Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

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Rechtsmittelbeschwer: Erste... / 4 Die Entscheidung

Ohne Erfolg! Die Beschwer einer zur Auskunftserteilung verpflichteten Partei sei nach ihrem Interesse zu bemessen, die Auskunft nicht erteilen zu müssen. Dafür sei grundsätzlich auf den Aufwand an Zeit und Kosten abzustellen, den die sorgfältige Erteilung der Auskunft erfordere. Es komme darauf an, welcher Aufwand im konkreten Fall voraussichtlich anfalle bzw. – wenn der Bek...mehr

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Aus der Arbeit der standard... / 1 EU-Kommission & Parlament / EFRAG / ESMA

EU-Kommission & Parlament & EFRAG – Übernahmeprozess Am 23.2.2022 hat die Europäische Kommission einen Richtlinienentwurf zur Ausweitung der Sorgfaltspflichten im Rahmen der Lieferkette (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, sog. EU-Lieferkettenrichtlinie) veröffentlicht. Entsprechend des Europäischen Grünen Deals und im Einklang mit den UN-Zielen für eine nachhal...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.3 Rechtsbehelfe

Rz. 32 Verweigert der Notar (oder der Urkundsbeamte des Jugendamts) die Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung, steht dem Gläubiger nach § 54 BeurkG die Beschwerde nach den §§ 58 ff. FamFG zu. Der Notar, der nicht Beteiligter des Verfahrens ist, kann der Beschwerde abhelfen. Hilft er ihr nicht ab, legt er sie dem zuständigen Landgericht zur Entscheidung vor. Es entscheid...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

Zu Absatz 1 Nr. 1 Brilla/Weiß, "Strafbarer" Vergleich – der 214a FamFG, jM 2018, 10 Brugger/Ziegler, Die Grenzen von Vergleichsbemühungen bei einem Prozessvergleich, NJW-Spezial 2011, 114 Christopoulos, Prozessvergleich – Unbestimmte Formulierungen als Risiko fehlender Vollstreckungsfähigkeit, MDR 2014, 438 Dötsch, Der Vergleich in WEG-Sachen, NZM 2013, 625 Fuhlrott/Oltmanns, Ver...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Rechtsbehelfe

Rz. 2 Lehnen der Urkundsbeamte oder der Rechtspfleger die Klauselerteilung ab, steht dem Gläubiger die (fristgebundene) Erinnerung nach § 573 Abs. 1 Satz 1 ZPO zu. Indem § 573 Abs. 1 Satz 3 ZPO auf § 572 ZPO und damit auch auf dessen Abs. 1 Satz 1 verweist, ist klargestellt, dass der Urkundsbeamte der Erinnerung abhelfen darf. Hat sich die Erinnerung gegen eine ablehnende En...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Rechtsbehelfe – Einwendungen (Absatz 3)

Rz. 7 Verweigert der Urkundsbeamte oder der Rechtspfleger die Erteilung der Klausel, kann der Gläubiger Beschwerde nach § 54 BeurkG (Urkundsbeamte) einlegen oder nach § 731 ZPO vorgehen. Bei Ablehnung durch den Urkundsbeamten (Abs. 1) ist mit befristeter Erinnerung zunächst das Gericht anzurufen (entspr. § 573 Abs. 1 ZPO). Eine Abhilfemöglichkeit des für die Klausel erteilen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Zuständigkeit – Verfahren

Rz. 2 Zuständig ist das Prozessgericht, das im Falle der gerichtlichen Geltendmachung des zu vollstreckenden Anspruchs zuständig wäre. Damit wird – wie im früheren Recht – an die allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen angeknüpft. Nicht zuständig ist damit der Rechtspfleger nach § 20 Nr. 17 RPflG (BT-Drs. 13/5274 S. 30). Keine Rolle spielt damit, bei welchem Gericht der Vergl...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Ablehnung der Vollstreckbarerklärung (Absatz 2)

Rz. 3 Auch der Notar hat die Vollstreckbarerklärung abzulehnen, wenn eine Voraussetzung fehlt oder ein besonderer Ablehnungsgrund besteht (vgl. § 796a Rn. 5). Der Notar sollte den Antragsgegner anhören. Die Ablehnung der Vollstreckbarerklärung hat er zu begründen, um ihre Überprüfung im gerichtlichen Verfahren zu ermöglichen (Zöller/Geimer, § 796c Rn. 10). Für den stattgeben...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.12.6 Wirkung des Antrags

Rz. 69 Liegt ein wirksamer Antrag i. S. d. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG vor, so hat der Stpfl. einen Rechtsanspruch auf die Veranlagung. Wird die beantragte Veranlagung abgelehnt, kann der Stpfl. gegen die Ablehnung Einspruch einlegen. Ist der Antrag gestellt, über ihn binnen angemessener Frist aber nicht entschieden worden, dann ist als Rechtsbehelf der Einspruch gem. § 347 Abs. ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsmittel (Abs. 4)

Rz. 6 Der durch die Entscheidung beschwerte Gläubiger oder Schuldner hat gegen diese das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO i. V. m. den §§ 567 ff. ZPO). Die Rechtsbeschwerde ist nur dann gegeben, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO).mehr

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Jung, SGB XII § 62a Bindung... / 2.4 Folgen fehlender Mitwirkung und Prozessuales

Rz. 11 Verweigert der Betroffene die ihm obliegende Mitwirkung im Verfahren, insbesondere eine duldungspflichtige sozialmedizinische Begutachtung, kann der Träger der Sozialhilfe seine Leistungen unter Hinweis auf den Nachranggrundsatz des § 2 kürzen oder einstellen (Meßling, a. a. O., § 62a Rz. 29). Wegen der vorrangigen Regelung der §§ 62, 66 Abs. 3 SGB I ist dies allerdin...mehr

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Arbeitsverhältnisse im Inso... / 5 Beschlussverfahren zur Feststellung der sozialen Rechtfertigung von Kündigungen

Das Verfahren gemäß § 126 InsO kann der Insolvenzverwalter einleiten, wenn entweder kein Betriebsrat besteht oder wenn über die Kündigungen der Arbeitnehmer mit dem Betriebsrat keine Einigung erzielt wurde. Er kann beim Arbeitsgericht beantragen, festzustellen, dass die Kündigung der Arbeitsverhältnisse bestimmter, im Antrag bezeichneter Arbeitnehmer durch dringende betriebl...mehr

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Jansen, SGB IV § 31 Organe / 2.2 Behördeneigenschaft

Rz. 11 Die Sozialversicherungsträger sind gemäß § 29 Selbstverwaltungskörperschaften und damit keine Organe. Zur Herstellung eines ordnungsgemäßen und praktikablen Verwaltungsablaufs war es jedoch erforderlich, den nach außen für den Versicherungsträger handelnden – also den vertretungsberechtigten – Organen die Eigenschaft einer Behörde zu verleihen. Das sind die Vertreterv...mehr

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Jansen, SGB IV § 36 Geschäf... / 2.1 Laufende Verwaltungsgeschäfte

Rz. 3 In Abs. 1 der Vorschrift werden die Aufgaben des Geschäftsführers bestimmt, wobei das Gesetz nicht definiert, was unter laufenden Verwaltungsgeschäften, die der Geschäftsführer hauptamtlich zu führen hat, zu verstehen ist. In der Begründung des Regierungsentwurfs (BT-Drs. 7/4122 S. 35) hat der Gesetzgeber dargelegt, dass ihm eine umfassende Beschreibung dieser Geschäft...mehr

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Jansen, SGB IV § 35a Vorsta... / 2.5 Rechtsstellung

Rz. 14 Hinsichtlich der Rechtsstellung der Vorstandsmitglieder ist eine strikte Trennung zwischen organschaftlicher und dienstrechtlicher Stellung vorzunehmen. Das Gesetz legt lediglich die Amtszeit von bis zu 6 Jahren fest. Es bestimmt damit den zeitlichen Rahmen nur der organschaftlichen Stellung, die das Vorstandsmitglied allein aufgrund der Wahl durch den Verwaltungsrat ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Anhang zu § 793 ZPO – Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen des Rechtspflegers im Verfahren der Zwangsvollstreckung

Rz. 20a § 11 RPflG Rechtsbehelfe (1) Gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers ist das Rechtsmittel gegeben, das nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften zulässig ist. (2) 1Kann gegen die Entscheidung nach den allgemeinen verfahrensrechtlichen Vorschriften ein Rechtsmittel nicht eingelegt werden, so findet die Erinnerung statt, die innerhalb einer Frist von zw...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.7 Rechtsbehelfe

Rz. 35 Hilft der Rechtspfleger der Erinnerung ab (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG), trifft er im Regelfall eine für den anderen Beteiligten nachteilige, ihn beschwerende Entscheidung, gegen die dieser seinerseits mit der Erinnerung vorgehen kann. Rz. 36 Hat der Richter über die Erinnerung entschieden, ist seine Entscheidung nicht anfechtbar.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 9 Gegen die Verweigerung der Erteilung der Urkunde hat er die gleichen Rechtsbehelfe, die dem Schuldner zustünden. Meist werden die §§ 58 ff. FamFG einschlägig sein (vgl. OLG Hamm, FamRZ 1985, 1185). Verweigert der Notar die Urkunde, steht dem Gläubiger die Beschwerde nach § 54 BeurkG zu.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8.29 Rechtsbehelfe

Rz. 73 Die Kosten eines besonderen Rechtsbehelfs, z. B. einer Klage (nach §§ 767, 771 ZPO), einer Erinnerung und einer Vollstreckungsbeschwerde sind nicht erstattungsfähig, denn in jenen Verfahren ergeht wegen des Charakters eines selbständigen Verfahrens eine eigenständige Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO (BGH, MDR 1989, 142; BayObLGZ 1988, 421; OLG Bremen, Rpflege...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Rechtsbehelfe

7.1 Gläubiger Rz. 20 Hat der Gläubiger die Beitreibung der Kosten (Abs. 1) ohne besondere Festsetzung beantragt und ist dieser Antrag ganz oder hinsichtlich einzelner Kosten abgelehnt worden, so kann die Ablehnung des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO des Rechtspflegers (z. B. die Kosten mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu nehmen...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Rechtsbehelfe

Rz. 7 Es ist zu unterscheiden: Wird die Zwangsvollstreckung in den Nachlass ohne Titelumschreibung betrieben, obwohl sie zum Todeszeitpunkt des Erblassers noch nicht begonnen hatte, ist die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO gegeben. Wird nach § 779 Abs. 1 PO in einen nicht zum Nachlass gehörenden Gegenstand die Zwangsvollstreckung betrieben, steht dem Rechtsinhaber, au...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Rechtsbehelfe

Rz. 18 Gegen die Beschwerdeentscheidung ist die Rechtsbeschwerde gegeben, wenn das Beschwerdegericht sie zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO). Die Rechtsbeschwerde ist zuzulassen, wenn die Rechtssache grundsätzliche Bedeutung hat oder die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (Bundesgeri...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Grundsatz – Abgrenzung

Rz. 21 Das Dritte Gesetz zur Änderung des Rechtspflegergesetzes und anderer Gesetze vom 6. August 1998 (BGBl S. 2030) hat mit Wirkung seit dem 1. Oktober 1998 im Wesentlichen das System der Rechtsbehelfe gegen die Entscheidungen des Rechtspflegers durchgreifend verändert. Zunächst aber ist die Überschrift des Gesetzes einschließlich der amtlichen Abkürzung geändert worden. D...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4.2 Zuständigkeit des Richters

Rz. 32 Der Richter entscheidet in allen Fällen, in denen der Rechtspfleger nicht abhilft und die Sache ihm zur Entscheidung vorlegt (Abs. 2 Satz 6). Welcher Richter im Einzelnen zur Entscheidung berufen ist, folgt aus § 28 RPflG. Der Richter entscheidet abschließend. Gegen seine Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Schuldner

Rz. 23 Gegen die Beitreibung der Kosten nach Abs. 1 kann der Schuldner die gleichen Rechtsbehelfe einlegen wie der Gläubiger. Auch hier kommt es darauf an, welches Vollstreckungsorgan gehandelt hat. Rz. 24 Enthält eine Entscheidung in einem der in Abs. 4 genannten Verfahren keine Kostenentscheidung zugunsten des Schuldners, ist diese nicht etwa unvollständig, sondern verbleib...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck

Rz. 1 Die sofortige Beschwerde nach § 793 Abs. 1 ZPO ermöglicht es, Entscheidungen, die im Verfahren der Zwangsvollstreckung ohne mündliche Verhandlung ergehen können, vor dem Eintritt der formellen Rechtskraft durch die nächsthöhere Instanz überprüfen zu lassen. Zu beachten ist, dass die Bestimmung lediglich und ausschließlich die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde a...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.1 Gläubiger

Rz. 20 Hat der Gläubiger die Beitreibung der Kosten (Abs. 1) ohne besondere Festsetzung beantragt und ist dieser Antrag ganz oder hinsichtlich einzelner Kosten abgelehnt worden, so kann die Ablehnung des Gerichtsvollziehers mit der Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO des Rechtspflegers (z. B. die Kosten mit in den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu nehmen) mit der sof...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Entscheidung im Sinne von Absatz 1

Rz. 4 Die sofortige Beschwerde ist gegen Entscheidungen des Richters und des Rechtspflegers (§ 11 Abs. 1 RPflG i. V. m. § 793 ZPO) statthaft. Einwendungen gegen Vollstreckungsmaßnahmen können nur durch die Vollstreckungserinnerung nach § 766 ZPO geltend gemacht werden. Eine Entscheidung des Vollstreckungsgerichts und des Rechtspflegers – in Abgrenzung zur Vollstreckungsmaßna...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.5 Erinnerungsbefugnis – Beschwer

Rz. 33 Auch die Erinnerung ist nur dann zulässig, wenn derjenige, der sie eingelegt hat, nach seinem eigenen Vortrag durch die angefochtene Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4.1 Zuständigkeit des Rechtspflegers

Rz. 30 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung in allen Fällen abhelfen (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG). Rz. 31 Erinnerungen, denen der Rechtspfleger nicht abhelfen will, weil er sie für unzulässig oder unbegründet erachtet, legt er dem Richter vor (§ 11 Abs. 2 Satz 6 RPflG).mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.4 Zuständigkeit zur Entscheidung

Rz. 29 Sachlich zuständig zur Entscheidung über die Erinnerung können der Rechtspfleger selbst oder der Richter sein. 7.4.1 Zuständigkeit des Rechtspflegers Rz. 30 Der Rechtspfleger kann der Erinnerung in allen Fällen abhelfen (§ 11 Abs. 2 Satz 5 RPflG). Rz. 31 Erinnerungen, denen der Rechtspfleger nicht abhelfen will, weil er sie für unzulässig oder unbegründet erachtet, legt ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.8 Gebühren – Kosten

Rz. 37 Das Erinnerungsverfahren ist gerichtsgebührenfrei (§ 11 Abs. 4 RPflG). Entscheidet also der Richter über die Erinnerung (§ 11 Abs. 2 Satz 6 RPflG), bezieht sich die zu treffende Kostenentscheidung lediglich auf die gerichtlichen Auslagen und auf die (möglicherweise entstandenen) außergerichtlichen Kosten.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.6 Entscheidung

Rz. 34 Die Entscheidung über die Erinnerung erfolgt nach den für § 793 ZPO geltenden allgemeinen Grundsätzen. Auch einstweilige Anordnungen sind möglich (§ 11 Abs. 2 Satz 7; §§ 567 ff. ZPO). Die Entscheidung enthält eine Kostenentscheidung nach den §§ 91 ff. ZPO.mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.3 Form und Frist

Rz. 27 Für die Form gilt nach § 11 Abs. 2 Satz 7 RPflG die Vorschrift des § 569 ZPO. Die Erinnerung kann deshalb schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle des Gerichts eingelegt werden, dessen Rechtspfleger die angegriffene Entscheidung erlassen hat. Da dies im Verfahren der Zwangsvollstreckung (Vollstreckungsgericht, § 764 Abs. 1 ZPO) immer das Am...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 789 Einschreiten von Behörden

Die Vorschrift regelt den seltenen Fall, in dem das die Zwangsvollstreckung betreibende Gericht der Hilfe einer anderen Behörde bedarf. Das kann das Vollstreckungsgericht oder auch das Prozessgericht oder Grundbuchamt sein, wenn es vollstreckt (§§ 887, 791 ZPO). Soweit der Gerichtsvollzieher die Unterstützung beispielsweise der Polizei benötigt, ist das in den §§ 758 Abs. 3,...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Grundsatz – Zweck (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 1 Die Vorschrift regelt umfassend die Kostentragungspflicht in der Zwangsvollstreckung einschließlich eines vereinfachten Verfahrens zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs des die Zwangsvollstreckung betreibenden Gläubigers sowie das Festsetzungsverfahren. Sie gilt als allgemeine Bestimmung des Zwangsvollstreckungsrechts für alle Zwangsvollstreckungsarten einschließli...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7.2 Statthaftigkeit der Erinnerung

Rz. 25 Die Erinnerung findet nur gegen Entscheidungen des Rechtspflegers statt, falls diese nach den allgemeinen Regeln des Verfahrensrechts nicht anfechtbar sind. Bezüglich der Maßnahmen der Zwangsvollstreckung, die der Rechtspfleger trifft, gilt § 766 ZPO. Für die Abgrenzung zwischen Entscheidung und Maßnahme der Zwangsvollstreckung gelten die gleichen Kriterien wie bei § ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Besonderer Vertreter (Absatz 2)

Rz. 4 Ist bei der Vollstreckungshandlung die Zuziehung des Schuldners nötig, so hat, wenn die Erbschaft noch nicht angenommen oder wenn der Erbe unbekannt oder es ungewiss ist, ob er die Erbschaft angenommen hat, das Vollstreckungsgericht auf Antrag des Gläubigers dem Erben einen einstweiligen besonderen Vertreter zu bestellen (LG Meiningen, Rpfleger 2007, 717). Nach § 52 Nr...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Rechtsbehelfe

Rz. 16 Hat der Erbe den Vorbehalt rechtzeitig geltend gemacht und hat das Gericht ihn nicht im Tenor aufgenommen, weil es ihn übersehen hat, kann Urteilsergänzung nach § 321 ZPO beantragt werden (OLG Düsseldorf, NJW 1970, 1690). Der Beklagte kann auch die sonst gegen das nämliche Urteil gegebenen Rechtsmittel einlegen. Hat das Gericht den Vorbehalt absichtlich weggelassen, k...mehr

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AGS 03/2022, Beschwerdeauss... / II. Rechtsbehelfe bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

1. Gesetzliche Regelung Über den Antrag auf Festsetzung der dem im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährenden Vergütung entscheidet gem. § 55 Abs. 1 S. 1 RVG der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Gerichts des ersten Rechtszuges, hier also des VG Karlsruhe. Gegen die Entscheidung des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist gem. § 56 Abs. 1 S....mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Rechtsbehelfs- und Klageverfahren

Rz. 240 [Autor/Stand] Das Rechtsbehelfsverfahren gegen Fortschreibungsbescheide richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des siebten Teiles der Abgabenordnung . Entsprechend § 347 Abs. 1 AO ist danach der Einspruch zulässig. Der Einspruch muss sich dabei gegen den Tenor des Bescheids richten. Das bedeutet insb. bei einem angefochtenen Wertfortschreibungsbescheid, dass S...mehr

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ZErb 03/2022, Nachfolgegest... / 3. Ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich?

Gem. §§ 1643, 1915, 1821 ff. BGB bedürfen die Eltern bzw. der Ergänzungspfleger für die Rechtswirksamkeit bestimmter Rechtsgeschäfte zusätzlich einer Genehmigung des Familiengerichts.[12] Die Frage nach dem Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung stellt sich dabei völlig unabhängig von der Frage des Erfordernisses einer Ergänzungspflegschaft. Die genehmigungsbedür...mehr

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zfs 03/2022, Auslegung eine... / Sachverhalt

Der Antragsteller hatte beim LG Kempten in einem selbstständigen Beweisverfahren die Beweiserhebung über angebliche Planungsfehler des Antragsgegners bei der Erbringung von Architektenleistungen durch Einholung eines Sachverständigengutachtens beantragt. Nachdem dieses Gutachten vorlag, hat das LG Kempten den Antragsteller durch Beschl. v. 7.6.2019 zur Klageerhebung binnen s...mehr

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AGS 03/2022, Kosten- und Au... / I. Sachverhalt

Das LG hat den Angeklagten vom Vorwurf des versuchten schweren Raubes freigesprochen. Die Kostenentscheidung in der Urteilsformel lautete wie folgt: Zitat "Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit es sie betrifft und soweit sie verurteilt wurden. Im Übrigen fallen die Kosten der Landeskasse zur Last." Mit seiner sofortigen Beschwerde wendet sich der frei gesproc...mehr

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AGS 03/2022, Beschwerde geg... / Leitsatz

Die Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG hemmt nicht die Rechtskraft. Sie ist daher kein Rechtsmittel, sondern allein rechtskraftdurchbrechend und führt nur dann, wenn dem Verfahren nach § 78a Abs. 5 ArbGG Fortgang gegeben wird, zu einem späteren Zeitpunkt zur Rechtskraft. BAG, Beschl. v. 22.6.2021 – 3 AZN 515/20 (A)mehr

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AGS 03/2022, Abrechnung der... / I. Sachverhalt

Einem Zeugen war vom LG für die Dauer seiner Vernehmung der Rechtsanwalt als Beistand beigeordnet worden. Der Zeuge wurde in der Hauptverhandlung von 11.06 Uhr bis 11.09 Uhr vernommen und anschließend entlassen. Der Rechtsanwalt hat für seine Tätigkeit die Festsetzung einer Grundgebühr, einer Terminsgebühr und von Auslagen beantragt. Die Rechtspflegerin hat nur eine Verfahre...mehr

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AGS 03/2022, Abzug für Zust... / III. Befristete Erinnerung nach § 11 Abs. 2 RPflG

Das Insolvenzgericht setzt die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss fest. Gegen den Beschluss steht dem Verwalter, dem Schuldner und jedem Insolvenzgläubiger die sofortige Beschwerde zu, wobei nach § 567 Abs. 2 ZPO der Beschwerdewert erreicht sein muss, sodass im entschiedenen Fall mangels Rechtsmittel die Ausnahmereglung des § 1...mehr

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AGS 03/2022, Zeitschriften aktuell

Diplom-Rechtspfleger Hagen Schneider, Die gerichtliche Aufforderung zur Geltendmachung der PKH/VKH-Differenzvergütung, JurBüro 2022, 1 Während sich die Gebühren des Wahlanwalts nach der Tabelle des § 13 RVG berechnen, erhält der im Wege der PKH/VKH beigeordnete Rechtsanwalt seine Gebühren nach der Tabelle des § 49 RVG, nach der sich bei einem Gegenstandswert von mehr als 4.00...mehr

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AGS 03/2022, Beschwerde geg... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Einfluss der Anhörungsrüge Der Entscheidung ist zuzustimmen, wenn – was sich aus dem Sachverhalt nicht eindeutig ergibt – das BAG durch denselben Beschl. v. 14.10.2020 die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers als unzulässig verworfen und den Streitwert festgesetzt hat. Sind diese Entscheidungen hingegen in zwei verschiedenen Beschlüssen vom selben Tage ergangen, kann die ...mehr