Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsschutzversicherung

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / h) Beratung und Vorgehen bei Deckungsablehnung

Rz. 33 Lehnt die Rechtsschutzversicherung die Deckung ab, so stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Anwalt einen Mandanten beraten und ggf. vertreten muss gegenüber der Ablehnung der Rechtsschutzdeckung. Rz. 34 Es ist von dem Grundsatz auszugehen, dass der Anwalt verpflichtet ist zu prüfen, ob die Deckungsablehnung begründet ist.[32] Rz. 35 Im Übrigen muss diese Thematik ...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / b) Unverzügliche Rechtsschutzmeldung geboten

Rz. 15 Die Meldung des Rechtsschutzfalles muss unverzüglich erfolgen. Auch ist wichtig, dass der Anwalt Erklärungen zum Sachverhalt vollständig abgibt und die entsprechenden Unterlagen, die zur Deckungsprüfung erforderlich sind, beifügt. Eine verspätete oder unvollständige Deckungsanfrage bei einer Rechtsschutzversicherung kann den Rechtsanwalt zu Schadenersatz verpflichten.[...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / e) Speziell: die Haftung für Fristeinhaltung

Rz. 22 Eine Haftung kann sich für den Anwalt ergeben, wenn die Beachtung einer Frist geboten ist. Mit dieser Thematik hatten sich zu beschäftigen das Landgericht Düsseldorf[21] sowie das Landgericht Hannover.[22] Diesen Entscheidungen lag die Fallgestaltung zugrunde, dass von einem anderen Versicherer – nicht dem Rechtsschutzversicherer – eine Frist gem. § 12 Abs. 3 VVG a.F....mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / a) Erklärungen zur Rechtsschutzdeckung

Rz. 14 Der beauftragte Anwalt kann sich schadenersatzpflichtig machen, wenn er gegenüber einem rechtsschutzversicherten Mandanten entgegen der Sach- und Rechtslage erklärt, dass eine Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung gegeben ist.[10] Umgekehrt besteht für den Anwalt auch das Haftungsrisiko, wenn bei Prüfung der möglichen Rechtsschutzdeckung diese Möglichkeit einer...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / II. Die Pflichten des Anwaltes als Repräsentant, speziell: Beachtung der Obliegenheiten

Rz. 58 Weist der Mandant auf eine vorhandene Rechtsschutzversicherung hin, so kann dies im Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt den Auftrag begründen, für die Abwicklung mit der Rechtsschutzversicherung zu sorgen.[49] Rz. 59 Der Anwalt muss sich stets vergegenwärtigen, dass seine Stellung als Repräsentant des rechtsschutzversicherten Mandanten haftungsrechtliche Folgen habe...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / i) Pflicht zur Abstimmung bei kostenauslösenden Maßnahmen und zur Vermeidung unnötiger Kostenerhöhungen

Rz. 40 Die seitens des Versicherungsnehmers zu beachtende Obliegenheit zur Abstimmung bei kostenauslösenden Maßnahmen beinhaltet auch die Pflicht des Anwaltes, mit dem Rechtsschutzversicherer solche kostenauslösenden Maßnahmen abzustimmen. Gleiches gilt zur Obliegenheit, unnötige Kostenerhöhungen zu vermeiden, da ansonsten eine Haftung gegenüber dem Mandanten in Betracht kom...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / 2. Beauftragung eines "Verkehrsanwaltes"

Rz. 47 Wird die Interessenwahrnehmung für den Versicherungsnehmer notwendig an einem Gerichtsort, der sich mehr als 100 km vom Wohnort des Versicherungsnehmer entfernt befindet, so kommt Versicherungsschutz auch für die Vergütung eines "Verkehrsanwaltes" gem. VV3400 in Betracht. Es ist davon auszugehen, dass in diesem Fall auch für die Beauftragung des Anwaltes die gleichen ...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / E. § 23 ARB 2010 - Privat-Rechtsschutz für Selbstständige

Rz. 29 7 Versicherungsnehmer 8 Drei Monate Wartezeit Rz. 30 Der Familien-Rechtsschutz des § 24 ARB 75 war sowohl für Selbstständige als auch für Nichtselbstständige (d.h. Arbeitnehmer) in gleicher Weise abschließbar. Die ARB 94 haben hier eine Trennung vorgenommen. So sind Versicherungen nach § 23 ARB 2010 nur für Selbstständige vorgesehen. Der Grund für die Trennung liegt im ...mehr

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Anhang - Die rechtlichen Gr... / 2 Bruttobeitragseinnahmen des inländischen Direktgeschäfts 2012

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§ 11 Die Formen des Versich... / I. § 27 ARB 2010 - Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz

Rz. 64 Der Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz nach § 27 ARB 2010 stellt den umfangreichsten Versicherungsschutz für eine bestimmte Berufsgruppe dar, der sowohl den privaten wie auch den beruflichen Bereich des selbstständigen Landwirts als auch den Verkehrsbereich abdeckt. 15 Versicherungsnehmer 16 Drei Monate Wartezeit Rz. 65 Abschließbar ist diese Rechtsschutzversiche...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / I. Die Beteiligung von Rechtsschutz

1. Die Klärung der Rechtsschutzdeckung a) Die Frage nach Bestehen einer Rechtsschutzversicherung Rz. 1 Grundsätzlich sollte der Anwalt bei Mandatserteilung klären, ob zugunsten des Mandanten eine Rechtsschutzversicherung besteht. Sodann stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Anwalt verpflichtet ist, zu erforschen, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Dies muss differ...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / 2. Gefahr der Haftung

a) Erklärungen zur Rechtsschutzdeckung Rz. 14 Der beauftragte Anwalt kann sich schadenersatzpflichtig machen, wenn er gegenüber einem rechtsschutzversicherten Mandanten entgegen der Sach- und Rechtslage erklärt, dass eine Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung gegeben ist.[10] Umgekehrt besteht für den Anwalt auch das Haftungsrisiko, wenn bei Prüfung der möglichen Recht...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / D. § 22 ARB 2010 - Fahrer-Rechtsschutz

Rz. 20 5 Versicherungsnehmer 6 Drei Monate Wartezeit Rz. 21 Im Fahrer-Rechtsschutz ist ausschließlich der im Versicherungsschein genannte Versicherungsnehmer als Teilnehmer im öffentlichen Verkehr versichert, und zwar in seiner Eigenschaft als Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser und in der Luft sowie Anhängers. Das vom Versicherungsnehmer benutzte Fahrzeug darf ihm...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / H. § 26 ARB 2010 - Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz für Nichtselbstständige (Arbeitnehmer)

Rz. 55 14 Drei Monate Wartezeit. Rz. 56 Die Rechtsschutzversicherung nach § 26 ARB 2010 ist die umfangreichste, die die Rechtsschutzversicherer für den Nichtselbstständigen, also den Arbeitnehmer anbieten. Sie ist eine Kombination aus dem Verkehrs-Rechtsschutz nach § 21 ARB 2010 und der Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung nach § 25 ARB 2010. Die Versicherung nach § 26...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / 1. Die Klärung der Rechtsschutzdeckung

a) Die Frage nach Bestehen einer Rechtsschutzversicherung Rz. 1 Grundsätzlich sollte der Anwalt bei Mandatserteilung klären, ob zugunsten des Mandanten eine Rechtsschutzversicherung besteht. Sodann stellt sich die Frage, ob und inwieweit der Anwalt verpflichtet ist, zu erforschen, ob eine Rechtsschutzversicherung besteht. Dies muss differenziert gesehen werden, und zwar je na...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / K. § 29 ARB 2010 - Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Wohnungen und Grundstücken

Rz. 77 Die Rechtsschutzversicherung nach § 28 ARB 2010 stellt sich regelmäßig als Zusatzversicherung zu den Versicherungen der §§ 23, 24, 25, 26 ARB 2010 dar, wenn es sich um die selbst genutzte Mietwohnung, das gemietete Einfamilienhaus oder die eigene Eigentumswohnung oder das eigene Haus handelt. Der Anwalt sollte seinen Mandanten immer auch zum Abschluss dieser Zusatzver...mehr

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§ 25 Anwaltliche Pflichten ... / j) Haftung und Rechtsmittelkosten

Rz. 41 Ist dem Anwalt ein Fehler unterlaufen, so stellt sich die Frage, ob er auch die Kosten eines Rechtsmittels oder Folgeprozesses zu übernehmen hat und ob insoweit eine Vorschusspflicht besteht. Rz. 42 In einem vom BGH[36] entschiedenen Fall hatte der Prozessbevollmächtigte des Klägers trotz des Hinweises des Gerichtes nicht ausreichend vorgetragen mit der Folge, dass die...mehr

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§ 11 Die Formen des Versich... / G. § 25 ARB 2010 - Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbstständige (Arbeitnehmer)

Rz. 47 12 Versicherungsnehmer 13 Drei Monate Wartezeit Rz. 48 Voraussetzung für den Abschluss einer Versicherung nach § 25 ARB 2010 ist, dass weder der Versicherungsnehmer noch sein ehelicher oder nichtehelicher Lebenspartner einer selbstständigen Tätigkeit nachgeht. Eine Ausnahme bilden nur selbstständige Tätigkeiten mit einem Gesamtjahresumsatz von unter 6.000 EUR. Ansonsten...mehr

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zfs 10/2014, Rechtsschutzfa... / 2 Aus den Gründen:

[9] "… Die Kl. hat aus ihrer Rechtsschutzversicherung Anspruch auf Deckungsschutz für die Interessenwahrnehmung gegenüber den Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaften. Das BG … hat im Ergebnis zutreffend den vorvertraglichen Eintritt des Versicherungsfalles verneint (nachfolgend zu I.) und die Einwände der Bekl. aus § 18 (1) ARB 94 (fehlende Erfolgsaussicht und Mutwi...mehr

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zfs 10/2014, Homburger Tage 2014 – Der (Schloss-)Berg ruft noch immer!

Wie hat Herr Kollege Funk sein Editorial zu den Homburger Tagen 2013 in zfs 9/13 im vergangenen Jahr so schön begonnen: "33 Jahre und aus dem Fortbildungskalender der Verkehrsjuristen nicht wegzudenken". Na dann: Auf ein Neues! So finden die Homburger Tage vom 17.–19.10.2014 also wie gewohnt im Schlossberg-Hotel in Homburg statt. Die Veranstaltung wird am Freitag mit dem trad...mehr

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zfs 10/2014, Bestimmung der... / 3 Anmerkung:

Die Umstände des Einzelfalls sprechen hier wohl in der Tat gegen den Ansatz der Mittelgebühren (vgl. hierzu auch Burhoff, RVG in Straf- und Bußgeldsachen, 4. Aufl. 2014, Vorbem. 5 VV RVG Rn 58 ff.; AnwKomm-RVG/N. Schneider, 7. Aufl. 2013, Vorbem. 5 VV RVG Rn 64 ff.; Gerold/Schmidt/Burhoff, Einl. Teil 5 VV RVG Rn 19; Burhoff, RVGreport 2005, 361 und RVGreport 2007, 252 sowie ...mehr

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zfs 7/2014, Rechtsschutzdec... / 2 Aus den Gründen:

[13] "… I. Das BG stützt die Abweisung der Klage auf eine Leistungsfreiheit der Bekl. nach § 28 Abs. 2 VVG infolge einer vorsätzlichen Verletzung der Auskunftsobliegenheit aus § 17 (3) ARB-RU 2000. Die Kl. habe der Bekl. die mit der X getroffenen Vereinbarungen, insb. die Sicherungsabtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, verschwiegen. Zudem habe sie mit d...mehr

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zfs 7/2014, Rechtsschutzdec... / Sachverhalt

Die Kl. begehrt die Feststellung, der beklagte Rechtsschutzversicherer müsse ihr für eine Auseinandersetzung mit ihrem früheren Lebensversicherer um die Rückzahlung von Versicherungsprämien Deckungsschutz gewähren. Die Kl. ist Mitversicherte eines bei der Bekl. abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages, dem die ARB-RU 2000 zugrunde liegen. Sie enthalten in ihrem § 17...mehr

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AGS 6/2014, Bedürftigkeit b... / 2 Aus den Gründen

Das ArbG hat den auf die Fahrkosten und das Abwesenheitsgeld des Prozessbevollmächtigten der Klägerin beschränkten Prozesskostenhilfeantrag zu Unrecht zurückgewiesen. a) Nach den § 114 ZPO i.V.m. § 11a Abs. 3 ArbGG in der hier noch maßgeblichen bis zum 31.12.2013 geltenden Fassung erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten de...mehr

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AGS 6/2014, Versicherungssc... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht stützt die Abweisung der Klage auf eine Leistungsfreiheit der Beklagten nach § 28 Abs. 2 VVG infolge einer vorsätzlichen Verletzung der Auskunftsobliegenheit aus § 17 (3) ARB-RU 2000. Die Klägerin habe der Beklagten die mit der …getroffenen Vereinbarungen, insbesondere die Sicherungsabtretung der Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, verschwie...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt: Die Klage sei zulässig; die Klägerin könne nicht auf das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG verwiesen werden, weil sich diese Regelung nur auf die Anwaltsvergütung, nicht aber auf die Vorschussforderung nach § 9 RVG beziehe. Die Klage sei jedoch unbegründet, weil es sich bei den 17 Berufungen um eine einheitliche Angelegenhe...mehr

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AGS 6/2014, Bedürftigkeit b... / Leitsatz

Das Bestehen einer Rechtsschutzversicherung schließt die Bedürftigkeit einer Partei nur aus, soweit die Kosten der Rechtsverfolgung von der Versicherung gedeckt sind. Hat die Rechtsschutzversicherung keine Deckungszusage erteilt, reicht die Deckungssumme nicht aus oder wird ein Teil der Kosten durch eine Selbstbeteiligung oder aus sonstigen Gründen durch die Versicherung nic...mehr

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AGS 6/2014, Eine Angelegenh... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin, eine Rechtsanwaltssozietät, vertritt die rechtsschutzversicherte Beklagte in einem Schadensersatzprozess wegen Prospekthaftung im Zusammenhang mit einem geschlossenen Immobilienfonds in der Form einer BGB-Gesellschaft gegen die Initiatorin des Projekts. Die Klage wurde als Sammelklage im Namen der Beklagten und weiterer 36 Gesellschafter, die jeweils eigene Sch...mehr

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AGS 6/2014, Versicherungssc... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt die Feststellung, der beklagte Rechtsschutzversicherer müsse ihr für eine Auseinandersetzung mit ihrem früheren Lebensversicherer für die Rückzahlung von Versicherungsprämien Deckungsschutz gewähren. Die Klägerin ist Mitversicherte eines bei der Beklagten abgeschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrages, dem Rechtsschutzversicherungsbedingungen der Bekl...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Erinnerung ist unbegründet. Die Entscheidung der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle, den dem Erinnerungsgegner gegen die Erinnerungsführerin zustehenden Vergütungsanspruch festzusetzen, ist rechtmäßig und sowohl dem Grunde als auch der Höhe nach nicht zu beanstanden, da dem Erinnerungsgegner (mindestens) der festgesetzte Betrag zusteht. Rechtsgrundlage des Vergüt...mehr

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AGS 5/2014, Offensichtlich ... / 1 Sachverhalt

Die Beteiligten des Erinnerungsverfahrens streiten um den Anspruch des Erinnerungsgegners auf Vergütung seiner Tätigkeiten für die Erinnerungsführerin im Zusammenhang mit dem unter dem Aktenzeichen 5 K 1/10 (vormals: 4 K 1/10] geführten finanzgerichtlichen Rechtsstreit. Die Erinnerungsführerin erhob mit dem von dem Erinnerungsgegner verfassten und von ihm an das Gericht übers...mehr

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AGS 5/2014, Keine Kosteners... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend und entspricht der wohl einhelligen Rechtsprechung. In Straf- und Bußgeldsachen kann ein Anwalt nicht Verteidiger in eigener Sache sein, sodass ein entsprechender Erstattungsanspruch nicht in Betracht kommt. Möglich ist ein solcher lediglich dann, wenn er sich als Neben-, Privat oder Adhäsionskläger vertritt. Der Ausschluss der Selbstvertretung...mehr

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AGS 4/2014, Gesamtes Kostenhilferecht. Handkommentar zu Prozesskosten, Beratungshilfe, Pflichtverteidigung, Gebühren, Rechtsschutzversicherung. Herausgegeben von Dr. Stefan Poller und Joachim Teubel. Nomos-Verlag, Baden-Baden. 2. Aufl. 2014. 1080 S. 98,00 EUR

Um es vorwegzunehmen: Viel besser geht es nicht! Wer als Anwalt Mandate bearbeitet, bei denen die Vergütung über eine Rechtsschutzversicherung oder die Staatskasse erfolgt – dies dürften, bezogen auf die Gesamtanwaltschaft, immer noch die meisten Kolleginnen und Kollegen sein –, kann auf den in der 2. Aufl. erschienenen Poller/Teubel eigentlich nicht verzichten. Der ambitioni...mehr

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AGS 4/2014, Beweislastverte... / 1 Sachverhalt

Der bei der LWC als Stadtbahnfahrer beschäftigte Beklagte suchte am 19.9.2011 den Kläger auf und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einer strafrechtlichen Angelegenheit. Gegenstand der Beauftragung war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Beklagten wegen des Verdachtes der Trunkenheit im Straßenverkehr. Der Beklagte war am 18.9.2011 gege...mehr

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AGS 4/2014, Beweislastverte... / 2 Aus den Gründen

Der Einspruch des Beklagten gegen das Versäumnisurteil zulässig. Er hat in der Sache aber überwiegend keinen Erfolg, die Klage ist überwiegend begründet. Der Kläger hat gegen den Beklagten einen Honoraranspruch aus einem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag i.V.m. § 611 BGB in Höhe von 603,93 EUR für die Wahrnehmung der Interessen des Beklagten in der arbeitsrechtlichen An...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / 2 Aus den Gründen:

" … I. Der Kl. hat gegen den Bekl. einen Honoraranspruch aus einem anwaltlichen Geschäftsbesorgungsvertrag i.V.m. § 611 BGB i.H.v. 603,93 EUR für die Wahrnehmung der Interessen des Bekl. in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Dass die Beauftragung des Kl. und seine Tätigkeit unter der aufschiebende Bedingung der Erteilung einer Kostendeckungszusage der Rechtsschutzversiche...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / 3 Anmerkung:

Eine sachgerechte Entscheidung, die die möglichen Probleme mit rechtsschutzversicherten Mandanten belegt. Als der Bekl. hier am 19.9.2011 die zweite Vollmacht zur Vertretung in der arbeitsrechtlichen Angelegenheit unterschrieben hatte und – was wohl zu unterstellen ist – mit dem Anwalt auch einen entsprechender Anwaltsvertrag geschlossen hatte, konnte der Bekl. mit Deckungssc...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / Sachverhalt

Der Kl., ein Rechtsanwalt, hat den Bekl. vor dem AG auf Zahlung von Rechtsanwaltshonorar in Anspruch genommen. Der als Stadtbahnfahrer beschäftigte Bekl. suchte am 19.9.2011 den Kl. auf und beauftragte ihn mit der Wahrnehmung seiner Interessen in einer strafrechtlichen Angelegenheit. Gegenstand der Beauftragung war die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den Bekl. we...mehr

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zfs 4/2014, Beweislastverte... / Leitsatz

1. Aufgrund der Verbreitung von Rechtsschutzversicherungen ist die Erteilung der Deckungszusage eine übliche Bedingung für den Abschluss eines Anwaltsvertrags. Deshalb liegt die Beweislast dafür, dass der anwaltliche Geschäftsbesorgungsvertrag unbedingt abgeschlossen worden ist, regelmäßig beim Rechtsanwalt, wenn sich der Mandant darauf beruft, der Anwalt habe erst nach Erte...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / III. Abtretung des Freistellungsanspruchs in der Rechtsschutzversicherung

Die Abtretung des Freistellungsanspruchs an den beauftragten Rechtsanwalt ist für den Rechtsschutzversicherer ebenso vorteilhaft wie für den Versicherungsnehmer und den beauftragten Rechtsanwalt. 1. Schutz des Rechtsschutzversicherers Wenn der Versicherungsnehmer mit Genehmigung seines Rechtsschutzversicherers seinen Freistellungsanspruch an den beauftragten Rechtsanwalt abtri...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsverbot in der Rechtsschutzversicherung

1 Obgleich regelmäßig Rechtsanwälte unmittelbar mit Rechtsschutzversicherern abrechnen, bestehen zwischen Rechtsschutzversicherern und den beauftragten Rechtsanwälten keinerlei Rechtsbeziehungen. 2 Rechtsschutzversicherer legen in ihren Bedingungen auch stets Wert darauf, dass sie für die Tätigkeit des beauftragten Rechtsanwalts, selbst wenn dieser empfohlen worden ist, kei...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / B. Das Abtretungsverbot in der Rechtsschutzversicherung

In den meisten AVB der Versicherer findet man eingeschränkte oder uneingeschränkte Abtretungsverbote. A.2.14.4 AKB 2008 bestimmt, dass der Versicherungsnehmer seinen Anspruch auf Entschädigung vor dessen endgültiger Feststellung weder abtreten noch verpfänden kann. Ein ähnliches Abtretungsverbot enthielten auch die früheren AKB: Nach § 20 Abs. 1 ARB 75 konnten Versicherungsa...mehr

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AGS 3/2014, Umfang der Deck... / Leitsatz

Die außergerichtliche Tätigkeit eines Anwalts im Kündigungsschutzprozess unterfällt dem Leistungsumfang der Rechtsschutzversicherung. Es kann offen bleiben, ob in der Rechtsschutzversicherung § 82 VVG n.F. in Anbetracht von deren Sonderstellung überhaupt anwendbar ist. Auch im Hinblick auf die kurze Kündigungsschutzklagefrist von drei Wochen ist einer außergerichtlichen Tätigk...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / 3. Schutz des Versicherungsnehmers

Durch die Abtretung des Freistellungsanspruchs ist der Versicherungsnehmer nicht mehr "Prellbock" zwischen Rechtsschutzversicherer und Rechtsanwalt, er braucht sich um die Abwicklung des Rechtsschutzfalls nicht zu kümmern, da dies dann ausschließlich Aufgabe des Rechtsanwalts als Zessionar ist.mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / 2. Schutz des beauftragten Rechtsanwalt

Durch Abtretung des Freistellungsanspruchs ist der beauftragte Rechtsanwalt dagegen geschützt, dass sein Mandant den Rechtsschutzversicherer anweist, an einen anderen Rechtsanwalt Leistungen zu erbringen. Der Rechtsanwalt kann dann auch unmittelbar gegen den Rechtsschutzversicherer vorgehen, wenn dieser – aus welchen Gründen auch immer – seine Leistung verweigert. Ohne Abtre...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / IV. Praxishinweis

Rechtsanwälte sollten in Zukunft trotz des vertraglichen Abtretungsverbots sich dem Freistellungsanspruch des Versicherungsnehmers gegen seinen Versicherer abtreten lassen. Alsdann sollte der Rechtsschutzversicherer von dieser Abtretung in Kenntnis gesetzt und um Zustimmung gebeten werden. Bei einigen Rechtsschutzversicherungen soll bereits ein Umdenkungsprozess dahingehend s...mehr

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zfs 3/2014, Über die Bedeut... / III. Kosten des Privatgutachters

Hat der Betroffene eine Rechtsschutzversicherung,[9] ist ein Privatsachverständigengutachten von der Deckungszusage umfasst. Sofern dieses für die Verteidigung im Bußgeldverfahren erforderlich ist, trägt der Rechtsschutzversicherer – im Gegensatz zum Zivilverfahren (Unfallregulierung) – im Rahmen der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit auch die Kosten ein...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / 1. Schutz des Rechtsschutzversicherers

Wenn der Versicherungsnehmer mit Genehmigung seines Rechtsschutzversicherers seinen Freistellungsanspruch an den beauftragten Rechtsanwalt abtritt, können Rechtsschutzversicherer und Rechtsanwalt – wie bisher – miteinander unmittelbar korrespondieren und Streitfragen über die Erforderlichkeit der Verfahrenskosten klären. Rechtsschutzversicherer sehen sich nur einem einzigen ...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / II. Abtretung des Freistellungsanspruchs in der Haftpflichtversicherung

Die gesetzliche Regelung in § 108 Abs. 2 VVG führt dazu, dass in Haftpflichtfällen der Schädiger seinen Freistellungsanspruch gegen den Versicherer an den Geschädigten abtreten kann. Auf diese Weise wird gewährleistet, dass die Auseinandersetzung über Grund und Höhe des Haftpflichtanspruchs unmittelbar zwischen dem eintrittspflichtigen Haftpflichtversicherer und dem Anspruch...mehr

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zfs 3/2014, Das Abtretungsv... / I. Wirksamkeit

Eine Abtretung des Freistellungsanspruchs ist somit zunächst nicht unwirksam, dem beauftragten Rechtsanwalt obliegt es lediglich, insoweit die Zustimmung des Rechtsschutzversicherers einzuholen. Die Begründung für das vertragliche Abtretungsverbot in den meisten Versicherungsbedingungen beschränkt sich darauf, dass der Versicherer davor geschützt werden müsse, sich einer unüb...mehr