Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsbehelf

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / II. Beschwerde gegen einen erteilten Erbschein

Rz. 133 Die Beschwerde gegen einen erteilten Erbschein ist unzulässig, da die Wirkungen des Erbscheins rückwirkend nicht mehr beseitigt werden können; und zwar aufgrund des öffentlichen Glaubens, mit dem dieser nach § 2366 BGB ausgestattet ist. Mit der h.M. ist eine Beschwerde gegen einen erteilten Erbschein deshalb als Antrag auf Einziehung des Erbscheins umzudeuten.[139] I...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / V. Bindungswirkung des Erbscheinsverfahrens/Beschwerdeverfahren

Rz. 140 Die Ergebnisse des Erbscheinsverfahrens entfalten keine Bindungswirkung für das angerufene Prozessgericht.[149] Das angerufene Prozessgericht kann das Verfahren auch nicht bis zum Abschluss des Erbscheinsverfahrens aussetzen, § 148 ZPO. Das Nachlassgericht ist jedoch an das Ergebnis des Prozessgerichts gebunden.[150] Auch kann das Nachlassgericht das Erbscheinsverfah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / 2. Einstweilige Anordnung der Rückgabe des Erbscheins zu den Akten

Rz. 137 Nach § 49 FamFG kann das Beschwerdegericht durch eine einstweilige Anordnung die Rückgabe des Erbscheins zu den Akten des Nachlassgerichts anordnen. Diese Anordnung hat aber nicht dieselbe Wirkung wie der Einziehungsbeschluss nach § 2361 S. 1 BGB.[145] Denn durch die einstweilige Anordnung der Rückgabe wird der öffentliche Glaube, mit dem der Erbschein nach § 2366 BG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Gebührenrechtl... / III. Kein Entfallen der Bestellung von Anfang an durch spätere Aufhebung

Die spätere Aufhebung der Pflichtverteidigerbestellung auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft habe nicht dazu geführt, dass die Bestellung von Anfang an entfallen sei. Vielmehr trete diese Wirkung erst zu dem Zeitpunkt der Aufhebungsentscheidung ein. Grds. habe die Aufhebung einer angefochtenen Entscheidung durch das Rechtsmittelgericht zur Folge, dass diese seit dem Zeit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / III. Beschwerde gegen Einziehung/Kraftloserklärung

Rz. 135 Gegen die Einziehung und gegen die Kraftloserklärung eines unrichtigen Erbscheins ist die Beschwerde nach § 58 FamFG zulässig. Die Beschwerde ist aber nur solange zulässig, wie die Einziehung des Erbscheins noch nicht erfolgt ist. Sobald dieser in die Verfügungsmacht des Nachlassgerichts gelangt ist, entfällt das Beschwerderecht.[140] Wurde ein Erbschein eingezogen, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Beschwer der V... / II. Unzulässigkeit der Beschwerde

Die Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners ist unzulässig. Zwar ist sie gem. § 59 FamGKG, § 32 Abs. 2 RVG statthaft, da der Rechtsanwalt aus eigenem Recht Rechtsmittel gegen die Festsetzung des Werts mit dem Ziel einer Heraufsetzung einlegen kann. Allerdings ist in Folge der Teilabhilfe der Beschwerdewert von über 200,00 EUR nicht mehr erreicht (§ 59 Abs....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 143 Im Berufungsverfahren erhält der Anwalt Gebühren nach den Nr. 3200 ff. VV RVG. Es entsteht mindestens eine Verfahrensgebühr i.H.v. 1,1 nach Nr. 3201 VV RVG. Diese Gebühr entsteht bereits mit der Entgegennahme der Informationen.[345] Mit Einlegung der Berufung bzw. Begründung des Rechtsmittels entsteht die volle Verfahrensgebühr i.H.v. 1,6 nach Nr. 3200 VV RVG. Werden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / IV. Einzelne Haftungsvoraussetzungen

Rz. 388 Die Haftung des Testamentsvollstreckers hat mehrere Voraussetzungen: Rz. 389 Die vom Testamentsvollstrecker zu beachtenden Pflichten ergeben sich sowohl aus dem Willen des Erblassers als auch aus dem Ges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 2. Grundsätze, Leistungsarten

Rz. 4 Das Sozialhilferecht ist geprägt durch das Nachrangprinzip, das Individualisierungsprinzip und das Bedarfsdeckungsprinzip: Der Grundsatz des Nachrangs ("materielle Subsidiarität", § 2 SGB XII) gilt im Verhältnis zumehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / I. Allgemeines

Rz. 415 Der Testamentsvollstrecker kann gegen seinen Willen nach Maßgabe des § 2227 BGB entlassen werden. Das Antragsverfahren wird durch formlosen Antrag beim Nachlassgericht eingeleitet. Bis zur Rechtskraft der Entscheidung kann der Entlassungsantrag jederzeit zurückgenommen werden.[503] Das Zivilgericht ist nicht zuständig. § 2212 und § 2213 BGB sind nicht anwendbar. Fern...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Quotenvorrecht... / 2 Aus den Gründen: "…"

[8] Nach Auffassung des BG ergibt sich unter Berücksichtigung der Regeln des Quotenvorrechts für den Kl. ein weiterer Anspruch in Höhe von 514,32 EUR. [9] Der Umfang der (maximalen) Entschädigungspflicht der Bekl. ergebe sich aus den dem Vertrag zugrunde liegenden AKB. Da der Pkw des Kl. in Eigenregie repariert worden sei, seien die von der Bekl. grundsätzlich zu erstattenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Schutzschrift: 0,8- oder 1,3-Verfahrensgebühr? NJW-Spezial 2022, 411 Insbesondere in Wettbewerbssachen reicht regelmäßig derjenige, der befürchtet, mit einer einstweiligen Verfügung überzogen zu werden, bei Gericht eine Schutzschrift ein. Dies ermöglicht es dem Gericht, bei seiner Entscheidung über den vom Antragsteller gestellten Antrag auf Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Übermittlung d... / II. Zulässigkeit der Beschwerde

1. Beschwerdeführer Das LSG Essen hat zunächst darauf hingewiesen, dass nach den maßgeblichen landesrechtlichen Vorschriften im Verfahren auf Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung das Land Nordrhein-Westfalen als "Staatskasse" anzusehen ist, das vom Bezirksrevisor vertreten werde. Dieser sei organisatorisch dem Land Nordrhein-Westfalen zugeordnet und trete für dieses Land als ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Mandat im Pflichtteils... / V. Ansatz und Bewertung unsicherer Rechte und Verbindlichkeiten

Rz. 175 Das die Wertermittlung im Pflichtteilsrecht prägende Stichtagsprinzip stößt an seine Grenzen, wenn die Realisierbarkeit oder auch der rechtliche Bestand bestimmter Vermögensgegenstände zum Stichtag nicht sicher ermittelt werden kann. Eine Schätzung unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls, die für oder gegen die Realisierbarkeit des Werts sprechen, bzw. die Vorn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / III. Außerkraftsetzung durch das Nachlassgericht nach § 2216 Abs. 2 S. 2 und 3 BGB

Rz. 378 Für den Fall, dass die Befolgung der Anordnung des Erblassers zu einer erheblichen Gefährdung des Nachlasses führen würde, kann der Testamentsvollstrecker die Außerkraftsetzung beim Nachlassgericht nach Maßgabe des § 2216 Abs. 2 S. 2 BGB beantragen. Sofern sich der Testamentsvollstrecker bereits eigenmächtig über eine den Nachlass gefährdende Verwaltungsanordnung hin...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / 2. Verfahren

Rz. 148 Die Voraussetzungen für die Erteilung des Fremdrechtserbscheins, seine Einziehung und das Verfahren bestimmen sich nach deutschem Recht.[164] Rz. 149 Die Kosten für die Erteilung eines Fremdrechtserbscheins bestimmen sich nach § 3 GNotKG i.V.m Anlage 1 Nr. 12210 KV. Als Geschäftswert wird dabei der gesamte sich im Inland befindliche Nachlass zugrunde gelegt, mit der B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Erstreckung de... / I. Sachverhalt

Der Antragsgegnerin ist Verfahrenskostenhilfe (VKH) unter Beiordnung ihrer Verfahrensbevollmächtigten für die Ehesache bewilligt worden. Als Folgesache war nur der Versorgungsausgleich anhängig. Nachdem das FamG Termin in der Ehesache bestimmt hatte, reichte der Verfahrensbevollmächtigte des Ehemanns die Ablichtung eines notariellen Trennungs- und Scheidungsfolgenvertrags ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 2. Ermessensprüfung des Nachlassgerichts

Rz. 430 Muster 16.5: Entlassungsantrag nach § 2227 BGB Muster 16.5: Entlassungsantrag nach § 2227 BGB An das Amtsgericht – Nachlassgericht – In dem Nachlassverfahren des am _________________________ verstorbenen _________________________, zuletzt wohnhaft _________________________ Az.: _________________________ Namens und in Vollmacht des Miterben _________________________ nach dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Vor- und Nacherbe / a) Erbscheinsverfahren

Rz. 73 Von zentraler Bedeutung bei Vor- und Nacherbschaft ist der Erbschein. Allein der Vorerbe ist nach dem Erbfall antragsberechtigt, nicht der Nacherbe. Nur der Nacherbe hat das Recht, Herausgabe eines unrichtigen Erbscheins an das Nachlassgericht zu verlangen (§ 352b Abs. 1 FamFG i.V.m. § 2362 BGB). Dies ergibt sich aus § 352b Abs. 1 FamFG. Der Vorerbe hat darauf zu acht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 12/2023, Anders/Gehle, Zivilprozessordnung

Herausgegeben von Dr. Monika Anders und Dr. Burkhard Gehle. 82. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. XXVI, 3251 S., 183,00 EUR Die 82. Aufl. des von Adolf Baumbach begründeten ZPO-Kommentars berücksichtigt eine Vielzahl neuer, zum Teil noch nicht in Kraft getretener, Gesetze, die Einfluss auch auf die ZPO, das EGZPO und das GVG haben. Beispielhaft sei hier auf die geplante...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Inventar und Aufgebot / 6. Verfahrensgang

Rz. 71 Das zuständige Gericht erlässt das Aufgebot durch Beschluss.[102] Dieser Beschluss darf nicht an wesentlichen Mängeln leiden. Notwendige Angabe ist z.B. nach § 434 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 FamFG, dass etwaige Ansprüche bei dem (Aufgebots-)Gericht anzumelden sind.[103] Hierbei muss auch das Gericht als Adressat der Anmeldung genannt sein; der Hinweis im Aufgebot auf § 434 Fam...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 15 Erbscheinsverfahren / I. Beschwerde gegen die Ablehnung der Erteilung eines bestimmten Erbscheins

Rz. 122 Überblick Rz. 123 Gegen die Weigerung des Nachlassgerichts, einen bestimmten vom Antragsteller begehrten Erbschein zu erteilen, ist nach § 58 FamFG die befristete Beschwerde zulässig. Auch wenn ein Rechtspfleger entschieden hat, verweist § 11 Abs. 1 RPflG auf den Beschwerdeweg nach § 58 FamFG. Die Notfrist beträgt dabei einen Monat, § 63 FamFG. Rz. 124 Beschwerdeberech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Keine Abänderu... / 3 Anmerkung:

Dieser Beschluss des OLG Bamberg offenbart, welche negative Auswirkungen es haben kann, wenn ein Prozessbevollmächtigter im Kostenfestsetzungsverfahren nicht aufpasst. Kostenerstattung bei Streitgenossen Ausgangspunkt der anzustellenden Überlegungen ist zunächst die Rechtsprechung des BGH, wonach bei Beauftragung eines gemeinsamen Rechtsanwalts durch Streitgenossen der obsiege...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Anforderungen ... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Das zulässige Rechtsmittel hat schon mit der Sachrüge (jedenfalls vorläufig) Erfolg, so dass es eines Eingehens auf die zugleich erhobene Verfahrensrüge nicht bedarf. Das Urteil unterliegt der Aufhebung, weil die Beweiswürdigung zur Identität des Betroffenen mit dem bei Begehung des Verkehrsverstoßes abgelichteten Fahrzeugführer lückenhaft ist und deshalb revisionsre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, Haftungsvertei... / 2 Aus den Gründen:

II. Die zulässigen, insbesondere form- und fristgerecht eingelegten Berufungen der Beklagten zu 1) und zu 2) haben in der Sache keinen Erfolg. Das Landgericht ist im Ergebnis zu Recht von einer vollständigen Haftung der Beklagten gegenüber der Klägerin für den streitgegenständlichen Bahnunfall ausgegangen. Die Beklagten haften unstreitig als Gesamtschuldner für die von der Kl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2.3 Befugnisse und Obliegenheiten (§ 29 Abs. 2 Satz 2)

Rz. 8 Durch § 29 Abs. 2 Satz 2 wird das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt. Betriebsstätten sind zunächst keine Wohnungen. Sofern also die Notwendigkeit besteht, etwa bei Heimarbeitsplätzen, Beschäftigung in Familienhaushalten oder bei nicht nur gelegentlichem Homeoffice, die Wohnung der Schwangeren zu betreten, wird dies durch § 29 Abs. 2 möglich. Die...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Mantelbogen/Hauptvordruck 2... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 378 [Familienstand → Zeile 18] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 379 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tariflichen ESt is...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, MuSchG... / 2 Beschäftigungsverbot durch ärztliches Zeugnis (§ 16 Abs. 1)

Rz. 2 Absatz 1 regelt den vorgeburtlichen Schutz: Wenn nach ärztlichem Zeugnis durch die Fortdauer der Tätigkeit die Gesundheit von Mutter und Kind gefährdet ist, darf der Arbeitgeber die Frau nicht weiter auf dem Arbeitsplatz beschäftigen. Das Beschäftigungsverbot ist unabhängig von Fristen und daher selbstständig. Das vorgeburtliche Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 1 MuS...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.6 Zur Subsidiarität der Feststellungsklage (Abs. 2)

Rz. 36 Nach § 41 Abs. 2 S. 1 FGO kann die (allgemeine) Feststellung nicht begehrt werden, soweit der Kläger seine Rechte durch Gestaltungs- oder Leistungsklage gegenwärtig oder in der Zukunft verfolgen kann oder in der Vergangenheit hätte verfolgen können. Die Feststellungsklage ist damit gegenüber der Gestaltungs- und der Leistungsklage subsidiär.[1] Die Subsidiarität der F...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 3 Anfechtungsbeschränkung bei Folgebescheiden (§ 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 2 AO)

Rz. 12 Gemäß § 42 FGO i. V. m. § 351 Abs. 2 AO können Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid i. S. des § 171 Abs. 10 S. 1 AO nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch die Anfechtung des Folgebescheids[1], angegriffen werden. Diese Regelungen führen indes nach gefestigter Rechtsprechung nicht dazu, dass die ausschließlich gegen den Folgebescheid gerichtete K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Einfache Verbindung (Abs. 1 S. 1 Hs. 1)

Rz. 5 Eine (einfache) Verbindung nach § 73 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 FGO setzt voraus, dass mehrere Verfahren bei demselben Gericht (Rz. 6ff.) anhängig und in Verfahrensart (Rz. 9) und Verfahrensstadium (Rz. 10ff.) gleich sind. Liegen diese tatbestandlichen Voraussetzungen vor, liegt die Verfahrensverbindung im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts (Rz. 14ff.). Rz. 6 Das Gericht i. S....mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3.2 Zeitpunkt und Folgen der Aktenübermittlung

Rz. 20 Die Übermittlung der den Streitfall betreffenden Akten an das Gericht ist nach dem Wortlaut des § 71 Abs. 2 FGO nicht in das Ermessen der Finanzbehörde gestellt, sondern soll unmittelbar nach Zustellung der Klageschrift erfolgen. Einer Aufforderung durch das Gericht bedarf es nicht. Allerdings ist § 71 Abs. 2 FGO unter prozessökonomischen Gesichtspunkten dahin auszule...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 2.1.2 Das Rechtsverhältnis

Rz. 6 Die Feststellungsklage muss nach dem Gesetzeswortlaut ein Rechtsverhältnis betreffen. Nach ständiger Rechtsprechung ist ein Rechtsverhältnis i. S. des § 41 Abs. 1 FGO – in Anlehnung an die zivilrechtliche Rechtsprechung zu § 256 ZPO – jede aus einem konkreten Sachverhalt resultierende, durch Rechtsnormen (des öffentlichen Rechts) geordnete rechtliche Beziehung zwischen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Rechtsfolgen unterbliebener Mitteilungen

Rz. 11 Sowohl die Mitteilung der Besteuerungsunterlagen als auch die Ablehnung einer solchen Mitteilung durch das FG soll nach Auffassung von Thürmer nicht gesondert mit Rechtsmitteln anfechtbar sein.[1] Demgegenüber hat das FG nach Auffassung von Schoenfeld [2] über die Ablehnung der Mitteilung der Besteuerungsunterlagen durch Beschluss zu entscheiden, der mit der Beschwerde...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 4... / 1.2 Rechtsfolgen der objektiven Klagehäufung

Rz. 19 In prozessrechtlicher Hinsicht handelt es sich im Fall der Verbindung von Klagen i. S. des § 43 FGO dennoch um eine sog. Mehrheit von Klagen, die lediglich in einer Klageschrift äußerlich verbunden werden. Eine solche objektive Klagehäufung lässt die verschiedenen Streitgegenstände der einzelnen zusammengefassten Klagen aber unberührt. Auch die Entscheidung des FG erg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 4 Verfahrensfragen

Rz. 26 Die Trennung und Verbindung von Verfahren sind in jedem Verfahrensstadium möglich (Rz. 2) und haben nach dem Gesetzeswortlaut zwingend durch Beschluss zu erfolgen. Eine stillschweigende bzw. konkludente Verbindung oder Trennung ist daher nicht möglich.[1] Der Beschluss über eine Verbindung oder Trennung bedarf nach § 113 Abs. 2 S. 1 FGO keiner Begründung.[2] Er ergeht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1 Zustellung der Klageschrift (Abs. 1 S. 1)

Rz. 5 Die Zustellung der Klageschrift an den Beklagten erfolgt nach Eingang bei Gericht unverzüglich von Amts wegen gem. § 53 Abs. 2 FGO nach den Vorschriften der ZPO .[1] Der Zustellung der Klageschrift kommt insbesondere bei einer Sprungklage i. S. d. § 45 FGO eine besondere verfahrensrechtliche Bedeutung zu, weil mit der Zustellung gem. § 45 Abs. 1 S. 1 FGO die Frist für d...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 6. Rechtsbehelfe

Rz. 70 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Entscheidung der Familienkasse, zB die Festsetzung des KiGs oder ihre (teilweise) Ablehnung, ist ein > Verwaltungsakt. Für seine Anfechtung gelten im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren die Regelungen der AO (BFH/NV 1999, 1597). Deshalb ist der Einspruch gegenüber der Familienkasse gegeben (> Rechtsbehelfe Rz 17). Für das gerichtli...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / d) Verfahren

Rz. 91 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Sowohl eine Abzweigung als auch eine Erstattung bedürfen eines entsprechenden Antrags (vgl V 33.1 Abs 3 Satz 1 bzw V 34.1 Abs 1 Satz 3 DA-KG). Beim Zusammentreffen eines Erstattungsanspruchs nach § 74 Abs 2 EStG mit einem Antrag auf Abzweigung nach § 74 Abs 1 EStG hat der Erstattungsantrag Vorrang (V 34.4 Satz 1 DA-KG [> Rz 9/3]). Die Familie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Ablauf des Verfahrens

Rn. 23 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach Einleitung des Verfahrens durch das BfJ wird das Ordnungsgeld zunächst angedroht, verbunden mit der Aufforderung, die vernachlässigte gesetzliche Pflicht zu erfüllen respektive die Nichterfüllung durch Einspruch gegen die Verfügung zu rechtfertigen (vgl. § 335 Abs. 3 Satz 1). Zugleich sind den Beteiligten nach § 335 Abs. 3 Satz 2 bereits...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Antrag auf Kurzarbeitergeld

Rz. 53 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Antrag auf KuG ist vom > Arbeitgeber oder der Betriebsvertretung zu stellen (vgl § 323 Abs 2 SGB III); der einzelne > Arbeitnehmer hat kein Antragsrecht. Der Antrag ist schriftlich oder elektronisch innerhalb einer Frist (> Fristen) von 3 Monaten nach Realisierung der > Kurzarbeit zu stellen. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalendermonat...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Übertragung der Freibeträge für Kinder auf den anderen Elternteil

Rz. 160 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Ein Elternteil erhält von Gesetzes wegen die verdoppelten Freibeträge für Kinder (> Rz 6), wenn er unbeschränkt steuerpflichtig ist und der andere Elternteil nicht (vgl § 32 Abs 6 Satz 3 Nr 1 EStG). Rz. 161 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Bei einem unbeschränkt steuerpflichtigen Elternpaar, das die Voraussetzungen des § 26 Abs 1 Satz 1 EStG (> Eh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuwait

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Das Emirat Kuwait (Hauptstadt: Kuwait; Amtssprache: Arabisch) ist ein Staat in Vorderasien auf der arabischen Halbinsel mit Grenzen zum > Irak und zu > Saudi-Arabien sowie einer Küstenlinie am persischen Golf. Es gilt das DBA vom 18.05.1999 nebst Protokoll mit Zustimmungsgesetz vom 27.02.2000 (BGBl 2000 II, 390 = BStBl 2000 I, 439), das am 07....mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kuriere

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Der Begriff bezeichnet ua Einzelpersonen, die haupt- oder nebenberuflich unter Einsatz des eigenen Kfz/Motorrads/Fahrrads und auf eigenes Risiko von Fall zu Fall kurzfristig Nachrichten/Briefe/Pakete/Waren als Eilboten zustellen. Trotz Rahmenvereinbarung sind sie in der Übernahme des meist kurzfristig erteilten Auftrags frei. Solche Kuriere s...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Kroatien

Rz. 1 Stand: EL 136 – ET: 11/2023 Die Republik Kroatien (Hauptstadt: Zagreb, Amtssprache: Kroatisch) ist ein Staat im Südosten Europas. Kroatien grenzt im Norden an die > Slowakei und > Ungarn, im Osten an > Serbien, im Südosten an > Bosnien/Herzegowina sowie > Montenegro und im Westen an > Italien und die Adria. Seit dem 01.07.2013 ist Kroatien Mitglied der > Europäische Uni...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Hinweis auf besondere Umstände

Rn. 45a Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 322 Abs. 3 Satz 2 hat der AP das Wahlrecht, einen Hinweis auf Umstände aufzunehmen, auf die er in besonderer Weise aufmerksam machen möchte, ohne den BV einzuschränken. Der Hinweis auf besondere Umstände umfasst den Hinweis zur Herv. eines Sachverhalts wie auch den Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt (vgl. Haufe HGB-Komm. (2022), ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtliche Bedeutung

Rn. 8 Stand: EL 41 – ET: 12/2023 Nach § 316 Abs. 1 Satz 2 bzw. § 316 Abs. 2 Satz 2 kann der JA respektive KA ebenso wie der IFRS-EA i. S. v. § 325 Abs. 2a (nach § 324a Abs. 1 Satz 2 gilt für einen derartigen IFRS-EA § 316 Abs. 2 Satz 2 entsprechend) von prüfungspflichtigen KapG und ihnen gleichgestellten PersG i. S. v. § 264a, bei denen keine Prüfung stattgefunden hat, nicht ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Sauer, SGB II § 21 Mehrbedarfe / 2.6.1 Hinweise des BVerfG

Rz. 49 Die Grundsicherung für Arbeitsuchende muss nach der Rechtsprechung des BVerfG auch einen unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf zur Sicherstellung eines menschenwürdigen Existenzminimums decken. Eine entsprechende Anspruchsgrundlage (§ 21 Abs. 6) ist für den Bedarf erforderlich, der nicht schon vom bestehenden Leistungsspektrum abgedeckt wir...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuergeheimnis / 3.7 Rechtsbehelfe gegen unbefugtes Offenbaren

Das (unbefugte) Offenbaren ist kein Verwaltungsakt, sodass ein Einspruch nicht in Betracht kommt.[1] Der Betroffene kann allenfalls auf Unterlassung der Offenbarung gegen die betreffende Finanzbehörde klagen, sog. Leistungsklage.[2] Zuständig ist das FG.[3] Als vorläufiger Rechtsschutz kommt eine einstweilige Anordnung in Betracht.[4]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.3 Sonstige Bezüge, die nicht als Einnahmen zu berücksichtigen sind (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 9 Nach Abs. 1 Satz 2 werden Einnahmen, die im Lohnsteuerabzugsverfahren nach den lohnsteuerlichen Vorgaben als sonstige Bezüge zu behandeln sind, nicht als Einnahmen aus nichtselbstständiger Erwerbstätigkeit bei der Einkommensermittlung berücksichtigt. Mit der Neufassung des § 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG zum 1.1.2015 durch Art. 1 Nr. 4 Buchst. a) des Gesetzes zur Einführung de...mehr