Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 25 Mitbestimmungs- und Ar... / E. Mitbestimmung in wirtschaftlichen Angelegenheiten

Rz. 55 An dieser Stelle wird davon abgesehen, einen allgemeinen und daher notgedrungen unvollständigen Überblick über die Mitbestimmung auf betrieblicher Ebene und im Aufsichtsrat zu geben. Vielmehr werden die Mitbestimmungsbereiche erläutert, die in wirtschaftlichen Angelegenheiten zum Tragen kommen. Zunächst also die Rechte eines Wirtschaftsausschusses (sogleich Rdn 56 ff....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / II. Inhalt des Gesetzes im Überblick

Rz. 2 Der Inhalt des Gesetzes lässt sich wie folgt gliedern:[2]mehr

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§ 2 AGB-Kontrolle / bb) Inhalt des Transparenzgebots

Rz. 138 Das Transparenzgebot verpflichtet den seine Formulierungshoheit ausübenden Klauselverwender dazu, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners in AGB möglichst klar und verständlich darzustellen.[293] Rz. 139 Neben diesem Gebot der Klarheit und Verständlichkeit schließt das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB zudem das Bestimmtheitsgebot ein. Danach müssen ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (AG zur Aufnahme auf andere AG)

Rz. 190 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.17: Verschmelzungsvertrag (AG zur Aufnahme auf andere AG) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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§ 19 Minderjährige im Gesel... / Literaturtipps

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zfs 01/2024, zfs Aktuell / 1.1 Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts

Am 1.1.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) v. 10.8.2021 (BGBl I S. 3436) in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche Änderungen des Rechts der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Personenhandelsgesellschaften. Das Gesetz differenziert nun zwischen der rechtsfähigen Außen-GbR (§ 70...mehr

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§ 6 Bauträgerrecht und Verb... / b) Klagebefugnis der Eigentümergemeinschaft

Rz. 29 Die Eigentümergemeinschaft übt gem. § 9a Abs. 2 WEG die sich aus dem gemeinschaftlichen Eigentum ergebenden Rechte sowie solche Rechte der Wohnungseigentümer aus, die eine einheitliche Rechtsverfolgung erfordern, und nimmt die entsprechenden Pflichten der Wohnungseigentümer wahr. Gem. § 19 Abs. 2 Nr. 2 WEG gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung auch die ordnungsgemäße ...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Genossenschaft zur Aufnahme auf eine andere Genossenschaft)

Rz. 219 Ein Muster für die Zustimmungsbeschlüsse in einer Genossenschaftsversammlung findet sich bei Limmer, in: Limmer, Handbuch der Unternehmensumwandlung, Teil 2 Rn 1301 und für die Anmeldung unter Rn 1303 f. Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.23: Verschmelzungsvertrag (Genossenschaft zur Aufnahme auf eine andere Genossenschaft) A. Urkundseingang u...mehr

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§ 21 Schiedsgerichtsbarkeit / II. Rechtsanwendung im Schiedsverfahren

Rz. 210 Bei der Rechtsanwendung im Schiedsverfahren kann der Schiedsrichter eine eigene Auslegung des anwendbaren Rechts vornehmen. Da keine Überprüfung der Rechtsanwendung auf Richtigkeit erfolgt, ist der Schiedsrichter nicht an die Rspr. der staatlichen Gerichte der anzuwendenden Rechtsordnung gebunden. Eine Entscheidung kann wegen ihres Inhaltes nur aufgehoben oder nicht ...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / c) Verwaltungstreuhand

Rz. 227 Treuhand und Unterbeteiligung lassen sich zunächst dadurch unterscheiden, dass bei der Treuhand der Hauptgesellschafter die Beteiligung ausschließlich für fremde Rechnung (des Treugebers) hält, während er bei der Unterbeteiligung den Anteil sowohl für seine eigene als auch für fremde Rechnung (des Unterbeteiligten) hält.[295] Als Folge ist bei der Unterbeteiligung im...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 82 Sie verlautbaren keine dinglichen Rechte, Vormerkungen, Widersprüche oder Verfügungsbeschränkungen. Sie sind in den verschiedensten Gesetzen des materiellen und formellen, privaten und öffentlichen Rechts zu finden. Einige von ihnen haben materielle, andere verfahrensrechtliche Wirkungen, manche nur eine Warn- und Schutzfunktion ohne sonstige Wirkungen.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / a) Belastungsbeschränkungen im Bau- und Bodenrecht

Rz. 111 Das BauGB wirkt mit Vorkaufrechten, Verfügungsverboten und Genehmigungsvorbehalten auf den privatrechtlichen Grundstücksverkehr ein (vgl. § 20 GBO Rdn 148 ff.). Vorkaufsrechte nach BauGB hindern Belastungen (auch mit rechtsgeschäftlichen Vorkaufsrechten) nicht. Das gesetzliche Vorkaufsrecht geht rechtsgeschäftlichen vor und bringt sie zum Erlöschen (§ 28 Abs. 2 S. 5 ...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / III. Baulasten

Rz. 18 Eine Sicherung öffentlich-rechtlicher Verpflichtungen durch Bestellung dinglicher Rechte kommt aber auch dort in Betracht, wo es um den Anwendungsbereich von Baulasten[35] geht. Die Baulast, insbesondere die sog. Fremdbaulast, wirft zahlreiche Probleme auf.[36] Insbesondere fehlt es ihr mangels §§ 892, 893 BGB entsprechender Vorschriften an Rechtssicherheit,[37] da se...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / b) Muster (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH)

Rz. 159 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.6: Verschmelzungsvertrag (zwei GmbH zur Neugründung einer GmbH) UVZ-Nr. _________________________/200_________________________ Verhandelt zu _________________________ am _________________________ Vor dem unterzeichnenden _________________________ Notar mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen:mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Bewilligungsberechtigung und Bewilligungsbefugnis

Rz. 51 In bestimmten (materiell-rechtlich geregelten) Fällen ist nicht oder nicht allein der Inhaber des grundbuchmäßigen Rechts verfügungs- und damit auch nicht bewilligungsberechtigt, sondern ein Dritter, z.B. der Vormund, Betreuer, Insolvenzverwalter usw. Seine Berechtigung wird als Bewilligungsbefugnis bezeichnet. Sie ist der verfahrensrechtliche Parallelbegriff zur mate...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Unverhältnismäßige Kosten (§ 35 Abs. 3 GBO)

Rz. 9 Bei Eintragung als Eigentümer oder Miteigentümer eines Grundstücks kann sich das GBA nach Abs. 3 mit anderen, nicht der Form des § 29 GBO entsprechenden Nachweisen begnügen, wenn das Grundstück oder der Anteil von geringem Wert – höchstens 3.000 EUR – ist und der Erbschein nur mit unverhältnismäßigem Aufwand an Kosten oder Mühen beschafft werden kann. In diesem Fall ka...mehr

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§ 8 Baunachbarrecht / 2. Befugnisse des Eigentümers

Rz. 6 Nach dem Gesetzestext kann der Rechtsinhaber mit seinem Eigentum nach Belieben verfahren, also auf seine Sache in beliebiger Weise einwirken (sowohl tatsächlich wie auch rechtlich).[4] Die Reichweite dieser Freiheit unterliegt der Disposition des Gesetzgebers, der sie im Rahmen des Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG definieren kann. Weiter kann der Eigentümer über die positive Bef...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / b) Share Deal

Rz. 90 Da beim Share Deal nicht die einzelnen Aktiva und Passiva des Unternehmens übertragen werden, sondern die Beteiligung des Verkäufers am Rechtsträger selbst, kann der Kaufgegenstand wesentlich kürzer gefasst werden als beim Asset Deal. Der Verkauf von Gesellschaftsanteilen oder Mitgliedschaftsrechten ist i.Ü. ein Rechtskauf i.S.v. § 453 BGB.mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / bb) Einzelfälle

Rz. 70 Der Grundstückseigentümer hat kein Beschwerderecht, wenn die Löschung des Pfandrechts an einer Hypothek abgelehnt wird;[258] ebenso nicht der Miteigentümer, der sich gegen die Belastung des Bruchteils eines anderen Miteigentümers wendet;[259] desgleichen nicht der Gläubiger eines Grundstückserwerbers, wenn der Eintragungsantrag des letzteren zurückgewiesen worden ist....mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / a) Muster (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot)

Rz. 213 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 14.22: Verschmelzungsvertrag (Partnerschaftsgesellschaft zur Aufnahme auf eine andere Partnerschaftsgesellschaft ohne Abfindungsangebot) A. Urkundseingang und Sachstand _________________________ Die Erschienenen ließen folgenden B. Verschmelzungsvertrag zwischen der A-Partnerschaft als Überträgerin mit Sitz in X und d...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / I. Änderungsmöglichkeiten

Rz. 2 Im Rahmen des freiwilligen Landtausches können nach § 13 GBBerG auch beschränkte dingliche Rechte an Grundstücken neu zugeordnet werden, begründet und geändert werden. Dies ist erforderlich, um im Rahmen der Bestimmung neuer Grundstücksgrenzen deren Belastungen angleichen zu können.[2] Die Vorschrift gilt insbes. für Rechte der Abteilung II des Grundbuchs. § 13 GBBerG e...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / A. Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 2 Im Folgenden wird hier zunächst ein Muster für einen Arbeitsvertrag (Vollzeit) mit einem Angestellten vorgestellt. Das Arbeitsverhältnis unterliegt hier keinen tarifvertraglichen Regelungen. Rz. 3 Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.1: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname, Adresse des Arbeit...mehr

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§ 3 Partnerschaftsvertrag / D. Praxisrelevante Regelungsgegenstände

Rz. 14 In der Literatur sind verschiedentlich Muster für Partnerschaftsverträge nichtehelicher Lebensgemeinschaften vorgestellt worden.[46] Da derartige Verträge, wie oben gezeigt (siehe oben Rdn 2), grundsätzlich nicht der notariellen Beurkundung bedürfen, dürften diese Muster in der Kautelarpraxis eine vernachlässigenswerte Rolle spielen. Gleichwohl spricht vieles dafür, b...mehr

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§ 6 Anhang Vertragsmuster / C. Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung

Rz. 7 Das nachfolgende Muster stellt eine Vorlage für einen befristeten Arbeitsvertrag dar. Es ist auf Basis der Annahme gestaltet, dass das Arbeitsverhältnis keinen tarifvertraglichen Regelungen unterfällt. Rz. 8 Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung Muster 6.3: Befristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Zwischen [Vor- und Zuname,...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / c) Verbot der Vornahme gewisser Handlungen

Rz. 121 Der Berechtigte hat ein Untersagungsrecht, der Eigentümer des belasteten Grundstückes eine Unterlassungspflicht. Durch das Verbot muss eine bestimmte Art der qualitativen tatsächlichen Nutzung des Grundstücks untersagt werden, die aus dem Eigentum des dienenden Grundstücks heraus grundsätzlich möglich wäre. Bei den Handlungen, die der Eigentümer nicht vornehmen darf,...mehr

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§ 18 Unternehmensbeteiligun... / 1. Begriff und Form des Ehevertrages

Rz. 365 Der Ehevertrag im engen Sinne ist nach § 1408 Abs. 1 BGB ein Vertrag, in welchem die Ehegatten ihre güterrechtlichen Verhältnisse regeln.[859] Die Praxis verwendet jedoch einen funktional erweiterten Ehevertragsbegriff [860] i.S.e. vorsorgenden ehebezogenen familienrechtlichen Vereinbarung von Verlobten und Ehegatten zur Regelung der allgemeinen Ehewirkungen, des eheli...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / 1. Unionsrechtlicher Hintergrund

Rz. 393 Die Förderung der grenzüberschreitenden Unternehmensmobilität steht seit geraumer Zeit auf der Agenda der Europäischen Kommission. Sie ist Kernbestandteil der Gesamtstrategie für die Verbesserung der Funktionsweise des Binnenmarktes und zielt darauf ab, Unternehmen einen klaren und berechenbaren Rechtsrahmen für die Ausübung ihrer primärrechtlich gewährten Niederlass...mehr

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§ 12 Absicherung des Lebens... / A. Vertrag zugunsten Dritter auf den Todesfall

Rz. 1 Mit Verträgen zugunsten Dritter auf den Todesfall kann der Erblasser Vermögen am Nachlass vorbeisteuern, ohne im Deckungsverhältnis die für letztwillige Verfügungen und Schenkungsversprechen von Todes wegen (§ 2301 BGB) angeordneten Formvorschriften einhalten zu müssen.[1] Dies gilt insbesondere für Lebensversicherungen, Wertpapierdepots, Bankkonto- oder Sparguthaben u...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / C. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen

Rz. 13 Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen Muster 15.2: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Architektenleistungen § 1 Aufgaben des Architekten 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt werden. Dem AN...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Tatsächliche Vorgänge

Rz. 77 Tatsächliche Vorgänge wie Geburt, Verheiratung, Tod, Ehescheidung, Erreichung eines bestimmten Lebensalters – hier erfolgt der Nachweis durch standesamtliche Urkunden (auch wenn diese zunächst für andere Zwecke erteilt waren[207]) oder beglaubigte Auszüge aus Geburten-, Familien- und Sterbebüchern. Aus dem Personalausweis/Reisepass soll hingegen das Geburtsdatum nicht...mehr

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§ 4 Gemeinsamer Immobiliene... / VII. Vererblichstellung, Anwachsungsklausel

Rz. 44 Soll die Gesellschaft nicht durch den Tod eines Lebensgefährten aufgelöst werden (§ 727 BGB in der bis 31.12.2023 geltenden Fassung) bzw. soll die durch das MoPeG[65] ab 1.1.2024 eingeführte dispositive Ausscheidensfolge (§ 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB idF des MoPeG) vermieden werden, müssen die Gesellschaftsanteile durch ausdrückliche Regelung im Gesellschaftsvertrag vererbl...mehr

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zfs 01/2024, Kein Rettungsk... / 2 Aus den Gründen:

"… Die zulässige Klage ist mit Blick auf die geltend gemachten Krankenrücktransport- und Familienheimholungskosten (7.140 EUR) (dazu 1. b) aa) und bb)) sowie hinsichtlich der Kosten für die Fahrzeugrückholung (1.000 EUR) i.H.v. 200,00 EUR unbegründet (dazu 1. b) cc)) und i.H.v. 800,00 EUR derzeit unbegründet (dazu 2.)." 1. Dem Kl. steht gegen die Bekl. kein Aufwendungskostene...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 § 549 Abs. 2 und 3

Rz. 3 Die Absätze 2 und 3 der Vorschrift bringen sogleich eine Einschränkung für Abs. 1, indem sie für bestimmten Wohnraum den Anwendungsbereich der Vorschriften für Wohnraummietverhältnisse einschränken. Die Ausnahmen beziehen sich – wie bisher schon z. B. in § 564b Abs. 7 a. F. – auf bestimmte Vorschriften zum Kündigungsschutz für den Mieter und zu Mieterhöhungsbeschränkun...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / b) Schenkungen unter Nutzungsvorbehalt

Rz. 73 Bei Grundstücksübertragungen beginnt die Zehnjahresfrist grundsätzlich erst mit der Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch (§ 873 Abs. 1BGB)[111] zu laufen. Besonderheiten sind allerdings zu beachten, wenn das Grundstück unter Vorbehalt eines Nießbrauchs oder eines Wohnrechts übertragen wird. Häufig behält sich gerade bei Grundstücksschenkungen der Erblasser einen ...mehr

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§ 5 Handelsvertreter- und V... / I. Muster: Handelsvertretervertrag

Rz. 327 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 5.1: Handelsvertretervertrag Handelsvertretervertrag Zwischen der Firma in: _________________________ (nachfolgend: "Unternehmer") und _________________________ (nachfolgend: "Handelsvertreter") in: _________________________ wird folgender Vertrag geschlossen: § 1 Rechtliche Stellung des Handelsvertreters (1) Der Unternehme...mehr

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§ 3 Testament für Patchwork... / a) Bindungswirkung

Rz. 26 Werden im Rahmen eines Testaments der Patchworkfamilie alle Abkömmlinge gleichberechtigt zu Schlusserben eingesetzt, so ist es wichtig, dass die Schlusserbeneinsetzung bindend erfolgt, um zu verhindern, dass der Zweitversterbende die Verfügung von Todes wegen noch zu Ungunsten der Kinder des Erstversterbenden ändert. Als bindende Verfügungen gelten sowohl beim Erbvertr...mehr

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§ 7 Baustofflieferung / 1. Sachmängel

Rz. 15 Nach Übergabe oder Ablieferung der vom Verkäufer gelieferten Baustoffe und Bauteile – hierbei handelt es sich um sämtliche Sachen, die zur Herstellung von Bauwerken benötigt und üblicherweise verwendet werden, wie z.B. Beton, Steine, Zement, Hölzer, Eisen, Sande, somit die "klassischen" Baumaterialien, aber auch Bauteile wie Fenster, Türen, Lichtschächte, Fertigtreppe...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / aa) Personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen

Rz. 108 Der Jahresabschluss hat gem. § 246 Abs. 1 Satz 1 HGB sämtliche Vermögensgegenstände zu enthalten. In engem systematischen Zusammenhang steht damit die personelle Zurechnung von Vermögensgegenständen. Es ist selbstverständlich, dass im Jahresabschluss nur diejenigen Vermögensgegenstände erscheinen dürfen, die auch dem Vermögen des Kaufmanns zugeordnet werden können. J...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / b) Externes Rating

Rz. 25 Bislang werden Ratings in Deutschland im Wesentlichen von bestimmten großen internationalen Agenturen angeboten. Zu Rating-Agenturen zählen z.B. Moody’s, Standard & Poor’s oder Fitch. Kunden dieser Agenturen sind v.a. staatliche Emittenten und Großunternehmen, die ihren Finanzierungsbedarf an den nationalen und internationalen Kapitalmärkten decken wollen. Auch in Deu...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / c) Gesamtrechtsnachfolge

Rz. 73 § 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG regelt das Prinzip der Gesamtrechtsnachfolge für die Verschmelzung. Das Vermögen des übertragenden Rechtsträgers geht als Ganzes auf den übernehmenden oder neu gegründeten Rechtsträger über.[160] Dies betrifft sämtliche Aktiva und Passiva, einschließlich aller Vertragsverhältnisse, ebenso wie Schiedsvereinbarungen[161] und auch öffentlich-rechtl...mehr

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§ 15 Architektenvertrag / F. Muster: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing)

Rz. 16 Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) Muster 15.5: Allgemeine Vertragsbestimmungen für Ingenieurleistungen (AVB/Ing) § 1 Aufgaben des Ingenieurs 1.1 Die vom AN auszuführenden Leistungen werden nach Art und Umfang durch den Vertrag bestimmt. Der AN hat seine Leistungen so zu erbringen, dass die vertraglichen Vorgaben des AG erfüllt...mehr

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§ 6 Franchiserecht / II. Franchise-Verträge und Kartellrecht

Rz. 173 § 1 GWB verbietet in Übereinstimmung mit dem Europäischen Kartellrecht jegliche Form der Preisbindung bei Franchise-Systemen. Franchise-Geber sind demgemäß nicht berechtigt, den Franchise-Nehmern die Verkaufspreise für die von den Franchise-Nehmern abzusetzenden Produkte oder aber die Preise für die vom Franchise-Nehmer zu erbringenden Dienstleistungen vorzuschreiben...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 2. Grundbuchfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

Rz. 57 Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ist nach § 9a WEG Inhaberin der als Gemeinschaft gesetzlich begründeten und rechtsgeschäftlich erworbenen Rechte und Pflichten, sie ist insoweit rechtsfähig, jedoch nicht juristische Person.[121] Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann im Rahmen dieser Rechtsfähigkeit auch Rechte am Grundstück (Wohnungseigentum) erwerben, s...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / 2. Gegenstände, die einem Unternehmen dienen

Rz. 276 Nach dem Anwendungserlass zur AO (AEAO) zu § 74 AO vertritt das BMF, dass der Begriff des Gegenstands nur Sachen i.S.d. § 90 BGB, nicht aber Rechte umfasst. Dies ist nicht unbestritten.[537] Dies führt nach der herrschenden Meinung zu der Rechtsfolge, dass Betriebsaufspaltungen, die auf der Überlassung von Rechten beruhen, nicht im Anwendungsbereich der Regelung lieg...mehr

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§ 4 Prokura und Handlungsvo... / a) Von der Prokura gedeckte Geschäfte und Rechtshandlungen

Rz. 16 Der Prokurist kann im Namen seines Geschäftsherrn insb. folgende Geschäfte und Rechtshandlungen vornehmen:[36]mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Inhaber der Mitgliedschaftsrechte

Rz. 414 Bei der Treuhand an Gesellschaftsanteilen ist Gesellschafter und deshalb Träger aller Mitgliedschaftsrechte ausschließlich der Treuhänder. Bei einer GmbH gehört er deshalb in die Liste der Gesellschafter nach § 40 GmbHG ,[500] bei einer Personengesellschaft ist er ins Handelsregister einzutragen. Ein Treuhandvermerk im Handelsregister bzw. in der Gesellschafterliste i...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / A. Allgemeines

Rz. 1 Angesichts der vielfältigen Eintragungsvorschriften des öffentlichen Rechts hat § 38 GBO eine hohe praktische Bedeutung. Flankiert nur durch die besondere Formvorschrift des § 29 Abs. 3 GBO stehen die behördlichen Ersuchen außerhalb der auf Bewilligung und Antrag aufbauenden Eintragungstätigkeit des Grundbuchamts (GBA). Dazu ordnet § 38 GBO einen Vorrang des öffentlich...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Gesetzliche Gewährleistungsansprüche

Rz. 114 Ansprüche des Käufers eines Unternehmens[108] als Kaufgegenstand[109] können sich aus dem kaufrechtlichen Mangelgewährleistungsrecht ergeben (§§ 434 ff. BGB). Beim Share Deal, der als solcher ein Rechtskauf gem. § 453 Abs. 1 Alt. 1 BGB ist, erwirbt der Käufer unmittelbar lediglich Mitgliedschaftsrechte und nicht das Unternehmen selbst oder die zugehörigen Wirtschafts...mehr

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Vorbemerkungen / VI. Anfechtung von Justizverwaltungsakten

Rz. 16 Gegen reine Justizverwaltungsakte findet nicht die Beschwerde nach den §§ 71 ff. GBO, sondern ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG statt. Justizverwaltungsakte haben ausschließlich die geschäftsmäßige Behandlung einer Grundbuchsache zum Inhalt, z.B. die Ablehnung, eine Auflassung wegen Geschäftsüberlastung entgegenzunehmen oder die Ablehnu...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 4. Bezeichnung des Berechtigten

Rz. 29 Wo es einen aus dem Inhalt des bewilligten Rechts Berechtigten gibt, muss die Bewilligung den Berechtigten so bezeichnen, wie er nach § 15 GBV eingetragen werden muss. Ein Nachweis der Richtigkeit dieser Angaben, dass er also lebt, als juristische Person rechtsfähig oder als Firma im Handelsregister eingetragen, ist grundsätzlich nicht erforderlich. Für die Eintragung...mehr