Fachbeiträge & Kommentare zu Regress

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 1. Bedeutung der Abwehrkomponente

Rz. 144 Aus dem Versicherungsvertrag ergeben sich zwei Hauptpflichten für den Versicherer, zum einen, unbegründete Ansprüche abzuwehren und den Anwalt von begründeten Schadensersatzforderungen freizustellen, d.h. begründete Ansprüche zu befriedigen. Der Versicherer gleicht also nicht nur die finanziellen Folgen eines beruflichen Versehens aus, sondern wehrt – § 100 VVG folge...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / bb) Innenhaftung

Rz. 60 Die für die "Innenhaftung" relevanten allgemeinen Haftungsgrundlagen sind für Vorstandsmitglieder und deren Stellvertreter bei der Aktiengesellschaft insbesondere die §§ 93 Abs. 2, 94 AktG. Bei der GmbH gelten insbesondere die §§ 43 Abs. 2, 44 GmbHG [199] in Bezug auf Geschäftsführer und deren Stellvertreter. Daneben kommen für die zitierten versicherten Personen beson...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / 5. Ansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den Rechtsanwalt aus übergegangenem Recht

Rz. 95 Zunächst einmal besteht ein Auskunftsanspruch des Rechtsschutzversicherers, der einen Prozess vorfinanziert hat, gegen den Anwalt aus übergegangenem Recht, um mögliche Herausgabeansprüche zu ermitteln.[118] In der Rechtsprechung zunehmend zu beobachten sind allerdings Fälle, in denen der Rechtsschutzversicherer gegen den Rechtsanwalt seines Versicherungsnehmers gericht...mehr

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§ 11 Heilwesenversicherung / 1. Zivilverfahren

Rz. 109 Im Arzthaftungsprozess übernimmt der Versicherer nach Ziff. 5.2 AHB im Namen des Versicherungsnehmers die Prozessführung auf seine Kosten. Die Prozesskosten werden nicht als Leistungen auf die Versicherungssumme angerechnet (Ziff. 6.5 AHB). Der Versicherer trägt demnach alle Kosten, auch wenn Schadensersatz und Prozesskosten zusammen die Deckungssumme überschreiten.mehr

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E / 13 Entschädigung nach dem StrEG [Rdn 1816]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / II. Wartezeit, Abs. 1 S. 3 bzw. Nr. 3.1.1 ARB 2012

Rz. 416 Der Versicherungsfall muss, soll eine Verpflichtung des Rechtsschutzversicherers zur Gewährung von Rechtsschutz bestehen, grundsätzlich nach Beginn des Versicherungsschutzes und vor dessen Beendigung eingetreten sein (§ 4 Abs. 1 S. 2 ARB). Für die Leistungsarten nach § 2 b ARB bis § 2 g ARB gilt aber Abweichendes. Für sie besteht Rechtsschutz erst nach Ablauf einer F...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / 1. Nicht versicherte Tatbestände im vertraglichen Erfüllungsbereich

Rz. 134 Die Risikobegrenzungen der Ziff. 6.1.1 greifen nur, soweit nichts anderes – etwa in Ziff. 4 des Modells oder durch individuelle Vereinbarungen – geregelt ist. Ansprüche sind, soweit nicht in Ziff. 4 ausdrücklich mitversichert, dann nicht versichert, wenn es sich um solche handelt, die auf Erfüllung von Verträgen, Nacherfüllung, Selbstvornahme (§ 637 BGB), Rücktritt, ...mehr

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§ 2 Kraftfahrtversicherung / D. Kfz-Haftpflichtversicherung

Rz. 195 Die Haftpflichtversicherung bezieht sich auf die Haftpflicht des Versicherungsnehmers, also auf dessen Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzen des Zivilrechts. I. Versicherungspflicht und Annahmezwang Rz. 196 Nach § 1 PflVG ist der Halter eines Kraftfahrzeugs oder eines Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland verpflichtet, für sich, den Eigentümer u...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. Schadensersatzpflicht (§ 63 VVG)

Rz. 258 Wenn der Versicherungsvermittler seine Beratungs- und Dokumentationspflichten gem. §§ 60, 61 VVG schuldhaft verletzt, ist er zum Schadensersatz verpflichtet (§ 63 VVG). Diese Schadensersatzpflicht richtet sich beim Versicherungsmakler ausschließlich gegen diesen, während bei der Schadensersatzpflicht des Versicherungsvertreters dieser gesamtschuldnerisch neben dem Ve...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / F. Bürgschaft nach § 7 MaBV

Rz. 12 Ohne Vorliegen einer mindestens schriftlichen Bürgschaft nach § 7 MaBV darf der Bauträger Zahlungen vom Erwerber erst dann fordern und entgegennehmen, wenn die Voraussetzungen der Kaufpreisfälligkeit nach § 3 Abs. 1 MaBV vorliegen. Somit muss zuvormehr

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§ 9 Allgemeine Haftpflichtv... / 2. Versicherungsfall

Rz. 13 Gem. A 1 Ziff. 3.1 S. 1 AVB/Ziff. 1.1 S. 1 AHB gewährt der Versicherer: Zitat "Versicherungsschutz … für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Versicherung eingetretenen Schadenereignisses (Versicherungsfall), das einen Personen-, Sach- oder sich daraus ergebenden Vermögensschaden zur Folge hatte, aufgrund gesetzlicher Haftpflich...mehr

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§ 12 Wohnungseigentum / F. Muster: Kaufvertrag bei Kauf vom Insolvenzverwalter

Rz. 60 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 12.5: Grundstückskauf vom Insolvenzverwalter UVZ-Nr. _________________________ Verhandelt zu _________________________, am _________________________ Vor mir, dem unterzeichneten Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute in den Amtsräumen:mehr

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§ 7 Verkauf durch Erben und... / C. Verkauf durch Vorerben

Rz. 33 Schwierig kann es sein, wenn ein Vorerbe die Immobilie verkaufen will. Die Vor- und Nacherbschaft bezieht sich auf das Vermögen des Erblassers (samt Verbindlichkeiten), das zum Zeitpunkt des Erbfalls besteht und in der Regel im Ganzen auf den Vorerben übergeht, § 1922 BGB. Rz. 34 Die übergegangene Erbschaft wird zu einem Vermögen des Vorerben, und zwar zu einem gesonder...mehr

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§ 16 Bauträgervertrag / I. Insolvenz des Bauträgers

Rz. 25 Mit der Eröffnung der Insolvenz über das Vermögen des Bauträgers verliert ein zuvor beurkundeter Bauträgervertrag nicht die Wirksamkeit und steht diese noch aus, kann ihr Eintritt noch stattfinden und der Notar dann verpflichtet sein, den Rechtswirksamkeitseintritt noch zu bestätigen.[20] Das Durchsetzen der wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien kann allerding...mehr

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§ 1 Grundstückskaufvertrag ... / II. Nebenleistungspflichten

Rz. 63 Pflichten, die der Vorbereitung, Abwicklung oder Absicherung einer Hauptleistungspflicht dienen, sind Nebenleistungspflichten. Zu den Nebenleistungspflichten gehören:mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 9. Verjährung

Rz. 68 Die ursprünglich unangemessen lange, 30-jährige Verjährungsfrist des BGB wurde durch die Regelung des (alten) § 51b BRAO abgelöst, die einen Verjährungszeitraum von drei Jahren statuierte. Mit Verkürzung der Regelverjährungsfrist auf ebenfalls drei Jahre, wurde § 51b BRAO obsolet und durch das Gesetz zur Anpassung der Verjährungsvorschriften an das Gesetz zur Modernis...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Gegenstand der Versicherung

Rz. 40 Nach Ziff. A-1 AVB-D&O gewährt der Versicherer Versicherungsschutz für den Fall, dass ein gegenwärtiges oder ehemaliges Mitglied des Aufsichtsrates, des Vorstandes oder der Geschäftsführung der Versicherungsnehmerin oder einer Tochtergesellschaft (versicherte Personen)mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / a) Privatrechtlichen Inhalts

Rz. 55 Die in D&O-Verträgen teilweise in Anlehnung an frühere Bedingungsmodelle des GDV (bis zur Abänderung in den Verbandsempfehlungen im Jahre 2013) vorgesehenen Beschränkungen auf die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen[186] "privatrechtlichen Inhalts", schlossen öffentlich-rechtliche Anspruchsgrundlagen von der Deckung aus (vgl. Ziff. 1.1 des Modells aus Mai 2011). Wenn...mehr

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AGS 11/2024, Hacks/Wellner/Klein/Kohacke, SchmerzensgeldBeträge 2025

Begründet von Susanna Hacks; bearbeitet von Wolfgang Wellner, Dr. Oliver Klein und Klaus Kohake, 43. Aufl., 2025. Deutscher Anwaltverlag, Bonn, 1.003 S., 109,00 EUR Alle Jahre wieder erscheint die Schmerzensgeldtabelle, die nunmehr in 43. Aufl. vorliegt. Mit dieser Auflage ist jetzt die 1.000-Seiten-Marke überschritten. Insgesamt 3.243 Entscheidungen deutscher Gerichte zu Sch...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 2. Vorsätzliche unerlaubte Handlung

Rz. 34 Versicherungsschutz besteht für Schäden infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen von Vertrauenspersonen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zum Schadensersatz verpflichten. Der Begriff der unerlaubten Handlung umfasst nicht nur die Vorschriften innerhalb des 27. Titels des BGB (z.B. §§ 823, 824, 826, 831 BGB), der die Überschrift "unerlaubte Handlungen" trägt,...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 8. Verschulden und Kausalität, Schaden

Rz. 60 Verletzt der Anwalt eine Pflicht aus dem Mandatsverhältnis, kann der aufgrund dessen zu Schaden gekommene Mandant seinen Anwalt aus § 280 Abs. 1 BGB [242] (Haftung wegen Pflichtverletzung) auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. In einem arbeitsteiligen Büro kann der Anwalt nicht jede Tätigkeit selbst ausführen, die mit der Bearbeitung des Mandats verbunden ist. Er bedie...mehr

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§ 5 Feuerversicherung / 3. Abgrenzung Nebenpflicht/Obliegenheit

Rz. 42 Die Verletzung von Nebenpflichten des Versicherungsvertrages durch den Versicherungsnehmer spielt in der versicherungsrechtlichen Praxis eine untergeordnete Rolle. Dieser Grundsatz gilt auch im Bereich der Feuerversicherung. Von wesentlich größerer Bedeutung ist die Verletzung von Obliegenheiten. Obliegenheiten grenzen sich von Nebenpflichten dadurch ab, dass sie kein...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / IV. Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, § 2 d ARB bzw. Nr. 2.2.4 ARB 2012

Rz. 132 § 2 d ARB gewährt Versicherungsschutz für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus privatrechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten, soweit der Versicherungsschutz nicht in den Leistungsarten nach § 2 a, b oder c ARB enthalten ist. Die Leistungsart nach § 2 d ARB wurde als eine Art Auffangtatbestand formuliert, der Versicherungsschutz für die Verfolgung...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / V. Forderungsübergang (§ 86 VVG)

Rz. 303 Soweit der Versicherer den Schaden reguliert, gehen die Schadensersatzansprüche des Versicherungsnehmers gegen den Schädiger gem. § 86 VVG auf den Versicherer über (cessio legis). Übergangsfähig sind nur die Schadensersatzansprüche gegen den Schädiger, die den Schaden zum Gegenstand haben, den der Versicherer aufgrund des Versicherungsvertrages abdecken muss. Es muss...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / I. Quotenvorrecht

Rz. 304 Nach § 86 Abs. 1 S. 2 VVG darf der Forderungsübergang sich nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers auswirken. Bei nur partieller Leistungsfähigkeit des Schädigers greift der Regressanspruch des Versicherers erst dann durch, wenn der Versicherungsnehmer vollständigen Schadensersatz erhalten hat. Rz. 305 Beispiel Der Brandstifter verursacht einen Gebäudeschaden von ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / D. Geltungsbereich des Versicherungsschutzes

Rz. 76 Die AVB-VSV sehen keine territorialen Beschränkungen des Versicherungsschutzes vor. Insoweit besteht weltweit Deckung. Haben der VN oder seine Tochterunternehmen ihren Geschäftssitz in einem Staat außerhalb des EWR, wird Versicherungsschutz gem. § 33 Nr. 1 b bb und Nr. 2 b AVB-VSV nur mit der Einschränkung gewährt, dass er nach dessen (Aufsichts-)Recht ("Non-Admitted-...mehr

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T / 1 Täter-Opfer-Ausgleich [Rdn 3095]

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 2. Anwalt in Doppelfunktionen

Rz. 132 Zahlreiche Anwälte sind zugleich Steuerberater und/oder Wirtschaftsprüfer. Dadurch, dass heute für die freiberufliche Tätigkeit in der Regel ein einheitliches Bedingungswerk (AVB-WSR, AVB-SWR, AVB-RWSt, …) zugrunde gelegt wird, ist gewährleistet, dass der gesetzlich vorgeschriebene Versicherungsschutz für die gesamte Berufstätigkeit eines sog. Mehrfachbänders zur Ver...mehr

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§ 22 Umwelthaftpflicht-Vers... / 4. Abwasseranlagen, Einbringen von Abwässern

Rz. 27 Nach Ziff. 2.4 UHV ist das besondere Abwasserrisiko versicherungstechnisch gedeckt. Der Versicherungsnehmer soll Schutz dafür erhalten, dass er auf Schadensersatz in Anspruch genommen wird, weil er entweder Inhaber einer Abwasseranlage ist oder aber dafür in Haftung genommen wird, dass er Stoffe in ein Gewässer eingebracht oder eingeleitet hat oder derart auf ein Gewä...mehr

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§ 18 Transportversicherung / 3. Haftungsversicherung der Verkehrsträger (Verkehrshaftungsversicherung)

Rz. 11 Von Verkehrshaftungsversicherung spricht man, wenn es um die Versicherung der Haftung der Verkehrsträger und Spediteure geht (Frachtführer, Verfrachter, Lagerhalter). Die Versicherung der Haftung der Frachtführer, Verfrachter, Spediteure und Lagerhalter ist eine Haftpflichtversicherung,[12] auch wenn sie traditionell bei den meisten Versicherern und auch im GDV in der...mehr

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A / 27 Adhäsionsverfahren [Rdn 362]

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (3) Weitere Vermögensnachteile (Ziff. 4.3.2.3)

Rz. 94 Nach Ziff. 4.3.2.3 ersetzt der Versicherer weitere Vermögensnachteile (z.B. entgangenen Gewinn) unter der Voraussetzung, dass die weiterverarbeiteten oder weiterbearbeiteten Erzeugnisse nicht oder nur mit einem Preisnachlass veräußert werden können (wiederum dann nicht, wenn die Kosten im Zusammenhang mit einem Rückruf geltend gemacht werden, vgl. Ziff. 6.2.8). Aus de...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / 4. Prüfung und Beurteilung der Rechtslage

Rz. 31 Hat der Anwalt anhand des aufgeklärten Sachverhalts die Rechtslage geprüft, folgt die Beratung des Mandanten wegen der zur Rechtsverfolgung erforderlichen und zweckmäßigen Schritte. Der Anwalt darf rechtliche Wertungen des Mandanten nicht ungeprüft übernehmen.[110] Nach der Rechtsprechung scheidet insoweit ein Mitverschulden des Mandanten aus.[111] Rechtsprechung und he...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (1) Aus- und Einbaukosten (Ziff. 4.4.2.1)

Rz. 106 Zunächst ergibt sich zwanglos aus dem Wortlaut der Ziff. 4.4.2.1, dass die Kosten für den Austausch des mangelhaften Erzeugnisses gedeckt sind. Der Begriff des "Austauschs" selbst wird in den Bedingungen nicht definiert, aber immerhin umschrieben ("d.h."). Gerade durch die Formulierung "d.h." wird verdeutlicht, dass die dort angeführten Begriffspaare "Ausbauen/Einbau...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / IV. c.i.c.-Haftung (§ 311 Abs. 2 S. 1 BGB)

Rz. 52 Zu den vertraglichen Nebenpflichten vor und bei Abschluss eines Versicherungsvertrages gehört es auch, dass der Versicherer einen Antrag zügig bearbeitet. Bei pflichtwidrig verzögerter Bearbeitung eines Antrages ist der Versicherer zum Schadensersatz verpflichtet.[30] Der Versicherer darf in der Regel die im Antrag vorgesehene Annahmefrist ausschöpfen.[31] Ein Schadens...mehr

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§ 1 Versicherungsvertragsrecht / H. Versicherungswert

Rz. 143 Der Versicherungswert ist die "Soll-Versicherungssumme" und in der Regel identisch mit der möglichen Höchstentschädigung.[156] Nur derjenige Versicherungsnehmer erhält vollen Schadensersatz, der die versicherten Gegenstände voll versichert hat (Vollwertprinzip). Die Versicherungssumme, die der Versicherungsnehmer regelmäßig alleinverantwortlich bestimmt, muss dem tat...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / VI. Auslandsdeckung

Rz. 132 Grund dafür, dass das Modell lediglich im Rahmen eines Klammerzusatzes erwähnt, dass es einer "besonderen Vereinbarung" zur Auslandsdeckung bedarf, soll nach den Erläuterungen zum Modell von 1987[240] die bereits bestehende Praxis sein, in die man nicht habe eingreifen wollen. Dabei ist in erster Linie – neben immer möglichen Individualvereinbarungen – an die "Besond...mehr

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zfs 11/2024, Schaden an ein... / 1 Sachverhalt

[1] Die Klägerin verlangt von dem beklagten Haftpflichtversicherer weiteren Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall, bei dem ein von der Klägerin geleaster und zum Zeitpunkt des Unfalls im Eigentum der Leasinggeberin stehender Pkw einen Totalschaden erlitt. Die volle Haftung der Beklagten für den Unfallschaden steht dem Grunde nach außer Streit. [2] Die Klägerin beauftragte ...mehr

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§ 19 Vertrauensschadenversi... / 3. Betrug und Spionage

Rz. 57 Weitergehenden Schutz vor Schäden, die einem versicherten Unternehmen von Dritten zugefügt werden, bieten die AVB-VSV mit dem Modul Betrug und Spionage (MBS). Wesentliche Änderungen gegenüber der Grunddeckung bestehen darin, dass es diese auf alle Arten des Betrugs ausweitet (§ 1 Nr. 1 MBS) und sogar unmittelbare Schäden des versicherten Unternehmens durch Betrug eine...mehr

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P / 9 Privatklageverfahren [Rdn 2575]

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§ 11 Heilwesenversicherung / e) Neufassung Stand Februar 2014

Rz. 128 Die aktualisierten Musterbedingungen (AHB Stand Februar 2014) des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) beinhalten unter Ziff. 1.1 AHB den Versuch einer Definition des "Schadenereignis": Zitat "Versicherungsschutz besteht im Rahmen des versicherten Risikos für den Fall, dass der Versicherungsnehmer wegen eines während der Wirksamkeit der Vers...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / c) Wirksamkeit des § 4 Abs. 5 MB/KK

Rz. 463 An der Wirksamkeit des § 4 Abs. 5 MB/KK werden keine ernsthaften Zweifel gehegt; die Vorschrift ist weder überraschend noch enthält sie eine unangemessene Benachteiligung des Versicherungsnehmers gem. § 305c BGB bzw. § 307 BGB. Der BGH[304] hat auf die berechtigten Interessen der Versicherer hingewiesen, davor geschützt zu werden, dass über die medizinisch notwendige...mehr

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§ 24 D&O-Versicherung / I. Begriff

Rz. 1 Unternehmensleiter, Vorstände, Aufsichtsräte und Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften haften bekanntlich unbeschränkt und persönlich mit ihrem gesamten privaten Vermögen für schuldhaft begangene Pflichtverletzungen innerhalb ihrer unternehmerischen Tätigkeit auf Schadensersatz. Neben den allgemeinen zivilrechtlichen Anspruchsgrundlagen sind insbesondere gesellscha...mehr

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zfs 11/2024, Zur Haftungsve... / 1 Sachverhalt

I. Die Klägerin nimmt die Beklagten auf Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall in Anspruch, der sich am 13.1.2022 in der … in … ereignet hat. Dort hatte die Zweitbeklagte den von ihr geführten, bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten Pkw Fiat Panda (amtl. Kz.: …) etwa in Höhe der Hausnummer 8 in einer am rechten Fahrbandrand befindlichen Parkbucht geparkt. Der Zeuge … ...mehr

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V / 8 Verfahrensverzögerung, Verzögerungsrüge [Rdn 3418]

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / VIII. Versicherungssumme, Abs. 4 bzw. Nr. 2.3 ARB 2012

Rz. 377 Die in Rechtsschutzversicherungsverträgen vereinbarte Versicherungssumme (Deckungssumme) begrenzt die Leistung des Rechtsschutzversicherers (§ 5 Abs. 4 S. 1 ARB). Die Deckungszusage ist stets auf die Höhe der Versicherungssumme begrenzt.[376] Diese wird in der Praxis sehr unterschiedlich vereinbart. Leistet der Rechtsschutzversicherer aufgrund desselben Rechtsschutzv...mehr

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§ 12 Produkthaftpflichtvers... / (4) Mangelhaftes Gesamtprodukt

Rz. 73 Durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung eines mangelhaften Erzeugnisses des Versicherungsnehmers mit anderen Produkten (Dritter) muss ein mangelhaftes Gesamtprodukt entstanden sein. Ziff. 4.2 regelt die Fälle der Herstellung einer neuen mangelhaften (auch unbeweglichen) Sache (Gesamtprodukt). Das mangelhafte Gesamtprodukt ist das Resultat des Herstellungsproze...mehr

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§ 13 Rechtsschutzversicherung / III. Fahrer-Rechtsschutz, § 22 ARB

Rz. 258 Nach § 22 Abs. 1 S. 1 ARB genießt bei dieser Versicherungsart diejenige Person Versicherungsschutz, die im Versicherungsschein genannt ist, und zwar in ihrer Eigenschaft als Fahrer jedes Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers (Fahrzeug), das weder ihr gehört noch auf sie zugelassen oder auf ihren Namen mit einem Versicherungskennzeichen ...mehr

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§ 10 Haftung und Berufshaft... / I. Übersicht – Gesetzliche Haftpflichtansprüche privatrechtlichen Inhalts

Rz. 3 Der Anwalt haftet nicht nur seinen Mandanten als Vertragspartnern, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch Dritten, die nicht seine Vertragspartner sind (siehe unten Rdn 5). Die Haftung des Rechtsanwalts kann im Wesentlichen auf die folgenden Bestimmungen bzw. Rechtsinstitute gestützt werden, die auf gesetzlichen, vertraglichen oder quasivertraglichen Schuldverhä...mehr

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§ 17 Krankenversicherung / bb) Besondere Problemfälle

Rz. 448 Die Frage, ob eine gemischte Anstalt vorliegt, führt zu vielen Abgrenzungsproblemen. Da die Verweildauer in Kliniken zunehmend kürzer wird und sich häufig eine Verlegung in eine andere Klinik anschließt, treten weitere Fragen auf. Dieses Vorgehen findet sich insbesondere bei größeren und spezialisierten Universitätskliniken, die kurz nachdem die besondere Qualifikati...mehr