Fachbeiträge & Kommentare zu Rechnungslegung

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2.4 Stiftungssatzung

Rz. 16 Die Stiftungssatzung[1] stellt im Wesentlichen den Organisationsplan der Stiftung dar.[2] Der Bundesgesetzgeber schreibt vor, dass die Satzung durch das Stiftungsgeschäft[3] bestimmt werden muss (§ 83 Abs. 1 BGB). Sowohl die Landesstiftungsgesetze als auch das BGB lassen über die Landesstiftungsgesetze bzw. über das BGB hinausgehende Anforderungen der Stiftungssatzung...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 2 Stiftungsrecht

2.1 Einordnung Rz. 2 Innerhalb des Stiftungsrechts sind 3 Rechtskreise zu unterscheiden, aus denen sich Regelungen bezüglich der Rechnungslegung der Stiftung ergeben können: das Bürgerliche Gesetzbuch, die Landesstiftungsgesetze und möglicherweise – soweit dort Regelungen hinsichtlich der Rechnungslegung getroffen werden – die Stiftungssatzung. 2.2 Bürgerliches Gesetzbuch Rz. ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5 IDW Stellungnahme

5.1 Überblick Rz. 34 Nicht nur die bis hierher betrachteten gesetzlichen Normen befassen sich mit der Rechnungslegung der Stiftung. Auch das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. (IDW) hat die Rechnungslegung der Stiftung thematisiert.[1] Zuletzt hat der Hauptfachausschuss (HFA) des IDW am 6.12.2013 eine "IDW Stellungnahme zur Rechnungslegung: Rechnungslegung vo...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.2 Geltungsbereich und Bindungswirkung

Rz. 37 Die Verlautbarungen des IDW im IDW PS 740 legen die Berufsauffassung der Wirtschaftsprüfer dar. Da der IDW RS HFA 5 2013 unter anderem Grundlage für diesen Prüfungsstandard ist, ist er somit auch Teil der Berufsauffassung.[1] Der IDW RS HFA 5 2013 gilt für alle Prüfungen von Stiftungen, auch für freiwillige Prüfungen.[2]mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3 Handelsrecht

3.1 Handelsgesetzbuch Rz. 17 Das 3. Buch des HGB regelt die Rechnungslegungspflicht von Kaufleuten. Diese Rechnungslegung dient vorrangig den Zwecken Information, Dokumentation und Ausschüttungsbemessung.[1] Von diesen Zwecken werden die Information und die Dokumentation bereits in Teilen durch das Stiftungsrecht abgedeckt, die Ausschüttungsbemessung spielt bei einer Stiftung...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.3 Die besonderen Buchführungspflichten gemeinnütziger Stiftungen

Rz. 30 Handelt es sich bei der Stiftung um eine gemeinnützige Stiftung, sind weitere Voraussetzungen zu beachten, die sich aus den §§ 51–68 AO ergeben.[1] Diese finden Anwendung, wenn qua Gesetz eine Steuervergünstigung unter der Voraussetzung gewährt wird, dass ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt werden (§ 51 Abs. 1 Satz ...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 4.4 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 33 E-Bilanz: Unternehmen, die ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG, nach § 5 EStG oder nach § 5a EStG ermitteln, haben eine sogenannte E-Bilanz zu erstellen und an die Finanzbehörden zu übermitteln (§ 5b Abs. 1 Satz 1 EStG). Dies gilt auch für Stiftungen, die einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Falls die Einnahmen oder der Gewinn aus dem wirtschaftlichen Ge...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.3 Branchenspezifische Vorschriften

Rz. 25 Neben dem HGB und dem PublG bestehen kraft Rechtsverordnung (entsprechend § 330 HGB) für bestimmte Geschäftszweige spezielle Buchführungs- und Aufzeichnungsvorschriften, die möglicherweise auch auf Stiftungen anzuwenden sind.[1] Hierunter fällt bspw. die Verordnung über die Rechnungs- und Buchführungspflichten der Pflegeeinrichtungen.[2] Diese schreibt für Pflegeeinri...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 5.5 Einnahmen-Ausgaben- und Vermögensrechnung

Rz. 45 Falls eine Stiftung nicht bilanziert, ist es zwingend notwendig, eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und eine Vermögensübersicht zu erstellen.[1] Für diesen Fall wird analog zu § 265 Abs. 2 HGB empfohlen, zu jedem Posten den entsprechenden Vorjahreswert anzugeben.[2] Als Einnahmen-Ausgaben- Rechnung empfiehlt das IDW eine Kapitalflussrechnung gemäß DRS 2. Alternativ wird...mehr

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Stiftungen: Besonderheiten ... / 3.2 Publizitätsgesetz

Rz. 24 Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4 PublG sind die Offenlegungsvorschriften des Publizitätsgesetzes auch für Stiftungen des bürgerlichen Rechts gültig,[1] sofern diese ein Gewerbe betreiben und die Größenmerkmale des § 1 Abs. 1 PublG überschreiten.[2] Dann sind die für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des 2. Abschnitts im 3. Buch des HGB (§§ 264–335c HGB) ausnahmsweise...mehr

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Rückstellungen aus Arbeitsv... / 1 Altersteilzeit: Übergang in den Ruhestand

Durch Vereinbarungen von Altersteilzeit soll nach dem Altersteilzeitgesetz Arbeitnehmern ab dem 55. Lebensjahr ein gleitender Übergang vom Arbeitsleben in den Ruhestand ermöglicht werden.[1] Durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Einzelvereinbarung mit dem Arbeitnehmer wird festgelegt, dass dieser in einem Teilzeitarbeitsverhältnis mit i. d. R. halbierter durchschnitt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die KGaA als Instrument zur... / 1. Schenkungsteuerpflicht nach § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG

Für eine Anwendung von § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG auf die KGaA spricht der Grundsatz der Maßgeblichkeit des Zivilrechts für das Erbschaftsteuerrecht (Meincke/Hannes/Holtz, ErbStG, 18. Aufl. 2021, Einf. Rz. 13; Crezelius, Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer in zivilrechtlicher Sicht, 1979, S. 37). Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht knüpft Steuerfolgen an einen Vermögensanf...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Nachhaltigkeit – Eine Einfü... / 5.4 Integrated Reporting Konzept

Ein Geschäftsmodell wirkt nicht nur auf das ökonomische Kapital, sondern auch auf das Naturkapital und das Sozialkapital. Die seit 2013 mit einem Konzept gestartete Initiative für ein Integrated Reporting Framework betrachtet neben dem finanziellen Kapital, das Sozialkapital (unterteilt in Humankapital und gesellschaftliches Kapital), das Naturkapital sowie zusätzlich noch d...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gesamtkostenverfahren / 2 Wie ermittelt man die Leistung eines Unternehmens?

Die Leistung eines Unternehmens setzt sich im Gesamtkostenverfahren aus den erzielten Nettoumsätzen und den Bestandsveränderungen der fertigen und halbfertigen Erzeugnisse zusammen. Der Nettoumsatz errechnet sich aus dem fakturierten Umsatz abzüglich der Erlösschmälerungen wie Skonti, Boni oder nachträgliche Rabatte und Preisreduktionen. Der Wert ist relativ einfach den Kont...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 24 Versich... / 2.1 Einordnung der Vorschrift und Überblick über das Zweite Kapitel

Rz. 2g Das Zweite Kapitel regelt – begrifflich mit den anderen Büchern im SGB übereinstimmend – die Versicherungspflicht und -freiheit zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung). Das SGB III verfolgt im rechtsförmlichen Bereich konsequent das Versicherungsprinzip. Gleichstellungszeiten oder Ersatzzeiten sind grundsätzlich nicht vorgesehen (vgl. aber § 427a). Der Gesetzg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 9 A... / 2 Gewinnanteile des persönlich haftenden Gesellschafters einer KGaA oder vergleichbaren Kapitalgesellschaft (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 9 Nach § 278 Abs. 1 AktG ist die KGaA eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Gesellschafter den Gesellschaftsgläubigern unbeschränkt haftet und die übrigen Gesellschafter mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften (Kommanditaktionäre). Der pe...mehr

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§ 16 Internationales und eu... / VII. Rechnungslegung

Rz. 61 Die Qualifikation der Pflicht zur Rechnungslegung, der Führung der Handelsbücher, der Erstellung des Jahresabschlusses einschließlich der Abschlussprüfung und Rechnungspublizität ist umstritten. Teilweise verweist man auf die öffentlichen Interessen, die diesen Vorschriften zugrunde lägen, und geht daher von einer öffentlich-rechtlichen Qualifikation aus. Die Folge se...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundlage: Interne Rechnungslegung und Bilanz des Handelsgeschäfts

Rz. 126 Grundlage für die Ergebnisermittlung ist die ordnungsgemäße Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da § 232 Abs. 1 HGB nicht auf eine Bilanz Bezug nimmt und die stille Gesellschaft als Innengesellschaft selbst keine Bilanz i.S.v. § 242 Abs. 1 HGB aufstellt, erfolgt die Gewinnermittlung grds. nach Maßgabe einer internen Rechnungslegung des Geschäftsinhabers. Da der Ge...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / d) Publizität der Rechnungslegung

Rz. 31 Ein Kernstück der europarechtlichen Publizitätsvorschriften betrifft die Rechnungslegung der Kapitalgesellschaften sowie der Kapitalgesellschaften & Co. Normativer Ansatzpunkt sind hierbei die Bestimmungen der Gesellschaftsrechtsrichtlinie 2017/1132, die für die Offenlegung auf die Unterlagen der Rechnungslegung nach Richtlinie 78/660/EWG [24] (Vierte gesellschaftsrech...mehr

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§ 20 Joint Ventures / H. Rechnungslegung

Rz. 108 Bei der Gestaltung eines Joint Ventures können Fragen der Rechnungslegung eine wichtige Rolle spielen. Dies gilt zunächst für die Bilanzierung bei der Joint Venture-Gesellschaft selbst. Hier haben die Partner regelmäßig ein erhebliches Interesse an Informationen aus der Rechnungslegung des Joint Ventures, sodass Art, Umfang und Zeitpunkt gesellschaftsvertraglich gere...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 7. Rechnungslegung

a) Gesetzliche Regelungen Rz. 314 Eine gesetzliche Verpflichtung der GbR zur Führung von Büchern und zur Aufstellung einer Bilanz besteht grds. nicht.[533] Die einzige Regelung zur Aufstellung eines Rechnungsabschlusses findet sich in § 718 BGB n.F. (vgl. vormals: § 721 BGB a.F.). Ausgehend vom neuen gesetzlichen Leitbild einer auf Dauer angelegten Gesellschaft haben der Rech...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Offenlegungspflichten, Pflicht zur Rechnungslegung

Rz. 781 Auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens hat der Geschäftsführer evtl. Änderungen der Geschäftsanschrift zum Register anzumelden, etwa die aktuelle inländische Geschäftsanschrift; er ist insoweit auch Adressat einer Zwangsgeldandrohung.[1580] Die Anschrift des Insolvenzverwalters kann als c/o-Anschrift verwendet werden, wenn der Geschäftsführer dem Insolvenzverwal...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / A. Rechnungslegung und Bilanzierung

I. Vorbemerkung Rz. 1 Die Bilanz ist ein Zahlenwerk. Sie bildet wirtschaftliche Sachverhalte als Bilanzpositionen ab. Sind am Bilanzstichtag nicht nur liquide Mittel vorhanden, müssen diese mit einem Geldbetrag bewertet werden. Das Bilanzrecht regelt, welche wirtschaftlichen Sachverhalte in der Rechnungslegung auszuweisen und wie sie zu bewerten sind. Großfeld/Luttermann[1] b...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Regelungen zur Rechnungslegung, Entnahmen und Ergebnisverteilung

Rz. 499 Speziell unter steuerrechtlichen Gesichtspunkten sollte den nachfolgend genannten Punkten besonderes Augenmerk gewidmet werden:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / Literaturtipps

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 1. Nationale Rechtsquellen

Rz. 52 Das Handelsbilanzrecht wird im Wesentlichen durch die Vorschriften des Dritten Buchs des HGB "Handelsbücher" geregelt (§§ 238 ff. HGB). Der erste Abschnitt (§§ 238–263 HGB) enthält "Vorschriften für alle Kaufleute" und ist damit rechtsformunabhängig an Einzelkaufleute, Personenhandels- und Kapitalgesellschaften adressiert. Im zweiten Abschnitt (§§ 264–335c HGB) sind a...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / ee) Exkurs: Haftungsverhältnisse

Rz. 166 Das Bilanzrecht schreibt in § 251 Satz 1 HGB vor, dass bestimmte Haftungsverhältnisse eines Kaufmannes, die nicht schon auf der Passivseite der Bilanz dargestellt werden, unter der (Passivseite der) Bilanz auszuweisen sind. Für die handelsrechtliche Gewinnermittlung ist § 251 HGB ohne Bedeutung. Damit spielt die Vorschrift auch ertragsteuerrechtlich keine Rolle (vgl....mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / I. Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bilanz ist ein Zahlenwerk. Sie bildet wirtschaftliche Sachverhalte als Bilanzpositionen ab. Sind am Bilanzstichtag nicht nur liquide Mittel vorhanden, müssen diese mit einem Geldbetrag bewertet werden. Das Bilanzrecht regelt, welche wirtschaftlichen Sachverhalte in der Rechnungslegung auszuweisen und wie sie zu bewerten sind. Großfeld/Luttermann[1] bezeichnen das B...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Gesetzliche Regelungen

Rz. 314 Eine gesetzliche Verpflichtung der GbR zur Führung von Büchern und zur Aufstellung einer Bilanz besteht grds. nicht.[533] Die einzige Regelung zur Aufstellung eines Rechnungsabschlusses findet sich in § 718 BGB n.F. (vgl. vormals: § 721 BGB a.F.). Ausgehend vom neuen gesetzlichen Leitbild einer auf Dauer angelegten Gesellschaft haben der Rechnungsabschluss und die Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zivilrecht

Rz. 978 Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gilt es stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[1336] Steuerliche Gründe spielen bei der Rechtsformwahl zwar meist eine wichtige Rolle, sollten aber niemals allein entscheidend sein. Die zivilrechtlichen Vorteile der Rechtsform der GmbH & Co. KG können wie folgt zusammengefasst werden:mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Regelungen zur Aufstellung des Rechnungsabschlusses

Rz. 319 Die gesetzliche Regelung des § 718 BGB n.F. ist dispositiv (§ 708 BGB n.F.). Relevant sind hierbei insb. solche vertraglichen Vereinbarungen, nach denen eine Rechnungslegung der Gesellschaft nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erfolgen hat und eine Bilanz nebst Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt werden muss. Auch wenn die herrschende Literaturmei...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 3. Europäische Rechtsgrundlagen und Rspr. des EuGH

Rz. 58 Das nationale Handelsbilanzrecht der Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Personen als Vollhafter (insb. GmbH & Co. KG) ist in weit reichendem Maße von einer europäischen Harmonisierung durch Richtlinien (vgl. Art. 288 Abs. 3 AEUV (Art. 249 Abs. 3 EGV a.F.)) geprägt. Hinweis Die Richtlinien gelten nicht unmittelbar, sondern sind inner...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Systematik der §§ 238 ff. HGB

Rz. 70 §§ 238 ff. HGB verfolgen in formaler Hinsicht drei Aufbauprinzipien:mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 4. Deutsche Rechnungslegungsstandards

Rz. 67 In Deutschland existiert seit 1998 ein privates Rechnungslegungsgremium, der Deutsche Standardisierungsrat (DSR). Träger des DSR ist das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC) mit Sitz in Berlin, zu dessen Mitgliedern 68 namhafte Unternehmen und 70 natürliche Personen gehören. Das DRSC beruht als privat getragene Organisation auf angelsächsischem Vo...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Konzernabschluss und Gesellschaftsrecht

a) AG Rz. 47 Der Konzernabschluss hat im Gesellschaftsrecht lange Zeit ein Schattendasein geführt. Im Konzernabschluss ist die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen, als ob diese Unternehmen ein einziges Unternehmen wären. Rechtsfähig ist aber nicht die Unternehmenseinheit, sondern sind die einzelnen Unternehmensträger. Die Einheit i...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / k) Eigenkapital

aa) Begriff Rz. 173 Rechtsformneutral gesprochen ist das bilanzielle bzw. rechnerische Eigenkapital die Differenz zwischen dem Wert der Vermögensgegenstände der Aktivseite der Bilanz und dem Wert der Schulden (Verbindlichkeiten, Rückstellungen) der Passivseite. Dabei repräsentiert die Residualgröße nicht den wahren Unternehmenswert. Geht man von einer substanzorientierten Bet...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / II. Bilanzrechtliche Grundlagen

1. Bilanzbegriff Rz. 4 Die Bilanz ist eine stichtagsbezogene Gegenüberstellung der Vermögensgegenstände (Aktiva bzw. Aktivposten) eines Unternehmens und der zur Finanzierung eingesetzten Mittel (Passiva bzw. Passivposten), letztere getrennt nach der Mittelherkunft der Unternehmenseigentümer (Eigenkapital) und der Gläubiger (Fremdkapital bzw. Schulden). Für den formalen Aufbau...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Systematik

Rz. 155 Rückstellungen werden zwischen Eigenkapital und Verbindlichkeiten eingeordnet (vgl. § 266 Abs. 3 HGB). Ihr theoretisches Verständnis ist davon geprägt, ob man der statischen oder dynamischen Bilanzauffassung zuneigt.[314] Nach statischer Auffassung dienen Rückstellungen der zutreffenden Erfassung (rechtlicher) Verbindlichkeiten, während die dynamische Auffassung dara...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 2. Bilanzielles Grundverständnis

a) "Denken in Bilanzen" Rz. 7 Da jeder Vorfall das Bilanzbild verändert, beruht das bilanzielle Grundverständnis darauf, unabhängig von der konkreten Buchführungstechnik "in Bilanzen zu denken". Zu unterscheiden sind Geschäftsvorfälle, die mangels Gewinnauswirkung das Eigenkapital nicht ändern, von denjenigen, die mit Gewinnauswirkung das Eigenkapital beeinflussen. Schichtet ...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VIII. Externe Prüfung

Rz. 221 Der Gesetzgeber verlangt, dass in bestimmten Fällen außen stehende sachverständige Dritte, namentlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die Rechnungslegung überprüfen. Im Mittelpunkt steht die Jahresabschlussprüfung, bei der Bilanz, GuV-Rechnung, Anhang und ggf. Lagebericht einer externen Prüfung zu unterziehen sind. Dabei ist die Einhaltung de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (5) Verschmelzungsstichtag

Rz. 2064 Gem. Art. 20 Abs. 1 Satz 2 Buchst. e) SE-VO muss der Verschmelzungsplan den Zeitpunkt enthalten, von dem an die Handlungen der sich verschmelzenden Gesellschaften unter dem Gesichtspunkt der Rechnungslegung als für Rechnung der Europäischen Gesellschaft (SE) vorgenommen gelten. I.d.R. wird dieser Zeitpunkt als "Verschmelzungsstichtag" bezeichnet.[5215] Der Zeitpunkt...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / VI. Lagebericht

Rz. 210 § 289 HGB schreibt für große und mittelgroße Kapitalgesellschaften und für Personenhandelsgesellschaften ohne natürliche Person als Vollhafter vor, dass diese einen Lagebericht aufzustellen haben (§§ 264 Abs. 1 Satz 1, 264a, 289 HGB). Der Lagebericht ist, ebenso wie der Anhang, ein erläuternder Bestandteil der Rechnungslegung, allerdings kein Bestandteil des Jahresab...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 5. Fundamentalprinzipien ordnungsgemäßer Bilanzerstellung

a) Theoretische Grundlagen Rz. 92 Der Gesetzgeber verweist mit den GoB auf ein nicht mehr unmittelbar tatbestandsmäßig fixiertes Ordnungssystem. Der Rechtsanwender muss den unbestimmten Rechtsbegriff im konkreten Fall zur Subsumtionsreife führen. Dabei stellt sich das Problem, anhand welcher Methode die GoB zu ermitteln sind. Die traditionelle Auffassung hat die GoB auf induk...mehr

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KEHE Grundbuchrecht / 6. Lieferung der Briefvordrucke

Die Bundesdruckerei sendet die Vordrucke unter direkter Rechnungslegung unmittelbar an die Amtsgerichte. Nach Eingang sind die Briefvordrucke auf Vollständigkeit und fortlaufende Nummernfolge zu überprüfen.mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Konzernabschluss nach IFRS

Rz. 118 Während bei den Vorschriften zum Einzelabschluss nach wie vor erhebliche grundsätzliche Unterschiede zwischen der deutschen und der internationalen Rechnungslegung bestehen, sind die im deutschen HGB niedergelegten Regelungen zur Konzernrechnungslegung in jüngster Zeit zunehmend den internationalen Vorschriften angenähert worden. Dennoch bestehen weiterhin vielfältig...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / 4. Generalnormen des Jahresabschlusses

Rz. 91 Der Jahresabschluss ist gem. § 243 Abs. 1 HGB nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) aufzustellen. Wie § 238 Abs. 1 Satz 1 HGB deutlich macht, sind die GoB auf die gesamte Rechnungslegung bezogen. Dabei ist zwischen formellen GoB (Buchführungs- und Bilanzierungstechnik) und materiellen GoB (z.B. allgemeine Bilanzierungsgrundsätze, Gliederungs-, Ansatz-...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Nicht kodifizierte GoB

Rz. 107 In den §§ 238 ff. HGB sind nicht alle GoB gesetzlich normiert bzw. i.S.e. subsumtionsfähigen Obersatzes definiert worden. Es handelt sich um ein für die Rechtsfortbildung offenes System. Als nicht kodifizierte GoB gelten insb. personelle Zurechnungsprobleme etwa bei Treuhand- und Leasingverhältnissen, die Bilanzierung schwebender Geschäfte oder der Zeitpunkt der Gewi...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / III. Querbezüge zum Gesellschaftsrecht

1. Jahresabschluss und Gesellschaftsrecht a) AG aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Vert...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / a) AG

aa) Mitgliedschaftlicher Bilanzgewinnanspruch Rz. 18 Nach § 58 Abs. 4 Satz 1 AktG haben die Aktionäre Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch einen abweichenden Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung oder als zusätzlicher Aufwand aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist....mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / c) Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Rz. 140 Bei aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (RAP) geht es darum, Ausgaben, die im aktuellen Wirtschaftsjahr noch keinen Aufwand darstellen, durch Aktivierung zu neutralisieren. Dies ist notwendig, wenn die Ausgaben nicht zu einem Vermögensgegenstand geführt haben. Die Anerkennung von RAP (zu sog. passiven RAP u. Rdn 168) ist Ausfluss einer dynamischen Bilanzauffassung, na...mehr