Fachbeiträge & Kommentare zu Rechtsstreit

Urteilskommentierung aus Deutsches Anwalt Office Premium
Zuständigkeit: Klage gegen Gesellschafter eines Wohnungseigentümers

Leitsatz Streitigkeiten über die in § 128 HGB angeordnete persönliche Haftung des Gesellschafters einer Wohnungseigentümerin für Beitragsrückstände sind als Wohnungseigentumssache im Sinne von § 43 Nr. 2 WEG anzusehen. Normenkette § 43 Nr. 2 WEG; § 128 HGB Das Problem Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K verlangt von B1 und B2, 2 ehemaligen Gesellschaftern der Wohnungseig...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 3 Prozessförderung durch den Vorsitzenden (§ 76 Abs. 2 FGO)

Rz. 62 Der Gesetzgeber hat die Fürsorge- und Prozessförderungspflicht gem. § 76 Abs. 2 FGO dem Vorsitzenden auferlegt, um so eine zügige und sachgerechte Behandlung der Verfahren zu gewährleisten. In der Praxis jedoch werden die einzelnen Fälle regelmäßig bereits in einem frühen Stadium durch den Berichterstatter[1] bearbeitet, sodass sich die Tätigkeit des Vorsitzenden nach...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 1... / 2.2 Spruchreife

Rz. 23 Ein Verpflichtungsurteil nach § 101 S. 1 FGO setzt voraus, dass die Sache spruchreif ist. Spruchreife bedeutet, dass nach der für den Streitfall maßgeblichen Sach- und Rechtslage der Anspruch auf den Erlass des begehrten Verwaltungsakts besteht.[1] Das Gericht muss nach dem Gesamtergebnis des Verfahrens davon überzeugt sein[2], dass der Kläger einen Rechtsanspruch auf...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 7... / 2.1.1.1 Allgemeines

Rz. 8 Nach § 76 Abs. 1 S. 1 FGO untersucht das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen. Es hat unter Ausschöpfung aller verfügbaren Beweismittel bis zur Grenze des Zumutbaren den Sachverhalt nach allen Seiten (zugunsten wie zuungunsten des Klägers) so vollständig wie möglich aufzuklären [1], damit es nach seiner freien, aus dem Gesamtergebnis des Verfahrens gewonnenen Überzeug...mehr

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§ 1 Einleitung / I. Festsetzung der im Rechtsstreit entstandenen Kosten

1. Kostengrundentscheidung Über die Verpflichtung, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, hat das Gericht grundsätzlich auch ohne Antrag zu entscheiden (§ 308 Abs. 2 ZPO). Zu Ausnahmen siehe die Ausführungen unten. Die Kostenentscheidung richtet sich nach den §§ 91 ff., 238 Abs. 4, 269 Abs. 3 S. 2 (Antrag erforderlich – § 269 Abs. 4), 281 Abs. 3, 344, 494a Abs. 2, 516 Abs. 3 ...mehr

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§ 2 Erstattungs-ABC

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§ 3 Anhang: Gesetzestexte (... / A. Zivilprozessordnung (ZPO)

§ 91 Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht (1) 1Die unterliegende Partei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, insbesondere die dem Gegner erwachsenen Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. 2Die Kostenerstattung umfasst auch die Entschädigung des Gegners für die durch notwendige Reisen oder durc...mehr

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zfs 1/2016, Kostenverteilun... / 3 Anmerkung:

1. Fehlt in einem prozessbeendigenden gerichtlichen Vergleich eine Kostenregelung, muss das Gericht aufgrund der ihm obliegenden Verpflichtung, über die Kostenverteilung im Rechtsstreit eine Regelung zu treffen (§ 308 Abs. 2 ZPO), eine Kostenentscheidung in Anlehnung an § 91a ZPO treffen. Mit dem Unterlassen der Regelung der Kosten haben die Parteien zu erkennen gegeben, das...mehr

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Teil I: Opferentschädigung,... / StrEG-Entschädigung, Entschädigungsklage [Rdn 449]

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AGS 1/2016, Keine Anrechnun... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere betrifft zunächst einmal nur das Innenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant (§ 15a Abs. 1 RVG). Ein Dritter kann sich nach § 15a Abs. 2 RVG grundsätzlich nicht auf eine Anrechnung berufen. Da jede Gebühr selbstständig ist, kann die obsiegende Partei also grundsätzlich die Erstattung der jeweiligen vol...mehr

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§ 1 Einleitung / 5. Zuständigkeit

Zuständig für die Kostenfestsetzung ist das Gericht des ersten Rechtszugs (§ 104 Abs. 1 S. 1 ZPO). Die Entscheidung über den Kostenfestsetzungsantrag trifft der Rechtspfleger (§ 21 Nr. 1 RPflG). Wird ein Rechtsstreit z.B. wegen örtlicher oder sachlicher Unzuständigkeit verwiesen, so setzt das zuletzt befasste Gericht des ersten Rechtszugs auch die vor dem unzuständigen Gericht...mehr

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AGS 1/2016, Deckungsschutz ... / 2 Aus den Gründen

I. Das Berufungsgericht hat ausgeführt, der Kläger habe gegen die Beklagte einen Anspruch auf Freistellung von der Honorarrechnung seiner Prozessbevollmächtigten in dem Umfang, in dem die Honorarforderung der Prozessbevollmächtigten begründet sei. Diesen Anspruch habe die Beklagte nicht dadurch erfüllt, dass sie dem Kläger Kostenschutz für eine Abwehr dieser anwaltlichen Geb...mehr

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zfs 1/2016, Rechtsschutzgew... / 2 Aus den Gründen:

[18] "… 1. Revision der Bekl." [19] Die Revision der Bekl. ist begründet und führt zur Wiederherstellung des klageabweisenden landgerichtlichen Urteils. Die Klage auf Freistellung von der Gebührenforderung der Prozessbevollmächtigten des Kl. für das Güteverfahren i.H.v. 1.094,80 EUR ist derzeit unbegründet. Die Bekl. hat den bezüglich dieser Forderung im Streitfall bestehende...mehr

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§ 1 Einleitung / 4. Parteimehrheiten

Auch im Kostenfestsetzungsverfahren können sowohl auf Antragsteller- als auch auf Antragsgegnerseite mehrere Personen beteiligt sein. a) Mehrere Erstattungsgläubiger Sind mehrere Beteiligte erstattungsberechtigt, so ist grundsätzlich für jeden Erstattungsberechtigten dessen Kostenerstattungsanspruch gesondert zur Festsetzung anzumelden. Eine Gesamtgläubigerschaft gibt es hier ...mehr

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / C. Allgemeine Bedingungen für die Kfz-Versicherung AKB 2015 – Stand: 19.5.2015

Rz. 3 Diese Bedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) sind für die Versicherer unverbindlich; ihre Verwendung ist rein fakultativ. Abweichende Bedingungen können vereinbart werden. Abdruck mit freundlicher Genehmigung des GDV; die jeweils aktuellen Bedingungen können kostenfrei auf der Website des GDV (www.gdv.de) abgerufen werden. Allge...mehr

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§ 1 Einleitung / 2. Kostenfestsetzungsverfahren

Die Art der Festsetzung richtet sich nach der Kostenverteilung. a) Einseitige Kostenfestsetzung Trägt der Gegner sämtliche Kosten des Verfahrens oder einer Instanz, so werden alle Kosten des Antragstellers festgesetzt, soweit sie erstattungsfähig sind. Sind die Kosten verhältnismäßig verteilt worden, meldet der Gegner aber seine Kosten nicht oder nicht fristgerecht an, wird ebe...mehr

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Zerb 1/2016, Säumniszuschlä... / Aus den Gründen

Die zulässige Berufung hat Erfolg. Die Feststellungsklage ist zwar zulässig, aber unbegründet. 1. (...) 2. Der Feststellungsantrag ist aber unbegründet, da die Klägerin gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Freistellung von allen weiteren Kosten hat, die das Finanzamt im Zusammenhang mit dem streitigen Erbschaftssteuerbescheid gegen sie geltend gemacht hat oder noch geltend m...mehr

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§ 1 Einleitung / b) Verhältnismäßige Kostenverteilung

Sind die Kosten des Verfahrens dagegen verhältnismäßig verteilt, so können sie getrennt festgesetzt oder ausgeglichen werden (§ 106 ZPO). Eine Pflicht zur Kostenausgleichung besteht für die Parteien nicht.[1] Die Parteien können auch in diesem Fall eine getrennte Kostenfestsetzung erwirken, wenn nämlich zunächst nur eine Partei ihre Kosten anmeldet und nachdem deren Kosten fe...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Kostengrundentscheidung

Über die Verpflichtung, die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, hat das Gericht grundsätzlich auch ohne Antrag zu entscheiden (§ 308 Abs. 2 ZPO). Zu Ausnahmen siehe die Ausführungen unten. Die Kostenentscheidung richtet sich nach den §§ 91 ff., 238 Abs. 4, 269 Abs. 3 S. 2 (Antrag erforderlich – § 269 Abs. 4), 281 Abs. 3, 344, 494a Abs. 2, 516 Abs. 3 ZPO u.a.; §§ 81 ff., § 150...mehr

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§ 1 Einleitung / 11. Verzinsung

Die festgesetzten Kosten sind ab Antragseingang zu verzinsen (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO), allerdings nur auf Antrag. Die Höhe des Zinssatzes beläuft sich auf fünf Prozent punkten über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB (§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO). Eine Unterscheidung nach Verbraucher und Unternehmer findet hier im Gegensatz zum materiell-rechtlichen Verzugsanspruch (§ 288 BGB) nicht st...mehr

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§ 14 Rechtsschutzversicherung / Q. Muster

Rz. 106 Muster 14.1: Klage Deckungsschutz für außergerichtlichen Vergleich Muster 14.1: Klage Deckungsschutz für außergerichtlichen Vergleich An das Landgericht _________________________ Klage des Herrn _________________________, _________________________, – Kläger – Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt _________________________, _________________________, gegen die _______________...mehr

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AGS 1/2016, Erstreckung der... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt. In der Sache ist sie nicht begründet. Zu Recht hat das AG den Umfang der Verfahrenskostenhilfe nicht erweitert. Denn eine Erstreckung der Verfahrenskostenhilfe auf verfahrensfremde Gegenstände kann allenfalls den Vergleichsmehrwert erfassen (1.), eine weitere Er...mehr

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§ 3 Anhang: Gesetzestexte (... / C. Patentgesetz

§ 143 [Patentstreitsachen] (…) (3) Von den Kosten, die durch die Mitwirkung eines Patentanwalts in dem Rechtsstreit entstehen, sind die Gebühren nach § 13 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und außerdem die notwendigen Auslagen des Patentanwalts zu erstatten.mehr

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§ 1 Einleitung / a) Einseitige Kostenfestsetzung

Trägt der Gegner sämtliche Kosten des Verfahrens oder einer Instanz, so werden alle Kosten des Antragstellers festgesetzt, soweit sie erstattungsfähig sind. Sind die Kosten verhältnismäßig verteilt worden, meldet der Gegner aber seine Kosten nicht oder nicht fristgerecht an, wird ebenfalls einseitig festgesetzt, unbeschadet des Rechts des Gegners, seine Kosten später gesonder...mehr

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§ 13 Unfallversicherung / J. Muster

Rz. 78 Bei der gerichtlichen Geltendmachung von Leistungsansprüchen gegen Versicherer ist es unprofessionell und wenig zielführend, zunächst einen Mahnbescheid zu beantragen. Versicherer erheben erfahrungsgemäß immer Widerspruch gegen einen Mahnbescheid, selbst wenn sie zahlungswillig sind. Ebenso wenig ist es sinnvoll, eine Vielzahl von Klageanträgen zu stellen, die im Rege...mehr

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§ 1 Einleitung / 8. Gegenstand der Festsetzung

Festgesetzt werden können sämtliche Kosten der Partei, die mit der Durchführung des Rechtsstreits im Zusammenhang stehen. Hierzu zählenmehr

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§ 1 Einleitung / 7. Verwirkung

Die Verwirkung des Erstattungsanspruchs ist möglich, kommt in der Praxis aber kaum vor. Der bloße Zeitablauf reicht nicht aus, vor allem nicht in Anbetracht der dreißigjährigen Verjährungsfrist nach einer Kostengrundentscheidung. Hinzukommen muss ein besonderes Umstandsmoment, wonach die erstattungspflichtige Partei darauf vertrauen durfte, der Erstattungsanspruch werde nich...mehr

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§ 1 Einleitung / 9. Glaubhaftmachung

Die Höhe der angemeldeten Kosten ist glaubhaft zu machen (§§ 104 Abs. 2 S. 1, 294 Abs. 1 ZPO), wobei für die Auslagen des Anwalts eine anwaltliche Versicherung ausreicht (§ 104 Abs. 2 S. 2 ZPO). Zur Anmeldung der Anwaltsgebühren genügt es, die Abrechnung beizufügen und hierauf Bezug zu nehmen. Hinsichtlich der weiteren Kosten sind – soweit möglich – Belege beizubringen. Die V...mehr

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§ 1 Einleitung / II. Festsetzung im Namen des Anwalts in PKH- und VKH-Mandaten

Soweit die Partei, der der Anwalt beigeordnet worden ist, obsiegt, kann der Anwalt nach § 126 Abs. 1 ZPO die Wahlanwaltsvergütung gegen den Gegner im eigenen Namen festsetzen lassen. Er kann auch die Verfahrenskostenhilfe-Vergütung mit der Staatskasse abrechnen und nur den Differenzbetrag zwischen Wahlanwalts- und Verfahrenskostenhilfe-Vergütung festsetzen lassen. Eine Einrede...mehr

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§ 1 Einleitung / a) Mehrere Erstattungsgläubiger

Sind mehrere Beteiligte erstattungsberechtigt, so ist grundsätzlich für jeden Erstattungsberechtigten dessen Kostenerstattungsanspruch gesondert zur Festsetzung anzumelden. Eine Gesamtgläubigerschaft gibt es hier grundsätzlich nicht.[3] Soweit die einzelnen Erstattungsberechtigten durch verschiedene Anwälte vertreten worden sind, ergeben sich in der Praxis keine Probleme. Jed...mehr

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AGkompakt 1/2016, Die Anwen... / a) Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins

Besondere Bedeutung im Beweisverfahren Die Terminsgebühr fällt auch dann an, wenn der Anwalt an einem von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termin teilnimmt. Diese Variante hat vor allem Bedeutung im selbstständigen Beweisverfahren, in dem es in der Regel nicht zu einer mündlichen Verhandlung oder Erörterung kommt. Im Erkenntnisverfahren beschränkt sic...mehr

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§ 1 Einleitung / d) Vereinfachte Festsetzung

Möglich – in der Praxis aber selten – ist die vereinfachte Festsetzung. Danach kann der Festsetzungsbeschluss auf das Urteil und die Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Kostenfestsetzungsantrags eine Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt ist und eine Verzögerung der Ausfertigung nicht eintritt (§ 105 Abs. 1 S. 1 ZPO). Erfolgt der Festsetzungsbeschluss...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Allgemeine Gebührenfragen, Wahlverteidiger [Rdn 23]

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§ 1 Einleitung / b) Mehrere Erstattungsschuldner

Sind nach der zugrunde liegenden Kostenentscheidung mehrere Personen erstattungspflichtig, so muss ebenfalls angegeben werden, welche Kosten gegen welche(n) Erstattungspflichtigen zur Festsetzung angemeldet werden. Soweit mehrere Personen als Gesamtschuldner erstattungspflichtig sind (siehe § 2 Erstattungs-ABC → Gesamtschuldner) ergeben sich keine Probleme. Die Kosten können ...mehr

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§ 3 Anhang: Gesetzestexte (... / H. Arbeitsgerichtsgesetz

§ 12a Kostentragungspflicht (1) 1In Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs besteht kein Anspruch der obsiegenden Partei auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines Prozeßbevollmächtigten oder Beistandes. 2Vor Abschluß der Vereinbarung über die Vertretung ist auf den Ausschluß der Kostenerstattung nach Satz 1 hinzuweisen. 3Satz ...mehr

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§ 1 Einleitung / 3. Kostenfestsetzungsantrag

Die Kostenfestsetzung erfolgt nur auf Antrag. Das Gericht setzt die Kosten nicht von Amts wegen fest. Erforderlich ist daher der Antrag einer Partei oder eines sonstigen Beteiligten, der einen Kostenerstattungsanspruch hat (etwa ein Streithelfer). Eine vorherige Aufforderung des Erstattungsgläubigers an den Schuldner, freiwillig zu zahlen, ist nicht erforderlich.[2] Im Falle e...mehr

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FF 1/2016, Rechtliche Gesta... / I. Vorrang des vorangegangenen bedürftigen Ehegatten

Für den vorrangigen vorangegangenen Ehegatten ergeben sich unter Verwendung der verschiedenen Auslegungsansätze keine Abweichungen. Alle Empfehlungen sehen in dieser Konstellation vor, den nachfolgenden Ehepartner bei der Bestimmung des dem vorangegangenen Ehegatten geschuldeten Unterhalts grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. Der vorrangige vorangegangene Ehegatte wird si...mehr

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Teil J: Vergütung und Kosten / Kostenfestsetzung gem. § 464b StPO, Verfahren [Rdn 235]

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§ 14 Rechtsschutzversicherung / I. Vorsatz (§ 3 Abs. 5 ARB 2010)

Rz. 36 Der Risikoausschluss für Vorsatztaten gilt für alle in § 2 ARB 2010 aufgezählten Rechtsangelegenheiten, nicht jedoch für Ordnungswidrigkeiten, den Beratungsrechtsschutz im Familienrecht und Erbrecht. Diese Vorschrift ist an die Stelle von § 4 Abs. 2a ARB 75 getreten, in dem der Versicherungsschutz ausgeschlossen wird, wenn der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall...mehr

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§ 1 Einleitung / c) Getrennte Festsetzung

Eine getrennte Festsetzung ist vorgeschrieben, wenn bestimmte Kosten nicht nach Quoten verteilt, sondern ausgetrennt sind, etwa die Kosten der Säumnis (§ 344 ZPO) oder die Mehrkosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Gerichts entstanden sind (§ 281 Abs. 3 ZPO). In diesem Fall müssen die ausgetrennten Kosten gesondert festgesetzt werden; nur die übrigen Kosten dürfen a...mehr

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§ 2 Ablauf des Schiedsverfa... / IV. Der Vergleich

Rz. 326 Dem Vergleich ist in § 1053 ZPO eine eigene Norm gewidmet, was das Gewicht des Vergleichs als Möglichkeit der Verfahrensbeendigung widergibt. Ebenso wie im Verfahren vor dem staatlichen Gericht wird die vergleichsweise Beendigung des Schiedsverfahrens durch den Gesetzgeber als wünschenswerte Alternative gegenüber der Beendigung durch den Schiedsspruch vorgezogen. Wäh...mehr

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zfs 1/2016, Kostenverteilun... / Leitsatz

1. Die Regel, wonach bei einer Kostenentscheidung nach § 91a ZPO in Fällen, in denen eine vom Gericht angeordnete Beweisaufnahme nicht mehr zur Durchführung gelangt, die Kosten des Rechtsstreits den Parteien je zur Hälfte aufzuerlegen sind, gilt nicht ausnahmslos. 2. Hat vor der Kostenentscheidung eine Beweisaufnahme im Strafverfahren stattgefunden, in der sich der im Zivilve...mehr

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AGS 1/2016, Streitwert eine... / 1 Sachverhalt

Der Kläger ist Arbeitnehmer der Beklagten. Mit seiner Klage begehrt er die Feststellung, dass die Beklagte verpflichtet ist, nach Eintritt in den Ruhestand sein Ruhegeld nach einer bestimmten Versorgungsordnung zu berechnen. Die Beklagte hat eingewandt, diese Versorgungsordnung wirksam abgelöst zu haben. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da der Senat die Sache zur ...mehr

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§ 1 Einleitung / 1. Überblick

Zu den Kosten des Rechtsstreits, die die unterlegene Partei zu tragen hat, gehören zum einen die Gerichtskosten, also Gebühren und Auslagen des Gerichts. Hinzukommen auch die dem Gegner erwachsenen Kosten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Diese Kosten, die dem Gegner zu erstatten sind, werden üblicherweise inmehr

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§ 1 Einleitung / 5. Güteverfahren

Die Vorschrift des § 91 Abs. 3 ZPO regelt einen besonderen Fall der Vorbereitungskosten. Sofern vor dem gerichtlichen Verfahren ein Güteverfahren durchgeführt wird, erklärt § 91 Abs. 3 ZPO diese Kosten als zu den Kosten des Rechtsstreits gehörig. Tatsächlich handelt es sich nicht um Kosten des Rechtsstreits, weil es sich bei den Güteverfahren – anders als z.B. bei einem Mahn...mehr

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AGS 1/2016, Verzinsung des ... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hat die Beklagte wegen Patentverletzung in Anspruch genommen. Das LG hat die Klage abgewiesen und der Klägerin die Kosten des Rechtsstreits auferlegt. Die Beklagte hat einen Antrag auf Kostenfestsetzung gestellt, der am 7.5.2007 bei Gericht eingegangen ist. Das LG hat die Bearbeitung dieses Antrags zurückgestellt. Auf die von der Klägerin eingelegte Berufung hat...mehr

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zfs 1/2016, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen:

[7] "II. … Der aus abgetretenem Recht der Zedentin geltend gemachte materielle Kostenerstattungsanspruch aus §§ 280 Abs. 2, 286 BGB ist nicht auf die 0,3 Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 VV RVG a.F. (= Nr. 2301 VV RVG) beschränkt." [8] 1. Nach st. Rspr. des BGH hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetze...mehr

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AGS 1/2016, Deckungsschutz ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger schloss 1974 bei der Beklagten eine Rechtsschutzversicherung ab. Vereinbart sind die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 75). Diese bestimmen unter anderem: Hinweis “§ 1 Gegenstand (1) Der Versicherer sorgt nach Eintritt des Versicherungsfalles für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherungsnehmers, soweit sie notwendig ist...mehr

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Anhang Gesetzestexte und Ve... / A. Verordnung über den Versicherungsschutz in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung

Rz. 1 (Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung – KfzPflVV) Vom 29.7.1994, BGBl I S. 1837, BGBl III 925–1-5 Zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung vom 13.1.2012, BGBl I S. 103 § 1 [Geltungsbereich; Beginn, Ende des Versicherungsschu...mehr

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§ 3 Auslandseinsatz von Arb... / 1. Verringerung der Arbeitszeit gem. § 8 TzBfG

Rz. 173 Beschäftigt ein Arbeitgeber i.d.R. mehr als 15 Arbeitnehmer (§ 8 Abs. 7 TzBfG) und besteht das Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers länger als sechs Monate (§ 8 Abs. 1 TzBfG), kann der Arbeitnehmer eine Verringerung seiner vertraglich vereinbarten Arbeitszeit verlangen. Bei der Ermittlung der beim Arbeitgeber beschäftigten Personen stellt das Gesetz nicht auf den Betr...mehr