Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anspruch gegen den Vertretenen (§ 53)

Rz. 80 § 53 ist entsprechend anwendbar, wonach der beigeordnete Anwalt den Vertretenen unter den dort genannten Voraussetzungen unmittelbar in Anspruch nehmen kann. Wird der Rechtsanwalt (z.B. in Abschiebehaftsachen) dem Betroffenen im Wege der PKH beigeordnet, kann er nach §§ 53 Abs. 1, 52 die Zahlung der Gebühren eines Wahlanwalts vom Betroffenen verlangen.[59] Hinsichtlich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Allgemeines

Rz. 378 Der Streitwert des Vorverfahrens ist identisch mit dem des Nachverfahrens, wenn der gesamte ursprünglich geltend gemachte Anspruch im Nachverfahren weiter verfolgt wird. Er vermindert sich auch nicht, wenn der Beklagte im Nachverfahren nur wegen eines Teils Klageabweisung beantragt, da der Rechtsstreit verfahrensrechtlich eine Einheit bildet und gemäß § 600 Abs. 1 ZP...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verfahrensgebühr

Rz. 6 Anstelle der in VV 3100 ff. bestimmten Gebühren erhält der Anwalt wie bisher (das Eineinhalbfache einer vollen Gebühr nach § 11 Abs. 1 S. 1 und 2 BRAGO) eine 1,5-Gebühr. Es handelt sich um eine Pauschalgebühr, die das gesamte Verfahren abdeckt. Abgegolten werden also sämtliche Tätigkeiten, die nach den VV 3100 ff. durch die Verhandlungs- und Terminsgebühr abgegolten wü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wertfestsetzung in Rechtsbeschwerdeverfahren nach Nr. 1 Buchst. a

Rz. 18 Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens richtet sich nach dem Rz. 19 Inso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Schifffahrtsrechtliche Verteilungsordnung/Sekundärinsolvenzverfahren

Rz. 11 Für die Vertretung eines Schuldners oder eines Gläubigers im Verteilungsverfahren nach der SVertO erhält der Anwalt gemäß der Anm. zu VV 3317 eine 1,0-Verfahrenspauschgebühr. Mit dieser wird die gesamte Tätigkeit im Verteilungsverfahren abgedeckt, von der Informationsaufnahme über die Anmeldung einer Forderung,[7] die Prüfung der Forderungen und des Widerspruchs gegen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Berufungsverfahren

Rz. 376 Das Vorbehaltsurteil sowie das Endurteil können jeweils im Rahmen der allgemeinen Vorschriften der §§ 511 ff. ZPO mit dem Rechtsmittel der Berufung angegriffen werden. Kostenrechtlich handelt es sich dabei um selbstständige Verfahren. Die Anrechnungsvorschrift in Abs. 7 findet keine Anwendung, da zwei voneinander unabhängige Rechtsmittelinstanzen eröffnet sind.[409] ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Verweisungsbeschluss

Rz. 24 Ein Verweisungsbeschluss kann ohne mündliche Verhandlung ergehen, wenn der Kläger einen entsprechenden Antrag stellt (§ 281 Abs. 1 ZPO). Eine 1,2-Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 entsteht daher nicht, da keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[16]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine Gegenstandsidentität erforderlich

Rz. 22 Gemäß VV 1008 erhöhen sich wertabhängige Geschäfts- und Verfahrensgebühren um 0,3 und Festgebühren um 30 % je weiteren Auftraggeber. Zwar enthält Anm. Abs. 1 zu VV 1008 eine Einschränkung dahingehend, dass die Gebührenerhöhung bei Wertgebühren nur dann greift, wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist. Diese Einschränkung betrifft aber nicht die Gesc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Auslagen

aa) Notwendige Auslagen Rz. 400 Neben der Vergütung hat der Zwangsverwalter Anspruch auf Ersatz seiner notwendigen Auslagen. Erstattungsfähig sind aber nur solche Auslagen, die anlässlich einer bestimmten Zwangsverwaltung angefallen sind und dieser zugeordnet werden können. Die allgemeinen Geschäftskosten des Verwalters einschließlich der Gehälter seiner Angestellten werden d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Angelegenheit und Gegenstandswert

Rz. 456 Bei der Zahlungsaufforderung mit Vollstreckungsandrohung handelt es sich um eine bereits zur Zwangsvollstreckung gehörende und diese vorbereitende Tätigkeit, die nicht mehr mit den Gebühren des Erkenntnisverfahrens abgegolten wird.[456] Bleibt die Aufforderung erfolglos und wird deshalb Vollstreckungsantrag beim Gerichtsvollzieher oder Vollstreckungsgericht gestellt,...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Beschwerdeverfahren betr. ausländische Titel

Rz. 27 Voraussetzung für die Anwendung von VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2a und VV 3200 ff. ist stets das Vorliegen eines Beschwerdeverfahrens.[10] Nr. 2a gilt in Verfahren über Beschwerden gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen in Verfahren übermehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Unzeitgemäße Regelung

Rz. 160 Die Regelung in Anm. Abs. 2 mag vor dem Hintergrund sachgerecht erscheinen, dass nach den üblichen Leasing- oder Nutzungsverträgen für Fotokopierer auch die Erstellung einer pdf-Datei wie eine gewöhnliche Kopie abgerechnet wird.[254] Allerdings weist Müller-Rabe [255] zutreffend darauf hin, dass diese Regelung zu ungerechtfertigten Ergebnissen führt. Rechtsanwälte, di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Antrag auf Versagung oder Widerruf der Restschuldbefreiung

Rz. 3 Aus dem Umstand einer gesonderten Gebührenregelung ergibt sich, dass es sich bei VV 3321 um eine besondere Angelegenheit handelt. Der Anwalt des Gläubigers, Schuldners oder eines anderen am Restschuldbefreiungsverfahren Beteiligten (z.B. des Treuhänders) erhält die Gebühr also auch dann, wenn er bereits einen anderen Gebührentatbestand des Unterabschnitts 5 verwirklich...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (4) Erneute Vermögensauskunft

Rz. 338 Beantragt der Anwalt die erneute Abnahme der Vermögensauskunft, weil sich die Vermögensverhältnisse des Schuldners wesentlich verbessert haben, bildet das Verfahren nach § 802d ZPO eine neue gebührenrechtliche Angelegenheit. Die Gebühren gemäß VV 3309, 3310 entstehen erneut.[331]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Absendung an das Gericht

Rz. 24 Von einer Einreichung kann man, so inzwischen auch der BGH, allerdings auch dann ausgehen, wenn der entsprechende Schriftsatz des Prozessbevollmächtigten beim Gericht zwar noch nicht eingegangen, aber zumindest so von ihm auf den Weg gebracht wurde, dass der tatsächliche Zugang beim Gericht ausschließlich von der Tätigkeit unabhängiger Dritter (etwa der Deutsche Post ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Räumung

Rz. 252 Nach richtiger Auffassung ergibt sich bei der Vollstreckung eines Räumungstitels gegen mehrere Schuldner (auch Eheleute) nichts anderes.[250] Die Argumente der abweichenden Auffassung,[251] es handele sich doch nur um ein einziges Vollstreckungsobjekt und eine einheitliche Amtshandlung des Gerichtsvollziehers, überzeugen nicht. Die Tatsache, dass trotz eines einheitl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Angelegenheit

Rz. 116 Wird gleichzeitig oder später ein Auftrag zu einer anderen Art von Vollstreckungsmaßnahme (zunächst Sachpfändung, sodann Forderungspfändung, schließlich Eintragung einer Zwangssicherungshypothek) erteilt, liegt darin eine neue, selbstständige Angelegenheit, so dass die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 hierfür erneut entstehen.[109] Rz. 117 War die ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen (§ 107 FamFG)

Rz. 30 Nr. 2a gilt nicht in Verfahren nach § 107 FamFG über die Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen. Hier fallen für das Verfahren vor der Justizverwaltung (behördliches Verfahren) Gebühren nach VV 2300 ff. an.[13] Rz. 31 Lehnt die Landesjustizverwaltung den Antrag ab, kann der Antragsteller gemäß § 107 Abs. 5 FamFG beim OLG die Entscheidung beantragen. Im (...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Herstellung des Originalfotos (Urschrift)

Rz. 40 Die Herstellung des Originalfotos löst keine Dokumentenpauschale aus, weil keine Kopie bzw. ein Ausdruck gefertigt und keine elektronische Datei überlassen wird.[52] Auch wenn das digital erstellte Foto, ggf. nach dem Speichern auf einem Datenträger, erstmals ausgedruckt wird, entsteht keine Dokumentenpauschale, weil der Ausdruck einer Urschrift diese nicht auslösen k...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) ZIP-Datei

Rz. 168 Umstritten ist, ob bei Versendung einer sog. ZIP-Datei [266] nur eine oder mehrere Dateien versandt werden. Nach einer Auffassung wird beim Versendevorgang nur eine physikalische Datei versandt, so dass nach dem Wortlaut die Dokumentenpauschale nur einmal anfällt.[267] Nach anderer Auffassung ist für die Berechnung der Dokumentenpauschale auf die in der ZIP-Datei enth...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Abgeltungsbereich

Rz. 21 Da es sich um eine Verfahrensgebühr handelt, gilt VV Vorb. 4 Abs. 2. Die Gebühr entsteht mit der ersten Tätigkeit, i.d.R. mit der Entgegennahme der Information. Sie deckt sämtliche Tätigkeiten im Verfahren auf Einziehung oder eine anderweitige Maßnahme ab, also insbesondere Stellungnahmen und Besprechungen.[36] Auch Tätigkeiten in der Hauptverhandlung und sonstigen Te...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / ee) DIN A3 übersteigende Formate

Rz. 202 Die Herstellung von Kopien oder Ausdrucken, die das DIN A3-Format übersteigen, etwa von Bauplänen, Bauzeichnungen oder Bebauungsplänen, ist auf üblichen Kopierern im Regelfall nicht möglich. Da entsprechende Kopien deshalb im Regelfall nicht durch den Rechtsanwalt selbst, sondern durch einen externen Dienstleister hergestellt werden, kann der Anwalt nach VV Vorb. 7 A...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / Gesetzestext

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Keine Gebühr nach VV 3500

Rz. 184 Da die Erinnerung nach § 766 ZPO zum Vollstreckungsrechtszug gehört,[172] wird die Tätigkeit im Erinnerungsverfahren mit der Verfahrensgebühr VV 3309 und ggf. der Terminsgebühr VV 3310 abgegolten.[173] Eine Erhöhung dieser 0,3 Gebühren auf die 0,5 Gebühren nach VV 3500, 3513 findet nicht statt. Frühere anderslautende Rechtsprechung[174] ist überholt.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Nichtzulassungsbeschwerde

Rz. 29 Auch die Beschwerden gegen die Nichtzulassung von Berufung, Revision und Rechtsbeschwerde sind zwar gem. § 17 Nr. 1, Nr. 9 eigene Angelegenheiten; für sie sind aber gesonderte Gebührentatbestände vorgesehen (VV 3504 ff.).[43]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Wirksamkeit des Vertrags

Rz. 6 Schließen die Parteien eine Einigung die einer Genehmigung bedarf, entsteht die Einigungsgebühr erst mit Erteilung der Genehmigung. Schließen die Parteien eine Einigung unter einer aufschiebenden Bedingung oder unter einem Widerrufsvorbehalt, so entsteht die Einigungsgebühr erst, wenn die Bedingung eingetreten ist oder die Einigung nicht mehr widerrufen werden kann (VV...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Beschwerde

Rz. 485 Wie sich aus der Regelung in § 18 Abs. 1 Nr. 11 ergibt, gehört die Eintragung einer Zwangshypothek gebührenrechtlich zur Zwangsvollstreckung (vgl. auch VV Vorb. 3.3.3 S. 2). Aus diesem Grund findet bei einem Rechtsmittel gegen die Eintragung oder deren Ablehnung (Grundbuchbeschwerde gemäß § 71 GBO) daher VV 3500 Anwendung.[500]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Verkehrsanwaltsgebühr, VV 3400

Rz. 365 Hinsichtlich der Verkehrsanwaltsgebühr nach VV 3400 gilt das zur Verfahrensgebühr Ausgeführte. Da die Verkehrsanwaltsgebühr der Verfahrensgebühr in der Funktion gleich steht, kann sie nur einmal berechnet werden, ist also auf diese anzurechnen.[401] War der Anwalt im Urkundsverfahren Verkehrsanwalt und im Nachverfahren Verfahrensbevollmächtigter, so ist die Verfahren...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 11. Anrechnung der Auslagenpauschale

Rz. 258 Die Auslagenpauschale ist nicht anzurechnen, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.[304] Das RVG sieht lediglich eine Anrechnung der Geschäftsgebühr vor. Die Pauschale ist auch nicht etwa nach den Gebühren zu berechnen, die nach erfolgter Anrechnung verbleiben.[305] Denn das Gesetz sieht vor, dass die Pauschale nach den gesetzlichen Gebühren berechnet w...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Reihenfolge bei Nr. 1 Buchst. b und Nr. 1 Buchst. c

Rz. 206 Die in Nr. 1 Buchst. b und c vorgesehene Begrenzung auf 100 zu fertigende Seiten ist dagegen für die Schwarz-Weiß-Kopien und Farbkopien gemeinsam bzw. übergreifend zu beachten.[310] Beispiel 2 (mehr als 100 Kopien): Der Anwalt fertigt in derselben gebührenrechtlichen Angelegenheit 70 Schwarz-Weiß-Kopien und 50 Farbkopien gem. Nr. 1 Buchst. b und c. Der Rechtsanwalt ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / e) Dokumente des Gegners

Rz. 140 Fertigt der Rechtsanwalt für seinen Auftraggeber Kopien des gegnerischen Schriftverkehrs, löst das ab der 101. Seite ebenfalls die Dokumentenpauschale nach Nr. 1 Buchst. c aus. Auch hier gilt, dass der Mandant Anspruch auf vollständige Information durch seinen Anwalt hat. Die Dokumentenpauschale entsteht insoweit, wenn die Gegenseite dem Gericht zu wenige Kopien ihre...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Mitwirkung

Rz. 518 Erforderlich für das Entstehen der Einigungsgebühr ist ferner eine Mitwirkung des Anwalts, dass er also eine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete mindestens mitursächliche Tätigkeit entfaltet hat. Dies ist nicht gegeben, wenn Gläubiger und Schuldner unmittelbar einen Vergleich schließen, ohne dass ihre Anwälte damit befasst wurden, wobei auch die bloße Vermittl...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Angelegenheit

Rz. 377 Insbesondere im Rahmen von Unterlassungsklagen kann dem Gläubiger die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten des Schuldners veröffentlichen zu lassen.[383] Der Anspruch des Klägers kann sich auch als Folgeanspruch aus Wettbewerbsverletzungen bzw. aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht bei Ehrverletzungen ergeben.[384] Wird der Rechtsanwalt im Zusammenh...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Vollziehung und Vollstreckung in der Hauptsache

Rz. 73 Ist hinsichtlich des Gegenstandes, über den ein Arrest oder eine einstweilige Verfügung ergangen ist, ein entsprechender Titel (Urteil, Vergleich) in der Hauptsache ergangen, besteht für den Gläubiger die Möglichkeit, nunmehr aus diesem Titel in der Hauptsache bis einschließlich der Verwertung zu vollstrecken. Er kann aber auch die aufgrund des Arrestes bzw. der einst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Pauschgebühr nach § 51

Rz. 15 Soweit die Gebühr nach VV 4304 im Einzelfall nicht ausreicht, um die Tätigkeit des Anwalts als Kontaktperson angemessen zu vergüten, kann nach § 51 eine Pauschgebühr bewilligt werden.[12] Zuständig für die Bewilligung der Pauschgebühr ist das OLG, in dessen Bezirk die Justizvollzugsanstalt liegt (§ 51 Abs. 2).[13] Im Falle einer endgültigen Verlegung verändert sich di...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Mehrere Schuldner

Rz. 397 Sind mehrere als Gesamtschuldner zur Zahlung des Kostenvorschusses verurteilt worden, entspricht die Zahl der Schuldner der Zahl der gebührenrechtlichen Angelegenheiten.[396] Jeder gegen einen von mehreren Schuldnern gerichteter Antrag gemäß § 887 Abs. 2 ZPO gilt als besondere Angelegenheit.mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Nachweis der Terminsgebühr

Rz. 49 Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass es oft auf die Umstände des Einzelfalls ankommt, ob lediglich die verminderte 0,5-Terminsgebühr nach VV 3105 oder die volle 1,2-Terminsgebühr nach VV 3104 entstanden ist. Da nicht alle Umstände ins Protokoll aufzunehmen sind, sollte der Anwalt darauf dringen, dass die für die Terminsgebühr relevanten Punkte im Protokoll entha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / L. Kostenentscheidung

Rz. 71 Die Kostenentscheidung richtet sich nach § 472a StPO. Die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Neben- oder Privatklägers gemäß § 472 StPO erfasst nicht auch die Kosten des Adhäsionsverfahrens. Über diese Kosten muss daher gesondert entschieden werden.[59] Rz. 72 Die Erstattung richtet sich nach §§ 464a Abs. 2, 464b StPO.[60]mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Ermessen des Rechtsanwalts beim Arbeitsgang

Rz. 211 Letztlich bestimmt zwar der Rechtsanwalt, in wie vielen Arbeitsgängen er tätig wird. Dem Rechtsanwalt ist hierbei aber wie bei der Frage der Anlage von Dateien (vgl. Rdn 167) ein gewisser Ermessensspielraum einzuräumen.[316] Maßgebend ist letztlich, wie viele Arbeitsgänge ein vernünftiger Rechtsanwalt bei zweckdienlicher und für den Mandanten kostensparender Arbeitsw...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Allgemeines

Rz. 87 Abs. 4 ist zum 1.1.2007 durch das Zweite Justizmodernisierungsgesetz eingeführt worden und hat ein Novum geschaffen. Bislang war im RVG nur vorgesehen, dass Betriebsgebühren aufeinander angerechnet wurden, also Geschäfts- und Verfahrensgebühren (einschließlich der Beratungsgebühr, § 34 Abs. 2, und der Prüfungsgebühren, Anm. zu VV 2100, 2102). Weshalb der Gesetzgeber s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Keine besondere Gebühr für Einzeltätigkeit

Rz. 15 Zum anderen ergibt sich daraus aber auch, dass ein Anwalt, der nur mit einer Einzeltätigkeit im Rahmen der Zwangsvollstreckung beauftragt worden ist, ebenfalls die Gebühr nach VV 3309 mit einem Gebührensatz von 0,3 erhält, also weder eine anteilig gekürzte noch eine solche gemäß VV 3402 (§ 15 Abs. 6).[12] Dies gilt auch für Verkehrs- und Beweisanwälte (VV 3400, 3401, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erledigungsgebühr gemäß VV 1002

Rz. 27 Die Erledigungsgebühr fällt stets nur neben einer anderen Gebühr (z.B. Verfahrens-, Termins-[92] oder Geschäftsgebühr) an. Der Gebührensatz hat sich – nur – in den Fällen, in denen kein gerichtliches Verfahren wegen des Gegenstandes anhängig ist, von einer vollen Gebühr auf einen Gebührensatz von 1,5 erhöht; eine Ausnahme besteht insoweit lediglich für ein selbstständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Haftzuschlag, VV Vorb. 4 Abs. 4

Rz. 48 Zwar enthält der Unterabschnitt 4 keine ausdrückliche Regelung für den Fall, dass sich der Auftraggeber nicht auf freiem Fuß befindet; dies ist jedoch auch nicht erforderlich. Aus der pauschalen Verweisung auf die Gebühren des ersten Rechtszugs folgt, dass auch insoweit die Vorschrift der VV Vorb. 4 Abs. 4 entsprechend anwendbar ist. Befindet sich der Angeklagte nicht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Papierakte und elektronische Akte

Rz. 46 Nr. 1 Buchst. a erfasst die Herstellung von Kopien aus einer Papierakte sowie die Herstellung von Ausdrucken aus einer elektronischen Akte.[60] Ebenfalls erfasst sind das Einscannen von Seiten einer Papierakte und der anschließende Ausdruck dieser Seiten durch den Rechtsanwalt.[61] Ohne den Ausdruck der eingescannten Akte fällt die Dokumentenpauschale aber nur unter d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Gebührenrechtliche Angelegenheit

Rz. 55 Es gelten folgende Grundsätze, die in Rdn 56 ff. näher erläutert werden:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Ordnungshaft

Rz. 268 § 18 Abs. 1 Nr. 14 muss auf jede Verurteilung zu Ordnungshaft entsprechend angewendet werden.[269] Eine unterschiedliche Behandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt, zumal der Gläubiger in der Regel auch nur einen Antrag auf Verhängung von Ordnungsmitteln stellen wird und das Gericht an den Antrag insoweit nicht gebunden ist, die Entscheidung, ob Ordnungsgeld oder O...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 68. Schifffahrtsrechtliches Verteilungsverfahren – Zulassung der Zwangsvollstreckung gemäß § 17 Abs. 4 SVertO (§ 18 Abs. 1 Nr. 19)

Rz. 285 Wird nach der Eröffnung des schifffahrtsrechtlichen Verteilungsverfahrens der Mehrbetrag der Haftungssumme nicht innerhalb der gesetzten Frist eingezahlt oder die unzureichend gewordene Sicherheit nicht fristgemäß ergänzt oder geleistet, kann das Verteilungsgericht das Verteilungsverfahren einstellen (§§ 17 Abs. 1, 34 Abs. 2 S. 1 SVertO). Bereits vor der Einstellung ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Einzeltätigkeiten

Rz. 9 Ist der Rechtsanwalt nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt, so dass sich seine Vergütung nach VV 4300 ff. richtet, sollte bereits die Regelung des § 88 BRAGO nicht anwendbar sein,[7] und zwar auch dann nicht, wenn sich die Einzeltätigkeit nur auf einen Gegenstand nach § 88 BRAGO beschränkte.[8] Auch wenn ein Grund für diese ungleiche Behandlung nicht ersichtlich ist und...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Höhe der Vergütung

Rz. 14 Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit eine Gebühr i.H.v. 33 bis 330 EUR. Die Mittelgebühr beträgt 180 EUR. Für die Bestimmung der Gebühr im Einzelfall gilt § 14 Abs. 1. Rz. 15 Terminsgebühren sind in Gnadensachen nicht vorgesehen. Auch VV 4102 ist hier nicht anwendbar. Die Teilnahme an Terminen wird durch die Verfahrensgebühr mit abgegolten.[21] Rz. 16 Eine Grundgebühr ...mehr