Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Wenn jemand ohne Verschulden verhindert war, eine gesetzliche Frist (> Fristen) einzuhalten, ist ihm auf Antrag Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§ 110 Abs 1 Satz 1 AO, § 56 Abs 1 FGO); es ist dies "ein grundlegendes Erfordernis eines rechtsstaatlichen Verfahrens" (Tipke, StuW 2004, 3 [9f] mit verfassungsrechtlichen Erwägunge...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesverfassungsgericht

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BVerfG in 76 131 Karlsruhe, Schlossbezirk 3, wacht über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen, Verwaltungsakten und Gerichtsurteilen. Es wird in Steuersachen vor allem im Normenkontrollverfahren (> Rz 3) und im Beschwerdeverfahren tätig (> Rz 4). Zu Einzelheiten vgl das Gesetz über das BVerfG idF vom 11.08.1993 (BVerfGG) und die Geschäfts...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hauswarte

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Hauswarte (Hausmeister) sind Personen, die sich selbst haupt- oder nebenberuflich um ein Wohngebäude kümmern. Im Gegensatz zum > Hausverwalter sind sie idR > Arbeitnehmer. ArbG ist der Hauseigentümer, selbst wenn er sich – auch hinsichtlich des LSt-Abzugs – durch einen Verwalter vertreten lässt. Wird der Hauswart für eine WEG tätig, ist diese...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Estland

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Es gilt das mit dem nördlichsten der drei baltischen Staaten geschlossene DBA vom 29.11.1996 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 22.04.1998 (BGBl 1998 II, 547 = BStBl 1998 I, 543; Inkrafttreten BGBl 1999 II, 84; BStBl 1999 I, 269); das DBA ist seit dem VZ 1994 anzuwenden (Art 28 Abs 2). Ein Revisionsprotokoll zum Abkommen wurde am 13.07...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Steuerliche Behandlung der bei der EU oder für die EU beschäftigten Personen

Rz. 14 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Beschäftigten der EU sind zu unterscheiden in Die Beamten (englisch: ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Haushaltsnahe Tätigkeiten

Rz. 22 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Als "haushaltsnah" begünstigt sind alle Tätigkeiten, die bei einer geordneten Führung des Privathaushalts anfallen; sie müssen in einem Haushalt erbracht werden. Begünstigt sind besonders hauswirtschaftliche Tätigkeiten, die typischerweise von Raumpflegekräften (Aufwartefrau bzw -mann/Putzhilfe/Zugehfrau bzw -mann), Haushälter(innen), Wirtsc...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Hochschullehrer

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Im Angestelltenverhältnis oder als > Beamte beschäftigte Hochschullehrer sind steuerrechtlich > Arbeitnehmer . Ihren Status regeln seit 1999 das Hochschulrahmengesetz – HRG – sowie die entsprechenden Gesetze der Länder. Auf ältere Entscheidungen kann deshalb nur unter Vorbehalt zurückgegriffen werden. Privatdozenten und Honorarprofessoren ohne ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Humanistischer Verband

Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Der Humanistische Verband NRW ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (EStG-K NW § 10 EStG 5.800). Die Beiträge sind wie > Kirchensteuer als > Sonderausgaben abziehbar (vgl OFD Münster vom 31.05.2007, DB 2007, 1438). Zu weiteren Einzelheiten > Religionsgemeinschaften.mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundesagentur für Arbeit

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Bundesagentur für Arbeit ist eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nürnberg. Ihr sind die Landesagenturen für Arbeit und die örtlichen Agenturen für Arbeit nachgeordnet. Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Bundesagentur für Arbeit und ihre nachgeordneten Dienststellen sind ua zuständig für die > Arbeitsförderu...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Wertpapier-Kaufvertrag

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bei der > Vermögensbildung der Arbeitnehmer können vermögenswirksame Leistungen im Rahmen von Wertpapier-Kaufverträgen mit dem ArbG angelegt werden (§ 2 Abs 1 Nr 2 iVm § 5 VermBG; > Anh 5.1). Wegen weiterer Einzelheiten vgl Abschn 6 VermBErl (> Anh 5.3). Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Bei der Vereinbarung einer einmaligen oder laufenden Verr...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bulgarien

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das DBA mit Protokoll vom 02.06.1987 ist mit Ablauf des 20.12.2010 außer Kraft getreten und durch das Abkommen vom 25.01.2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien (Zustimmungsgesetz vom 15.11.2010, BGBl 2010 II, 1286, 1287; BStBl 2011 I, 543) ersetzt worden (Inkrafttreten BGBl 2011 II, 584; BStBl 2011 I, 558). Ei...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Abweichende Steuerfestsetzung (§ 163 AO)

Rz. 7 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Eine abweichende Steuerfestsetzung kommt besonders wegen sachlicher Unbilligkeit in Betracht, die sich aus der Besteuerung selbst und nicht aus den wirtschaftlichen Verhältnissen des Stpfl ergibt (> Rz 4). Sie kann aber auch auf Gründen persönlicher Unbilligkeit beruhen (> Rz 5). Vgl für einen Überblick zu § 163 AO auch Bodden, DStR 2016, 171...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Das BZSt ist 2006 aus dem Bundesamt für Finanzen hervorgegangen (vgl das Gesetz vom 22.09.2005, BGBl 2005 I, 2809). Es ist eine Bundesoberbehörde iSv § 4 FVG und als solche eine Finanzbehörde (vgl § 6 Abs 2 AO). Es hat seinen Hauptsitz in 53 225 Bonn, An der Küppe 1 (www.bzst.de). Rz. 2 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die vielfältigen länderübergre...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Kinder

Rz. 10 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Ein minderjähriges Kind kann ebenfalls grundsätzlich unabhängig vom Willen seines gesetzlichen Vertreters außerhalb der Wohnung der Eltern einen eigenen Wohnsitz haben (BFH 174, 523; 525 = BStBl 1994 II, 887; 889). Es teilt also nicht zwingend jeden Wohnsitz seiner Eltern (BFH/NV 2012, 1477). IdR aber teilt ein Kind den Wohnsitz der Eltern b...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Fachliteratur

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Die Ausführungen dieses Stichworts gelten uE für jedwede Fachliteratur ungeachtet der jeweiligen "Medienform". Die Grundsätze bisheriger Rechtsprechung zu idR im Druck erschienenen Werken ("Printmedien") sollten demnach – soweit möglich und sinnvoll – auch auf andere (digitale) Formate übertragen werden (zB E-Books und E-Paper sowie etwaige z...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Bürgschaft

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Leistungen aus der Inanspruchnahme einer Bürgschaft, die ein ArbN zur Sicherung seines Arbeitsplatzes eingegangen ist, zB um dem Betrieb die Aufnahme von Bankkrediten zu ermöglichen, können > Werbungskosten sein. Dies gilt ebenso für die Tilgung einer Bürgschaftsverpflichtung, die im Hinblick auf ein künftiges Dienstverhältnis (vorweggenommen...mehr

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Steuerung plattformbasierte... / 4.1 Phasenspezifische KPIs

Für die operative Steuerung der Seed-Phase werden zum einen Kenngrößen aus der Entwicklung und der agilen Projektsteuerung herangezogen, zum anderen plattformbezogene Metriken der Interaktion mit dem Nutzer bzw. dem Kunden. Mögliche Steuerungskennzahlen können Website-Klicks, Recommendation Rates oder Kunden-/Nutzerzufriedenheit sein. Besonders letztgenanntes ermöglicht währ...mehr

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Nachweis der ortsüblichen Vermietungszeiten von Ferienwohnungen

Leitsatz Zur Berechnung der ortsüblichen Belegungstage sind die vom Statistischen Landesamt ermittelten Auslastungszahlen betreffend Ferienwohnungen im Belegenheitsort der streitgegenständlichen Ferienwohnung zugrunde zu legen. Es ist hierbei nur die ortsübliche Auslastung der in diesem Ort angebotenen Ferienwohnungen und nicht auf die insgesamt angebotenen Betten/Schlafgele...mehr

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Ermittlung abziehbarer Vorsteuer

Leitsatz Eine Schätzung des nicht abziehbaren Teils der Vorsteuer unter Verwendung eines selektiven Personalschlüssels ist nicht als sachgerechte Schätzung anzusehen; es besteht daher kein Vorrang gegenüber einer Schätzung anhand des Verhältnisses der gesamten steuerfreien zu den steuerpflichtigen Umsätzen. Normenkette § 15 Abs. 4 Sätze 1 bis 3 UStG, Art. 173 Abs. 1 Unterabs....mehr

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Verzicht auf Steuerfreiheit der Vermietung

Leitsatz Nach § 15 Abs. 4 UStG aufteilbar sind nur gesetzlich geschuldete Vorsteuerbeträge. Normenkette § 15 Abs. 4, § 4 Nr. 12 Buchst. a, § 9 Abs. 2 UStG, Art. 13 Teil B Buchst. f 6. EG-RL (= EWGRL 388/77) Sachverhalt Die Klägerin betrieb Spielhallen, in denen sie Umsätze mit Geldspielgeräten und Umsätze mit Unterhaltungsspielgeräten ausführte. Die konzessionierte Fläche für ...mehr

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Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit der Rückwirkung des § 43 Abs. 18 KAGG

Leitsatz Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 43 Abs. 18 KAGG, der die Anwendung des § 40a Abs. 1 Satz 2 KAGG i.d.F. des sog. Korb II‐­Gesetzes auf alle noch nicht bestandskräftigen Festsetzungen auch des Veranlagungszeitraums 2003 ­anordnet, soweit Veräußerungen im Mai 2003 betroffen sind, infolge Verstoßes gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungs...mehr

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Anspruch auf Verzinsung nach Unionsrecht

Leitsatz 1. Ein Zinsbescheid über Prozesszinsen enthält nicht zugleich eine stillschweigende Ablehnung weiterer Zinsen, insbesondere auf unionsrechtlicher Grundlage. 2. Sieht eine Richtlinie eine obligatorische Steuerbefreiung vor, die der Mitgliedstaat nicht rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt hat, und kann sich der Steuerpflichtige deshalb unmittelbar auf die entsprec...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Überblick

Tz. 97 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Gem. IFRS 11.BC9 hat die Bilanzierung der Parteien einer gemeinschaftlichen Vereinbarung die einzelnen Rechte und Pflichten für ihre Anteile an der gemeinschaftlichen Vereinbarung widerzuspiegeln. Dementsprechend bilanziert eine Partei einer gemeinschaftlichen Tätigkeit ihre eigenen (Anteile an den) Vermögenswerten, Schulden, Erträgen und Auf...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ab.4 Sonstige relevante Tatsachen und Umstände

ab.4.1 Überblick Tz. 75 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Ist eine gemeinschaftliche Vereinbarung über eine separate Einheit strukturiert, dessen rechtliche Form eine Trennung zwischen den Parteien und der separaten Einheit bewirkt, sind folgende Fälle zu unterscheiden: Geht bereits aus der vertraglichen Vereinbarung hervor, dass die Parteien Rechte an den Vermögenswerten und Pflichte...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ab.3 Zusätzliche vertragliche Vereinbarungen

Tz. 72 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Werden von den Parteien zusätzliche vertragliche Vereinbarungen getroffen, sind diese zumeist konsistent zu den Rechten und Pflichten, die sich aus der Rechtsform der separaten Einheit ergeben (IFRS 11.B25). Allerdings können die Rechte und Pflichten durch zusätzliche Vereinbarungen geändert oder ganz außer Kraft gesetzt werden (IFRS 11.B26)....mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa.4 Gelegenheitsgesellschaften

Tz. 60 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Gelegenheitsgesellschaften sind dadurch gekennzeichnet, dass "der gesellschaftliche Zusammenschluss zur Durchführung eines oder einer im Gesellschaftsvertrag festgelegten Anzahl von Einzelgeschäften auf gemeinsame Rechnung vorgenommen wird" (Fischer, 1977, S. 177). Gelegenheitsgesellschaften firmieren häufig als BGB-Gesellschaft, da kein Hand...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa.1 Überblick

Tz. 51 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 In IFRS 11.A sind separate Einheiten einschließlich juristischer Personen oder Einheiten, die aufgrund einer Satzung bestehen, als einzeln "abgrenzbare Finanzstrukturen" definiert. Dies ist unabhängig davon, ob die Einheiten eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Darüber hinaus ist nicht entscheidend, ob die Vermögenswerte und Schulden di...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Gemeinschaftliche Beherrschung

Tz. 19 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Liegt eine vertragliche Vereinbarung vor, ist anschließend zu prüfen, ob die Parteien darüber hinaus gemeinschaftliche Beherrschung ausüben. Da IFRS 11 keine expliziten Regelungen hinsichtlich des Kriteriums der Beherrschung enthält, ist gem. IFRS 11.B5 auf die Beherrschungsdefinition des IFRS 10 zurückzugreifen (vgl. IFRS-Komm., Teil B, IFRS...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Zielsetzung und Entwicklung von IFRS 11

Tz. 1 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 IFRS 11 befasst sich mit der Bilanzierung rechtsgeschäftlicher Beziehungen von gemeinschaftlichen Vereinbarungen (joint arrangements). Geregelt werden im Einzelnen: die Klassifizierung von gemeinschaftlichen Vereinbarungen als gemeinschaftliche Tätigkeit (joint operation) oder Gemeinschaftsunternehmen (joint venture), die bilanzielle Behandlung ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Überblick

Tz. 169 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Neben den Parteien, die eine vertragliche Vereinbarung gemeinschaftlich beherrschen, können auch weitere Parteien an dieser Vereinbarung beteiligt sein, die jedoch nicht an der gemeinschaftlichen Beherrschung teilhaben. Die nicht an der gemeinschaftlichen Beherrschung teilhabende Partei hat zu ermitteln, ob es sich um eine gemeinschaftliche ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ab.1 Überblick

Tz. 67 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Sofern eine separate Einheit vorliegt, ist die Klassifizierung stets davon abhängig, welche Rechte und Pflichten die Parteien für die Vermögenswerte bzw. an den Schulden der separaten Einheit haben (IFRS 11.B20). Dabei müssen die Parteien stets überprüfen, ob die Rechtsform, die vertraglichen Abmachungen und – soweit von Bedeutung – sonstige ...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa.3 Bruchteilsgemeinschaft

Tz. 58 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Inhalt einer vertraglichen Vereinbarung kann auch sein, dass sich die Betreiber einen Vermögenswert für die Ausführung der gemeinschaftlichen Tätigkeit teilen, der in die gemeinschaftliche Vereinbarung eingebracht oder von dieser angeschafft wurde (Bruchteilseigentum) (vgl. Küting/Seel, KoR 2011, S. 346; Böckem/Ismar, WPg 2011, S. 823). Der V...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ab.2 Rechtsform

Tz. 68 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Für den deutschen Rechtsraum wird bei Kapitalgesellschaften (wie AG oder GmbH) und Personenhandelsgesellschaften (wie OHG, KG oder BGB-Außengesellschaft/Außen-GbR, die mit funktional wesentlichem Vermögen ausgestattet sind) regelmäßig aufgrund der eigenen Rechtspersönlichkeit eine separate Einheit mit Gesellschafts- oder Gesamthandsvermögen v...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Arten der gemeinschaftlichen Vereinbarung

Tz. 44 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 IFRS 11.6 unterscheidet zwei Arten von gemeinschaftlichen Vereinbarungen:mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Partei ohne gemeinschaftliche Beherrschung mit Beteiligung an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Tz. 170 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Bei einer Partei, die einen Anteil an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit besitzt, jedoch keine gemeinschaftliche Beherrschung innehat, ist relevant, ob sie unmittelbare Rechte an den Vermögenswerten und Pflichten für die Schulden hat. Sofern diese Partei unmittelbare Rechte an den Vermögenswerten und Pflichten für die Schulden hat, sind die ...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Gemeinschaftliche Tätigkeiten, die nicht über eine separate Einheit strukturiert werden

Tz. 104 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Bilanzierung einer gemeinschaftlichen Vereinbarung, die nicht über eine separate Einheit strukturiert wird, und daher stets eine gemeinschaftliche Tätigkeit ist, wird in IFRS 11.B16–B18 konkretisiert. Die vertragliche Vereinbarung legt die Rechte der Parteien an den Vermögenswerten und Erträgen sowie ihre Verpflichtungen für die Schulden...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa.2 BGB-Innengesellschaft

Tz. 55 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Struktur der BGB-Innengesellschaft, die meist in Form einer GbR gestaltet wird (daher auch Innen-GbR), deutet auf die Klassifizierung als gemeinschaftliche Tätigkeit hin (vgl. Bader/Preusche, PiR 2011, S. 251). Eine Innen-GbR besitzt nämlich kein Gesellschaftsvermögen und weist damit keine abgrenzbare Finanzstruktur auf (vgl. Gummert, in:...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 6. Beziehungen zwischen gemeinschaftlichem Betreiber und gemeinschaftlicher Tätigkeit

Tz. 144 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Erhält der Betreiber Leistungen von der gemeinschaftlichen Tätigkeit, ist gem. IFRS 11.22 iVm. IFRS 11.B36 eine anteilige Zwischenergebniseliminierung in der Höhe, in der er an der gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligt ist, vorzunehmen. Der Anteil am Gewinn oder Verlust, der auf den Betreiber selbst entfällt, ist abzugrenzen und erst dann z...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Finanzierung einer gemeinschaftlichen Tätigkeit

Tz. 122 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Für die Finanzierung gemeinschaftlich erworbener Vermögenswerte der gemeinschaftlichen Tätigkeit können die gemeinschaftlichen Betreiber entweder zinslose eigenkapitalähnliche Mittel, verzinsliche Mittel zu Sonder- bzw. zu marktkonformen Konditionen oder eine Kombination dieser Alternativen der gemeinschaftlichen Tätigkeit zur Verfügung stellen....mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 5. Abweichungen zwischen Abnahmequote und Kapitalanteil

Tz. 125 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Grundsätzlich ist bei der Einbeziehung der Vermögenswerte und Schulden auf den Kapitalanteil abzustellen (IFRS 11.BC38). Entspricht der Kapitalanteil dem Abnahmeanteil, ist die Einbeziehung relativ unkompliziert, da sie mit der Quotenkonsolidierung nach IAS 31 übereinstimmt. Tz. 126 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Mangels spezifischer Erläuterungen...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Bader/Preusche, Bilanzielle Abbildung von Joint Arrangements im Konzernabschluss, PiR 2011, S. 250–254; Benci/Seibert, Joint Ventures als Marketing‐Problem, Opladen 1979; Böckem/Ismar, Die Bilanzierung von Joint Arrangements nach IFRS 11, WPg 2011, S. 820–828; Böckem/Röhricht, Joint Operation oder Joint Venture? – Zur praktischen Umsetzung der Klassifizierungsvorgaben für Joint...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / d. Gemeinschaftliche Tätigkeiten, die über eine separate Einheit strukturiert werden, deren rechtliche Form eine Trennung zwischen den Parteien und der separaten Einheit bewirkt

Tz. 108 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Wird eine gemeinschaftliche Tätigkeit über eine separate Einheit strukturiert, deren rechtliche Form eine Trennung zwischen den Parteien und der separaten Einheit bewirkt, so ist zunächst davon auszugehen, dass die Vermögenswerte und Schulden, die in der separaten Einheit gehalten werden, solche des separaten Vehikels und nicht solche der Pa...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Vorbemerkung

Tz. 95 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 IFRS 11 regelt, wie ein gemeinschaftlicher Betreiber den Anteil an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit bzw. ein Partnerunternehmen die Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen in seiner Bilanz und GuV zu erfassen hat. Regelungen hinsichtlich der Rechnungslegungspflichten bzw. der Abrechnungsmodalitäten innerhalb einer gemeinschaftlichen V...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / III. Übergang von der Equity-Methode auf die Bilanzierung von Vermögenswerten und Schulden

Tz. 183 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Bei einem Übergang von der Equity-Methode bei einem gemeinschaftlich geführten Unternehmen nach IAS 31 zu einer Bilanzierung der Vermögenswerte und Schulden einer gemeinschaftlichen Tätigkeit gem. IFRS 11 waren zunächst die nach der Equity-Methode bilanzierte Beteiligung sowie ggf. andere Posten, die gem. IAS 28.38 Bestandteil der Nettoinves...mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / b. Verträge mit mehreren gemeinschaftlichen Vereinbarungen

Tz. 92 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Im Rahmen der Beratungen zum Exposure Draft (ED 9) betonte der IASB, dass unter einer Vereinbarung mehrere gemeinschaftliche Vereinbarungen zusammengefasst werden können, die bspw. unterschiedliche miteinander zusammenhängende Aktivitäten vollziehen (IFRS 11.BC36). Bei einem solchen Konstrukt ist es möglich, dass die Parteien der Vereinbarung...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / I. Überblick

Tz. 179 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Folgende Regelungen waren für die erstmalige Anwendung von IFRS 11 vorgesehen (vgl. zu den besonderen Übergangsvorschriften im Einzelabschluss KPMG (Hrsg.), First Impressions, S. 38):mehr

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Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1. Bilanzierung des Anteils des Partnerunternehmens im Konzernabschluss

Tz. 158 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Nach IFRS 11.24 ist die Beteiligung an einem Gemeinschaftsunternehmen im Konzernabschluss nach der Equity-Methode gem. IAS 28 zu bilanzieren. Die zuvor in IAS 31 bestehende Möglichkeit, zur Quotenkonsolidierung zu optieren, wurde abgeschafft. Diese Entscheidung ist als Annäherung an die geltenden US-GAAP zu werten und aus Gründen der bessere...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Vertragliche Vereinbarung

Tz. 13 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Tätigkeit, die die Parteien im Rahmen einer gemeinschaftlichen Vereinbarung ausführen, ist gem. IFRS 11.5 in einer vertraglichen Vereinbarung zu regeln. Der Vertrag ist somit eine konstitutive Bedingung. Tz. 14 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 IFRS 11.B2 enthält keine Formvorschriften hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarung. In der Regel werd...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / VI. Bilanzierung der gemeinschaftlichen Tätigkeit und Erstellung eines eigenen Abschlusses

Tz. 174 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Gem. IFRS 11.1 regelt der Standard lediglich die Bilanzierung der gemeinschaftlichen Vereinbarung im Abschluss der Parteien, die an der Vereinbarung beteiligt sind. Nicht näher erläutert wird indessen, wie die gemeinschaftliche Tätigkeit bzw. das Gemeinschaftsunternehmen selbst zu bilanzieren hat. Gleichwohl stellt sich bei gemeinschaftliche...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Eine Gewährung der Vergünstigung für Schwerbehinderte nach § 3a KraftStG ist auch nach Abmeldung des Kraftfahrzeugs und Tod des Halters auf Antrag der Erben möglich

Leitsatz Das Finanzgericht hatte zu entscheiden, ob die Steuerbefreiung für Schwerbehinderte nach § 3a Abs.1 KraftStG auch nach dem Tod des Fahrzeughalters durch die Erben desselben beantragt werden kann oder ob es sich um ein höchstpersönliches Antragsrecht des schwerbehinderten Fahrzeughalters handelt, das nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergehen kann. Sachverhalt Im ent...mehr