Fachbeiträge & Kommentare zu Rücklage

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4 Zulässige Vermögenshöhe bei Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen (§ 5 Abs 1 Nr 3 Buchst d KStG)

Tz. 70 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst d KStG macht die (volle) StFreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen davon abhängig, dass das Kassenvermögen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Tz. 71 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die StFreiheit soll danach bei Kassen, die in der Rechtsform des VVAG betrieben werden, nur gewährt werden, wenn das Vermögen der Ka...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 23 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 1 S 2 UmwStG gilt § 4 Abs 1 S 2 und 3 UmwStG entspr. Nach § 4 Abs 1 S 2 UmwStG sind bei dem übernehmenden Rechtsträger dessen Anteile an der übertragenen Kö zum stlichen Übertragungsstichtag mind mit dem Bw, erhöht um in früheren Jahren st-wirksam vorgenommene (und nicht zwischenzeitlich st-wirksam rückgängig gemachte) Abschr s...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Ermittlung des Anteilswerts

Rz. 1727 [Autor/Stand] Nach § 97 Abs. 1b Satz 1 BewG bestimmt sich der gemeine Wert des Anteils an einer Kapitalgesellschaft "nach dem Verhältnis des Anteils am Nennkapital (Grund- oder Stammkapital) der Gesellschaft zum gemeinen Wert des Betriebsvermögens der Kapitalgesellschaft im Bewertungsstichtag." Der so ermittelte Beteiligungswert wird dem Umstand gerecht, dass sich d...mehr

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ZErb 03/2021, Der Familienp... / aa) Entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung

Die grundsätzliche steuerliche Anerkennung von Veräußerungsvorgängen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft, selbst bei 100 % Beteiligung des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, erlaubt insbesondere einen Verkauf von Immobilien an die Gesellschaft auf der Basis des aktuellen Verkehrswertes zur Schaffung einer neuen AfA-Bemessungsgrundlage.[36] Praxis-Beispiel Vor dies...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines zu verschmelzungsbedingten Gewinnauswirkungen

Tz. 37 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Eine Verschmelzung kann auf der Ebene einer übernehmenden Kö unterschiedliche Gewinn-/Verlustwirkungen haben:mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Partielle Steuerpflicht für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 5 Abs 1 Nr 7 S 2 KStG)

Tz. 12 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Die politischen Parteien sind mit den Eink eines wG partiell stpfl. Zum Begriff des wG s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 13 mwHinw, zur Abgrenzung zur Vermögensverwaltung s § 5 Abs 1 Nr 5 KStG Tz 14 mwHinw. Als wG kommen insbes die Tätigkeiten in Betracht, deren Einnahmen in § 24 Abs 4 Nr 7 PartG genannt sind: "Veranstaltungen", Vertrieb von Druckschri...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Vorabzurechnung der Kapitalkonten aus der Gesamthandsbilanz (Abs. 1a Nr. 1 Buchst. a)

a) Vorbemerkung Rz. 1516 [Autor/Stand] Dem jeweiligen Gesellschafter vorab zuzurechnen sind lediglich dessen Kapitalkonto oder -konten in der Gesamthandsbilanz der Gesellschaft. Außen vor bleibt daher das (positive oder negative) Kapitalkonto des jeweiligen Gesellschafters aus der für ihn geführten Sonderbilanz. Hat etwa der betreffende Gesellschafter der Personengesellschaft...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Auszuweisende Posten

Tz. 110 Stand: EL 43 – ET: 03/2021 In IAS 1.54 werden die in der Bilanz aufzunehmenden Posten dargestellt (bezüglich weiterer Aufgliederungsmöglichkeiten bzw. -pflichten nach IAS 1.55f. vgl. Tz. 88). Diese Posten sind, soweit einschlägig, unabhängig davon, nach welcher Gliederungsart die Bilanz aufgestellt wird (vgl. Tz. 89ff.), in der Bilanz zu zeigen, soweit sie nicht unwes...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften (Abs. 1 Satz 1 Nr. 2)

Schrifttum: Beck’sches Handbuch der Genossenschaft, München 2009; Beuthien/Dierkes/Wehrheim, Die Genossenschaft, 2008; Helios/Strieder, Genossenschaftsrecht – Wiederbelebung einer guten Idee, DB 2005, 2794; Stracke, Besteuerung der Genossenschaften in der Europäischen Union, Diss.1996/1997; Habersack/Verse, Europäisches Gesellschaftsrecht, 5. Aufl. 2019, S. 608 ff. Rz. 371 [Au...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6 Vermögensübergang von einer Kapitalgesellschaft auf eine Körperschaft, deren Leistungen bei den Empfängern nicht zu den Einnahmen iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG gehören (Abs 5)

Tz. 85 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 12 Abs 5 S 1 UmwStG gilt bei einem Vermögensübergang von einer Kö in den nicht stpfl oder st-befreiten Bereich der übernehmenden Kö das in der St-Bil (der übertragenden Kö) ausgewiesene EK abz des Bestands des stlichen Einlagekontos nach Anwendung des § 29 Abs 1 KStG als Bezug (der übernehmenden Kö) iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG. § 12 Abs ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.4 Keine "Vermischung" des Steuerrechts der gemeinnützigen Vereine und der Berufsverbände

Tz. 24 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das StR der gemeinnützigen Kö und der Berufsverbände wird in der Praxis oftmals miteinander "vermischt". Bei der Anwendung des "Gemeinnützigkeitsrechts" auf Berufsverbände ergeben sich nachstehende Konsequenzen: In der Satzung eines Berufsverbands steht: "Der Verein fördert die Interessen der Mitglieder. Er ist gemeinnützig." Die Zwecke des B...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.5 Ablauf im normalen Geschäft: Finanzierungsprüfung einmal im Jahr durchführen

Die "goldene Finanzierungsregel" ist relativ einfach: 50 % Eigen- zu 50 % Fremdkapital. Dieser Traum aller kreditvergebenden Banker wird in der Regel kaum eingehalten. Die Eigenkapitalquote von gut finanzierten deutschen Unternehmen liegt bei ca. 30 %. Erschreckend aber ist, dass es eine recht erkleckliche Anzahl von Unternehmen in Deutschland gibt, deren Eigenkapitalquote n...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 1.7.3 Überschuldung

Überschuldung liegt vor, wenn das Vermögen des Schuldners die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung des Unternehmens ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich. Der Prognosezeitraum für Überschuldung beträgt 12 Monate (§ 19 Abs. 2 S. 1 InsO). Eine Unterbilanz liegt vor, wenn nach Verrechnung mit den offenen Rücklagen in der Bilanz...mehr

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GmbH: Überschuldung - Anzei... / 3.2.3 Nicht zu berücksichtigen: Eigenkapital und "spezielles" Fremdkapital

Auf der Passivseite des Überschuldungsstatus tauchen nur die Positionen auf, die von der Gesellschaft auch bezahlt werden müssen. Dazu gehört nicht das Eigenkapital, da dieses im Insolvenzfall nicht befriedigt wird. Damit verschwinden das Stammkapital, die freien Rücklagen, Gewinnvorträge, der Jahresüberschuss und die Sonderposten aus der Bilanz. Zu beachten ist auch Folgende...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.2.1 Ausgangsfall

In der Praxis wird versucht, die guten Ansätze der Auslagerungsmodelle Unterstützungskasse und Pensionsfonds zu einem Kombinationsmodell zu verbinden. Dieses Modell wird nachfolgend im Hinblick auf die Auslagerung der Direktzusage eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers untersucht. Grundfall A ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer der B-GmbH. Diese ha...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 4 Rechtslage ab 2021

Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 sind 2 Grenzen maßgeblich. Ohne Probleme bleibt es, wenn die vereinbarte Miete für die zu Wohnzwecken genutzte Wohnung mindestens 66 % der ortsüblichen Marktmiete beträgt. In diesem Fall können die gesamten Werbungskosten für die Wohnung ungekürzt geltend gemacht werden. Weniger als 50 % Beträgt die vereinbarte Miete weniger als 50 % der ortsüb...mehr

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Die verbilligte Vermietung ... / 3 Rechtslage bis 2020

Aufgrund der Änderung des § 21 Abs. 2 EStG im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 galt seit dem 1.1.2012 folgende Regelungen: Bisherige Grenze Beträgt die Miete bei einer dauerhaften Vermietung einer Wohnung mindestens 66 % der ortsüblichen Miete, gilt die Vermietung als vollentgeltlich. Die Werbungskosten können in voller Höhe abgezogen werden. Verlangt der Vermieter ...mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage ZVE / 18.7 Zeile 62

Die Zeile haben nur rechtsfähige Pensions-, Sterbe-, Kranken- und Unterstützungskassen auszufüllen. Sie dient zur Aufnahme des zu versteuernden Einkommens bei einer Überdotierung der Kasse nach § 6 KStG. Eine Kasse ist überdotiert, soweit ihr Vermögen höher ist als die Verlustrücklage bzw. der dieser Rücklage entsprechende Betrag. Das Einkommen der Kasse ist steuerpflichtig, ...mehr

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ZErb 02/2021, Der Familienp... / b) Ertragsteuerrechtliche Aspekte bei der Rechtsform der gewerblich geprägten GmbH & Co. KG

Eine GmbH & Co. KG, bei der ausschließlich die Komplementär-GmbH zur Geschäftsführung befugt ist, gilt ertragsteuerlich stets in vollem Umfang als Gewerbebetrieb (sog. "gewerbliche Prägung", § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG), auch wenn sie ausschließlich eine rein vermögensverwaltende Tätigkeit ausübt.[19] Die gewerblich geprägte GmbH & Co. KG ist für einkommensteuerliche Zwecke zwar ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage

Rn. 8 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Für Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage (zur Zulässigkeit vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 8ff.) gilt wie bei der Entnahme aus der Kap.-Rücklage die gesonderte Ausweispflicht, wenn die Entnahme zum Ausgleich eines Verlusts verwendet wird (vgl. § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 lit. a) AktG). Dienen die Entnahmen dagegen einer Kap.-Erhöhung aus Ges...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einstellungen in die Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rn. 16 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Pflicht zur Einstellung in eine Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN ergibt sich aus § 272 Abs. 4 Satz 1–3. Die Rücklage kann aus dem Jahresüberschuss oder aus anderen frei verfügbaren Gewinnrücklagen (vgl. § 272 Abs. 4 Satz 3) gebildet werden. Dabei wird eine direkte Umbuchung von frei verfügbaren G...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Keine Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage (§ 324 Abs. 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 324 Abs. 1 AktG wird die in § 150 AktG enthaltene Verpflichtung der AG (KGaA bzw. SE) zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage (vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 1ff.) für die eingegliederte Gesellschaft aufgehoben. Damit finden weder die Vorschriften über die Bildung und Dotierung (vgl. § 150 Abs. 1f. AktG) noch über die Verwendung bei ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Einstellungen in die gesetzliche Rücklage

Rn. 15 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 In erster Linie sind Beträge aus dem Jahresüberschuss gemäß § 150 Abs. 2 AktG einzustellen (zum Begriff sowie zur Höhe der gesetzlichen Rücklage vgl. HdR-E, AktG §§ 58, 150 AktG, Rn. 3ff.). Darüber hinaus können auch bei einer vereinfachten Kap.-Herabsetzung i. S. d. § 231 Satz 1 AktG Beträge in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden. In...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 300 Gesetzliche Rücklage

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 300 AktG regelt für den sog. Vertragskonzern die Dotierung der gesetzlichen Rücklage in Abänderung von § 150 Abs. 2 AktG bei UN-Verträgen (GAV, Teil-GAV, BHV) von AG, KGaA und SE. Zweck der Vorschrift ist es, bilanziell eine Aushöhlung betreffender Gesellschaft zu verhindern. Bestünde diese Sondervorschrift nicht, würde infolge ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der Rechnungslegung – Einzelabschluss, AktG § 324 Gesetzliche Rücklage, Gewinnabführung, Verlustübernahme

A. Einführung Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 324 AktG behandelt den Fall einer eingegliederten Gesellschaft und hat zum Hintergrund, dass die eingegliederte Gesellschaft nach § 319 AktG den Status einer rechtlich selbständigen Betriebsabteilung besitzt (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 324 AktG, Rn. 1). Die Hauptgesellschaft darf hiernach über das Vermögen der eingegliede...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Entnahmen aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten Unternehmen

Rn. 9 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Voraussetzungen für die Entnahme aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN regelt § 272 Abs. 4 Satz 4. Eine solche Entnahme ist möglich bei Ausgabe, Veräußerung oder Einziehung der Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN oder bei Ansatz eines niedrigeren Betrags gemäß § 253 A...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Entnahmen aus satzungsmäßigen Rücklagen

Rn. 10 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Für die Entnahme aus satzungsmäßigen Rücklagen sind die entsprechenden Vorschriften der Satzung maßgeblich. Satzungsmäßige Rücklagen entstehen nur dann, wenn die Satzung solche "Pflichtrücklagen" (Hüffer-AktG (2020), § 158, Rn. 4) ausdrücklich vorschreibt. Rücklagen, die aufgrund einer Ermächtigung in der Satzung gebildet werden können, gehör...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Entnahme aus den Rücklagen (§ 301 Satz 2 AktG)

Rn. 9 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 301 Satz 2 AktG lässt während der Laufzeit des Vertrags in andere Gewinnrücklagen eingestellte Beträge zur Entnahme und Gewinnabführung zu. Bezugspunkt sind hier die gemäß § 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. d) AktG ausgewiesenen Beträge (vgl. HdR-E, AktG § 158, Rn. 13ff.). Diese erhöhen zwar nicht den jeweiligen Jahresüberschuss, zumal sie gemäß...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Einstellungen in satzungsmäßige Rücklagen

Rn. 17 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die Satzung kann die Bildung einer besonderen Rücklage vorschreiben, deren Dotierung auf Grundlage des § 58 Abs. 4 AktG vom Jahresüberschuss zu erfolgen hat (vgl. zur Zulässigkeit solcher Bestimmungen Müller, WPg 1969, S. 245). Die einzustellenden Beträge sind hier auszuweisen. Sofern eine Einstellung in satzungsmäßige Rücklagen erst aufgrund...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Zuweisung bei Gewinnabführungsverträgen (§ 300 Nr. 1 AktG)

Rn. 2 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 In § 300 Nr. 1 AktG wird die Existenz eines GAV i. S. d. § 291 Abs. 1 Satz 1 (2. Fall) AktG vorausgesetzt. Danach muss betreffende AG, KGaA bzw. SE verpflichtet sein, ihren gesamten Gewinn abzuführen. Miteinbezogen ist auch ein Geschäftsführungsvertrag nach § 291 Abs. 1 Satz 2 AktG, wonach die Gesellschaft verpflichtet ist, ihre gesamte geschä...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Ausweis der Kapitalrücklage (§ 152 Abs. 2 AktG)

Rn. 9 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 § 152 Abs. 2 AktG schreibt die gesonderte Angabe von Veränderungen der Kap.-Rücklage, also der Beträge, die während des GJ eingestellt und für das GJ entnommen wurden, wahlweise in Bilanz oder Anhang vor. Mit dieser Vorschrift sowie mit der entsprechenden Regelung für die GuV in § 158 Abs. 1 AktG soll die Bewegung der Kap.-Rücklagen lückenlos ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einstellung in die Kapitalrücklage nach den Vorschriften über die vereinfachte Kapitalherabsetzung

Rn. 23 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Einstellungen in die Kap.-Rücklage sind nicht in die GuV-Ergänzungsrechnung des § 158 Abs. 1 Satz 1 AktG einzubeziehen, da diese gemäß § 272 Abs. 2 grds. erfolgsneutral vorzunehmen sind (vgl. Beck Bil-Komm. (2020), § 275 HGB, Rn. 311; Hüffer-AktG (2020), § 240, Rn. 4). Jedoch kommen für die GuV-Ergänzungsrechnung erfolgswirksame Einstellungen...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Einstellung in die Gewinnrücklagen (§ 173 Abs. 2 Satz 2 AktG)

Rn. 14 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 173 Abs. 2 Satz 2 AktG bindet die HV hinsichtlich der Einstellung von Beträgen in Gewinnrücklagen an die Gesetzes- und Satzungsbestimmungen (vgl. AktG-GroßKomm. (2006), § 173, Rn. 14). Demgemäß handelt es sich i. d. S. konkret um die Einstellung in die gesetzliche Rücklage (vgl. § 150 Abs. 2 AktG), die Einstellung in die Rücklage für Anteil...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Entnahmen aus Gewinnrücklagen (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AktG)

Rn. 7 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Der Ausweis von Entnahmen aus den Gewinnrücklagen wird im Gesetz unterteilt in Entnahmen aus der gesetzlichen Rücklage, aus der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN, aus satzungsmäßigen Rücklagen und aus anderen Gewinnrücklagen. Eine Saldierung von Entnahmen aus und Einstellungen in die Gewinnrücklagen im...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Entnahmen aus der Kapitalrücklage (§ 158 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AktG)

Rn. 5 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Entnahmen aus einer nach § 272 Abs. 2 Nr. 1–3 oder den §§ 231f. AktG gebildeten Kap.-Rücklage sind nur unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen gestattet (vgl. §§ 150 Abs. 3f., 229 Abs. 2 AktG sowie HdR-E, AktG §§ 58, 150, Rn. 10f.). Mit Ausnahme des § 150 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AktG dienen die Entnahmen sämtlichst zur Abdeckung von Verluste...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 300 AktG regelt für den sog. Vertragskonzern die Dotierung der gesetzlichen Rücklage in Abänderung von § 150 Abs. 2 AktG bei UN-Verträgen (GAV, Teil-GAV, BHV) von AG, KGaA und SE. Zweck der Vorschrift ist es, bilanziell eine Aushöhlung betreffender Gesellschaft zu verhindern. Bestünde diese Sondervorschrift nicht, würde infolge der Anknüpfun...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Darstellung

Rn. 15 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 § 152 Abs. 2f. AktG ermöglichen die Darstellung entweder in der Bilanz oder im Anhang. Zur Entlastung und besseren Übersichtlichkeit der Bilanz empfiehlt es sich jedoch, die Angaben im Anhang zu machen, da dann ebenfalls ein doppelter Ausweis hinsichtlich der GuV entfällt, weil die Angaben nach § 158 AktG wahlweise auch im Anhang gemacht werd...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Zuweisung bei Teilgewinnabführungsverträgen (§ 300 Nr. 2 AktG)

Rn. 7 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Gemäß § 300 Nr. 2 AktG ist bei Teil-GAV i. S. d. § 292 Abs. 1 Nr. 2 AktG aus dem fiktiven Jahresüberschuss die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage zu berechnen. Ein Teil-GAV ist dabei ein Vertrag, bei dem sich eine AG, KGaA bzw. SE verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns oder den Gewinn einzelner Betriebe ganz oder z. T. an einen anderen abzufü...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Höchstbetrag der Gewinnabführung (§ 301 Satz 1 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ausgangsgröße für Berechnung des Höchstbetrags der Gewinnabführung ist gemäß § 301 Satz 1 AktG der Jahresüberschuss, wie er sich bei fiktiver Betrachtung ohne Gewinnabführungsverpflichtung ergeben würde (vgl. so auch Hüffer-AktG (2020), § 301, Rn. 1); auszugehen ist dabei von dem im GuV-Gliederungsschema gemäß § 275 Abs. 2 Nr. 17 bzw. Abs. 3 N...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Zuweisung bei Beherrschungsverträgen (§ 300 Nr. 3 AktG)

Rn. 8 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 300 Nr. 3 AktG erfasst drei Fälle von BHV: den sog. Organschaftsvertrag (GAV und BHV, wobei es zwischenzeitlich – anders als bei der umsatzsteuerlichen Organschaft (vgl. § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 1 UStG) – in körperschaft- (vgl. §§ 14, 17 KStG) wie gewerbesteuerlicher (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 GewStG) Hinsicht einer organisatorischen Eingliederung...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / C. Gewinnabführungspflichten (§ 324 Abs. 2 AktG)

Rn. 4 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Durch die Eingliederung einer AG, KGaA oder SE in eine Hauptgesellschaft wird nicht automatisch eine Pflicht zur (Teil-)Gewinnabführung begründet. Gleichwohl kann die Hauptgesellschaft durch ihr umfassendes Weisungsrecht nach § 323 Abs. 1 Satz 1 AktG den Gewinn ganz oder teilweise an sich ziehen (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 324 AktG, Rn....mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Ausweis der Gewinnrücklage (§ 152 Abs. 3 AktG)

Rn. 12 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Gewinnrücklagen sind gemäß § 272 Abs. 3 aus dem Ergebnis zu bilden, sie stellen folglich einbehaltenen Gewinn dar (vgl. Hüffer-AktG (2018), § 152 AktG, Rn. 7). In analoger Anwendung zur Regelung bei der Kap.-Rücklage schreibt auch § 152 Abs. 3 AktG die gesonderte Darstellung der Veränderung der Gewinnrücklagen – wahlweise in Bilanz oder Anhan...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 § 324 AktG behandelt den Fall einer eingegliederten Gesellschaft und hat zum Hintergrund, dass die eingegliederte Gesellschaft nach § 319 AktG den Status einer rechtlich selbständigen Betriebsabteilung besitzt (vgl. Emmerich/Habersack (2020), § 324 AktG, Rn. 1). Die Hauptgesellschaft darf hiernach über das Vermögen der eingegliederten Gesellsc...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Zusätzlicher Aufwand infolge des Beschlusses (Nr. 5)

Rn. 16 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Ein zusätzlicher Aufwand i. S. d. § 174 Abs. 2 Nr. 5 AktG aufgrund des Gewinnverwendungsbeschlusses der HV kann dann entstehen, sofern die HV vom Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands abweicht (vgl. Beck AktG-Komm. (2019), § 174, Rn. 18; Hüffer-AktG (2020), Rn. 6). Bei Annahme des Vorschlags des Vorstands ist der entstehende Aufwand bereit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Einstellungen in andere Gewinnrücklagen

Rn. 18 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Es handelt sich hierbei um Einstellungen in andere Gewinnrücklagen, die aufgrund der Regelungen in § 58 Abs. 1, 2 und 2a AktG vorgenommen werden. Im Übrigen gelten die Ausführungen zur Einstellung in satzungsmäßige Rücklagen (vgl. HdR-E, AktG § 158, Rn. 17) analog.mehr

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Leitfaden 2020 - Anlage FE-K 4 / 3.2 Zeile 12

In dieser Zeile sind die Gewinnausschüttungen einzutragen, die die Personengesellschaft direkt von der ausschüttenden Körperschaft bezogen hat und enthält auch die Ausschüttungen einer im Sonderbetriebsvermögen gehaltenen Beteiligung, die an der gleichen Körperschaft besteht. Zu erfassen sind auch fiktive Ausschüttungen in Höhe der offenen Rücklagen bei der Umwandlung einer K...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Zuständigkeit der Hauptversammlung (Satz 1)

Rn. 2 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Die HV ist nach § 174 Abs. 1 Satz 1 AktG zuständig für die Beschlussfassung über den Bilanzgewinn. Er ergibt sich gemäß § 158 Abs. 1 AktG aus dem Jahresergebnis (Jahresüberschuss/-fehlbetrag) unter Berücksichtigung von VJ-Ergebnissen sowie etwaigen Einstellungen in bzw. Entnahmen aus Rücklagen (vgl. HdR-E, AktG § 158, Rn. 1ff.). Hier ergibt si...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Feststellung durch Billigung des Aufsichtsrats

Rn. 2 Stand: EL 31 – ET: 01/2021 Im Normalfall erfolgt die Feststellung durch Vorstand und AR (vgl. § 172 Satz 1 (1. Halbsatz) AktG), und zwar, indem der AR den vom Vorstand aufgestellten JA billigt. Die Feststellung des JA macht den JA zu einem endgültigen (vgl. AktG-GroßKomm. (2006), § 172, Rn. 8; Hüffer-AktG (2020), § 172, Rn. 2). Zu unterscheiden ist die Feststellung von ...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Verlängerung der Fristen bei Rücklagen zur Ersatzbeschaffung

Kommentar Das BMF hat verfügt, dass die Reinvestitionsfristen zu einer Rücklage für Ersatzbeschaffung (RfE) vorübergehend verlängert werden. Fristen für die Ersatzbeschaffung In der Praxis treten gelegentlich Fälle auf, in denen es z. B. durch höhere Gewalt oder um einen behördlichen Eingriff zu vermeiden zu einer Realisierung von stillen Reserven kommt. In diesen Fällen lässt...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Eröffnungsbilanz / 4 Überführung kameraler Haushaltspositionen

Manche kameralen Haushaltspositionen, z. B. Altfehlbeträge und die allgemeinen Rücklagen, finden sich in die doppische Eröffnungsbilanz ganz anders wieder. D. h., einige kamerale Haushaltspositionen können in der doppischen (Eröffnungs-)Bilanz nicht mehr in der ursprünglichen Form dargestellt werden. Zu diesen kameralen Haushaltspositionen gehören insbesondere: Altfehlbeträge:...mehr