Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / IV. Änderungen im Beschwerdeverfahren

Die besonders in die Grundrechte der beteiligten Eltern und Kinder eingreifenden Beschlüsse der Familiengerichte konnten bislang im Beschwerdeverfahren durch einen Einzelrichter überprüft werden, außerdem stand es den Familiensenaten offen, geeignete Fälle, in denen sämtliche vorgeschriebene Verfahrensschritte erstinstanzlich abgearbeitet worden waren, im schriftlichen Verfa...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Vorbemerkungen zu §§ 13 bis... / A. Entstehung der Vorschriften

Rz. 1 [Autor/Stand] Die gesetzlichen Regelungen der heutigen §§ 13–15 BewG über den Kapitalwert von wiederkehrenden Nutzungen und Leistungen befanden sich ursprünglich in den §§ 144–146 AO 1919. Durch die VO v. 1.12.1930 sind sie fast unverändert in die §§ 7–19 BewG 1931 übernommen worden. Bei der Neufassung des BewG im Jahre 1934 erfolgte teilweise eine sachliche Änderung, ...mehr

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Gewinnermittlung nach EStG / 2.5.1 Allgemeines

Rz. 151 Sind die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, müssen kleinere land- und forstwirtschaftliche Betriebe zwingend die Regelungen zur Pauschalierung des Gewinns gemäß § 13a EStG [1] anwenden.[2] Soll hiervon abgewichen werden, muss der Land- und Forstwirt einen Antrag stellen, der gemäß § 13a Abs. 2 Satz 1 EStG für 4 Wirtschaftsjahre bindend ist. Rz. 152 Die Zulässigkeit der Ge...mehr

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Sauer, SGB III § 129 Anordn... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Im Arbeitsförderungsgesetz (AFG), i. d. F. bis zum 31.12.1997, war eine Anordnungsermächtigung des Verwaltungsrates der Bundesanstalt für Arbeit in § 58 Abs. 2 AFG enthalten, die Näheres über Voraussetzungen, Art und Umfang der berufsfördernden und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation bestimmen konnte. Hiervon wurde im Rahmen der Anordnung des Verwaltungsrates der...mehr

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Sommer, SGB V § 257 Beitrag... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Art. 1, Art. 79 Abs. 1 des Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheitsreformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 139a und b, Art. 35 Abs. 6 des Gesetzes zur Sicherung und Strukturverbesserung der gesetzlichen Krankenversicherung (Gesundheitsstrukturgesetz – GSG ...mehr

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Jansen, SGB IV § 18d Einkom... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift (eingefügt durch das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz [HEZG] v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) ist seit 2001 wie folgt geändert bzw. neu gefasst worden: ab 1.7.2001 durch Art. 4 des Gesetzes zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) ...mehr

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Sommer, SGB V § 277 Mitteil... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) mit Wirkung zum 1.1.1989 eingeführt worden. Sie regelte zunächst die Mitteilungspflichten des Medizinischen Dienstes (MD) gegenüber Ärzten, sonstigen Leistungserbringern und Krankenkassen sowie der Krankenkasse bei der Beurteilung ...mehr

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Jansen, SGB IV § 12 Hausgew... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist am 1.7.1977 in Kraft getreten. Durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung (Arbeitsförderungs-Reformgesetz – AFRG) v. 24.3.1997 (BGBl. I S. 594) wurde Abs. 5 um den Satz 2 erweitert. Zuletzt wurde § 12 mit Wirkung zum 1.1.2008 durch das Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 19.12.2007 (BGBl. I S. 3024) ge...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift (eingefügt durch das Hinterbliebenen- und Erziehungszeiten-Gesetz – HEZG v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) ist seit 2001 wie folgt geändert worden: ab 1.1.2002 durch Art. 3 des Altersvermögensergänzungsgesetzes (AVmEG) v. 21.3.2001 (BGBl. I S. 403): Abs. 1 wurde auf sämtliche Einkommensarten mit Ausnahme der meisten steuerfreien...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift (eingefügt durch das Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz – HEZG) v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) ist mehrfach geändert worden, seit 2001 wie folgt: ab 1.7.2001 durch Art. 4 de...mehr

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Sommer, SGB V § 276 Zusamme... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz zur Strukturreform im Gesundheitswesen (Gesundheits-Reformgesetz – GRG) v. 20.12.1988 (BGBl. I S. 2477) zum 1.1.1989 eingeführt worden. Die Norm regelt die Zusammenarbeit zwischen den Krankenkassen und dem Medizinischen Dienst (MD) unter Beachtung datenschutzrechtlicher Aspekte. Die Vorgängervorschrift des § 369b Abs. 5 RVO verpflich...mehr

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Änderungen bei der Kapitale... / I. Einführung

Durch das Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz (AbzStEntModG) v. 2.6.2021 (BGBl. I 2021, 1259; vgl. auch EStB 2021, 277 [Günther]) wurde das Verfahren zur Entlastung von der Kapitalertragsteuer (KapSt) für beschränkt Stpfl. sowie für den Steuerabzug und die Steuerbescheinigung teilweise geändert. Ziele des Gesetzgebers sind insb. die Fortentwicklung der Digitalisierung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Offene Handelsgesellschaft:... / 1.1 Einsatzbereiche einer OHG

Die OHG hat eine der längsten Historien aller Gesellschaftsformen. In der jetzigen Form wurde sie bereits 1900 in die erste Fassung des deutschen HGB aufgenommen. Damit kann die OHG als die Grundform der Personenhandelsgesellschaften bezeichnet werden. Allerdings ist festzustellen, dass die OHG bei der Gesamtzahl der Firmenneugründungen nur noch ein Randdasein fristet. Dies, ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerbefreiung für Schwimmunterricht

Sachverhalt Bei dem Vorabentscheidungsersuchen des BFH[1] ging es die Steuerbefreiung für Bildungsleistungen gem. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL. Der BFH wollte wissen, ob der Begriff des Schul- und Hochschulunterrichts i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i und j MwStSystRL auch die Erteilung von Schwimmunterricht erfasst. Weiter fragte der BFH, ob sich die Anerkennu...mehr

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Verfahrensrecht und Verzins... / 1. Festsetzung der Forschungszulage

Das Forschungszulagengesetz sieht ein mehrstufiges Verfahren vor: einerseits Antrag auf Erteilung einer Bescheinigung bei der Bescheinigungsstelle Forschungszulage (vgl. § 6 FZulG i.V.m. § 14 FZulG und der Verordnung zur Durchführung von § 14 Abs. 1 des Forschungszulagengesetzes vom 30.1.2020, BGBl. I 2020, 118) und andererseits Antrag auf Festsetzung der Forschungszulage bei ...mehr

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Pflichtteilsentzug / 2.2.4 Freiheitsstrafe (§ 2333 Abs. 1 Nr. 4 BGB)

Völlig neu eingeführt wurde der Tatbestand der Pflichtteilsentziehung wegen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe. Danach kann der Pflichtteil unter folgenden Voraussetzungen entzogen werden: Der Pflichtteilsberechtigte ist wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt oder die Unterbringung des Ab...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.1.1 Überblick und Einordnung

Das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz – FISG) ist am 1.7.2021 in Kraft getreten und sieht weitreichende Änderungen für Unternehmen im Bereich der Corporate Governance vor, insbesondere mit Blick auf die Abschlussprüfung, das Risikomanagement und das Interne Kontrollsystem, die Zusammensetzung und Kompetenzen des Prüfungsauss...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.4.5 Verbundene Unternehmen i. S. d. FZulG

Gem. § 3 Abs. 6 FZulG gilt für Anspruchsberechtigte, die mit anderen Unternehmen verbunden sind, der Höchstbetrag der Forschungszulage je Wirtschaftsjahr für die verbundenen Unternehmen insgesamt. Für die Definition verbundener Unternehmen rekurrierte das FZulG zunächst auf die Regelung in § 15 AktG. Die Verwendung der Legaldefinition des § 15 AktG erwies sich indes in der p...mehr

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Bilanz Check-up 2022: Natio... / 1.1.3 Zentrale Änderungen für Abschlussprüfer

Die zentralen Änderungen für Abschlussprüfer umfassen die Verschärfung der Haftungshöchstgrenzen bei gesetzlichen Abschlussprüfungen, Prüfungen von PIEs und des Sanktionsrahmens bei Erteilung eines unrichtigen Bestätigungsvermerks. Haftungshöchstgrenzen Die Haftungshöchstgrenzen eines gesetzlichen Abschlussprüfers werden in Abhängigkeit der geprüften Unternehmen ausdifferenzie...mehr

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Jung, SGB VIII, SGBVIII SGB... / 3 Literatur

Rz. 11 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Gerlach, Aktuelle Rechtsentwicklungen im Bereich des Betriebserlaubnisrechts des SGB VIII – SGB VIII-Reformprozess und Rechtsprechung, NDV 2019 S. 359; ders., Die Auswirkungen der SGB-VIII Reform auf die Praxis der Träger der freien Jugendhilfe – Teil...mehr

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Jung, SGB VIII § 4a Selbsto... / 3 Literatur

Rz. 6 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Meysen, Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen – und mehr – Reform des SGB VIII mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz – KJSG, FamRZ 2021 S. 401; Ritscher, Systemische Kinder- und Jugendhilfe, Anregungen für die Pr...mehr

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Jung, SGB VIII § 8a Schutza... / 3 Literatur

Rz. 40 Bayerisches Landesjugendamt, Empfehlungen zur Umsetzung des Schutzauftrags nach § 8a SGB VIII, München, 15.3.2006; Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Blüml/Kindler/Lillig, Kindeswohlgefährdung und ASD, Berlin 2006; Bringewat, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8a SGB VIII) und st...mehr

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Jung, SGB VIII § 9a Ombudss... / 3 Literatur

Rz. 3 Beckmann/Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Meysen, Stärkung von Kindern und Jugendlichen in Pflegefamilien und Einrichtungen – und mehr, FamRZ 2021 S. 401; Meysen/Salgo, Stellungnahme der Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstages e. V. zum JSG vom 05.10.2020, FamRZ 2021 S. 13; S...mehr

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Jung, SGB VIII § 11 Jugenda... / 3 Literatur

Rz. 35 Beckmann, Lohse, SGB VIII-Reform: Überblick über den Entwurf eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, JAmt 2021 S. 178; Bernzen , Rechtsansprüche oder Ermessen im SGB VIII – praxisbezogene Reflexion zur Rechtsanwendung, RdJB 2014 S. 474; Dehmer/Struck, Bildungs- und Teilhabeförderung von Kindern und Jugendlichen – Wie kann sie im Rahmen des SGB VIII gesichert werden? J...mehr

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Die Option zur Körperschaft... / I. Überblick zu § 1a KStG

Personengesellschaften = Transparenzprinzip: Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) werden grundsätzlich transparent besteuert, d.h. die erzielten Gewinne werden den Gesellschaftern (Mitunternehmern) für Zwecke der Einkommen- und Körperschaftsteuer unmittelbar zugerechnet und von diesen besteuert (§ 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Kapitalgesellschaften = Trennungsprinzip: Bei...mehr

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Urheberrecht: Die Konsequen... / Zusammenfassung

Überblick Das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts ist am 7. Juni 2021 in Kraft getreten. Regelungen zur urheberrechtlichen Verantwortlichkeit von Upload-Plattformen wurden im Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (Gesetz über die urheberrechtliche Verantwortlichkeit von Diensteanbietern für das Teilen von Online-Inhalten, Urh...mehr

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Zweckgesellschaften: Rechnu... / 2.3 Die Modernisierung der 7. EG-Richtlinie

Rz. 17 Den obigen widrigen Umständen versuchte die EU am 18.6.2003 im Rahmen ihrer Modernisierungsrichtlinie [1] Rechnung zu tragen. Ziel war es, die bilanzunwirksame Finanzierung (off-balance-sheet-financing) und somit die Tatsache, dass Muttergesellschaften versuchen, Vermögensgegenstände und insbesondere Schulden auf Zweckgesellschaften zu transferieren, um sie aus dem Kon...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.6 Angaben zum Pfändungsschutzkonto (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO)

Rz. 11 Ebenfalls neu eingefügt wurde durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO. In dieser Bestimmung wird nunmehr normiert, dass der Drittschuldner erklären muss, ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto i. S. v. § 850k ZPO handelt.[1] Durch diese neue Erklärungspflicht wird somit eine...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.5 Angaben zur Pfändbarkeit (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO)

Rz. 10 Durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes[1] wurde § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 AO eingefügt, der eine weitere Erklärungspflicht des Drittschuldners normiert. Der Drittschuldner hat nunmehr auch darüber Auskunft zu geben, ob innerhalb der letzten 12 Monate im Hinblick auf das Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, eine Pfändung nach § 907 ZPO (bis 31.12....mehr

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FoVo 10/2021, Fragen zur Reform des P-Kontos

I. Die Ausgangslage Eine Reform, die neue Fragen aufwirft Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 die Einrichtung und Auflösung eines P-Kontos in § 850k ZPO, die Besonderheiten bei der Pfändung eines Gemeinschaftskontos in § 850l ZPO (hierzu FoVo 2021, 181, in dieser Ausgabe) und der Pfändungsschutz in §§ 899 ff. ZPO g...mehr

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FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / I. Die Ausgangslage

Eine Reform, die neue Fragen aufwirft Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 die Einrichtung und Auflösung eines P-Kontos in § 850k ZPO, die Besonderheiten bei der Pfändung eines Gemeinschaftskontos in § 850l ZPO (hierzu FoVo 2021, 181, in dieser Ausgabe) und der Pfändungsschutz in §§ 899 ff. ZPO geregelt. Gleichzeit...mehr

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FoVo 10/2021, Reform: Kontopfändung beim Gemeinschaftskonto

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 erstmals die Rechtsfolgen der Pfändung eines Gemeinschaftskontos geregelt, das der Schuldner mit anderen Personen unterhält. Ziel der Regelung ist es, eine Trennung von Schuldner und sonstigen Kontoinhabern mit dem Ergebnis herbeizuführen, dass der Schuldner ein P-Konto eröffne...mehr

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FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / III. Übertragbarkeit von Kontoguthaben

Ihre Frage: Bisher konnte nicht verbrauchtes Guthaben innerhalb des Freibetrages übertragen werden. Bleibt es dabei oder wird der nicht verbrauchte Freibetrag übertragen? Unsere Antwort: Übertragen wird nach § 899 Abs. 2 ZPO das nicht verbrauchte Guthaben, nicht dagegen der nicht verbrauchte Freibetrag. Ansparmöglichkeiten für den Schuldner Der Schuldner wird in der Regel nicht...mehr

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FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / V. Aufrechnung des Kreditinstitutes

Ihre Frage: Darf das Kreditinstitut mit erkennbar unpfändbaren Beträgen wie beispielsweise Erwerbsunfähigkeitsrente unterhalb der Pfändungsfreigrenze nach AGB-Pfandrecht "aufrechnen"? Unsere Antwort: Das Verbot der Aufrechnung und Verrechnung ist in § 901 ZPO geregelt. Das Aufrechnungsverbot betrifft die Aufrechnung oder Verrechnung von Guthaben mit einem negativen Saldo bei ...mehr

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FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / IV. Erweiterter Pfändungsschutz

Ihre Frage: Wie erlangt der privat krankenversicherte Schuldner Schutz in Form der Erhöhung für a) Versicherungsbeitrag und b) Erstattung von Heilbehandlungskosten durch den Versicherer? Antrag (mit Bescheinigung des Versicherers) bei der Bank oder Antrag beim Vollstreckungsgericht? Unsere Antwort: Für die Freistellung des Krankenversicherungsbeitrags wie für die Heilbehandlu...mehr

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Gemeinschaft der Wohnungseigentümer: Prozesspfleger

Leitsatz Für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann gem. § 57 Abs. 1 ZPO ein Prozesspfleger bestellt werden, wenn die Verwirklichung der klägerischen Rechte sonst ernstlich gefährdet ist. Normenkette § 9b Abs. 1 WEG; § 57 Abs. 1 ZPO Das Problem Wohnungseigentümer K klagt gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf eine Ermächtigung zur Einberufung einer Versammlung zu...mehr

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Einsicht und/oder Auskunft?

Leitsatz Einem Wohnungseigentümer kann in Einzelfällen ein Auskunftsanspruch zustehen. Dieser setzt aber voraus, dass der Wohnungseigentümer die gewünschten Informationen nicht im Wege des Einsichtsrechts nach § 18 Abs. 4 WEG erlangen kann. Normenkette § 18 Abs. 4 WEG Das Problem Wohnungseigentümer K bittet den Verwalter, ihm Name und Anschrift und ggf. die Firma des Unternehmens...mehr

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FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / II. Auskunfts- und Herausgabeansprüche

Ihre Frage: Bekommt der Gläubiger nach der Kontopfändung eigentlich nur Auskünfte oder können auch Nachweise verlangt werden? Unsere Antwort: Es kommt darauf an! Während der Drittschuldner nur Auskünfte erteilen kann, muss der Schuldner Auskünfte erteilen und auch Nachweise herausgeben. Auskunft oder mehr? Erst ist der Drittschuldner dran Wird ein Konto des Schuldners – auch ei...mehr

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FF 10/2021, Konkrete Normen... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Das Verfahren betrifft die Feststellung der Elternschaft zwischen der Beteiligten zu 1. (im Folgenden: Kind) und der Beteiligten zu 3. [2] Die Beteiligte zu 2. (deutsche Staatsangehörige) und die Beteiligte zu 3. (luxemburgische Staatsangehörige) schlossen am … 2018 vor dem Standesbeamten des Standesamtes … von Berlin (Registernummer …) die Ehe miteinander. Um ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 398a Absehen von Verfolgung in besonderen Fällen

Schrifttum: Aue, Restrisiken der neuen Selbstanzeige – Selbstanzeigenberatung, PStR 2012, 101; Beckemper/Schmitz/Wegner/Wulf, Zehn Anmerkungen zur Neuregelung der strafbefreienden Selbstanzeige durch das "Schwarzgeldbekämpfungsgesetz", wistra 2011, 281; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Buse, Die Neuregelung der Selbstanzeige, StBp 2...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 371 Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

Schrifttum: I. Gesamtdarstellungen: Abramowski, Die strafbefreiende Selbstanzeige – eine verfassungswidrige Privilegierung?, Frankfurt/Main 1991; Boelsen, Die Regelung des § 371 Abs. 4 der AO 1977, Diss. Kiel 1993, Frankfurt/Main 1994; Breyer, Der Inhalt der strafbefreienden Selbstanzeige, Diss. Greifswald 1996; Frees, Die steuerrechtliche Selbstanzeige: zur kriminalpolitische...mehr

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FF 10/2021, Fortbildung

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV hat das Ziel und die Aufgabe, die Fortbildung zu fördern. Davon haben Sie sicher schon profitiert, wenn Sie unsere mit hervorragenden Referentinnen bestückten Seminare im In- und Ausland besucht haben. Die Themen, die wir Ihnen anbieten, bilden Sie auf allen Gebieten des Familienrechts fort. Von den Grundlagen bis zu ver...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Vor- und Nachteile

Rz. 17 [Autor/Stand] Zu den unbestreitbaren Vorzügen des Strafbefehlsverfahrens gehört, dass in vielen Strafsachen, die tatsächlich und rechtlich einfach gelagert sind, eine richterliche Entscheidung schnell und mit geringem Kostenaufwand herbeigeführt werden kann. Dies entspricht in der Regel auch dem "Interesse des Staatsbürgers, dem daran gelegen ist, einfachere Straffäll...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/Schönfeld, Außensteuerrecht, Kommentar, EStG § 4j Aufwendungen für Rechteüberlassungen

Verfasser der nachstehenden Erläuterungen: Dipl.-Kfm., Steuerberater Dr. Markus Greinert, München Rechtsanwältin, Steuerberaterin Dr. Theresa Siebing, Maître en droit, München Schrifttum: Adrian/Tigges, Die geplante Lizenzschranke nach § 4j EStG-E – Anmerkung zum Regierungsentwurf vom 25.1.2017, StuB 2017, 228; Bartone/von Wedelstädt, Korrektur von Steuerverwaltungsakten, 2. Auf...mehr

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FoVo 10/2021, Auf den Spiel... / 3 Der Praxistipp

Reform der Kontopfändung weitet den Schutzbereich noch aus Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S 2466) wandert die Pfändungsschutzvorschrift des § 850k Abs. 4 ZPO in § 906 Abs. 2 ZPO. Das Vollstreckungsgericht setzt auf Antrag des Schuldners einen von § 899 Abs. 1 ZPO (Grundfreibetrag für den Schuldner) und § 902 S. 1 ZPO (Erhöhungsbeträge u.a. f...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Bordewin, Gesetz zur Änderung des EStG und des KStG v 25.07.1984 – Ausschluss des BA- und WK-Abzugs für Geldbußen und Geldstrafen, FR 1984, 405; Döllerer, Geldbußen als BA, BB 1984, 545; Göhler, Steuerliches Abzugsverbot für Spenden auf Grund einer Auflage nach § 153a StPO, wistra 1985, 219; Grezesch, Auflagen gemäß § 153a StPO als Spenden, wistra 1985, 183; Kuhlmann, Zur Abzugs...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / I. Familiensachen

Die Reform des Familienverfahrensrechts zum 1.9.2009[1] hat die schon aus der alten Rechtslage bekannte Unterscheidung zwischen ZPO- und FGG-Familiensachen beibehalten. Familiensachen sind nach § 111 Nr. 1 bis 11 FamFG Ehesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Gewaltschutzsachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhalts...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung (§ 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. c AO)

Schrifttum: Bilsdorfer, Information der Geschäftspartner bei Ankündigung der Außenprüfung?, StBp 1988, 87; Burkhard, Die Sperrwirkung des § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO, wistra 1998, 216; Dörn, Betriebsprüfung – Steuerstrafverfahren – Steuerfahndung, Stbg 1993, 257; Erb, Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit nach Abschluss einer Betriebsprüfung, PStR 2010, 246; Joecks, Möglichk...mehr

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FF 10/2021, Zulässigkeit vo... / 2. Einsichtnahme in die Verfahrenskostenhilfeunterlagen des Gegners

Die Antragstellerin macht Trennungsunterhalt geltend, Der Antragsgegner beantragt Einsicht in die VKH-Unterlagen der Antragstellerin, weil er gegen sie einen Auseinandersetzungsanspruch aus einem Gesellschaftsvertrag in einem anderen Verfahren geltend macht. Das Amtsgericht hat dem Einsichtsantrag stattgegeben. Das OLG hat auf die sofortig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Sonstige Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2)

Rn. 254 Stand: EL 153 – ET: 10/2021 Bei den sonstigen Rechtsfolgen vermögensrechtlicher Art, bei denen der Strafcharakter überwiegt (§ 12 Nr 4 EStG Alt 2), handelt es sich vor allem um die Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten (§§ 74ff StGB). Nicht erfasst ist dagegen regelmäßig die Einziehung von Taterträgen (früher "Verfall", §§ 73ff StGB). Die neue Termin...mehr