Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 [Autor/Stand] § 248 BewG ist durch Art. 1 GrStRefG[2] eingeführt worden. Nahezu wortgleich ist die Vorschrift mit der bei der Einheitsbewertung geltenden Parallelvorschrift des § 74 BewG. Allerdings wurde insoweit die Ausnahmeregelung für die in § 72 Abs. 2 und Abs. 3 BewG bezeichneten Grundstücke nicht übernommen. Nach § 72 Abs. 2 BewG führen Gebäude, deren Zweckbesti...mehr

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AGS 03/2021, Bestellung ein... / III. Begründetheit

In der Sache hatte das Rechtsmittel keinen Erfolg. Der zur Entscheidung berufene Vorsitzende des mit der Sache befassten OLG-Senats (§ 142 Abs. 3 Nr. 3 StPO) habe bei seiner Entscheidung über den Antrag des Angeklagten auf Beiordnung eines zweiten Pflichtverteidigers die Grenzen des Beurteilungsspielraums nicht überschritten, der ihm zu den tatbestandlichen Voraussetzungen d...mehr

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Drittes Corona-Steuerhilfeg... / 3.3 Richtlinienvorschlag zur Übertragung von Durchführungsbefugnissen an die EU-Kommission zur Definition von Begrifflichkeiten der MwStSystRL

Die EU-Kommission hat am 18.12.2020 einen Vorschlag zur Änderung der MwStSystRL vorgelegt, mit der der EU-Kommission Durchführungsbefugnisse zur Definition der Bedeutung bestimmter in der MwStSystRL verwendeter Begriffe übertragen werden sollen.[1] Die EU-Kommission hat bisher keinerlei Durchführungsbefugnisse in Bezug auf die MwStSystRL. Das einzige bestehende Instrument der...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / Einführung

Jedes Jahr gehen in der gesamten Europäischen Union (EU) rund 200.000 Unternehmen in Konkurs, was zu 1,7 Millionen Arbeitsplatzverlusten führt. Deshalb sollen Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten in Zukunft so früh umstrukturiert werden können, dass Insolvenzen und Entlassungen möglichst vermeidbar werden. Bislang werden Insolvenzen nach dem Recht des Sitzstaates des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 149 – ET: 02/2021 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eins kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt, in dieser Fassung wurde die Vorschrift gegenstandslos. Durch das VersorgungsänderungsG 2001 v 20.12.2001 (BGBl I 2001, 3926) ...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.4 Elektrofahrzeuge

Im Lichte des Regierungsprogramms Elektromobilität[1] war die kraftfahrzeugsteuerrechtliche Förderung für Fahrzeuge mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern oder aus emissionsfrei betriebenen Energiewandlern gespeist werden (Elektrofahrzeuge)[2], deutlich ausgebaut worden. Insbesondere...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.5 Hybrid-Pkw

Für Pkw, die sowohl durch einen Verbrennungsmotor als auch einen Elektromotor angetrieben werden (Hybridfahrzeuge), kommen die besonderen Regelungen für Elektrofahrzeuge nicht in Betracht. Sie werden vielmehr, wie auch ausschließlich durch Verbrennungsmotor angetriebene Pkw, bei Erstzulassung bis zum 30.6.2009 gem. § 8 Nr. 1a KraftStG nach Hubraum sowie Schadstoff- und Kohle...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Besteu... / 1.4.6 Pkw mit Wankelmotor

Für bis zum 30.6.2009 erstmals zugelassene Pkw ist ein Antrieb durch Hubkolbenmotor nach § 8 Nr. 1a KraftStG Voraussetzung für die hubraumorientierte Besteuerung. Pkw, die durch einen Wankelmotor angetrieben werden, verfügen konzeptionsbedingt nicht über Hubraum und kommen entsprechend für eine hubraumorientierte Besteuerung nicht in Betracht. Nach der Systematik des § 8 Kra...mehr

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FF 02/2021, Kinder auf Best... / V. Zusammenfassung und Ausblick

Auch wenn der deutsche Gesetzgeber die Leihmutterschaft nach wie vor ablehnt, muss mit der Situation umgegangen werden, dass immer mehr Kinder in der Welt sind, die von einem Elternpaar, nämlich den Wunscheltern, gewollt und von einem anderen Elternteil, der Leihmutter, nicht gewollt sind. Das Wohl dieser Kinder, für das der Staat ebenso verantwortlich ist, wird in der Regel...mehr

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AGS 02/2021, Hügel/Elzer, WEG - Kommentar zum Wohnungseigentumsgesetz, 3. Auflage 2021, Verlag C.H. Beck, S. 1.408, 99,00 EUR

Alles neu macht das WEMoG, ab dem 1.12.2020. Unter diesem Motto steht die Neuauflage zum WEG. Dementsprechend finden die Leser nun Antworten auf ihre Fragen zum neuen WEG. Die Kommentierung erfolgte auch unter einzelfallbezogenen Hinweisen zu bspw. den Betriebs- und Heizkosten. Inhaltlich bezieht sich das Werk strukturiert auf die fünf Abschnitte zum Wohnungseigentum, auf da...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 3.3 Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge – § 3d KraftStG

Im Rahmen der Reform der Kraftfahrzeugsteuer hat der Gesetzgeber durch Art. 1 Nr. 1 Buchst. a des Siebten Gesetzes zur Änderung des KraftStG [1] die Förderung des Haltens von Elektrofahrzeugen weiter ausgebaut. Die bisherige Vergünstigung war auf solche Elektrofahrzeuge beschränkt, die bis 31.12.2020 erstmalig zugelassen wurden. Mit der Neuregelung kommt die Befreiung von der...mehr

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Jansen, SGB VI § 98 Reihenf... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 98 ist auf der Grundlage des Rentenreformgesetzes 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) mit Wirkung zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch das Rentenüberleitungsgesetz v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) ist mit Wirkung zum 1.1.1992 als Folge der Wiedervereinigung der Passus "außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzbuches" in Satz 1 durch die Wörter "im Ausland" ersetz...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 93 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten und hat die §§ 1278 bis 1279a RVO, 55 bis 56a, 62 AVG, 75 bis 76a RKG ersetzt (vgl. zu den Regelungsinhalten der vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen ausführlich Brähler, in: GK- SGB VI, § 93 Rz. 1). Die Vorschrift hat eine Reihe von Änderungen erfahren: Noch vor dem Inkrafttreten wurden in Abs. 4 Satz 1 Nr. 4 die Wörter "außerh...mehr

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Jansen, SGB VI § 93 Rente u... / 2.5 Ausnahmen (Abs. 5)

Rz. 15 Abs. 5 schließt ein (teilweises) Nichtleisten der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bei Vorliegen der Voraussetzungen der Nr. 1 oder der Nr. 2 aus, d. h., es kommt in diesen Fällen zu einer kumulativen Zahlung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und der aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Rz. 16 Dies ist nach Abs. 5 Nr. 1 zunächst der Fal...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer: Steuer... / 1 Ausnahmen von der Besteuerung

§ 3 KraftStG [1] enthält unter der Überschrift "Ausnahmen von der Besteuerung" eine enumerative Aufzählung von Fahrzeugen, deren Halten (§ 1 Abs. Nrn 1 und 2 KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Auch eine widerrechtliche Benutzung i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 3 KraftStG der im § 3 KraftStG aufgelisteten Fahrzeuge führt nach § 2 Abs. 5 KraftStG nicht zu einer Steuerpf...mehr

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Jansen, SGB VI § 120f Inter... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14.6.1976 (BGBl. I S. 1421) wurde das Rechtsinstitut des Versorgungsausgleichs bei Scheidung, Nichtigkeit oder Aufhebung einer Ehe mit Wirkung zum 1.7.1977 eingeführt. Danach waren die in der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Versorgung wegen Alters oder Invalidität nach Auflösung der Ehe vom Familiengerich...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / Zusammenfassung

Begriff Bei der Kraftfahrzeugsteuer handelt sich um eine pauschalierte Steuer, mit der grds. das Halten eines Fahrzeugs zum Verkehr auf öffentlichen Straßen besteuert werden soll. Umfang der Benutzung öffentlicher Straßen und entsprechend verursachte Wegekosten bleiben bei der Bemessung der Steuer für das einzelne Fahrzeug außer Betracht. In den letzten Jahren sind umweltpol...mehr

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Kraftfahrzeugsteuer / 7.1 Tarife für inländische Fahrzeuge

Analog zu den Fahrzeugarten des § 2 KraftStG bzw. des Verkehrsrechts und den verschiedenen Bemessungsgrundlagen des § 8 KraftStG sind in § 9 KraftStG die entsprechenden Steuersätze normiert. Krafträder, die durch Hubkolbenmotor angetrieben werden 1,84 EUR je angefangene 25 cm³ Hubraum[1] unabhängig von Antriebsart, Schadstoffklasse, Kohledioxidausstoß und Datum der erstmalige...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Kraftfahrzeugsteuer / 6.2 Personenkraftwagen

Personenkraftwagen sind Fahrzeuge der Klassen M1 und M1G, die für die Personenbeförderung ausgelegt und gebaut sind, mit mindestens vier Rädern und höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.[1] Die Kraftfahrzeugsteuer bemisst sich für: Pkw, bei Erstzulassung bis zum 30.6.2009: Bei Antrieb durch Hubkolbenmotor gem. § 8 Nr. 1 Buchst. a 2. Halbs. KraftStG nach Hubraum sowie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 7.1 Allgemeines

Rz. 193 § 22 Nr. 5 EStG ist mit Wirkung ab Vz 2002 durch das G. zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens ( AVmG) v. 26.6.2001[1] eingefügt und durch das JStG 2007 v. 13.12.2006[2] neu gefasst worden. § 22 Nr. 5 S. 1 EStG ist neu gefasst worden, die S. 2, 3 sind in dem neuen S. 2 zusammengefasst worden, der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eröffnungsbilanz / 2.1 Niedersachsen

In Niedersachsen werden für die Erstellung der Eröffnungsbilanz (der "Ersten Eröffnungsbilanz")[1] zunächst die Ansatz- und Bewertungsvorschriften für die Jahresbilanz auf die Eröffnungsbilanz übertragen. Die Vermögensgegenstände werden generell nach den historischen Anschaffungs- oder Herstellungswerten, vermindert um Abschreibungen bewertet (fortgeführte historische Anscha...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eröffnungsbilanz / 1 Bewertungsgrundsätze für die Eröffnungsbilanz

Die Kommune, deren Haushaltswirtschaft erstmals doppisch geführt werden soll, hat zum 1. Januar des Jahres eine Eröffnungsbilanz aufzustellen. Dabei kommt der Eröffnungsbilanz eine Sonderstellung zu, da für den Übergang in die doppische Haushaltswirtschaft die Erstellung der Eröffnungsbilanz Voraussetzung ist und dafür wiederum die komplette Erfassung und Bewertung von Vermö...mehr

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Steuerstundungsmodelle: Zuw... / 1.3 Geschlossene Fonds

Geschlossene Fonds, meist in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG, unterliegen nicht dem InvStG. Daran hat sich auch durch die grundlegende Reform des InvStG nichts geändert. Die Erträge unterliegen dem "normalen Besteuerungssystem". Wesentlicher Unterschied zu den offenen Fonds, die unter das InvStG-Regime fallen, ist vor allem, dass bei den geschlossenen Fonds nicht in jedem...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 22 Zerlegung des Steuermessbetrags

Schrifttum: App, Die Frist für den Erlass eines Grundsteuer-Zerlegungsbescheides des Finanzamts, ZMR 2012, 852; Bayer, Steuerlehre, Berlin/New York 1998; Creifelds, Rechtswörterbuch, hrsg. v. Klaus Weber, 23. Aufl. München 2019; Eichholz, Novellierung der Grundsteuer, Überblick über die wesentlichen Änderungen und Konsequenzen der Grundsteuer-Reform sowie kritische Beurteilun...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / b) Dispositionsfreiheit und Wirtschaftlichkeitsgebot

Das Wirtschaftlichkeitsgebot war dem Senat schon immer ein besonderes Anliegen.[21] Dieses Gebot führt zu Leitsatz zwei, nämlich zur Notwendigkeit eines Vergleichs zwischen den Reparaturkosten und den Wiederbeschaffungskosten. Dabei kann – und das ist eine wichtige Neuerung in diesem Urteil – im Interesse einer einfachen und praktikablen Schadensregulierung jedenfalls dann a...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 8 [Autor/Stand] Eine Zerlegung des Steuermessbetrags war bereits im Grundsteuergesetz 1951 geregelt. § 23 i.d.F. des Gesetzes zur Reform des Grundsteuerrechts v. 7.8.1973[2] hat den Regelungsinhalt aus § 18 GrStG 1951 und § 35 GrStDV 1952 aufgenommen. Auf die Kommentierung der Rechtsentwicklung zu § 22 GrStG wird hingewiesen (vgl. § 22 GrStG Rz. 13 ff.). Rz. 9 [Autor/Stan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Rechtsentwicklung

Rz. 3 [Autor/Stand] Mit Rücksicht auf die Zersplitterung des landwirtschaftlichen Grundbesitzes sah § 20 GrStG 1951[2] anstelle der Zerlegung den Steuerausgleich vor. Näheres regelten §§ 37 bis 48 der Grundsteuer-Durchführungsverordnung (GrStDV) 1952[3] Mit dem Gesetz zur Reform des Grundsteuerrechts v. 7.8.1973[4] nahm der Gesetzgeber die Regelung zum Steuerausgleich in das...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 4 [Autor/Stand] Bis zum 31.12.2024 gilt noch die Fassung des GrStG v. 7.8.1973[2]. Sie hat den Regelungsinhalt aus § 18 GrStG 1951 und § 35 GrStDV 1952 aufgenommen. Eine Anpassung ergab sich im Jahr 2000 durch das StEuglG, indem die Angabe "zwanzig Deutsche Mark" durch "zehn Euro" ersetzt wurde.[3] Rz. 5 [Autor/Stand] Die durch das Grundsteuer-Reformgesetz [5] neu gefasste...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 26 [Autor/Stand] Im zweiten Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der mit Bemessung der Grundsteuer überschrieben ist, regeln §§ 14–24 GrStG im Einzelnen die Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge. § 22 GrStG ist grundlegender Teil der Regelungen zur Zerlegung. Ein enger Zusammenhang besteht zu § 23 GrStG, der den Zerlegungsstichtag bestimmt. § 24 GrStG sieht den ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsinhalt

Rz. 1 [Autor/Stand] Wann die besonderen Bewertungsvorschriften anzuwenden sind, ergibt sich seit der Neufassung des § 17 Abs. 1 BewG durch das Jahressteuergesetz 1997[2] nicht mehr aus dem Bewertungsgesetz selbst, sondern aus den jeweiligen Einzelsteuergesetzen. Rz. 2 [Autor/Stand] Bis zur Änderung durch das Grundsteuer-Reformgesetz [4] enthielten die besonderen Bewertungsvors...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 20 [Autor/Stand] Eine Zerlegung des Steuermessbetrags war bereits im GrStG 1951 geregelt. §§ 17–19 GrStG und §§ 35-36 GrStDV normierten das Zerlegungsverfahren. Nach § 19 GrStG 1951 war der Steuermessbetrag nach dem Verhältnis zu zerlegen, in dem die Teile des maßgebenden Einheitswerts, die auf die einzelnen Gemeinden entfallen, zueinander stehen. Im materiell-rechtliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , BewG § 121 Inlandsvermögen

Schrifttum: Andresen/Weidlich, Notwendigkeit eines aktiven Betriebsstättenmanagements am Beispiel einer ausländischen Demontagebetriebsstätte, DB 2015, 267; Bäßler/Moritz-Knobloch, Der deutsch-japanische Erbfall – erbrechtliche und steuerliche Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten, ZErb 2014, 37; Baranowski, Grundsätze der Verwaltung für die Prüfung der Aufteilung des Bet...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IIV. Mindestbetrag (Abs. 2)

Rz. 78 [Autor/Stand] Beträgt der auf eine Gemeinde entfallende Zerlegungsanteil weniger als 25 EUR, so ist dieser Anteil der Gemeinde zuzuweisen, der nach § 22 Abs. 1 GrStG der größte Zerlegungsanteil zusteht. Der Schwellenwert wurde seit dem GrStG 1973 nicht an die veränderten Kostenverhältnisse angepasst. § 22 Abs. 4 GrStG i.d.F. des GrStRefG sieht unverändert einen Mindes...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / III. Schadensersatzreform 2002

Schon hieraus wird ersichtlich, dass nicht nur der Gesetzgeber Einfluss auf die Rechtsprechung des Senats hat, sondern dass der Senat auch den Gesetzgeber beeinflusst hat. Das wurde ganz deutlich im Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Schadensersatzrechts im Jahr 2002.[91] Hier haben nicht nur die üblichen Anhörungen im Justizministerium stattgefunden, sondern es gab viele...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / 2. § 828 BGB – Heraufsetzung des deliktsfähigen Alters

Weniger kritisch war ein weiterer Schwerpunkt der Reform, nämlich die Heraufsetzung des deliktsfähigen Alters in § 828 Abs. 2 Satz 1 BGB auf zehn Jahre. Diese Neuregelung trägt wesentlich zum Schutz der jüngsten und besonders gefährdeten Verkehrsteilnehmer bei, wobei sie nicht unterscheidet, ob das Kind Opfer oder "Täter" eines Unfalls ist, weil das oft vom Zufall abhängt. I...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundlagen

Rz. 50 [Autor/Stand] Bei Grundstücken ist der Steuermessbetrag nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GrStG in dem Verhältnis zu zerlegen, in dem die auf die einzelnen Gemeinden entfallenden Flächengrößen zueinander stehen. Das Gesetz stellt wie in § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 beim Wirtschaftswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs hier auf das Verhältnis der Flächenanteile ab....mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / e) Allgemeine Fragen des Schadensersatzes nach Verkehrsunfällen

Das seinerzeit sehr wichtige Urteil von 1992[49] zum "Idealfahrer" hat beträchtlich an Bedeutung verloren, weil bei der Reform des Schadensersatzrechts im Jahr 2002[50] die Entlastungsmöglichkeit des § 7 Abs. 2 StVG entfallen ist, nämlich das unabwendbare Ereignis. Ein solches war nach der Definition des Senats anzunehmen, wenn auch ein Fahrer von höchster Sorgfalt, Aufmerks...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 2 [Autor/Stand] Schon § 2 RBewG 1925 und § 21 RBewG 1971 kannten die in § 18 BewG angesprochenen Vermögensarten, wenn auch etwas anders formuliert: 1. Landwirtschaftliches, forstwirtschaftliches und gärtnerisches Vermögen, 2. Betriebsvermögen, 3. Grundvermögen, und daneben noch 4. Sonstiges Vermögen. Rz. 3 [Autor/Stand] In § 19 BewG 1934 wurde die Vermögensart Nr. 1 in "Land- ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Teil 1 VV RVG

Rz. 199 Hier waren keine Änderungen erforderlich, da für die sozialrechtlichen Einigungs- und Erledigungsgebühren schon seit der letzten Reform keine eigenen Betragsrahmen mehr vorgesehen sind, sondern auf die jeweiligen Betriebsgebühren Bezug genommen wird. Gleiches gilt für die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen. Rz. 200 Mittelbar hat sich die Einigungs...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / C. Anwendbarkeit der allgemeinen Bewertungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 27 [Autor/Stand] Nach § 17 Abs. 2 Satz 1 BewG gelten im Bereich des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes auch die allgemeinen Vorschriften des Ersten Teils, soweit sich aus §§ 20 bis 266 BewG nichts anderes ergibt. Vor dem Wegfall der Vermögensteuer und der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens waren z.B. die Bewertungsmaßstäbe der §§ 9 und 10 BewG beim Betriebsvermöge...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / bb) Bagatellschaden

Das Gegenstück zum Schwerstschaden bildet der Bagatellschaden. Für diesen war bei der Reform des Schadensersatzes zunächst ausdrücklich eine Schwelle bzw. Bagatellgrenze dergestalt vorgesehen, dass ein Schmerzensgeld – ausgenommen bei Vorsatz – nur anfallen sollte, wenn der Schaden unter Berücksichtigung seiner Art und Dauer nicht unerheblich sei. Damit sollte unter im Hinbl...mehr

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FoVo 07+08/2021, Verzicht a... / 2 II. Die Entscheidung

BGH bestätigt Gläubiger in seinem Vorgehen Der Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ist aufgrund der vom Beklagten unter dem 17.1.2018 abgegebenen und an das AG gerichteten Verzichtserklärung unzulässig. Ein Rechtsbehelfsverzicht ist anzunehmen, wenn in der Verzichtserklärung klar und eindeutig der Wille zum Ausdruck kommt, die Entscheidung endgültig hinnehmen und nicht ...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / aa) Schwerstschaden

Ich beginne mit den Schwerstverletzungen, bei denen das Schmerzensgeld besonders wichtig ist. Für diesen Anspruch hatte der Beschluss des Großen Zivilsenats von 1955[78] eine Doppelfunktion von Ausgleich und Genugtuung konstatiert, im Ansatz sicher zu Recht. Das hatte jedoch zur Folge, dass der Senat bis zum Jahr 1992 bei schwersten Verletzungen mit weitgehendem Verlust der ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Zerlegung

Rz. 38 [Autor/Stand] Nach § 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 GrStG erfolgt die Zerlegung nach geltendem Recht in zwei Schritten. Zuerst ist der auf den Wohnungswert entfallende Teil des Steuermessbetrags der Gemeinde zuzuweisen, in der sich der Wohnteil oder dessen wertvollster Teil befindet. Sodann ist der auf den Wirtschaftswert entfallende Teil des Steuermessbetrags in dem Verhältn...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Verwaltungsanweisungen

Rz. 6 [Autor/Stand] Die Bewertung des Grundvermögens erläutert die Finanzverwaltung in den Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019 – ErbStR 2019 – vom 19.12.2019 näher[2]. Die ErbStR 2019 tragen im Wesentlichen den zwischenzeitlich erfolgten Rechtsänderungen (u.a. auch zu den gesetzlichen Neuerungen der Erbschaftsteuerreform zum 1.7.2016), den Änderungen der Verwaltungsauffassung u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Einigung über die Zerlegung

Rz. 60 [Autor/Stand] Aufgrund der gegenüber dem vor 1974 geltenden Recht vereinfachten gesetzlichen Zerlegungsmaßstäbe, hat es der Gesetzgeber schon damals für erforderlich gehalten, ein alternatives Zerlegungsergebnis für die Gemeinden zu ermöglichen.[2] Einigen sich die Gemeinden mit dem Steuerschuldner über die Zerlegungsanteile, so sind diese nach § 22 Abs. 1 Satz 3 GrSt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Stand] § 17 BewG geht auf § 20 Abs. 1 RBewG 1931 zurück. Er wurde unter Änderung und Erweiterung als § 18 in das BewG 1934 übernommen. Die Fassung des § 17 BewG 1965 wich sachlich in zwei Punkten von der des § 18 BewG 1934 ab. Einmal ist in Absatz 2 die Grunderwerbsteuer nicht mehr aufgenommen worden.[2] Zum anderen musste durch die Einreihung des durch das BewÄ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / B. Geltungsbereich der besonderen Bewertungsregeln (Abs. 1)

Rz. 14 [Autor/Stand] § 17 Abs. 1 BewG lässt es zu, dass die besonderen Bewertungsvorschriften des Zweiten Teils des Bewertungsgesetzes auch durch weitere Einzelsteuergesetze, z.B. Landes- oder Kirchensteuergesetze, für anwendbar erklärt werden. Er schließt auch nicht aus, dass z.B. die Vorschriften über die Einheitsbewertung oder die Einheitswerte durch nicht steuerliche Ges...mehr

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zfs 01/2021, Leitentscheidu... / a) Reparaturkosten – 130 %-Grenze

Diese Sachkunde hat mich denn auch sehr beeindruckt, als ich gleich nach den Gerichtsferien am 15.10.1991 an zwei grundlegenden Urteilen zur Kfz-Reparatur[10] mitgewirkt habe – Stichworte: Reparatur oder Ersatzbeschaffung sowie die 130 % Grenze bei den Reparaturkosten. Jetzt ging es also um die Höhe des Schadens, um deren genaue Erfassung sich der Senat in zahllosen Entschei...mehr

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FF 01/2021, Anerkennung aus... / A. Einführung

Die nachfolgende Rechtsprechungsanalyse soll einen Beitrag dazu leisten, das Problemfeld der Anerkennung von ausländischen Privatscheidungen im Inland unter besonderer Berücksichtigung des kollisionsrechtlichen Umgangs mit Doppel- und Mehrstaatern zu lichten. Den Anlass hierzu bildet der Beschluss des BGH vom 26.8.2020 in der prominenten Rechtssache Sahyouni.[1] Infolge der ...mehr