Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Das erste EheRG vom 14.6.1976

Rz. 11 Erst das erste EheRG vom 14.6.1976[13] führte mit Wirkung vom 1.7.1977 allgemein an Stelle des Verschuldensprinzips das Zerrüttungsprinzip in das Scheidungsrecht ein. Eine Ehe konnte von nun an geschieden werden, wenn sie gescheitert war, unabhängig davon, aus welchen Gründen dies geschah. Rz. 12 Dem bis dahin geltenden Recht war die einverständliche Scheidung unbekann...mehr

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§ 6 Der familienrechtliche ... / II. Eintritt der Volljährigkeit

Rz. 39 Die Verfahrensstandschaft endet in jedem Fall mit der Volljährigkeit des Kindes. Das volljährige Kind hat ein Recht, nunmehr selbst als Beteiligter das Unterhaltsverfahren zu betreiben, entweder durch Verfahrenserklärung oder – bei Eintritt der Volljährigkeit zwischen den Instanzen – durch Rechtsmitteleinlegung. Rz. 40 Hierbei handelte es sich nach bisheriger Auffassung...mehr

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§ 5 Unterhalt nicht miteina... / 2. Leistungsfähigkeit des Vaters

Rz. 45 Erforderlich ist, dass der Unterhaltsschuldner ausreichend leistungsfähig ist, um Unterhalt nach § 1615l BGB zu entrichten (vgl. §§ 1615l Abs. 3 i.V.m. 1603 BGB).[75] Bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit des Vaters für Unterhalt nach § 1615l BGB ist der Kindesunterhalt für das gemeinsame Kind mit dem Zahlbetrag vom verfügbaren Einkommen abzuziehen, was sich aus §...mehr

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FF 09/2023, Wiedereinsetzun... / 1 Aus den Gründen

Gründe; I. [1] Die Rechtsbeschwerde richtet sich gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsgesuchs und die Verwerfung der Beschwerde in einem auf Erteilung wechselseitiger Auskünfte gerichteten, aus dem Scheidungsverbund abgetrennten güterrechtlichen Verfahren der Beteiligten. [2] Das Amtsgericht hat die Antragsgegnerin durch einen am 3.1.2022 zugestellten Beschluss zur Er...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 6. Weitere Änderungen ab 2013

Rz. 25 Reduzierung der Veranlagungsarten nach §§ 26, 26 a EStG: Nach dem Steuervereinfachungsgesetz 2011[21] gibt es nur noch vier Veranlagungsarten, nämlich die Einzelveranlagung, das Verwitweten-Splitting, das "Sonder-Splitting" im Trennungsjahr und die Zusammenveranlagung mit Ehegatten-Splitting. Statt einer getrennten Veranlagung ist ab VZ 2013 eine Einzelveranlagung nach...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Konkurrenz zwischen mehreren Ehegatten

Rz. 182 Im Falle der Unterhaltsberechtigung eines früheren und eines jetzigen Ehegatten war vor Inkrafttreten des Unterhaltsrechtsänderungsgesetzes vom 1.1.2008 der frühere Ehegatte vorrangig. Der zweite Ehegatte blieb unberücksichtigt, wenn das zur Verfügung stehende Einkommen nicht für den vollen Unterhaltsanspruch der ersten Ehefrau gereicht hat. Nunmehr kommt es nicht au...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / XI. Billigkeitskriterium der nachehelichen Solidarität

Rz. 135 Der BGH betont in ständiger Rspr., dass § 1578b BGB nicht auf die Kompensation ehebedingter Nachteile beschränkt ist, sondern auch eine darüber hinausgehende nacheheliche Solidarität [257] erfasst, die auch beim Aufstockungsunterhalt einer Befristung des Unterhaltsanspruchs aus Billigkeitsgründen entgegenstehen kann.[258] Auch wenn keine ehebedingten Nachteile festste...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 3. Einsatzzeitpunkt

Rz. 1245 Ein Anspruch nach § 1573 I BGB besteht nur, wenn der Betroffene zu bestimmten Einsatzzeitpunkten keine eheangemessene Arbeit gefunden hat. Solche Einsatzzeitpunkte sind: Rz. 1246 Der Be...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. AG im landgerichtsbelegenen Bezirk (§ 391 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 33 [Autor/Stand] § 391 Abs. 1 AO trifft eine von den vorstehend geschilderten allgemeinen Gerichtsständen der §§ 7 ff. StPO abweichende Zuständigkeitsregelung für Steuerstrafsachen. Zwar ist in § 391 Abs. 1 AO im Unterschied zum früheren Recht (s. Rz. 1) nicht mehr ausdrücklich Bezug genommen auf das Steuerstrafverfahren, dies ergibt sich aber ohne weiteres aus dem Stand...mehr

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zfs 10/2023, Der Fußgängeru... / b) Kein Vertrauen auf verkehrsgerechtes Verhalten

Einen ähnlichen Fall mit Schwerpunkt in der Frage der Reichweite des Vertrauensgrundsatzes hatte jüngst der BGH zu entscheiden[36] : Abends gegen 23 Uhr läuft der Kläger entlang einer Fahrbahn, deren zwei Fahrspuren durch eine Mittellinie getrennt sind. Der Beklagte nähert sich mit seinem Pkw, als der Kläger mit dem Überqueren der Fahrstreifen beginnt. Dabei "rennt" der Kläge...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / bb) Krankenvorsorgeunterhalt

Rz. 2076 Grundsätzlich ist eine Absicherung während der Trennungszeit für die nicht erwerbstätigen Ehegatten im Rahmen der Familienversicherung über die gesetzliche Krankenversicherung des erwerbstätigen Ehegatten gegeben, § 10 SGB V. [2205] Rz. 2077 Allerdings besteht auch in der Trennungszeit kein Versicherungsschutz mehr, z.B. bei einer Beamtenehe. Wenn der arbeitende Ehega...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Verstöße gegen Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften und Verkehrs- oder Verwendungsbeschränkungen (§ 381 Abs. 1 Nr. 2 AO)

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 381 Abs. 1 Nr. 2 AO ist es nicht erforderlich, dass die Verpackungs- und Kennzeichnungspflichten bzw. Verkehrs- und Verwendungsbeschränkungen steuerlichen Zwecken dienen (anders § 381 Abs. 1 Nr. 1 AO: "zur Vorbereitung, Sicherung oder Nachprüfung der Besteuerung"). Dennoch sind auch hier nur Pflichten oder Beschränkungen gemeint, ...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / cc) Vertretung im Unterhaltsverfahren beim Wechselmodell

Rz. 138 Der BGH[173] geht nach neuer Rechtsprechung davon aus, dass durch gerichtliche Umgangsregelung auch gegen den Willen des anderen Elternteils ein Wechselmodell angeordnet werden kann.[174] Entscheidender Maßstab ist das im konkreten Einzelfall festzustellende Kindeswohl. Allerdings ergeben sich beim Wechselmodell vielfältige Probleme, wenn Unterhalt für die betroffene...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Wohnsitzwechsel

Rz. 65 [Autor/Stand] Ändert sich der Wohnsitz des Beschuldigten nach Einleitung des Strafverfahrens, so ist nach § 388 Abs. 2 Satz 1 AO auch die FinB örtlich zuständig, in deren Bezirk der neue Wohnsitz liegt. Die Zuständigkeit der FinB des bisherigen Wohnsitzes (s. Rz. 58) bleibt allerdings daneben für die Dauer des Strafverfahrens bestehen. Beispiel nach LG Augsburg[2]: Das...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / b) Identität der Beteiligten

Rz. 276 Beteiligte eines Abänderungsverfahrens nach § 238 FamFG können grundsätzlich nur diejenigen sein, zwischen denen die abzuändernde Entscheidung ergangen ist oder auf die sich die Rechtskraft erstreckt.[360] Auch die Abänderung nach § 239 FamFG setzt diese Identität der Beteiligten voraus. Sinn und Zweck eines Abänderungsverfahrens ist ja gerade die Überprüfung, ob ein...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Unterhaltsverzicht

Rz. 354 Ein unzulässiger Verzicht bzw. Teilverzicht ist allerdings zu vermeiden. § 1614 BGB ist beim Trennungsunterhalt über §§ 1361 Abs. 4 S. 4, Abs. 3, 1360 a Abs. 3 BGB anwendbar, so dass auf Trennungsunterhalt für die Zukunft nicht verzichtet werden kann.[370] Es ist daher darauf zu achten, dass es im Rahmen von Unterhaltsvergleichen nicht zum unzulässigen Teilverzicht ko...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / ee) Geringwertige Wirtschaftsgüter – GWG – im Steuer- und im Familienrecht

Rz. 371 Nach der Regelung des § 6 Abs. 2 EStG können (steuerliches Wahlrecht!) die sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter (GWG) im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn der Wert des Wirtschaftsgutes 410 EUR (netto, VZ bis 2007) nicht übersteigt und es sich um selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handelt. Diese ges...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / f) Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 563 Verfahrenskostenvorschuss stellt eine besondere Form des Sonderbedarfs dar.[600] Hierfür ist eine gesonderte gesetzliche Regelung geschaffen worden. Eine Kostenvorschusspflicht besteht gegenüber nicht getrenntlebenden Ehegatten nach § 1360a Abs. 4 BGB und zwischen Lebenspartnern nach § 12 S. 2 LPartG. Getrenntlebende Ehegatten sind einander ebenfalls, und zwar "nach Bi...mehr

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AGS 10/2023, Unzulässigkeit... / II. Notwendigkeit der Hinzuziehung des Bevollmächtigten im Vorverfahren

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 162 Abs. 2 S. 1 VwGO sind die Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts im verwaltungsgerichtlichen Verfahren stets erstattungsfähig. Soweit ein Vorverfahren geschwebt hat, sind Gebühren und Auslagen erstattungsfähig, wenn das Gericht gem. § 162 Abs. 2 S. 2 VwGO die Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren für notwendig erklärt hat....mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / bb) Vorratsbewertung durch Einzel- und Gruppenbewertung, wie Festwertverfahren/Durchschnittsmethode/Verbrauchsfolgeverfahren

Rz. 383 Als Vorräte eines Unternehmens werden alle auf Lager, in Arbeit oder auch unterwegs befindlichen Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens erfasst, die für die Leistungserstellung oder als Erzeugnisse, Leistungen oder Waren für die Veräußerung vorgesehen sind (working capital). Üblicherweise werden diese untergliedert in:mehr

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AGS 10/2023, Kein Widerruf ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffend Bei dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt handelt es sich sicherlich um eine Konstellation, die in der Praxis nicht so selten ist. Die daraus entstehenden Fragen hat das AG überzeugend gelöst. Denn es ist davon ausgehen, dass sich die Parteien am 5.9.2022 über die Vergütungsfrage gerade noch nicht abschließend geeinigt hatten, da die Vereinbarung ei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Tod des Unterhaltspflichtigen

Rz. 951 Für den nachehelichen Unterhalt sind die Folgen des Todes in §§ 1586 ff. BGB geregelt. Stirbt der Verpflichtete, geht die Unterhaltspflicht auf den/die Erben als Nachlassverbindlichkeit über, § 1586b Abs. 1 S. 1 BGB. Ein evtl. vorhandener Titel kann umgeschrieben werden, um vollstrecken zu können. Der überlebende Ehegatte muss seinen Anspruch nach § 1586b BGB nicht ne...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / aa. Disponibilität des Pflegevermächtnisses

Unter den Vertretern, die sich für eine Vermächtnislösung aussprechen, ist man sich jedoch uneinig darüber, ob ein solches Pflegevermächtnis unabhängig vom erklärten Willen des pflegebedürftigen Erblassers entstehen sollte. Mitunter wird mit Hinweis auf die fehlende Schutzwürdigkeit des entgegenstehenden Erblasserwillens vorgeschlagen, das Pflegevermächtnis indisponibel ausz...mehr

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zfs 10/2023, Keine Kostenfe... / 3 Anmerkung:

M.E hat das BAG zu Recht die Auffassung vertreten, dass der Erlass der beiden Teilkostenentscheidungen des LAG Berlin-Brandenburg vom 9.10.2018 und 20.12.2018 unzulässig war. In Rechtsprechung und Literatur ist jedoch umstritten, welche Rechtsfolgen dies für das Kostenfestsetzungsverfahren hat. Auslegung der Kostenentscheidung Auch zweifelhafte, mehrdeutige oder missverständli...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / a) § 14b FamFG

Im Anwendungsbereich von § 14b FamFG wird zwischen bei Gericht schriftlich einzureichenden Anträgen und Erklärungen (§ 14b Abs. 1 FamFG) und sonstigen Anträgen und Erklärungen (§ 14b Abs. 2 FamFG) differenziert. Während für bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen eine aktive Nutzungspflicht für den elektronischen Rechtsverkehr besteht (§ 14b Abs. 1 Sat...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / a) Grundsätze zur Kapitalabfindung nach § 1585 Abs. 2 BGB

Rz. 926 Eine Kapitalabfindung statt laufender Zahlung einer Unterhaltsrente kann zwischen den – früheren – Eheleuten in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB frei vereinbart werden. Rz. 927 Der Unterhaltsberechtigte kann allerdings bei Vorliegen eines wichtigen Grundes und für den Fall, dass der Unterhaltsverpflichtete dadurch nicht "unbillig belastet" wird, gem. § 1585 Abs. 2 BGB ...mehr

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ZErb 10/2023, Dem demografi... / 3. Schuldrechtliche Lösung

Alternativ zu den erörterten erbrechtlichen Ausgleichsmöglichkeiten wird teilweise auch vorgeschlagen, die familiären Pflegeleistungen allein über das Schuldrecht auszugleichen.[55] Als mögliche Anknüpfungspunkte werden dabei das Arbeits- sowie das Bereicherungsrecht genannt, denen es – anders als dem Erbrecht – obliegen würde, beim Auseinanderfallen von Leistung und Gegenlei...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / II. Eheprägende Einkünfte

Rz. 1448 Der Bedarf nach den ehelichen Lebensverhältnissen wird durch solche Einkünfte geprägt, die zur Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehen.[1503] Darunter fallen die Einkünfte beider Ehegatten, mit denen sie sich ihren Lebenszuschnitt geschaffen haben. Zunächst wurden deshalb nur diese beiderseitigen Einkünfte zur Beurteilung der Frage nach den ehelichen Lebensver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Bedeutung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 4 [Autor/Stand] Wie bei den §§ 379–382 AO handelt es sich auch bei § 381 AO um Handlungen, die im Hinblick auf das in den §§ 370, 378 AO geschützte Rechtsgut – den Anspruch des Staates auf das Vollerträgnis jeder einzelnen Steuerart (s. § 370 Rz. 53 ff.; § 378 Rz. 5) – besonders gefährlich erscheinen, ohne dass diese Handlungen bereits eine Steuerverkürzung herbeiführen ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / aa) Ansprüche aus unerlaubter Handlung

Rz. 1030 Schadenersatzansprüche, die einen Rückforderungsanspruch auslösen, sind möglich, wenn der Berechtigte im Unterhaltsverfahren einen Betrug begangen hat. Ein Prozessbetrug wird etwa durch vorsätzlich falsche Angaben über Einkünfte oder Verschweigen unterhaltsrelevanter Fakten begangen. Solches Verhalten löst Schadenersatzansprüche nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 263 St...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Einbeziehung bei untergeordneter Bedeutung

Tz. 216 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Für Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung nennt IFRS 10 keine explizite Ausnahme von der Vollkonsolidierung (im Gegensatz zur handelsrechtlichen Regelung in § 296 Abs. 2 HGB). Für alle Bereiche der IFRS-Rechnungslegung gilt indes die Ausnahme wegen untergeordneter Bedeutung nach der Wesentlichkeitsklausel des IASB (RK 2.11 (2018);...mehr

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FoVo 10/2023, Auch Staatsan... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH sieht den Antrag als unzulässig an Das LG hat die sofortige Beschwerde zu Recht als unzulässig angesehen, weil die StA sie nicht als elektronisches Dokument übermittelt hat. Gemäß § 130d ZPO sind Behörden verpflichtet, schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln. Davon umfasst sind neben Erklärungen, die der Schriftform bed...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. "Nichteinbehalten" der Steuerabzugsbeträge

Rz. 32 [Autor/Stand] Unter "Einbehalten" kann nur die Nichtauszahlung der rechnerisch dem Steuerabzug entsprechenden Beträge an den Steuerschuldner verstanden werden. Es kommt nicht darauf an, ob der zum Abzug Verpflichtete die Beträge tatsächlich aus seinem sonstigen Vermögen ausgesondert hat, also entweder bar beiseitelegt oder auf einem gesonderten Konto bereithält oder n...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / g) Übergang von Unterhaltsansprüchen

Rz. 707 Nach § 33 SGB II a.F. konnten die zuständigen Träger Unterhaltsansprüche auf sich überleiten. Davon ausgenommen waren Ansprüche von unterhaltsberechtigten Personen, die mit dem Verpflichteten in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Ebenfalls nicht übergeleitet werden durften Unterhaltsansprüche unterhaltsberechtigter Personen, die mit dem Verpflichteten verwandt sind und ...mehr

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§ 2 Kindesunterhalt / j) Ausbildungsbedarf/Ausbildungsunterhalt

Rz. 736 Der Unterhaltsanspruch eines Kindes umfasst auch die Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf (§ 1610 Abs. 2). Rz. 737 Der Anspruch auf Ausbildungsunterhalt besteht bereits seiner Natur nach nur im Verhältnis der Kinder zu ihren Eltern, nicht dagegen umgekehrt. Es kommt entscheidend auf die Anlagen und Fähigkeiten des Kindes und auf die wirtschaftliche Leis...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / a) Gewinnschätzung nach § 13a EStG

Rz. 1066 Unterhaltsrelevanz Beispiel Der Unterhaltspflichtige erzielt z.B. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und als Nebenerwerbswinzer und legt eine Gewinnschätzung nach § 13a EStG vor. Rz. 1067 Hinweis Es handelt sich hierbei um eine steuerliche Gewinnermittlungsart der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, bei der die landwirtschaftliche Nutzfläche nicht mehr al...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 28. Jahressteuergesetz 2019

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§ 2 Kindesunterhalt / bb) Während der Ausbildung

Rz. 132 Während des Ausbildungszeitraums bestehen im Unterhaltsrechtsverhältnis gegenseitige Rechte und Pflichten (Gegenseitigkeitsprinzip). (1) Das Gegenseitigkeitsprinzip Rz. 133 Das auch dem Ausbildungsunterhaltsanspruch zugrundeliegenden Gegenseitigkeitsprinzip bestimmt für die Eltern als Anspruchsschuldner aber auch für das (minderjährige) Kind gegenseitige Leistungspflic...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / bb) Verweigerung der VKH bei fehlender vorgerichtlicher Aufforderung zur Herabsetzung?

Rz. 226 Eine Reihe von Obergerichten bewilligt nur dann Verfahrenskostenhilfe für ein Abänderungsbegehren auf Herabsetzung des Unterhaltes, wenn ein außergerichtlicher Abänderungsversuch erfolglos durchgeführt worden ist. Dazu einige Entscheidungen verschiedener Oberlandesgerichte: Rz. 227 Zitat OLG Hamburg, Beschl. v. 5.12.2012 – 7 WF 117/12 [441] Es ist mutwillig im Sinne von ...mehr

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AGS 10/2023, Wartefrist des... / III. Billiges Ermessen

Es entspreche billigem Ermessen, die Kosten des Vollstreckungsverfahrens dem Vollstreckungsschuldner aufzuerlegen, da er die Ursache für das Vollstreckungsverfahren gesetzt habe. Der Vollstreckungsschuldner hat die im Kostenfestsetzungsbeschluss des VG festgesetzte Summe nicht fristgemäß an die Bevollmächtigte des Klägers gezahlt oder hilfsweise, wie in der Grundentscheidung...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 EStG)

Rz. 672 Einkünfte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG erzielt derjenige, der mit Rechten und Pflichten eines Vermieters Sachen und Rechte im Sinne des § 21 Abs. 1 EStG an andere zur Nutzung gegen Entgelt überlässt.[433] Die Einkünfte sind die Einnahmen abzüglich der Werbungskosten. Besondere einkommensteuerrechtliche (und familienrechtliche) Regelungen gelten für den Nießbrauch und ...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Schutz vor unangemessener Benachteiligung

Rz. 2014 In dieser Entscheidung und noch einmal in dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29.3.2001 [2118] ist deutlich erklärt worden, dass in Eheverträgen der Schutz vor unangemessener Benachteiligung beachtet werden muss. Ein Ehevertrag darf die Unterlegenheitsposition einer Partei nicht durch ihre einseitige vertragliche Belastung und die unangemessene Berücksich...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / cc) Steuervermeidungsstrategien

Rz. 725 Wenn nach der Rechtsprechung des BGH[496] von allen Vermögensgegenständen die individuelle latente Steuerlast zu den seinerzeit geltenden steuerrechtlichen Regeln von allen Vermögenswerten in Abzug zu bringen ist, führt dieses zu einer immensen Erhöhung des Haftungsrisikos des beratenden Rechtsanwalts. Bei jedem Vermögenswert ist im Einzelnen zu prüfen, ob bei einer f...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / II. Sonstige einzubeziehende Unternehmen

Tz. 231 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 Neben Mutter- und Tochterunternehmen sind in den IFRS-Konzernabschluss auch gemeinschaftliche Vereinbarungen (joint arrangements), assoziierte Unternehmen (associates) und Beteiligungen (investments) einzubeziehen. Tz. 232 Stand: EL 51 – ET: 10/2023 In IFRS 11 werden zwei Formen von gemeinschaftlichen Vereinbarungen (joint arrangements) unters...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 14. Lebenspartnerschaften ab 1.10.2017

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§ 2 Kindesunterhalt / cc) Lösung

Rz. 644 Die Berechnung anhand der Verbrauchergeldparität ist recht aufwendig, da das jeweils aktuelle Datenmaterial herausgesucht werden muss. Gleiches gilt für die Berechnung an sich. Die Ländergruppeneinteilung des Bundesfinanzministeriums erfolgt anhand steuerlicher und nicht unterhaltsrechtlicher Maßstäbe und ist darüber hinaus stark pauschalisiert. Die Rechtsprechung der...mehr

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AGS 10/2023, Elektronische ... / II. Entwicklung des § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG

Gem. § 14b Abs. 1 S. 1 FamFG seien durch einen Rechtsanwalt, durch einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts bei Gericht schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln. Werde diese Form nicht eingehalten, sei die Erklärung unwirksam und wahre die Rechtsmittelfrist nicht. § 14b Fam...mehr

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§ 8 Das Unterhaltsverfahren... / a) Mündliche Verhandlung

Rz. 402 § 246 Abs. 2 FamFG bestimmt, dass die Entscheidung aufgrund mündlicher Verhandlung ergeht, wenn dies zur Aufklärung des Sachverhalts oder für eine gütliche Streitbeilegung geboten erscheint. Die Vorschrift betont die Bedeutung der mündlichen Verhandlung im Verfahren der einstweiligen Anordnung in Unterhaltssachen und trägt damit dem Umstand Rechnung, dass das Ziel ei...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / I. Tatobjekt

Rz. 12 [Autor/Stand] Objekt des Bannbruchs sind nur Gegenstände. Nach dem allgemeinen juristischen Sprachgebrauch würden darunter nicht nur körperliche Sachen, sondern auch Rechte, Forderungen und andere Werte fallen (z.B. der Geschäftswert einer Firma usw.). Im Hinblick auf die Besonderheiten des Bannbruchs ist der Begriff im Rahmen des § 372 AO dahin gehend einzugrenzen, d...mehr

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FF 09/2023, Der elektronisc... / I. Einleitung

Mit Wirkung zum 1.1.2022 wurde für bestimmte Adressaten die Pflicht geschaffen, den elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen (sog. aktive Nutzungspflicht). Im Anwendungsbereich des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ist zunächst § 14b Abs. 1 Satz 1 FamFG einschlägig. Danach sind bei Gericht schriftlich einz...mehr