Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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FoVo 01/2020, Falschüberwei... / 2 Der Praxistipp

Pfändung des P-Konto kann Erfolg versprechen Die Evaluation der Reform der Kontopfändung hat ergeben, dass in etwa einem Drittel der Fälle, in denen ein P-Konto gepfändet wurde, pfändbare Beträge abzuführen waren. Das zeigt, dass es sinnvoll ist, im Rahmen der Forderungspfändung das P-Konto nicht außen vor zu lassen. Grund für den Pfändungserfolg ist in den meisten Fällen, da...mehr

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AGS 01/2020, Schröder-Kay, Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher

Begründet von J. H. Schröder-Kay. Bearbeitet von Karl-Heinz Gerlach, Dipl.-Rpfl. (FH), Ministerialrat im niedersächsischen Justizministerium und Jens Peter Eggers, Dipl. Rpfl. (FH), Bezirksrevisor beim LG. 14. neu bearb. Aufl., 2020. Verlag C. F. Müller GmbH. XV, 545 S., 98,00 EUR Das Kostenwesen der Gerichtsvollzieher ist für viele Gläubiger und Gläubigervertreter ein Buch m...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / a) Beispiele wichtiger Obliegenheiten

Rz. 76 Als wichtige Obliegenheiten nach dem Eintritt des Versicherungsfalls sind zu nennen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 1. "Goslarer Orientierungsrahmen"

Rz. 186 Aufgrund einer Empfehlung des Arbeitskreises II des 47. Deutschen Verkehrsgerichtstages (VGT) 2009 hat im November 2009 ein Symposium von Verkehrsrechtlern aus dem Kreise der Versicherungswirtschaft, der Vereine und Verbände stattgefunden. Aus diesem Symposium ist ein "unverbindlicher Orientierungsrahmen" hervorgegangen, der für typische, in der Praxis häufig vorkomm...mehr

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ZErb 01/2020, Zur Hemmung d... / b) Stärkung der Vorsorgevollmacht durch den Gesetzgeber

Der Gesetzgeber hat seit der Reform des Rechts der Vormundschaft und Pflegschaft Anfang der 1990er Jahre das Institut der Vorsorgevollmacht immer weiter gestärkt.[19] Die in § 1986 Abs. 2 S. 2 BGB vorgesehene Subsidiarität der Betreuung gegenüber der Altersvorsorgevollmacht sollte ursprünglich in erster Linie dem Selbstbestimmungsrecht des Betroffenen Rechnung tragen.[20] Mi...mehr

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FoVo 01/2020, Nur die isoli... / 3 Der Praxistipp

Gesetzgeber sollte handeln Es ist die Aufgabe des BGH, Streitfragen zu entscheiden und damit für Rechtsfrieden zu sorgen. Es verbietet sich deshalb Kritik, wenn er genau das tut. Es ist die Aufgabe des Gesetzgebers, in § 18 RVG zu definieren, dass die gütliche Erledigung in jedem Fall eine eigene Angelegenheit darstellt.mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / Einführung

Ziel der am 1.9.2009 in Kraft getretenen Güterrechtsreform war, das dem Zugewinnausgleich zugrundeliegende Prinzip der gleichen Teilhabe an dem während der Ehe erwirtschafteten Gewinn konsequenter als bislang geschehen zu realisieren.[1] Dabei richtete sich das Augenmerk des Gesetzgebers auf die Regelungen, die die gleichberechtigte Beteiligung an den ehezeitlich erzielten We...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / h) Diebstahl des Fahrzeugs

Rz. 199 Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Diebstahls des Fahrzeugs schlägt der "Goslarer Orientierungsrahmen" eine Kürzung um 75 % bei im Zündschloss steckendem Zündschlüssel (ebenso jüngst OLG Dresden r+s 2020, 148) und um 25 % bei sonstigem gefahrgeneigten Umgang mit Kfz-Schlüsseln vor. Rz. 200 Das LG Traunstein (v. 12.5.2011 – 1 O 3826/10) hat eine Kürzung um 50 % in...mehr

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AGS 01/2020, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist begründet, denn § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist weder direkt noch analog anwendbar, sodass eine Anrechnung nicht stattfindet. a) Wird der Rechtsanwalt, nachdem er in einer Angelegenheit tätig geworden ist, beauftragt, in derselben Angelegenheit weiter tätig zu werden, erhält er nach § 15 Abs. 5 S. 1 RVG nicht mehr an Gebühren, als er erhalten würde, wenn er von vo...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / f) Anzeige-/Schadensminderungspflichtverletzung

Rz. 197 In dieser Fallgruppe ist auf die folgende Rechtsprechung mit jeweiliger Kürzung hinzuweisen:mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / M. Gerichtsstand gem. § 215 VVG

Rz. 437 Neben den Gerichtsständen des Versicherers (Sitz gem. § 17 ZPO als allgemeiner sowie Niederlassung gem. § 21 ZPO als besonderer Gerichtsstand) kann die Klage gegen einen Versicherer auch im durch die VVG-Reform 2008 neu eingeführten besonderen Gerichtsstand des Wohnsitzes des Versicherungsnehmers (§ 215 Abs. 1 S. 1 VVG) erhoben werden. Dieser Gerichtsstand gilt (hins...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / 2. Unterschiedliche Bedingungswerke

Rz. 288 Grundsätzlich besteht auch im Bereich der Rechtsschutzversicherung aufgrund der zunehmenden Verwendung von Individualklauseln die Notwendigkeit, sich zur Anspruchsprüfung stets den Versicherungsschein sowie die konkreten zugrunde liegenden Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) vorlegen zu lassen. Rz. 289 Aufgrund der Verbreitung wird nachfolge...mehr

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§ 37 Zwangsvollstreckung in... / III. Versuch einer gütlichen Erledigung durch den Gerichtsvollzieher

Rz. 14 In § 754 ZPO ist geregelt, dass durch den Vollstreckungsauftrag und die Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung der Gerichtsvollzieher ermächtigt wird, Leistungen des Schuldners entgegenzunehmen und diese zu quittieren, sowie mit Wirkung für den Gläubiger Stundungsvereinbarungen nach Maßgabe des § 802b ZPO zu treffen. Dabei soll der Gerichtsvollzieher in jeder Lage ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / aa) Einzelne Kriterien

Rz. 157 Zunächst dürfte das objektive Gewicht der Sorgfaltsverletzung zweifellos ein geeignetes Verschuldenskriterium darstellen. So lädt nach Felsch schwerere Schuld auf sich, wer durch einen Rotlichtverstoß einen Menschen tötet als derjenige, der durch grobe Fahrlässigkeit den Diebstahl seines Fahrrades verursacht (im "Goslarer Orientierungsrahmen", zfs 2010, 12, auch als ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / e) Leistungskürzung bei mehreren Verstößen

Rz. 176 Aufgrund der oben genannten (siehe Rdn 139) vielfachen Anwendungsfälle der neuen Leistungskürzung stellt sich die Frage, wie damit umzugehen ist, wenn mehrere grob fahrlässige Verstöße des Versicherungsnehmers vorliegen, die jeweils eine Leistungskürzung rechtfertigen. Gerade im Bereich der Kraftfahrtversicherung sind in der Praxis derartige Fälle mit mehreren Verstö...mehr

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zfs 01/2020, Notwendigkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"…" [7] Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache an das BG. … [10] II. … Anders als das BG meint, ist es der Bekl. schon deswegen verwehrt, sich auf die Befristung ihres Anerkenntnisses zu berufen, weil sie die Befristung im Schreiben vom 19.3.2014 nicht begründet hat. [11] 1. Das befristete Anerkenntni...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / c) "Grundquote" von 50 %?

Rz. 149 Die neue Gesetzessystematik verlangt, dass gegenüber dem bisherigen Recht nicht nur die Verschuldensformen des Vorsatzes, der groben sowie der einfachen Fahrlässigkeit voneinander abzugrenzen sind, was im Einzelfall bereits zu erheblichen Abgrenzungsschwierigkeiten geführt hat. Nunmehr ist innerhalb des Bereichs der groben Fahrlässigkeit weiter nach der "Schwere des ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Bereits durch das Dritte Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaft (3. Durchführungsgesetz/EWG zum VAG) hatte sich eine schwerwiegende Veränderung des Kfz-Haftpflichtversicherungsrechts ergeben. Rz. 2 Den einzelnen Versicherungsunternehmen wurde ab dem 1.7.1994 ein größerer Spielraum bei der Ausgestaltung ihrer ...mehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / bb) Kausalitätserfordernis

Rz. 93 Die Neuregelung im Rahmen der VVG-Reform 2008 enthält als weitere Voraussetzung der (vollständigen oder teilweisen) Leistungsfreiheit das Kausalitätserfordernis. Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer trotz der gesetzlich zunächst einmal geltenden Kausalitätsvermutung gem. § 28 Abs. 3 S. 1 VVG den sog. Kausalitätsgegenbeweis führen kann: Soweit die Obliegenheitsve...mehr

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§ 5 Passivlegitimation und ... / III. Passivlegitimation des KH-Versicherers

Rz. 5 Ausschließlich im Bereich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung kann gemäß § 115 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 VVG der hinter dem Schädiger stehende KH-Versicherer im Wege des Direktanspruchs mitverklagt oder auch allein direkt in Anspruch genommen werden. Beachtemehr

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§ 13 Versicherungsrecht im ... / b) "Augenblicksversagen"

Rz. 116 Eine grobe Fahrlässigkeit kann bei einem sog. Augenblicksversagen fehlen, wenn dem Versicherungsnehmer ein einmaliger "Ausrutscher" unterläuft, der "auf ein bei der menschlichen Unzulänglichkeit typisches einmaliges Versagen" zurückzuführen ist (BGH VersR 1989, 840). Aufgrund dieses Grundsatzes nahm die Rechtsprechung der Instanzgerichte bei Rotlichtverstößen immer h...mehr

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FF 01/2020, Zehn Jahre Zuge... / IX. Fazit

Insgesamt lässt sich zu den hier dargelegten wesentlichen Änderungen der Regelungen zum Zugewinnausgleich ein positives Resümée ziehen. Dass die Erweiterung der Auskunftsansprüche dazu führt, dass sich Scheidungs- und Zugewinnausgleichsverfahren in die Länge ziehen – und gezielt auch gezogen werden können –, ist eine nicht zu vermeidende Folge des Ausbaus der Informationsrec...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 45... / 1.5 Entwicklung der Vorschrift

Rz. 3 Die Vorschrift wurde durch Art. 2 des Körperschaftsteuerreformgesetzes v. 31.8.1976 [1] in das EStG eingefügt. Rz. 3a Im Zuge der Einführung des Halbeinkünfteverfahrens (zum Begriff § 20 EStG a. F. Rz. 202; § 3 Nr. 40 EStG Rz. 199ff.; § 3c EStG Rz. 26ff.), das an die Stelle des körperschaftsteuerlichen Anrechnungsverfahrens getreten ist, wurde § 45a Abs. 2 EStG durch das...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 93... / 2.5 Ausnahme: Übertragung zur Scheidungsfolgenregelung (§ 93 Abs. 1a EStG)

Rz. 29 Ausnahmereglungen bestehen auch bei Scheidung einer Ehe bzw. Aufhebung einer Lebenspartnerschaft. Eine schädliche Verwendung liegt nicht vor, wenn gefördertes Altersvorsorgevermögen aufgrund einer internen Teilung nach § 10 VersAusglG oder aufgGrund einer externen Teilung nach § 14 VersAusglG auf einen zertifizierten Altersvorsorgevertrag oder eine nach § 82 Abs. 2 ES...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / 1. Allgemeines

Rz. 12 Im Zuge der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes wurden im Bereich der Pflichtteilsentziehung vor dem Hintergrund der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts erhebliche Veränderungen vorgenommen: die Pflichtteilsentziehungsgründe für Abkömmlinge, Eltern und Ehegatten wurden vereinheitlicht; die frühere Unterscheidung in den §§ 2333–2335 BGB ist hierdurch weggefallen....mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Grundlagen des materiellen türkischen Erbrechts

Rz. 376 Das türkische materielle Zivilrecht ist vom schweizerischen Recht geprägt. Im Rahmen der Reformen Mustafa Kemals war das Schweizer ZGB ins Türkische übersetzt und inhaltlich im Wesentlichen unverändert in Kraft gesetzt worden.[205] Auch alle späteren Gesetzesänderungen in der Türkei lehnen sich an zwischenzeitliche Rechtsänderungen in der Schweiz an. Die Neufassung d...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / Literaturtipps

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / Literaturtipps

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Inhalt letztwilliger Verfügungen

Rz. 209 Da das französische Recht allein gesetzliche Erben kennt, kann der Erblasser keine Erbeinsetzung vornehmen, sondern im Testament allein in Form von Vermächtnissen über seinen Nachlass verfügen bzw. die Quoten der gesetzlichen Erben erhöhen und vermindern. Rz. 210 Das Vermächtnis von Einzelrechten (legs particulier) gem. Art. 1014 c.c. hat nach französischem Recht ding...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / VI. Ausschluss der Ersatzerbfolge bei Zuwendungsverzicht

Rz. 72 Ein weiteres Problem im Rahmen der Ersatzerbenbestimmung entsteht beim Abschluss sogenannter Zuwendungsverzichtsverträge, wobei sich nach Inkrafttreten der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes zum 1.1.2010 die Situation etwas entschärft hat.[133] Die Vorschrift des § 2352 BGB eröffnet die Möglichkeit für den durch Testament berufenen Erben, Vermächtnisnehmer oder de...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / I. Allgemeines

Rz. 75 Da der Erblasser aufgrund seiner Testierfreiheit die Möglichkeit hat, alle seine nächsten Angehörigen zu enterben (§ 1938 BGB), sieht das Gesetz vor dem Hintergrund der Erbrechtsgarantie des Art. 14 GG in § 2303 BGB für diesen Personenkreis ein Pflichtteilsrecht vor.[55] Der Aufnahme eines solchen Pflichtteilsrechts lag letztlich der Gedanke zugrunde, dass dem Erblass...mehr

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§ 2 Vorfragen zur Testament... / 1. Allgemeines

Rz. 38 Nichteheliche Kinder hatten schon bisher volles gesetzliches Erbrecht an ihrer Mutter; umgekehrt hatte auch die Mutter gesetzliches Erbrecht an ihrem nichtehelichen Kind. Dagegen wurden die Vorschriften über das gesetzliche Erbrecht nichtehelicher Kinder an ihrem Vater und des nichtehelichen Vaters am Kind in den letzten Jahrzehnten mehrfach geändert. Rz. 39 Für nichte...mehr

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§ 4 Testamentsgestaltung un... / 4. Stiftungsvermögen

Rz. 31 Die nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks ist nur mit Hilfe eines entsprechenden Vermögens möglich. Daher muss die Stiftung gem. § 80 Abs. 2 BGB eine Vermögensausstattung erhalten bzw. haben, die die dauernde und nachhaltige Erfüllung des Stiftungszwecks als gesichert erscheinen lässt.[28] Abgesehen von Fällen der Verbrauchsstiftung muss das Vermögen darüber hinau...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / Literaturtipps

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 4. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 320 In erster Ordnung erben gem. Art. 457 ZGB Abkömmlinge, in zweiter Ordnung die Eltern bzw. deren Abkömmlinge, und in dritter Ordnung die Großeltern und deren Abkömmlinge. Der Ehegatte erhält neben Abkömmlingen die Hälfte, neben Eltern, Geschwistern und deren Abkömmlingen ¾ des Nachlasses und wird neben Angehörigen der dritten Ordnung gesetzlicher Alleinerbe, Art. 462 ...mehr

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§ 1 Vermögensnachfolge / IV. Zuwendungsverzicht

Rz. 26 Liegt ein bindend gewordenes Testament oder ein Erbvertrag vor, wonach einem Bedachten eine bestimmte Zuwendung zusteht, so kann diese Person auf diese Zuwendung verzichten, § 2352 BGB. Allerdings war in der Vergangenheit fraglich, ob sich der Zuwendungsverzicht auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden erstreckt. Nach der Reform des Erb- und Verjährungsrechtes erfol...mehr

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§ 25 Steuerrechtliche Grund... / I. Das Erbschaftsteuergesetz 2016

Rz. 68 Nachdem das BVerfG mit Beschl. v. 7.11.2006 das bis zum 31.12.2008 geltende Erbschaftsteuerrecht insbesondere wegen unterschiedlicher Bewertungsansätze für Betriebs-, Grund- und Kapitalvermögen für verfassungswidrig erklärt hatte, reagierte der Gesetzgeber durch den Erlass des am 1.1.2009 in Kraft getretenen Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht...mehr

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§ 10 Die Vollerbeneinsetzung / Literaturtipps

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§ 14 Die Anordnung eines Ve... / II. Der Schuldner des Vermächtnisses

Rz. 15 Mit dem Vermächtnis beschwert ist grundsätzlich entweder der Erbe (auch der Vor- bzw. der Nacherbe) oder der Vermächtnisnehmer, Letzterer als Hauptvermächtnisnehmer. Andere Nachlassbeteiligte, insbesondere Pflichtteilsberechtigte, Auflagenbegünstigte und Erbeserben kommen als Beschwerte ebenso wenig in Betracht wie Empfänger lebzeitiger Zuwendungen des Erblassers.[21]...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Erbstatut nach einem deutschen Erblasser

Rz. 294 Die Erbrechtsverordnung gilt in der Schweiz nicht. Das Erbstatut wird freilich im Schweizer Bundesgesetz über das über das Internationale Privatrecht vom 18.12.1987 (IPRG) sehr ähnlich bestimmt, wie in den Art. 21 ff. EuErbVO. Im Detail können sich – vor allem bei der Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthalts und bei den Rechtswahlmöglichkeiten – durchaus einige Unters...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 5. Inhalt testamentarischer Verfügungen

Rz. 271 In einem Testament kann der Erblasser folgende Anordnungen treffen:mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Internationales Erbrecht

Rz. 243 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle wird sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht aus italienischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO richten, Art. 83 EuErbVO. Für vor dem 16.8.2015 eingetretene Erbfälle bestimmt Art. 46 des Gesetzes über die Reform des Internationalen Privatrechts vom 31.5.1995 (IPRG) das auf die Erbfolge anwendbare Recht wie folgt: Zi...mehr

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§ 18 Schiedsgerichtsklausel... / Literaturtipps

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 2. Gesetzliche Erbfolge und Pflichtteilsrecht

Rz. 262 Eigenart des niederländischen materiellen Erbrechts seit der 2003 in Kraft getretenen Erbrechtsreform ist die starke Stellung des überlebenden Ehegatten. Vor der Reform stand entsprechend dem aus Frankreich übernommenen Modell des Code Napoléon die Erbfolge zugunsten der Kinder im Vordergrund. Die Neuregelung dagegen basiert auf dem in der notariellen Gestaltungsprax...mehr

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§ 13 Die Pflichtteilsberech... / III. Die Erbeinsetzung auf den Pflichtteil

Rz. 7 Zu Schwierigkeiten kann in der Praxis die häufig in Laientestamenten enthaltene Formulierung führen, nach der eine bestimmte Person nur ihren Pflichtteil erhalten soll, da es sich hierbei nicht um eine eindeutige Verfügung des Erblassers handelt. Es stellt sich daher in diesen Fällen die Frage, ob der Erblasser eine Erbeinsetzung auf die Pflichtteilsquote, eine Enterbu...mehr

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Reform des Außensteuerrechts

Das BMF will mit dem am 10.12.2019 als Referentenentwurf veröffentlichten "Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtlinie" die Entstrickungs- und Wegzugsbesteuerung, die Besteuerung hybride Gestaltungen sowie die Hinzurechnungsbesteuerung reformieren. Die Anti-Steuervermeidungs-Richtlinie (ATAD) der EU verpflichtet die EU-Mitgliedstaaten zur Anpassung insbesondere...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 138 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Biener/Berneke (1986), Bilanzrichtlinien-Gesetz, Düsseldorf. Binz (1985), Kritik an deutschen Wirtschaftsprüfern: ein Glaubwürdigkeitsproblem?, 2. Aufl., Bergisch-Gladbach. Brösel et al. (2015), Wirtschaftliches Prüfungswesen, 3. Aufl., München. Dürrhammer (1971), Unabhängigkeit des Abschlußprüfers im Aktiengesetz und in der Praxis, Düsseldorf....mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 367 Bundes... / 2.3 Verwaltungsaufbau der Bundesagentur für Arbeit

Rz. 9 Abs. 2 enthält einen verpflichtenden und einen fakultativen Teil für den Verwaltungsaufbau. Abs. 2 Satz 1 gibt einen 3-gliedrigen Aufbau der Arbeitsverwaltung zwingend vor. Die Gliederung spiegelt das als notwendig erachtete Ausmaß der Zentralisierung der Behördenhierarchie. Einerseits wird seit Jahren die Erforderlichkeit einer ortsnahen, möglichst weisungsfreien Leis...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 55... / 9.3.1 Allgemeines

Rz. 63 Buchwertabspaltungen sind vorzunehmen bei Milch- und Zuckerrübenlieferrechten sowie bei Wiederbepflanzungsrechten im Weinbau. Nicht im Zusammenhang mit dem Grund und Boden stehende Wirtschaftsgüter und Nutzungsbefugnisse sind Zahlungsansprüche nach der GAP-Reform [1], Grundstücksflächen, die Bodenschätze enthalten[2] und Ökopunkte.[3] Gleiches gilt für die Ackerquote u...mehr

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FF 12/2019, Der Auskunftsan... / I. Einleitung

Um den Auskunftsanspruch des Scheinvaters ist es ruhig geworden. Nachdem der BGH in mehreren Entscheidungen[1] die Voraussetzungen für eine Verpflichtung der Kindesmutter gegenüber dem früheren rechtlichen Vater (sog. Scheinvater) zur Auskunft darüber, zu welchem Mann sie in der gesetzlichen Empfängniszeit eine intime Beziehung unterhalten hatte, konkretisiert hatte, wurde d...mehr