Fachbeiträge & Kommentare zu Reform

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FF 01/2021, Anerkennung aus... / III. Integration der Privatscheidung in den Anwendungsbereich der Brüssel IIb-VO

Zumindest ab Geltungsbeginn der neu gefassten Brüssel IIb-VO wird das Prinzip automatischer (verfahrensrechtlicher) Anerkennung für "Vereinbarungen über eine Trennung ohne Auflösung des Ehebandes und eine Ehescheidung, die im Ursprungsmitgliedstaat rechtsverbindliche Wirkung haben" durch Art. 65 Abs. 1 S. 1 Brüssel IIb-VO endgültig verwirklicht. Die Anerkennung einer Vereinb...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 17 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

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FF 01/2021, Privatscheidung... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten schlossen am 27.5.1999 vor dem islamrechtlichen Gericht in Homs/Syrien die Ehe. Im Zusammenhang mit der Eheschließung verpflichtete sich der Ehemann (Beteiligter zu 1) in einem Ehevertrag gegenüber der Ehefrau (Beteiligte zu 2) zur Leistung einer Morgengabe, die in Höhe von 100.000 syrischen Pfund vorauszuzahlen und in Höhe von weiteren 500.000...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und ist zum 01.01.2002 in Kraft getreten. Rn. 3 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Mit Wirkung vom 21.09.2002 wurde das EStG neu gefa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Hinweise zur Rechtsentwicklung

Rn. 2 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (AltersvermögensG – AVMG) v 26.06.2001 (BGBl I 2001, 1310) eingeführt und sollte zum 01.01.2002 in Kraft treten. Rn. 3 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Vorschrift wurde in der ersten Fassung gegens...mehr

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Anlage EÜR (Einnahme-Übersc... / 2.2 Private Pkw-Nutzung

Rz. 1047 Praxis-Tipp Um sich die Berechnung des Privatanteils zu vereinfachen, können Sie den Rechner Geschäftswagen Unternehmer nutzen. Rz. 1048 [Private Pkw-Nutzung → Zeile 19] Wird der Betriebs-Pkw auch für private Fahrten eingesetzt, muss für steuerliche Zwecke ein Privatanteil als fiktive Betriebseinnahme angesetzt werden. Hierbei gibt es keine Mindestnutzung, denn auch b...mehr

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FF 12/2020, Stufen

Eva Becker Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV ist kein Lesekreis. Nein, sie ist der mitgliederstärkste Verbund von Familienanwälten in Deutschland. Dennoch will ich Ihnen zum Jahresende Lektüre ans Herz zu legen: Gerne würde ich Ihnen den Gesetzesentwurf für eine Reform des deutschen Familienrechts zur Lektüre empfehlen. Den gibt es aber nicht. Gäbe es ihn bei Erschei...mehr

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FF 12/2020, Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben im Familienrecht

Interview mit Bundesjustizministerin Christine Lambrecht Christine Lambrecht Schnitzler/FF: Sie haben im Zusammenhang mit den Missbrauchsfällen insbesondere in Freiburg und NRW ein umfangreiches Gesetzespaket im Kabinett eingebracht. Hierbei stand für die Presse die strafrechtliche Aufarbeitung dieses Komplexes im Vordergrund. Allerdings ist vielfach übersehen worden, dass in ...mehr

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AGS 12/2020, Aktuelle Entwi... / IV. Zusammenfassung

Vorliegende Abhandlung sollte einen kleinen Überblick über aktuelle Tendenzen in der Beratungshilfe liefern. Seit der Reform 2014 ist es deutlich "ruhiger" geworden als zuvor, dies zeigt bereits die geringere Häufung an Verfahren. Allgemein ist dies auch mit der besseren wirtschaftlichen Lage der Bürger einhergehend. Ob sich infolge von Corona und des damit befürchteten Absc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 10. Aufsatzliteratur

Rn 33 Lüke, Aus der Werkstatt des Gesetzgebers: Neues im Beschwerdeverfahren in Insolvenzsachen, ZIP 2001, 1661; Pape, G., Die Oberlandesgerichte werden arbeitslos!, ZInsO 2001, 777; Pape, I., Auswirkungen der ZPO-Reform auf das insolvenzrechtliche Beschwerdeverfahren, NZI 2001, 516; Stamer, Das System der Rechtsbehelfe im Insolvenzverfahren (2015).mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1. Normzweck

Rn 1 Die Norm wurde im Rahmen der Reform durch das ESUG[1] eingefügt und erleichtert die Durchführung eines "Debt-Equity-Swaps" und anderer gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen im deutschen Insolvenzrecht. Unter dem Begriff "Debt-Equity-Swap" ist die Umwandlung von Forderungen der Gläubiger in Anteils- und Mitgliedschaftsrechte am Schuldner zu verstehen. Dadurch soll dem insol...mehr

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FoVo 12/2020, Neue Regeln für die Erbringung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister

Der Deutsche Bundestag hat am 27.11.2020 das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht (BT-Drucks 19/20348) mit einigen wenigen Änderungen aus der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (BT-Drucks 19/24735) beschlossen. Der Bundesrat stimmt dem am 18.12.2020 zu, so dass es noch im Dezember 2020 im Bundesgesetzblatt veröffent...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / 5. Formale Absicherung

Die Mindestanforderungen[49] geben zumindest vor, welche Teile im Gutachten ausgeführt werden müssen und welche weniger bedeutsam sind. Viele Bereiche, die in den Mindeststandards erwähnt sind verlangen aber nicht, dass sie in einem eigenen Gliederungspunkt ausführlich abgehandelt werden müssen. Es genügt, wenn die Informationen aus dem Gutachtentext ersichtlich werden. Leide...mehr

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ZErb 12/2020, Erbrechtssymposium 2020

Am 18.9. und 19.9. fand das 23. Deutsche Erbrecht-Symposium in Heidelberg statt. Doch dieses Jahr war vieles anders. Die DVEV bot die Teilnahme am Symposium erstmals als Parallelveranstaltung an. Neben der Teilnahme vor Ort, mit einem gut durchdachten und umgesetzten Hygienekonzept, konnten Interessierte die Veranstaltung erstmals digital per Live-Stream verfolgen. Um die sic...mehr

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ZErb 12/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'scher Juristen-Kalender 2021, C.H.BECK, ISBN 978-3-406-72420-6, 47,00 EUR. Mit der Zuverlässigkeit eines Schweizer Uhrwerks tritt der Beck‘sche Juristenkalender 2021 auf...mehr

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FF 12/2020, Wird der Sachve... / d) Gegengutachten

Die Rechte der Parteien, auch im Hinblick auf die kritische Überprüfung eines Gutachtens, müssen gestärkt bleiben. Gegengutachter spielen dabei eine wesentliche Rolle. Leider stellt sich die Rolle der Gegengutachter im familiengerichtlichen, aber auch in möglichen zivilrechtlichen Verfahren oftmals anders dar, als dies für andere forensische Konfliktfelder (ärztlicher Haftun...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 1.1 Gesetzesentwicklung

Rz. 1 § 102 AO entspricht weitgehend §§ 53, 53a StPO. § 102 Abs. 1 Nr. 3c AO wurde durch Gesetz vom 16.6.1998[1] erweitert. Durch Gesetz vom 15.11.2019[2] wurde in § 102 Abs. 1 Nr. 3c AO das Wort "Psychotherapeuten" eingefügt; die Fassung ist am 1.9.2020 in Kraft getreten.[3] § 102 Abs. 4S. 1 AO wurde durch das Unternehmersteuerreformgesetz[4] eingefügt. Durch Gesetz v. 21.12...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 10... / 2.3.2 Geschützte Berufsgruppen

Rz. 21 Zu dem durch § 102 AO geschützten Personenkreis zählen: Verteidiger im Strafverfahren.[1] Rz. 22 Rechtsanwälte, Patentanwälte, soweit sie als solche zugelassen sind[2], in Bezug auf ein bestimmtes Mandatsverhältnis. Angestellte Anwälte (Syndici), die Kenntnis der Tatsachen nicht aufgrund des besonderen freiberuflichen Mandatsverhältnisses erlangt haben, Prozessagenten[3...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Regelmäßige Arbeitsstätte

Rz. 1 Stand: EL 124 – ET: 11/2020 Die "Regelmäßige Arbeitsstätte" war bis einschließlich 2013 der zentrale Schlüsselbegriff des damaligen steuerlichen Reisekostenrechts, weil sie bestimmend für den Umfang der steuerfreien Leistung des ArbG oder der als > Werbungskosten abziehbaren > Reisekosten war (umfassend zur seinerzeitigen Relevanz zB Hilbert, NWB 2011, 2722). Mit dem Ges...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Seer, Besteuerung der Alterseinkünfte und Gleichbehandlungsgebot, StuW 1996, 323; Birk, Nachgelagerte Besteuerung in der betrieblichen Altersversorgung – eine verfassungskonforme Alternative für den Gesetzgeber, StuW, 1999, 321; Krause/Junk/Müller, Nachgelagertes Verfahren bei der Besteuerung der Alterseinkünfte, DB 1999, 2282; Söhn/Müller-Franken, Vorgelagerte und/oder nachgel...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / Schrifttum

Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards, Stuttgart 2002ff.; Anders, Bilanzierung und Berichterstattung von Humankapital. Sichtbarmachen des Unsichtbaren, PiR 2017, S. 303–310; Arbeitskreis "Externe Unternehmensrechnung" der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft e. V. (AKEU), Vereinbarkeit internationaler Konzernrechnungslegung mit hande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 145 Minder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 125 nach § 145 überführt. § 125 Abs. 1 a. F. wurde durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) mit Wirkung zum 1.1.1998 geändert. Die Vorschrift wurde weiter mit Wirkung zum 1.1.2001 durch das Geset...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / H. Entstehungsgeschichte und Rechtsentwicklung

Rn. 26 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Die Besteuerung wiederkehrender Bezüge und "sonstiger Leistungsgewinne" sahen bereits §§ 40–41 EStG 1925 vor. Das EStG 1934 fasste diese Vorschriften als wiederkehrende Bezüge zusammen, wobei Einkünfte aus Leistungen und Spekulationsgeschäften unterschieden wurden. Das Gesetz zur Neuordnung der Steuern 1954 (StNOG, BGBl I 1954, 373) hat vor a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 11. Teilfreistellung bei schädlicher Verwendung von Riester-Vermögen, § 22 Nr 5 S 15 EStG

Rn. 750 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Durch § 22 Nr 5 S 15 EStG soll eine doppelte Steuerfreistellung im Zusammenhang mit Altersvorsorgeverträgen vermieden werden. IRd Reform des Investmentsteuerrechts wurde eine Teilfreistellung der Besteuerung auf Anlegerebene eingeführt (s § 20 Abs 1 Nr 6 S 9 EStG), da eine (erste) Besteuerung nunmehr schon auf Ebene des Fonds stattfindet. Al...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brall/Bruno-Latocha/Lohmann, DRV 2003, 465, 673; Broer, Ein Ansatz zur verfassungsgemäßen Besteuerung der Sozialversicherungsrenten, BB 2004, 527; Hey, Verfassungswidrige Doppelbesteuerungen im Übergang zur nachgelagerten Besteuerung, DRV 2004, 1; Sachverständigen-Kommission, BMF-Schriftenreihe Bd 74, 1 ff; Rürup, Prot FinA 15/47; Bareis, Prot FinA 15/47; Brall/Bruno-Latocha/Lohm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Rechtsentwicklung des § 36 EStG

Rn. 1 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 § 36 EStG ist durch die ESt-Reform 1975 (BGBl I 1974, 1769) anstelle von § 47 Abs 2 EStG in das EStG eingefügt worden. IRd KStRefG v 31.08.1976 (BGBl I 1976, 2597) wurde mit Wirkung ab 01.01.1977 § 36 Abs 2 S 2 Nr 3 EStG eingefügt und Abs 3 neu gefasst. § 36 Abs 3 EStG wurde bzgl der Aufrundung der anzurechnenden Vorauszahlungen durch das StBer...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / a. Wahlrecht einer prospektiven und eingeschränkten retrospektiven Anwendung von IFRS 3

Tz. 75 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Die für die Umstellungspraxis von Konzernen wohl wichtigste optionale Ausnahme von der retrospektiven Anwendung der IFRS gewährt IFRS 1.18 iVm. IFRS 1 Anhang C für die bilanzielle Behandlung von vorangegangenen Unternehmenszusammenschlüssen im Anwendungsbereich von IFRS 3, dh. solchen, die vor dem Übergangszeitpunkt (vgl. Tz. 24) stattgefunde...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / aa. Vermögenswerte und Schulden

Tz. 84 Stand: EL 42 – ET: 11/2020 Alle Vermögenswerte und Schulden aus einem vorangegangenen Unternehmenszusammenschluss sind grundsätzlich nach den gültigen IFRS-Ansatzkriterien in der IFRS-Konzerneröffnungsbilanz anzusetzen (IFRS 1.C4 (b)). Ausgenommen sind finanzielle Vermögenswerte und Schulden, die nach den vorherigen Rechnungslegungsgrundsätzen ausgebucht worden sind (IF...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Bezüge von Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen (§ 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst a EStG)

Rn. 52 Stand: EL 147 – ET: 11/2020 Abweichend von der Regelung in § 22 Nr 1 S 2 Hs 1 EStG, wonach die dort genannten Bezüge nicht steuerbar, sind Bezüge, die ein StPfl von einer Körperschaft, einer Personenvereinigung oder einer Vermögensmasse (iSd § 1 Abs 1 KStG) erhält, nach § 22 Nr 1 S 2 Hs 2 Buchst a EStG grds steuerbar. Dies gilt auch für freiwillig oder aufgrund freiwil...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 147 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 von § 127 nach § 147 überführt. § 127 Abs. 2a wurde ab 1.1.1998 eingefügt durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und mit Wirkung zum 1.1.2002 durch Art. 13 Bundeswehrneuausrichtungsgesetz v. 20.12.20...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 29 Beratun... / 2.1 Überblick und Einordnung in das Dritte Kapitel

Rz. 3 Das Dritte Kapitel fasst auf Beratungs- und Vermittlungsseite die Berufs- und Arbeitsberatung sowie Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung zusammen. Damit wird sprachlich dem internationalen Standard entsprochen. Darüber hinaus enthält das Dritte Kapitel das wesentliche arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Arbeitsförderung, das an den Bedarfslagen der Arbeitslosen a...mehr

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Literaturverzeichnis / Aufsätze

Assmann, Erbrechtliche Prozesse zu Lebzeiten, ZZP Bd. 111, 357 de Barros Fritz, Die Qualifikation von Pflichtteilsverzichten unter Geltung der EuErbVO, ZEV 2020, 199 Beckervordersandfort, Alternativgestaltungen zum Behindertentestament bei Familien mit sehr hohem Vermögen, ErbR 2020, 528 Bennet/von Thunen, Grenzüberschreitend heiraten, FuS 2017, 95 Damrau/Bittler, Widerruf eines...mehr

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FF 11/2020, Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 23.9.2020 Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbrauchersch...mehr

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FF 11/2020, Reform des Vorm... / Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf

Das Bundeskabinett hat heute den von der Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf für ein Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts beschlossen. Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Christine Lambrecht, erklärt: "Stärkung der Personensorge und selbstbestimmtes Handeln – das sind die Leitlinien der Reform d...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsrecht - Kommentar zum BewG, ErbStG und GrStG , GrStG § 13 Steuermesszahl und Steuermessbetrag

Schrifttum: Andel, Finanzwissenschaft, Tübingen 1983; Andreae, Zur Systematik der Steuertariflehre, FinanzArchiv 1929, 45; Anzinger, Dauerniedrigzins bei Bilanzierung, Unternehmensbewertung und Besteuerung (Teil I), DStR 2016, 1766; Bayer, Steuerlehre, Berlin/New York 1998; Bertelsmann-Stiftung (Hrsg.), Kommunaler Finanzreport 2019, Gütersloh 2019; Brümmerhoff/Büttner, Finanz...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsentwicklung

Rz. 17 [Autor/Stand] Die Norm beruht auf § 11 GrStG 1951[2] sowie auf §§ 26 und 27 GrStDV 1952.[3] Schon damals war die Ermittlung des Steuermessbetrags durch Anwendung eines Tausendsatzes (Steuermesszahl) auf den Einheitswert gesetzlich angeordnet.[4] Die GrStDV regelte die Festsetzung des Steuermessbetrags für Erbbaurechts- und Erbpachtfälle sowie für Grundbesitz, der für ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand

Rz. 1 [Autor/Stand] § 37 GrStG in der Fassung durch Art. 3 GrStRefG[2] regelt die Anwendung des Grundsteuergesetzes. Aus dieser Vorschrift lässt sich entnehmen, ab wann welche Änderungen anzuwenden sind. Rz. 2 [Autor/Stand] Durch Art. 3 GrStRefG [4] wurden die Anwendungsregelungen des bisherigen § 38 in § 37 verortet. Bis einschließlich 2024 enthielt § 37 GrStG Sondervorschrif...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 4 [Autor/Stand] Nach Art. 18 Abs. 1 GrStRefG[2] traten die Regelungen des Abs. 1 und 2 bereits am Tag nach der Verkündung in Kraft. Rz. 5 [Autor/Stand] § 37 Abs. 3 GrStG wurde durch Art. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Änderung des Grundsteuergesetzes zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung[4] eingefügt. Die Regelung tritt nach Art. 2 dieses Gesetzes am 1.1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Hauptverfahren

Schrifttum: Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 9. Aufl. 2019; Claus, Zur Modernisierung des Strafverfahrens, NStZ 2020, 57; Deiters, Kritik an der gegenwärtigen Deutung des § 219 StPO, in FS Dencker, 2012, S. 53; Duttge, Zur missbräuchlichen Benutzung von Beweisanträgen in der Hauptverhandlung, JZ 2005, 1012; Gössel, Über die Ablehnung prozessverschle...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Hauptverhandlung

Rz. 661 [Autor/Stand] Der wichtigste Abschnitt des Strafprozesses ist die Hauptverhandlung. Unabhängig von den vorher getroffenen Ermittlungen hat das Gericht in der Hauptverhandlung noch einmal alle Beweise zu erheben. Für das Urteil sind allein die hier getroffenen Ergebnisse maßgeblich (§ 261 StPO). a) Ablauf der Hauptverhandlung Rz. 662 [Autor/Stand] Der Ablauf der Hauptve...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungsgegenstand und -zweck

Rz. 1 [Autor/Stand] Mit § 13 GrStG beginnt der zweite Abschnitt des Grundsteuergesetzes, der die Bemessung der Grundsteuer zum Gegenstand hat und Regelungen zur Steuermesszahl und zur Festsetzung des Steuermessbetrags enthält. Die Festsetzung des Steuermessbetrags ist die zweite Stufe des dreigeteilten Besteuerungsverfahrens, das mit der Feststellung des Einheitswerts (§ 19 ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Einheitswert als Bezugsgröße der Steuermesszahl (bis 31.12.2024)

Rz. 42 [Autor/Stand] Die Bezugsgröße für die Ermittlung des Steuermessbetrags ist nach bis zum 31.12.2024 geltendem Recht der Einheitswert. Die Abgrenzung des Steuergegenstandes richtet sich ausschließlich nach den Regelungen des BewG, während die Ermittlung der Einheitswerte bislang in dem in §§ 19 BewG verankerten Verfahren erfolgt.[2] Einheitswerte werden nach § 19 Abs. 1...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Telekommunikationsüberwachung (TKÜ)

Schrifttum: Artkämper, Die Durchsicht von "Papieren" nach § 110 StPO, StRR 2007, 12; Aue, Telekommunikationsüberwachung bei Steuerhinterziehung, PStR 2010, 81; Bär, Telekommunikationsüberwachung und andere verdeckte Ermittlungsmaßnahmen, MMR 2008, 215; Beukelmann, Die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung, NJW Spezial 2008, 88; Blechschmidt, Quellen-TKÜ und Online-Dur...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Vorbereitung der Hauptverhandlung

Rz. 647 [Autor/Stand] Mit dem Eröffnungsbeschluss wird das Zwischenverfahren in das Hauptverfahren übergeleitet. Das Hauptverfahren gliedert sich in die Vorbereitung der Hauptverhandlung und die Hauptverhandlung selbst. Die Vorbereitung der Hauptverhandlung ist in den §§ 212–225a StPO geregelt. a) Terminsanberaumung Rz. 648 [Autor/Stand] Der Termin zur Hauptverhandlung wird du...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Steuermessbetrag in Erbbaurechtsfällen (§ 13 Abs. 3 GrStG)

Rz. 69 [Autor/Stand] Im bis zum 31.12.2024 geltenden Recht ist der Erbbauberechtigte nach § 10 Abs. 2 GrStG Steuerschuldner sowohl für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts als auch für die des belasteten Grundstücks. Daher bestimmt § 13 Abs. 3 GrStG, dass der Berechnung des Steuermessbetrags die Summe der beiden Einheitswerte zugrunde zu legen ist, die nach § 92 BewG...mehr

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FF 11/2020, Rechtsprechungs... / VI. Härtefallregelung (§ 27 VersAusglG)

Das OLG Rostock stellt klar, dass der mit der Reform des Versorgungsausleichs eingetretene Wegfall des Rentnerprivilegs keinen Härtefall im Sinn des § 27 VersAusglG darstellt. Erst wenn die Kürzung der Anrechte zu einer weiteren Belastung führt, die zu einem grob unbilligen Ungleichgewicht zwischen den Eheleuten führt, kann eine Korrektur vorgenommen werden.[58] Scheidet ein ...mehr

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FoVo 11/2020, Die Namensänderung als Vollstreckungshindernis

Den Namen kann man sich nicht aussuchen. Mit der Geburt erhält man ihn von den Eltern und kann ihn dann eigentlich nicht mehr loswerden. Also doch eigentlich kein Problem der Vollstreckung! Einmal tituliert ist der Schuldner – oder auch der Gläubiger – stets zu identifizieren. Leider stellt sich die Wirklichkeit anders dar. Es kann in unterschiedlichen Konstellationen zu Änd...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Verhältnis zu anderen Vorschriften

Rz. 23 [Autor/Stand] § 13 leitet den zweiten Abschnitt des GrStG ein, der mit Bemessung der Grundsteuer überschrieben ist. Die Norm beschreibt das Verfahren auf abstrakte Weise. Die §§ 14–24 GrStG regeln im Einzelnen die Ermittlung und Festsetzung der Steuermessbeträge. Differenzierte Messzahlen für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und für Grundstücke legen die §§ 14 u...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Zeitlicher und Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 6 [Autor/Stand] § 6 GrStG wurde durch Artikel 1 des Grundsteuerreformgesetzes v. 7.8.1973[2] in das wegen der damals aktuellen Hauptfeststellung der Einheitswerte auf den 1.1.1964 neue Grundsteuerrecht aufgenommen und besteht seitdem ohne Änderungen fort. Ergänzende Ausführungen finden sich in Abschnitt 30 der GrStR 1978. Rz. 7 [Autor/Stand] Durch das Grundsteuer-Reformge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Regelungszweck

Rz. 1 [Autor/Stand] § 221 BewG wurde durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts[2] als Siebenter Abschnitt des Zweiten Teils neu in das Bewertungsgesetz eingefügt. Hintergrund waren die Entscheidungen des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit der bisherigen Einheitsbewertung.[3] Siehe zu den Einzelheiten der Entwicklung die Ausführungen in den Vorbemerkungen...mehr