Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 6.4 Auseinanderfallende örtliche Zuständigkeiten

Rz. 45 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO kann jede natürliche oder juristische Person gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Datenschutzaufsicht einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf einlegen. Dieses Recht steht den betroffenen Personen neben einem "verwaltungsrechtlichen" Rechtsbehelf offen. Es besteht somit die Möglichkeit, dass das gleiche Anliegen ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.1 Beschluss der Aufsichtsbehörde (Art. 78 Abs. 1 DSGVO)

Rz. 7 Nach Art. 78 Abs. 1 DSGVO hat jede natürliche oder juristische Person – unbeschadet eines anderweitigen "verwaltungsrechtlichen" oder außergerichtlichen Rechtsbehelfs – das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen einen sie betreffenden rechtsverbindlichen Beschluss einer Aufsichtsbehörde. Dies betrifft insbesondere die Ausübung von Untersuchungs-, Ab...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 2.1.2 Untätigkeitsklage (Art. 78 Abs. 2 DSGVO)

Rz. 10 Nach Art. 78 Abs. 2 DSGVO hat jede betroffene Person auch das Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf, wenn die zuständige Datenschutzaufsicht sich nicht mit einer Beschwerde befasst oder die betroffene Person nicht innerhalb von drei Monaten über den Stand oder das Ergebnis der erhobenen Beschwerde in Kenntnis gesetzt hat.[1] Bei den entsprechenden Strei...mehr

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§ 12 Versteigerungstermin / E. Hinweis- und Belehrungspflicht

Rz. 13 Es ist völlig unbestritten, dass die Aufklärungs- und Hinweispflicht zu einer der wichtigsten Amtspflichten auch im Zwangsversteigerungsverfahren zählt.[24] Die Grenzen der Hinweis- und Belehrungspflicht werden durch die verfassungsrechtliche Neutralitätspflicht des Rechtspflegers gezogen.[25] Rz. 14 Wo, wann, wer zu belehren ist und welche konkreten Hinweise in welche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 8 Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Rz. 91 Die Abgabe der Vermögensauskunft kann nach § 284 Abs. 9 AO in das zentrale Schuldnerverzeichnis[1] eingetragen werden.[2] Die Eintragungsanordnung ist kurz zu begründen, was sich allein schon aus der Tatsache erklärt, dass es sich um eine Ermessensentscheidung handelt. Sie ist dem Vollstreckungsschuldner ferner zuzustellen. Hinsichtlich des Inhalts der Eintragungsanor...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 9 Abweichungen zwischen alter und neuer Rechtslage

Rz. 98 Durch die seit dem 1.1.2013 geltende Rechtslage haben sich einige Änderungen ergeben, die sich nicht allein auf die neue Terminologie beschränken. An wesentlichen Unterschieden sind insbesondere zu nennen: Entgegen der bisherigen Rechtslage ist nunmehr kein Vollstreckungsversuch mehr erforderlich, damit die Verwaltung eine Vermögensauskunft in die Wege leiten kann; im ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 8 Vorverfahren (§ 32i Abs. 9 AO)

Rz. 53 Eine Klage ist nach § 44 FGO i. d. R. nur dann zulässig, wenn das Vorverfahren über den außergerichtlichen Rechtsbehelf erfolglos geblieben ist. Der in Art. 19 Abs. 4 GG angesprochenen richterlichen Überprüfung wird also ein Verwaltungsverfahren vorgeschaltet. Das teilweise erfolglose Vorverfahren ist somit grundsätzlich eine Prozessvoraussetzung. Fehlt es daran, darf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 28... / 6.5.1 Ladung

Rz. 52 Die Finanzbehörde hat den Vollstreckungsschuldner nach § 284 Abs. 4 AO zum Termin zur Abnahme der Vermögensauskunft zu laden. Diese Ladung ist regelmäßig die Anordnung der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.[1] Die Bestimmung des Termins zur Abgabe eines Vermögensverzeichnisses und Abnahme der Versicherung an Eides statt ist ein unselbstständiger Teil des einheit...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Zuständigkeit der FG wird grundsätzlich in der FGO geregelt. Mit § 32i AO wird nun erstmals in der AO eine Zuständigkeitsregelung zugunsten der Finanzgerichtsbarkeit aufgenommen. Schober [1] kritisiert den Standort des § 32i AO. Nach seiner Auffassung hätten die Regelungen an verschiedenen Stellen in der FGO und in § 348 AO aufgenommen werden müssen. Unter systematis...mehr

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§ 6 Antragstellung / A. Vollstreckungsvoraussetzungen

Rz. 1 Bevor der Gläubiger die Zwangsversteigerung beantragt oder einem laufenden Verfahren beitritt, muss er prüfen, ob die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sind. Fehlt eine Zwangsvollstreckungsvoraussetzung, kann das Gericht den Antrag nach Ablauf einer angemessenen Frist zurückweisen.[1] Die damit verbundenen Kosten fallen als nicht notwendige Kosten dem Glä...mehr

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§ 9 Verkehrswert des Grunds... / IV. Zeitpunkt der Festsetzung

Rz. 20 Wann genau das Versteigerungsgericht den Verkehrswert festsetzen soll, wird unterschiedlich beantwortet. In der Praxis erfolgt die Verkehrswertfestsetzung häufig gleichzeitig mit der Terminsbestimmung. Nach der Änderung seit dem 1.8.1998 in § 38 S. 1 ZVG soll die Terminsbestimmung u.a. auch den Verkehrswert des Grundstücks enthalten. Die Gesetzesänderung orientiert si...mehr

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§ 1 Vollstreckungsmöglichke... / II. Eigentumsgarantie

Rz. 20 Nach Einfügung des § 85a ZVG mit Wirkung v. 1.7.1979 konnten die bis dahin ergangenen Entscheidungen des BVerfG zur Eigentumsgarantie nach Art. 14 GG weitgehend kompensiert werden. Der Zuschlag muss von Amts wegen versagt werden, wenn das abgegebene bare Meistgebot unter Hinzurechnung der nach den Versteigerungsbedingungen bestehen bleibenden Rechte 50 % des Verkehrsw...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 4 Rechtsschutz

Rz. 25 Erfolgt eine Pfändung unter Verstoß gegen § 295 AO, ist die Pfändung nicht etwa nichtig, sondern nur anfechtbar.[1] Statthaftes Rechtsmittel für das Vollstreckungsverfahren nach der AO ist der Einspruch. Im gerichtlichen Verfahren ist eine Anfechtungsklage zu erheben. Nach Abschluss des Vollstreckungsverfahrens verbleibt bei einem entsprechenden Interesse die Möglichk...mehr

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§ 9 Verkehrswert des Grunds... / I. Sachverständiger

Rz. 7 Regelmäßig wird der Verkehrswert durch einen öffentlich bestellten Gutachter geschätzt, möglich ist jedoch auch die Beauftragung eines Gutachterausschusses.[5] Rz. 8 Für die Richtigkeit des Wertgutachtens, das der Verkehrswertfestsetzung zugrunde gelegt wird, kann der Ersteher jedoch nicht gegen den Gutachterausschuss aus Amtspflichtverletzung vorgehen.[6] Die Festsetzu...mehr

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§ 8 Vollstreckungsschutz / I. § 30a ZVG

Rz. 1 Auf Antrag des Schuldners kann das Zwangsversteigerungsverfahren einmal, und nach Fortsetzung ein weiteres Mal einstweilen auf die Dauer von jeweils höchstens sechs Monaten eingestellt werden, §§ 30a, 30c ZVG. Wegen des Prinzips der Einzelverfahren muss der Schuldner gegenüber jedem betreibenden Gläubiger einen Einstellungsantrag stellen. Rz. 2 Nur unter Zahlungsauflage...mehr

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§ 14 Erlösverteilung / 1. Sofortige Auszahlung

Rz. 59 Das Meistgebot nebst Zinsen, § 49 Abs. 1 ZVG, hat der Ersteher spätestens im Verteilungstermin an das Gericht (Gerichtszahlstelle) unbar zu zahlen. Erscheint der Empfangsberechtigte im Termin nicht, erfolgt die Auszahlung von Amts wegen und der auszuzahlende Betrag wird an den nicht erschienenen Berechtigten überwiesen. Kann die Auszahlung oder Überweisung nicht erfol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und andere vertretungsberechtigte Personen

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] wurde § 52d FGO neu eingefügt. § 52d FGO statuiert eine Pflicht für Rechtsanwälte, Behörden und nach § 62 FGO vertretungsberechtigte Personen, die sich eines dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach[2] vergleichbaren elektronischen Postfachs bedienen können, den elektronischen Rech...mehr

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AGS 04/2022, Übernahme der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Anträge auf Gewährung einer Reiseentschädigung an mittellose Personen werden in der Praxis gar nicht einmal so selten gestellt. Gleichwohl sind sich sowohl die Gerichte als auch die Rechtsanwälte nicht immer sicher, welche Rechtsgrundlagen hierfür bestehen. Dieses Problem und die praktischen Auswirkungen der Gewährung einer Reiseentschädigung sollen nachfolgend erörtert werd...mehr

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AGS 04/2022, Keine Verpflic... / II. Zulässigkeit der Anhörungsrüge

Nach Auffassung des OVG Lüneburg war die Anhörungsrüge nach § 152a Abs. 1 Nr. 1 VwGO statthaft, da gegen die Entscheidung des Senats vom 6.10.2021 ein Rechtsmittel oder ein anderer Rechtsbehelf nicht gegeben war. Nach den weiteren Ausführungen des OVG Lüneburg bestand für die Anhörungsrüge in dem PKH-Verfahren auch kein Vertretungszwang nach § 67 Abs. 4 VwGO. Es handele sich ...mehr

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zfs 04/2022, Im Verfahren d... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [4] II. 1. Zur Entscheidung über eine Erinnerung nach § 66 GKG, die nach der Klarstellung vom 30.6.2021 als Rechtsbehelf ausdrücklich gewünscht ist, ist der 5. Senat des BSG als Kostensenat berufen .§ 66 Abs. 1 S. 1 GKG i.V.m. Rn 5 Nr. 10 des Geschäftsverteilungsplans des BSG für das Jahr 2021, Stand 1.7.2021). Er entscheidet durch den zuständigen Berichterstatter als E...mehr

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zfs 04/2022, Einfluss der A... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des BAG bedarf einiger Erörterungen. Der Einfluss der Anhörungsrüge Der Entscheidung ist zuzustimmen, wenn – was sich aus dem Sachverhalt nicht eindeutig ergibt – das BAG am 14.10.2020 durch einen einheitlichen Beschluss sowohl die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen als auch den Streitwert festgesetzt hat. Sind diese Entscheidungen ...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / aa) Betrauung eines Verfahrensbeistandes zugleich mit den Aufgaben einer Ergänzungspflegschaft

Zu dieser Frage hat das OLG Karlsruhe[163] Stellung genommen. Es kommt zu dem Ergebnis, dass wegen der ganz unterschiedlichen Aufgaben und Pflichten des Verfahrensbeistandes einerseits und der des Ergänzungspflegers andererseits von vornherein die Gefahr eines Rollenkonflikts besteht, den es im Interesse des Kindeswohls zu vermeiden gilt. Zentrale Aufgabe des Verfahrensbeista...mehr

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Grundsteuer: Feststellung d... / 3.1 Allgemeines

Als Besteuerungsgrundlagen bezeichnet § 199 Abs. 1 AO "die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind". Die Ermittlung (Feststellung) der Besteuerungsgrundlagen geschieht regelmäßig nicht durch einen besonderen Verwaltungsakt, sondern (inzidenter) im Steuerbescheid. Als Folge dessen bestimmt § 157 Abs. 2 ...mehr

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zfs 04/2022, Feststellung e... / Sachverhalt

Das LG Stuttgart hatte die Angeklagten jeweils wegen Gründung einer kriminellen Vereinigung in Tateinheit mit Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung verurteilt. Auf die Revision der meisten Angeklagten hat der BGH durch Urt. v. 31.5.2016 – 3 StR 86/16 – StV 2018, 95 – das Urteil des LG Stuttgart mit seinen Feststellungen aufgehoben und die Sache zur neuen Verhan...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / Exkurs: Schriftliche Stellungnahme

Weder die BT-Drucks 19/23707[93] noch die BR-Drucks 634/20[94] treffen irgendwelche Aussagen darüber, wie der schriftliche Bericht des Verfahrensbeistandes auszusehen hat. Auch Jokisch [95] weist in ihrer Kommentierung zur Neufassung des § 158b FamFG nur darauf hin, dass der Verfahrensbeistand eine schriftliche Stellungnahme erstatten soll. Nach Ansicht des Gesetzgebers[96] "...mehr

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zfs 04/2022, Einfluss der A... / Leitsatz

Die Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG hemmt nicht die Rechtskraft. Sie ist daher kein Rechtsmittel, sondern allein rechtskraftdurchbrechend und führt nur dann, wenn dem Verfahren nach § 78a Abs. 5 ArbGG Fortgang gegeben wird, zu einem späteren Zeitpunkt zur Rechtskraft. BAG, Beschl. v. 22.6.2021 – 3 AZN 515/20 (A)mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / m) Beendigung der Verfahrensbeistandsbestellung, § 158 Abs. 4 FamFG

Die Beendigung der Verfahrensbeistandsbestellung, die bislang in § 158 Abs. 7 FamFG a.F. enthalten war, ist nunmehr in § 158 Abs. 4 FamFG geregelt. Die Beendigung tritt mit der Aufhebung der Bestellung, mit Rechtskraft der das Verfahren abschließenden Entscheidung oder mit dem sonstigen Abschluss des Verfahrens, § 158 Abs. 4 Satz 1 FamFG. Hieraus folgt, dass die Bestellung d...mehr

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AGS 04/2022, Absehen von de... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um die Festsetzung einer Gebühr nach Nr. 4142 VV. Die Staatsanwaltschaft hat am 9.6.2020 Anklage wegen Steuerhinterziehung und wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt gegen den Angeklagten erhoben. Von einer Einziehung hatte sie zuvor gem. § 421 Abs. 3 StPO abgesehen. Soweit sie darüber hinaus im Ermittlungsverfahren Tatvorwürfe nach § 154 Abs...mehr

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zfs 04/2022, Einfluss der A... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [1] Die mit Schreiben des Klägers vom 9.6.2021 erhobene “Erinnerung' zur Festsetzung des Gegenstandswerts (richtig: Streitwertes), mit der die Änderung des im Beschluss des Senats vom 14.10.2020 festgesetzten Streitwerts erstrebt wird, hat keinen Erfolg. Dem als Antrag auf Neufestsetzung des für die Gerichtsgebühren maßgebenden Werts zu verstehenden Begehren des Klägers...mehr

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zfs 04/2022, Betrieb eines ... / 1 Aus den Gründen:

I. Die Berufung der Klägerin ist begründet, soweit sie sich gegen die vom Landgericht angenommene Mithaftung zu einer Quote von 25 % im Verhältnis zur Beklagten zu 2) wendet. Soweit die Klägerin ihre Ansprüche gegen den Beklagten zu 1) weiterverfolgt, bleibt ihre Berufung hingegen ohne Erfolg. 1. Die Klägerin hat gegen die Beklagte zu 2) über die bereits vorprozessual gezahlt...mehr

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AGS 04/2022, Anwaltsvergütu... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des BFH ist im Ergebnis zuzustimmen. Allerdings bedarf die Begründung des BFH, warum nur eine einzige gebührenrechtliche Angelegenheit vorliegt, einiger Anmerkungen. 1. Dieselbe Angelegenheit Für die Frage, ob dieselbe Angelegenheit i.S.v. § 7 Abs. 1 RVG vorliegt oder ob verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten gegeben sind, in denen der Rechtsanwalt di...mehr

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zfs 04/2022, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde führt zur Einstellung des Verfahrens, da Verfolgungsverjährung eingetreten ist und damit ein von Amts wegen zu beachtendes Verfahrenshindernis vorliegt. 1. Folgender Verfahrensablauf liegt zugrunde: Die Zentrale Bußgeldstelle im Bayer. Polizeiverwaltungsamt ermittelte über das KB...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / d) Begründung der Bestellung des Verfahrensbeistandes?

Ob die Bestellung eines Verfahrensbeistandes eingehend begründet werden muss, ist umstritten.[17] Zweifel hieran könnten sich aus § 158 Abs. 2 Satz 2 FamFG ergeben, der bestimmt, dass nur in Fällen des Absehens von der Bestellung eines Verfahrensbeistandes eine Begründung erforderlich ist. Im Hinblick darauf, dass es mit dem grundsätzlichen Inkrafttreten des Gesetzes zur Bek...mehr

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zfs 04/2022, Im Verfahren d... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des – Einzelrichters des – BSG ist zuzustimmen. Bindung an die Streitwertfestsetzung Der Kostenbeamte und dem folgend der im Erinnerungsverfahren gegen den Gerichtskostenansatz tätige Erstrichter und auch das für das Beschwerdeverfahren betreffend den Gerichtskostenansatz zuständige Beschwerdegericht sind an die Festsetzung des Streitwertes durch das Prozessge...mehr

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zfs 04/2022, Feststellung e... / 2 Aus den Gründen:

Zitat [1] Der Antragsteller hat wegen des besonderen Umfangs und der besonderen Schwierigkeit seiner Tätigkeit im Revisionsverfahren gemäß § 42 RVG eine Pauschgebühr in Höhe von 1.100 EUR beantragt. Die Vertreterin der Bundeskasse befürwortet dies. [2] Der Antrag ist bereits unzulässig. [3] 1. Über den Antrag entscheidet der Senat in einer Spruchgruppe mit fünf Bundesrichtern. ...mehr

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zfs 04/2022, Unzulässige Be... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 OWiG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde erweist sich als unbegründet. 1. Ein Verwerfungsurteil nach § 74 Abs. 2 OWiG ist grundsätzlich nur mit einer Verfahrensrüge angreifbar, die den Anforderungen nach § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG genügen muss. Diesen strengen Anforderungen genügt das Recht...mehr

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FF 04/2022, Der Verfahrensb... / a) Der berufsmäßig handelnde Verfahrensbeistand

Die Höhe hängt bei einem berufsmäßig handelnden[129] Verfahrensbeistand davon ab, ob er im Rahmen einer originären oder zusätzlichen Aufgabe tätig geworden ist. Bei der originären Aufgabe erhält er für jeden Rechtszug eine einmalige Vergütung von 350 EUR, ansonsten 550 EUR. Diese Posten wie z.B. Fahrtkosten,[130] Auslagen[131] können daher nicht gesondert in Rechnung gestell...mehr

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AGS 04/2022, Absehen von de... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Die Entscheidung ist m.E. falsch und es stellt sich mal wieder die Frage, warum sich die Gerichte mit der Festsetzung der zusätzlichen Gebühr Nr. 4142 VV so schwertun; man wird müde, immer wieder diese falschen Entscheidungen zu kommentieren. Aber, wenn man die Frage stellt, liegt die Antwort an sich auf der Hand. Es handelt sich bei der Nr. 4142 VV um eine Wertgebühr, di...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.3 Wahl der Verfahrensart

Grundsätzlich haben die Prozessbeteiligten zunächst zu prüfen, in welcher Verfahrensart ein Konflikt vor Gericht auszutragen ist. Diese Wahl der Verfahrensart ist dann von Amts wegen durch das Gericht zu überprüfen. Ist sie rechtsirrig erfolgt, wurde also Klage erhoben, wo ein Antrag im Beschlussverfahren zu stellen gewesen wäre oder umgekehrt, dann ist die Klage oder der An...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.6.2 Anschlussbeschwerde

Auch nach Ablauf der Beschwerdefrist kann sich ein Beteiligter mit einer eigenen Beschwerde der fristgerechten Beschwerde eines anderen Beteiligten anschließen, indem er eine unselbstständige Anschlussbeschwerde einlegt. Voraussetzung für die Anschlussbeschwerde ist die Beschwerdebefugnis des das Rechtsmittel einlegenden Beteiligten. Die an keine Frist gebundene Anschlussbes...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.13 Rechtskraft und Präjudizwirkung

Die Entscheidungen des Arbeitsgerichts per Beschluss nach § 84 ArbGG sind der formellen und der materiellen Rechtskraft fähig. Formelle Rechtskraft besteht, wenn durch Zeitablauf kein Rechtsmittel mehr gegen die Entscheidung eingelegt werden kann. Der Umfang der materiellen Rechtskraft richtet sich nach den §§ 323, 325 ZPO. Im Gegensatz zum Urteilsverfahren wirkt die materie...mehr

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Gebührenstreitwert im Überg... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche GKG-Bestimmung in einem Altverfahren anwendbar ist, bei dem das Rechtsmittel nach dem 30.11.2020 eingelegt wird. Von der Antwort ist abhängig, wie man den Gebührenstreitwert ermittelt. Die Übergangsbestimmungen In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden nach § 71 ...mehr

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Gebührenstreitwert im Überg... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K geht gegen Wohnungseigentümer B bereits vor dem 1.12.2020 auf Unterlassung vor (hier: Wohnen in den Räumen eines Teileigentums). Zu fragen ist, ob bei einem Rechtsmittel (hier: Nichtzulassungsbeschwerde) § 49a GKG a. F. anwendbar ist.mehr

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Gebührenstreitwert im Überg... / 1 Leitsatz

In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem wohnungseigentumsrechtlichen Übergangsfall nach dem 30.11.2020 eingelegt worden ist und einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch betrifft, bestimmt sich der Streitwert gem. § 71 Abs. 1 Satz 2 GKG nicht mehr nach § 49a GKG a. F., sondern nach den ZPO-Wertvorschriften.mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3.6 Rechtsmittel

Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts kann sowohl vom beteiligten Personalratsmitglied als auch vom Personalrat selbst, sowie bei abweisendem Beschluss vom Dienststellenleiter, Beschwerde zum OVG oder VGH eingelegt werden, § 108 Abs. 2 BPersVG i. V. m. § 87 Abs. 1 ArbGG. Gegen den Beschluss des OVG kann Rechtsbeschwerde an das BVerwG gemäß § 92 ArbGG eingelegt werde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6.1 Zerlegungsverfahren (§§ 185-189 AO)

Rz. 23 Nach § 185 AO sind die für das Steuermessbetragsverfahren geltenden Vorschriften (§ 13 GrStG Rz. 55 ff.) auf die im GrStG vorgesehene Zerlegung von Steuermessbeträgen entsprechend anzuwenden, soweit in den §§ 185 ff. AO nichts anderes bestimmt ist. Infolgedessen sind gem. § 185 AO i. V. m. § 184 Abs. 1 S. 3 AO im Rahmen der Zerlegung die Vorschriften über die Durchführ...mehr

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Roscher, GrStG § 11 Persönl... / 4 Haftungsinanspruchnahme

Rz. 16 Liegen die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der haftungsbegründenden Vorschrift nach § 11 GrStG vor, kann die Gemeinde als Steuergläubiger gegenüber dem persönlich Haftenden die Haftungsschuld mit Haftungsbescheid nach § 191 AO festsetzen und ggf. durch Zahlungsaufforderung nach § 219 AO einfordern. Die Vorschriften zur Durchführung des Haftungsverfahrens in § 19...mehr

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Roscher, GrStG § 22 Zerlegu... / 6 Verfahrensrechtliche Grundsätze

Rz. 22 Während in §§ 22, 23 GrStG das materielle Zerlegungsrecht geregelt wird, ergeben sich die verfahrensrechtlichen Vorschriften für die Zerlegung aus §§ 185 ff. AO. Besteht Streit darüber, welche Gemeinde steuerberechtigt ist, ist anstelle des Zerlegungsverfahrens das Zuteilungsverfahren nach § 190 AO durchzuführen (Rz. 29). Beide Verfahrensteile sind jeweils verselbststä...mehr

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Roscher, GrStG § 13 Steuerm... / 2 Steuermessbetragsverfahren – Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Rz. 12 § 13 Abs. 1 S. 1 GrStG bestimmt, dass bei der Berechnung der Grundsteuer von einem Steuermessbetrag auszugehen ist. Damit wird im Besteuerungsverfahren für die Grundsteuer das Steuermessbetragsverfahren angeordnet, das zwischen das Grundsteuerwertverfahren (Feststellung der Grundsteuerwerte nach § 219 BewG) durch die Finanzbehörden und das Steuerfestsetzungsverfahren d...mehr

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Roscher, GrStG § 8 Teilweis... / 2 Räumliche Abgrenzung der steuerbegünstigten Benutzung (Abs. 1)

Rz. 10 Lässt sich von einem Steuergegenstand (§ 2 GrStG), der sowohl nach §§ 3,4 GrStG steuerbegünstigten Zwecken als auch anderen (nicht steuerbegünstigten) Zwecken dient, der Teil des Steuergegenstandes, der für steuerbegünstigte Zwecke benutzt wird, räumlich abgrenzen, ist nach § 8 Abs. 1 GrStG nur dieser Teil des Steuergegenstandes steuerfrei. Die räumliche Abgrenzung bzw...mehr