Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Anwendbares Erbstatut

a) Rechtslage bis zum Ablauf des 16.8.2015 Rz. 290 Bis zum Ablauf des 16.8.2015 galt Art. 25 Abs. 1 EGBGB . Danach richtete sich die Erbfolge nach dem Recht des Staates, dem der Erblasser im Zeitpunkt des Todes angehört hat. Unter engen Voraussetzungen war auch eine gegenständlich beschränkte Rechtswahl für im Inland belegene Immobilien möglich, Art. 25 Abs. 2 EGBGB. Rz. 291 Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 5. Übernahmerecht

Rz. 106 Als weiteres "Aufteilungswerkzeug" kann neben dem Vorausvermächtnis und der Teilungsanordnung auch ein sogenanntes Übernahmerecht angeordnet werden. Unter einem Übernahmerecht versteht man die Zuweisung eines bestimmten Nachlassgegenstandes an einen Miterben mit der Bestimmung, dass dieser das Recht haben soll, den betreffenden Gegenstand zum Verkehrswert oder zu ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 31 Schiedsverfahren in Er... / bb) Letztwillige Schiedsklausel als Verfügung "sonstigen Inhalts"?

Rz. 18 Andere Stimmen in der Literatur[53] gehen dagegen davon aus, dass es sich um eine Verfügung "sonstigen Inhalts" handele, die nicht unter eines der in den §§ 1937–1941 BGB ausdrücklich erwähnten Rechtsinstitute zu subsumieren sei. Die Anordnung einer letztwilligen Schiedsklausel ist z.B. der Benennung eines Vormunds nach § 1777 Abs. 3 BGB oder einer Pflichtteilsentzieh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Nachfolgeklauseln

Rz. 533 Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze der Sondererbfolge ermöglichen es dem Erblasser und den Gesellschaftern, durch Gesellschaftsvertrag und dazu konforme Verfügung von Todes wegen vorzusehen, dass alle Erben oder einzelne von ihnen die Gesellschaft anstelle des Erblassers mit den verbliebenen Gesellschaftern fortsetzen (sog. einfache bzw. qualifizierte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 2. Beschaffung eines Erbscheins

Rz. 6 Der Gläubiger kann sich unter Vorlage einer Ausfertigung des vollstreckbaren Titels vom zuständigen Nachlassgericht gem. § 357 Abs. 2 FamFG eine Ausfertigung eines bereits erteilten Erbscheins erteilen lassen. Ist ein Erbschein noch nicht erteilt, kann der Gläubiger – wenn er bereits im Besitz eines vollstreckbaren Titels ist – anstelle der Erben des Schuldners gem. §§ ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / VIII. Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei zwei Miterben

Rz. 477 Formulierungsbeispiel: Erbteilsübertragung bei zwei Miterben (...) (Notarielle Urkundenformalien) Erschienen sind 1. Herr (...) 2. Frau (...) Sie erklären mit der Bitte um Beurkundung: Wir schließen folgenden Erbteilskauf- und -übertragungsvertrag I. Vorwort 1. Unsere Mutter, Frau (...), zuletzt wohnhaft in (...), ist am (...) in (...) gestorben. Sie war verwitwet und besaß...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (3) Die zwei Teile des geringsten Gebots

Rz. 328 Das geringste Gebot besteht aus zwei Teilen: Der Barteil: Folgende vom Ersteher bar zu zahlenden Beträge werden gem. § 49 Abs. 1 ZVG in das geringste Gebot aufgenommen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Erbfall und Grundbuch / A. Einleitung

Rz. 1 Verstirbt der Inhaber eines im Grundbuch eingetragenen Rechts, muss das Grundbuch berichtigt werden. Es ist dann erforderlich, den oder die Erben anstelle des Erblassers eintragen zu lassen. Die Erforderlichkeit der Grundbuchberichtigung betrifft dabei nicht nur die auf den Erben übergegangene Eigentümerposition, sondern auch die Rechtsinhaberschaft beschränkt dinglich...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 5. Verfahren zur Zeugnisausstellung

Rz. 370 Das Nachlassgericht unterrichtet nach Eingang des Antrags gem. Art. 66 Abs. 4 EuErbVO alle weiteren Berechtigten von der Beantragung des Zeugnisses, die der Antragsteller im Antrag genannt hat. Kommt das Nachlassgericht zum Schluss, dass darüber hinaus Berechtigte existieren, muss es mindestens durch öffentliche Bekanntmachung (§ 35 Abs. 3 IntErbRVG i.V.m. §§ 435–437...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Internationales Erbrecht / 6. Erbverträge gemäß Art. 25 EuErbVO

Rz. 34 Unter Erbvertrag im Sinne der EuErbVO versteht man im weiten Sinne nicht nur Erbverträge im klassischen Sinne. Von Art. 25 EuErbVO mit umfasst sind ferner Erb- und Pflichtteilsverzichte, Schenkungen auf den Todesfall und auch (höchst strittig) Testamente mit wechselbezüglichen Verfügungen.[64] Der Begriff Erbvertrag ist also unionsrechtlich gefasst und nicht auf das d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Die Erbenfeststellungs... / b) Gesetzgebungskompetenz der Länder für Heimrecht

Rz. 71 Die Föderalismusreform hat die Gesetzgebungskompetenz für das Heimwesen in die ausschließliche Zuständigkeit der Länder übertragen, indem das Heimrecht aus der "öffentlichen Fürsorge" des Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG herausgenommen wurde. Das "Gesetz zur Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heimgesetzes nach der Föderalismusreform" vom 29.7.2009 hat die Reform...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Das Mandantengespräch / V. Nachlassverzeichnis

Rz. 30 Im Rahmen der Beratung des Mandanten nach dem Erbfall ist häufig ein Nachlassverzeichnis zu erstellen, in das der gesamte Vermögensbestand mit allen Aktiva und Passiva aufgenommen werden muss. Nur auf dieser Grundlage kann über die Zweckmäßigkeit der Annahme bzw. der Ausschlagung der Erbschaft entschieden werden. Auch für die Berechnung eventueller Pflichtteilsansprüc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Wertermittlung

Rz. 48 Zunächst steht Pflichtteilsberechtigten gegen Erben im Rahmen von § 2314 Abs. 1 S. 2 BGB ein Anspruch auf Wertermittlung zu. Eine Erweiterung des Anwendungsbereichs bzw. eine analoge Anwendung auf das Verhältnis zwischen pflichtteilsberechtigten Nichterben bzw. Erben einerseits und Beschenkten andererseits kommt nach der BGH-Rechtsprechung nicht in Betracht.[58] Ein A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Bestattungsrecht im er... / V. Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 101 Um Angehörige nicht zu belasten oder deren Fehlen auszugleichen, werden zunehmend Bestattungsvorsorgeverträge geschlossen. Für Bestatter bietet sich die Chance, sich schon frühzeitig ein späteres Geschäft zu sichern. Für den Betroffenen kann es zu Lebzeiten eine Möglichkeit sein, Vermögen vor dem Zugriff des Sozialleistungsträgers zu schützen.[68] Dies gelingt grundsä...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Erbfall und Grundbuch / 1. Primärer Unrichtigkeitsnachweis: Erbschein und Europäisches Nachlasszeugnis

Rz. 11 Der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs kann nur durch die in § 35 GBO genannten Urkunden geführt werden. Dies sind (jeweils in beglaubigter Abschrift, § 35 Abs. 1 GBO):mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / B. Ausgangssituation

Rz. 24 Das Prinzip des Vonselbsterwerbs in § 1922 Abs. 1 BGB sieht den nahtlosen Übergang aller aktiven und passiven Vermögenswerte des Erblassers auf den Erben vor und bestimmt in § 1967 Abs. 1 BGB klarstellend, dass der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten haftet. Das Gesetz regelt die Erbenhaftung am Beispiel des Alleinerben und ergänzt diese Regelungen mit wenigen Vors...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / (1) Beeinträchtigende Schenkungen

Rz. 599 Der durch Erbvertrag bindend eingesetzte Erbe, der nicht zugleich Vertragspartner sein muss, wird durch § 2287 BGB nur gegen beeinträchtigende Schenkungen des Erblassers geschützt. Allerdings sind die vorgenommenen Schenkungen wirksam (keine Aushöhlungsnichtigkeit nach § 138 Abs. 1 BGB [627]); sie geben dem benachteiligten Erben lediglich nach dem Tod des Erblassers e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / II. Überleitung schuldrechtlicher Ansprüche im Falle der Leistungsstörung

Rz. 725 Neben einer Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers besteht immer die Möglichkeit der Überleitung schuldrechtlicher Ansprüche. Im Rahmen von Versorgungsleistungen bei Leibgedingverträgen (Altenteilsverträgen)[797] ist zu beachten, dass diese nach Art. 96 EGBGB i.V.m. der jeweiligen landesrechtlichen Vorschrift überleitungsfähig sind, d.h., dass für den Fall der Le...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / III. Pflicht zur Prüfung der Rechtslage

Rz. 44 Damit der Anwalt in der Lage ist, die Rechtslage zu überprüfen und dem Mandanten das richtige rechtliche Vorgehen zu ermöglichen, hat er sich alle hierzu notwendigen Rechtskenntnisse anzueignen. Dabei stellt die Rechtsprechung ziemlich hohe Anforderungen an die Tätigkeit des Rechtsanwalts; die in den letzten Jahren zur Anwaltshaftung veröffentlichten Urteile zeigen, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 2. Der Erb- und Pflichtteilsverzicht nach § 2346 BGB

Rz. 181 Gemäß § 2346 Abs. 1 BGB können die zu gesetzlichen Erben berufenen Verwandten und der Ehegatte auf das gesetzliche Erbrecht verzichten. Ein Erbverzicht umfasst dem Wortlaut des Gesetzes nach auch einen Pflichtteilsverzicht. Es wird in der Regel angenommen, dass der Verzichtende auch auf sein Pflichtteilsrecht verzichten will (§ 2346 Abs. 1 S. 2 Hs. 2 BGB). Dennoch is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Die Klage des durch Sc... / 15. Zustimmung der potenziell beeinträchtigten Schlusserben

Rz. 82 § 2287 BGB gibt dem Bedachten einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Beschenkten. Dass das Einverständnis des Bedachten mit einer ihn beeinträchtigenden lebzeitigen Verfügung im Grundsatz geeignet ist, diesen Anspruch auszuschließen, ist unstreitig. Nach der Rechtsprechung des BGH[143] sind die zu § 2289 BGB entwickelten Grundsätze auch im Rahmen des § 2287 BGB an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / 15. Rückforderungsanspruch wegen Verarmung des Schenkers

Rz. 62 Nach § 528 BGB kann der Schenker, soweit er nach der Vollziehung der Schenkung außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten oder die ihm seinen Verwandten oder seinem Ehegatten gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht zu erfüllen, von dem Beschenkten die Herausgabe des Geschenks nach den Vorschriften über die Herausgabe einer ungerechtfertigte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Bestattungsrecht im er... / IV. Totenfürsorgeberechtigter/-pflichtiger

Rz. 48 Ob es neben dem Totenfürsorgerecht auch eine -pflicht gibt und wie weit diese ggf. geht, ist insbesondere nach einer der letzten das Bestattungsrecht betreffenden Entscheidungen des BGH umstritten.[36] Nach hier vertretener Ansicht existiert eine Totenfürsorgepflicht höchstens hinsichtlich der Aufgaben, über die Art und Weise der Bestattung zu bestimmen, und dies in a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Der Testamentsvollstre... / 2. Die Auseinandersetzung durch den Testamentsvollstrecker

Rz. 37 Die Auseinandersetzung des Nachlasses unter mehreren Erben gemäß § 2204 BGB gehört mit zu den schwierigsten Aufgaben des Testamentsvollstreckers. Bevor diese jedoch erfolgen kann, muss der Testamentsvollstrecker zunächst gemäß § 2046 BGB die Nachlassverbindlichkeiten erfüllen. Ist dafür ein ausreichendes Barvermögen nicht vorhanden, kann gemäß § 2046 Abs. 3 BGB der Na...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / bb) Begriff der Beeinträchtigung

Rz. 517 Die vertragsmäßigen Verfügungen eines Erbvertrages wirken also dann bindend, wenn sie durch eine andere Verfügung von Todes wegen beeinträchtigt werden. Entscheidend für das Vorliegen einer Beeinträchtigung ist nach herrschender Ansicht nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern derjenige des Erbfalls. Nur dann, wenn der Bedachte auch wirklich Erbe geworden is...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 27 Die Vermächtniserfüllung / IV. Die Überschwerungseinrede

Rz. 125 Bei der Überprüfung einer etwaigen Überschuldung des Nachlasses im Sinne des Insolvenzrechts und der Insolvenzantragspflicht aus § 1980 BGB bleiben die Vermächtnisse als Nachlassverbindlichkeiten außer Betracht, §§ 1980 Abs. 1 S. 3 BGB, 317 InsO. Rz. 126 Beruht die Überschuldung des Nachlasses aber auf den Verbindlichkeiten aus Vermächtnissen und Auflagen, so stellt d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / III. Sonderproblem Testamentsvollstreckung an einem Gesellschaftsanteil einer Personengesellschaft

Rz. 172 Zunächst ein Zitat aus dem Beschl. des BGH v. 10.1.1996 – IV ZB 21/94:[193] Zitat "An dem vererbten Anteil einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist Testamentsvollstreckung nicht schlechthin ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn die Erben des Gesellschaftsanteils vor dem Erbfall bereits an der Gesellschaft beteiligt waren." Rz. 173 Dieser Beschluss sorgt für weitere Kla...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / m) Keine Genehmigungspflicht bei transmortaler Vollmacht

Rz. 74 Dass eine über den Tod des Vollmachtgebers hinaus wirkende Vollmacht auch als Generalvollmacht – in der Praxis sehr häufig als Vorsorgevollmacht – erteilt werden kann, ist allgemein anerkannt.[38] Rechtsfolge der Vollmacht über den Tod hinaus ist, dass der Bevollmächtigte nach dem Tode des Vollmachtgebers dessen Erben in Bezug auf den Nachlass vertritt, auch wenn dies...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / aa) Übergangsregelungen

Rz. 312 Die Erbrechtsverordnung enthält nunmehr das maßgebliche Kollisionsrecht zur Bestimmung des Errichtungsstatuts. Im Zeitraum zwischen dem 16.8.2012 und 16.8.2015 errichtete letztwillige Verfügungen bleiben zulässig und wirksam, wenn sie den Voraussetzungen des Kapitels III (Art. 20–38 EuErbVO) entsprechen oder wenn sie nach den zum Zeitpunkt der Errichtung der Verfügung...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / d) Interne Verpflichtung jedes Miterben zur ordnungsmäßigen Verwaltung

Rz. 33 Nach § 2038 Abs. 1 S. 2 BGB ist jeder Miterbe gegenüber den anderen verpflichtet, zu Maßnahmen mitzuwirken, die zur ordnungsgemäßen Verwaltung erforderlich sind. Es ist also nicht beliebig, in welcher Weise der Nachlass verwaltet wird. Der Mitwirkungsanspruch kann notfalls im Klagewege durchgesetzt werden, wobei der Klageantrag auf Zustimmung zu einer bestimmten Maßnah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / a) Beschränkte Zulässigkeit der Rechtswahl

Rz. 613 Dem Erblasser steht es nach der EuErbVO frei, seinen gesamten Nachlass (eine gegenständlich beschränkte Rechtswahl ist indes nicht mehr möglich[670]) durch Rechtswahl dem Recht des Staates zu unterwerfen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, Art. 22 Abs. 1 EuErbVO. Dabei ist es auch möglich, das Erbrecht eines Nicht-EU-Staates zu wählen. Vielseitige erbrechtliche G...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Internationales Erbrecht / 6. Verweisung in einen Mehrrechtsstaat

Rz. 66 Unter einem Mehrrechtsstaat versteht man einen fremden Staat, in dem mehrere verschiedene Privatrechtsordnungen nebeneinander existieren.[131] Verweist die Kollisionsnorm in eine fremde Rechtsordnung mit gespaltenem Recht, so sieht Art. 4 Abs. 3 EGBGB a.F. zur Bestimmung der maßgeblichen Teilrechtsordnung eine gestufte Regelung vor.[132] Die Rechtsspaltung ist in zwei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 34 Bestattungsrecht im er... / I. Einleitung

Rz. 8 Wesentlich ist die Person des Totenfürsorgeberechtigten, die nach Gewohnheitsrecht bestimmt wird.[4] Sie darf – im Sinne des Verstorbenen – über die Art und Weise der Bestattung bestimmen. Nach hier vertretener Ansicht hat der Totenfürsorgeberechtigte ein Vorrecht auf die Stellung des Nutzungsberechtigten an der Grabstelle. Er kann über die Existenz (z.B. Verlängerung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / c) Grenzen des Auseinandersetzungsausschlusses

Rz. 226 Zeitliche Grenze: Nach § 2044 Abs. 2 BGB wird das Verbot nach Ablauf von 30 Jahren seit dem Erbfall wirkungslos (mit Ausnahmen in § 2044 Abs. 2 S. 2 BGB, wenn der Erblasser die Aufhebung des Ausschlusses vom Eintritt bestimmter Ereignisse abhängig macht). Rz. 227 Tod eines Miterben: Eine zeitlich begrenzte Ausschlussanordnung tritt beim Tod eines Miterben außer Kraft ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / a) Rechtsgrundlage

Rz. 579 Die Höfeordnung gilt seit 1.7.1976 in den Ländern Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein, und zwar als partikuläres Bundesrecht gem. Art. 125, 72 Abs. 2, 74 Nr. 1 GG. Nur im Saarland, in Bayern, in Berlin und in den neuen Bundesländern gelten keine höferechtlichen Sonderregelungen. In Baden-Württemberg gilt unterschiedliches Recht (vgl. un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Das nichteheliche Kind... / E. Übergangsregelungen für die ehemalige DDR

Rz. 51 Ist der Vater eines nichtehelichen Kindes vor dem 3.10.1990, dem Zeitpunkt des Beitritts der neuen Bundesländer, gestorben und hatte er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der ehemaligen DDR, so hat dieses Kind wie bisher volles Erbrecht wie ein eheliches Kind, Artikel 235 § 1 Abs. 1 EGBGB n.F. Diese Regelung entsprach dem bisherigen Recht der früheren DDR. Artikel 235 ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Internationales Erbrecht / 1. Deutsch-türkischer Konsularvertrag vom 28.5.1929

Rz. 6 Dieser Konsularvertrag wurde zwischen der Türkischen Republik und dem Deutschen Reich geschlossen.[9] Nach dem Eintritt der Türkei in den Krieg wurde er aufgehoben, ist jedoch seit dem 26.2.1952 wieder in Kraft. Die relevanten erbrechtlichen Regelungen des Konsularvertrags finden sich in den §§ 12 ff. des Anhangs zu Art. 20. In § 14 des Konsularvertrags wird das auf di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / h) Nichtehelichen-Erbrecht in den alten Bundesländern

Rz. 226 Nichteheliche Kinder hatten schon immer volles Erbrecht an ihrer Mutter. Insofern hat sich auch nichts geändert.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Internationales Erbrecht / 14. Notzuständigkeit

Rz. 52 Besteht keine Zuständigkeit eines der Gerichte eines Mitgliedsstaates dieser Verordnung, so begründet Art. 11 EuErbVO eine Notzuständigkeit (forum necessitas). Dies gilt für den Fall, dass ein Verfahren in einem Drittstaat, welcher einen engeren Bezug zur Erbsache hat, unzumutbar oder unmöglich ist. Voraussetzung für die Anrufung des Gerichtes eines Vertragsstaates wi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Die Klage des durch Sc... / b) Freistellungsklausel für den Überlebenden

Rz. 49 OLG Frankfurt, Urt. v. 29.4.2009:[78] Zitat "Der dem Vertragserben nach § 2287 BGB zukommende Schutz reicht nicht weiter als die vertragliche Bindung, die der Erblasser mit dem Erbvertrag eingegangen ist. Daher gilt § 2287 BGB bei gemeinschaftlichen Testamenten nur bezüglich der bindend gewordenen Verfügungen. Keine Bindung tritt ein, wenn die Erblasser die Bindung durc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Die Pflichtteilsklage / IV. Klage gegen den Erben nach § 2325 BGB

Rz. 22 Der Pflichtteilsergänzungsanspruch nach § 2325 BGB ist ein Zahlungsanspruch und richtet sich gegen den Erben. Es ist ein Zahlungsantrag zu stellen. Macht der Erbe im Prozess zu Recht die Einrede der Unzulänglichkeit des Nachlasses geltend, dann ist, wenn der Erbe zugleich der Beschenkte ist, der Antrag auf Duldung der Zwangsvollstreckung nach § 2329 BGB umzustellen. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / b) Wahl des Güterrechtsstatuts

Rz. 617 Nach Art. 15 Abs. 2 EGBGB können die Eheleute ihr Güterrechtsstatut selbst wählen. Diese Rechtswahl beschränkt sich ausschließlich auf die güterrechtlichen Wirkungen einer Ehe. Wählbar sind die folgenden Güterrechtsstatute:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / g) Entziehung des güterrechtlichen Verwaltungsrechts

Rz. 294 Der Erblasser kann für den Fall, dass der Bedachte mit seinem Ehegatten im Güterstand der Gütergemeinschaft lebt, anordnen, dass das zugewandte Vermögen dessen Vorbehaltsgut wird und nicht in das Gesamtgut fällt, §§ 1418 Abs. 2 Nr. 2, 1468 BGB. Mit der abnehmenden Bedeutung der Gütergemeinschaft spielen diese Anordnungen in der Praxis eine immer geringere Rolle. Zur ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / j) Antrag auf Anordnung der Nachlassverwaltung bzw. des Nachlassinsolvenzverfahrens

Rz. 41 Das Recht, die Nachlassverwaltung als Haftungsbeschränkungsmittel selbst zu beantragen (§ 1975 BGB), steht lediglich allen Erben gemeinschaftlich zu, § 2062 Hs. 1 BGB. Wirken einzelne Erben dabei nicht mit, so hat der in Anspruch genommene Miterbe vor der Erbteilung die Möglichkeit, seine Haftung auf den Nachlass durch Erhebung der Einrede des ungeteilten Nachlasses z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / I. Ausgangslage

Rz. 445 Die Erbteilung kann auf verschiedene Weise erfolgen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / 1. Die Wirkung der Erbausschlagung gemäß § 1953 BGB

Rz. 180 Schlägt der Erbe die Erbschaft aus, so gilt gemäß § 1953 Abs. 1 BGB der Anfall der Erbschaft an den Erben als nicht erfolgt. Die Erbschaft fällt dann gemäß § 1953 Abs. 2 BGB demjenigen an, der erben würde, wenn der Ausschlagende den Erbfall nicht erlebt hätte. Durch die Ausschlagung verliert der Erbe gegebenenfalls auch seinen Pflichtteilsanspruch. Nur in Ausnahmefäl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 33 Internationales Erbrecht / 10. Mehrrechtsstaaten

Rz. 43 Die Art. 36, 37 EuErbVO konkretisieren die erbrechtlichen Kollisionsnormen in Fällen, in welchen auf das Recht eines Staates verwiesen wird, in welchem mehrere Teilrechtsordnungen zur Anwendung gelangen. Denkbar sind dabei zwei Alternativen: zum einen, dass in einen Staat verwiesen wird, welcher für unterschiedliche Regionen unterschiedliche Rechtsordnungen kennt; zum...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 21 Erbfall und Grundbuch / dd) Nutzungen an dem Grundstück

Rz. 157 Da Eigentümer des Grundstücks von Anfang an die Erben waren, standen ihnen auch die Nutzungen und Gebrauchsvorteile zu. Die entsprechende Ersatzforderung gegen den Buchberechtigten, der als Nichtberechtigter Nutzungen und Gebrauchsvorteile gezogen hat, gehört zum Nachlass; sie kann jeder Miterbe gem. § 2039 BGB allein gegen den Buchberechtigten zur Leistung an alle M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 29 Die Klage des durch Sc... / a) Klageantrag

Rz. 112 Wird der Übertragungsanspruch nicht freiwillig erfüllt, so ist er einzuklagen. Die Klage richtet sich auf Zustimmung zur Auflassung und Abgabe der grundbuchrechtlichen Eintragungsbewilligung auf Eigentumsumschreibung, § 925 BGB, § 19 GBO. Mit Rechtskraft des Urteils gelten die Zustimmung zur Auflassung und die grundbuchrechtliche Bewilligung als abgegeben, § 894 ZPO....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Der Erblasser als Mandant / 4. Pflichtteilsstrafklausel

Rz. 334 Nach einer früheren Entscheidung des BGH[358] sollte der Sozialhilfeträger bei gegenseitiger Erbeinsetzung von Ehegatten nach dem Tod des Erstversterbenden Pflichtteilsansprüche eines behinderten Kindes unabhängig von dessen eigener Entscheidung auf sich überleiten und geltend machen können. Die Auslegung sog. Behindertentestamente ergebe jedoch regelmäßig, dass für ...mehr