Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsanwalt

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AGS 07/2011, Inanspruchnahm... / 2 Anmerkung

Die Verjährungsfrist für die anwaltliche Vergütung beträgt drei Jahre. Der Ablauf der Verjährung beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Vergütung fällig geworden ist. Fällig wird die Vergütung zwar nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG mit der Erledigung und Beendigung der Angelegenheit und nach § 8 Abs. 1 S. 2 RVG darüber hinaus auch mit der Beendigung des Rechtszugs und Erlass einer ...mehr

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AGS 08/2009, Höhe eines Vor... / 3 Anmerkung

Zu Leitsatz 1: Weshalb hier der Anwalt einen Vorschuss beantragt hat und weshalb sich das Gericht Gedanken über die Höhe eines Vorschusses macht, ist nicht nachzuvollziehen. Sicherlich besteht auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten ein Recht auf Vorschuss gegen die Landeskasse. Da im Rahmen des § 47 RVG auf die Prozesskostenhilfevergütung ein Vorschuss nur insoweit verlan...mehr

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FF 12/2008, Interessenvertr... / 1. 1. Neuregelung der Verfahrensbeistandschaft

Grundsätzlich zu begrüßen ist die Entscheidung des Gesetzgebers, § 50 FGG zu überarbeiten und sich damit der seit Einführung der Verfahrenspflegschaft von 1998 entstandenen Streitfragen betreffend Aufgaben und Rechtsstellung des Verfahrenspflegers anzunehmen, zu denen inzwischen eine Unmenge an Literatur und Rechtsprechung, Letztere meist zu Vergütungsfragen, erschienen ist....mehr

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AGS 07/2011, Zwangsvollstreckung. Kommentiertes Prozessformularbuch mit CD-ROM. Herausgegeben von Ingo Sänger, Christoph Ullrich und Oliver Siebert. Überarbeitete und erweiterte Sonderausgabe aus Sänger/Ullrich/Siebert, Gesetzesformulare Zivilprozessordnung. Verlag Nomos, Baden-Baden. 1. Aufl. 2010. 778 S. 88,00 EUR

Das vorliegende Formularwerk wendet sich sowohl an Anwälte als auch an Richter und Rechtspfleger. In der Abfolge des Gesetzes folgt die Darstellung des Zwangsvollstreckungsrechts anhand von Mustern mit Anmerkungen und weiterführenden Erläuterungen. Alle Beteiligten des Zwangsvollstreckungsverfahrens können anhand dieses Aufbaus zielgenau Vorschriften nachschlagen und sofort ...mehr

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AGS 05/2011, Streitwert bei... / 2 Anmerkung

Häufig wird übersehen, dass bei Rücknahme eines Rechtsmittels ohne vorherige Antragstellung der volle Wert der erstinstanzlichen Beschwer gilt. Dies kann für den Mandanten – und damit letztlich auch für den Anwalt – teuer werden, da dann nach dem vollen Wert der Beschwer die Verfahrensgebühren der Anwälte anfallen und die Gerichtsgebühren im Rechtsmittelverfahren. Es ist dahe...mehr

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AGS 12/2010, Die Anwaltsver... / a) Umfang der Angelegenheit

Wird gegen die Entscheidung des AG Rechtsbeschwerde eingelegt – unabhängig davon ob der Anwalt für den Mandanten gegen eine Entscheidung über einen Einspruch nach §§ 87 f Abs. 4, 87 g ff., gegen einen Umwandlungsbeschluss nach § 87i IRG oder die Behörde gegen eine ablehnende Entscheidung gegen einen Umwandlungsantrag nach § 87i IRG Rechtsbeschwerde einlegt –, erhält der Anwa...mehr

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AGS 08/2011, Zulässigkeit e... / 3 Anmerkung

Zu Leitsatz 1 Soweit ersichtlich ist das OLG Düsseldorf das einzige OLG, das eine 15-Minuten-Zeittaktklausel für unwirksam hält.[1] Andere Obergerichte haben gegen solche Klauseln keine Bedenken.[2] Der BGH hatte sich im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Entscheidung des OLG Düsseldorf[3] mit dieser Frage auch bereits zu befassen gehabt. Er hat die Nichtzulassungs...mehr

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AGS 04/2011, Erst anrechnen... / 3 Anmerkung

Ob zunächst angerechnet und dann nach § 15 Abs. 3 RVG gekürzt wird oder zunächst gekürzt und dann angerechnet, kann für das Ergebnis entscheidend sein. Für den Anwalt ist es i.d.R. günstiger, wenn mit dem OLG Stuttgart und dem OLG Karlsruhe erst angerechnet und dann gekürzt wird. Praxis-Beispiel Der Anwalt war für den Kläger nach einem Gegenstandswert von 120.000,00 EUR außer...mehr

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AGkompakt 05/2009, Wann kan... / III. Falscher Gebührentatbestand angegeben

Falscher Gebührentatbestand grundsätzlich unerheblich Rechnet der Anwalt einen unzutreffenden Gebührentatbestand ab (z.B. statt einer 0,8-Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 VV eine 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV, obwohl ihm bereits ein Verfahrensauftrag erteilt war), ist die Vergütung ebenfalls inhaltlich falsch berechnet. Sie ist jedoch – in Höhe der nach den zutref...mehr

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AGkompakt 06/2009, Gebühren... / V. Restschuldbefreiung

Besondere Verfahrensgebühr Im Verfahren über Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung (§§ 296, 303 InsO) erhält der Anwalt eine besondere 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3321 VV RVG. Diese Gebühr entsteht auch dann besonders, wenn der Antrag bereits vor Aufhebung des Insolvenzverfahrens gestellt ist (vgl. Abs. 2 der Anm. zu Nr. 3321 VV RVG). Bei mehreren gleichzeitig anh...mehr

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FF 11/2009, Europäisierung ... / Fall 3

F, Italienerin, und M, Deutscher, sind miteinander verheiratet und wohnen beide in Deutschland. F, wirtschaftlich der schwächere Teil, begründet bei Trennung in Italien ihren neuen gewöhnlichen Aufenthalt und reicht sechs Monate später auf Rat ihres Anwalts als erste in Italien einen Antrag auf Trennung von Tisch und Bett ein. M macht in Deutschland während dieses italienisc...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 1. Außergerichtliche Vertretung

Soweit der Anwalt einen Beteiligten außergerichtlich vertritt, erhält er die Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV. Kommt es nachfolgend zu einem gerichtlichen Wohnungszuweisungsverfahren, so ist die Geschäftsgebühr hälftig, höchstens zu 0,75 auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens anzurechnen (Vorbem. 3 Abs. 4 VV). Wird eine Einigung getroffen, so entsteht eine 1,5-...mehr

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AGkompakt 06/2009, Gebühren... / III. Schuldenbereinigungsplan

Erhöhte Verfahrensgebühr Wird der Anwalt zusätzlich zu seiner Tätigkeit im Eröffnungsverfahren auch im Zusammenhang mit der Erstellung eines Schuldenbereinigungsplans (§ 305 Abs. 1 Nr. 4 InsO) für den Schuldner tätig, so erhält er nach Nr. 3315 VV RVG eine erhöhte Verfahrensgebühr von 1,5. Auch bei Vertretung eines Gläubigers kann es eine Tätigkeit im Hinblick auf den Insolve...mehr

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zfs 10/2009, Jürgen Jahnke, Der Verdienstausfall im Schadensersatzrecht

3. Aufl., 663 Seiten, 55 EUR, DeutscherAnwaltVerlag, Bonn 2009 Das Werk von Jahnke wurde seit Erscheinen der ersten Auflage im Jahr 2000 in der Presse gelobt. Von einem "verdienstvollen Werk" (zfs 2001, 144), einem Werk, welches "eine zuverlässige Orientierung" biete (NZV 2001, 163 (164)), war die Rede. Beifallsstürme zur Vorauflage lauteten: "Was kann es besseres geben! Brav...mehr

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AGS 03/2011, Erstattung der... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin verlangt restlichen Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall, bei dem die Einstandspflicht der Beklagten nicht mehr im Streit steht. Soweit in der Berufung noch von Belang, beauftragte die Klägerin ihren Prozessbevollmächtigten mit der Durchsetzung ihrer Forderungen, die dem Haftungsgrund nach unstreitig gestellt, aber in der von Klägerseite gestellten Zahlungsfr...mehr

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AGkompakt 06/2011, Umfang v... / 2 II. Die Entscheidung

Keine Mandatierung bezüglich Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden Das LG ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Kläger zur Geltendmachung von Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden nicht mandatiert war. Schon aus diesem Grund haben die dafür angesetzten Beträge bei der Bemessung des Gegenstandswertes außer Betracht zu bleiben. Vertragsinhalt richtet sich na...mehr

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AGS 10/2011, Wartefrist vor... / 1 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. Der Klägerin steht der geltend gemachte Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten für das Abschlussschreiben aus §§ 677, 683, 670 BGB (zur Anwendbarkeit dieser Vorschriften vgl. BGH, Urt. v. 4.2.2010 – I ZR 30/08 [= AGS 2011, 316]), jedoch nur in der vom Senat zuerkannten Höhe zu. Der Klägerin stand – worüber zwischen ...mehr

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AGkompakt 03/2009, Entstehe... / III. Der Praxistipp

Die Berechnung der Gebühren bereitet häufig Probleme, wenn es zur Erledigung der Hauptsache kommt und die Parteien daraufhin den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklären. Die Abrechnung der Gebühren hängt letztlich davon ab, in welchem Stadium die übereinstimmenden Erledigungserklärungen abgegeben werden. Keine Terminsgebühr bei schriftsätzlich erklärter Hauptsachee...mehr

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AGkompakt 05/2009, Abrechnu... / II. Die Entscheidung

Grundsätzliche Verpflichtung zum kürzesten Weg Das Gericht hat der Erinnerung abgeholfen. Ein Anwalt sei zwar grundsätzlich verpflichtet, den kürzesten Weg zu nehmen, da er die entstehenden Kosten gering zu halten habe. Diese Pflicht, sich kostensparend zu verhalten, habe jedoch dort ihre Grenze, wo vernünftige Gründe dafür sprächen, eine längere Wegstrecke zu wählen. Längere ...mehr

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AGkompakt 05/2009, Kostener... / II. Die Entscheidung

Das Gericht hat den Festsetzungsantrag zurückgewiesen. Es ist davon ausgegangen, dass die Prozessbevollmächtigten der Beklagten noch keinen Auftrag für das Berufungsverfahren erhalten hatten und damit eine Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren gar nicht angefallen sei. Eine Tätigkeit im Berufungsverfahren nach außen hin ist grundsätzlich nicht erforderlich Dass der Prozessbev...mehr

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AGS 04/2009, Editorial

Es ist schon erschreckend, was man in Kostensachen manchmal von Richtern und Rechtspflegern zu lesen bekommt. Sicherlich: Fehler macht jeder. Gewisse Grundkenntnisse des Kostenrechts und der Rechtsprechung sollten jedoch erwartet werden können. Hier eine kleine Auswahl dessen, was bei der Redaktion alles auf dem Tisch landet. 1. In einem Verfahren vor dem AG Mainz wurde die K...mehr

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zfs 09/2008, Die anwaltlich... / Einführung

Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH hat der Anwalt die Interessen seines Mandanten in den Grenzen des erteilten Mandats nach jeder Richtung wahrzunehmen, um Schädigungen zu vermeiden. Welche konkreten Pflichten aus dem erhaltenen Auftrag abzuleiten sind, richtet sich dabei nach dessen Umfang und den jeweiligen Umständen des Einzelfalles (BGH, NJW 93, 2045 ff.) Der Anwal...mehr

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AGS 05/2011, Kosten in Verf... / b) Vergütungsanspruch im Anordnungsverfahren

Der nach § 7 Abs. 1 ThUG beigeordnete Anwalt erwirbt einen Vergütungsanspruch gegenüber der Landeskasse (§ 45 Abs. 3 RVG). Er kann ihr gegenüber im Anordnungsverfahren die Verfahrensgebühr (Nr. 6300 VV) i.H.v. 172,00 EUR sowie gegebenenfalls die Terminsgebühr (Nr. 6301 VV) i.H.v. 172,00 EUR geltend machen. Hinzu kommen die Auslagen, soweit sie als notwendig anzusehen sind (§...mehr

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AGS 07/2009, Die Kosten in ... / 2. Erstinstanzliches Verfahren

Im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren richtet sich die Vergütung des Anwalts nach Teil 3 Abschnitt 1 VV, also nach den Nrn. 3100 ff. VV. Hinzu kommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV. Der Anwalt erhält eine 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV), die sich unter den Voraussetzungen der Nr. 3101 Nr. 1 u. 2 VV auf 0,8 ermäßigen kann. Der Ermäßigungstatbestand der Nr...mehr

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AGS 08/2011, Schadensersatz... / Leitsatz

Verwendet eine Firma eine Internetseite, die das Verständnis erweckt, durch das Herunterladen von Softwareprogrammen würden keine Kosten verursacht, und wird tatsächlich ein Mindestabonnement abgerechnet, ist kein Vertrag darüber zustande gekommen. Erhalten die Internetseiten keinen Hinweis auf Kosten für das Herunterladen von Programmen und wird dem Nutzer nicht eindeutig v...mehr

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AGkompakt 06/2011, Erstreck... / V. Keine Erstreckung auf die Abwehr einer Vollstreckung oder Vollziehung

Erstreckung gilt nicht für Abwehr einer Vollstreckungs- oder Vollziehungsmaßnahme Die Erstreckungswirkung des § 48 Abs. 2 S. 1 RVG gilt nur für den jeweiligen Antragsteller des einstweiligen Verfügungsverfahrens, Arrestverfahrens oder Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, da nur er vollziehen oder vollstrecken kann. Daher erstreckt sich die Bewilligung der Proz...mehr

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FF 07/2009, Zum Bedarf und ... / Anmerkung

Anmerkung der Redaktion: Der BGH hatte in der Entscheidung bekanntlich die Sache an das OLG Düsseldorf zur Prüfung der Frage zurückverwiesen, ob sich aus dem Gesichtspunkt einer überobligationsmäßigen Doppelbelastung ungeachtet des gesetzlichen Regelfalles eines dreijährigen Betreuungsunterhalts Fallgruppen bilden lassen, die auf Erfahrungswerten beruhen und – z.B. nach dem A...mehr

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AGS 01/2011, Erstattungsfäh... / 1 Anmerkung

(bereits abgedr. in AGS 2010, 516) Dem Beschluss ist uneingeschränkt zuzustimmen. Aufgrund des in Art. 5 Abs. 3 GG wurzelnden Gewohnheitsrechts sind Rechtslehrer als Prozessvertreter in Zivilsachen zugelassen,[1] denn die Prozessvertretung gehört zu ihrem verfassungsrechtlich geschützten Wirkbereich.[1] Rechtslehrer sind Professoren und Lehrbeauftragte mit der Befähigung zum R...mehr

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AGS 01/2011, Verfahrenswert... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet richtige Ansätze, im Ergebnis ist sie falsch: Ein Versorgungsausgleichsverfahren wird verfahrensrechtlich eingeleitet, wenn der Scheidungsantrag bei Gericht anhängig gemacht worden ist. Auch in den Fällen des § 3 Abs. 3 VersAusglG erfolgt eine Verfahrenseinleitung von Amts wegen. Würde sich das FamG mit dem Versorgungsausgleich nach Einleitung des ...mehr

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AGS 10/2009, Einwand fehlen... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Ein gebührenrechtlicher Einwand ist hier weit und breit nicht zu sehen. Ausweislich des Sachverhalts hat der Auftraggeber nicht nur bestritten, dem Anwalt eine Vollmacht erteilt zu haben, sondern ihm einen Auftrag erteilt zu haben. Dies ist ein nichtgebührenrechtlicher Einwand. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber die "Vollmacht" bestre...mehr

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AGkompakt 01/2009, Abrechnu... / Leitsatz

Bei der Unfallschadenregulierung kommt eine Tätigkeit für mehrere Auftraggeber verhältnismäßig häufig vor. Auf der Aktivseite gibt es nicht selten mehrere Geschädigte eines Verkehrsunfalls – beispielsweise den Eigentümer, dessen Pkw beschädigt wurde, sowie den Fahrer oder auch einen Beifahrer, die verletzt wurden. Auf der Passivseite werden neben dem Fahrer regelmäßig auch d...mehr

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AGS 10/2009, Abrechnung in ... / 2 Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel hat aus den Gründen des gerichtlichen Schreibens vom 19.2.2009 Erfolg. Es heißt dort: Zu Unrecht wird dem Beschluss des Senats v. 22.6.1978–1 W 144/78, teilweise veröffentlicht in JurBüro 1979, 543, entnommen, dass die im Anordnungsverfahren nach §§ 916, 935 ZPO erwachsene und festgesetzte Verfahrensgebühr aufgrund der Kostenentscheidung des Aufhebu...mehr

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AGkompakt 11/2011, Einwand ... / 1 I. Der Fall

Im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG hatte der Antragsgegner eingewandt, dass ihm ein Schadensersatzanspruch gegen den Anwalt zustehe, da dieser das Mahnverfahren betrieben habe, obwohl eine Verjährungsunterbrechung auch auf andere Weise kostengünstiger hätte erreicht werden können. Es läge damit eine schuldhafte Verletzung des Anwaltsvertrages vor, die den Vergü...mehr

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AGS 10/2011, Keine Verpflic... / 1 Sachverhalt

Im zugrunde liegenden Verfahren hatten die Parteien einen Vergleich geschlossen, wonach der Kläger 70 % der Kosten zu tragen hatte und die Beklagte 30 %. Der Kläger war rechtsschutzversichert mit einer Selbstbeteiligung von 150,00 EUR. Der Rechtsschutzversicherer des Klägers hatte die Kosten seines Anwalts auch bereits bezahlt, allerdings abzüglich der vereinbarten Selbstbet...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 5. Vertretung mehrerer unterhaltsberechtigter Kinder

Vertritt der Anwalt mehrere unterhaltsberechtigte Kinder, ist zunächst die Frage nach dem Rang der Unterhaltsberechtigung zu stellen. Bei "ranggleichen" Kindern, also mehreren minderjährigen Kindern oder mehreren minderjährigen und privilegiert volljährigen Kindern (§ 1603 Abs. 2 S. 2 BGB), die alle gem. § 1609 Nr. 1 BGB auf der ersten Rangstufe stehen, liegen gleichgerichte...mehr

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zfs 07/2011, Kostenschuldne... / 3 Anmerkung:

Vereinzelt ist bisher die Auffassung vertreten worden, die Aktenversendungspauschale gehöre zu den allgemeinen, durch die Gebühren abgegoltenen Geschäftskosten, so zu § 25 Abs. 1 BRAGO (LG Berlin RVGreport 2005, 150 (Hansens); AG Tiergarten AnwBl. 1995, 571; AG München JurBüro 1995, 544 m. Anm. Enders; AG Nordhorn JurBüro 1995,305 m. Anm. Enders). Noch abenteuerlicher ist di...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / a) Einreichung des Scheidungsantrags und Erlass der Aussetzungsentscheidung nach dem 1.1.2007

Sowohl für das Alt-Verbundverfahren als auch für die selbstständige Familiensache gilt das RVG. Praxis-Beispiel Der Scheidungsantrag wurde 2007 gestellt. Im Jahr 2008 wird über die Scheidung entschieden und der Versorgungsausgleich ausgesetzt. Der Wert beträgt 9.500,00 EUR für die Scheidung und 1.000,00 EUR für den Versorgungsausgleich. Nach dem 1.9.2009 wird der Versorgungsa...mehr

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AGkompakt 06/2009, Gebühren... / II. Insolvenzverfahren

Nennwert der Gläubigerforderung entscheidend Für die Tätigkeit im Insolvenzverfahren entsteht – egal ob der Anwalt den Schuldner oder einen Gläubiger vertritt – eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3317 VV RVG. Bei Vertretung des Schuldners berechnen sich die Gebühren nach dem Wert der Insolvenzmasse. Der in § 28 Abs. 1 S. 2 RVG angeordnete Mindestwert von 4.000 EUR gilt nur fü...mehr

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AGkompakt 05/2011, Abschlus... / 3 III. Der Praxistipp

Verminderte Verfahrensgebühr auch bei Rechtsmittel nur zur Fristwahrung Wird ein Rechtsmittel mit dem ausdrücklichen Hinweis eingelegt, dass es (zunächst) nur zur Fristwahrung erfolgt, hindert dies nicht die Entstehung der verminderten Verfahrensgebühr nach Nrn. 3200, 3201 VV. Denn nach ständiger Rspr. darf der Gegner auch in solchen Fällen einen Anwalt beauftragen, der für i...mehr

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zfs 06/2011, Schadensersatz... / Sachverhalt

Das AG hatte den Bekl. zur Zahlung einer Werklohnforderung in Höhe von 1.747,78 EUR nebst Zinsen und zur Erstattung vorgerichtlicher Anwaltskosten als Verzugschaden in Höhe von 192,90 EUR (1,3 Geschäftsgebühr nebst Postentgeltpauschale) ebenfalls zzgl. Zinsen verurteilt. Das LG hat die hiergegen vom Bekl. eingelegte Berufung zurückgewiesen. Die zugelassene Revision des Bekl....mehr

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AGS 02/2009, Bei mehreren A... / 3 Anmerkung

Dass die Entscheidung des LSG unzutreffend ist, lässt sich an Hand eines einfachen Beispiels beweisen: Der Anwalt vertritt in einer Angelegenheit, in der sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert richten, vier Auftraggeber. Damit beläuft sich bereits die Mindestgebühr der Nr. 2300 VV auf (0,5 + 0,3 + 0,3 + 0,3 =) 1,4. Nun kann es aber schlechterdings sein, dass die Schwellen...mehr

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zfs 03/2009, Lösungsmöglich... / 3 Anmerkung

Zur Reichweite des Abfindungsvergleichs bei Vorbehalt weiterer Ansprüche wegen künftiger Verschlechterungen des Gesundheitszustandes des Geschädigten vgl. OLG Thüringen zfs 2007, 27; OLG München zfs 2007, 380. Das hohe anwaltliche Risiko bei Abschluss eines Abfindungsvergleichs beruht darauf, dass der von ihm vertretene Mandant der Angemessenheit des Vergleichs weniger vertra...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / 2. Anrechnung der Gebühren

Ist in dem alten Verbundverfahren bereits eine Vergütung für die Folgesache Versorgungsausgleich entstanden, muss sich der Anwalt diese nach § 15 Abs. 2 S. 1 RVG anrechnen lassen, da es sich i.S.d. § 21 Abs. 3 RVG bei der abgetrennten Folgesache und dem nun wiederaufgenommenen Verfahren um eine Angelegenheit handelt.[13] Die Wiederaufnahme des Versorgungsausgleichsverfahrens ...mehr

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FF 03/2009, Interessenkolli... / 2. Beratung beider Partner vor der Ehe/Erarbeitung eines Ehevertrags

Das für die einvernehmliche Scheidung Gesagte gilt grundsätzlich auch für die gemeinsame Beratung ehewilliger Parteien im Vorfeld der Heirat und für die Erarbeitung eines Ehevertrags.[14] De facto ist auch hier ein originärer Interessengegensatz (nämlich das objektive Interesse, für sich selbst zu Lasten des anderen das "Beste" herauszuschlagen) gegeben.mehr

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AGS 12/2009, Vorschusszahlu... / 2 Aus den Gründen

Der Senat tritt der angefochtenen Entscheidung in allen Punkten bei. Mit der Beschwerde werden keine neuen Gesichtspunkte vorgebracht, so dass der Senat sich auf folgende Anmerkungen beschränkt: a) Hinsichtlich der Anrechnung des Vorschusses entspricht die Entscheidung des LG über die zitierte Rspr. hinaus auch der Rspr. des Senats. Der Senat hat mit Beschl. v. 3.6.2008–2 Ws...mehr

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AGS 04/2011, Kosten und Ver... / c) Anwendung von BRAGO und RVG – Einreichung des Scheidungsantrags zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004

Wurde der Scheidungsantrag zwischen dem 1.1.2002 und dem 30.6.2004 eingereicht, gilt für das Alt-Verbundverfahren wegen § 61 RVG noch die BRAGO, während für das selbstständige Verfahren wegen Art. 111 Abs. 4 FGG-RG das neue Recht anzuwenden ist, wozu auch die Bestimmungen des RVG gehören. Zu beachten ist zugleich der unterschiedliche Umsatzsteuersatz in Alt-Verbundverfahren ...mehr

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zfs 05/2009, Psychische Sch... / b) Beweislast und Anforderungen an den Parteivortrag

Der psychische Folgeschaden betrifft die haftungsausfüllende Kausalität. Dem Geschädigten kommt daher die Beweiserleichterung des § 287 ZPO zugute, wonach eine überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreichend ist. Diese Beweiserleichterung entbindet den Anwalt des Geschädigten natürlich nicht davon, einen psychischen Folgeschaden darzulegen und unter Beweis zu stellen, denn nur d...mehr

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AGS 10/2009, Zwei Postentge... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt war in einem Bußgeldverfahren zunächst vor der Verwaltungsbehörde tätig und anschließend im erstinstanzlichen gerichtlichen Verfahren. Der Betroffene wurde freigesprochen. Seine notwendigen Auslagen wurden der Staatskasse auferlegt. Er beantragte daraufhin die Festsetzung seiner Kosten, darunter zwei Postentgeltpauschalen, eine für das Verfahren vor der Verwaltung...mehr

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AGS 03/2009, Umsatzsteuer a... / Leitsatz

Stellt der Anwalt seinem Auftraggeber eine von ihm gezahlte Aktenversendungspauschale in Rechnung, ist darauf Umsatzsteuer zu erheben. AG Dortmund, Beschl. v. 7.1.2009–736 Ds-212 Js 2312/07–336/08mehr

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zfs 04/2011, 1,5 Geschäftsg... / 2 Aus den Gründen:

"… Zwischen den Parteien ist alleine streitig, ob eine Geschäftsgebühr mit einem Faktor von 1,5 oder nur von 1,3 angefallen ist. Nach Auffassung des Gerichts ist im vorliegenden Fall eine Geschäftsgebühr mit einem Faktor von 1,5 angemessen. Nach Nr. 2300 VV/RVG kann der Anwalt eine Geschäftsgebühr mit einem Faktor von 0,5 bis 2,5 geltend machen. Eine Gebühr von mehr als 1,3 ...mehr