Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Steuerliche Vergünstigungen können nach dem Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51–68 AO (Anhang 1b) grundsätzlich nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das KStG (§ 1 KStG, Anhang 3) erfasst, in Anspruch genommen werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird für den Personenkrei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Objektive Beweislast

Rn. 146 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Da die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen von abzugsfähigen WK wie für alle steuermindernden Tatsachen beim StPfl liegt (BFH v 26.03.2009, VI R 15/07, BStBl II 2009, 598), gehen nach Ausnutzung aller vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten verbleibende Zweifel zu seinen Lasten. Rn. 147 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Obwohl be...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kirchensteuer

Verwaltungsanweisungen: Gleichlautende Ländererlasse v 08.08.2016, BStBl I 2016, 773 (KiSt bei Pauschalierung der LSt und ESt). Rn. 45 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Zur pauschalen LSt wird KiSt-Zuschlag festgesetzt. Die Bemessungsgrundlage für die pauschale KiSt ist die pauschale LSt. Der Steuersatz für die pauschale KiSt ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich hoch. G...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.5.1 Mobiliarvollstreckung

Rn 60 Entsprechend der früher schon praktizierten Regelung in § 2 Abs. 4 GesO hat der Gesetzgeber dem Insolvenzgericht in § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 für den Bereich der Mobiliarvollstreckung die Möglichkeit zur Einstellung laufender und Untersagung zukünftiger verfahrens- und masseschädlicher Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einzelner Gläubiger von Amts wegen gegeben, um so Zugri...mehr

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zfs 11/2022, Gegenvorstellu... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Stuttgart ist richtig. Der Prozessbevollmächtigte des Klägers hat die 6-Monats-Frist des § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, die für Gegenvorstellungen entsprechend gilt, versäumt, weil er mit den Einzelheiten der Rechtsbehelfe gegen gerichtliche Streitwertfestsetzungen nicht vertraut war. Streitwertbeschwerde und Gegenvorstellung So manchem Rechtsanwalt sind die Vo...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 94... / 4 Rechtsschutz

Rz. 33 Die Auskunftsperson kann gegen das an das Gericht gerichtete Vernehmungsersuchen der Finanzbehörde die Rechtsbehelfe des Einspruchs [1] und ggf. der Anfechtungsklage [2] einlegen. Die erforderliche Beschwer[3] kann sich sowohl aus einem Verstoß gegen die Voraussetzungen des § 93 AO als auch aus der Geltendmachung eines Ermessensfehlgebrauchs ergeben. Hierzu zählt ggf. a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 48... / 2.1 Erteilung der Freistellungsbescheinigung

Rz. 2 Der Leistende kann bei dem für ihn zuständigen FA eine Freistellungsbescheinigung beantragen. Ist eine Personengemeinschaft Leistender, ist der Antrag bei dem für die Personengemeinschaft zuständigen FA zu stellen. Ist eine Personengemeinschaft ertragsteuerlich nicht zu führen, ist auf die umsatzsteuerliche Zuständigkeit (§ 21 AO) abzustellen. Der Antrag bedarf keiner ...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5 Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 33 Als Rechtsbehelf gegen den GewSt-Messbescheid ist nach § 347 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO der Einspruch gegeben. Im Falle seiner Erfolglosigkeit kommt nach § 33 FGO der Finanzrechtsweg in Betracht. Rechtsbehelfsbefugt ist nur derjenige, der geltend macht, durch den GewSt-Messbescheid beschwert zu sein. Dies kann z. B. aufgrund von Fehlern bei der Ermittlung des Gewerbeertrags...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.1 Festsetzung

Rz. 23 Festgesetzt wird die GewSt im GewSt-Bescheid. Zu beachten ist hierbei die Kleinbetragsverordnung (KBV) v. 19.12.2000.[1] Beim GewSt-Bescheid handelt es sich nach § 184 Abs. 1 S. 4 AO i. V. m. § 182 Abs. 1 AO um einen Folgebescheid des GewSt-Messbescheids. Die Gemeinde ist an den GewSt-Messbescheid gebunden. Entsprechendes gilt für den Zerlegungsbescheid. Die festzuset...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.1 Allgemeines

Rz. 3 Die Festsetzung des GewSt-Messbetrags in einem Pauschbetrag kommt nur dann in Betracht, wenn die ESt bzw. KSt für den Vz, der dem für die GewSt maßgebenden Ez entspricht, pauschaliert wurde. Die Pauschalierung der ESt bzw. KSt ist somit Voraussetzung für die Pauschfestsetzung der GewSt nach § 15 GewStG. Vor diesem Hintergrund bildet § 15 GewStG keine eigenständige Grun...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 5.2 Erhebung

Rz. 33 In den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie im Bundesland Bremen sind die FÄ für die Erhebung der GewSt zuständig. In den übrigen Bundesländern liegt die Zuständigkeit bei den Gemeinden. Nach Auffassung des Hessischen FG[1] kann einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge in entsprechender Anwendung der § 34 EStG und § 26 KStG auch auf die inländische ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgericht / 6 Rechtsmittel

Gegen die Urteile der Arbeitsgerichte findet die Berufung an die Landesarbeitsgerichte statt. Die Berufung ist nur statthaft, wenn das Arbeitsgericht sie zugelassen hat, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 600 EUR übersteigt oder wenn es sich um eine Bestandsstreitigkeit handelt. In Bestandsstreitigkeiten soll wegen der großen sozialen Bedeutung des Arbeitsverhältnisses ...mehr

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Unterlassungs- oder Beseiti... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die Frage, welche GKG-Bestimmung in einem Altverfahren anwendbar ist, bei dem das Rechtsmittel nach dem 30.11.2020 eingelegt wird. Von der Antwort ist abhängig, wie man den Gebührenstreitwert ermittelt. Die Übergangsbestimmungen In Rechtsstreitigkeiten, die vor dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung anhängig geworden sind, werden nach § 71 ...mehr

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Rechtsmittelstreitwert: Ver... / 1 Leitsatz

Der Streitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspricht in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßgeblichen Beschwer.mehr

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Unterlassungs- oder Beseiti... / 1 Leitsatz

Gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG richtet sich der Gebührenstreitwert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem wohnungseigentumsrechtlichen Übergangsfall nach dem 30.11.2020 eingelegt worden ist und einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch betrifft, bestimmt sich der Streitw...mehr

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Unterlassungs- oder Beseiti... / 4 Die Entscheidung

Gem. § 47 Abs. 1 Satz 1 GKG richte sich der Gebührenstreitwert nach den Anträgen des Rechtsmittelführers. In einem Verfahren über ein Rechtsmittel, das in einem wohnungseigentumsrechtlichen Übergangsfall nach dem 30.11.2020 eingelegt worden sei und einen auf das gemeinschaftliche Eigentum bezogenen Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruch betreffe, bestimme sich der Streitwe...mehr

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Rechtsmittelstreitwert: Ver... / 4 Die Entscheidung

Der BGH verneint die Frage! Die Ansicht von Wohnungseigentümer K, seine Beschwer stimme mit dem von dem LG für das Berufungsverfahren auf der Grundlage des § 49 GKG festgesetzten Streitwerts von 36.989,38 EUR überein, treffe nicht zu. Der Streitwert für wohnungseigentumsrechtliche Beschlussklagen entspreche in der Regel nicht der für die Zulässigkeit eines Rechtsmittels maßge...mehr

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Wohnungsgrundbuch: Anspruch... / 3 Das Problem

Wohnungseigentümer K beantragt, sein Wohnungsgrundbuch umzuschreiben. Aus dem Wohnungsgrundbuch sind bislang erkennbar: ein im Jahr 2004 gelöschter Vermerk über die Anordnung der Zwangsversteigerung, ein im Jahr 2014 gelöschtes allgemeines Verfügungsverbot nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des K (gelöscht im Jahr 2020) und e...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8 Rechtsmittel

4.8.1 Berufung Die Berufung ist gemäß § 511 Abs. 2 ZPO immer dann statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung im Urteil zugelassen hat, was gemäß § 511 Abs. 4 ZPO dann der Fall ist, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechtes oder die Sicherung einer einheitlichen ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.2 Revision

Gegen in der Berufungsinstanz erlassene Endurteile ist die Revision möglich. Sie ist statthaft, wenn das Berufungsgericht sie in seinem Urteil oder der BGH als Revisionsgericht sie auf Beschwerde gegen ihre Nichtzulassung durch das Berufungsgericht (Nichtzulassungsbeschwerde) zugelassen hat. Das Berufungsgericht lässt die Revision immer dann zu, wenn die Rechtssache grundsät...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1 Berufung

Die Berufung ist gemäß § 511 Abs. 2 ZPO immer dann statthaft, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung im Urteil zugelassen hat, was gemäß § 511 Abs. 4 ZPO dann der Fall ist, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechtes oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1.2 Berufungsschrift

Die Berufung wird durch Einreichung eines Schriftsatzes beim Berufungsgericht eingelegt (Berufungsschrift).[1] Die Berufungsschrift muss enthalten: die genaue Bezeichnung des Berufungsklägers und des Berufungsbeklagten, die Bezeichnung des Urteils, gegen das die Berufung gerichtet wird, unter Angabe des erstinstanzlichen Gerichtes, des Verkündungsdatums und des Aktenzeichens de...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.2 Anwaltsbeauftragung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sich zweitinstanzlich vor dem Landgericht und beim BGH, sollte die Hausgeldklage dorthin kommen, durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Erstinstanzlich, also beim Amtsgericht, ist es anders. Dort muss sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, kann dies aber tun. Regelfall: Rech...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1.1 Frist

Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt einen Monat[1], wobei die Frist mit der Zustellung des vollständigen amtsgerichtlichen Urteils zu laufen beginnt. War die Zustellung unwirksam oder ist sie unterblieben, beträgt die Frist 5 Monate nach Verkündung der Entscheidung. Praxis-Beispiel Fristberechnung für Berufungsschrift Erfolgt die Zustellung des Urteils am 2. Februar, ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.4.4 Umfang

Eine Ermächtigung gestattet, ist nichts anderes bestimmt, dem Verwalter die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, d. h.: die Zusendung von Mahnschreiben; die Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden; die Aufrechnung mit einer Gegenforderung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer[1]; die Erhebung einer Klage gegen den Schul...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1.3 Fristberechnung für Berufungsbegründung

Praxis-Beispiel Fristberechnung Erfolgt die Zustellung des Urteils am 2. Februar, läuft die Frist zur Begründung der Berufung am 2. April um 24 Uhr ab. Bei der Berufungsbegründungsfrist handelt es sich im Gegensatz zur Berufungsfrist des § 517 ZPO nicht um eine sog. "Notfrist". D. h., die Frist zur Begründung der Berufung kann auf entsprechenden Antrag hin verlängert werden, ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.7.1 Überblick

An jeden Rechtstreit schließt sich das Kostenfestsetzungsverfahren an.[1] Dieses verschafft der Partei, die den Prozess gewonnen hat, einen Vollstreckungstitel über die vom Gegner zu erstattenden Kosten des Prozesses. Erforderlich ist ein Antrag, der "Kostenfestsetzungsantrag", bei der Geschäftsstelle des Gerichtes erster Instanz. Ist die Hauptentscheidung (in der Regel das ...mehr

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Grobes Verschulden des Steu... / c) Zeitpunkt des Verschuldens

Vor Steuerfestsetzung: Aufgrund nachträglich bekannt gewordener Tatsachen und Beweismittel kann eine niedrigere Steuer nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO festgesetzt werden, wenn den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder die Beweismittel erst nachträglich bekannt werden (so auch AEAO zu § 173 AO Abschn. 2.1. unter Bezugnahme auf BFH v. 18.3....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Ausschluss der Teilnahmebefugnis des Gemeindeprüfers aufgrund Vertragsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigem und Gemeinde

Leitsatz 1. Die gemäß § 21 Abs. 3 FVG erfolgende Anordnung der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des FA ist nicht aufgrund des Bestehens von Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde rechtswidrig. 2. Die berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen in Bezug auf die Nichtoffenlegung von für die Vertrag...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 5. Rechtsmittel

a) Beschwerde Rz. 196 Hinsichtlich der Rechtsmittel gegen eine nicht oder nicht vollständig gewährte Einsichtnahme ist zu unterscheiden (auch Rdn 177):mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / G. Ausgesuchte Verfahrensfragen

Rz. 167 Im Zusammenhang mit Geschwindigkeitsmessungen/-überschreitungen, Abstands- und Rotlichtverstößen sowie Trunkenheitsfahrten sind die nachstehend dargestellten Verfahrensfragen in der Praxis von besonderer Bedeutung. Zur Vertiefung wird verwiesen auf Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl., 2021, auf Burhoff, Handbuch für das...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / a) Beschwerde

Rz. 196 Hinsichtlich der Rechtsmittel gegen eine nicht oder nicht vollständig gewährte Einsichtnahme ist zu unterscheiden (auch Rdn 177):mehr

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Literaturverzeichnis

Beck/BerrSchäpe/Nissen/Kärger/Heberlein, OWi-Sachen im Straßenverkehrsrecht, 7. Aufl. 2017 Beck/Löhle/Kärger/Schmedding/Siegert, Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, 12. Aufl. 2018 Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren, 9. Aufl. 2022 Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 6. Aufl. 2021 Burhoff (Hrsg.)...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Verfahren

Rz. 172 Hinweis Für die Akteneinsicht im Bußgeldverfahren gelten grds. die allgemeinen Regeln der Akteneinsicht im Strafverfahren (s. Burhoff/Burhoff, EV, Rn 225 ff.; Burhoff/Niehaus, OWi, Rn 252 ff.). Rz. 173 Zuständig für die Akteneinsicht im vorbereitenden Verfahren ist die Verwaltungsbehörde, die das Verfahren durchführt. Ist das Verfahren bereits beim AG anhängig, ist di...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Verfahrensrüge

Rz. 297 Für die sog. Verfahrensrüge sieht das Gesetz strenge Formvorschriften vor, die in der Praxis oft zum Scheitern eines Rechtsmittels führen. Es gibt auch keine allgemeine Verfahrensrüge, sodass die häufig in Rechtsbeschwerde(begründungs-)schriften zu findende Floskel: "Es wird die Verletzung formellen Rechts gerügt." unsinnig und, da sie die Wiedereinsetzung in den vor...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / b) Rechtsbeschwerde

aa) Verfahrensrüge, § 79 OWiG Rz. 197 Die Frage der nicht bzw. nicht ausreichend gewährten Akteneinsicht kann jedenfalls dann zum Gegenstand der Rechtsbeschwerde gemacht werden, wenn eine Geldbuße von mehr als 250 EUR oder ein Fahrverbot verhängt worden ist (§ 79 OWiG). Allerdings muss dies im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung vorbereitet werden. Dazu muss der ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / I. Allgemeines

Rz. 1 In der Praxis hat die Verteidigung gegen den Vorwurf einer Geschwindigkeitsüberschreitung, einer Abstandsunterschreitung bzw. eines Rotlichtverstoßes oder auch einer Trunkenheitsfahrt erhebliche Bedeutung. Für den Betroffenen sind diese Bereiche deshalb so "gefährlich", weil z.B. sowohl bei massiven Geschwindigkeitsüberschreitungen als auch bei erheblichen Abstandsunte...mehr

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Vorwort

Der Rechtsanwalt, der in straßenverkehrsrechtlichen OWi-Verfahren verteidigt, muss sich vor allem auch mit Messverfahren auseinandersetzen, und zwar nicht nur mit den rechtlichen, sondern auch mit den technischen Fragen. Erst deren Kenntnis ermöglicht eine sachgerechte Verteidigung. Eine hohe Sachkompetenz des Verteidigers in diesem Bereich ist die beste Voraussetzung für ei...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / aa) Verfahrensrüge, § 79 OWiG

Rz. 197 Die Frage der nicht bzw. nicht ausreichend gewährten Akteneinsicht kann jedenfalls dann zum Gegenstand der Rechtsbeschwerde gemacht werden, wenn eine Geldbuße von mehr als 250 EUR oder ein Fahrverbot verhängt worden ist (§ 79 OWiG). Allerdings muss dies im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung vorbereitet werden. Dazu muss der Verteidiger wie folgt vorgehe...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / d) Zulassungsantrag

Rz. 286 Mit dem Zulassungsantrag nach § 80 Abs. 3 OWiG muss beantragt werden, die Rechtsbeschwerde gegen das Urteil zuzulassen. Damit ist automatisch vorsorglich Rechtsbeschwerde eingelegt, ohne dass dies im Antrag ausdrücklich gesagt werden muss. Rz. 287 Für den Zulassungsantrag gelten nach § 80 Abs. 3 S. 1 OWiG die allgemeinen Vorschriften über Rechtsmittel (§§ 297 bis 303 ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / cc) Begründungsanforderungen (§ 79 Abs. 3 S. 1 OWiG, § 344 Abs. 2 S. 2 StPO)

Rz. 201 Zur Begründung der Rechtsbeschwerde ist auf die strengen Voraussetzungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO zu verweisen. Hinsichtlich der Anforderungen an die Begründung einer Rechtsbeschwerde, mit der die nicht ausreichende Akteneinsicht geltend gemacht werden soll, sind die OLG sehr streng (vgl. Leitmeier, NJW 2016, 1457, 1459, der formuliert: "Das sind nicht mehr hohe ...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / d) Antrag an das Rechtsbeschwerdegericht (§ 346 StPO)

Rz. 262 Wird die Frist zur Einlegung der Rechtsbeschwerde versäumt, verwirft das AG, dessen Urteil angefochten wird, die Rechtsbeschwerde gem. § 79 Abs. 3 OWiG i.V.m. § 346 Abs. 1 StPO als unzulässig. Dagegen kann der Beschwerdeführer binnen einer Woche nach Zustellung des Beschlusses gem. § 346 Abs. 2 StPO auf Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts beantragen. Dieser Ant...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / Literaturtipps

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 3. Zulassungsfreie Rechtsbeschwerde

Rz. 266 § 79 Abs. 1 OWiG regelt, wann eine Rechtsbeschwerde ohne besondere Zulassung zulässig ist (Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1249 ff.). Rz. 267 Im Einzelnen gilt:mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / 1. Allgemeines

Rz. 254 Das Bußgeldverfahren kennt als Rechtsmittel nur die Rechtsbeschwerde (eingehend dazu Burhoff/Junker, OWi, Rn 3020 ff.; Burhoff/Kotz/Junker, RM, Teil A Rn 1053 ff.; Burhoff, ZAP F. 21, 263 ff.; vgl. a. Fromm, NZV 2019, 408). Diese ist in den §§ 79 ff. OWiG der Revision (§§ 333 bis 358 StPO) nachgebildet. Ebenso wie diese ermöglicht sie nur eine Nachprüfung der Entsche...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / dd) Sachrüge

Rz. 308 Vorab folgender Hinweis Es handelt sich um einen schweren Verteidigerfehler, wenn der Verteidiger, auch wenn er nur Verfahrensverstöße geltend machen will, neben der Verfahrensrüge nicht auch die allgemeine Sachrüge erhebt (dazu auch BGHSt 38, 302 = NJW 1992, 2304; BGH, NStZ 1993, 142 f.). Sieht das Rechtsbeschwerdegericht einen ggf. gerügten Verfahrensmangel als nich...mehr

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§ 3 Rechtsfragen in Zusamme... / bb) Rechtsbeschwerde in den Zulassungsfällen des § 80 OWiG

Rz. 198 Problematisch ist die Rüge der Verletzung des oben dargestellten und aus dem Anspruch auf ein faires Verfahren hergeleiteten Einsichtsrechts in die Messunterlagen im Rechtsbeschwerdeverfahren dann, wenn ein Zulassungsfall nach § 80 OWiG vorliegt, also dann, wenn kein Fahrverbot verhängt worden ist und die Geldbuße nicht mehr als 100 EUR (§ 80 Abs. 2 OWiG) oder nicht ...mehr

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Roscher, GrStG Grundsteuer-... / 3.2.4.4.3 Systematik des "Flächen-Faktor-Verfahrens"

Rz. 183 Auf der Grundlage der materiell-rechtlichen Kernvorschriften des hessischen "Flächen-Faktor-Verfahrens" nach §§ 4-7 HGrStG stellt sich der Ablauf zur Besteuerung der Grundstücke als wirtschaftliche Einheiten des Grundvermögens (sog. Grundsteuer B) schematisch wie folgt dar: a) Festsetzung des Grundsteuermessbetrags Rz. 184 Auf der ersten Verfahrensstufe des hessischen ...mehr

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Hauptvordruck (ESt1A) 2022 ... / 2 Veranlagungsarten und Steuertarif

Rz. 363 [Familienstand → Zeilen 18 und 29] Die Angaben zum Familienstand, zur Scheidung und zum dauernden Getrenntleben werden für die Entscheidung über die Veranlagungsart und den anzuwendenden Steuertarif benötigt. Rz. 364 Einzelveranlagung Grundsätzlich ist jeder Steuerpflichtige durch eine Einzelveranlagung zur ESt zu veranlagen (§ 25 EStG). Für die Berechnung der tarifliche...mehr

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§ 8 Erbscheinsverfahren / III. Rechtsmittel bezüglich der Einziehung und Kraftloserklärung

1. Ablehnung der Einziehung/Kraftloserklärung durch das Nachlassgericht Rz. 122 Nach der Erteilung des Erbscheins ist die Beschwerde nur mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins statthaft.[74] Lehnt auf Anregung eines Beteiligten das Nachlassgericht die Einziehung oder die Kraftloserklärung eines Erbscheins ab, so steht dem Beteiligten gegen diesen Beschluss das Rechtsmitte...mehr