Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsberatung

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang 1: Gesetzesmaterialien

Rz. 1 I. Gesetz zur Bekämpfung des Mißbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts (Mißbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz – StMBG) v. 21.12.1993 (BGBl. I 1993, 2310 = BStBl. I 1994, 50) Rz. 2 1. Gesetzentwurf der Bundesregierung v. 27.9.1993 (BT-Drucks. 12/5630 und 12/5764) Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 41. § 50 d wird wie folgt geändert: a) Nach ...mehr

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AGS 05/2022, Wichtige Praxi... / 1. Lösung zu Fall 1

Der außergerichtliche Einigungsversuch stellt eine zwingende Vorschaltstation für den Gang in das Verbraucherinsolvenzverfahren dar. Nur wenn ein Schuldner diesen erfolglos innerhalb der letzten 6 Monate unternommen hat, ist ihm der Weg in das gerichtliche Verfahren eröffnet. Der Einigungsversuch kann dabei von einer geeigneten Stelle nach § 305 InsO (§ 1 AGInsO) vorgenommen...mehr

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§ 6 Testamentsvollstreckerv... / b) Laientestament

Rz. 20 Entscheidet sich der Bankkunde hingegen für ein handschriftliches Testament ohne zusätzliche Beratung durch einen selbst mandatierten Anwalt, könnten die Gespräche über die diesbezügliche Gestaltung des Testaments eher eine verbotene Rechtsdienstleistung darstellen. Fraglich ist dabei zunächst, ob die Vorgabe oder Verhandlung einer Honorarklausel überhaupt den Tatbest...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / I. Grundsätzliche Positionen von Rechtsprechung und Literatur

Rz. 5 Zunächst wird der sicherlich in der Praxis erhebliche Einwand erhoben, der Bundesgerichtshof habe die Zeitvergütung ausdrücklich abgelehnt.[7] Tatsächlich hat sich der Bundesgerichtshof zuletzt im Jahr 2005 im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde mit der Frage eines Zeithonorars als Kriterium für die Angemessenheitsbestimmung im Rahmen des § 2221 BGB beschäftigt. Für...mehr

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§ 7 Zeitvergütung für den T... / A. Einführung

Rz. 1 Eine zeitbezogene Vergütung ist grundsätzlich eine faire Vergütung. Sie ist in der Rechtsberatung vielfach erprobt und hat auch etwas mit Seriosität zu tun. Vor allem im vermögensverwaltenden Bereich hat sich gerade in den letzten Jahren die Erkenntnis durchgesetzt, dass tätigkeitsbezogene Vergütungen der Qualität der Arbeit eher förderlich sind als in Prozentsätzen de...mehr

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§ 1 Testamentsvollstreckung... / 2. Allseitiges Vertrauen

Rz. 45 Das oft über Jahrzehnte währende Mandatsverhältnis, in dem der künftige Erblasser viele sehr persönliche Dinge über sich und seine Familie preisgibt, unterstreicht das hohe Vertrauen, das der Erblasser in "seinen" Steuerberater setzt. Dies gilt erst recht, wenn das Mandat sich nicht auf die jährlich wiederkehrende Fertigung der Steuererklärungen beschränkt, sondern ei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Haus- und Grundeigentümervereine

Stand: EL 126 – ET: 04/2022 Die Mitgliedsbeiträge zu Haus- und Grundeigentümervereinen sowie zu Mietervereinen enthalten in der Regel Entgelte für die Gewährung besonderer wirtschaftlicher Vorteile, z. B. für Rechtsberatung, Prozessvertretung. Sie sind deshalb keine reinen Mitgliederbeiträge i. S. v. § 8 Abs. 5 KStG, die auf Grund der Satzung von den Mitgliedern lediglich in ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Erfahrungen aus agilen Unte... / 4 Immobilien Scout – Ein Gespräch mit Frank Schlesinger

Immobilien Scout GmbH, Online-Portal zur Vermittlung von Immobilienobjekten, Mitarbeiter: 600, Sitz: Berlin Gesprächspartner: Frank Schlesinger, Head of Technology; Marktsegment: Residential Britta Redmann: Warum ist Ihr Online-Portal agil geworden? Frank Schlesinger: Das hat sich aus einer Notwendigkeit heraus ergeben. Bis ca. 2008 haben wir in einer klassischen Projektorganis...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.3.2 Rechtsstreitigkeiten

Zu den von der Dienststelle/vom Bund nach § 46BPersVG zu tragenden Kosten gehören auch diejenigen, die dem Personalrat aufgrund von Rechtsstreitigkeiten in personalvertretungsrechtlichen Angelegenheiten nach § 108 BPersVG im Beschlussverfahren entstehen, und zwar auch dann, wenn diese gegen die Dienststelle gerichtet sind; generell sind all diejenigen Kosten zu erstatten, di...mehr

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Risiken und Nebenwirkungen ... / V. Verdachtsmeldung des Beraters – Selbstanzeige für Mandant?

Liegen gem. § 43 Abs. 1 Nr. 1 GwG Tatsachen vor, die darauf hindeuten, dass ein Vermögensgegenstand, der mit einer Geschäftsbeziehung oder einer Transaktion im Zusammenhang steht, aus einer strafbaren Handlung stammt, die eine Vortat der Geldwäsche darstellen könnte, so hat der Verpflichtete diesen Sachverhalt unabhängig vom Wert des betroffenen Vermögensgegenstandes oder de...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 13 Weitere Urteile

BGH, Urteil v. 16.6.2016, IX ZR 23/15 (Kündigt der Schuldner dem Gläubiger einer in den Vormonaten deutlich angewachsenen fälligen Forderung an, im Fall des Zuflusses neuer Mittel die Verbindlichkeit nur durch eine Einmalzahlung und zwanzig folgende Monatsraten begleichen zu können, offenbart er dem Gläubiger seine Zahlungsunfähigkeit). BGH, Urteil v. 9.9.2016, IX ZR 174/15 (...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 10 Besonderheiten für Handwerksbetriebe

Nicht nur bei Kauf einer Freiberufler-Praxis, sondern auch bei zulassungspflichtigen Handwerkern (§ 1 HwO) müssen die berufsrechtlichen Voraussetzungen beachtet werden. Die Regelungen der Handwerksordnung, die den selbstständigen Betrieb des Zahntechnikerhandwerks im stehenden Gewerbe nur den in der Handwerksrolle eingetragenen natürlichen oder juristischen Personen und Perso...mehr

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Grenzüberschreitende Leistu... / 2.3 Lösung

I ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, da er selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht tätig ist. Zum Rahmen seines Unternehmens gehört offensichtlich die Vermietungstätigkeit in München. I bezieht für sein Unternehmen sowohl die Leistung des österreichischen Dachdeckers als auch die Leistung des österreichischen Rechtsanwalts. Die Leistungen sind jeweils ...mehr

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AGS 03/2022, Die Angelegenh... / 3. Weitere Unwägbarkeiten

Gerade in Kombination mit dem Familienrecht stellt das Thema "andere Hilfemöglichkeiten" eine unliebsame Begleiterscheinung dar. Denn selbst gelangt man mit dem zuständigen Gericht zur selben Erkenntnis, was die Zahl der Berechtigungsscheine und damit die Zahl der potentiellen Abrechnungsmöglichkeiten angeht, bleibt "unklar", ob es diese Zahl an Genehmigungen für Berechtigun...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / (4) Angemessene Einrichtung

Rz. 323 [Autor/Stand] Überblick. Die Angemessenheit (vgl. Rz. 329) der Einrichtung (vgl. Rz. 325 ff.) des Geschäftsbetriebs (vgl. Rz. 309 ff.) richtet sich nach dem jeweils verfolgten Geschäftszweck (vgl. Rz. 327) und ist daher stets einzelfallbezogen-funktional (vgl. Rz. 324) zu bestimmen. Eine Körperschaft kann auch mehrere Geschäftszwecke verfolgen (sog. gemischte Tätigke...mehr

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Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / dd) Einzelheiten (Konkretisierung des Zusammenhangs)

Rz. 410 [Autor/Stand] Konkretisierung des wesentlichen Zusammenhangs. Wie bereits dargelegt (vgl. Rz. 405 f.), ist der erforderliche Zusammenhang nach dem Veranlassungsprinzip im Wege einer wirtschaftlich-funktionalen Betrachtungsweise zu konkretisieren. Dabei sind die Kriterien für das Bestehen eines solchen wesentlichen Zusammenhangs am normspezifischen und unionsrechtlich...mehr

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zfs 03/2022, Fahrerlaubnis ... / 1 Aus den Gründen:

I. [1] Die Kl. begehrt die Feststellung, dass die ihr gegenüber ergangene Anordnung, an einem Aufbauseminar für Fahranfänger teilzunehmen, rechtswidrig gewesen ist. [2] Mit rechtskräftigem Bußgeldbescheid vom 28.10.2019 setzte die Zentrale Bußgeldstelle im Bayerischen Verwaltungsamt, gestützt u.a. auf § 24 StVG, § 3 Abs. 1 StVO, Lfd. Nr. 8.1 BKat, eine Geldbuße in Höhe von 75,...mehr

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Richtiges Verhalten bei Haf... / 2 Verhalten bei Ermittlungen

Unfälle, Schadensfälle und Umweltschäden sind Ereignisse, die immer unerwartet und zur falschen Zeit eintreten. Sie können in wenigen Stunden ein gesamtes Unternehmen lähmen oder gar zum Stillstand bringen. Sind Unternehmer und Führungskräfte nicht bestens auf ein solches unerwartetes Ereignis vorbereitet, kann es schnell zu einer nachhaltigen Krise kommen. Jeder schwere Unf...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 6 Rechtsprechung

S. auch Urteile zum Rechtsberatungsgesetz im Beitrag ""Rechtsberatung durch den Steuerberater"" (s. Tz. 1.4: Steuerberater darf nicht im "Statusfeststellungsverfahren" vertreten). OLG Düsseldorf, Urteil v. 21.6.2005, I-20 U 40/05 (Die Berufsausübung einer Steuerberatungsgesellschaft wird durch das Rechtsberatungsgesetz beschränkt. Nur wenn die Rechtsberatung im Rahmen des Art...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / Zusammenfassung

In der Kanzlei des Steuerberaters ist insbesondere die Abteilung "Lohnbuchhaltung" täglich auch mit arbeitsrechtlichen Fragen der Mandanten konfrontiert. Das "Arbeitsrecht" an sich ist sehr komplex, die Rechtsprechung des BAG umfangreich und angesichts der Verteilung der Vorschriften auf verschiedenste Gesetze – vom BGB bis zum Teilzeit- und Befristungsgesetz – auch sehr unüb...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 5 Fazit: Kooperation mit Rechtsanwalt ist erforderlich

Die Kooperation zwischen Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe ist auf dem Gebiet des Arbeitsrechts erforderlich. Sie garantiert die schnelle und komplette Betreuung des Mandanten und vermindert für alle Berater das Haftungsrisiko. Kooperation bedeutet Sicherheit für den Mandanten und die Berater. § 59 a Abs. 1 BRAO enthält eine Liste von Berufen – auch Steuerber...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 2.11 Schwerbehinderung

Mit dem Thema "Schwerbehinderung von Mitarbeitern" wird der Steuerberater in der Lohnbuchhaltung (Urlaubstage) und bei der betriebswirtschaftlichen Beratung größerer Unternehmen konfrontiert im Zusammenhang mit der Frage, ob Neueinstellungen sinnvoll sind. Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob sie freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen können.[1] N...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / aa) Berufsbild

Rn. 170 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsbild des RA wird im Wesentlichen bestimmt von dem in der BRAO niedergelegten Berufsrecht (BFH BStBl II 1981, 193; 1981, 545; 1986, 213; 1990, 534). Das betrifft die Voraussetzungen für die Zulassung und den Gegenstand der Berufsausübung selbst. Der RA ist Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO). Das Berufsbild des RA wird von der Aufgab...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brandt, Zur Abgrenzung der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit nach § 18 Abs 1 Nr 1 EStG, aus sonstiger selbstständiger Arbeit und aus Gewerbebetrieb, INF 2003, 57; Jahn, Überblick zur steuerlichen Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit, DB 2005, 692. Verwaltungsanweisungen: H 15.6 EStH 2020. Rn. 236 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Hier werden im Folgenden Tä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Kanzler, Der RA als Konkursverwalter oder zu den Gefahren einer gemischten Tätigkeit, FR 1994, 114; Depping, Insolvenzverwalter – freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit?, DStR 1995, 1337; Frick/Spatschek, Werden die StB gewstpfl?, DB 1995, 239; Korn, Probleme bei der ertragsteuerrechtlichen Abgrenzung zwischen freier Berufstätigkeit und Gewerbe, DStR 1995, 1249, 1252; Bange/W...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Patentanwalt

Rn. 174 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Patentanwalt übt Rechtsberatung auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes aus und vertritt vor dem Patentamt und -gericht sowie in Rechtsmittelangelegenheiten vor dem BGH. Rechtsstellung und Berufsausübung regelt die PatentanwaltsO v 07.09.1966 (BGBl I 557; vgl Brandt in H/H/R, § 18 EStG Rz 151 (Februar 2020)). Auch insoweit sind an...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / da) Berufsrecht, Berufsbild

Rn. 177 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Das Berufsrecht der WP ist in der WPO v 05.11.1975 (BGBl I 1975, 2803, vgl § 2 Abs 2 u 3 WPO), geregelt. Der WP ist ein Beruf und ein öffentliches Amt. Zu seinem Berufsbild gehören insb die Prüfung der ordnungsgemäßen Buchführung eines Unternehmens und die Prüfung eines den einschlägigen Vorschriften entsprechenden JA eines Unternehmens (mi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Ähnliche Berufe

Rn. 185 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Ein ähnlicher Beruf (s Rn 129ff) liegt nach allg Grundsätzen nur dann vor, wenn er auf einer durch Selbststudium oder in sonstiger Weise erworbenen vergleichbar breiten fachlichen Vorbildung beruht (BFH BStBl II 1990, 73; 2000, 616; 2002, 768; 2003, 27) und sich die Beratungstätigkeit auf einen vergleichbar breiten betrieblichen Bereich – g...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 125 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der selbstständigen Berufstätigkeit in einem Katalogberuf werden nur berufstypische Tätigkeiten zugeordnet, die dem Berufsbild eines der in § 18 Abs 1 Nr 1 EStG aufgeführten Berufe entsprechen (BFH BStBl III 1961, 210; BStBl II 1986, 213; 1987, 147; 1989, 24; 1989, 797; 1990, 534; 1992, 826; 2002, 202; BFH/NV 1991, 132; 1991, 435). Rn. 126 S...mehr

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Literaturverzeichnis

Anzinger/Koberski, Kommentar ArbZG, 5. Auflage 2021 Bader/Fischermeier/Gallner/Klose/Kreft/Kreutzberg-Kowalczyk, Gemeinschaftskommentar zum ­Kündigungsschutzgesetz, 12. Auflage 2019 (zitiert: KR/Bearbeiter) Baeck/Deutsch, Arbeitszeitgesetz, Kommentar, 4. Auflage 2021 Barlage-Melber u.a., Beschäftigtendatenschutz und Datenschutzgrundverordnung in der Praxis, 1. Auflage 2018 Blank...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / bb) Fernabsatzverträge

Rz. 41 Fernabsatzverträge sind nach § 312c Abs. 1 BGB Verträge, bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- od...mehr

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§ 2 Die Vergütungsmöglichke... / B. Die Vergütungsvereinbarung

Rz. 10 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung kann der Rechtsanwalt auf eine Fülle von Vereinbarungsmöglichkeiten zurückgreifen. Dabei stehen ihm sowohl zur Verfügung. In der Vergütungsvereinbarung kann ger...mehr

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Einführung

Die Künstlersozialkasse (KSK) steht kurz vor ihrem 40. Geburtstag nach der Gründung im Jahr 1983 – und sie ist eine Erfolgsgeschichte: Der Zustrom an Versicherten ist ungebrochen, und dieser Zustrom zeigt, dass die KSK für viele freie Künstler wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung ist. 2023 jährt sich zum 15. Mal auch die parallele Zuständigkeit der Deutschen Rentenvers...mehr

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§ 4 Die Abrechnung im erbre... / 3. Versicherungsfall

Rz. 183 Der Anspruch auf den Versicherungsschutz im Erbrecht entsteht mit dem Eintritt des Versicherungsfalles. Der Versicherungsfall ist definiert als eine den Versicherungsnehmer oder eine bei ihm mitversicherte Person betreffende Änderung der Rechtslage durch ein bestimmtes Ereignis, Ziffer 2.4.1 ARB 2021. Wann eine solche Veränderung der Rechtslage vorliegt, ist in erbre...mehr

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V / Verteidiger, Verschwiegenheitspflicht [Rdn 5000]

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FF 07+08/2022, SGB II - Grundsicherung für Arbeitsuchende

Eicher/Luik/Harich5., neu bearbeitete Auflage. 2021, C.H.BECK, 2436 SeitenISBN 978-3-406-76984-9, 109 Euro Zum Ende letzten Jahres ist in der Reihe der "Gelben Kommentare" des Beck-Verlages die 5. Auflage des von Eicher und Spellbrink begründeten Kommentars zum SGB II – der Grundsicherung für Arbeitssuchende – erschienen. Auch nachdem sich der letzte Gründungsvater aus dem Kr...mehr

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2 Der Kreis der abgabepflic... / 2.3.1 Maßnahmen der Eigenwerbung

Zur Eigenwerbung zählt die gesamte Bandbreite der Unternehmenskommunikation: Werbung für einzelne Produkte oder das Unternehmen, PR/Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation, Pressearbeit etc. Aus Sicht der KSK ist Werbung der Oberbegriff, unter den auch Marketing, Pressearbeit, Unternehmenskommunikation etc. fallen. Als Werbemaßnahmen kommen beispielsweise in Betracht, das Erstellen ...mehr

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E / Europäischer Haftbefehl [Rdn 2390]

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Z / Zeuge, Zeugnisverweigerungsrecht [Rdn 4242]

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Z / Zeugnisverweigerungsrechte [Rdn 5437]

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D / Durchsuchung, Anordnung, Verhältnismäßigkeit [Rdn 1818]

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B / Beschlagnahme, Beschlagnahmeverbote [Rdn 945]

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 5. Inkassodienstleistungen für Verbraucher – C2B und Legal Tech

Rz. 82 Für Verbraucher wurden in den vergangenen Jahren Entschädigungsansprüche etwa bei Verspätungen von Flugzeugen oder Zügen, aber auch bei Datenschutzverstößen geschaffen. Auch werden Verbraucher mit Gebühren und Entgelten überzogen, die sich im weiteren Verlauf als unzulässig herausstellen und in Folge dessen dann Bereicherungsansprüche begründet werden. Den Ansprüchen ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / III. Der Rechtsanwalt

Rz. 61 Der Rechtsanwalt ist nach § 1 BRAO selbstständiges Organ der Rechtspflege und der klassische Helfer in der Rechtsberatung des Gläubigers für die Rechtsgestaltung und bei einer streitigen gerichtlichen Auseinandersetzung ungeachtet von § 78 ZPO unverzichtbar. Er mahnt regelmäßig die Forderung schriftlich an, um sich einerseits als Bevollmächtigter des Gläubigers zu legi...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / c) Die wechselseitige Qualifikation der Rechtsdienstleister

Rz. 208 Ungeachtet des Umstandes, dass der BGH die grundsätzliche Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten bereits angenommen hat, ist das Argument, dass die Tätigkeit von Inkassodienstleistern und Rechtsanwälten nicht vergleichbar sei, rechtlich und tatsächlich unzutreffend, soweit dies die Erbringung der Rechts- und Inkassodienstleistung zur Einziehung einer fremden oder zum...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / I. Einleitung

Rz. 7 Zum 1.7.2008 wurde das Rechtsberatungsrecht einer umfassenden Neuregelung unterworfen.[22] Das Rechtsdienstleistungsgesetz löste das Rechtsberatungsgesetz ab. Zugleich wurde dessen Regelungsbereich auf die außergerichtliche Rechtsberatung beschränkt und die Frage der Postulationsfähigkeit im Übrigen in den jeweiligen Verfahrensgesetzen[23] geregelt. Der Gesetzgeber hat ...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Beitreibung weitgehend unstreitiger Forderungen

Rz. 67 Es ist unbestritten, dass die Inkassodienstleister für die Wirtschaft in Deutschland im Sinne einer arbeitsteiligen Partnerschaft eine wichtige Aufgabe in der Liquiditätssicherung wahrnehmen,[139] in dem die Gegenleistung des Schuldners für von ihm in Anspruch genommene Waren oder Dienste geltend gemacht und insoweit berechtigte Ansprüche des Gläubigers durchgesetzt w...mehr

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Literaturverzeichnis

Barnbeck, § 286 BGB und die Inkassobüros, NJW 1973, 1868 Baumgärtel/Hergenröder/Houben, RVG, Kommentar, 16. Aufl. 2014 Becker-Eberhard u.a., Grundlagen der Kostenerstattung bei der Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche, Monographie1995 Behr, Inkassounternehmen und Rechtsberatungsgesetz, BB 1990, 795 Behrens, Der Verzugsschaden des Forderungsgläubigers, zfm 2017, 183 und zfm 2018...mehr