Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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Teil A: Rechtsmittel / 64 JGG-Besonderheiten, Verteidigung [Rdn 975]

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zfs 09/2024, Reichweite des... / 2 Aus den Gründen:

Im angefochtenen Urteil ist lediglich eine Geldbuße von nicht mehr als 100 EUR festgesetzt worden. Nach § 80 Abs. 1 und 2 Nr. 1 OWiG darf daher die Rechtsbeschwerde nur zugelassen werden, wenn es geboten ist, die Nachprüfung des angefochtenen Urteils zur Fortbildung des materiellen Rechts zu ermöglichen oder das Urteil wegen Versagung des rechtlichen Gehörs aufzuheben. Ein s...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 54 Sperrerklärung, Zulässigkeit einer Klage [Rdn 716]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Selchert, Wirtsch Begr der Zuführung zu freien Rücklagen in der OG – Zu § 7a Abs 1 Ziff 5 KStG, DB 1977, 27; Bacher/Braun, Zeitpunkt der stlichen Wirksamkeit eines GAV, BB 1978, 1177; Hönle, Der außeraktienrechtliche GAV in gesellschaftsrechtlicher und kstlicher Sicht – Die Nichtigkeit des § 17 Nr 2 KStG 1977 und des Abschn 64 Abs 1 S 1, Abs 2 S 2 KStR 1977, DB 1979, 485; Timm,...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.2 Beteiligte Rechtsträger

Tz. 98 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die stlichen Folgen eines Umwandlungsvorgangs hängen maßgeblich von den daran beteiligten Rechtsträgern ab (zur Kategorisierung der Umwandlungsarten s Tz 16). Das gilt für inl und ausl Umwandlungsvorgänge gleichermaßen. Diese müssen aktiv und passiv umwandlungsfähig sein. Es besteht deshalb die Notwendigkeit, die am Umwandlungsvorgang beteili...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 1.5.2.1 Ermöglichung des Steuerabzugs durch ATAD-RL?

Rz. 90 Fraglich ist, ob Art. 8 Abs. 7 ATAD-RL den Steuerabzug, wie ihn § 10 Abs. 1 S. 2 AStG a. F. vorsah, erlaubt.[1] Art. 8 Abs. 7 S. 1 ATAD-RL sieht den zwar "Abzug von der Steuerschuld des Stpfl." vor. Nach Satz 2 richtet sich das Verfahren jedoch nach nationalem Recht. Bei wortgetreuer Auslegung könnte man mit Teilen der Lit. zu dem Ergebnis kommen, dass wie im alten Rec...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 12 A... / 2.3.6 Verfahren im Jahr der erstmaligen Anwendung der Regelung i. d. F. ATADUmsG

Rz. 429 Im Jahr der erstmaligen Anwendung des neuen Rechts (regelmäßig im Feststellungsjahr 2022) ist sowohl für das Wirtschaftsjahr bis zum 31.12.2021 nach § 12 Abs. 1 AStG a. F. (Zufluss des Hinzurechnungsbetrags am 1.1.2022), als auch für das am 31.12.2022 endende Wirtschaftsjahr eine Anrechnung nach § 12 AStG i. d. F. des ATADUmsG (Zufluss des Hinzurechnungsbetrags am 31...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.1 Erstmalige Anwendung, wenn die Wirksamkeit der Umwandlung eine Eintragung in ein öffentliches Register voraussetzt (§ 27 Abs 1 S 1 UmwStG)

Tz. 1 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Das UmwStG idF des SEStEG ist nach § 27 Abs 1 S 1 UmwStG erstmals auf Umwandlungen und Einbringungen anzuwenden, bei denen die Anmeldung zur Eintragung in das für die Wirksamkeit des jeweiligen Vorgangs maßgebende öff Reg nach dem 12.12.2006 erfolgt ist. GlA s Mutscher (in F/D, § 27 UmwStG Rn 10). Eine Anmeldung ist erfolgt, wenn der Anmeldean...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1 Hintergrund und Vorgeschichte/EuGH-Rechtsprechung/gesetzliche Regelung

Tz. 49 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Abs 5 wurde aufgr folgender Vorgeschichte ins Ges eingefügt (ausführlich s auch Anissimov/Stöber DStZ 2013, 379ff; Endert in F/D, KStG § 32 Rn 49ff): Soweit nicht bereits die Anwendung der MT-RiLi eine Belastung mit KapSt verhindert (s § 2 KStG Tz 149 ff), wurde schon lange bezweifelt, ob die Abgeltungswirkung der KapSt mit EU-Recht vereinba...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.6.7.1 Allgemeines

Tz. 206 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Der S 7 des § 14 Abs 1 S 1 Nr 2 KStG regelt zur Sicherstellung der Besteuerung, dass eine inl BetrSt iSd S 4 bis 6 nur gegeben ist, wenn die dieser BetrSt zuzurechnenden Eink sowohl nach innerstaatlichem StR als auch nach dem anzuwendenden DBA der inl Besteuerung unterliegen. Diese Zusatzregelung soll einen Verlust des dt Besteuerungsrechts...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1 Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 § 1 UmwStG regelt den Anwendungsbereich des gesamten UmwStG. Seit der Neuregelung durch das SEStEG ist der Regelungsanspruch der Vorschrift dabei – anders als bei der Vorgängerregelung – ein umfassender (s Tz 4), sodass sie als Grundnorm des UmwStG bezeichnet werden darf (so s Benecke, in Haase/Hruschka, § 1 UmwStG Rn 1). Es wird der Anwendun...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.3 Sonstige Theorien

Tz. 74 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Neben der Gründungs- und der Sitztheorie wurden in der Lit noch eine Reihe weiterer Theorien entwickelt, von denen als bekannteste die sog Differenzierungstheorie und die Überlagerungstheorie zu nennen sind. Die Differenzierungstheorie (s Grasmann, System des internationalen Gesellschaftsrechts, Rn 615ff) unterscheidet zwischen Innen- und Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Grundsätzliches

Tz. 6 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei KGaA und bei vergleichbaren Kap-Ges ist nach dem Wortlaut des § 9 Abs 1 Nr 1 KStG der Teil des Gewinns abzb, der an phG auf ihre nicht auf das Grundkap gemachten Einlagen oder als Vergütung (Tantieme) für die Geschäftsführung verteilt wird. Der Zusatz "… und bei vergleichbaren Kap-Ges" wurde durch das SEStEG v 12.12.2006 (BGBl I 2006, 278...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 65 JGG-Besonderheiten, Vollzug Jugendstrafe/Jugendarrest [Rdn 996]

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Teil B: Rechtsbehelfe / 15 Antrag auf gerichtliche Entscheidung, Verdeckte Ermittlungen [Rdn 221]

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Teil A: Rechtsmittel / 17 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Vertretung [Rdn 202]

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Teil A: Rechtsmittel / 86 Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Allgemeines [Rdn 1292]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1293 Literaturhinweise: Burhoff, Formwirksamkeitsfragen bei Rechtsmitteln im Straf- und Bußgeldrecht, VRR 2024, 5 K. Peter...mehr

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Anhang 1: Geschäftsanweisun... / 1. Pfändung

a) Gegenstand der Pfändung, Gewahrsam § 70 Allgemeines (§§ 808, 809 ZPO; Artikel 13 GG) (1) Der Pfändung unterliegen diejenigen beweglichen Sachen des Schuldners, die sich in seinem Gewahrsam befinden. Gewahrsam kann der Schuldner unter Umständen auch an Sachen haben, die sich in den Räumen eines Dritten befinden. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Untermieter eine...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4.1 Allgemeines

Tz. 119 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen iSv § 1 KStG können OT sein, wenn sie nicht stbefreit sind. Bis einschl VZ 2011 war weitere Voraussetzung, dass die Kö, Pers-Vereinigungen oder Vermögensmassen ihre Geschäftsleitung im Inl haben. Kö, die nur ihren Sitz, nicht jedoch auch die Geschäftsleitung, im Inl haben, konnten, obwohl sie unbes...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 6 Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines [Rdn 57]

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 2. Materialien der OECD

Rz. 59 [Autor/Stand] Anwendung der OECD-Leitlinien durch die Finanzverwaltung. Ein zentrales Anliegen der VWG Verrechnungspreise ist die international einheitliche Umsetzung des Fremdvergleichsgrundsatzes. Infolgedessen "orientiert sich die deutsche Finanzverwaltung im Rahmen des geltenden innerstaatlichen Rechts grundsätzlich an den OECD-Leitlinien",[2] und zwar unabhängig ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / 90 Wiederaufnahme, Rechtsmittel [Rdn 1378]

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Cloer/Hagemann, AStG § 16 A... / 1.6.3 Verhältnis zum Abkommensrecht

Rz. 30 Das Abkommensrecht kann besondere Mitwirkungshandlungen des Stpfl. bei steuerlich erheblichen Auslandssachverhalten nicht einschränken, da diese materielle Schranken bei der Ausübung der Besteuerungsbefugnisse aus dem nationalen Recht regeln und nicht das Verfahrensrecht normieren. Im Abkommensrecht werden auch Auskunftsklauseln vereinbart, sodass auch auf Abkommenseb...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2.4 Anforderungen an den zeitlichen Rahmen der Anteilsveräußerung oder Verwirklichung der Ersatztatbestände ("Sperrfrist")

Tz. 19 Stand: EL 108 – ET: 12/2022 Zeitlich befristeter Anwendungsbereich für den nachträglichen Einbringungsgewinn (§ 22 Abs 1 und 2 UmwStG) Die Regelungen des § 22 UmwStG beschränken sich tatbestandsmäßig auf eine zeitliche Anwendung "innerhalb eines Zeitraums von sieben Jahren nach dem Einbringungszeitpunkt" (s § 22 Abs 1 S 1 und Abs 2 S 1 UmwStG). Nur sperrfristschädliche ...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.2.10 Gesonderte Feststellung bei Beteiligung über eine Personengesellschaft

Rz. 410 Bei einer mittelbaren Beteiligung des Stpfl. über eine Personengesellschaft werden die Zwischeneinkünfte der ausländischen Gesellschaft letztlich bei dem Stpfl. besteuert.[1] Rz. 411 Ist der Stpfl. über eine ausländische Personengesellschaft an der Zwischengesellschaft beteiligt, erfolgt die gesonderte Feststellung nach § 18 Abs. 1 AStG unstreitig gegenüber dem Stpfl....mehr

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zfs 09/2024, Ausschluss für... / 2 Aus den Gründen:

2.) In der Sache hat das LG eine Verpflichtung der Bekl., dem Kl. wegen der Inanspruchnahme durch die Fa.G. Versicherungsschutz zu gewähren, zu Recht verneint. Zwar unterfällt das Schadensereignis grundsätzlich dem Deckungsumfang des zwischen den Parteien geschlossenen Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherungsvertrages, weil der Kl. wegen eines bedingungsgemäßen Vermögens...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 12.4.2.1 Allgemeines

Tz. 1040 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Durch das KöMoG v 25.06.2021 (BGBl I 2021, 2050) ist eine von uns seit vielen Jahren geforderte Änderung des Organschaftsrechts endlich umgesetzt worden. Das bereits seit etwa 70 Jahren praktizierte, aber erst durch das JStG 2008 kodifizierte Rechtsinstitut der organschaftlichen AP ist, so die Neufassung des § 14 Abs 4 KStG, durch die sog ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Tipke, StR und bürgerliches Recht, JuS 1970, 149; Crezelius, Stliche Rechtsanwendung und allg Rechtsordnung Herne/Berlin 1983; Jurkat, Der Beschl des GrS des BFH v 25.06.1984; GmbHR 1985, 86; Becker, Die stliche Anerkennung einer jur Pers, IWB F 10, Gr 2, 733; Schwochert, Überlegungen zur gesetzgeberischen Berücksichtigung der Pers-Bezogenheit von Kap-Ges bei der Kö-Besteuerung ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Übertragender (formwechselnder) Rechtsträger (§ 1 Abs 4 S 1 Nr 2 UmwStG)

Tz. 161 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Beim übertragenden Rechtsträger ist zu differenzieren. Keinen weiteren pers Eingangsvoraussetzungen mit der Folge, dass jeder für die jeweilige Umwandlungsart zugelassene Rechtsträger aus einem EU-, EWR- oder Drittstaat als Überträgerin in Frage kommt, unterliegen:mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.1.3.1 Hintergrund der Regelung

Rz. 183 Die Wegzugsbesteuerung setzt – jedenfalls außerhalb des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – keine Beeinträchtigung des deutschen Besteuerungsrechts voraus und kann – bei Vorliegen einer "Beschränkung" auch in Fällen des § 6 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AStG – mit einem fortbestehenden deutschen Besteuerungsrecht einhergehen.[1] Dies kann sowohl Fälle der fortbestehenden unbeschränkten...mehr

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ZErb 09/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Berchtold/Karmanski/Richter (Hrsg.)Prozesse in SozialsachenVerfahren | Beitrag | Leistung3. Auflage, 2024Nomos, ISBN 978-3-8487-6375-7, 149 EUR Di...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5.3 Sonstige Vorschriften

Tz. 14 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Zuordnung zu den unbeschr stpfl Kö iSd § 1 KStG hat bis zum kstlichen Systemwechsel ua über die Anwendung des Anrechnungsverfahrens (s §§ 27ff KStG 1999) entschieden. In das kstliche Anrechnungsverfahren waren nur unbeschr stpfl Kap-Ges iSd § 1 Abs 1 Nr 1 KStG (s § 27 Abs 1 KStG) sowie sonstige unbeschr stpfl Kö, deren Leistungen bei den...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Normale Nachveräußerungssperrfrist

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die bisherige Nachveräußerungssperrfrist nach § 15 Abs 2 S 4 UmwStG aF ist im Zuge der Neufassung von § 15 Abs 2 nahezu inhaltsgleich in S 5 verschoben worden. Entspr der Intention des Ges-Gebers (s Tz 1–3) definiert diese allg Nachveräußerungssperrfrist nicht abschließend die schädlichen Vorgänge, sondern tritt neben die nun in § 15 Abs 2 S...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, AStG § 1 Berichtigung von Einkünften

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Rechtsanwalt und Steuerberater Prof. Dr. Dr. h.c. Franz Wassermeyer, Vors. Richter am BFH a.D., Honorarprofessor an der Universität Bonn Dipl.-Kfm., Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Prof. Dr. Hubertus Baumhoff †, Honorarprofessor an der Universität Siegen Dipl.-Kfm., Steuerberater Prof. Dr. Xaver Ditz, Honorarprofessor an der Univer...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3.4 Formwechsel

Tz. 110 Stand: EL 85 – ET: 12/2015 Die Bedingungen, unter denen ein ausl Formwechsel vom UmwStG erfasst wird, weichen tw von denen bei übertragenden Umwandlungen ab. Das hat zum einen mit dem fehlenden Vermögensübergang zu tun. Zum anderen sind die Modalitäten tw andere, unter denen es im Ausl zu einem Wechsel der Rechtsform kommen kann. ZT reicht hierfür die bloße Vertragsän...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 57 JGG-Besonderheiten, Revision [Rdn 857]

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1 Beschränkte Steuerpflicht nach § 2 Nr 1 KStG

Tz. 18 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen, die weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inl haben, sind nach § 2 Nr 1 KStG mit ihren inl Eink (§ 49 EStG) beschr kstpfl. Soweit diese st-abzugspflichtige Eink beziehen (zu den einschlägigen Eink s Tz 8–10), ist die KSt mit dem St-Abzug abgegolten, soweit diese Eink nicht einem inl Betrieb zuzurechn...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1.2 Verhältnis zum Umsatzsteuergesetz

Tz. 7 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Eine optierende Pers-Ges wird für Zwecke der USt weiterhin als Pers-Ges behandelt (s Ott, GmbH-Stpr 2021, 193, 197).mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 159 Revision, Pflichtverteidiger [Rdn 2190]

Rdn 2191 Literaturhinweise: Hillenbrand, Das neue Recht der Pflichtverteidigung, ZAP F. 22, S. 983 ders., Das neue Recht der Pflichtverteidigung – Teil I, StRR 2/2020, 4 ders., Das neue Recht der Pflichtverteidigung – Teil II, StRR 3/2020, 4 s.a. die Hinw. bei → Revision, Allgemeines, Teil A Rdn 2009 und bei Burhoff, HV, Rn 2909. Rdn 2192 1.a) Der Pflichtverteidiger, der bereits...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.3 Verhältnis zu § 50d EStG

Tz. 21 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 § 50d Abs 10 EStG ist nach der Option hinsichtlich der Sondervergütungen der Gesellschafter uE nicht mehr anwendbar. GlA s Müller/Lucas/Mack (IWB 2021, 528, 535) und s Haase (Ubg 2021, 193, 197). Zur Notwendigkeit der Beachtung des § 50d Abs 3 EStG, wenn es sich bei dem Gesellschafter um eine Kö mit Sitz und Geschäftsleitung im Ausl handelt, ...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (3) Einordnung durch den EuGH

Rz. 55 [Autor/Stand] Sachverhalt in der Rechtssache C-885/19 P (Fiat). Fiat Finance and Trade (nachfolgend: FFT) ist ein in Luxemburg ansässiges Unternehmen der Fiat/Chrysler-Automobilgruppe, das anderen Unternehmen dieser Gruppe Finanzierungen zur Verfügung stellt. Das Unternehmen erhielt von der luxemburgischen Steuerverwaltung im Jahr 2012 einen Steuervorbescheid, in dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3 Kein Ausschluss und keine Beschränkung deutscher Besteuerungsrechte an den erhaltenen Anteilen (Fallgruppe 3)

Tz. 166 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Für die Fallgruppe 3 (Umwandlung iSd § 1 Abs 3 Nr 1 bis 4 UmwStG) kommt es entscheidend darauf an, ob das Recht der B-Rep hinsichtlich der Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile ausgeschlossen oder beschr wird (s § 1 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst b UmwStG). Die Beschränkung bzw der Ausschluss des dt Besteuerungsrechts is...mehr

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Cloer/Hagemann, AStG § 6 AS... / 2.4.3.1.1 Allgemeines

Rz. 327 § 6 Abs. 4 S. 1 und S. 2 AStG definieren die Voraussetzungen, die für eine Gewährung der Ratenzahlung erfüllt sein müssen. Dabei handelt es sich lediglich um die Antragstellung durch den Stpfl. (s. Rz. 332) sowie – soweit gefordert – um die Gewährung von Sicherheitsleistungen (s. Rz. 337). Andere Anforderungen sieht das Gesetz nicht vor. Damit sind diverse Prüfschrit...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1.5 Zivilrechtliche Folgen bei Sitzverlegung über die Grenze

Tz. 78 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Bei der Sitzverlegung über die Grenze ist zu unterscheiden zwischen der Verlegung des Verwaltungssitzes (Ort der Geschäftsleitung) und der Verlegung des statutarischen Sitzes (Satzungssitz). Ferner ist zu differenzieren zwischen der Verlegung in das Inl (Zuzugsfälle) und in das Ausl (Wegzugsfälle). Die zivilrechtlichen Folgen aus der Sitzver...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6. Abbildung der Gewinnabgrenzung

Rz. 2824 [Autor/Stand] Steuerbilanzielle Abbildung des Gesamtunternehmens. Kaufleute unterliegen in Deutschland gem. §§ 238 ff. HGB der handelsrechtlichen Buchführungspflicht und haben ihren Gewinn nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung zu ermitteln. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht umfasst dabei sämtliche Unternehmensteile, d.h. auch ausländische Betriebs...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 1. Entwicklung von § 1 Abs. 5

Rz. 2801 [Autor/Stand] Ausdehnung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Betriebsstättensachverhalte. § 1 Abs. 5 wurde mit dem AmtshilfeRLUmsG v. 26.6.2013[2] eingefügt und ist gem. § 21 Abs. 20 Satz 3 i.d.F. v. 26.6.2013 erstmals für Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2012 beginnen (Rz. 2806, 2810). Mit dieser Ergänzung wurde der Anwendungsbereich des § 1 auf Betri...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2.3 Rechtslage seit 2006

Tz. 87 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Mit dem SEStEG v 07.12.2006 (BGBl I 2006, 2782) wurde ua der Katalog in § 1 Abs 1 Nr 1 KStG um die Europäische Gesellschaft erweitert. Durch die zusätzliche Einfügung des Wortes "insbesondere" hat der Ges-Geber nach eigenen Worten (s Begr in BR-Drs. 16/2710, 30) klargestellt, dass es sich hier nicht mehr um eine abschließende Aufzählung von G...mehr

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Hagemann/Cloer, AStG § 18 A... / 2.1.1.1.2 Hinzurechnungsbetrag

Rz. 210 Der Hinzurechnungsbetrag ist im Gegensatz zum bisherigen Recht gesondert festzustellen und entfaltet damit Bindungswirkung für die Veranlagung des Beteiligten. Er ist folglich nach neuem Recht im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Feststellungsbescheid und nicht erst im Rahmen der Einkommen-/Körperschaftsteuerfestsetzung des Stpfl. anzugreifen (s. dazu Rz. 465).[1] Rz....mehr

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Teil A: Rechtsmittel / 48 JGG-Besonderheiten, Elternbeschwerde [Rdn 731]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 732 Literaturhinweise: Epik,...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Definition Explorationsrecht (Abs. 2)

(2) Ein Explorationsrecht ist das Recht, Bodenschätze zu suchen oder zu fördern. Rz. 3708 [Autor/Stand] Explorationsrecht. Nach § 35 Abs. 2 BsGaV umfasst das Explorationsrecht sowohl Rechte zur Suche von Bodenschätzen als auch Rechte zur Förderung von Bodenschätzen. In der Regel erwirbt das Bergbau- bzw. Erdöl- oder Erdgasunternehmen ein Explorationsrecht entgeltlich. Dies...mehr