Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / III. Die Gegenmeinung des XII. Zivilsenats des BGH

Die Auffassung des I. und des III. ZS des BGH ist auch in den Reihen des BGH auf Widerspruch gestoßen. So hat der XII. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 25.1.2017[17] die Auffassung vertreten, erstattungsfähige Kosten i.S.v. § 80 S. 1 FamFG seien auch solche Kosten, die der Antrag- oder Rechtsmittelgegner in nicht vorwerfbarer Unkenntnis von der Rücknahme des Antrags oder Rech...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme d... / II. Einführung einer Nichtzulassungsbeschwerde in Familiensachen und in FamFG-Erbsachen

Die Nichtzulassungsbeschwerde, ein im Zivilrecht übliches Rechtsmittel, ist in Familiensachen nicht gegeben. Der DAV bedauert unter Bezug auf die DAV-Initiativstellungnahme Nr. 28/2015 überdies ganz außerordentlich, dass mit dem Entwurf erneut nur die "Funktionstüchtigkeit der Zivilsenate des Bundesgerichtshofs" in den Blick genommen wurde. Obwohl fünf neue Richterstellen fü...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / A. Die Problemstellung

Macht die in dem Rechtsstreit obsiegende Partei im Kostenfestsetzungsverfahren ihre Anwaltskosten geltend, gibt es hinsichtlich ihrer Erstattungsfähigkeit meist keine Probleme. In Einzelfällen stellt sich lediglich die Frage, ob einzelne Positionen der Anwaltskosten erstattungsfähig sind oder nicht. Diese Frage kann sich in vielen Ausgestaltungen stellen, etwa ob eine Termin...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme d... / Zusammenfassung

Der DAV spricht sich gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden aus, um ungerechtfertigte Beschränkungen von Rechtsschutzmöglichkeiten zu vermeiden. Er kritisiert insbesondere die Pläne zur Einführung eines Papier-Empfangsbekenntnisses im elektronischen Rechtsverkehr. Einer fachlichen Spezialisierung gibt der DAV den Vorzug gege...mehr

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zfs 09/2019, Notwendig oder... / IV. Die Rechtsprechung des VI. Zivilsenats des BGH

In seinem Beschl. v. 10.4.2018[19] hat der VI. ZS des BGH für die Notwendigkeit einer anwaltlichen Verfahrensgebühr auf die Sicht der Partei in der konkreten prozessualen Situation abgestellt. Deshalb bestimme sich die Notwendigkeit aus der "verobjektivierten" ex ante-Sicht der jeweiligen Prozesspartei und nicht – wie vom I. und III. ZS des BGH angenommen – nach einem rein o...mehr

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zfs 09/2019, Anwaltsbestell... / 2 Aus den Gründen:

"III. [4] … Die statthafte und auch im Übrigen zulässige Rechtsbeschwerde (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, § 575 ZPO) ist nicht begründet. Das Beschwerdegericht bejaht die Erstattungsfähigkeit der dem Bekl. zuerkannten 0,8 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100, 3101 VV RVG sowie der 2,0 Erhöhungsgebühr nach Nr. 1008 VV RVG zu Recht." [5] 1. Die seitens der Prozessbevollmächtigten der Bekl....mehr

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FoVo 09/2019, Keine Einigun... / 2 II. Die Entscheidung

Das OLG folgt der Argumentation des Gläubigers Die von der Bezirksrevisorin als Vertreterin der Staatskasse eingelegte weitere Beschwerde ist gemäß den §§ 5 Abs. 2 GvKostG, 66 Abs. 4 GKG statthaft und auch im Übrigen zulässig. In der Sache hat das Rechtsmittel allerdings keinen Erfolg. Die angefochtene Entscheidung hat zu Recht angeordnet, dass die in der Kostenrechnung enthal...mehr

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ZErb 09/2019, Anlage von Ve... / Sachverhalt

Die Klägerin nimmt den Beklagten in seiner Eigenschaft als Testamentsvollstrecker auf Schadensersatz in Anspruch. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde: In seinem notariellen Testament vom 21.2.1994 (Anlage K 1 zur Klage = Bl. 86 ff) hatte der am 22.2.1994 verstorbene Vater der von ihm danach allein beerbten Klägerin die Testamentsvollstreckung angeordnet. Gemäß testament...mehr

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zfs 09/2019, Anwaltsbestell... / 3 Anmerkung:

Der Stand der Rechtsprechung des BGH Nachdem der I. ZS des BGH seine bisherige Rechtsprechung aufgegeben hat, die für die Erstattungsfähigkeit der Anwaltskosten im Falle der durch Klage- oder Rechtsmittelrücknahme vorzeitigen Beendigung des Mandats allein auf die objektive Lage abgestellt hat, und der III. ZS des BGH sich missverstanden fühlt, ist die Rechtsprechung unter den...mehr

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ZErb 09/2019, Auslegung ein... / Aus den Gründen

Die zulässige Rechtsbeschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. 1. Das Beschwerdegericht hat in seiner Entscheidung (ErbR 2019, 183) ausgeführt, die Beteiligten zu 2 bis 5 seien nicht Erben geworden. Die Testamentsergänzung vom 7. März 2012 bestimme eine Erbeinsetzung lediglich für den Fall des gleichzeitigen Ablebens. Im Hinblick auf die Frage, ob die Eheleute mit ihren letzt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 41 Gegen die Ablehnung des Antrags auf Erlass bzw. gegen teilweisen Erlass unter Ablehnung des weitergehenden Antrags auf vollständigen Erlass ist der Einspruch gegeben. Vorläufiger Rechtsschutz wird nicht nach § 361 AO durch Aussetzung der Vollziehung gewährt, da die Ablehnung des Antrags keinen vollziehbaren Inhalt hat, sondern nach § 114 FGO durch einstweilige Anordnu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 209 Das Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme ist selbstständig gegenüber dem Steuerfestsetzungsverfahren.[1] Beide Verfahren (Rechtsbehelf gegen die Steuerfestsetzung und Verfahren über die Billigkeitsmaßnahme) können unabhängig voneinander betrieben werden.[2] Da es sich um selbstständige Verfahren handelt, dürfen Aspekte des einen Verfahrens nicht in dem anderen Verf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 3.2 Erlass der Steuer nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung

Rz. 11 Besondere Probleme bei einem Erlass nach bestandskräftiger Steuerfestsetzung entstehen nur bei einem Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit. Soll die Steuer wegen persönlicher Unbilligkeit (dazu § 163 AO Rz. 169ff.) erlassen werden, ist dies bei Vorliegen von Erlasswürdigkeit und Erlassbedürftigkeit möglich, ohne dass die Bestandskraft der Steuerfestsetzung eine Rolle s...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.1 Begriff der sachlichen Unbilligkeit

Rz. 36 Bei der sachlichen Unbilligkeit ist die Unbilligkeit in der zu entscheidenden Sache selbst begründet und daher unabhängig von den persönlichen Verhältnissen des Stpfl. Sie liegt vor, wenn das Ergebnis der Anwendung der gesetzlichen Vorschrift, unter Benutzung der üblichen Auslegungsmethoden, die Besonderheiten des Einzelfalls entgegen der Absichten des Gesetzgebers ni...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.2.1 Unbilligkeit aufgrund des Verfahrensrechts

Rz. 45 Die Institute der abweichenden Steuerfestsetzung, § 163 AO, oder des Erlasses, § 227 AO, dienen nicht dazu, die Vorschriften über die Änderung von Steuerbescheiden zu umgehen. Rechtswidrige Steuerbescheide können, anders als andere Verwaltungsakte nach § 130 AO, nicht jederzeit geändert werden, sondern nur, wenn die besonderen Voraussetzungen der §§ 172ff. AO vorliege...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 1.3.2 Billigkeitsmaßnahmen bei der Grundsteuer

Rz. 19 Besondere Vorschriften zu Billigkeitsmaßnahmen wegen sachlicher Unbilligkeit der GrSt stellen §§ 32, 33 GrStG, nach dem GrSt-ReformG §§ 32-34 GrStG-Entwurf, dar.[1] Bei Vorliegen der Voraussetzungen besteht nach diesen Vorschriften ein Rechtsanspruch auf den Erlass der GrSt, es handelt sich also nicht um eine Ermessensentscheidung. Diese Vorschriften enthalten die fol...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 16... / 2.3.3.3 Übergangsregelungen bei Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung und von Verwaltungsanweisungen

Rz. 107 Ein besonders wichtiger Unterfall von Treu und Glauben liegt vor, wenn die Dispositionen des Stpfl. durch Gesetzesänderung, Feststellung der Verfassungswidrigkeit begünstigender Vorschriften, eine Änderung von Verwaltungsanweisungen oder eine Änderung der Rspr. beeinträchtigt werden. Dann kann es der Grundsatz des Vertrauensschutzes erforderlich machen, durch Übergan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.2 Rechtsbehelfe

Rz. 22 Da es sich rechtlich um 2 Bescheide handelt, kann jeder der Ehegatten selbstständig gegen die ihn betreffende Festsetzung Rechtsbehelfe oder Rechtsmittel einlegen, wenn er ihm gegenüber wirksam bekannt gegeben worden ist. Denn nur dieser Ehegatte ist durch den Zusammenveranlagungsbescheid beschwert. Der andere Ehegatte ist bei einer unwirksamen Bekanntgabe nicht zum R...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.3 Hinzuziehung, Beiladung

Rz. 25 Da die beiden an die einzelnen Ehegatten gerichteten Bescheide eine unterschiedliche Entwicklung nehmen können, d. h. nach Einlegung von Rechtsbehelfen ggf. unterschiedliche Steuerfestsetzungen beinhalten und die Entscheidung deshalb gegenüber den Ehegatten nicht einheitlich zu ergehen braucht, liegen die Voraussetzungen für eine notwendige Hinzuziehung (§ 360 Abs. 3 ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 6.4 Steuerliche Nebenleistungen

Rz. 26 Nach § 155 Abs. 3 S. 2 AO kann mit dem Zusammenveranlagungsbescheid die Festsetzung steuerlicher Nebenleistungen und sonstiger Ansprüche gegen einen oder beide Ehegatten verbunden werden, soweit das Bestimmtheitsgebot des § 119 AO nicht verletzt wird.[1] Steuerliche Nebenleistungen sind nach § 3 Abs. 4 AO Verspätungszuschläge (§ 152 AO), Zinsen (§§ 233ff. AO), Säumnis...mehr

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Nachträgliche Wahl der Antragsveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG; Nichtigkeit eines Schätzungsbescheids

Leitsatz 1. Der Antrag auf Einbeziehung der Kapitalerträge in die Einkommensteuerveranlagung nach § 32d Abs. 4 EStG (sog. Antragsveranlagung) stellt ein unbefristetes Veranlagungswahlrecht dar (Bestätigung der BFH-Rechtsprechung). 2. Der Antrag nach § 32d Abs. 4 EStG kann zeitlich auch nach der Abgabe der Einkommensteuererklärung gestellt werden, sofern die Steuerfestsetzung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtslage bis VZ 2012

Rn. 62 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Das G sieht für die Ausübung des Veranlagungswahlrechts keine Frist vor und enthält zudem keine Vorschrift über eine Bindung an die einmal getroffene Wahl. Eine Bindung tritt insb nicht zwischen den Eheleuten ein, denn die privaten Beziehungen der Ehepartner zueinander sollen gerade keinen Einfluss auf die Veranlagungsart haben, BFH BStBl II...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2.2 Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs

Rz. 289 Eine Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs bedeutet, dass die Wirtschaftsgüter in der Anfangsbilanz anders angesetzt werden als in der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs. Die damit verbundene Vermögensmehrung oder -minderung fällt in den fiktiven Zeitraum (logische Sekunde) zwischen Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs und Beginn des laufenden ...mehr

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ZErb 08/2019, Irrtumsanfech... / Aus den Gründen

Die Sache ist infolge der mit weiterem Beschluss des Nachlassgerichts vom 17. Juli 2017 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe dem Senat zur Entscheidung angefallen (§ 68 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbs. FamFG). Das Rechtsmittel der Beteiligten ist gemäß §§ 58 Abs. 1, 59 Abs. 2, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 und Abs. 3 Satz 1, 64 Abs. 1 und 2 FamFG als befristete Beschwerde statthaft und insge...mehr

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zfs 08/2019, Akteneinsicht ... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Die Beschwerde ist zulässig und auch begründet." 1. Die Beschwerde ist zulässig. Dass das AG Kaiserslautern über den Antrag nicht durch Beschluss entschieden, sondern seine Ablehnung durch eine formlose Mitteilung bekanntgegeben hat, steht der Möglichkeit zur Einlegung einer Beschwerde nach § 46 Abs. 1 OWiG i.V.m. § 304 ff. StPO nicht entgegen (vgl. LG Hanau zfs 2019, ...mehr

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ZErb 08/2019, Irrtumsanfech... / Sachverhalt

Der Erblasser, der nicht letztwillig verfügt hatte, hinterließ seine Ehefrau, die Mutter der Beteiligten, sowie zwei Kinder, die Beteiligte und deren Bruder, ferner als Geschwister einen Bruder. Mit notariell beglaubigter Erklärung vom 9. August 2016 schlugen die Beteiligte und ihr Bruder – für sich selbst sowie jeweils, gemeinsam mit ihrem Ehepartner, für ihren Sohn – die E...mehr

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ZErb 08/2019, Bindung des N... / Aus den Gründen

1. Die Beschwerde ist zwar zulässig, aber im Ergebnis unbegründet. a) Auch wenn das Nachlassgericht dies nicht ausdrücklich erklärt hat, ist dem Beschluss bei verständiger Auslegung zu entnehmen, dass das Gericht nicht nur den Erbscheinsantrag zurückgewiesen, sondern die hiermit zugleich wieder aufgenommene Anregung auf Einziehung des bereits erteilten, anderslautenden Erbsch...mehr

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ZErb 08/2019, Bindung des N... / Sachverhalt

Der am XX.XX.2006 verstorbene, zuletzt in Stadt 1 wohnhafte Erblasser war in letzter Ehe mit der Beteiligten zu 3) im gesetzlichen Güterstand verheiratet. Aus der Ehe gingen die Beteiligten zu 1) und 4) hervor. Bei der am XX.XX.1951 geborenen Beteiligten zu 2) handelt es sich um ein außereheliches Kind des Erblassers. Eine letztwillige Verfügung hinterließ der Erblasser nich...mehr

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ZErb 08/2019, Umdeutung ein... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten im Erbscheinsverfahren um den Nachlass nach dem am ... 2016 verstorbenen Erblasser. Sie sind Angehörige des Erblassers, bzw. seiner am ... 2015 vorverstorbenen Ehefrau ... ..., geb. .... Abkömmlinge gibt es nicht. Mit notariellem (Ehe- und) Erbvertrag (Bl. 21 dA) vom 15.11.1967 setzten der Erblasser und seine Ehefrau einander zu Alleinerben ein. Anso...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 2 Kostenrecht: (Ungerechte) Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG

Das BVerfG unterscheidet in der Entscheidungsformel in ständiger Rechtsprechung zwischen der Nichtigkeit und der Unvereinbarkeit von Gesetzen mit der Verfassung. Die Nichtigerklärung führt zur automatischen Eliminierung einer Norm aus dem Rechtsbestand. Im Fall der Unvereinbarkeitserklärung eröffnet sich dem BVerfG dagegen ein differenzierter Handlungsspielraum mit der Möglic...mehr

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Aufnahme eines durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochenen Einspruchsverfahrens

Leitsatz 1. Einspruchsverfahren werden in entsprechender Anwendung des § 240 ZPO durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Einspruchsführers unterbrochen. 2. Die Regelungen über die Aufnahme eines Aktivprozesses gemäß § 85 InsO sind bezüglich der Aufnahme des Einspruchsverfahrens durch das FA nicht analog anwendbar. 3. Mangels gesetzlicher Regelung in d...mehr

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Anwendung von § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG im Feststellungsverfahren – "Netto‐/ Bruttofeststellung" – Endgültige Einnahmelosigkeit einer Kapitalbeteiligung

Leitsatz 1. Bei der gesonderten und einheitlichen Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO sind § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG anzuwenden, so dass die Einkünfte nach Anwendung dieser Vorschriften grundsätzlich "netto" festzustellen sind. Zulässig ist aber auch, die § 3 Nr. 40, § 3c Abs. 2 EStG unterliegenden laufenden Einkünfte oder V...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 65... / 3 Steuerliche Behandlung des Zweckbetriebs, Rechtsbehelfe

Rz. 10 Der Zweckbetrieb ist dem steuerbegünstigten Bereich der gemeinnützigen Körperschaft zuzuordnen. Die laufenden Gewinne sowie Veräußerungs- und Aufgabegewinne sind ertragsteuerfrei. Die Umsätze der Zweckbetriebe unterliegen regelmäßig dem ermäßigten Steuersatz von 7 %[1], während das Recht zum vollen Vorsteuerabzug erhalten bleibt. Versagt das FA der gemeinnützigen Körpe...mehr

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Einkommensteuerschuld als Nachlassverbindlichkeit

Leitsatz 1. Die vom Erblasser herrührenden Steuerschulden, die zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits rechtlich entstanden waren oder die der Erblasser als Steuerpflichtiger durch die Verwirklichung von Steuertatbeständen noch begründet hat, sind Nachlassverbindlichkeiten. 2. Steuerschulden können nicht abgezogen werden, wenn sie keine wirtschaftliche Belastung darstellen. 3. An d...mehr

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AGS 07/2019, Fiktive Termin... / 1 Aus den Gründen

Über die Erinnerung entscheidet das Gericht in derselben Besetzung wie im Erkenntnisverfahren; dort haben die Beteiligten einer Entscheidung durch den Vorsitzenden bzw. Berichterstatter gem. § 87a Abs. 2, 3 VwGO zugestimmt. Die Erinnerung ist statthaft und auch sonst zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt (§§ 165, 151 VwGO). Sie ist aber nicht begründet. Zu Recht hat d...mehr

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ZErb 07/2019, Amtshaftungsa... / Aus den Gründen

Die zulässige Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht. I. Das Oberlandesgericht hat zur Begründung seiner (unter anderem in DGVZ 2018, 208 veröffentlichten) Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: Es könne dahinstehen, ob dem Antragsgegner G. eine Kopie (einfache Abschrift) oder eine ...mehr

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AGS 07/2019, Zurückverweisu... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist unbegründet. Der angefochtene Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtmäßig und verletzt die Erinnerungsführerin nicht in ihren Rechten. 1. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat zu Recht die Verfahrensgebühr der ersten Instanz des ersten Rechtszuges auf die Verfahrensgebühr des zweiten Rechtszuges angerechnet. a) In Verfahren vor den Finanzgerichten entsteh...mehr

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AGS 07/2019, Die Haftung vo... / 7. Rechtsmittelverfahren

§ 32 GKG, § 27 FamGKG sind auch in den Rechtsmittelverfahren anwendbar. Voraussetzung ist jedoch, dass alle oder mehrere Streitgenossen an dem Rechtsmittelverfahren auch beteiligt sind. Ist das Rechtsmittel von den Streitgenossen gemeinsam eingelegt worden, haften sie daher als Gesamtschuldner. Legen zwei Streitgenossen das Rechtsmittel ein und lautet die Kostenentscheidung:...mehr

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ZErb 07/2019, Behindertente... / Aus den Gründen

Die zulässige Klage hat in der Sache keinen Erfolg. I. Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist das Landgericht Heidelberg gemäß § 1 ZPO, §§ 23, 71 Abs. 1 GVG sachlich und nach § 27 Abs. 1 ZPO örtlich zuständig und es besteht keine doppelte Rechtshängigkeit. Mit der versehentlich an das Amtsgericht Heidelberg adressierten, jedoch eindeutig für das Landgericht bestimmten Klage...mehr

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AGS 07/2019, Festsetzung de... / 1 Aus den Gründen

Die gem. § 11 Abs. 1 RPflG, §§ 104 Abs. 3, 567 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde des Verfügungsklägers ist unbegründet. Das LG hat in dem angefochtenen Beschluss zu Recht die nach Nr. 7008 VV zur Festsetzung angemeldete USt. auf die geltend gemachte Rechtsanwaltsvergütung berücksichtigt. Nach § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO genügt zur Berücksichtigung von ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Ansatz der üblichen Miete vor 2007

Rz. 185 [Autor/Stand] Wurde ein bebautes Grundstück oder ein Teil hiervon nicht oder vom Eigentümer oder dessen Familie selbst genutzt, anderen unentgeltlich zur Nutzung überlassen oder an Angehörige (§ 15 AO) oder Arbeitnehmer des Eigentümers vermietet, tritt an die Stelle der Jahresmiete die übliche Miete (§ 146 Abs. 3 Satz 1 BewG). Bei der üblichen Miete handelt es sich um die...mehr

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ZErb 07/2019, Gewährung rec... / Aus den Gründen

Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 ist nicht fristgemaß im Sinne des § 63 Abs. 1 FamFG bei dem Nachlassgericht eingelegt worden. Insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die zutreffenden Ausfuhrungen des Nachlassgerichts in seinem Nichtabhilfebeschluss Bezug. Die Beschwerdefuhrerin hat kraft Gesetzes die Gerichtskosten ihres erfolglosen Rechtsmittels zu...mehr

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zfs 07/2019, Rechtsgeschäft... / Sachverhalt

Der Betr. wurde durch das AG wegen fahrlässigen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 120 EUR verurteilt. Seitens des Verteidigers wurde die Zulassung der Rechtsbeschwerde beantragt. Auf Verfügung des Amtsrichters wurde das schriftliche Urteil förmlich an den Verteidiger gegen Empfangsbekenntnis zugestellt. Dem Betr. wurde das Urteil unter...mehr

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ZErb 07/2019, Anwendung von... / Aus den Gründen

B. Die Beschwerde hat insgesamt keinen Erfolg. Die Beteiligten zu 7) bis 10) sind durch die angefochtene Entscheidung nicht in ihren Rechten beeintrachtigt, weshalb ihr Rechtsmittel bereits unzulassig ist. Die Beschwerde der Beteiligten zu 6) ist zwar zulassig, in der Sache jedoch unbegrundet. I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 7) bis 10) ist unzulassig. Sie sind nicht besc...mehr

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AGS 07/2019, Beschwer bei V... / 2 Aus den Gründen

Die gem. § 117 Abs. 1 S. 4 FamFG i.V.m. §§ 522 Abs. 1 S. 4, 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ZPO statthafte Rechtsbeschwerde ist auch i.Ü. zulässig und in der Sache begründet. Die Entscheidung des Beschwerdegerichts, die Beschwerde der Antragsgegner im Hinblick auf die Wertgrenze des § 61 Abs. 1 FamFG zu verwerfen, hält rechtlicher Überprüfung nicht stand und verletzt die Antragsgegner ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Nachtragsverteilung (§ 211 Abs. 3)

Rn 5 Auch bei der Einstellung nach § 211 können nachträglich Massegegenstände festgestellt werden, die aufgrund des Verweises in Abs. 3 Satz 2 nach den allgemeinen Regeln verteilt werden.[6] Rn 6 Anders als § 203 Abs. 1 lässt § 211 Abs. 3 Satz 1 eine Nachtragsverteilung dem Wortlaut nach nur dann zu, wenn ein Vermögensgegenstand nachträglich ermittelt wird, d. h. bei der Eins...mehr

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AGS 07/2019, Funktionelle Z... / 1 Aus den Gründen

I. Das als Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des LAG auszulegende Rechtsmittel des Klägers des Ausgangsverfahrens ist ohne Erfolg. 1. Die Beteiligten des Rechtsbeschwerdeverfahrens streiten über die auf Antrag der Prozessbevollmächtigten des Klägers gegen diesen durch das ArbG festgesetzte Rechtsanwaltsvergütung. Der Kläger des Ausgangsverfahrens hat gegen diesen Vergütung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.2 Richtige Verfahrensart

Rn 80 Die Verfahrensarten des Regelinsolvenzverfahrens und des Verbraucherinsolvenzverfahrens schließen sich wegen ihrer unterschiedlichen Struktur gegenseitig aus.[134] Es besteht mithin kein Wahlrecht des Antragstellers in Bezug auf die Verfahrensart.[135] Wird durch den Gläubiger oder den Schuldner der Antrag ausdrücklich auf eine der beiden Verfahrensarten konkretisiert,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Vertretungszwang

Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Zur Verpflichtung, sich im steuergerichtlichen Verfahren anwaltlich vertreten zu lassen, > Rechtsbehelfe Rz 51, 70ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder

Rz. 1 Stand: EL 118 – ET: 06/2019 Die VBL ist eine öffentlich-rechtliche Versorgungseinrichtung iSd § 3 Nr 62 Satz 2 Buchst c EStG und § 40b EStG. Sie sichert den mehr als 10 Mio Arbeitern und Angestellten einschließlich der 1,7 Mio Bestandsrentner des öffentlichen Dienstes eine > Zusatzversorgung neben den Leistungen der GRV (vgl § 18 Abs 1 Nr 1 BetrAVG). Die VBL gehört nich...mehr