Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsprechung

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FF 02/2021, Erwerbstätigenbonus und Halbteilung

I. Anfang des vergangenen Jahres löste der Beschl. v. 13.11.2019 nicht nur in der Anwaltschaft, sondern auch innerhalb der Amts- und Oberlandesgerichte eine lebhafte Diskussion aus, weil der BGH die Süddeutschen Leitlinien insoweit übernommen zu haben schien, als er sich für einen Erwerbstätigenbonus von 1/10 neben dem Abzug pauschalierter berufsbedingter Aufwendungen ausges...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten streiten um Kindesunterhalt für die Zeit vom 1.5.2015 bis zum 7.11.2018. [2] Die am 8.11.2000 geborene Antragstellerin entstammt der Ehe des Antragsgegners mit der Kindesmutter, die im April 2012 starb. Nach der erneuten Eheschließung des Antragsgegners im Mai 2013 wechselte die Antragstellerin im Dezember 2013 in den Haushalt ihres Onkels mütte...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / I. Einleitung

Der Zugewinnausgleich des BGB ist – entsprechend seiner Grundidee und wie in § 1378 I BGB festgehalten – auf eine Geldforderung gerichtet. Grundsätzlich können weder der Ausgleichsgläubiger noch der Ausgleichsschuldner den Vollzug des Ausgleichs durch Übertragung von dem anderen gehörende Vermögensgegenstände verlangen. Eine Ausnahmeregelung enthält § 1383 BGB. Nach dieser B...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / 1. Der Maßstab der groben Unbilligkeit

Allerdings stellt sich die Frage, ob die Möglichkeiten der bestehenden gesetzlichen Regelung mit der bisher festzustellenden restriktiven Anwendung seitens Rechtsprechung und Literatur[14] ausgeschöpft werden. Klar ist: Nach § 1383 BGB in der gegenwärtigen Fassung lässt sich nur über Fallgestaltungen reden, in denen die beiden Ausgangsvoraussetzungen – der den Gegenstand Beg...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / V. Reformbedarf: Was sollte der Gesetzgeber tun?

Die Ausgangslage ist schon angesprochen worden: Der Zugewinnausgleich des BGB ist ein Modell, das sich bewährt hat und nicht von Grund auf reformiert oder gar abgeschafft werden muss.[46] Aber er ist verbesserungsfähig. Gefragt ist vor allem[47] eine Öffnung dort, wo seine streng schematischen Regeln – die im Grundsatz durchaus ihre Berechtigung haben – der Verwirklichung vo...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / aa) Abfindungsmodifikationen als ergänzungspflichtige Schenkungen i.S.d. §§ 2325 ff. BGB

Ist durch den Gesellschaftsvertrag eine Abfindung des ausscheidenden Gesellschafters wirksam ausgeschlossen oder bleibt sein Abfindungsanspruch hinter dem tatsächlichen Wert zurück, stellt sich die Frage, ob der vertragliche Abfindungsverzicht als Schenkung zu qualifizieren ist und daher Pflichtteilsergänzungsansprüche nach den §§ 2325 ff. BGB auslöst. Im Fall einer Schenkun...mehr

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ZErb 02/2021, Berücksichtig... / I. Ermittlungen des Notars

Der Notar ist zu denjenigen Nachforschungen verpflichtet, die ein objektiver Dritter in der Lage des Gläubigers für erforderlich halten durfte.[1] Der Notar ist im Rahmen der Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens dazu verpflichtet, selbst und eigenständig den tatsächlichen und fiktiven Nachlassbestand zu ermitteln.[2] Der Notar muss das ihm zukommende Ermessen erkennen un...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / c) Abfindungsausschluss bei Tod eines Gesellschafters

Es wird von der Rechtsprechung und Literatur nach wie vor zugelassen, dass die Abfindung für Erben, die nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrages nicht nachfolgeberechtigt sind, völlig ausgeschlossen wird.[57]mehr

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zfs 02/2021, Veith/Gräfe/Gebert (Hrsg.), Der Versicherungsprozess, C.H. Beck, 4. Aufl. 2020, 1.488 S., 158 EUR, ISBN 978-3-8487-5521-9

Der Versicherungsprozess hat sich in den drei Vorauflagen zu einem verlässlichen und angesehenen Ratgeber in versicherungsrechtlichen Fragen entwickelt, so dass sich die vierte Auflage an diesem hohen Niveau messen lassen muss. Der Gesamtumfang liegt mit knapp 1.500 Seiten im Bereich der dritten Auflage, der Preis wurde beibehalten. Im Autorenteam gab es Wechsel. So sind Dr. ...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Abfindungshöhe

Der BGH hält eine Abfindungsregelung gemäß § 138 Abs. 1 BGB für nichtig, wenn eine vertraglich vereinbarte Abfindung in einem groben Missverhältnis zu der Abfindung nach dem vollen wirtschaftlichen Wert des Gesellschaftsanteils steht.[48] Ein grobes Missverhältnis liegt vor, wenn die gesetzlich vorgesehene Abfindung nach dem Verkehrswert vollkommen unangemessen verkürzt wird...mehr

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ZErb 02/2021, Voraussetzung... / 2 Gründe

II. Das gem. § 58 Abs. 1 FamFG statthafte und gem. §§ 59 Abs. 1, 61 Abs. 1, 63 Abs. 1 FamFG zulässige Rechtsmittel ist unbegründet. Nach § 352a Abs. 1 S. 1 FamFG ist auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein zu erteilen, wenn mehrere Erben vorhanden sind. Dieser Antrag kann nach § 352a Abs. 1 S. 2 FamFG von jedem der Erben gestellt werden. Gem. § 352a Abs. 2 S. 1 FamFG sind ...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / VI. Fazit

§ 1383 BGB ist eine zu Unrecht vernachlässigte Vorschrift. Die hinter ihr stehende Idee, Härten abzumildern, indem in Grenzen das Herausverlangen von Sachgütern anstelle von Geld ermöglicht wird, verdient es, von der Rechtsprechung angenommen und umgesetzt zu werden. Und sie verlangt nach einer Weiterentwicklung durch den Gesetzgeber. Die Rechtsprechung sollte die Möglichkeit...mehr

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ZErb 02/2021, Zur Angabe ei... / 2 Gründe

II. Das Rechtsmittel der Beteiligten zu 1 ist dem Senat infolge der mit weiterem Beschl. v. 10.7.2020 ordnungsgemäß erklärten Nichtabhilfe zur Entscheidung angefallen, § 68 Abs. 1 S., 1, 2. Halbsatz FamFG. Es ist als befristete Beschwerde nach Maßgabe der §§ 58 ff. FamFG statthaft und auch im übrigen zulässig. In der Sache bleibt es ohne Erfolg. Zu Recht und mit zutreffender B...mehr

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FoVo 02/2021, Eigene Forder... / 2 II. Die Entscheidung

Das LG widerspricht dem GV in beiden Punkten Die sofortige Beschwerde ist zulässig und hat in der Sache Erfolg. Der GV kann die Durchführung des Vollstreckungsauftrags nicht deshalb verweigern, weil die Gläubigerin nicht das Formular Anlage 1 zu GVFV verwendet hat. Gemäß § 1 GVFV wird für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen...mehr

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ZErb 02/2021, Berücksichtig... / 1. Mitarbeit im Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers während längerer Zeit

In der Praxis keine große Bedeutung hat die Mitarbeit des Erben in Beruf oder Geschäft des Erblassers, da in solchen Konstellationen Angehörige regelmäßig angestellt werden, um ihnen sozialversicherungsrechtlichen Schutz zu gewähren. Was die Mitarbeit im Haushalt betrifft, besteht die Schwierigkeit, die Spreu vom Weizen zu trennen. Die Mitarbeit von Angehörigen des Ausgleich...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / bb) Anwartschaftsrecht

Das Anwartschaftsrecht wiederum ist nicht bloß ein beschränktes Nutzungsrecht, sondern zivilrechtlich ein originäres und dem Vollrecht wesensgleiches Recht.[68] Das Anwartschaftsrecht ist verkehrsfähig und vererblich.[69] Es kann seinem Inhaber durch beeinträchtigende Verfügungen des Eigentümers nicht mehr entzogen werden.[70] Mit der Eintragung in das Grundbuch erstarkt das...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Gestaltungsempfehlung

Mit Blick auf die schützenswerten Interessen der Gesellschaft ist es zulässig und sinnvoll, überhaupt eine Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklausel in den Gesellschaftsvertrag aufzunehmen. Bei deren Ausgestaltung sollte jedoch darauf geachtet werden, das Gesellschaftsinteresse nicht in überschießendem Maße zu verwirklichen. Gerade wegen der gesteigerten Anforderungen an...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / 1. Gewinnverteilung-, Entnahme- und Stimmrechte

In Gesellschaftsverträgen von Familienpools gibt es oft ein Bedürfnis für Gewinnbezugs-, Entnahme- und Stimmrechte, die sich nicht nach dem Festkapitalanteil der jeweiligen Gesellschafter richten, sondern davon abweichend geregelt sind. Grundsätzlich sind sog. disquotale Gewinnbezugs- und Stimmrechte zulässig.[32] Damit die gesellschaftsvertraglichen Regelungen aber auch bei...mehr

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ZErb 02/2021, Berücksichtig... / 2. Nicht belegte und streitige Umstände

Sofern Angaben nach § 2057a BGB in den Kreis der Daten einzubeziehen sind, die der Notar in das notarielle Nachlassverzeichnis aufzunehmen hat, erfüllt er diese Aufgaben durch Auflistung der vom Erben mitgeteilten besonderen Leistungen, gegebenenfalls ergänzt durch eingeholten Auskünfte bei Miterben. Diese Angaben sind häufig nicht belegt und werden vom Pflichtteilsberechtigt...mehr

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FF 02/2021, Bar- und Betreu... / 2 Anmerkung

Eine umfangreiche Entscheidung zum Kindesunterhalt, die Bekanntes und Neues enthält. 1. Zur Haftung für Kindesunterhalt sieht das Gesetz (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB) für den typischen Fall des Residenzmodells vor: der eine Elternteil betreut, der andere zahlt. Abweichungen sind nicht nur beim Wechselmodell oder erheblichem finanziellen Ungleichgewicht der Eltern, sondern auch dan...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / d) Abfindungsausschluss bei treuhänderischer Beteiligung

Zu begrüßen wäre es, wenn zumindest der Grundgedanke der Rechtsprechung des BGH zum Abfindungsausschluss bei treuhänderisch gehaltenen Beteiligungen von Mitarbeitern[58] auf rein vermögensverwaltende Familienpools angewendet würde.[59] Diese Auffassung vertritt wohl zumindest das OLG Karlsruhe.[60] In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Sachverhalt hatte der Ehemann von ...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / 4. Erbfolgeregelungen

Die Erbfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen für einen Familienpool sollen meist sicherstellen, dass die Gesellschaftsbeteiligung immer nur an Abkömmlinge der Gründungsgesellschafter oder andere Gesellschafter vererbt werden können. Ist der Familienpool als Personengesellschaft ausgestaltet, kann dieses Ziel durch eine qualifizierte Nachfolgeklausel erreicht werden. Die ...mehr

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FF 02/2021, Die Übertragung... / 2. Beispielsfälle

Doch schauen wir uns die Möglichkeiten, die § 1383 BGB bietet, anhand einiger Beispielsfälle an. Praxis-Beispiel Beispiel 1: Ehefrau F hat ihr Elternhaus geerbt und darin mit Ehemann M und den gemeinsamen Kindern gelebt. Während der im gesetzlichen Güterstand geführten Ehe hat sie M hälftiges Miteigentum eingeräumt. Nach dem trennungsbedingten Auszug des M bleibt sie mit den K...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Gewinnverteilung

In Literatur und Rechtsprechung besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Regelung zur Gewinnverteilung im Gesellschaftsvertrag von den gesetzlichen Vorgaben und damit auch vom Verhältnis der Kapitalanteile abweichen kann. Für die KG regelt § 168 Abs. 2 HBG dies ausdrücklich. Auch für die GmbH wird in § 29 Abs. 3 S. 2 GmbHG ausdrücklich eine abweichende Regelung in der ...mehr

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AGS 02/2021, Berchtold, Sozialgerichtsgesetz - Handkommentar zum SGG, 6. Auflage 2021, Nomos Verlag, 1.286 S. 98,00 EUR

Aus der kompakten Handkommentarreihe des Nomos Verlags liegt zwischenzeitlich die 6. Auflage des Kommentars zum SGG vor. Aus der Herausgeberschaft ausgeschieden ist der vormalige Mitherausgeber Peter-Bernd Lüttge. Für die Herausgeberschaft zeichnet sich jetzt Herr VRiBSG a.D. Dr. Josef Berchtold alleine verantwortlich. Gegenüber der Vorauflage sind keine bedeutsamen Gesetzes...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / c) Führt die Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklausel zur Beurkundungspflicht des Gesellschaftsvertrages?

In der Literatur wird zunehmend diskutiert, ob die Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrages oder eines Pflichtteilsverzichtsvertrages in einem Gesellschaftsvertrag zur Beurkundungspflicht des gesamten Gesellschaftsvertrages führt. Bei Grundstückskaufverträgen ist allgemein anerkannt, dass die Beurkundungspflicht des § 311b BGB nicht nur den eigentlichen Grundstückskaufv...mehr

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FF 02/2021, Mindestunterhal... / Neue Bemessungsgrundlage für Jugendämter und Gerichte

Zum 1.1.2021 erhöht sich der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder in allen Altersstufen. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärt: Zitat "Kindern müssen die zur Sicherung ihres täglichen Bedarfs erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen. Dies gilt in der aktuellen Corona-Krise, die für viele Familien eine wirtschaftliche Herausforderung darstellt, umso mehr. Ich...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / Einführung

Das Erbschaftsteuergesetz nennt in § 13 Abs. 1 Nr. 4a-4c ErbStG drei Steuerbefreiungen für Familienheime. Die Steuerbefreiung bei Übertragung zu Lebzeiten (§ 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG) wurde 1996 als Reaktion auf die geänderte Rechtsprechung des BFH zur Steuerbarkeit unbenannter Zuwendungen[2] in das Erbschaftsteuergesetz eingefügt.[3] Zweck des § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG ist e...mehr

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FF 02/2021, Internationale ... / 2 Anmerkung

Der Sachverhalt, der sich hinter dem durchaus sperrigen, etwas geschraubt wirkenden Leitsatz des EuGH verbirgt, ist zwar einfach zu erfassen und durchaus überschaubar gelagert, birgt aufgrund der "Alltäglichkeit" entsprechender Konstellationen aber ganz erheblichen "Sprengstoff" für die anwaltliche Beratung und Vertretung im internationalen Unterhaltsrecht. Ein engagierter "...mehr

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FF 02/2021, Beschwer des An... / 2 Anmerkung

Der BGH hat sich in dieser Entscheidung mit der Frage der Beschwer der Antragsgegnerin durch den Ausspruch der Ehescheidung befasst und die bisherige Rechtsprechung wiederholt: Danach muss der Antragsgegner und Rechtsmittelführer das Ziel der Aufrechterhaltung der Ehe eindeutig und vorbehaltlos verfolgen, wenn der das Rechtsmittel führende Ehegatte in erster Instanz der Sche...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / f) Verfassungskonforme Auslegung

Der II. Senat des BFH hatte in der Vergangenheit angesichts der Rechtsprechung zur Verschonung von Betriebsvermögen "erhebliche Zweifel" an der Verfassungsmäßigkeit der Steuerbefreiung für Familienheime geäußert.[76] Die Steuerbefreiung führt zu einer Ungleichbehandlung zwischen Erwerbern von Familienheimen und Erwerbern anderer Vermögensgegenstände.[77] Keine Bedenken an de...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / 2. Der Begriff "Grundstück" in § 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG

In letzter Zeit gewinnt die Auslegung des Begriffs "Grundstück" in § 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG zunehmend an Relevanz. 2018 kam es diesbezüglich zu gleich zwei Finanzgerichtsentscheidungen.[28] Im Zivilrecht wird unter dem Begriff "Grundstück" ein räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche, der im Grundbuch unter einer besonderen Nummer eingetragen ist, verstanden.[29] Be...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / a) Zulässigkeit von Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln

Soweit ersichtlich wird aktuell (noch) nicht ernsthaft vertreten, dass Ehevertrags- und Pflichtteilsverzichtsklauseln in Gesellschaftsverträgen, die von Gesellschaftern zum Schutz des Gesellschafts- bzw. Familienvermögens den Abschluss von Ehe- und Pflichtteilsverzichtsverträgen verlangen, unwirksam sind. Aufgrund der aktuellen Tendenz der Rechtsprechung zur zunehmend kritis...mehr

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AGS 02/2021, Terminsgebühr ... / II. Anfall der Terminsgebühr

1. Gesetzliche Regelung Nach Vorbem. 3 Abs. 3 VV entsteht die Terminsgebühr sowohl für die Wahrnehmung von gerichtlichen Terminen als auch für die Wahrnehmung von außergerichtlichen Terminen und Besprechungen, wenn nichts anderes bestimmt ist. Vorliegend hatte der der Klägerin im Wege der PKH beigeordnete Rechtsanwalt weder einen gerichtlichen noch einen außergerichtlichen Te...mehr

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zfs 02/2021, Befangenheitsa... / 2 Aus den Gründen:

"…" [3] II. Die statthafte (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 ZPO) und auch im Übrigen zulässige (§ 575 ZPO) Rechtsbeschwerde ist begründet. [4] 1. Das BG hat zur Begründung seiner Entscheidung im Wesentlichen ausgeführt: [5] Ein Ablehnungsgrund liege nicht vor. Es bestehe kein – auch nur mittelbares – Eigeninteresse des Richters am Ausgang des hiesigen Rechtsstreits. Der Gedank...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. "gewerbliche Prägung", § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[19] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke zwar ...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / a) Anerkennung einer ausländischen Entscheidung nach § 108 Abs. 1 FamFG

Eine gerichtliche Entscheidung, die die Wunscheltern als rechtliche Eltern bestätigt, ist nach der Rechtsprechung des BGH gem. § 108 Abs. 1 FamFG grundsätzlich anerkennungsfähig mit der Folge, dass die Wunscheltern auch in Deutschland als Eltern gelten und nicht die Leihmutter.[4] Für die Anerkennungsfähigkeit ist zu prüfen, ob Anerkennungshindernisse gem. § 109 FamFG bestehe...mehr

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FF 02/2021, Beschwer des An... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten im Rechtsbeschwerdeverfahren über den Ausspruch der Scheidung ihrer Ehe in einem Verbundbeschluss. [2] Die Beteiligten schlossen im Dezember 2012 die Ehe. Der Scheidungsantrag des Antragstellers ist der Antragsgegnerin am 14.7.2017 zugestellt worden. Der Trennungszeitpunkt ist zwischen ihnen streitig. [3] Das Amtsgericht hat durch Teil-V...mehr

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ZErb 02/2021, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftssteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht und Notar, Kiel Großfeld/Egger/Tönnes, Recht der Unternehmensbewertung, 9., neu b...mehr

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zfs 02/2021, Arglistige Täu... / 2 Aus den Gründen:

"… Das LG hat die Klage zu Recht abgewiesen. Der Kl. stehen keine Leistungsansprüche aus der streitgegenständlichen Pflegetagegeldversicherung zu, weil diese durch die Bekl. gem. § 22 VVG i.V.m. § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung wirksam angefochten wurde. Dementsprechend haben auch die Feststellungsbegehren und der auf den Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskost...mehr

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FoVo 02/2021, Der unwissend... / II. Die Lösung

Der Schlüssel: Informationsbeschaffung Der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zwangsvollstreckung liegt in den Informationen und – wenn diese nicht vorliegen – in der Informationsbeschaffung. Ein zielgerichteter Vollstreckungszugriff ist nur möglich, wenn ein Zugriffsobjekt bekannt ist. Zur Informationsbeschaffung sind viele Ansätze denkbar (hierzu ausführlich Goebel, Anwaltfor...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / b) Mangels einer ausländischen Entscheidung anzuwendendes Recht

Liegt keine anerkennungsfähige Entscheidung vor, stellt sich die Frage des anzuwendenden Rechts. Mit Ausnahme des deutsch-iranischen Abkommens[15] bestehen keine Staatsverträge, sodass die Kollisionsnorm des Art. 19 EGBGB einschlägig ist. Nach Art. 19 S. 1 EGBGB unterliegt die Abstammung eines Kindes dem Recht des Staates, in welchem das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt h...mehr

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FoVo 02/2021, Wirksamkeit e... / 2 II. Die Entscheidung

BGH hält das PKH-Gesuch für unbegründet Der Antrag der Schuldnerin auf Gewährung von Prozesskostenhilfe ist abzulehnen, da die beabsichtigte Durchführung des Rechtsbeschwerdeverfahrens keine Aussicht auf Erfolg bietet (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). Gegenstand der Rechtsbeschwerde ist der Überweisungsbeschluss Gegenstand des beabsichtigten Rechtsbeschwerdeverfahrens ist ausschließlich...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte

Die GbR ist wie alle Personengesellschaften im Grundsatz steuerlich transparent, d.h. sie unterliegt selbst nicht der Einkommen- oder Körperschaftsteuer. Die Besteuerung findet vielmehr anteilig auf der Ebene der Gesellschafter statt. Die Gesellschafter werden also im Grundsatz so behandelt, als hätten sie die Einkünfte der Gesellschaft entsprechend ihres Anteils an der Gese...mehr

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ZErb 02/2021, Berücksichtig... / 3. Ergebnisauswertung

Das notarielle Nachlassverzeichnis soll es dem Pflichtteilsberechtigten ermöglichen, seinen Pflichtteilsanspruch gegen den Erben zu ermitteln, der sich nach der Hälfte des gesetzlichen Erbanspruches berechnet. Dabei steht der Hinzurechnungsbetrag gemäß § 2325 BGB zu berücksichtigender Schenkungen dem Abzugsbetrag aufgrund besonderer Leistungen nach § 2057a BGB gegenüber. Gem...mehr

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zfs 02/2021, Quotenvorrecht in der Rechtsschutzversicherung

Hinweis "In dieser Sache hat das Gericht eine Kostenquote von 75 zu 25 zulasten Ihres VN ausgeurteilt, das Urteil liegt Ihnen bereits vor. In die Kostenausgleichung – die wechselseitigen Anträge und den daraufhin ergangenen zutreffenden Beschluss finden Sie beigefügt – wurden sowohl meine Gebühren und Reisekosten als auch die Kosten Ihres VN für die Teilnahme am Termin einge...mehr

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ZErb 02/2021, Wirtschaftlic... / 1. Der Begriff "Eigentum" in § 13 Abs. 1 Nr. 4b, c ErbStG

Im zivilrechtlichen Sinn bedeutet Eigentum das umfassendste Herrschafts- und Nutzungsrecht einer Person über eine Sache (vgl. § 903 BGB).[17] Es existieren jedoch auch andere Rechtspositionen, wie beispielsweise persönliche Dienstbarkeiten oder das Anwartschaftsrecht, die ihren Inhabern eine ähnliche wirtschaftliche Stellung wie dem zivilrechtlichen Eigentümer verschaffen. De...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / 1 Steuerberatung: Organ der Steuerrechtspflege nicht systemrelevant

Das Verwaltungsgericht Frankfurt/Oder kommt in einem Beschluss vom 13.5.2020 (Az. VG 6 L 227/20) zu dem Ergebnis, dass ein Steuerberater kein Organ der allgemeinen Rechtspflege, sondern gem. § 32 Abs. 2 Satz 1 StBerG lediglich ein (entbehrliches) Organ der Steuerrechtspflege ist. Daher schlussfolgern die Richter, dass die Steuerrechtspflege nicht als besonderer Teil der Rech...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Honorargestaltung für Steue... / Zusammenfassung

Überblick Wegen weiterhin hoher Corona-Zahlen ist es gut möglich, dass ­Gerichte wie zuletzt das VG Frankfurt/Oder erneut damit befasst sein werden, ob die Tätigkeit von Steuerberatern und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Rechtspflege gehört und damit als systemrelevant einzustufen ist. Das Verwaltungsgericht hatte dies verneint. Herr Dr. Arconada geht in seinem B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 263 hat seinen Ursprung in § 42 i. d. F. vom 10.05.1897 (RGBl. 1897, S. 228). Danach konnten alle UN öffentlicher Gebietskörperschaften (d. h. "Unternehmen des Reichs, eines Bundesstaats oder eines inländischen Kommunalverbandes") den JA und die Form der Buchführung in abweichender Weise als nach den allg. für den Kaufmann gültigen Normen (v...mehr