Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 235]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Allgemeines [Rdn 78]

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Literaturverzeichnis

Bauer, Die Kraftfahrtversicherung, 6. Auflage 2010 Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechtshandbuch, 3. Auflage 2015 van Bühren (Hrsg.), Handbuch Versicherungsrecht, 6. Auflage 2014 van Bühren/Lemcke/Jahnke (Hrsg.), Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht, 2. Auflage 2011 van Bühren/Plote, ARB-Kommentar, 3. Auflage 2013 Burmann/Heß/Höke/Stahl, Das neue VVG im Straßenverkehrsrecht, ...mehr

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Vorwort

Die professionelle Bearbeitung eines verkehrsrechtlichen Mandats erfordert Kenntnisse im Bereich des Versicherungsrechts, insbesondere in den Sparten Kraftfahrtversicherung und Rechtsschutzversicherung. Es gehört zu den elementaren anwaltlichen Beratungspflichten, den Mandanten bereits bei Übernahme des Mandats darüber zu beraten, ob es sinnvoll oder erforderlich ist, die eig...mehr

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AGS 1/2016, Deckungsschutz ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger schloss 1974 bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung ab. Vereinbart sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75). Diese bestimmen unter anderem: Hinweis “§ 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt des Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist...mehr

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§ 6 Praktische Anwendung, R... / I. Allgemeines Informationsblatt für Mandanten zum Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verkehrsangelegenheiten

Rz. 44 Muster 6.1: Informationsblatt zum Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verkehrsangelegenheiten Muster 6.1: Informationsblatt zum Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren in Verkehrsangelegenheiten Schon ein Unfall mit einem nur leicht Verletzten kann zu einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung führen; die Geschwindigkeitsüberschreitung wird mit...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Allgemeines [Rdn 168]

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Teil I: Opferentschädigung,... / Ansprüche, Zivilrecht, Regress der Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung [Rdn 161]

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§ 13 Unfallversicherung / II. Kraftfahrt-Unfallversicherung (Insassen-Unfallversicherung)

Rz. 77 I. Versicherungsvertrag II. Schadenfeststellungmehr

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AGS 1/2016, Deckungsschutz ... / Leitsatz

Der Anspruch des Versicherungsnehmers aus der Rechtsschutzversicherung ist auf die Befreiung von den bei der Wahrung der rechtlichen Interessen entstehenden Kosten gerichtet. Der Versicherer kann diesen Befreiungsanspruch hinsichtlich der von ihm nach § 2 Abs. 1a ARB 75 zu tragenden gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts auch dadurch erfüllen, dass er dem Versicherungsneh...mehr

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§ 13 Unfallversicherung / I. Allgemeine Unfallversicherung

Rz. 76 I. Versicherungsvertrag II. Schadenfeststellungmehr

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§ 12 Autoschutzbriefversich... / K. Checkliste: Autoschutzbrief

Rz. 14 I. Versicherungsvertrag II. Versicherungsfall III. Schadenfall in einer Entfernung von mehr als 50 kmmehr

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zfs 1/2016, Rechtsschutzgew... / Leitsatz

1. Der Anspruch des VN aus der Rechtsschutzversicherung ist auf die Befreiung von den bei der Wahrung der rechtlichen Interessen entstehenden Kosten gerichtet. Der VR kann diesen Befreiungsanspruch hinsichtlich der von ihm nach § 2 Abs. 1a ARB 75 zu tragenden gesetzlichen Vergütung eines Rechtsanwalts auch dadurch erfüllen, dass er dem VN Kostenschutz für einen etwaigen Gebü...mehr

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zfs 1/2016, Rechtsschutzgew... / Sachverhalt

Der Kl. nimmt die Bekl. aus einer Rechtsschutzversicherung in Anspruch, der die ARB 75 zugrunde liegen. Nachdem die Bekl. ihm wegen einer beabsichtigten Inanspruchnahme der Fa. G, an der er sich als stiller Gesellschafter beteiligt hatte, sowie gegen die Konzeptanten, Initiatoren und ehemaligen Vorstände Kostenschutz zugesagt hatte, hat er auf Rat seiner Prozessbevollmächtig...mehr

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§ 11 Fahrerschutzversicherung / G. Rechtsanwaltskosten

Rz. 22 Bei der Unfallregulierung werden die Rechtsanwaltskosten als Sachfolgeschäden ersetzt. Etwas anderes gilt in der Fahrerschutzversicherung: Hier werden vertragliche Ansprüche geltend gemacht, so dass ein Anspruch auf Kostenübernahme durch den Fahrerschutzversicherer nicht besteht. Ebenso wie in der Vollkaskoversicherung, besteht ein Anspruch auf Ersatz der Rechtsanwalts...mehr

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§ 11 Fahrerschutzversicherung / H. Checkliste: Fahrerschutzversicherung

Rz. 24 I. Versicherungsvertrag II. Schadenfeststellung III. Ob...mehr

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§ 10 Die Kraftfahrzeug-Haft... / C. Checkliste: Kaskoversicherung

Rz. 37 I. Versicherungsvertrag II. Schadenfeststellungmehr

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zfs 1/2016, Rüffer/Halbach/Schimikowski: Versicherungsvertragsgesetz, Handkommentar, Nomos, 3. Auflage 2015, 2.265 Seiten, 148 EUR, ISBN 978-3-8487-1984-6

Vier Jahre nach der viel gelobten zweiten Auflage haben die Herausgeber mit unverändertem Autorenteam den Kommentar auf einen aktuellen Stand (Sommer 2015) gebracht. Die Erwartungshaltung an dieses Werk war dementsprechend hoch. Festgehalten wurde an der nach wie vor erfreulich übersichtlichen Darstellungsweise und Praxisnähe, bei der eine Kontinuität in der Bearbeitung posit...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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AGS 12/2015, Angemessenheit... / 2 Aus den Gründen

Der Kläger kann von der Beklagten Zahlung wie aus der Urteilsformel ersichtlich fordern. Dies ergibt sich aus dem Mandatsvertrag i.V.m. den Vorschriften des RVG. Soweit zwischen den Parteien streitig ist, ob die von der Klägerseite geltend gemachte Geschäftsgebühr in Höhe von 1,8 gerechtfertigt ist, so ergibt sich dies gem. § 14 RVG i.V.m. Nr. 2300 VV, dass eine Gebühr von me...mehr

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AGS 12/2015, Einzahlung der... / 1 Sachverhalt

Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Auf der Wohnungseigentümerversammlung vom 2.11.2012 wurden mehrere Beschlüsse gefasst. Mit der am 23.11.2012 eingegangenen Beschlussmängelklage wenden sich die Kläger gegen das zu dem Tagesordnungspunkt (TOP) 6 beschlossene Sanierungskonzept und dessen Finanzierung durch Erhebung einer Sonderumlage. Nach Korrespondenz ...mehr

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zfs 11/2015, Ausschluss für... / Leitsatz

Ist in einer Rechtsschutzversicherung die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer Baufinanzierung ausgeschlossen, so erfasst dies auch ("darlehensrechtliche") Streitigkeiten aus einer Anschlussfinanzierung. OLG Hamm, Beschl. v. 8.5.2015 – 20 W 16/15mehr

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zfs 11/2015, Verteidigung i... / 4. Vorsatz und Fahrlässigkeit des Fahrers

Normalerweise ist der Vorsatz des Fahrers einfach festzustellen: Er muss – Umkehrschluss aus § 16 StGB – alle objektiven Tatbestandsmerkmale erfassen. Problematisch sind hier stets Irrtümer, die den Vorsatz entfallen lassen können (hierzu siehe nächster Gliederungspunkt). Die Frage des Vorsatzes ist bekanntlich für den Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung entsche...mehr

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AGS 11/2015, Höhe der Berat... / 4 Anmerkung

Wer lesen kann ist, ist im Vorteil – Teil 1 Keine Frage, über die Berechtigung von anwaltlichen Honorarforderungen gibt es zwischen Kanzleien und Rechtsschutzversicherern immer wieder Differenzen. Insbesondere bei Rahmengebühren neigt der Rechtsschutzversicherer zu Kürzungen, während der Anwalt – naturgemäß – möglichst hoch abrechnen will. Unberührt von solchen Auseinandersetzu...mehr

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zfs 11/2015, Isolierte Verz... / 3 Anmerkung:

I. Praktische Bedeutung Das SG Frankfurt/Main befasst sich mit einer Streitfrage, deren praktische Bedeutung weit über das sozialgerichtliche Verfahren hinausgeht. Sie betrifft die Fälle, in denen der Erstattungspflichtige den Erstattungsbetrag nach Eingang des Kostenfestsetzungsantrags, aber vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses zahlt. Dies ist auch im Zivilprozess ni...mehr

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zfs 10/2015, Zeitpunkt des ... / Sachverhalt

Der Kl. begehrt die Feststellung, dass die Bekl. zur Gewährung von Rechtsschutz für eine Auseinandersetzung mit einer privaten Unfallversicherung verpflichtet ist. Im März 2002 schloss die Ehefrau des Kl. bei der D eine Unfallversicherung über die Zahlung einer monatlichen Unfallrente i.H.v. 1.650 EUR bei Eintritt des Versicherungsfalls ab. Im Mai 2006 schloss die Ehefrau des...mehr

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zfs 10/2015, van Bühren/Naumann: AnwaltFormulare Versicherungsrecht, Deutscher Anwaltverlag, 1. Auflage 2015, 564 Seiten, 79 EUR, ISBN 978-3-8240-1344-9

Ich bin ein großer Freund der Reihe "AnwaltFormulare" aus dem Deutschen Anwaltverlag. Mit dieser Erwartungshaltung bin ich dann auch an das vorliegende Werk herangegangen. Nachdem ich mir regelmäßig die "AnwaltFormulare Verkehrszivilrecht" zugelegt habe, habe ich deshalb ganz gespannt die neu erschienen "AnwaltFormulare Versicherungsrecht" bestellt. Die Herausgeber van Bühren...mehr

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zfs 9/2015, Die schier unüb... / I. Rechtsschutz für das Rechtsbeschwerdeverfahren

Da im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht in den weit überwiegenden Fällen eine Rechtsschutzversicherung besteht, muss der Rechtsanwalt im Vorfeld für die Mandantschaft abklären, ob auch für die 2. Instanz Kostendeckung besteht. Nach Abschnitt 2 ARB 2012/2008/2000 sowie den ARB 75 umfasst der Rechtsschutz die Verteidigung wegen sämtlicher Ordnungswidrigkeiten. In der Praxis wi...mehr

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zfs 9/2015, Ludovisy/Eggert/Burhoff: Praxis des Straßenverkehrsrechts, ZAP Verlag, 6. Auflage 2015, 2.088 Seiten, 139 EUR, ISBN 978-3-89655-737-7

Mit über 2.000 Seiten inklusive Verzeichnissen ist die Neuauflage des Kompendiums zum Straßenverkehrsrecht schon optisch und physisch ein echtes Schwergewicht. Aber auch dem Inhalt kann dieses Prädikat problemlos verliehen werden: Das Handbuch hinterlässt einen sehr positiven Eindruck. Dies sogar, obwohl es eine große Herausforderung ist, das Verkehrsrecht im Ganzen erfassen...mehr

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zfs 8/2015, ARGE Verkehrsrecht im DAV

Aktuelle Veranstaltungen Thema: Berechnung des Personenschadens – Abfindungsvergleich – Praxistipps Referent: Cordula Schah Sedi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht, Mediatorin (Hochschule Darmstadt, University of Applied Sciences), Rostock; alternativ: Michel Schah Sedi, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Mediator (Hochschule Darmst...mehr

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Klagezustellung: Wann ist sie noch demnächst?

Leitsatz Das Merkmal "demnächst" (§ 167 ZPO) ist erfüllt, wenn sich der Partei zuzurechnende Verzögerungen in einem hinnehmbaren Rahmen halten. Mit Blick auf die Einzahlung des Kostenvorschusses kommt es bei der Berechnung der noch hinnehmbaren Verzögerung von 14 Tagen darauf an, um wie viele Tage sich der für die Zustellung der Klage ohnehin erforderliche Zeitraum infolge d...mehr

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AGS 7/2015, Ordnungsgemäße ... / 2 Aus den Gründen

Die Revision ist form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden und auch im Übrigen zulässig, denn es geht vorliegend um einen Streit über die Kosten eines isolierten Vorverfahrens und nicht um Kosten des Rechtsstreits, bei denen Berufung und Revision nicht statthaft sind (st. Rspr. vgl. BSG, Urt. v. 21.12.2009 – B 14 AS 83/08 R – SozR 4-1300 § 63 Nr. 11). Die Revision...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / C. Bedeutung der Rechtsschutzversicherung

Rz. 6 Die Rechtsschutzversicherer verfügen über ein jährliches Prämienaufkommen von mehr als 3,3 Milliarden EUR. Hiervon entfallen etwa 2,3 Milliarden EUR auf Anwaltshonorare und etwa 850 Millionen EUR auf Gerichtskosten. Etwa jeder zweite Haushalt verfügt über eine Rechtsschutzversicherung, rd. ⅔ aller Autofahrer sind rechtsschutzversichert. Das immer wieder – gerade von de...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung

A. Vorbemerkung Rz. 1 Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadenversicherung und unterliegt den für die gesamte Schadenversicherung geltenden Bestimmungen des VVG. Rz. 2 Es gibt keinen allgemeinen Rechtsschutz, erst recht keinen "Vollrechtsschutz", vielmehr wird der Versicherungsschutz speziell für einzelne Eigenschaften oder Tätigkeitsbereiche des Versicherungsnehmers gewä...mehr

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§ 16 Anhang / IV. Muster: Klageerwiderung wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung)

Rz. 14 Muster 4: Klageerwiderung wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung) Muster: Klageerwiderung wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung) An das Amtsgericht 50922 Köln Aktenzeichen: 263 C 419/14 - Abschriften für Gegner anbei – In Sachen Müller ./. Negatio Rechtsschutz Versicherungs-AG bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten. Antrag: Di...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XI. Eigene Rechtsschutzversicherung (§ 3 Abs. 2 lit. h ARB 2008/2010)

Rz. 58 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen gegen den eigenen Rechtsschutzversicherer oder dessen Schadenabwicklungsunternehmen ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ansonsten sind Streitigkeiten aus Versicherungsverträgen im Rahmen des schuldrechtlichen Vertragsrechtsschutzes (§ 2 lit. d ARB 2008/2010) versichert. Hinweis Den Deckungsprozess gegen den eigenen Rechtss...mehr

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§ 16 Anhang / III. Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung)

Rz. 13 Muster 3: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung) Muster: Klage wegen Versicherungsleistung (Rechtsschutzversicherung) An das Amtsgericht Luxemburger Straße 101 50922 Köln Klage des Angestellten Heinrich Müller, Kaiserstraße 12, 51145 Köln, – Kläger – Prozessbevollmächtigte: RAe Dr. van Bühren & Partner, Köln gegen Negatio Rechtsschutz Versicherungs-AG, ges...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / VII. Private Sachverständige (§ 5 Abs. 1 lit. f ARB 2008/2010)

Rz. 102 Die Kosten eines privaten Sachverständigen, der außergerichtlich für den Versicherungsnehmer tätig wird, sind nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherung. Es gibt nur zwei Ausnahmen, in denen der Versicherer die Kosten eines öffentlich bestellten technischen Sachverständigen übernimmt. Es handelt sich hierbei um Fälle dermehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / IV. Abwehr von Schadenersatzansprüchen (§ 3 Abs. 2 lit. a ARB 2008/2010)

Rz. 50 Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen soll Aufgabe einer Haftpflichtversicherung sein, aber auch der Versicherungsnehmer, der über keine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügt, hat keinen Versicherungsschutz in der Rechtsschutzversicherung. Dieser Risikoausschluss gilt nur für gesetzliche Schadenersatzansprüche, so dass Versicherungsschutz besteht, soweit es s...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XIV. Internationale Gerichte (§ 3 Abs. 3 lit. b ARB 2008/2010)

Rz. 61 Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor internationalen Gerichtshöfen oder supranationalen Gerichtshöfen ist nicht Gegenstand der Rechtsschutzversicherung.mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / R. Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2010) – Stand: September 2010

Rz. 142 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. 1. ...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / H. Obliegenheiten

I. Vorbemerkung Rz. 74 Obliegenheiten sind Verhaltensnormen, aus denen sich ergibt, was der Versicherungsnehmer zu tun oder zu unterlassen hat. Der Versicherungsnehmer muss diese Obliegenheiten beachten, um den Versicherungsschutz zu erhalten. Der Versicherer kann nicht auf Erfüllung von Obliegenheiten klagen, es besteht nur die Sanktion der Leistungsfreiheit.[33] II. Obliegen...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / D. Rechtsschutzvertrag

Rz. 10 Der Versicherungsvertrag zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer kommt durch Antrag und Annahme (§§ 145 ff. BGB) zustande. Rz. 11 Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist lex specialis zum BGB, so dass die allgemeinen Regeln des BGB dann Anwendung finden, wenn das VVG keine Sonderregelung vorsieht. Rz. 12 Die Rechtsschutzversicherung ist eine Schadenversicherung u...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / G. Risikoausschlüsse

I. Vorbemerkung Rz. 43 Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den ARB, die im Einzelnen regeln, wann ein Leistungsanspruch gegen den Versicherer besteht. Die Grenzen dieses Versicherungsschutzes werden entweder durch positive Beschreibungen (primäre Risikobegrenzung) oder durch den Ausschluss bestimmter Risiken (sekundäre Risikobegrenzung) bestimmt. Rz. 44 Von di...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / I. Vorbemerkung

Rz. 92 Der Leistungsumfang, den der Rechtsschutzversicherer zu erbringen hat, wird abschließend in § 5 ARB geregelt.mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XVI. Enteignungsverfahren (§ 3 Abs. 3 lit. d ARB 2008/2010)

Rz. 63 Zu den nicht versicherten Enteignungsangelegenheiten gehören auch enteignungsgleiche Eingriffe.mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / F. Leistungsarten (§ 2 ARB 2008/2010)

I. Vorbemerkung Rz. 20 In den §§ 21 bis 29 ARB 2008/2010 wird der Umfang des Versicherungsschutzes mit insgesamt neun verschiedenen Formen des Versicherungsschutzes geregelt. Es besteht somit keineswegs Versicherungsschutz für alle in Betracht kommenden rechtlichen Interessen, der Versicherungsschutz muss stets ausdrücklich vereinbart werden. Dies ist nur möglich für die in §...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / VI. Steuerrechtsschutz (§ 2e ARB 2008/2010)

Rz. 29 Steuerrechtsschutz besteht nur für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Gerichten.mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / P. Schiedsgutachterverfahren/Stichentscheid (§ 18 ARB 2008/§ 3 lit. a ARB 2010)

I. Vorbemerkung Rz. 136 Wenn der Rechtsschutzversicherer eine Kostenzusage ablehnt, weil der voraussichtlich entstehende Kostenaufwand in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht oder weil nach Auffassung des Rechtsschutzversicherers keine hinreichenden Erfolgsaussichten vorhanden sind, kommt entweder ein Schiedsgutachterverfahren oder ein Stichentscheid in B...mehr

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§ 11 Rechtsschutzversicherung / XII. Ordnungswidrigkeit (§ 2 lit. j ARB 2008/2010)

Rz. 39 Für Ordnungswidrigkeiten besteht uneingeschränkt Versicherungsschutz, auch bei Vorsatz.mehr