Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 3 Public Corporate Governance

Zu den wesentlichen Aufgaben der öffentlichen Beteiligungsverwaltung zählt die Steuerung und effektive Überwachung der öffentlichen Unternehmen. Gute Unternehmensführung, Transparenz und Effizienz sollte für diese Unternehmen ebenso wichtig sein wie für Privatunternehmen, die – sofern börsennotiert – seit dem Jahr 2002 mit dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) konf...mehr

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Aufsichtsrat im öffentliche... / 5 Reaktionen der öffentlichen Hand

Mehrere Bundesländer wie beispielsweise Baden-Württemberg[1], Mecklenburg-Vorpommern[2] und Sachsen haben Leitfäden für Aufsichtsratsmitglieder verfasst, die gerade diese Rechte und Pflichten sowie die Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder thematisieren. Ziel dieser Bestrebungen muss es sein, die Zusammenarbeit zwischen Geschäftsleitung und Aufsichtsrat zum Wohl der Gesell...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 6 OECD BEPS 2.0 und Mindeststeuergesetz

Das sog. Inclusive Framework on BEPS der OECD (bestehend aus mehr als 140 Staaten) widmet sich seit mehreren Jahren einer Reform der internationalen Unternehmensbesteuerung mit dem Ziel der weltweiten Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung in Form von schädlichem Steuerwettbewerb und aggressiver Steuergestaltung (BEPS). Bestandteile der aus zwei Arbeitsstränge...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.14 Aktuelle Verfahren zur neuen Grundsteuer

Die in Reaktion auf die BVerfG-Beschlüsse zur Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuerrechts (BVerfG, Urteil v. 10.4.2018, 1 BvL 11/14, 1 BvL 12/14, 1 BvL 1/15, 1 BvR 639/11, 1 BvR 889/12, BFH/NV 2018 S. 703) verabschiedeten Gesetze zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (GrStRefG) v. 26.11.2019 (BGBl 2019 I S. 1794) sowie zur erleichterten Umsetzung der Reform ...mehr

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Steuer Check-up 2024 / 1.1 Steuerrechtliche Anpassungen infolge des MoPeG

Zum 1.1.2024 tritt das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) v. 25.6.2021 (BGBl 2021 I S. 3436) in Kraft. Mit dem Gesetz geht u.a. die zivilrechtliche Aufgabe des Gesamthandsprinzips bei Personengesellschaften einher. Ertragsteuerlich soll dagegen das Gesamthandsprinzip weitergelten. Entsprechende Regelungen zur Weitergeltung wurden mit dem Kredit...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
EU verzichtet auf "harte" Sanierungspflicht für Wohnraum

Damit die Europäische Union bis 2050 klimaneutral wird, hat sich die EU im Zuge der Reform der Gebäuderichtlinie (EPBD) auf strengere Vorgaben zur Energieeffizienz von Immobilien geeinigt. Eine Sanierungspflicht für einzelne Wohnhäuser ist aber vom Tisch. Unterhändler des Europaparlaments und der EU-Mitgliedstaaten haben sich am 7.12.2023 im entscheidenden Trilog mit der EU-K...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.6 Aktiengesellschaft (AG)

Die Änderungen des Aktiengesetzes durch die Reform des Personengesellschaftsrechts betreffen die § 67 AktG (Eintragung im Aktienregister) und § 289 AktG (Auflösung der KGaA). Die Änderung von § 67 AktG zielt darauf ab, die Beteiligung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts an einer Aktiengesellschaft für gesellschaftsinterne Zwecke transparenter zu gestalten. Die Transparenz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.4 Kommanditgesellschaft (KG)

Die Änderungen in Bezug auf das Recht der Kommanditgesellschaft haben im Wesentlichen die Änderungen der §§ 105 ff. HGB nachvollzogen. Daneben wurde die Reform zum Anlass genommen, einzelne Mängel in der Gesetzesformulierung zu beheben, die auf ein zuweilen überholtes Normverständnis mit gesetzeshistorischen Wurzeln im Recht der stillen Gesellschaft zurückzuführen waren. Im ...mehr

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MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 1 Hintergrund und Ziel des Gesetzes

Der Ausgangspunkt und Schwerpunkt des Artikelgesetzes, das eine Vielzahl von Gesetzen betrifft, ist die Reform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt ist (§§ 705 ff. BGB). Die GbR ist eine Rechtsform, die den Gesellschaftern ermöglicht, eine große Bandbreite an Gesellschaftszwecken im Gesellschaftsvertrag zu vereinbaren. In d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.1.3.7 Beschlussmängelklage

In §§ 110 bis 115 HGB sind die Voraussetzungen für die Anfechtbarkeit und Nichtigkeit von Gesellschafterbeschlüssen der oHG – und entsprechend § 161 Abs. 2 BGB für die KG – geregelt. Für die GbR ist im Rahmen des MoPeG eine solche Regelung nicht erfolgt. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird dazu ausgeführt, dass die institutionellen Voraussetzungen, unter denen sich das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
MoPeG ab 2024 in Kraft: Wes... / 3.2.7 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Im Rahmen der Reform des Personengesellschaftsrechts erfolgt für die GmbH eine Änderung des § 40 Abs. 1 GmbHG (Liste der Gesellschafter). Abs. 1 Satz 1 GmbHG sah wie bisher unverändert vor, dass die Geschäftsführer unverzüglich nach Wirksamwerden jeder Veränderung in den Personen der Gesellschafter oder des Umfangs ihrer Beteiligung eine von ihnen unterschriebene oder mit ihr...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
bAV: Durchführungswege / 1 Begriffsbestimmung und gesetzliche Entwicklung

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist seit über 150 Jahren Bestandteil der Alterssicherung in Deutschland. Trotz dieser langen Geschichte bekam sie erst mit dem "Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" (Betriebsrentengesetz – BetrAVG) vom 19.12.1974 einen gesetzlichen Rahmen. Dieses Gesetz bestimmt z. B., unter welchen Voraussetzungen Leistungen auf...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Bachelorand / 1 Einordnung

Diplomanden, Masteranden oder Bacheloranden erstellen die schriftliche Abschlussarbeit eines Diplom-, Master- oder Bachelorstudiengangs. Das Diplom zählt zu den alten deutschen Studienabschlüssen, die seit der Bologna-Reform 1999 zunehmend durch die Bachelor- und Masterstudiengänge abgelöst werden. Dennoch gibt es nach wie vor Studiengänge, vor allem im ingenieurwissenschaft...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Organtransplantation (Entsc... / 6 Nutzung der elektronischen Gesundheitskarte

In einer zweiten Stufe zur Reform des Transplantationsrechts sollen Versicherte für die Dokumentation der Erklärung zur Organspende die elektronische Gesundheitskarte nutzen können. Für eine Fortschreibung des § 291a SGB V zur Aufnahme von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende sowie von Hinweisen auf das Vorhandensein und den Aufbewahrungsort von Erklärungen auf der elektro...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Jahreswechsel 2023/2024: Ar... / Zusammenfassung

Überblick Der Jahreswechsel bringt einige Änderungen im Arbeitsrecht mit sich. Ab dem 1.1.2024 erhöhen sich der gesetzliche Mindestlohn und die Ausgleichsabgabe im Schwerbehindertenrecht. Bereits am 2.7.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dieses verpflichtet nun ab dem 17.12.2023 auch Arbeitgeber mit weniger als 250, jedoch mindestens 50 Beschäftigten zu...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 8.5.2 Beschlussfassung – notwendige Mehrheiten

Beschlüsse können nur während der Personalratssitzung gefasst werden. Wobei eine Sitzung grundsätzlich immer die gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Personalratsmitglieder in einem Raum erfordert. Daraus folgt, dass Beschlüsse im Umlaufverfahren unzulässig sind.[1] Achtung Seit der Reform des Bundespersonalvertretungsgesetzes im Jahr 2021 ist auch eine Beschlussfassung ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Personalrat/Personalvertretung / 9.7.11 Mitbestimmung in organisatorischen Angelegenheiten nach § 80BPersVG

§ 80 BPersVG regelt Tatbestände der Mitbestimmung in organisatorischen Inhalten. Diese haben entweder kollektiv-personellen Charakter oder betreffen Fragen der Ordnung innerhalb der Dienststelle. Die Tatbestände unterliegen grundsätzlich der uneingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats. Ausgenommen sind nach § 75 Abs. 3 BPersVG die Tatbestände der § 80 Abs. 1 Nr. 10 bis 1...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / 1. Änderungen durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Rz. 142 Plant der Unternehmer sein minderjähriges Kind zum Erben einzusetzen,[215] ist danach zu differenzieren, in welcher Rechtsform das Unternehmen[216] geführt wird. Zudem können dann weitere Probleme dadurch entstehen, wenn z.B. der gesetzliche Vertreter Mitunternehmer ist. Durch die Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts sind ab dem 1.1.2023 zahlreiche Änderung...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / Literaturtipps

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§ 23 Unternehmertestament –... / Literaturtipps

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§ 22 Stiftungsrecht / I. Im nationalen Recht

Rz. 7 Das Stiftungszivilrecht und das Stiftungssteuerrecht erlebten in den letzten Jahren immer wieder gesetzliche Veränderungen. Eine zivilrechtliche Standortbestimmung der Stiftung erfolgte durch das Gesetz zur Modernisierung des Stiftungsrechts im Jahr 2002.[8] Es schlossen sich Reformen der Landesstiftungsgesetze an. Die jüngsten Reformen seit dem Jahr 2007 betrafen schw...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / Literaturtipps

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§ 23 Unternehmertestament –... / III. Unternehmertestament vs. Unternehmensnachfolge zu Lebzeiten

Rz. 9 Das Unternehmertestament sollte idealerweise nicht dazu dienen, das Unternehmen auf die Nachfolger zu übertragen. Vielmehr sollte das Unternehmertestament die zu Lebzeiten bereits erfolgte Nachfolge lediglich ergänzen und abrunden. Darüber hinaus dient es vor allem als Notfalllösung für den Fall eines überraschenden und unerwarteten Ablebens des Unternehmers (bspw. auf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Krebs, Die Reform der KSt, Sonderveröffentlichung des BB 1976, 61; Philipowski/Schuler, KSt und KapSt – Die bank- und st-technische Durchführung des Anrechnungs-, Vergütungs- und Erstattungsverfahrens, Bonn 1977, 68ff; Scholtz, Anrechnung, Vergütung oder Erstattung von KSt und KapSt, FR 1977, 77; Holzheimer/Krause/Neuhäuser, Reform der KSt – Leitfaden für die Praxis (Bank-Verla...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / 2. Nachlasspfleger

Rz. 93 Liegen die Voraussetzungen für die Anordnung einer Nachlasspflegschaft wegen eines Sicherungsbedürfnisses nach § 1960 BGB vor oder kommt es aufgrund eines Antrags nach § 1961 BGB zur Anordnung einer sog. Prozesspflegschaft, so bestellt das Nachlassgericht nach § 1962 BGB einen Nachlasspfleger mit dem Aufgabenkreis (vormals Wirkungskreis) der selbstständigen Verwaltung...mehr

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§ 23 Unternehmertestament –... / 1. Erbeinsetzung

Rz. 36 Der Erblasser kann durch Verfügung von Todes wegen seine Erben bestimmen (§ 1937 BGB). Viele Schwierigkeiten der Nachfolgeplanung lassen sich von vornherein vermeiden, wenn der Erblasser den Unternehmensnachfolger zum Alleinerben einsetzt. Bestimmt der Erblasser dagegen mehrere Personen zu seinen Erben, bilden sie eine Erbengemeinschaft. Der Nachlass wird dann gemeins...mehr

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ZErb 12/2023, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Aslan Die Nachfolge von Todes wegen in eine Personengesellschaft nach dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) 2023 Kov...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 2. Antragsverfahren

Rz. 60 Das Aufgebotsverfahren muss durch Antrag, §§ 434, 23, 25, 455 FamFG, eingeleitet werden.[85] Es genügt ein Aufgebotsantrag. Hinweis Eines gesonderten Antrags auf Erlass eines Ausschließungsbeschlusses bedarf es nicht (mehr).[86]mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / A. Allgemeines

Rz. 1 Das weite Feld der Vermögensnachfolge fordert heute zur Absicherung des Vermögens des Erblassers bis zum Erbfall eine über die erbrechtliche Beratung hinausgehende Beratung über die Möglichkeiten der privatrechtlichen Vorsorgeregelung. Noch bis in die Mitte der 80iger Jahre ereilte den Erblasser in aller Regel ein schneller Tod. Lange Phasen des Leidens und einer damit...mehr

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§ 24 Ausgewählte Schnittste... / G. Familienrechtliche Anordnungen in der letztwilligen Verfügung

Rz. 99 In letztwilligen Verfügungen können auch familienrechtliche Anordnungen eine Rolle spielen. Von praktischer Bedeutung sind insb. zwei Bereiche: Das Recht und die Pflicht der elterlichen Vermögenssorge ergeben sich aus § 1626 Abs. 1 BGB...mehr

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§ 19 Mandat im Pflichtteils... / c) Nichteheliche Kinder

Rz. 9 Mit Inkrafttreten des Kindschaftsrechtsreformgesetz (KindRG) [11] am 1.7.1998 sind die Vorschriften über die Legitimation nichtehelicher Kinder (§§ 1719 bis 1740g BGB a.F.) ersatzlos entfallen.[12] Die Rechtsstellung nichtehelicher Kinder wurde der der ehelichen vollständig angeglichen.[13] So wurde das bisher geltende Erbrecht nichtehelicher Kinder grundlegend revidier...mehr

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§ 3 Die Ausschlagung – nich... / III. Zuständigkeit

Rz. 7 Sachlich zuständig zur Entgegennahme der Ausschlagungserklärung ist das Amtsgericht als Nachlassgericht, § 23a Abs. 1 Nr. 2, 2 Nr. 2 GVG. Hinweis Der ausschlagende Erbe sollte sich den Eingang seiner Ausschlagungserklärung bestätigen lassen, um später nachweisen zu können, dass die Erklärung innerhalb der Ausschlagungsfrist zugegangen ist. Das Gericht kann allerdings (w...mehr

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§ 1 Annahme und Führung des... / Literaturtipps

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 3. Verbot der Vereinbarung von Erfolgshonoraren

Rz. 47 Obwohl § 4a RVG“ mittlerweile durch die Legal-Tech-Reform[123] aus dem Jahre 2021 zum Teil die Zulässigkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars vorsieht, bleibt es generell bei der Versagung einer solchen Vereinbarung, vgl. § 49b Abs. 2 BRAO (vgl. Rdn 80).mehr

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FF 12/2023, Familienrecht auf dem Deutschen Anwaltstag am 14. und 15.6.2023 in Wiesbaden

Nachlese Der Deutsche Anwaltstag fand vom 14. bis 16. Juni in Wiesbaden unter dem Motto "Mit Recht nachhaltig" statt. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV befasste sich in diesem Jahr, teilweise in Kooperation mit den Arbeitsgemeinschaften Anwaltsnotariat, Sozialrecht, Syndikusanwälte und Mediation sowie dem Forum Junge Anwaltschaft, insbesondere mit dem Versorgungsau...mehr

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§ 4 Vor- und Nacherbe / 1. Besteuerung des Vorerben

Rz. 169 Steuerrechtlich gilt der Vorerbe als Vollerbe des Erblassers (§ 6 Abs. 1 ErbStG). Der Vorerbe hat nach § 20 Abs. 4 ErbStG die Erbschaftsteuer aus den Mitteln der Vorerbschaft zu entrichten. Die Steuer wird daher aus der Substanz der Erbschaft gezahlt. Sie ist damit ausdrücklich geregelte außerordentliche Last gem. § 2126 BGB. Wird die Erbschaftsteuer aus Eigenmitteln...mehr

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§ 16 Testamentsvollstreckung / 7. Heimleiter, Heimmitarbeiter, Schiedsrichter, Schiedsgutachter

Rz. 84 Ein Verstoß gegen § 14 HeimG bzw. die landesrechtlichen Vorschriften wie z.B. das BayPflegWoQ liegt vor, wenn ein Heimleiter oder Heimmitarbeiter das Amt des Testamentsvollstreckers übernimmt, sofern der Erblasser die Vergütung nicht ausgeschlossen hat.[117] Ein Schiedsrichter und Schiedsgutachter als bei der Nachlassregulierung Beteiligter, kann Testamentsvollstrecke...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 2. Ärztliche Akutversorgung

Rz. 40 Zwar ist das Notvertretungsrecht an die Regelungen zur Betreuerbestellung angelehnt (vgl. § 1814 BGB), Anlass für das gesetzliche Vertretungsrecht von Ehegatten muss aber im Gegensatz hierzu eine akut eingetretene gesundheitliche Beeinträchtigung des Ehegatten infolge eines Unfalls oder einer Erkrankung sein, die auch eine ärztliche Akutversorgung notwendig macht.[41]...mehr

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§ 7 Testamentsgestaltung / Literaturtipps

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§ 2 Gesetzliche und gewillk... / 5. Erbunwürdigkeit nach § 2339 BGB

Rz. 101 Unter den in § 2339 BGB abschließend [155] aufgezählten Erbunwürdigkeitsgründen besteht die Möglichkeit, jemanden vom Erbrecht auszuschließen. Der Erbunwürdige verliert ebenfalls einen ihm zustehenden Pflichtteils- oder Vermächtnisanspruch.[156] Rz. 102 Die Erbunwürdigkeitsgründe des § 2339 BGB sind nicht analogiefähig.[157] Die fehlende Analogiefähigkeit der Vorschrif...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / cc) Unmittelbarkeit (§ 57 AO)

Rz. 135 Die Körperschaft muss ihre steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke unmittelbar verfolgen. Dem Grundsatz der Unmittelbarkeit ist Genüge getan, wenn die Körperschaft diese Zwecke selbst verwirklicht, vgl. § 57 Abs. 1 S. 1 AO.[230] Die Körperschaft ist dann selbst tätig, wenn sie durch ihre Organe handelt oder wenn sie sich einer Hilfsperson bedient. Rz. 136 Das Handel...mehr

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§ 7 Inventar und Aufgebot / 3. Beschränkung der Haftung durch Ausschließungsbeschluss

Rz. 56 Den Gläubigern, die ihre Forderung im Aufgebotsverfahren nicht angemeldet haben und folglich durch Ausschließungsbeschluss,[81] §§ 439, 38 ff. FamFG, ausgeschlossen wurden, haftet der Erbe nur noch nach Bereicherungsrecht (§§ 812 ff. BGB) und nicht mehr nach §§ 1978, 1980 BGB. Folge: Nach Befriedigung der nicht ausgeschlossenen Gläubiger kann der Erbe den Nachlass für...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / 1. Vertretungsbedürftigkeit/Einwilligungsunfähigkeit

Rz. 39 Die gesundheitliche Beeinträchtigung des Ehegatten muss nach § 1358 Abs. 1 BGB zur Folge haben, dass der zu vertretende Ehegatte seine Angelegenheiten der Gesundheitssorge rechtlich nicht besorgen kann. Ob eine Deckungsgleichheit mit der Einwilligungsfähigkeit bestehen soll, ist umstritten. Die Bundesärztekammer sieht diese als Voraussetzung an,[39] andere Stimmen sin...mehr

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§ 20 Privatrechtliche Vorso... / II. Notvertretungsrecht von Ehegatten in Angelegenheiten der Gesundheitssorge

Rz. 27 Mit der zum 1.1.2023 in Kraft getreten Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts regelt der § 1358 BGB ein gegenseitiges Notvertretungsrecht von Ehegatten und Partnern einer eingetragenen Lebenspartnerschaft in Angelegenheiten der Gesundheitssorge. Mit dem neu geregelten Notvertretungsrecht der Ehegatten wollte der Gesetzgeber wohl zumindest teilweise dem rechtl...mehr

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§ 22 Stiftungsrecht / (2) Zivilrechtliche Aspekte

Rz. 35 Eine Stiftung kann zu jedem Zweck errichtet werden, der "das Gemeinwohl nicht gefährdet", vgl. § 82 S. 1 BGB (bis 30.6.2023: § 80 Abs. 2 BGB a.F.). Der Gesetzgeber bekennt sich mit dieser Formulierung zu dem in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Leitbild der gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung. Sämtliche Stiftungstypen (auch Familienstiftungen und unternehmen...mehr

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§ 18 Erb-, Pflichtteils- un... / 1. Erblasser

Rz. 20 Der Erblasser kann sich rechtsgeschäftlich nicht vertreten lassen. Er muss den Vertrag persönlich abschließen, § 2347 Abs. 2 S. 1 BGB.[39] Prozessvergleiche können die notarielle Beurkundung ersetzen (§ 127a ZPO). Bei Anwaltszwang muss der Erblasser persönlich neben seinem Rechtsanwalt den Verzicht erklären.[40] Rz. 21 Ein geschäftsfähiger, betreuter Erblasser kann den...mehr

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§ 21 Patientenverfügung / I. Gesetzliche Grundlage

Rz. 1 Mit dem am 1.9.2009 in Kraft getretenen Dritten Betreuungsrechtsänderungsgesetz wurde eine erste gesetzliche Regelung zur Wirksamkeit und Reichweite von Patientenverfügungen geschaffen. Dieses Gesetz wurde mit dem seit dem 1.1.2023 geltenden Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts grundlegend modernisiert, nachdem sich gezeigt hatte, dass das Gebot g...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 1. Einleitung

Rz. 2 Für das erbrechtliche Mandat bildet das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen einen Grundpfeiler der anwaltlichen Berufspflichten im Verhältnis zum Mandanten. In der alltäglichen Praxis ist es vielen Rechtsanwälten gerade bei der Vertretung von erbrechtlichen Mandanten nicht bewusst, dass eine Interessenkollision vorliegt, welche den Rechtsanwalt dazu zwing...mehr

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§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / 3. Erbschaftsteuerliche Behandlung des Nießbrauchs

Rz. 24 Wird Vermögen unter Nießbrauchsvorbehalt unter Lebenden übertragen, wird der Nießbrauch nicht als übernommene Gegenleistung des Beschenkten angesehen und dementsprechend auch nicht ein teilentgeltliches Geschäft angenommen. Es handelt sich vielmehr um eine Nutzungs- bzw. Duldungsauflage, die nicht zu den Gegenleistungen zählt.[34] Der Nießbrauch wird mit seinem vollen...mehr

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§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / 5. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

Rz. 495 Ebenso wie die jungen Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG) ist auch das junge Verwaltungsvermögen von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen.[746] Zum junge Verwaltungsvermögen gehören diejenigen Gegenstände i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1–5 ErbStG, die dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG).[747] E...mehr