Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 11/2021, Kein Vergütung... / III. Ausschluss des Vergütungsanspruchs

Das LSG führt aus, dass der Vergütungsanspruch gänzlich ausgeschlossen ist, wenn entgegen des das Kostenrecht beherrschenden Grundsatzes von Treu und Glauben gänzlich unnötige Kosten verursacht werden. So lag der Fall hier: Der Beschwerdeführer hat entgegen dem erklärten Willen seines Mandanten die aus dem Anwaltsvertrag geschuldete Leistung auf adäquate rechtliche Beratung,...mehr

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AGS 11/2021, Verfahrensgebü... / II. Der Umstand, dass die Gläubigerin als Inkassounternehmen selbst Inhaberin der beizutreibenden Forderung ist, schließt den Erstattungsanspruch nicht aus

Bei der Gläubigerin handelt es sich um einen zugelassenen Rechtsdienstleister i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RDG. Dieser ist zur Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO berechtigt. § 4 Abs. 4 RDGEG umfasst den Begriff der Vertretung sowohl im Bereich der Fremd- als auch Eigenvertretung. Der Wortlaut der Vorschrift des § 4 Abs. 4 RDGEG lässt...mehr

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AGS 11/2021, Unrichtige Sac... / III. Bedeutung für die Praxis

Nicht selten wird von AG im Bußgeldverfahren die Beauftragung eines Sachverständigen "angedroht" bzw. unter Hinweis auf die hohen Kosten eines Sachverständigengutachtens und der Anheimgabe der Rücknahme des Einspruches die Beauftragung eines Sachverständigen angekündigt. Dagegen ist grds. nichts einzuwenden (vgl. z.B. LG Berlin RVGreport 2017, 197 = StRR 6/2017, 23 = VRR 1/2...mehr

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AGS 11/2021, Die kostenmäßi... / 2. Berufungsverfahren

Bereits gegen das Grundurteil kann Berufung eingelegt werden, da es in dieser Hinsicht einem Endurteil gleichsteht (§ 304 Abs. 2 ZPO). Im Verhältnis zum erstinstanzlichen Verfahren handelt es sich selbstverständlich um eine eigenständige Angelegenheit (§ 17 Nr. 1 RVG). Auch wenn sowohl zunächst gegen das Grundurteil und später auch gegen das Endurteil Berufung eingelegt wird,...mehr

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AGS 11/2021, Vergütungsrech... / 2. Zahlungsvereinbarung über bestrittene Forderung

Wird ein Einigungsvertrag über eine bestrittene Forderung abgeschlossen und erfolgt ferner noch eine Zahlungsvereinbarung, entsteht die Einigungsgebühr nicht lediglich mit einem Satz von 0,7 nach Nr. 1000 Nr. 2 VV, sondern nach Nr. 1000 Nr. 1 VV mit einem Satz von 1,5. Beispiel 1: Stundungsvereinbarung über bestrittene Forderung Der Schuldner bestreitet die Berechtigung der v...mehr

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AGS 11/2021, In diesem Heft

Im Aufsatzteil findet sich die Fortsetzung des in Heft 10 begonnen Beitrags von Volpert zu den vergütungsrechtlichen Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (S. 481 ff.). Der zweite Teil umfasst insbesondere die Änderungen bei der Einigungsgebühr, das Übergangsrecht, die Kostenerstattung sowi...mehr

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AGS 11/2021, Nachträgliche ... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung der Einzelrichterin des Bay. VGH bedarf einiger Anmerkungen. 1. Zulässigkeit der Beschwerde Dass die Berichterstatterin die Beschwerde gem. § 66 Abs. 2 S. 1 GKG als zulässig angesehen hat, ist Unsinn. Vorliegend handelte es sich nicht um einen Rechtsbehelf betreffend den Gerichtskostenansatz, sondern um eine Beschwerde gegen die Entscheidung des VG im Kostenfe...mehr

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AGS 11/2021, Kein Quotenvor... / III. Anspruchsübergang

Der BGH geht ebenso wie das Berufungsgericht davon aus, dass hier ein Anspruchsübergang nach § 86 Abs. 1 S. 1 RVG stattgefunden habe. a) Die Rechtsschutzversicherung sei eine Schadensversicherung, für die § 86 Abs. 1 S. 1 VVG gelten (BGH NJW 2020, 1585 m.w.N.). Nach dieser Regelung gehe ein dem Versicherungsnehmer gegen einen Dritten zustehender Ersatzanspruch auf den Versich...mehr

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FoVo 11/2021, Kostenfestsetzung in der Zwangsvollstreckung

Die Kosten der Zwangsvollstreckung fallen nach § 788 ZPO, soweit sie notwendig waren (§ 91 ZPO), dem Schuldner zur Last; sie sind zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben. Eines gesonderten Vollstreckungstitels bedarf es insoweit nicht. Das bedeutet allerdings nicht, dass es nicht sinnvoll sein kann, einen solchen Vollstreckungstitel zu erwirk...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 5 Kollegenecke: Zitieren in Rechnungen

Frage: Ich habe für einen Mandanten ein Einspruchsverfahren nach "neuer StBVV" geführt und habe nun eine Frage zur richtigen Zitierung in der Abrechnung. Mir ist klar, dass ich insbesondere § 40 StBVV und Nr. 2300 VV RVG zitieren muss. Ist aber z. B. auch § 2 Abs. 2 RVG (Höhe der Vergütung), § 13 RVG (Wertgebühren) und § 22 RVG (Zusammenrechnung mehrerer Angelegenheiten) zu z...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorar: Besondere Reputation als Gebührenbestimmungsfaktor

Die Steuerberatervergütung richtet sich vorrangig nach der StBVV. Soweit die StBVV für die Gebühren einen Rahmen vorsieht, bestimmt der Steuerberater die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, v. a. des Umfangs und der Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggeber...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.3 Protokollierung im Scheidungsverfahren

Wichtig RVG-Anpassung zum 1.1.2021 Das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 führte u. a. zu einer linearen Erhöhung der Anwaltsgebühren um 10 % und betrifft Wert-, Fest- und Betragsrahmengebühren.[1] Wird eine Scheidungsfolgenvereinbarung im Rahmen des eigentlichen Scheidungsverfahrens vor Gericht abgeschlossen, fällt neben der 1,3 Verfahrensgebühr[2] und der 1,2 Termingebühr[3] ...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6.2 Anwaltskosten

Die Geschäftsgebühr fällt für die gesamte außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts an. Sie entsteht mit der ersten Tätigkeit nach Erhalt des Auftrags, z. B. Entwurf einer Scheidungsfolgenvereinbarung, und bezieht sich auf Besprechungen mit dem Mandanten, u. U. auf erforderliche Gespräche mit der Gegenseite (unter Beachtung des Verbots der Interessenkollision) sowie den gesamt...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 2 Form einer Scheidungsfolgenvereinbarung

Wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung güterrechtliche Fragen regelt, z. B. den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft beenden soll, muss sie notariell beurkundet werden.[1] Gleiches gilt für Vereinbarungen über den Versorgungsausgleich [2] oder wenn das Eigentum an einem Grundstück, z. B. Familienwohnheim, übertragen wird[3] oder bei der Übertragung von GmbH-Gesells...mehr

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Ehescheidung: Scheidungsfol... / 6 Kosten der Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Kosten einer Scheidungsfolgenvereinbarung/eines Ehevertrags richten sich nach dem Vermögen, über das in dem Vertrag Regelungen getroffen werden (Streitwert/Gegenstandswert). Die Rechtsanwalts- und Notarkosten für die Fertigung einer Vereinbarung richten sich nach den jeweiligen Gebührenordnungen (RVG und GNotKG) und sind streitwertabhängig. Je niedriger also das Vermögen...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 4. Versetzung des § 4 Abs. 3 RVG a.F.

Aufgehoben worden ist, wie bereits eingangs erwähnt, die Vorschrift des § 4 Abs. 3 RVG a.F., die sich nunmehr in § 3a Abs. 2 RVG findet (s.o. I.).mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 6. Erfordernis der Kompensation (§ 4a Abs. 2 RVG)

Wird bei einer Geldforderung von höchstens 2.000,00 EUR (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RVG) oder im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG) ein Erfolgshonorar vereinbart, darf für den Fall des Misserfolgs nur dann eine geringere als die gesetzliche Vergütung vereinbart werden, wenn für den Erfolgsfall ein angemessener Zuschlag auf die gesetzliche Vergütung vereinbart wird. Dies ist...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 4. Außergerichtliche Inkassotätigkeit (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 1. Var. RVG)

Darüber hinaus ist nach der Neuregelung ein Erfolgshonorar zulässig, wenn Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit eine außergerichtliche Inkassotätigkeit ist (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 1. Var. RVG). Die Höhe der Forderung spielt hier keine Rolle. Allerdings ist eine solche Vereinbarung wiederum unzulässig, soweit sich der Auftrag auf eine Forderung bezieht, die der Pfändung nicht...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 5. Gerichtliche Inkassodienstleistung nach § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Var. RVG)

Darüber hinaus ist ein Erfolgshonorar zulässig, wenn der Anwalt eine Inkassodienstleistung in einem der in § 79 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 ZPO genannten gerichtlichen Verfahren erbringt (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 2, 2. Var. RVG). Die Höhe der Forderung spielt auch hier keine Rolle. Allerdings ist eine solche Vereinbarung wiederum unzulässig, soweit sich der Auftrag auf eine Forderung bezie...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 7. Inhalt der Vereinbarung (§ 4a Abs. 3 RVG)

Die neue Vorschrift des § 4a Abs. 3 RVG stellt klar, welchen Inhalt die Vergütungsvereinbarung haben muss:mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Verstoß gegen § 4a Abs. 1 und 2 RVG

Im Falle eines Erfolgshonorars soll künftig der Verstoß gegen § 4a Abs. 1 und 2 RVG (Angabe der voraussichtlichen gesetzlichen Vergütung und ggfs. der erfolgsunabhängigen vertraglichen Vergütung, zu der der Rechtsanwalt bereit wäre, den Auftrag zu übernehmen; Angabe, welche Vergütung bei Eintritt welcher Bedingungen verdient sein soll) zur Unverbindlichkeit und Beschränkung ...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 3. Erfolgshonorar bei Geldforderungen bis 2.000,00 EUR (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RVG)

Neu ist die Möglichkeit, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn der Auftrag eine Geldforderung i.H.v. nicht mehr als 2.000,00 EUR betrifft (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 RVG). Dabei macht es keinen Unterschied, ob dem Auftrag eine einzige Forderung oder ob mehrere Forderungen zugrunde liegen, solange der Gesamtbetrag von 2.000,00 EUR nicht überschritten wird. Insoweit ist es auch ...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 1. Verstoß gegen § 3a Abs. 1 und 2 RVG

Unberührt bleibt die Regelung, dass eine Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG (Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung, Textform, Trennung von Vollmacht, deutliches Absetzen von sonstigen Regelungen) entspricht, zwar wirksam, aber unverbindlich ist, soweit eine höhere als die gesetzliche Vergütung gefordert wird.[4]mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Erfolgshonorar im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG)

Unberührt geblieben ist die bisherige Möglichkeit (§ 4 Abs. 1 S. 1 RVG a.F.), im Einzelfall ein Erfolgshonorar zu vereinbaren, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse bei verständiger Betrachtung ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Diese Variante ist jetzt § 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG geregelt. In d...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / III. Änderungen in § 4 RVG

1. Unterschreiten der außergerichtlichen gesetzlichen Vergütung im Einzelfall Nach § 4 Abs. 1 S. 1 RVG darf der Anwalt in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren. In diesem Fall muss nach wie vor gem. § 4 Abs. 1 S. 2 RVG die anwaltliche Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / IV. Neufassung des § 4a RVG

1. Erweiterung des Erfolgshonorars Während bislang ein Erfolgshonorar nur im Einzelfall unter bestimmten Voraussetzungen zulässig war, eröffnet die Neuregelung des § 4a Abs. 1 RVG jetzt in drei weiteren Fällen die Möglichkeit eines Erfolgshonorars. 2. Erfolgshonorar im Einzelfall (§ 4a Abs. 1 S. 1 Nr. 3 RVG) Unberührt geblieben ist die bisherige Möglichkeit (§ 4 Abs. 1 S. 1 RVG...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / V. Änderung des § 4b RVG

1. Verstoß gegen § 3a Abs. 1 und 2 RVG Unberührt bleibt die Regelung, dass eine Vergütungsvereinbarung, die nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG (Bezeichnung als Vergütungsvereinbarung, Textform, Trennung von Vollmacht, deutliches Absetzen von sonstigen Regelungen) entspricht, zwar wirksam, aber unverbindlich ist, soweit eine höhere als die gesetzliche Vergü...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / I. Versetzung des § 4 Abs. 3 RVG a.F.

1. Bestimmung durch Vorstand der Rechtsanwaltskammer Nach der bisherigen Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 RVG a.F. konnte der Anwalt mit seinen Mandanten vereinbaren, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die vom Mandanten zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen habe. Diese Vorschrift war systemwidrig angeordnet, da § 4 RVG an sich das Unterschreiten der ges...mehr

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AGS 10/2021, Enders, RVG für Anfänger

Von Horst-Reiner Enders. 20. Aufl., 2021. Verlag C.H. Beck, München. XXV, 790 S., 49,00 EUR Pünktlich zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 ist die Neuauflage des Werkes von Enders erschienen. Auch wenn der Titel "RVG für Anfänger" lautet, ist das Buch mit seinen 790 Seiten ebenso für den erfahrenen Praktiker geeignet, lässt es doch keine Frage zum anwaltlichen Vergütungsrecht...mehr

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zfs 10/2021, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Der BGH hat sich leider der m.E. gut begründeten und auch praktikablen herrschenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur nicht angeschlossen. Deren Argumente überzeugen mich mehr als die des BGH. Die Argumente des BGH Zwar dient in der Tat das obligatorische Güteverfahren nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht der Vorbereitung des Rechtsstreits, sondern der Vermei...mehr

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AGS 10/2021, Zuständigkeit ... / II. Festsetzung des Gegenstandswertes

1. Gesetzliche Regelung Gem. § 33 Abs. 1 RVG setzt das Gericht des Rechtszuges den Wert des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit auf Antrag durch Beschluss selbstständig fest, wenn sich die Gebühren in einem gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert bestimmen oder es an einem solchen Wert fehlt. Über diesen Antrag entscheidet gem. § 3...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der... / III. Vergütungsfestsetzung gegen die Landeskasse

1. Der Antrag Anschließend beantragte der Beschwerdeführer, die aus der Staatskasse zu zahlende PKH-Vergütung für das führende Verfahren S 10 AS 421/15 (einschließlich der hinzuverbundenen Verfahren S 10 AS 422/15 und S 10 AS 423/15) auf restliche 805,93 EUR festzusetzen. Wie schon im Antrag auf Kostenfestsetzung nahm er bei der Verfahrensgebühr, die er für jedes Verfahren mi...mehr

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AGS 10/2021, Zuständigkeit ... / III. Bedeutung für die Praxis

Entscheidungen des Großen Senats für Zivilsachen des BGH in Kostenfragen sind seltener als blaue Diamanten. Mögen die Senate des BGH in Kostenfragen abweichende Auffassungen untereinander vertreten, so scheuen sie die Anrufung des Großen Senats für Zivilsachen des BGH wie der Teufel das Weihwasser. Erinnert sei an die längere Zeit andauernden unterschiedlichen Entscheidungen...mehr

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AGS 10/2021, Fragen und Lös... / I. Anwendbares Vergütungsrecht

Gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG berechnet sich die Vergütung des Rechtsanwalts nach dem ab 1.10.2021 geltenden Vergütungsrecht, weil der Rechtsanwalt den Auftrag nach dem 30.9.2021 erhalten hat. Damit sind die Änderungen des RVG infolge des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2020[1] anwendbar.mehr

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AGS 10/2021, Pauschgebühr d... / II. Bisherige Entscheidungen des OLG

Bislang hat das OLG Jena zur Zulässigkeit eines Antrages nach § 42 RVG in zwei Verfahren Stellung genommen. Im Verfahren 1 AR S 72/07 (AGS 2008, 174 = StRR 2008, 158 = RVGreport 2008, 25) hat es über eine Fallgestaltung entschieden, in welcher der Verteidiger erst nach rechtskräftiger Festsetzung der gesetzlichen Gebühren einen Antrag auf Feststellung einer Pauschgebühr nach...mehr

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AGS 10/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwälte Dr. Lutz Förster und Dennis Chr. Fast, Anwaltliche Vergütung und das Kostenrechtsänderungsgesetz, ZAP Fach 24 S. 1847 (ZAP 2021, 305) In ihrem ausführlichen Beitrag berichten die Autoren über die praktischen Auswirkungen des KostRÄG 2021 auf die Anwaltsvergütung. Zunächst weisen Förster und Fast darauf hin, dass sich sowohl die Wertgebühren als auch die Betragsr...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / f) Außergerichtliche Inkassodienstleistung

aa) Begriffsbestimmung Sowohl § 13 Abs. 2 RVG als auch Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen ferner voraus, dass die Geschäftsgebühr durch eine außergerichtliche Inkassodienstleistung ausgelöst wird. Das RVG enthält keine Definition des Begriffs der Inkassodienstleistung. Deshalb wird die Legaldefinition in § 2 Abs. 2 S. 1 RDG heranzuziehen sein. Danach ist die Inkassodienstleist...mehr

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AGS 10/2021, Pauschgebühr d... / IV. Bedeutung für die Praxis

In Zusammenhang mit dieser Entscheidung kann man den Wahlverteidiger, der ggfs. nach § 42 RVG eine Pauschgebühr geltend machen will, nur noch einmal warnen und zur Vorsicht bzw. richtigen Reihenfolge von entsprechenden Anträgen auffordern. Denn sonst gehen möglicherweise Gebührenteile verloren, wenn es um die Feststellung einer Pauschgebühr nach § 42 RVG geht. Denn die oberg...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / d) Entstehungsvoraussetzung der Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV

Voraussetzung für die Anwendung von § 13 Abs. 2 RVG und Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV ist, dass eine Geschäftsgebühr (für eine außergerichtliche Inkassodienstleistung) entsteht. aa) Vertretungsauftrag Das RVG unterscheidet im Bereich der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts zwischen der Beratung und der Vertretung des Mandanten. Eine Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV fällt...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 3. Neue Nummerierung

Die bisherigen Abs. 2 und 3 des § 3a RVG rücken aufgrund der Versetzung des § 4 Abs. 3 RVG in § 3a Abs. 2 RVG zu Abs. 3 und 4 auf.mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / g) Unbestrittene Forderung

Die in § 13 Abs. 2 RVG geregelte Mindestgebühr i.H.v. 30,00 EUR sowie die Schwellengebühr in Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV setzen voraus, dass die Inkassoforderung unbestritten ist. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass im Falle des Bestreitens der Forderung durch den Schuldner die Gebühr in Anbetracht des bei einem Bestreiten der Forderung höheren Arbeitsaufwands nicht auskömml...mehr

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AGS 10/2021, Vergütungsrech... / a) Gegenstandswert bis 50,00 EUR

Seit dem 1.1.2021 (KostRÄG 2021) beträgt die in § 13 Abs. 1 S. 1 RVG geregelte 1,0-fache Mindestgebühr bei einem Gegenstandswert bis 500,00 EUR 49,00 EUR. Der zum 1.10.2021 neu eingefügte § 13 Abs. 2 RVG ermäßigt bei der neuen Geschäftsgebühr nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 2300 VV diese Mindestgebühr bei Gegenstandswerten bis 50,00 EUR wie folgt: Zitat § 13 Wertgebühren (2) Bei der Ges...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 1. Bestimmung durch Vorstand der Rechtsanwaltskammer

Nach der bisherigen Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 RVG a.F. konnte der Anwalt mit seinen Mandanten vereinbaren, dass der Vorstand der Rechtsanwaltskammer die vom Mandanten zu zahlende Vergütung nach billigem Ermessen festzusetzen habe. Diese Vorschrift war systemwidrig angeordnet, da § 4 RVG an sich das Unterschreiten der gesetzlichen Vergütung regelt. Da es sich jedoch um ein...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 1. Unterschreiten der außergerichtlichen gesetzlichen Vergütung im Einzelfall

Nach § 4 Abs. 1 S. 1 RVG darf der Anwalt in außergerichtlichen Angelegenheiten eine niedrigere als die gesetzliche Vergütung vereinbaren. In diesem Fall muss nach wie vor gem. § 4 Abs. 1 S. 2 RVG die anwaltliche Vergütung in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Anwalts stehen. An dieser Regelung hat sich nichts geändert.mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Weitergehender gänzlicher Verzicht auf Vergütung

Nur im Falle der Beratungshilfe durfte der Anwalt schon bisher auf eine Vergütung gänzlich verzichten (§ 4 Abs. 1 S. 3 RVG a.F.). Diese Möglichkeit bleibt weiterhin bestehen. Es bleibt auch dabei, dass trotz eines teilweisen oder gänzlichen Verzichts auf die Vergütung gegenüber dem Mandanten die Möglichkeit unberührt bleibt, gem. § 9 BerHG den Gegner in Anspruch zu nehmen (§ ...mehr

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AGS 10/2021, Zuständigkeit ... / Leitsatz

Über einen Antrag nach § 33 Abs. 1 RVG auf Festsetzung des Wertes des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit ist nach Inkrafttreten von § 1 Abs. 3 RVG auch beim BGH nach § 33 Abs. 8 S. 1 HS 1 RVG durch den Einzelrichter zu entscheiden. BGH, Großer Senat für Zivilsachen, Beschl. v. 9.8.2021 – GSZ 1/20mehr

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AGS 10/2021, Die Grundgebüh... / 2. Bemessung der Wahlanwaltsgebühr

Bei der Bemessung der Höhe der Gebühr sind über § 14 Abs. 1 S. 1 RVG die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[86] Zu beachten ist, dass zur Bemessung der Grundgebühr nur die dem Abgeltungsbereich der Grundgebühr unterfallenden Tätigkeiten herangezogen werden. Alle anderen Tätigkeiten sind bei der Bemessung der daneben entstehenden Verfahrensgebühr zu...mehr

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AGS 10/2021, Die neuen Rege... / 2. Verbot des einseitigen Ermessens eines Vertragsteils

Nach dem bisherigen § 4 Abs. 3 S. 2 RVG a.F. galt die gesetzliche Vergütung als vereinbart, wenn die Festsetzung der Vergütung dem Ermessen eines Vertragsteils überlassen wurde. Auch diese Regelung ist nunmehr aus den gleichen systematischen Gründen in § 3a Abs. 2 S. 2 RVG verschoben worden. Inhaltlich ändert sich auch hier nichts. Sinnvoller wäre es allerdings gewesen, die R...mehr

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AGS 10/2021, Gebühren im Ge... / III. Auffassung der Kammer

Für das LG ist die Ansicht des OLG Bamberg nicht zu überzeugend. Dass Teil 4 Abschnitt 2 VV auf die Überschriften des 7. Buches 1. Abschnitt der StPO Bezug nehme, sei durch die Gesetzgebungsgeschichte nicht belegt. Dagegen spreche, dass im Jugendstrafrecht mit § 66 JGG eine dem § 460 StPO vergleichbare Norm existiere. Gem. dessen Abs. 1 sei dann, wenn die einheitliche Festset...mehr

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AGS 10/2021, Anrechnung der Geschäftsgebühr bei quotaler Kostenerstattung

§ 58 Abs. 2 RVG; Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG Leitsatz Ist der Anwalt in einem sozialgerichtlichen Verfahren im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet worden und ergibt sich ein anteiliger Kostenerstattungsanspruch gegen die beklagte Behörde, der auch die Kosten des Widerspruchsverfahrens umfasst, so ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG so zu berechnen, dass...mehr