Fachbeiträge & Kommentare zu Recht

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ZErb 11/2022, Zur Ergänzung... / 1 Gründe

I. Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin wenden sich gegen einen Beschl. des AG Weilheim v. 11.11.2021, mit dem die mit Beschl. v. 25.5.2021 angeordnete Pflegschaft für ihre Kinder B. M., geboren am … 2008, und T. M., geboren am … 2009, aufgehoben wurde. Die Antragstellerin ist die Mutter von B. und T. M. Die Eheleute M. verzogen berufsbedingt durch die Arbeitsstelle des ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Zum gesonderten Abstimmungstermin zu ladende Personen

Rn 7 Zu dem gesonderten Abstimmungstermin sind gemäß § 241 Abs. 2 Satz 1 – offensichtlich im Interesse einer zügigen Abstimmung und zur Einsparung von Kosten – nur noch die stimmberechtigten Beteiligten und der Schuldner zu laden. Somit werden die weiteren in § 235 Abs. 3 genannten Beteiligten nicht geladen. Auch sind die Absonderungsberechtigten und die Anteilsinhaber nur z...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rückwirkendes In-Kraft-Treten von § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG

Rn. 1021 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 6 EStG idF BeitrRLUmsG ist gemäß § 52 Abs 23 d S 5 EStG ab dem VZ 2004 anzuwenden; Gleiches gilt gemäß § 52 Abs 12 S 11 EStG für § 4 Ab 9 EStG . Bei dem rückwirkenden In-Kraft-Treten kann zwischen folgenden Zeiträumen unterschieden werden:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.3 Weiterleitung von Mitteln an ausländische Körperschaften

Tz. 120 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Weitergabe von Mitteln durch eine inländische Förderkörperschaft an eine ausländische Körperschaft ist möglich. Die Tätigkeit der ausländischen Körperschaft muss aber im Einklang mit dem deutschen steuerbegünstigten Recht stehen. Bei der Weiterleitung von Mitteln an eine ausländische Einrichtung (innerhalb oder außerhalb von EU/EWR) muss...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 3. Abschaffung des Gesamthandsprinzips

§ 713 BGB n.F. lautet: Zitat § 713 BGB n.F. Gesellschaftsvermögen Die Beiträge der Gesellschafter sowie die für oder durch die Gesellschaft erworbenen Rechte und die gegen sie begründeten Verbindlichkeiten sind Vermögen der Gesellschaft. Dies bedeutet eine Abkehr vom bisher geltenden Gesamthandsprinzip (§§ 718–720 BGB a.F.) durch den Gesetzgeber.[6] Dennoch wird vereinzelt weiter...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 2. KG

Auch im Recht der KG bleiben die nachfolgerelevanten Änderungen überschaubar. Kommanditisten werden künftig nicht mehr nur im Handelsregister eingetragen. Da die Vorschrift des § 162 Abs. 2 HGB gestrichen wird, wonach bei öffentlichen Bekanntmachungen keine Angaben zu den Kommanditisten zu machen sind, beinhalten öffentliche Bekanntmachungen künftig auch Angaben zu den Komman...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / III. Fazit

Sowohl bei Neugründungen als auch in der laufenden Beratung von Personengesellschaften und deren Gesellschaftern müssen die mit dem MoPeG verbundenen Änderungen bereits jetzt berücksichtigt werden. Es ist grundsätzlich zu begrüßen, dass einzelne bislang offene Fragestellungen, wie z.B. das Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters oder die Anwendbarkeit des bisherigen § 139 ...mehr

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AGS 11/2022, Häufige Fehler... / c) Andere Hilfsmöglichkeiten im Rahmen des § 305 InsO

Der außergerichtliche Einigungsversuch spielt in der Praxis eine bedeutende Rolle, wird er doch sehr häufig über die sog. Beratungshilfe finanziert. Während "normalerweise" Beratungshilfe für Rechtsanwälte recht wenig interessant ist, kann mit der erlangten Vergütung für den außergerichtlichen Einigungsversuch durchaus kalkuliert werden. Millionen überschuldete Haushalte – d...mehr

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AGS 11/2022, Haftzuschlag i... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Zutreffende Entscheidung Die Entscheidung ist zutreffend. Sie entspricht der übrigen obergerichtlichen Rspr., die das OLG in seinem Beschluss anführt (vgl. zum Haftzuschlag allgemein Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Vorbem. 4 VV Rn 105 ff. m.w.N.; Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 25. Aufl., 2021, Vorb. 4 VV Rn 44 ff. m.w.N.). Zu Recht hat ...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren in de... / III. Bedeutung für Praxis

1. Vorab: Viel Ahnung von Gebühren scheint der bestellte Pflichtverteidiger nicht zu haben. Denn es erschließt sich nicht, wie man bei dem Sachverhalt auf die Idee kommen kann, Gebühren nach Teil 4 Abschnitt 1 VV abzurechnen. Denn tätig geworden ist der Rechtsanwalt im Verfahren über den Widerruf einer Strafe. Das ist Strafvollstreckung, sodass sich die Gebühren nach Teil 4 ...mehr

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AGS 11/2022, Höhe der Verfa... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LSG München befasst sich mit einigen wichtigen Problemen, die eine nähere Betrachtung verdienen. 1. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH/VKH-Anwaltsvergütung a) Erinnerung Die Auffassung des LSG München, die Erinnerung gegen die Festsetzung der PKH- oder VKH-Anwaltsvergütung nach § 55 RVG sei unbefristet, entspricht der allgemeinen Auffassung in der Rspr. ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2 Pflicht des Insolvenzgerichts, die Möglichkeit der schriftlichen Stimmabgabe zu schaffen

Rn 4 Während § 242 Abs. 1 den Beteiligten die Möglichkeit gibt, ihr Stimmrecht auch schriftlich auszuüben, statuiert Abs. 2 Satz 1 der Norm die Pflicht des Insolvenzgerichts, die Voraussetzungen für eine solche schriftliche Stimmabgabe zu schaffen.[5] Das Gericht hat den Stimmberechtigten nach dem Erörterungstermin den Stimmzettel zu übersenden und sie auf ihr Stimmrecht hin...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 5. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters

Das MoPeG sieht eine Kodifikation des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters gem. § 712a Abs. 1 BGB n.F. vor: Zitat § 712a BGB n.F. Ausscheiden des vorletzten Gesellschafters (1) Verbleibt nur noch ein Gesellschafter, so erlischt die Gesellschaft ohne Liquidation. Das Gesellschaftsvermögen geht zum Zeitpunkt des Ausscheidens des vorletzten Gesellschafters im Wege der Gesamt...mehr

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FF 11/2022, Vorzeitige Aufh... / V. Vertragliche Regelungen

Grundsätzlich können die Ehegatten über den Güterstand Vereinbarungen treffen. Sie können die Zugewinngemeinschaft modifizieren, sie können Gütertrennung vereinbaren, sie können auch – durch Vereinbarung der Gütertrennung – vorzeitig – also vor Rechtskraft eines Scheidungsbeschlusses – die Zugewinngemeinschaft aufheben. Die gesetzliche vorgeschriebene Form des § 1410 – notar...mehr

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AGS 11/2022, Nachfestsetzun... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Es verwundert schon, dass bei einer solch eindeutigen Rechtslage noch Erinnerung eingelegt wird. Darauf hinzuweisen ist allerdings, dass sich der Gebührentatbestand nicht aus Nr. 3202 VV oder Nr. 3210 VV ergibt, sondern aus Vorbem. 3 Abs. 3 VV. Diese Vorschrift regelt unter welchen Bedingungen eine Terminsgebühr anfällt. Das war hier die Vari...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.2 Verjährung

Tz. 57 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die aus der AO bekannten Verjährungsregelungen, insbesondere diejenigen der Festsetzungsverjährung nach §§ 169ff. AO, finden im Zollrecht keine Anwendung. Das Zollrecht kennt vielmehr eine dreijährige Verjährungsfrist, die in Art. 103 UZK jedoch nicht als solche, sondern als Mitteilungsfrist für den Abgabebetrag beschrieben wird (in der nich...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1.2 Verbot der nachträglichen Teilung (Alternative 2)

Rn 16 Zum anderen soll die 2. Variante des § 244 Abs. 2 Satz 1 davor schützen, dass ein Gläubiger das Abstimmungsergebnis in seiner Gruppe manipulieren kann, indem er Teile der ihm zustehenden Forderung nach Eintritt eines Eröffnungsgrunds an andere (ggf. in seinem Sinne abstimmende) Personen abtritt. Diese Variante des § 244 bildet einen Manipulationsschutz [36] und verhinde...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Obstruktionsverbot

Rn 12 Wie schon § 245 ein missbräuchliches Abstimmungsverhalten der Gläubiger für unbeachtlich erklärt, unterliegt auch die Wahrung der Rechte des Schuldners einer Einschränkung. Rechte des Schuldners können etwa berührt sein, wenn der Plan Regelungen enthält, die sich auf das künftige, nicht massezugehörige Vermögen des Schuldners und auf dessen Nachhaftung beziehen oder di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.2 Keine Zuwendungen an nachrangige Gläubiger oder den Schuldner (§ 245 Abs. 1 Nr. 2 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 Nr. 2)

Rn 17 Wenn der Plan in die Rechte einer Klasse von Beteiligten eingreift, kann deren Ablehnung nicht durch § 245 in eine Zustimmung verwandelt werden, wenn planmäßig vorgesehen ist, dass ein nachrangiger Gläubiger (§ 39), der Insolvenzschuldner oder eine an letzterem beteiligte Person einen wirtschaftlichen Wert erhalten soll. In das Rangverhältnis i.d.S. werden absonderungs...mehr

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AGS 11/2022, Zwangsversteig... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Das Problem Es kommt in der Praxis regelmäßig vor, dass der Gläubigeranwalt bei einem gemeinschaftlichen Anspruch gegen mehrere Schuldner, die z.B. zu jeweils 1/2-Anteil im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, die Zwangsversteigerung der gesamten Immobilie beantragt. Wie bereits das LG Tübingen zuvor (AGS 2022, 223) bei Vertretung eines Gläubigers in einem Zwangsvers...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / 2. Anforderungen an die Begründung

Ein weiterer, ebenfalls nicht immer hinreichend beachteter Umstand bei der Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde ist, dass das Bundesverfassungsgericht die Akten des Ausgangsverfahrens zur Beurteilung der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde grundsätzlich nicht beizieht. Es müssen deshalb in der Begründung sämtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen dargelegt werden. Die Anf...mehr

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zfs 11/2022, Auslegung eine... / 2 Aus den Gründen:

1. Zu Recht hat das LG der Kl. allerdings den Mehrbetrag zuerkannt, um welchen der ausbezahlte Rückkaufswert die Todesfallleistung übersteigt, wenngleich sich dieser rechnerisch richtig auf 954,05 EUR beläuft (§§ 1922, 812 Abs. 1 S. 1 Alt. 1, 818 Abs. 2 BGB). Soweit die Bekl. hierzu geltend macht, dass durch die vorzeitige Auszahlung des Rückkaufswerts vor dem Tod der VN schl...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 4. Tod eines Gesellschafters

Für den in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätigen Berater ist die Rechtsfolge des Todes eines Gesellschafters eine elementare Frage. Gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt. Gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. führt der Tod eines Gesellschafters hing...mehr

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FoVo 11/2022, Zwangssicheru... / 2 II. Die Entscheidung

Grundbuch muss historisch authentisch sein Die Beschwerde ist zulässig (§§ 71 ff. GBO) jedoch nicht begründet. Das Grundbuchamt hat den Antrag zu Recht gemäß § 18 Abs. 1 S. 1 GBO zurückgewiesen. Das Grundbuch ist dazu bestimmt, über die das Grundstück betreffenden Rechtsverhältnisse möglichst erschöpfend und zuverlässig Auskunft zu geben (BGH NJW-RR 2017, 1162). Mit dem Grundb...mehr

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AGS 11/2022, Zeitschriften aktuell

Dipl. Rechtspfleger Heinrich Hellstab, Die Entwicklung des Kostenrechts und des Prozess-, Verfahrenskostenhilfe- und Beratungshilferechts seit 2020, Rpfleger 2022, 550 Zunächst berichtet Hellstab in seiner Rspr.-Übersicht über einige Entscheidungen zum Abgeltungsbereich der Anwaltsgebühren. So verweist er auf die Entscheidung des OLG Düsseldorf (JurBüro 2021, 362), wonach bei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Allgemeines

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Beschwerderecht gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder deren Ablehnung. Darüber hinaus wird normiert, dass für den Fall, dass das Beschwerdegericht den Eröffnungsbeschluss aufhebt, mit Rechtskraft dieser Entscheidung die Aufhebung des betreffenden Verfahrens öffentlich bekannt zu ma...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 1. Normzweck

Rn 1 Um Konzernrestrukturierungen zu erleichtern, wurde mit dem SanInsFoG[1] gemäß § 217 Abs. 2 die Möglichkeit geschaffen, die Rechte von Inhabern von Insolvenzforderungen, die diesen aus einer Drittsicherheit gegen ein verbundenes Unternehmen i.S.v. § 15 AktG zustehen, zu gestalten.[2] Bisher waren die Inhaber von Drittsicherheiten gemäß § 254 Abs. 1 Satz 1 a.F. ausdrückli...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7. Aufsatzliteratur

Rn 117 Bork, § 55 Abs. 2 InsO, § 108 Abs. 2 InsO und der allgemeine Zustimmungsvorbehalt, ZIP 1999, 781; ders., Der zu allen Rechtshandlungen ermächtigte "schwache" vorläufige Insolvenzverwalter: ein "starker" vorläufiger Insolvenzverwalter, ZIP 2001, 1521; Buchalik/Kraus, Zur Begründung von Masseverbindlichkeiten durch den eigenverwaltenden Schuldner im Verfahren nach § 270...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Föderalisierung der Grundst... / IV. Besonderheiten beim Rechtsschutzverfahren in den abweichenden Ländern

Rz. 34 [Autor/Stand] Schließlich kann auch der Rechtsschutz landesgesetzlich speziell geregelt werden. Die Garantie effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG darf freilich nicht eingeschränkt werden. Im dreistufigen Verwaltungsverfahren (s. Rz. 32) verläuft der Rechtsschutz in traditionellen Bahnen außergerichtlich und gerichtlich (zum Rechtsschutz im dreistufigen Ver...mehr

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AGS 11/2022, Keine Einigung... / Leitsatz

Besteht ein Rechtsverhältnis und steht keiner Partei ein Recht zur Änderung dieses Rechtsverhältnisses zu, einigen sich die Parteien aber auf eine Beendigung oder Modifizierung dieses Rechtsverhältnisses, so wird keine Einigungsgebühr ausgelöst. Daher entsteht keine Einigungsgebühr, wenn die Eheleute die Zugewinngemeinschaft einvernehmlich aufheben, um den Zugewinn zu regeln...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 8. Geschäftsführung und Vertretung

Im Bereich der Geschäftsführung und Vertretung bleibt es im Grundsatz dabei, dass die Gesellschafter nur gemeinsam zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Jedoch sind mit dem MoPeG zwei wesentliche Änderungen verbunden: Nach § 720 Abs. 3 BGB n.F. sind Beschränkungen der Vertretungsmacht gegenüber...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Antragsrecht der Gläubiger

Rn 9 Antragsberechtigt ist grundsätzlich jeder Gläubiger des Schuldners, ohne dass es darauf ankommen soll, ob und ggf. in welcher Weise der Gläubiger in einem eröffneten Insolvenzverfahren an diesem teilnehmen würde.[18] Eine Einschränkung dieser umfassenden Antragsbefugnis findet im Rahmen der Prüfung des Antrags gemäß § 14 Abs. 1 statt, da der Gläubiger ein rechtliches Int...mehr

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FF 11/2022, Verfassung und ... / bb) Rechtsprechung des BVerfG zur Neuregelung in (dem seit 1.7.2021 geltenden) § 68 Abs. 5 FamFG

Nach § 68 Abs. 5 FamFG finden § 68 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 S. 1 keine Anwendung, wenn die Beschwerde ein Hauptsacheverfahren betrifft, in dem eine der folgenden Entscheidungen in Betracht kommt: 1. die teilweise oder vollständige Entziehung der Personensorge nach den §§ 1666 und 1666a BGB, 2. der Ausschluss des Umgangsrechts nach § 1684 BGB oder 3. eine Verbleibensanordnung nach...mehr

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zfs 11/2022, Unzulässigkeit... / 2 Aus den Gründen:

Das LG hat den auf Feststellung der Pflicht zur Erbringung der Invaliditätsleistung gerichteten Hauptantrag zu Recht als unzulässig abgewiesen. Zur Begründung wird zunächst Bezug auf die zutreffenden Ausführungen im landgerichtlichen Urteil genommen. Ergänzend ist auszuführen, dass die Zulässigkeit des Hauptantrages vorliegend nicht bereits mit der Begründung bejaht werden k...mehr

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zfs 11/2022, Mitteilung des... / 1 Aus den Gründen:

Zu Recht hat das LG die Klage abgewiesen. Die Einwendungen des Kl. hiergegen bleiben ohne Erfolg. 1. Die Klage ist bereits aus dem Grunde unbegründet, dass der Kl. erst mit Schreiben vom 14.1.2020 der Bekl. die Berufsunfähigkeit mitgeteilt hat und aus diesem Grunde nach § 1 (2) S. 2 der Bedingungen für die Zusatzversicherung keine Ansprüche für den hier in Rede stehenden Zeit...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kirchensteuer

Verwaltungsanweisungen: Gleichlautende Ländererlasse v 08.08.2016, BStBl I 2016, 773 (KiSt bei Pauschalierung der LSt und ESt). Rn. 45 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur pauschalen LSt wird KiSt-Zuschlag festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die pauschale KiSt ist die pauschale LSt. Der Steuersatz für die pauschale KiSt ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch. G...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ortsfeste betriebliche Einrichtung (§ 9 Abs 4 S 1 EStG)

Rn. 592 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind räumlich zusammengefasste Sachmittel, die der Tätigkeit des ArbG, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom ArbG bestimmten Dritten dienen und mit dem Erdboden verbunden oder dazu bestimmt sind, überwiegend standortgebunden genutzt zu werden (BFH v 04.04.2019, VI R 27/17, BStBl II 2019, 536; BFH...mehr

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AGS 11/2022, Gebühren des P... / V. Bedeutung für die Praxis

Hinsichtlich der Berechnung der Gebühren der beteiligten Rechtsanwälte ist dem OLG Brandenburg zuzustimmen. Das OLG Brandenburg hat sich allerdings nicht mit einem erstattungsrechtlichen Problem befasst, das hier hätte angesprochen werden müssen. 1. Terminsvertreterkosten bei Terminsaufhebung Da hier ein Verhandlungstermin möglicherweise schon nicht angesetzt, jedenfalls nicht...mehr

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FoVo 11/2022, Der verbrauch... / 2 II. Die Entscheidung

GV muss weitere Vollstreckungsmaßnahmen ausführen Zu Unrecht weigert sich die Obergerichtsvollzieherin, den Vollstreckungsauftrag der Gläubigerin vom 11.5.2021 auszuführen, soweit sich dieser auf die Module K, L und M bezieht. Diese von der Gläubigerin begehrten Amtshandlungen stehen nicht im Zusammenhang mit der Vollstreckung des Haftbefehls. Eine tragfähige Begründung, waru...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.4 Beschwerdebefugnis bei Eigenantrag

Rn 34 Fraglich ist, ob der Schuldner gegen den Eröffnungsbeschluss auch dann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde hat, wenn der Beschluss aufgrund eines Eigenantrags des Schuldners ergangen ist. Da mit dem Eröffnungsbeschluss dem Antrag des Schuldners entsprochen worden ist, fehlt es grundsätzlich an der Beschwer des Schuldners, sodass in diesen Fällen die Zulässigkeit ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3 Rechtsmittel

Rn 13 Gegen die Entscheidung, einen gesonderten Abstimmungstermin anzuberaumen bzw. nicht anzuberaumen besteht gemäß § 6 kein Recht zur sofortigen Beschwerde.[9]mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / Gesetzestext

Sieht der Plan Eingriffe in Rechte aus gruppeninternen Drittsicherheiten vor, richtet sich das Stimmrecht nach dem Befriedigungsbeitrag, der aus der Geltendmachung der Rechte aus der Drittsicherheit mutmaßlich zu erwarten ist.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Die Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs 1 S 1 Nr 2 Buchst a EStG

Rn. 86 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Gemäß § 62 Abs 1 Nr 2 Buchst a EStG hat derjenige Anspruch auf Kindergeld, der ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland unbeschränkt stpfl ist (erweiterte unbeschränkte StPfl, § 1 Abs 2 EStG), vgl auch A 2.2.1 Abs 1–3 DA-KG 2021). Rn. 87 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Dazu gehören deutsche Staatsangehörige, die als entsandter Beamter,...mehr

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zfs 11/2022, Straßenrecht; ... / 2 Aus den Gründen:

Zitat … II. [9] Die Beschwerde bleibt ohne Erfolg. [10] Der Senat hat bereits Zweifel an der Zulässigkeit der Beschwerde. Der Zulässigkeit dürfte dabei entgegen der Ansicht des Antragsgegners nicht schon im Wege stehen, dass die Antragstellerin einen ausdrücklichen Antrag nicht gestellt hat (§ 146 Abs. 4 S. 3 VwGO). Denn aus ihrem Beschwerdevorbringen folgt mit hinreichender Be...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Umfang möglicher Änderungen

Rn 1 Nach § 240 Satz 1 dürfen einzelne Regelungen des Insolvenzplans aufgrund der Erörterungen im Termin geändert werden, damit eine bessere Aussicht auf Annahme besteht.[1] In der Regel wird es sich bei Änderungen um einen Kompromiss zwischen den Vorstellungen des Vorlegenden und den Forderungen der Gläubiger handeln. Der Termin dient jedoch nicht der Erstellung eines völli...mehr

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FF 11/2022, Scheidung bei e... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Antragsgegnerin wendet sich gegen den am 18.3.2022 verkündeten Scheidungsverbundbeschluss, mit dem die Ehe der Beteiligten auf den vom Antragsteller angebrachten Antrag geschieden und hinsichtlich des Versorgungsausgleichs ausgesprochen wurde, dass dieser aufgrund einer von den Beteiligten am 21.1.2022 zu Protokoll des Familiengerichts erklärten wechselsei...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6. Bisherige Praxis

Rn 114 Entgegen den bei Inkrafttreten der InsO aufgestellten Prognosen hat sich in der Insolvenzpraxis ein Standard dahingehend eingestellt, dass von der Anordnung eines allgemeinen Verfügungsverbots nach Abs. 2 Nr. 2 in Verbindung mit einer vorläufigen Insolvenzverwaltung nur in seltenen Fällen Gebrauch gemacht wird. Dies beruht auf den oben bereits angesprochenen[310] und ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.8 Ausnahmen für Finanzsicherheiten (Abs. 2 Satz 2, Satz 3)

Rn 97 Die durch das Insolvenzgericht angeordneten vorläufigen Maßnahmen haben keine Auswirkung auf Verfügungen über sogenannte Finanzsicherheiten im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2002/47/EG[261] (im Weiteren: Finanzsicherheitenrichtlinie). Dabei kommen hauptsächlich Verfügungsbeschränkungen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder ähnliche Maßnahmen nach Abs. 2 Sa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Inhalt, Zweck und Bedeutung

Rn. 3 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 EStG definiert in Abs 1 S 1 den nach § 2 Abs 2 Nr 2 EStG für die Ermittlung der Höhe der Einkünfte bei den Überschusseinkünften erforderlichen WK-Begriff und umschreibt den Zusammenhang zwischen WK und der jeweiligen Einkunftsart (§ 9 Abs 1 S 2 EStG; s Rn 65ff); in § 9 Abs 1 S 3 EStG führt er Bsp für WK an; und er übernimmt die für die Ge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Anspruch auf Kindergeld ab dem vierten Monat nach Begründung eines Wohnsitzes/gewöhnlichen Aufenthalts nur für EU/EWR-Ausländer mit ausreichendem Aufenthaltsrecht (§ 62 Abs 1a S 3 EStG)

Rn. 150n Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach Ablauf des in § 62 Abs 1a S 1 EStG genannten 3-Monatszeitraums ab Begründung eines Wohnsitzes oder eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland durch einen Unionsbürger oder einer Person aus dem EWR-Raum besteht grundsätzlich ein Kindergeldanspruch, dies gilt allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen des § 2 Abs 2 oder Abs 3 FreizügG/...mehr