Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VIII. Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz, § 2 h ARB bzw. Nr. 2.2.8 ARB 2012

Rz. 144 Gemäß § 2 h ARB wird für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gewährt. Dieser Rechtsschutz, der sich nicht auf gerichtliche Verfahren beschränkt, sondern auch das vorangehende Verwaltungsverfahren umfasst, ist für Beamte, Richter und Soldaten von Bedeutung, denen dienstliches Fehlverhalten vorgeworfen wird ...mehr

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L / 2 Ladung des Verteidigers [Rdn 2273]

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V / 44 Verteidiger, Verhinderung des Verteidigers [Rdn 3873]

Rdn 3874 Literaturhinweise: Fezer, Der Beschleunigungsgrundsatz als allgemeine Auslegungsmaxime im Strafverfahrensrecht, in: Festschrift für Gunter Widmaier, 2008, S. 177 Heldmann, Der verhinderte Verteidiger (Prozeßbericht), StV 1981, 82 Heubel, Die Verschiebung der Hauptverhandlung wegen Verspätung des Verteidigers, NJW 1981, 2678 Neuhaus, Terminsbestimmung, Terminsverlegung ...mehr

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R / 10 Revision, Begründung, Frist [Rdn 2788]

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B / 49 Beweisverwertungsverbote [Rdn 1273]

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R / 8 Revision, Begründung, Allgemeines [Rdn 2762]

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 2. Bewertung

Wenngleich Dokumente generierende Online-Plattformen damit zulässig sind, stellt sich die Frage, ob diese auch das in ihnen liegende Potenzial im Hinblick auf den Ausgleich des bestehenden Informationsmangels nutzen. Diese Frage soll am Beispiel von "Smartlaw" exemplarisch beleuchtet werden.[30] "Smartlaw" konzentriert sich bei der Erstellung der gemeinschaftlichen Testament...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Untersuchungsobliegenheit (§ 9 Abs. 3 MB/KT)

Rz. 760 Gemäß § 9 Abs. 3 MB/KT trifft den Versicherungsnehmer eine Untersuchungsobliegenheit. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass der Versicherer eine zuverlässige Möglichkeit hat, die Arbeitsunfähigkeit selbst überprüfen und insbesondere feststellen zu lassen, ob diese auch tatsächlich zu 100 % besteht. Der Versicherer schaltet hierzu einen Arzt seines Vertrauens ein...mehr

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FF 11/2024, Rechtsprechung ... / 3.1 BGH, Beschl. v. 31.7.2024 – XII ZB 573/23

Werden einem Rechtsanwalt die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt, hat er den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen eigenverantwortlich zu prüfen (im Anschluss an Senatsbeschl. v. 1.3.2023 – XII ZB 483/21, NJW-RR 2023, 698).mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / P. Muster: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer

Rz. 525 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 13.1: Deckungsklage gegen Rechtsschutzversicherer An das Amtsgericht Hannover Klage des Herrn Fritz Müller, Hauptstr. 10, 30855 Langenhagen, Klägers, – Prozessbevollmächtigte: RAe _________________________ – gegen die XY-Rechtsschutzversicherungs-AG, gesetzlich vertreten durch den Vorstand, dieser vertreten durch den ...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / I. Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit

Rz. 1 Die Schwerpunkte anwaltlicher Tätigkeit auf dem Gebiet der Heilwesenversicherung sind die Beratung beim Vertragsabschluss sowie die Beratung und Prozessvertretung beim Haftungsfall. Hauptfragen der Arzthaftpflichtversicherung sind z.B. "Wer muss sich versichern?", "Welche Tätigkeiten sind versichert?", "Für welchen Zeitraum gilt der Versicherungsschutz?" und "Wie hoch ...mehr

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V / 46 Verteidiger, Verteidigerausschluss, Allgemeines [Rdn 3890]

Rdn 3891 Literaturhinweise: Beulke, Der Verteidiger im Strafverfahren – Funktion und Rechtsstellung, 1980 Beulke/Ruhmannseder, Die Strafbarkeit des Verteidigers, 2. Aufl., 2010 Böhm, "Verteidigerfremdes Verhalten" – Neue Wege zur Ausschließung lästiger Strafverteidiger?, NJW 2006, 2371 Burhoff, Der Ausschluss des Verteidigers im Strafverfahren (§§ 138a ff. StPO), StRR 2012, 404...mehr

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D

DNA-Untersuchung Rdn 1615 Das Wichtigste in Kürze:mehr

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F / 9 Fragerecht des Verteidigers, Zurückweisung einzelner Fragen [Rdn 1976]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IX. Forderungsübergang

1. Allgemeines Rz. 81 Der für die gesamte Schadensversicherung geltende Forderungsübergang, den § 86 VVG vorsieht, wird für die Rechtsschutzversicherung in § 17 Abs. 8 ARB (Nr. 4.1.8 ARB 2012; § 20 Abs. 2, 3 ARB 75) wiederholt und etwas erweitert. Ansprüche des Versicherungsnehmers gegen andere auf Erstattung von Kosten, die der Rechtsschutzversicherer getragen hat, gehen mit...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / III. Anwendungsbereich für Geldwäschepflichten

Rz. 24 Bestimmte notarielle Verfahren und Geschäfte des Notars fallen in den Anwendungsbereich des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) mit der Folge, dass die Stellung des Notars als Verpflichteter nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG greift. Dies ist besonders beim Immobilienkaufvertrag bedeutsam und der Fall. Rz. 25 Für den Anwalt...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / a) Leistungen

Rz. 49 Nach § 100 VVG bzw. A 1 Ziff. 4.1 Abs. 1 AVB/Ziff. 5.1 Abs. 1 AHB hat der Versicherer seinem Versicherungsnehmer gegenüber im Rahmen eines einheitlichen Deckungsanspruches folgende Leistungen zu erbringen – und zwar Erst nach Prüfung der Haftpflichtfrage steht fest, ob die gegen den Versicherun...mehr

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G / 5 Gesetzesnovellen [Rdn 2044]

Rdn 2045 Literaturhinweise: Altenhain/Jahn/Kinzig, Die Praxis der Verständigung im Strafprozess – Eine Evaluation der Vorschriften des Gesetzes zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vom 29. Juli 2009, 2020 Bartel, Auf dem Weg zur technischen Dokumentation der Hauptverhandlung in Strafsachen, StV 2018, 678 Basar, Effektiv? Praxistauglich? Rechtsstaatlich? Der Bericht...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Schieds- oder Schlichtungsverfahren, Abs. 1 d bzw. Nr. 2.3.3.2 ARB 2012

Rz. 335 Die Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens werden gem. § 5 Abs. 1 d ARB vom Rechtsschutzversicherer übernommen, jedoch nur bis zur Höhe der Gebühren, die im Falle der Anrufung eines zuständigen staatlichen Gerichtes erster Instanz entstehen würden. Unter diese Verfahren fallen nicht nur schiedsgerichtliche Verfahren, sondern auch Einigungs- und Schlichtu...mehr

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R / 15 Revision, Einlegung, Allgemeines [Rdn 2884]

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zfs 11/2024, Erhebung mater... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des OLG Frankfurt ist zuzustimmen. Sie liegt auf der Linie der ganz herrschenden Rechtsprechung. Das Rechtsinstitut der Rückfestsetzung ist vielen Rechtsanwälten, aber auch vielen mit dem Kostenfestsetzungsverfahren befassten Rechtspflegern unbekannt. Diese Unwissenheit insbesondere auf Gerichtsseite führt dann dazu, dass bei der Entscheidung über einen Rückf...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / b) Unterrichtungsobliegenheit

Rz. 447 Macht der Versicherungsnehmer den Rechtsschutzanspruch geltend, hat er gem. § 17 Abs. 3 ARB bzw. Nr. 4.1.1.2 ARB 2012 den Rechtsschutzversicherer vollständig und wahrheitsgemäß über sämtliche Umstände des Rechtsschutzfalls zu informieren sowie Beweismittel anzugeben und Unterlagen auf Verlangen zur Verfügung zu stellen (so auch § 15 Abs. 1 a ARB 75). Diese Obliegenhe...mehr

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Vorwort

Das reformierte Versicherungsvertragsgesetz (VVG 2008) hat den Praxistest glänzend bestanden und sich bewährt. Herzstück des VVG 2008 ist der Wegfall des Alles-oder-Nichts-Prinzips bei grober Fahrlässigkeit. Der Versicherungsnehmer erhält auch dann anteiligen Versicherungsschutz, wenn er sich bei Obliegenheitsverletzungen, Gefahrerhöhungen oder Herbeiführung des Versicherungs...mehr

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§ 15 Private Berufsunfähigk... / a) Vergleich des Gesundheitszustands

Rz. 369 Inhaltlich nachvollziehbar ist die Änderungsmitteilung nur, wenn sie den früheren Gesundheitszustand, der zum Anerkenntnis führte, mit dem Gesundheitszustand vergleicht, der jetzt die Leistungspflicht entfallen lassen soll.[883] Die Mitteilung muss deshalb erkennen lassen, was sich verbessert haben soll.[884] Das Erfordernis der Aufzeigung eines konkreten Vergleichs ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

(Die Gesetze sind im Text in der jeweils gültigen Fassung zitiert.)mehr

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§ 20 Warenkreditversicherung / 2. Eigentumsvorbehalt, § 2 Nr. 4 AVB

Rz. 31 Eine wesentliche Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist bei Warenlieferungen im Inland die Geltung des Eigentumsvorbehalts (§ 2 Nr. 4 AVB WKV).[16] Eine derartige Klausel ist keine "verhüllte Obliegenheit", sondern eine zulässige Risikobeschränkung.[17] Rz. 32 Grundsätzlich wird für deutsche Abnehmer der einfache, erweiterte und verlängerte Eigentumsvorbehalt vo...mehr

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FF 11/2024, Rechtsprechung ... / 6.1 BGH, Urt. v. 19.9.2024 – IX ZR 130/23

Nach dem für Verjährungsfragen maßgeblichen "Gebot des sichersten Weges" hat der Rechtsanwalt bei einer unklaren Rechtslage [hier: im Hinblick auf einen Zugewinnausgleichsanspruch], ob ein triftiger Grund vorliegt, das Verfahren nicht zu betreiben, im Hinblick auf eine etwaige ungünstigere Beurteilung der Rechtslage durch das mit der Sache befasste Gericht den Weg aufzuzeige...mehr

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A / 25 Abstimmungsgespräch in umfangreichen Verfahren [Rdn 329]

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P / 3 Pflichtverteidiger, Bestellung wegen Inhaftierung des Mandanten [Rdn 2486]

Rdn 2487 Literaturhinweise: Ahmed, Praxisprobleme beim Pflichtverteidiger – Ein Appell an den Gesetzgeber, Richter und Strafverteidiger, StV 2015, 65 Bittmann, Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts, NStZ 2010, 13 ders., Änderungen im Untersuchungshaftrecht, Jus 2010, 510 Böß, Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung, NStZ 2020, 185 Brocke-Hell...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / b) Schadenminderung

Rz. 142 Der Versicherungsnehmer ist nach Ziff. 25.2 AHB, der mit § 82 VVG korreliert, verpflichtet, unter Beachtung der Weisungen des Versicherers und im Rahmen des Zumutbaren alles zur Klarstellung des Schadenfalls und zur Abwehr oder Minderung des Schadens zu tun.[193] Die Obliegenheit des Versicherungsnehmers zur Schadenminderung ist nach den AHB 2008 auf das für den Vers...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / 4. Prozessrechtliche Probleme

Rz. 218 Versicherer und Versicherungsnehmer bzw. mitversicherte Personen sind im Rechtsstreit einfache Streitgenossen.[293] Nach § 124 Abs. 1 VVG wirkt ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil zwischen Geschädigtem und Versicherer auch zugunsten des Versicherungsnehmers bzw. der mitversicherten Personen; ergeht ein ganz oder teilweise klageabweisendes Urteil in einem R...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / d) Ärztliche Schweigepflicht

Rz. 152 Die ärztliche Schweigepflicht ist traditionell Bestandteil des ärztlichen Berufsrechts vom hippokratischen Eid bis hin zur Muster-Berufsordnung.[203] Sie ist im allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Patienten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG auch verfassungsrechtlich verankert. Ein Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht ist nach § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB s...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / cc) Weitere Obliegenheiten

Rz. 123 Nach E.1.3.2 AKB muss der Versicherungsnehmer vor Beginn der Verwertung oder Reparatur des Fahrzeugs Weisungen beim Versicherer einholen (Weisungsbefugnis). Es liegt eine vorsätzliche Verletzung dieser Obliegenheit vor, wenn das Fahrzeug nach Beauftragung eines eigenen Sachverständigen durch den Versicherungsnehmer repariert und veräußert wird.[211] Rz. 124 Anders als...mehr

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B / 25 Besetzungseinwand [Rdn 965]

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§ 17 Krankenversicherung / aa) Keine Möglichkeit der Berufsausübung

Rz. 583 Nach medizinischen Befunden darf keine Möglichkeit der Ausübung des Berufs bestehen. Relevant für die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit ist immer der zuletzt zu gesunden Tagen ausgeübte Beruf, also nicht unbedingt derjenige, der im Antragsformular festgehalten ist oder der unmittelbar vor konkretem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit ausgeübt wurde. Hat ein Berufswechsel ...mehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 5. Pflichtversicherung

Rz. 139 Die §§ 113–124 VVG regeln Besonderheiten der Pflichtversicherung, die in § 113 Abs. 1 VVG definiert ist. Danach muss die Verpflichtung zu einer Haftpflichtversicherung durch Rechtsvorschrift (Beispiele siehe Rdn 5) bestehen. Die in einer berufsständischen Kammersatzung verankerte Versicherungspflicht genügt.[117] Zu beachten ist die Subsidiaritätsklausel des § 117 Ab...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / I. Überblick

Das stetig wachsende Feld des Legal Tech ist aus der deutschen Rechtslandschaft kaum noch wegzudenken. Zahlreiche Legal-Tech-Anbieter – wie beispielsweise Dokumente generierende Online-Plattformen oder Plattformen zur Durchsetzung von Verbraucheransprüchen – haben sich mittlerweile am Markt fest etabliert. Auch das Erbrecht profitiert von der Vielfalt der Legal-Tech-Anbieter...mehr

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / 1. Problem des hypothetischen Fortgeltungswillens

Aus dem Erfordernis der Feststellung des hypothetischen Willens resultiert ein erhebliches praktisches Problem: Es ruft zwangsläufig Auslegungsprobleme hervor. Dies gilt insbesondere für die Konstellation, in der die Ehegatten nicht ausdrücklich festgehalten haben, ob das Testament nach der Scheidung seine Wirksamkeit verlieren soll oder nicht. Eine solche Situation wird in ...mehr

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A / 3 Ablehnung eines Sachverständigen

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ZErb 11/2024, Legal-Tech al... / III. Einfluss von Rechtsdokumentengeneratoren

Im Wesentlichen beruhen die Probleme rund um die gemeinschaftlichen Testamente auf einem Informationsmangel, welcher nach einer Scheidung, wie aufgezeigt, aufgrund der Bindungswirkung von wechselbezüglichen Verfügungen nachhaltige Folgen nach sich ziehen kann. Denn im Gegensatz zu einem Erbvertrag werden die Testierenden bei der Erstellung eines gemeinschaftlichen Testaments...mehr

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§ 3 Vorbereitung eines Grun... / 2. Dokumentation der Gründe für eine Fristunterschreitung

Rz. 53 Hält der Notar ausnahmsweise die Unterschreitung für unproblematisch, weil der Erfolg des Rechtsgeschäfts auf andere Weise gewahrt ist, muss er die Gründe dokumentieren und sollte dies in der Kaufvertragsurkunde tun. Eine Sicherstellung auf andere Weise als die Fristwahrung kann z.B. sein, dass der Verbraucher einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, der die erforderlich...mehr

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zfs 11/2024, Obligatorische... / 9. Fazit

a) Das Versäumen der Umtauschpflicht des Fahrerscheins kann den Betroffenen vor erhebliche praktische Probleme stellen. Vielen ist nicht klar, ob und wann sie ihren Führerschein umtauschen müssen. Eine flächendeckende schriftliche Information durch die Führerscheinbehörden an die Betroffenen findet dazu nicht statt. b) Die Umtauschfristen sind recht komplex in Anlage 8e der F...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Gutachten

Rz. 280 Wenn der Versicherer ein Schadengutachten in Auftrag gegeben hat, ist er verpflichtet, dieses Gutachten auch dem Versicherungsnehmer zur Verfügung zu stellen.[424] Der Versicherungsnehmer wird durch dieses Gutachten dann in die Lage versetzt, den Betrag als Abschlagszahlung geltend zu machen, den der Versicherer mindestens zu zahlen hat. In der Krankenversicherung ist...mehr

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A / 37 Auskunftsverweigerungsrecht [Rdn 477]

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A / 9 Ablehnungsgründe, Befangenheit, persönliche Verhältnisse [Rdn 87]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 3. Herausgabe und Umschreibung des Kostentitels

Rz. 87 Nach § 17 Abs. 8 S. 2 ARB (Nr. 4.1.8 S. 3 ARB 2012; § 20 Abs. 3 ARB 75) hat der Versicherungsnehmer dem Rechtsschutzversicherer die für die Geltendmachung der auf ihn übergegangenen Ansprüche notwendigen Unterlagen auszuhändigen und bei den Maßnahmen des Rechtsschutzversicherers gegen die anderen (Schuldner) auf Verlangen mitzuwirken. Will der Rechtsschutzversicherer ...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VI. Kosten des Gegners, Abs. 1 h bzw. Nr. 2.3.3.3 ARB 2012

Rz. 344 Der Rechtsschutzversicherer hat die dem Gegner durch die Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen entstandenen Kosten zu erstatten, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist (§ 5 Abs. 1 h ARB). Rz. 345 Bei den vom Rechtsschutzversicherer zu übernehmenden Kosten des Gegners handelt es sich vor allem um solche, die diesem aufgrund einer gerich...mehr

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A / 43 Ausschluss eines Richters [Rdn 559]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / c) Einholung der Zustimmung des Versicherers

Rz. 452 Unter der Voraussetzung, dass die Interessen des Versicherungsnehmers nicht unbillig beeinträchtigt werden, sieht § 17 Abs. 5 c aa ARB vor, dass der Versicherungsnehmer vor Erhebung von Klagen und Einlegung von Rechtsmitteln die Zustimmung des Rechtsschutzversicherers einholen muss. Diese Zustimmung des Rechtsschutzversicherers wird also nur für Klagen und Rechtsmitt...mehr