Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.5 Missbrauchsregelung nach § 18 Abs. 3 UmwStG

Die Vorschrift des § 18 Abs. 3 UmwStG sieht eine Missbrauchsregelung vor, wonach ein Gewinn aus der Veräußerung/Aufgabe des Betriebs, eines Teilbetriebs bzw. eines Mitunternehmeranteils an dem Betrieb innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft der Gewerbesteuer unterliegt.[1] Nach Rdnr. 18.06 UmwSt-Erlass 2011 erfasst § 18 Abs. 3 Satz 2 UmwStG au...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.1 Pensionsrückstellungen

Eine bei der umzuwandelnden GmbH vorhandene Pensionsrückstellung aus einer Direktzusage zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers wird bei der Umwandlung in ein Personenunternehmen wie folgt behandelt:[1] Nach Rdnr. 06.04 UmwSt-Erlass 2011 werden bei der Umwandlung auf eine Personengesellschaft Pensionsrückstellungen nicht aufgelöst. Das Dienstverhältnis wird fortgesetz...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.2 5.2 Gesellschafterdarlehen bei der Umwandlung

Zwischen der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft und dem ihr Vermögen übernehmenden Alleingesellschafter können vor der Einbringung Forderungen und Verbindlichkeiten (z.B. aus einer Darlehensgewährung) bestanden haben, die bei der Umwandlung im Wege der Konfusion gegeneinander aufgerechnet werden. Sind die Forderung und die korrespondierende Verbindlichkeit mit unterschiedlic...mehr

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Einbringung in eine Persone... / 4.1 Antragsabhängiges Bewertungswahlrecht des § 24 Abs. 2 UmwStG

Sind die Voraussetzungen des § 24 Abs. 1 UmwStG erfüllt, hat die übernehmende Personengesellschaft das eingebrachte Betriebsvermögen in ihrer Bilanz einschließlich der Ergänzungsbilanzen für ihre Gesellschafter grundsätzlich mit dem gemeinen Wert anzusetzen. Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gilt allerdings der Teilwert nach § 6a EStG, wobei ein tatsächlich höhere...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 5.4 Gewinnausschüttungen im Rückwirkungszeitraum

Wird im steuerlichen Rückwirkungszeitraum (d. h. in der Zeit zwischen steuerlichem Übertragungsstichtag und Tag der Eintragung der Umwandlung im Handelsregister) noch eine Gewinnausschüttung für das abgelaufene Wirtschaftsjahr beschlossen und vorgenommen, so stellt sich die Frage, ob diese Gewinnausschüttung ggf. noch der umzuwandelnden Kapitalgesellschaft zugerechnet werden...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 3.3 Ansatz der gemeinen Werte in der steuerlichen Schlussbilanz

Die übertragende GmbH hat auf den steuerlichen Übertragungsstichtag eine steuerliche Schlussbilanz aufzustellen, in der grundsätzlich die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem gemeinen Wert anzusetzen sind[1]. Dazu gehören auch nicht entgeltlich erworbene und selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter. Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gilt § 6a EStG. Für de...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.2 Gewerbesteuerliche Behandlung der Einnahmen

Bei den an der Ermittlung des Übernahmeergebnisses teilnehmenden Anteilseignern unterliegen die Bezüge i. S. des § 7 UmwStG, die nach Anwendung des Teileinkünfteverfahrens bzw. nach Anwendung der Freistellung gem. § 8b Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 KStG verbleiben, grundsätzlich der Gewerbesteuer, da sich die Gewerbesteuerbefreiung nach § 18 Abs. 2 Satz 1 UmwStG nur auf den Übernah...mehr

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Umwandlung einer Kapitalges... / 4.4.4 Übernahmeverluste und Vernichtung von Anschaffungskosten

Wie zuvor dargestellt, ergibt sich bei der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft in ein Personenunternehmen regelmäßig ein Übernahmeverlust, der oftmals gem. § 4 Abs. 6 Satz 4 UmwStG (wegen nicht vorhandener offener Rücklagen i. S. v. § 7 UmwStG) oder nach § 4 Abs. 6 Satz 6 UmwStG (z. B. entgeltlicher Anteilserwerb innerhalb von fünf Jahren vor Umwandlung) nicht berücksichtig...mehr

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Gewerblicher Grundstückshandel / 8 Gewinnermittlung

Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmen-Überschussrechnung Es kommen zweierlei Arten der Gewinnermittlung in Betracht: Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach §§ 4 Abs. 1 und 5 EStG oder Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Unterschied zwischen den beiden Gewinnermittlungsarten ist in erster Linie, dass bei der Einnahmen-Über...mehr

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Rangrücktritt in Handels- u... / 4.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, wenn[1] : der Unternehmer die Verpflichtung zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung hat, diese Leistung vom Gläubiger erzwungen werden kann und sie eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Lediglich die Frage der wirtschaftlichen Belastung im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Rang...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Steuerbilanz

Rn. 265 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Die stl. Bewertung von Rückstellungen mit Ausnahme solcher für Pensionszusagen regelt vorrangig § 6 Abs. 1 Nr. 3a EStG. Die darin enthaltenen Bewertungsanweisungen sind nicht abschließend. Regelungslücken sind über das MGB-Prinzip des § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG durch Anwendung der handelsrechtl. Bewertungsgrundsätze und -vorschriften zu schließe...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / ff. Ergebniswirkungen

Tz. 36 Stand: EL 44 – ET: 06/2021 Wird aufgrund einer Neubewertung der Buchwert erhöht,mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Ausschüttungssperre (§ 253 Abs. 6)

Rn. 680a Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Gesetzgeber hat den Bewertungsgewinn aus dem Übergang auf den Zehnjahresdurchschnittszins mit einer Ausschüttungssperre versehen. Sie verlangt bei Altersversorgungsverpflichtungen für jedes WJ ab 2016 die Ermittlung des Unterschiedsbetrags der Pensionsrückstellung, der sich bei der Verwendung des Zinses aus dem sieben- und zehnjährigen ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Außer- versus innerbilanzielle Korrektur

Rn. 64 Stand: EL 151 – ET: 06/2021 Außer- versus innerbilanzielle Korrektur: Wird eine passvierungsbeschränkte Schuld entgeltlich übertragen, wird mit dem Zurechnungswechsel der Schuld ein Verlust innerhalb der Steuerbilanz realisiert. Die Nichtabziehbarkeit von 14/15 des Verlusts als BA im Wj der Realisation der stillen Lasten wird (wie etwa in den Fällen nicht abziehbarer B...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umfang der Transformation

Rn. 5 Stand: EL 06 – ET: 06/2010 Die Rückstellungskriterien des Art. 20 der 4. EG-R, die weiter gefasst sind als im alten § 152 Abs. 7 AktG 1965, wurden weitgehend in das deutsche HR übertragen. § 249 Abs. 1 enthält einen Katalog von Rückstellungen, der vom materiellen Inhalt her Art. 20 Abs. 1 der 4. EG-R entspricht. Die Konkretisierung durch zusätzliche Merkmale bei den Fra...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Haushaltsnahe Dienstleistun... / 8.2 Sonderregelung bei Eigentumswohnungen

Bei Wohnungseigentümergemeinschaften kommen nach Auffassung der Finanzverwaltung[1] 2 Varianten in Betracht: Variante (Normalfall) Die Aufwendungen für regelmäßig wiederkehrende Dienstleistungen (z. B. Reinigung des Treppenhauses, Hausmeister, Gartenpflege) sind grundsätzlich im Jahr der Vorauszahlung zu berücksichtigen. Einmalige Aufwendungen (z. B. für Handwerkerleistungen) ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2 Allgemeines

Tz. 4 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ergänzend zu der in § 8b Abs 2 KStG selbst geregelten Ausnahme von der StFreiheit von VG, soweit der Anteil in früheren Jahren stwirksam auf den niedrigeren Tw abgeschrieben und die Gewinnminderung nicht durch den Ansatz eines höheren Werts ausgeglichen worden ist bzw stwirksam eine Rücklage übertragen worden ist (s § 8b Abs 2 S 4 und 5 KStG)...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang I. Verbundverfahren / VIII. Scheinehe

Rz. 210 Strittig ist, ob einem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn er die Aufhebung einer Scheinehe beantragt. Zum Teil wird hier von Mutwilligkeit ausgegangen. Nach anderer Auffassung ist grundsätzlich Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen. Nach Auffassung des BGH[65] trifft einen Ehegatten, der rechtsmissbräuchlich die Ehe geschlossen und hierfür ein E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Abgrenzung zu anderen Bilanzposten

Rn. 22 Stand: EL 05 – ET: 03/2010 Von den Rückstellungen zu unterscheiden sind mehrere andere Posten:mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / J. Auflösung von Rückstellungen

Rn. 253 Stand: EL 19 – ET: 05/2014 Für die Beibehaltung einmal gebildeter Rückstellungen gelten folgende Grundsätze: Die Rückstellung muss umgewidmet werden, wenn die Ungewissheit dem Grunde und der Höhe nach wegfällt, so dass nunmehr eine echte Verbindl. vorliegt. Sie muss ferner erfolgswirksam aufgelöst werden, wenn feststeht, dass eine Verpflichtung nicht mehr entstehen ka...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 17. Hausgeld, Vorschüsse auf Kosten

Rz. 190 Über die Entrichtung von Vorschüssen zur Unterhaltung und darauf zu bildende Rücklagen entscheidet die WEG ebenfalls im Beschlusswege. Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang werden daher in der Regel als Beschlusssachen durchgeführt. Der Gegenstandswert bemisst sich hier auch nach § 49 GKG zunächst nach dem Gesamtinteresse, also nach dem Jahreswert der in der ge...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jung, SGB VII § 122 Sachlic... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Von der Verordnungsermächtigung gemäß Abs. 1 Satz 1 ist bisher kein Gebrauch gemacht worden. Somit gilt bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach wie vor der Bundesratsbeschluss v. 21.5.1885 (Bekanntmachung v. 22.5.1885, AN 1885 S. 143), ergänzt durch weitere Beschlüsse (AN 1886 S. 50; 1896 S. 363; 1901 S. 621) sowie insbesondere die Verordnung der Reichsregierung übe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 160 Insolve... / 2.6 Vermögen einer Krankenkasse (Abs. 6)

Rz. 23 Die Norm definiert die dem Insolvenzverfahren zur Verfügung stehende Insolvenzmasse. Zum Vermögen gehören insoweit die Betriebsmittel, die Rücklage und das Verwaltungsvermögen (Satz 1). Die Beitragsforderungen gehören nicht zum Vermögen der Kasse, weil sie dem Gesundheitsfonds als Sondervermögen zufließen (Satz 2). Damit wird § 260 Abs. 2 Satz 3 außer Kraft gesetzt, n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 169 Haftung... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert den Insolvenzfall (Abs. 1) mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Krankenkasse oder der Abweisung der Eröffnung mangels Masse. Beide Ereignisse werden durch einen entsprechenden Gerichtsbeschluss nach der InsO (§§ 27 bis 30) bestimmt. Die nachfolgenden Haftungsregelungen greifen nur bei Eintreten eines dieser beiden T...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Betriebsaufgabe/Betriebsver... / 6 Abgrenzung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns vom laufenden Gewinn

Im Wirtschaftsjahr der Betriebsaufgabe bzw. -veräußerung muss der laufende Gewinn vom Betriebsaufgabe- bzw. -veräußerungsgewinn abgegrenzt werden, da nur letzterer begünstigt besteuert wird. Hierbei kommt es entscheidend darauf an, ob der jeweilige Geschäftsvorfall in wirtschaftlichem Zusammenhang mit der laufenden Geschäftstätigkeit oder der Aufgabe bzw. Veräußerung steht.[...mehr

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FF 05/2021, Spielraum des U... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die Beteiligten streiten um nachehelichen Unterhalt. Der Antragsteller begehrt Abänderung eines seit 2017 bestehenden Unterhaltstitels. [2) Die Beteiligten haben am […] 1974 geheiratet. Seit […] 2007 sind sie geschieden. Bei der Scheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt und der Antragsteller zur Zahlung nachehelichen Unterhalts in Höhe von 874 EUR v...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2.2 Persönliche Steuerbefreiung

Tz. 85 Stand: EL 121 – ET: 04/2021 Die persönliche Steuerbefreiung für Zwecke der Körperschaftsteuer ergibt sich aus § 64 Abs. 1 AO (Anhang 1b) i. V. m. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3). Sie kann von dem Verein X in Anspruch genommen werden, weil er die Voraussetzungen der Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit, §§ 51ff. AO (Anhang 1b), erfüllt. Die Förderung des Sports is...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Drittaufwand allgemein und ... / 3.2.2 Sachbehandlung nach BMF-Schreiben

Mit den aktuellen Verwaltungsanweisungen[1] hat sich das BMF im Kern der Auffassung des BFH angeschlossen. Geregelt werden zudem einige vom BFH nicht angesprochene Zweifelsfragen, teilweise zugunsten der Steuerpflichtigen. Angreifbar erscheint allerdings die verlangte "Nachversteuerung" von Abschreibungen, soweit diese die lineare AfA für Gebäude des Privatvermögens, im Rege...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 12 ... / 3.3.1 Rechtsfolge auf der Ebene der Körperschaft

Rz. 145 Rechtsfolge der Anwendung des Abs. 2 ist, dass die übergehenden Wirtschaftsgüter mit dem Buchwert anzusetzen sind, also kein Gewinn realisiert wird. Dies betrifft nur diejenigen Wirtschaftsgüter, für die die Bundesrepublik ein Besteuerungsrecht hat (inl. Betriebsstätte). Wie diese Wirtschaftsgüter nach ausl. Recht angesetzt werden, ist ohne Bedeutung. Das Gesetz mach...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.3 Entgeltlichkeit der Veräußerung

Rz. 124 Der Begriff "Veräußerung" i. S. d. § 17 EStG setzt notwendig Entgeltlichkeit voraus; unentgeltliche Vorgänge fallen grundsätzlich nicht unter § 17 EStG. [1] Dies ergibt sich aus dem Gesetz, da § 17 Abs. 2 EStG vom "Veräußerungsgewinn" und "Veräußerungspreis" spricht, also ersichtlich entgeltliche Vorgänge im Auge hat.[2] Außerdem enthält § 17 Abs. 1 S. 4 EStG eine bes...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 3.2.4.3.2 Gesellschaftereinlagen (Nr. 1)

Rz. 208 Nach § 17 Abs. 2a S. 3 Nr. 1 EStG gehören insbesondere offene und verdeckte Einlagen zu den nachträglichen Anschaffungskosten i. S. d. § 17 Abs. 2a S. 2 EStG. Es handelt sich um eine klarstellende Regelung, da offene und verdeckte Einlagen seit jeher – auch auf Basis der BFH-Rspr.[1] – zu nachträglichen Anschaffungskosten führen.[2] Von einer Einlage ist auszugehen, ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.2 Übertragung des rechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentums

Rz. 113 Der Tatbestand des § 17 EStG erfordert also eine Übertragung des wirtschaftlichen und/oder rechtlichen Eigentums. Der Übergang des rechtlichen Eigentums erfolgt, wenn eine zivilrechtlich wirksame Eigentumsübertragung vorliegt. Rz. 113a Das wirtschaftliche Eigentum geht über, wenn zwar das rechtliche Eigentum bei dem Veräußerer verbleibt, der Erwerber jedoch aufgrund e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 4.1.3 Herabsetzung des Nennkapitals

Rz. 345 Ebenfalls unter § 17 EStG fallen die Herabsetzung des Nennkapitals (§ 58 GmbHG) und Rückzahlung des herabgesetzten Vermögens an den Anteilsinhaber.[1] Der Vorgang wird wie eine fiktive Veräußerung behandelt. Zu diesem Zweck ist der Herabsetzungsbetrag (der "Veräußerungspreis") mit den Anschaffungskosten zu vergleichen. Das bedeutet, dass der Betrag der Kapitalherabse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 17... / 2.4.1.4.4 Eigene Anteile, Liquidation, Einziehung, Sonstiges

Rz. 142 Eine Veräußerung liegt ebenfalls vor, wenn die Anteile des Stpfl. von der Kapitalgesellschaft als eigene Anteile erworben werden.[1] Dies gilt für die Anwendung des § 17 EStG auch dann, wenn die Kapitalgesellschaft die Anteile zum Zweck der Einziehung erwirbt oder die Anteile eingezogen werden, ohne dass die Kapitalgesellschaft sie vorher erworben hat, z. B. bei der E...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, Berli... / 3.2 Vorliegen eines positiven Ergebnisses aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Satz 2 Nr. 2)

Rn 8 Weitere Voraussetzung ist nach Nr. 2 das Vorliegen eines positiven Ergebnisses aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in dem letzten, vor dem 1. Januar 2020 abgeschlossenen Geschäftsjahr. Damit sollen diejenigen Gesellschaften aus dem Anwendungsbereich herausgenommen werden, die bereits vor der COVID-19-Pandemie wirtschaftliche Schwierigkeiten hatten. Ob der Tatbestand...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 2. Rechtsfolge (Satz 1)

"... ist bis zum Ablauf von zehn Jahren nach Ende des Jahres, in dem ihre unbeschränkte Steuerpflicht geendet hat, ..." Rz. 71 [Autor/Stand] Fristberechnung. Das Ende der unbeschränkten Steuerpflicht nach § 1 Abs. 1 Satz 1 EStG (Wegzug) determiniert neben dem retrospektiven Zehnjahreszeitraum des Tatbestands einen prospektiven Zeitraum auf der Rechtsfolgenseite. Für die Dauer...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 16 ... / 2 Notwendigkeit und Bemessung der Ausgleichszahlungen

Rz. 8 Eine handelsrechtliche Regelung zu den Ausgleichszahlungen ist nur in § 304 AktG enthalten. Diese Regelung gilt unmittelbar nur, wenn die Organgesellschaft eine AG, KGaA oder SE ist.[1] Nach § 304 Abs. 1 AktG muss ein Ergebnisabführungsvertrag für die außenstehenden Gesellschafter der abhängigen Gesellschaft eine Ausgleichszahlung vorsehen. Das gilt auch für ein auslän...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.4.1 Organschaftlich begründete Mehr- und Minderabführungen

Rz. 166 Das dem Organträger zuzurechnende Einkommen der Organgesellschaft weicht in der Regel von der durch die Gewinnabführung oder die Verlustübernahme eingetretenen Vermögensmehrung oder Vermögensminderung in der Steuerbilanz des Organträgers ab, sodass sich sog. Mehr- bzw. Minderabführungen ergeben. Um eine spätere Doppel- bzw. Nichterfassung des infolge der Einkommenszu...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.7 Heilungsmöglichkeiten

Rz. 193 Einer tatsächlichen Durchführung des Gewinnabführungsvertrags und damit der Organschaft steht entgegen, wenn infolge von fehlerhaften Handelsbilanzen ein Gewinn abgeführt wird, der entweder die Höchstgrenze des § 301 AktG überschreitet bzw. unterhalb des korrekten Handelsbilanzgewinns liegt, sodass nicht der ganze Gewinn i. S. d. § 14 Abs. 1 Satz 1 KStG abgeführt wir...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.1.3 Steuerliches Einlagekonto bei Minder- und Mehrabführungen in organschaftlicher Zeit

Rz. 116 Das Gesetz enthält keine Legaldefinition des Begriffs der Mehr- oder Minderabführungen, führt aber in § 14 Abs. 4 Satz 6 KStG aus, dass Mehr- oder Minderabführungen insbesondere vorliegen, wenn der an den Organträger abgeführte Gewinn von dem Steuerbilanzgewinn der Organgesellschaft abweicht und diese Abweichung in organschaftlicher Zeit verursacht ist. Das "Mehr" od...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 2.2.2 Gewinnabführungsvertrag

Rz. 42 Gem. § 14 Abs. 1 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 KStG ist Voraussetzung zur Anerkennung der körperschaftsteuerlichen Organschaft der Abschluss eines Unternehmensvertrags gem. § 291 Abs. 1 AktG zwischen dem Organträger und der Organgesellschaft, durch den sich der Organträger verpflichtet, Gewinne und Verluste (§ 302 AktG) der Organgesellschaft zu übernehmen bzw. auszuglei...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.6 Verunglückte Organschaft

Rz. 187 Liegt mindestens eine Voraussetzung der Organschaft von Beginn des Organschaftsverhältnisses an nicht vor oder entfällt während des Organschaftsverhältnisses eine der Voraussetzungen der Organschaft, weil z. B. die Organgesellschaft entgegen § 301 AktG vorvertragliche offene und versteuerte Rücklagen an den Organträger abführt und somit der Gewinnabführungsvertrag ni...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 4.2 Abgrenzung latenter Steuern im Organkreis

Rz. 218 Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz[1] (BilMoG) ist am 29.5.2009 in Kraft getreten und regelt insbesondere die Bilanzierung von latenten Steuern neu. Gem. §§ 274, 306 HGB sind latente Steuern nach dem Temporary-Konzept (Bilanzposten-Differenzmethode) abzugrenzen. Dies betrifft mittelgroße und große Unternehmen sowie gem. § 264a HGB gleichgestellte Personengesellsch...mehr

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Organschaft im Steuerrecht ... / 3.2.5 Teilwertabschreibung auf die Organbeteiligung

Rz. 182 Eine Teilwertabschreibung ist steuerrechtlich immer dann möglich, wenn der Teilwert unter den Buchwert gesunken ist und eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt.[1] Gem. R 14.7 Abs. 3 KStR 2015 ist eine Teilwertabschreibung im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG auf die Organbeteiligung bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich möglich. Kein...mehr

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Vorräte: Ermittlung der Ans... / 3.6.2 Steuerliche Zulässigkeit

Als steuerliches Verbrauchsfolgeverfahren hat der Gesetzgeber allein das Mengen-Lifo-Verfahren zugelassen.[1] Das Wahlrecht zur Anwendung der Lifo-Methode kann in der Steuerbilanz unabhängig von der handelsrechtlich gewählten Methode ausgeübt werden. Die (Einzel-) Bewertung nach einer (glaubhaft gemachten) tatsächlichen Verbrauchsfolge bleibt dem Steuerpflichtigen unbenommen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.3 Kapitalertragsteuerpflicht für Gewinne wirtschaftlicher Geschäftsbetriebe, die nicht den Rücklagen zugeführt werden (§ 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 4 EStG)

Tz. 44 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG gilt erstmals für Gewinne des VZ 2001, bei vom Kj abw Wj erstmals für Gewinne des VZ 2002. Dieser Besteuerungstatbestand betrifft nicht den Rücklagen zugeführte Gewinne der von stfreien Kö unterhaltenen wG (§ 20 Abs 1 Nr 10b S 4 EStG). Er kommt damit auch für die Gewinne der wG der...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Abschreibungen; Vorbesitzzeiten usw

Tz. 70 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Gem § 12 Abs 3 iVm § 4 Abs 2 UmwStG tritt die übernehmende Kö in die stliche Rechtsstellung der übertragenden Kö ein, insbes bezüglich der Bewertung der übernommenen WG, der Abschr, der den stlichen Gewinn mindernden Rücklagen und der Dauer der Zugehörigkeit eines WG zum BV. Die Ausführungen zu § 4 Abs 2 und 3 UmwStG (s § 4 UmwStG Tz 18ff) g...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 4. Untergliederungen in der Bilanz oder im Anhang

Tz. 119 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 Weitere der Geschäftstätigkeit des Unternehmens entsprechende und angemessene Untergliederungen von Posten sind in der Bilanz oder im Anhang vorzunehmen (IAS 1.77). Der durch die Untergliederungen gegebene Detaillierungsgrad richtet sich nach den Anforderungen anderer Standards und nach der Größe, Art und Beschaffenheit der einbezogenen Betr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5 Sinngemäße Anwendung des § 6 UmwStG auf einen Übernahmefolgegewinn (§ 12 Abs 4)

Tz. 81 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Auch bei Verschmelzung von Kö kann sich der Gewinn der übernehmenden Kö dadurch erhöhen, dass der Vermögensübergang zum Erlöschen von Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen der übertragenden und der übernehmenden Kö führt. Gewinnauswirkungen ergeben sich nur dann, wenn die übertragende Kö und die übernehmende Kö wechselseitige Forderunge...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Ansatz und Bewertung in den Folgebilanzen

Tz. 17 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Dass die übernehmende Kö wegen der ausdrücklichen Regelung in § 12 Abs 1 UmwStG auch dann an einen unterhalb des gW liegenden Wertansatz für die übergegangenen WG in der stlichen Schluss-Bil der übertragenden Kö gebunden ist, wenn sie gem § 24 UmwG in ihrer hr-lichen Übernahme-Bil die höheren AK bzw HK der Rechtsvorgängerin ansetzt (s Tz 8),...mehr