Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsmittel

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Haftung des Rechtsa... / V. Weisungsgebundenheit

Rz. 56 Grundsätzlich ist der Rechtsanwalt an Weisungen, die ihm der Mandant erteilt, gebunden. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 665 BGB, da es sich bei dem Anwaltsvertrag um einen Geschäftsbesorgungsvertrag (§§ 667 ff. BGB) handelt, für welchen die Vorschriften des Auftragsrechts entsprechend anwendbar sind. Rz. 57 Die Weisungsgebundenheit des Rechtsanwalts kollidiert je...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Der Gläubiger als Mandant / b) Anordnung der Nachlassverwaltung auf Antrag eines Nachlassgläubigers

Rz. 155 Hat ein Nachlassgläubiger die Nachlassverwaltung beantragt, so ist gegen den stattgebenden Anordnungsbeschluss die sofortige Beschwerde gem. § 359 Abs. 2 FamFG statthaft. Beschwerdebefugt sindmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Möglichkeit der Selbstkorrektur unanfechtbarer Entscheidungen

Rz. 111 Ist eine Berufung gegen ein Urteil unzulässig, weil entweder die Berufungssumme nicht erreicht ist oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat und wurde im erstinstanzlichen Verfahren das rechtliche Gehör verletzt, so kann auf Antrag ("Anhörungsrüge") eine Selbstkorrektur des Urteils erfolgen, § 321a ZPO. Vor allem bei Auskunftsklagen, die oft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 2. Gang des Beschwerdeverfahrens

Rz. 199 Gemäß § 68 Abs. 1 FamFG hat das Nachlassgericht ein Abhilfeverfahren durchzuführen. Hält es die Beschwerde für begründet, hilf es ihr ab; anderenfalls ist die Beschwerde unverzüglich dem Beschwerdegericht vorzulegen. Das Oberlandesgericht ist als Beschwerdegericht zuständig für die Entscheidung über die Beschwerde gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts in Angelegenh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / c) Beschwerdewert

Rz. 196 In vermögensrechtlichen Angelegenheiten ist die Beschwerde nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 600 EUR übersteigt. Übersteigt der Beschwerdegegenstand nicht den Beschwerdewert, ist die Beschwerde zulässig, wenn das Gericht des ersten Rechtszugs die Beschwerde zugelassen hat, § 61 Abs. 1, 2 FamFG.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 1. Befristete Beschwerde

a) Sofortige Beschwerde Rz. 189 Die Beschwerde ist nach § 58 Abs. 1 FamFG statthafter Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Nachlassgerichts im Erbscheinserteilungsverfahren. b) Beschwerdebefugnis Rz. 190 Nach § 59 Abs. 1 FamFG steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss des Nachlassgerichts in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Allerdings lässt sich eine Besc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / d) Beschwerdefrist

Rz. 197 Die Beschwerdefrist beträgt einen Monat. Die Frist beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monaten nach Erlass des Beschlusses, § 63 Abs. 1, 3 FamFG. Hinweis Die Beschwerdefristen nach der ZPO einerseits und dem FamFG andererseits stimmen nicht überein (ZPO: Zweiwochenfrist).mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / (7) Das Abhilfeverfahren nach § 321a ZPO

Rz. 413 & Möglichkeit der Selbstkorrektur nicht berufungsfähiger Urteile Ist eine Berufung gegen ein Urteil nicht zulässig, weil entweder die Berufungssumme nicht erreicht ist oder das erstinstanzliche Gericht die Berufung nicht zugelassen hat und wurde im erstinstanzlichen Verfahren das rechtliche Gehör verletzt, so kann auf Antrag ("Gehörsrüge") eine Selbstkorrektur des Urt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 1. Berufungssumme

Rz. 104 Berufungsfähig sind in Zivilsachen erstinstanzliche Endurteile der Amts- und Landgerichte. Hierzu können auch Teilurteile gehören.[134] Wird die Berufung nicht ausnahmsweise vom erstinstanzlichen Gericht zugelassen, ist sie nur zulässig, wenn die Beschwer einen Wert von mehr als 600 EUR hat, § 511 Abs. 2 ZPO. Rz. 105 Bei einer stattgebenden Entscheidung ist nicht das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 8. Vergleich vor Nachlassgericht

Rz. 164 Vor dem Nachlassgericht als einem FG-Gericht können auch Vergleiche geschlossen werden. Soweit sich der Vergleich auf den Verfahrensgegenstand bezieht, hat er verfahrensbeendende Wirkung. Diese Rechtswirkung kann auch nicht durch eine Vereinbarung im Rahmen des § 278 Abs. 6 ZPO (Vergleichsabschluss im schriftlichen Verfahren) beseitigt und das Verfahren sodann fortge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 1. Hinzuziehung der Beteiligten

Rz. 98 Die Hinzuziehung von Beteiligten zum Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins ist in § 345 Abs. 1 FamFG geregelt, der § 7 FamFG insoweit ergänzt. Rz. 99 Der Antragsteller ist Muss-Beteiligter, unabhängig davon, ob ihm ein eigenes Antragsrecht zusteht oder nicht. Wird ein gemeinschaftlicher Erbschein nur von einem Miterben beantragt, ist allein dieser Beteiligter und ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 7. Anwaltskosten im Beschwerdeverfahren

Rz. 208 Nach § 80 S. 1 FamFG zählen zu den Kosten die Gerichtskosten und die zur Durchführung des Verfahrens notwendigen Aufwendungen der Beteiligten. Allerdings sind die im Nachlassbeschwerdeverfahren entstandenen Aufwendungen für den Prozessbevollmächtigten nicht bereits kraft Gesetzes notwendig, da eine dem § 91 Abs. 2 ZPO entsprechende Bestimmung im FamFG fehlt (§ 80 S. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Das Nachlassgericht / II. Funktionelle Zuständigkeit

Rz. 4 Funktionell sind die Aufgaben verteilt auf den Richter und den Rechtspfleger. Der Richter ist zuständig, wenn ein Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. Allerdings kann auch in letzteren Fällen der Rechtspfleger zuständig sein, wenn das betreffende Landesrecht in eigener Gesetzgebungszuständigkeit von der entsprechenden Möglichkeit Gebrauch gemacht hat (beispielsweise ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Die Auskunftsklage / 3. Kosten und Gebühren

Rz. 115 Die Gerichtskosten werden im Unterliegensfall mit einer Festgebühr von 60 EUR berechnet, KV 1700, 2600 GNotKG. Wurde die Rüge dagegen zu Recht erhoben, ist das Verfahren gerichtskostenfrei. Rz. 116 Vertritt ein Rechtsanwalt ohnehin den Beschwerten im Verfahren, so löst dies keine eigene Vergütung aus, § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Buchst. b RVG. Erfolgt die Vertretung von dr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / b) Beschwerdebefugnis

Rz. 190 Nach § 59 Abs. 1 FamFG steht die Beschwerde demjenigen zu, der durch den Beschluss des Nachlassgerichts in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Allerdings lässt sich eine Beschwerdebefugnis nicht ausschließlich aus Verfahrensfehlern herleiten. Vielmehr muss der Beschwerdeführer geltend machen, dass der Erbschein seine erbrechtliche Stellung nicht oder nicht richtig aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / f) Rechtsbehelfsbelehrung

Rz. 182 Die nach § 39 FamFG für Beschlüsse vorgeschriebene Rechtsbehelfsbelehrung muss den statthaften Rechtsbehelf, das für die Entgegennahme zuständige Gericht und dessen vollständige Anschrift, die bei der Einlegung einzuhaltende Form und Frist und einen ggf. bestehenden Anwaltszwang angeben.[152] Rz. 183 Auch eine fehlende oder fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung setzt die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 4. Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof

Rz. 203 Gegen eine Beschwerdeentscheidung des Beschwerdegerichts (OLG) ist die Rechtsbeschwerde zum BGH statthaft (§ 133 GVG), sofern sie vom Beschwerdegericht zugelassen wurde, § 70 Abs. 1 FamFG. Die Rechtsbeschwerde ist gem. § 70 Abs. 2 FamFG zuzulassen, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / e) Adressat der Beschwerde

Rz. 198 Nach § 64 Abs. 1 FamFG ist die Beschwerde bei dem Gericht einzulegen, dessen Beschluss angefochten wird, also beim Nachlassgericht (iudex a quo). Für das Beschwerdeverfahren besteht kein Anwaltszwang, § 64 Abs. 2 FamFG. Die Beschwerdeschrift muss die angefochtene Entscheidung bezeichnen. Ein bestimmter Antrag muss nicht gestellt werden, auch eine Begründung ist nicht v...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Alleinerbe als Man... / II. Zuständigkeit für Sicherungsmaßnahmen

Rz. 17 Wird dem Nachlassgericht ein Todesfall bekannt, so hat es zu prüfen, ob zu einer amtlichen Fürsorgemaßnahme nach den Vorschriften der §§ 1960–1962 BGB Anlass besteht. Dies gilt auch für jedes Amtsgericht, in dessen Bezirk das Bedürfnis der Fürsorge für die Sicherung des Nachlasses auftritt (§ 344 FamFG). Dies führt jedoch nicht dazu, dass das Amtsgericht der Fürsorge ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / VI. Beschwerde

Rz. 405 § 43 Abs. 1 IntErbRVG sieht die Beschwerde als statthaften Rechtsbehelf gegen folgende Entscheidungen des Nachlassgerichts an, § 33 Nr. 1 und 3 IntErbRVG: Daraus folgt, dass gegen die Erteilung einer weiteren beglaubigten Abschrift oder gegen die Verlängerung der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 24 Das Erbscheinsverfahren / 3. Entscheidung über die Beschwerde

Rz. 200 Die Abhilfe- bzw. Nichtabhilfeentscheidung des Nachlassgerichts erfolgt durch zu begründenden Beschluss.[167] Dabei ist eine Bezugnahme auf die Gründe der angefochtenen Entscheidung nur insoweit ausreichend, als die Beschwerde keine neuen, in der angefochtenen Entscheidung nicht abgehandelten Gesichtspunkte aufzeigt. Ein Nichtabhilfebeschluss, der nicht erkennen lässt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Der Miterbe als Mandan... / qq) Zuschlag

Rz. 332 & Zuschlagsbeschluss Die Entscheidung über den Zuschlag ergeht nach Anhörung aller Beteiligten durch Beschluss. Er ist dem Meistbietenden zu erteilen, wenn das geringste Gebot erreicht ist (§ 81 ZVG). Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann er versagt werden (§§ 33, 83, 85a ZVG). Die Zuschlagsversagungsgründe können in zwei Gruppen eingeteilt werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 19 Der Testamentsvollstre... / III. Verwaltung des Nachlasses

Rz. 46 Dem Testamentsvollstrecker steht nach § 2205 BGB die Verfügungsbefugnis über den Nachlass zu.[51] Die Verfügungsbefugnis bezieht sich auf sämtliche der Testamentsvollstreckung unterliegenden Gegenstände, wie beispielsweise die Belastung oder Veräußerung von Grundstücken,[52] die Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten etc., wobei zu beachten ist, dass das Verfügungsgesc...mehr

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Entzug des Wohnungseigentums: Bruchteilseigentum

Leitsatz Wohnungseigentum, das mehreren gemeinschaftlich zusteht (Bruchteilseigentum), kann insgesamt entzogen werden, wenn auch nur einer der Miteigentümer einen Entziehungstatbestand nach § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 WEG verwirklicht. Der nicht störende Miteigentümer ist entsprechend § 19 Abs. 2 WEG berechtigt, die Wirkungen des Entziehungsurteils bis zur Erteilung des Zusc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Bescheidänderung nach § 32a Abs. 2 KStG nur bei Berücksichtigung von verdeckten Einlagen

Leitsatz § 32a Abs. 2 KStG verlangt, dass gegenüber dem Gesellschafter ein Steuer- oder Feststellungsbe­scheid mit Rücksicht auf das Vorliegen einer verdeckten Einlage ergeht. Die Änderung eines Einkommensteuerbescheids des Gesellschafters wegen der Erfassung von Schwarzeinnahmen und nicht hinsichtlich der Berücksichtigung einer verdeckten Einlage kann folglich die Änderung ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Feststellung der Ausgangslohnsumme und der Zahl der Beschäftigten für Zwecke der Schenkungsteuer

Leitsatz 1. Die Feststellung der Ausgangslohnsumme und die Feststellung der Anzahl der Beschäftigten i.S. des § 13a Abs. 1a Satz 1 ErbStG sind zwei getrennte Feststellungen, die jeweils eigenständig einer Überprüfung im Einspruchs- und Klageverfahren zugänglich sind. 2. Allein aus der Feststellung einer Ausgangslohnsumme lässt sich regelmäßig nicht herleiten, ob der Betrieb m...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 8.6 Rechtsmittel

Rn 77 Trotz erheblicher Bedeutung für die frühzeitige Einflussnahme der Gläubiger auf das Insolvenzeröffnungsverfahren steht den Verfahrensbeteiligten wegen § 6 Abs. 1 Satz 1 kein Rechtsmittel gegen die gerichtlichen Entscheidungen nach dieser Vorschrift zu. Dies gilt sowohl für ein Absehen von der Einsetzung eines obligatorischen vorläufigen Ausschusses nach Abs. 1 trotz Vo...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts (§ 231 Abs. 3)

Rn 37 Wegen der erheblichen Bedeutung der Entscheidung des Gerichts räumt § 231 Abs. 3 dem Vorlegenden gegen den Beschluss der Zurückweisung des Plans, den der Richter erlässt (§ 18 Abs. 1 Nr. 2 RpflG), – im Hinblick auf § 6 Abs. 1 ausdrücklich – das Recht der sofortigen Beschwerde (§ 577 ZPO) ein. Die beauftragende Gläubigerversammlung ist mangels eigenem Vorschlagsrecht ni...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2018, Pießkalla/Quarch/Reisert/DeVol, Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung, Deutscher Anwaltverlag, 6. Aufl. 2018, 936 Seiten, 94 EUR, ISBN 978-3-8240-1469-9

Das Praxishandbuch "Die Fahrerlaubnis in der anwaltlichen Beratung – Verwaltungs-, Straf- und OWi-Recht sowie MPU", erschienen beim Deutschen Anwaltverlag, liegt in der nunmehr 6. Auflage vor. Wie auch die Vorauflagen ist das bereits gut am Markt eingeführte Werk vorwiegend auf den verkehrsrechtlich tätigen Rechtsanwalt zugeschnitten. Die insgesamt 934 Seiten umfassende Darst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 9/2018, Kraftloserklär... / Aus den Gründen

Das Rechtsmittel hat Erfolg und führt unter Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung zu der Anweisung an das hierfür zuständige Amtsgericht, über die Bewilligung der öffentlichen Zustellung der von den Antragstellern formulierten Kraftloserklärung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts neu zu entscheiden. 1. Das Rechtsmittel ist zulässig. Gegen den die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2018, EU-Fahrerlaubni... / 2 Aus den Gründen:

"… II. Der Antrag ist teilweise unzulässig. Soweit der Antrag zulässig ist, ist er auch begründet." Der ASt. begehrt die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs wiederherzustellen, soweit er gegen Ziff. 1 und Ziff. 2 des Bescheids der AG vom 15.3.2018 gerichtet ist und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs anzuordnen, soweit er gegen Ziff. 4 des Bescheids der AG vom 15.3....mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1.2.1 Heilbarer Mangel

Rn 14 Handelt es sich um einen heilbaren[11] Fehler, muss das Gericht dem Ersteller des Plans aufgeben, dass dieser den festgestellten Mangel innerhalb einer vom Gericht zu setzenden angemessenen Frist abzuhelfen hat. Erst mit Ablauf dieser Frist weist das Gericht dann den Vorschlag durch Beschluss zurück. Rn 15 Die Frage der Angemessenheit der Frist ist abhängig von den Umst...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 9/2018, FF 9/2018 / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 20.6.2018 – XII ZB 285/17 a) Gegen eine Entscheidung, mit der die Beschwerde im Verfahren der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels nach § 64 AUG verworfen wird, ist die Rechtsbeschwerde zulassungsfrei statthaft. b) Die Beschwerde im Verfahren der Vollstreckbarerklärung nach § 64 AUG unterliegt dem für Familienstreitsachen geltenden Begründungserfor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2018, Gemeinsamer Ger... / 2 Aus den Gründen:

"… [4] II. Die Vorlage ist zulässig." [5] Nach § 36 Abs. 3 S. 1 ZPO hat ein OLG, wenn es bei der Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Rechtsfrage von der Entscheidung eines anderen OLG oder des BGH abweichen will, die Sache dem BGH vorzulegen. Diese Voraussetzung ist gegeben. [6] 1. Das nach § 36 Abs. 2 ZPO zur Zuständigkeitsbestimmung berufene OLG Stuttgart will seine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 9/2018, Öffentlicher Ve... / 2 Aus den Gründen:

"… Das Rechtsmittel bleibt ohne Erfolg. Die Überprüfung des Urteils lässt keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten erkennen." 1. Die Feststellungen des AG tragen den Schuldspruch wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort gem. § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB. a. Nach den Feststellungen des AG fuhr die Angeklagte am 19.6.2017 gegen 16:10 Uhr trotz des deutlich sichtbaren Schild...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Gerichtskosten bei Anhörungsrüge

Frage: Wie man weiß, kann die Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Finanzprozess im Rahmen einer vom FG zugelassenen Revision (§ 115 Abs. 1 FGO), durch Nichtzulassungsbeschwerde (§ 116 Abs. 1 FGO), wenn die Revision nicht zugelassen wurde, sowie mit einer Anhörungsrüge (§ 133a FGO) geltend gemacht werden (ordentliche Rechtsbehelfe). Als außerordentlicher Rechtsbehelf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 8/2018, Keine Beschwer... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 352 ff, 58 ff FamFG statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde der Beteiligten Ziff. 1 und 8 hat Erfolg. Soweit die Beschwerde auch im Namen der Beteiligten Ziff. 9 und 10 eingelegt wurde, ist sie nur in Bezug auf das Testamentsvollstreckerzeugnis zulässig und begründet, im Übrigen unzulässig. Die gemäß §§ 352 ff, 66, 58 ff FamFG statthafte und auch im Ü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2018, Ist immer Vorfa... / K. Rechtsprechung zum Thema

Dem Verfasser sind keine veröffentlichten Entscheidungen bekannt geworden, bei denen die Problematik des Zeichens 205 bei § 10 StVO im Ordnungswidrigkeitenrecht behandelt wurden. Im Hinblick auf die Einordnung der Straße, ob es ein Fall des § 10 StVO oder des § 8 StVO ist, hat das LG Kiel[19] ausgeführt: "1. Die Abgrenzung zwischen einem anderen Straßenteil i.S.d. § 10 StVO u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 8/2018, Beweislast für ... / 2 Aus den Gründen:

"… 11. Die Berufung des Kl. ist nach den hierfür maßgebenden Bestimmungen der §§ 511 ff. ZPO nicht nur statthaft und im Übrigen zulässig (sub a), sondern das Rechtsmittel könnte auch begründet sein." Denn das angefochtene Urteil leidet insofern unter Rechtsfehlern i.S.d. § 513 Abs. 1 ZPO, als das LG zum einen zu Unrecht den Kl. hinsichtlich der nachteiligen Folge des Software...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 2 Rechtsbehelfsverfahren: Abrechnung des Einspruchs- ­verfahrens – übrige Tatbestände (§ 40 Abs. 6-8 StBVV)

1. Besprechung (§§ 40 Abs. 6, 31 StBVV) Die Geschäftsgebühr des § 40 Abs. 1 StBVV ist nach § 40 Abs. 6 StBVV einer Kappung unterworfen. Die Vorschrift lautet: "Erhält der Steuerberater in dem Verwaltungsverfahren, das dem Verfahren nach Abs. 1 vorausgeht, eine Gebühr nach § 31, so darf die Summe dieser Gebühr und der Gebühren nach Abs. 1 25/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sanierungsklausel des § 8c Abs. 1a KStG stellt keine europarechtswidrige Beihilfe dar

Zusammenfassung § 8c Abs. 1a KStG, wonach in Sanierungssituationen Verlustvorträge auch bei einem Gesellschafterwechsel erhalten bleiben, ist keine europarechtswidrige Beihilfe; der entsprechende Beschluss der EU-Kommission ist nichtig. Der Hintergrund des Urteils – die sog. Sanierungsklausel Die Entscheidung des EuGH betrifft die sog. Sanierungsklausel in § 8c Abs. 1a KStG. D...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2018, Bedeutsame Ent... / V. Rechtsmittel des Verfahrenskostenhilfebedürftigen

Sehr häufig sind für Beteiligte, die verfahrenskostenhilfebedürftig sind, Rechtsmittel zu führen. Dies wirft vielfältige verfahrensrechtliche Probleme auf, die letztlich im Rahmen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu lösen sind. Wie ist ein Vorgehen zu beurteilen, bei dem ein Rechtsanwalt auftragsgemäß und fristgerecht gegen eine Entscheidung des FamG Beschwerde einl...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Gerichtliche Entscheidung, Zuständigkeit, Rechtsmittel (§ 303 Abs. 3)

Rn 10 Für die Entscheidung über den Antrag eines Insolvenzgläubigers auf Widerruf der Restschuldbefreiung ist das Insolvenzgericht zuständig (§ 303 Abs. 1). Die Entscheidung des Insolvenzgerichts ist stets dem funktionell zuständigen Insolvenzrichter vorbehalten (§ 18 Abs. 1 Nr. 4 RPflG).[32] Die Entscheidung über den Widerrufsantrag ergeht regelmäßig im schriftlichen Verfahr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7+8/2018, Anordnung ei... / 3 Der Praxistipp

Der schwierige Rechtsmittelweg in Kostensachen Den richtigen Rechtsmittelweg in Kostensachen zu finden, bereitet immer wieder Schwierigkeiten. So hat sich vielfach schon die "Unsitte" eingeschlichen, das "zulässige Rechtsmittel" einzulegen und dem Gericht die Wahl zu überlassen. Bei den Gerichten kommt das nicht gut an. Richtigerweise muss Ausgangspunkt jeder Überlegung zum r...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2018, Erstattungsfähi... / 1 Aus den Gründen

Die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss ist nicht begründet. Der Kostenbeamte hat die vom Erinnerungsführer an die Erinnerungsgegnerin zu erstattenden Kosten zu Recht unter Berücksichtigung einer Verfahrensgebühr mit einem Gebührensatz von 1,6 nach Nr. 3300 Nr. 2 VV festgesetzt. Nach § 162 Abs. 1 VwGO sind ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7+8/2018, Verletzung d... / 2 II. Aus der Entscheidung

Streitfrage: Verstoß gegen Art. 103 GG? Mit seiner Verfassungsbeschwerde rügt der Schuldner eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG und einen Verstoß gegen das Gebot des fairen Verfahrens. Das LG habe seinen Anspruch auf rechtliches Gehör aus Art. 103 Abs. 1 GG unter mehreren Aspekten verletzt. Es habe bei der für die Entscheidung erheblic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 7+8/2018, Feststellung... / 2 II. Die Entscheidung

Feststellungsklage ist unzulässig Die Klage ist bereits unzulässig. Zwar ist die sachliche Zuständigkeit des AG gegeben, weil das Gericht den Streitwert der Klage nicht höher als mit 5.000,– EUR bewertet. Die Feststellungsklage ist jedoch als solche unzulässig. Gemäß § 256 ZPO kann eine Feststellungsklage erhoben werden, um das Bestehen oder Nichtbestehen eines konkreten Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 7/2018, Verhältnis von ... / 2 Aus den Gründen:

"… B. I. 1. Dem Kl. steht aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG ein Anspruch zu, dass er vom Bekl. bzgl. der seinen Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Terminswahrnehmung am 7.4.2016 entstandenen Reisekosten i.H.v. 289,50 EUR und deren Anspruch auf Tagesgeldpauschale gemäß Nr. 7005 VV RVG i.H.v. 70 EUR freigestellt wird. (…)" 1.2 Dem Anspruch des Kl. auf Freistellung von d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 7/2018, Zur Geltendmach... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat nur zum geringen Teil Erfolg. 1. Dem Kläger steht aus § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 GG ein Anspruch zu, dass er vom Beklagten bezüglich der seinen Prozessbevollmächtigten im Rahmen der Terminswahrnehmung am 7.4.2016 entstandenen Reisekosten i.H.v. 289,50 EUR und deren Anspruch auf Tagesgeldpauschale gem. Nr. 7005 RVG i.H.v. 70,00 EUR freigestellt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr