des Solidaritätszuschlags, der Gewerbesteuer sowie der steuerlichen Nebenleistungen nach § 3 AO und zum Einbehalt und zur Entrichtung der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Ein vortragsfähiger Gewerbeverlust (...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 6.6 Bilanzierung bei Abfindung ausscheidender Gesellschafter durch die Personenhandelsgesellschaft

Rz. 85 Wird ein ausscheidender Gesellschafter durch die Personenhandelsgesellschaft abgefunden, ist eine positive Differenz zwischen dem Abfindungsbetrag und dem Kapitalanteil des ausscheidenden Gesellschafters vorzugsweise mit dem verbleibenden Eigenkapital der Personenhandelsgesellschaft, d. h. ggf. bestehenden Rücklagen bzw. proportional zu den Kapitalanteilen der verblei...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 7.2 Der Option angepasste Konten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 91 Um die Zielsetzung der Option – Thesaurierung der erwirtschafteten Gewinne – zu erreichen, sind dem Optionsmodell angepasste Konten notwendig; Freichel/Widmann/Apelganz[1] schlagen zwei Kontensysteme vor, die den Thesaurierungsfall sicherstellen und die Unterwerfung der optierenden GmbH & Co. KG der Besteuerung mit Körperschaftsteuer bzw. Gewerbesteuer oder die Gesellsc...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.2 Befreiung von der Pflicht zur Anwendung

Rz. 15 § 264a HGB ist nur anwendbar, wenn der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist. Da sich aus den Gesetzesvorschriften keine Anforderungen an die Qualifikation und den Umfang des Vermögens des persönlich haftenden Gesellschafters ergeben, kann die Anwendbarkeit der Vorschriften des KapCoRiLiG zur Aufstellung, Prüfung und Veröffentlichung des Jahre...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 2 Buchführung

2.1 Buchführungspflicht nach Handelsrecht Rz. 12 Sowohl für die Komplementär-GmbH als auch für die Kommanditgesellschaft gilt die in § 238 Abs. 1 HGB niedergelegte Verpflichtung des Kaufmanns, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Darüber hinaus ist er verpfli...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.2 Gesellschafterdarlehens- und Gesellschafterverrechnungskonten

5.2.1 Kapitalkonten und Darlehenskonten der Gesellschafter Rz. 46 Wie bei jeder Kommanditgesellschaft empfiehlt es sich auch bei der GmbH & Co. KG, die Kapitalkonten in Höhe der übernommenen Einlagen der Kommanditisten zu fixieren. Es ist gleichfalls zweckmäßig, auch das Komplementär-Kapital unverändert zu belassen, da – in der Regel – die Komplementär-GmbH mit ihrem gesamten...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6 Anteile der Kommanditisten an der Komplementär-GmbH

5.6.1 Sonderbetriebsvermögen Rz. 65 Zwar gehören die Anteile eines Mitunternehmens an der Komplementär-GmbH nach der BFH-Rechtsprechung[1] zum Sonderbetriebsvermögen II, doch nicht immer zum "notwendigen" Sonderbetriebsvermögen II. So reicht zur Begründung von "notwendigem" Sonderbetriebsvermögen nicht aus:[2] eine wirtschaftliche Verflechtung zwischen Mitunternehmerschaft und...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 4.2 Gewinn- und Verlustrechnung

4.2.1 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern Rz. 37 Leistungsbeziehungen zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern – z. B. Personalaufwand, Miete, Zinsen – können sich in den GuV-Positionen des § 275 Abs. 2 Nr. 6, 8 und 13 HGB (bzw. Abs. 3 Nr. 2, 7 und 12) HGB niederschlagen, wenn den entsprechenden Zahlungen schuldrechtliche Vereinbarungen zugrunde li...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 5.6.2 Privatvermögen

Rz. 67 Hat die GmbH einen eigenen Geschäftsbetrieb von nicht ganz untergeordneter Bedeutung, so gehören die den Kommanditisten gehörenden Anteile an der Komplementär-GmbH zu deren "Privatvermögen"; mit der Folge, dass bei Veräußerung wesentlicher Beteiligungen einkommensteuerrechtlich das Teileinkünfteverfahren gilt und Gewerbesteuerfreiheit gegeben ist. Die Veräußerung nich...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3.4 Zeitraum der Aufstellung des Jahresabschlusses

Rz. 18 Auch für eine Kleinst- und kleine GmbH & Co. KG endet die Aufstellungsfrist für den Jahresabschluss spätestens nach 6 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres. Mittelgroße und große GmbHs müssen dagegen den Jahresabschluss innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres aufstellen. Es handelt sich um gesetzliche Fristen, die zwingend sind und nicht durch Gesell...mehr

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GmbH & Co. KG: Rechnungslegung / 3 Anwendung der für Kapitalgesellschaften geltenden Rechnungslegungsvorschriften

3.1 Grundsätzliches Rz. 14 Durch das KapCoRiLiG v. 24.2.2000[1] wird die GmbH & Co. KG hinsichtlich des Jahresabschlusses einer Kapitalgesellschaft gleichgestellt. Grundlage hierfür ist § 264a HGB. Nach dieser Vorschrift haben OHGs und KGs, bei denen nicht wenigstens ein persönlich haftender Gesellschafter eine natürliche Person oder OHG, KG oder eine andere Personengesellsch...mehr