Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 3.2 Der Chancen-Risiken-Ansatz

Rz. 21 Da das bisherige Control-Konzept durch das BilMoG nur eine redaktionelle Änderung erfuhr, wird es i. d. R. auch weiterhin nicht zur Qualifikation einer Zweckgesellschaft als Tochterunternehmen führen.[1] Einen Sonderfall für Zweckgesellschaften bildet deshalb die wirtschaftliche Betrachtungsweise des Chancen-Risiken-Ansatzes in § 290 Abs. 2 Nr. 4 HGB.[2] Sofern dessen...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 1.3.4 Akquisitionszweckunternehmen

Rz. 10 Der vorab bestimmte Zweck eines Akquisitionszweckunternehmens – auch Special Purpose Acquisition Company (SPAC) genannt – ist der Erwerb eines anderen Unternehmens.[1] Zunächst wird dazu oftmals eine GmbH oder eine strukturähnliche ausländische Rechtsform, aufgrund mannigfaltiger Restriktionen im deutschen Recht, von einem Sponsor gegründet.[2] Im Anschluss führt die ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5 Einstehenmüssen der Erben für aus dem Nachlass zu entrichtende Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts (Abs. 2 S. 1)

5.1 Einstehenmüssen Rz. 45 Die Regelung in Abs. 2 S. 1, wonach Erben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen haben, bestimmt (nur) den Umfang der sich aus S. 1 ergebenden Eigenhaftung des Erben.[1] Die Vorschrift wird allgemein dahin verstanden, dass s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.4.1 Umfang des Einstehenmüssens

Rz. 55 Der Umfang des Einstehenmüssens ("Haftung") richtet sich "nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Dies sind die §§ 1967ff. BGB bzw. die maßgebenden Vorschriften der nach den Regelungen des internationalen Privatrechts[1] auf den Erbfall anwendbaren ausländischen Rechtsordnung. Gem. § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Damit steht...mehr

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Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 2.1.3 ASA mit unterschiedlichen Zusammensetzungen

Manchmal kommt es auch infrage, bei Unternehmen mit mehreren kleinen gleichartigen Standorten pro Standort eine oder zwei ASA-Sitzungen im Jahr durchzuführen, ggf. in Ergänzung durch zentrale ASA-Sitzungen. So lassen sich in der Summe für das Unternehmen/die Organisationseinheit dann die erforderlichen mind. 4 Sitzungen pro Jahr nachweisen, die auf diese Weise auch tatsächli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.2 Erbe

Rz. 46 Erbe ist derjenige bzw. sind diejenigen, auf den bzw. die mit dem Tod des Erblassers dessen Vermögen als Ganzes übergegangen ist.[1] Nach dem Erbrecht des BGB kann Erbe jede natürliche oder juristische Person sein, darüber hinaus aber auch jedes andere Gebilde, das zivilrechtlich Träger von Rechten sein kann, z. B Personengesellschaften des Handelsrechts oder nichtrech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.1 Einstehenmüssen

Rz. 45 Die Regelung in Abs. 2 S. 1, wonach Erben für die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Haftung des Erben für Nachlassverbindlichkeiten einzustehen haben, bestimmt (nur) den Umfang der sich aus S. 1 ergebenden Eigenhaftung des Erben.[1] Die Vorschrift wird allgemein dahin verstanden, dass sich die Antwort auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.4 Unbeschränktes, aber beschränkbares Einstehenmüssen

5.4.1 Umfang des Einstehenmüssens Rz. 55 Der Umfang des Einstehenmüssens ("Haftung") richtet sich "nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts". Dies sind die §§ 1967ff. BGB bzw. die maßgebenden Vorschriften der nach den Regelungen des internationalen Privatrechts[1] auf den Erbfall anwendbaren ausländischen Rechtsordnung. Gem. § 1967 Abs. 1 BGB haftet der Erbe für die Nachl...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.3 Aus dem Nachlass zu entrichtende Schulden

Rz. 50 Die in § 45 Abs. 2 S. 1 AO enthaltene Verweisung auf die Vorschriften des bürgerlichen Rechts gilt für die "aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden". Darunter sind die Nachlassverbindlichkeiten i. S. des § 1967 Abs. 1 BGB zu verstehen[1], zu denen nach § 1967 Abs. 2 BGB neben den vom Erblasser herrührenden Schulden (sog. Erblasserschulden) auch die den Erben als so...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 6 Steuerrechtliche Haftung der Erben (Abs. 2 S. 2)

Rz. 65 Nach Abs. 2 S. 2 bleiben Vorschriften, durch die eine steuerrechtliche Haftung des Erben begründet wird, unberührt. Die Regelung stellt klar, dass die sich aus Abs. 2 S. 1 ergebende Möglichkeit, die Haftung auf den Nachlass zu beschränken, nicht besteht, soweit der Erbe nicht nur als solcher, sondern auch aus anderen Gründen für die Schulden des Rechtsvorgängers einzu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 1.1 Inhalt

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die steuerrechtlichen Folgen der Gesamtrechtsnachfolge. Abs. 1 S. 1 ordnet für alle Fälle der Gesamtrechtsnachfolge den Übergang von Forderungen und Schulden aus dem Steuerschuldverhältnis auf den Rechtsnachfolger an. Die übrigen Bestimmungen betreffen ausschließlich die Gesamtrechtsnachfolge durch Erbfall. Abs. 1 S. 2 nimmt Zwangsgelder von dem Üb...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 39... / 2.3.3 Auflage der zu erbringende Geldleistung (§ 398a Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 35 Bei der Auflage der Geldleistung[1] handelt es sich um eine zusätzlich zu erbringende Geldleistung. Die Geldleistung wird insofern "freiwillig" erbracht[2], als der an der Tat Beteiligte nicht verpflichtet ist, sie zu erbringen. Er kompensiert hiermit das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und "erkauft" sich die Verfahrenseinstellung. Die Auflage hat keinen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 45... / 5.4.2 Verfahren zur Geltendmachung der Beschränkung

Rz. 60 Bei Eröffnung des Nachlassinsolvenzverfahrens wird die Haftungsbeschränkung dadurch verwirklicht, dass das FA Ansprüche auf die aus dem Nachlass zu entrichtenden Schulden zur Insolvenztabelle anzumelden[1] und bestrittene Forderungen durch Insolvenzfeststellungsbescheid nach § 251 Abs. 3 AO festzustellen hat. Dies gilt auch, soweit bereits bestandskräftige Steuerbesch...mehr

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Arbeitsschutzausschuss-Sitz... / 1 Funktion des ASA

Der Arbeitsschutzausschuss ist eine sehr alte Grundstruktur der Arbeitsschutzorganisation in Deutschland. Er entstammt dem Arbeitssicherheitsgesetz (Erstfassung 1973) und ist damit deutlich älter als z. B. die Gefährdungsbeurteilung, die erst mit dem Arbeitsschutzgesetz 1996 verbindlich wurde. Das mag ein Grund dafür sein, dass die Bestimmungen zum Arbeitsschutzausschuss zwa...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 3 Rechte und Pflichten der Vollstreckungsbehörde (§ 316 Abs. 3 AO)

Rz. 18 Nach § 316 Abs. 3 AO gelten für das Rechtsverhältnis zwischen der Vollstreckungsbehörde und dem Drittschuldner §§ 841–843 ZPO entsprechend. Da diese Normen nicht direkt im Zusammenhang mit der Drittschuldnererklärung stehen, wäre es besser gewesen, § 316 Abs. 3 AO in einer eigenen Bestimmung zu erfassen. Nach § 841 ZPO besteht eine Pflicht der Vollstreckungsbehörde zu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.6 Angaben zum Pfändungsschutzkonto (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO)

Rz. 11 Ebenfalls neu eingefügt wurde durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO. In dieser Bestimmung wird nunmehr normiert, dass der Drittschuldner erklären muss, ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto i. S. v. § 850k ZPO handelt.[1] Durch diese neue Erklärungspflicht wird somit eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.4 Angabe anderer Pfändungen (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO)

Rz. 9 Der Drittschuldner muss nach § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO der Vollstreckungsbehörde anderweitige Pfändungen mitteilen, damit diese ihre Rechte aus § 320 AO (Anschlusspfändung) geltend machen kann. Anzugeben sind die Pfändungsgläubiger, die Pfändungen nach Gericht, Behörde, Aktenzeichen, Datum und Betrag der noch nicht getilgten Restforderung.[1]mehr

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ZErb 10/2021, Zur Mär vom w... / 6. Das Recht des Pflichtteilsberechtigten auf Hinzuziehung verstärkt seinen Anspruch auf Auskunft, was bei der Auslegung zu berücksichtigen ist

Die Anschlussberufung des Klägers brachte es in dem o.g. Fall mit sich, dass auch über den Anspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Hinzuziehung bei der Aufnahme des notariellen Nachlassverzeichnisses zu entscheiden war.[37] Der Anspruch ergibt sich zwanglos aus § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB. Über den näheren Inhalt dieses Rechts musste der Senat sich nicht verhalten. Angemerkt wer...mehr

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AGS 10/2021, Schadensersatzanspruch des Rechtsschutzversicherers aus übergegangenem Recht

§ 86 Abs. 1 S. 1 VVG; § 17 Abs. 9 ARB; § 199 Abs. 3 S. 1 Nr. 1, §§ 242, 675 BGB; Art. 229 § 6 Abs. 4 S. 1 EGBGB Leitsatz Gem. § 86 VVG gehen auch Schadenersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Anwalt wegen fehlerhafter Prozessführung auf den Rechtsschutzversicherer über. Wissentlich wahrheitswidrige Angaben des Anwalts im Mahnbescheid – eine Gegenleistung sei bereits...mehr

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Einsicht und/oder Auskunft?

Leitsatz Einem Wohnungseigentümer kann in Einzelfällen ein Auskunftsanspruch zustehen. Dieser setzt aber voraus, dass der Wohnungseigentümer die gewünschten Informationen nicht im Wege des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4 WEG erlangen kann. Normenkette § 18 Abs. 4 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K bittet den Verwalter, ihm Name und Anschrift und ggf. die Firma des Unternehmens...mehr

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Jahresabrechnung: Anforderungen

Leitsatz Eine ordnungsmäßige Jahresabrechnung muss den Stand und die Entwicklung der Gemeinschaftskonten ausweisen; anzugeben sind die Kontostände am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums. Dazu reicht es aus, wenn sich die Daten aus einem den Wohnungseigentümern vor der Versammlung übersandten Rechnungsprüfungsbericht ergeben. Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG Das Problem...mehr

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Müllplatz: Verlegung

Leitsatz Wenn der Stellplatz für die Mülltonnen in die Nähe eines Schlafzimmerfensters verlegt wird und zumindest in den Sommermonaten der Mittagssonne ausgesetzt ist, sodass mit Geruchsbeeinträchtigungen zu rechnen ist, stellt das eine Benachteiligung dar. Normenkette § 20 Abs. 1 WEG Das Problem Der Aufteilungsplan sieht im Vorgartenbereich 2 gleich große, nebeneinander stehende...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / A. Einführung

Mit diesem Beitrag gibt die Autorin einen Überblick über einige im Jahr 2020 ergangene bzw. veröffentlichte Entscheidungen im Kindschaftsrecht mit Hinweisen für die Praxis.mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / B. Sorgerecht

I. §§ 1666, 1666a BGB Das BVerfG hat sich im Jahr 2020 in zwei Entscheidungen zu erfolgten Sorgerechtsentzügen geäußert. In einer ersten Entscheidung vom 10.6.2020,[1] mit der die Verfassungsbeschwerde wegen formaler Mängel nicht zur Entscheidung angenommen wurde, sah sich das BVerfG aufgrund der "wenig konkreten Feststellungen der Fachgerichte zu Art und Ausmaß der Kindeswohl...mehr

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Gemeinschaftsordnung: Auslegung nach dem 1. Dezember 2020

Leitsätze Wenn nach der Gemeinschaftsordnung eine Beschlussfähigkeit der Versammlung von dem Erreichen von mehr als 50 % der MEA abhängig ist, gilt dies wegen der Vermutung des § 47 WEG seit 1. Dezember 2020 nicht mehr. Lädt der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage mit 150 Wohnungen während einer Pandemie in einen Raum (hier: Verwalterbüro), der nur zum Aufenthalt von 20 Me...mehr

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Öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche: Durchsetzung durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Leitsätze Die Befugnis, öffentlich-rechtliche Nachbaransprüche im Hinblick auf das gemeinschaftliche Eigentum geltend zu machen, steht allein der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu. Auf eine nicht gesicherte Erschließung können sich die Wohnungseigentümer berufen, weil sie durch die Baugenehmigung zugunsten des Nachbarn in Art. 14 Abs. 1 GG verletzt werden. Denn zu ihren L...mehr

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Verwalter: Unterlassungsansprüche

Leitsatz Einen Anspruch auf Unterlassung gegen den Verwalter muss die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durchsetzen. Normenkette §§ 9a Abs. 2, 19 Abs. 1 WEG Das Problem Verwalter B bringt im Januar 2021 in 2 Personenaufzügen Schilder an, die die Aufschrift "Bitte Maske tragen" und ein entsprechendes Symbol enthalten. Die Schilder befinden sich an der Eingangstür und in einem Au...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozesspfleger

Leitsatz Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gem. § 57 Abs. 1 ZPO ein Prozesspfleger bestellt werden, wenn die Verwirklichung der klägerischen Rechte sonst ernstlich gefährdet ist. Normenkette § 9b Abs. 1 WEG; § 57 Abs. 1 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Ermächtigung zur Einberufung einer Versammlung zu...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Grundregel (§ 4j Abs. 1 Satz 1 EStG)

"Aufwendungen für die Überlassung der Nutzung oder des Rechts auf Nutzung von Rechten, insbesondere von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten, von gewerblichen, technischen, wissenschaftlichen und ähnlichen Erfahrungen, Kenntnissen und Fertigkeiten, zum Beispiel Plänen, Mustern und Verfahren (...) ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteu...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / C. Umgang, § 1684 BGB

I. § 1684 BGB In der schon angesprochenen Entscheidung vom 27.11.2019[44] hatte sich der BGH erneut mit den Voraussetzungen für die Einrichtung eines paritätischen Wechselmodells zu befassen. Erwähnenswert ist diese Entscheidung vor allem deshalb, weil der BGH dazu Stellung nimmt, ob für eine Entscheidung zum Umgangsrecht die Voraussetzungen des § 1696 Abs. 1 BGB gegeben sein...mehr

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Verwalter: Vergleich mit der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Leitsatz Die Wohnungseigentümer sind befugt, namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Forderung (hier: gegen Verwalter) teilweise zu verzichten. Normenkette § 18 Abs. 2 Nr. 1 WEG Das Problem Die Wohnungseigentümer streiten darüber, ob wegen Versäumnissen des Verwalters Forderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen säumige Hausgeldschuldner verjährt sind...mehr

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Mehrhausanlage: Anspruch auf Schlüssel für jede Haustür?

Leitsatz In Mehrhausanlagen hat nach einer (ggf. ergänzenden) Auslegung der Gemeinschaftsordnung bzw. aus dem Gemeinschaftsverhältnis mit seinen umfassenden Treue- und Rücksichtnahmepflichten der jeweils "hausfremde" Wohnungseigentümer an manchen Bereichen nur ein eingeschränktes Mitgebrauchsrecht. Soweit ein Bedarf besteht, ist ihm zwar der Zugang zu den Gemeinschaftsflächen...mehr

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Verwaltervertrag: Automatische Honorarerhöhung

Leitsatz Eine Klausel, die eine pauschale jährliche Erhöhung der Verwaltervergütung um 4 % vorsieht, ist unwirksam. Normenkette § 26 WEG Das Problem B und die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vereinbaren im Jahr 1993, dass sich das Verwalterhonorar jährlich zum 1. November um 4 % erhöht. Im November 2003 beschließen die Wohnungseigentümer anlässlich einer Wiederbestellung, das...mehr

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Verwalter: faktischer

Leitsatz Das Pflichtenprogramm und auch die Haftung eines faktischen Verwalters entsprechen dem eines ordnungsmäßig bestellten Verwalters. Normenkette § 26 Abs. 1 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K geht gegen den Beschluss vor, mit dem die Wohnungseigentümer im März 2019 den V zum Verwalter bestellt haben. Er rügt, V, dessen Bestellung Ende 2017 endete, habe sein Amt in der Ver...mehr

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COVID-19-Pandemie: Entscheidung über Zutritt zum Schwimmbad

Leitsatz In einer größeren Wohnungseigentumsanlage (hier: 450 Wohnungen) ist nicht der Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer dafür zuständig, durch Beschluss zu regeln, ob und mit welchem Betretungs-Hygiene-Konzept das Schwimmbad wiedereröffnet werden soll. In einer solchen Anlage ist der Verwalter auch nicht verpflichtet, während der Pandemie einen Umlau...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / I. §§ 1666, 1666a BGB

Das BVerfG hat sich im Jahr 2020 in zwei Entscheidungen zu erfolgten Sorgerechtsentzügen geäußert. In einer ersten Entscheidung vom 10.6.2020,[1] mit der die Verfassungsbeschwerde wegen formaler Mängel nicht zur Entscheidung angenommen wurde, sah sich das BVerfG aufgrund der "wenig konkreten Feststellungen der Fachgerichte zu Art und Ausmaß der Kindeswohlgefährdung" zu einige...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Wirksamke... / 2 Gründe

II. Die zulässige Beschwerde der Beteiligten hat auch in der Sache Erfolg. Der Antrag der Beteiligten auf Erteilung eines Alleinerbscheins nach gesetzlicher Erbfolge ist entgegen der Auffassung des Nachlassgerichts begründet. Der angefochtene Beschluss ist daher aufzuheben. Die Tatsachen, die zur Begründung des Antrags der Beteiligten erforderlich sind, werden für festgestellt...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Auf den am 19.5.2014 zugestellten Antrag hat das Bezirksgericht Thalgau (Österreich) die am 9.7.1983 vor dem Standesamt St. Gilgen (Österreich) geschlossene Ehe der in Österreich wohnenden Antragstellerin (im Folgenden: Ehefrau) rechtskräftig geschieden. [2] Während der Ehezeit (1.7.1983 bis 30.4.2014; § 3 Abs. 1 VersAusglG) hat der Ehemann, deutscher Staatsang...mehr

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FF 10/2021, Versorgungsausg... / 2 Anmerkung

Im vorliegenden Fall wurde die Ehe bereits im Jahr 2014 im Ausland geschieden. Nachdem der Ehemann im Jahr 2015 verstorben war, beantragte die im Ausland lebende Ehefrau erst im Jahr 2017 beim Amtsgericht – Familiengericht – Schöneberg die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Die Entscheidung des BGH umfasst mehrere praxisrelevante Themen zum Versorgungsausgleich: 1. Anwend...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / I. § 1684 BGB

In der schon angesprochenen Entscheidung vom 27.11.2019[44] hatte sich der BGH erneut mit den Voraussetzungen für die Einrichtung eines paritätischen Wechselmodells zu befassen. Erwähnenswert ist diese Entscheidung vor allem deshalb, weil der BGH dazu Stellung nimmt, ob für eine Entscheidung zum Umgangsrecht die Voraussetzungen des § 1696 Abs. 1 BGB gegeben sein müssen, weil...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / III. Verfahrensrecht

Der 13. Familiensenat des Schleswig-Holsteinischen OLG hat sich in einem Beschl. v. 7.5.2020[36] intensiv mit den Anforderungen an die Formulierungen eines Beweisbeschlusses und die Auswahl eines Gutachters beschäftigt. Der Senat macht deutlich, dass die Beweisfragen anhand der zugrunde liegenden Rechtsgrundlage (§ 1671 oder §§ 1666, 1666a BGB) und der zu beantwortenden Rech...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / II. § 1671 BGB (i.V.m. § 1696 BGB)

Der BGH hat sich in zwei parallel laufenden Verfahren streitender Kindeseltern ein einmal zum Sorgerecht[26] und einmal zum Umgangsrecht[27] geäußert. Hintergrund beider Entscheidungen war der Streit der Beteiligten um das Sorge- und Umgangsrecht für die drei gemeinsamen Kinder. Im Jahre 2014 wurde das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf die Kindesmutter übertragen, bei der die ...mehr

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FF 10/2021, Aktuelle Rechts... / II. Zwangsvollstreckung

Der 5. Familiensenat des OLG Frankfurt [53] hatte über einen unbefristeten Umgangsausschluss, den das Amtsgericht angeordnet hatte, zu befinden. In diesem Zusammenhang befasst sich der Senat mit der Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Androhung von Ordnungsmitteln nach §§ 89 ff. FamFG in umgangsrechtlichen Entscheidungen, die vom Amtsgericht nicht vorgenommen worden war. Der Se...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen bei Deduction/No-Inclusion-Inkongruenzen (Satz 1)

"Aufwendungen für die Nutzung oder im Zusammenhang mit der Übertragung von Kapitalvermögen sind insoweit nicht als Betriebsausgaben abziehbar, als die den Aufwendungen entsprechenden Erträge auf Grund einer vom deutschen Recht abweichenden steuerlichen Qualifikation oder Zurechnung des Kapitalvermögens nicht oder niedriger als bei dem deutschen Recht entsprechender Qualifika...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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FoVo 10/2021, Anspruch auf ... / 2 II. Die Entscheidung

Anspruchsgrundlage für die Löschung: § 1169 BGB Grundlage des Begehrens des Klägers ist § 1169 BGB. Nach dieser Vorschrift kann der Grundstückseigentümer vom Hypothekengläubiger verlangen, auf die Hypothek zu verzichten, wenn ihm eine Einrede zusteht, durch welche die Geltendmachung der Hypothek dauernd ausgeschlossen wird. Statt eines Verzichts gemäß § 1168 BGB, durch welche...mehr

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ZErb 10/2021, Zu überrasche... / 2 Gründe

II. Die zulässige Berufung der Klägerin hat in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht hat die gegen die beklagte … gerichtete Klage zu Recht als unbegründet abgewiesen. Ein Auszahlungsanspruch im Deckungsverhältnis steht der Klägerin nicht zu. Als mögliche Anspruchsgrundlage für die von der Klägerin geltend gemachte Auszahlung des Prämiensparguthabens hat das Landgericht bea...mehr

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ZErb 10/2021, Zur Wirksamke... / Leitsatz

1. Die Form einer in Brasilien erklärten Ausschlagung der Erbschaft nach einem in Deutschland verstorbenen Erblasser richtet sich alternativ nach brasilianischem Recht (Ortsform) oder nach deutschem Recht (das anzuwendende Erbrecht). 2. Die notwendige notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Ausschlagenden kann im Wege der Substitution durch die Beglaubigung einer verglei...mehr

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FF 10/2021, Fortbildung

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat das Ziel und die Aufgabe, die Fortbildung zu fördern. Davon haben Sie sicher schon profitiert, wenn Sie unsere mit hervorragenden Referentinnen bestückten Seminare im In- und Ausland besucht haben. Die Themen, die wir Ihnen anbieten, bilden Sie auf allen Gebieten des Familienrechts fort. Von den Grundlagen bis zu ver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Zwischenschaltungsfälle und Unterlizenzierungsverhältnisse (§ 4j Abs. 1 Satz 2 EStG)

"Wenn auch der Gläubiger nach Satz 1 oder eine andere dem Schuldner nach Satz 1 nahestehende Person im Sinne des § 1 Absatz 2 des Außensteuergesetzes wiederum Aufwendungen für Rechte hat, aus denen sich die Rechte nach Satz 1 unmittelbar oder mittelbar ableiten, sind die Aufwendungen nach Satz 1 ungeachtet eines bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auch...mehr