Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Wahrnehmung

Rz. 136 Während früher das Gesetz in Abs. 3 a.F. bei dem Verhandlungs-, Erörterungs- oder Beweisaufnahmetermin von einer "Vertretung" durch den Rechtsanwalt sprach, während bei dem von einem Sachverständigen anberaumten Termin von einer "Wahrnehmung" eines solchen Termins durch den Rechtsanwalt die Rede war, sollte dadurch keine unterschiedliche Tätigkeitsqualität zum Ausdru...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / l) Verkehrsanwalt

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Beispiele für anfechtbare Entscheidungen

Rz. 5 Beispiele anfechtbarer erstinstanzlicher RVG-Entscheidungen sind:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Einigungsgegenstand

Rz. 84 Voraussetzung für das zusätzliche Entstehen einer reduzierten Verfahrensgebühr ist ferner, dass die Einigung über in diesem Verfahren nicht rechtshängige Ansprüche erfolgt. Die Rechtshängigkeit wird gemäß § 261 ZPO durch die Erhebung einer Klage begründet. Sie endet u.a. mit dem Eintritt der äußeren Rechtskraft des Urteils, mit der Wirksamkeit einer Klageänderung gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gegenstandswert

Rz. 24 Nach Ansicht des OLG Hamm[15] soll der Wert des Verfahrens auf Vollstreckbarerklärung gemäß § 3 ZPO nach dem im Einzelfall gegebenen Interesse an der Vollstreckung ohne Sicherheitsleistung zu schätzen sein.[16] Das OLG Hamm geht dabei von einem Bruchteil in Höhe von einem Fünftel aus.[17] Rz. 25 Das OLG Frankfurt[18] ist demgegenüber der Auffassung, der Wert des Verfah...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Aus- und Rückzahlungen

Rz. 16 Der Anwalt verdient die Hebegebühr nicht – wie vielfach irrtümlich angenommen – schon mit der Entgegennahme des Geldes, sondern erst mit dessen Auszahlung oder Rückzahlung an den Auftraggeber oder an Dritte. Dazu zählt auch die Hinterlegung des Geldes zu Zwecken der Sicherheitsleistung.[23] Rz. 17 Hinsichtlich desselben Betrages kann die Hebegebühr sowohl für die Ausza...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Verfahrensgebühr nach VV 3100

Rz. 115 Die Tätigkeit im Mahnverfahren endet für den Rechtsanwalt des Antragstellers mit der Stellung, d.h. Einreichung des Antrags auf Durchführung des streitigen Verfahrens gemäß § 696 Abs. 1 ZPO, sofern der Antragsgegner zuvor gegen den Mahnbescheid Widerspruch eingelegt hat. Hatte der Rechtsanwalt des Antragstellers den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens b...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 4. Art der Entscheidung in der Hauptsache

Rz. 288 Für die Einbeziehung der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens in die Kosten des Rechtsstreits nach § 91 ZPO ist ferner ohne Belang, ob im Hauptsachverfahren eine Entscheidung in der Sache selbst ergeht oder aber die Klage als unzulässig abgewiesen wird bzw. aufgrund Klagerücknahme nur ein Kostenbeschluss ergeht. Beispiel: Der Unternehmer leitet ein selbstständ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Auslagenersatzanspruch

Rz. 366 Neben dem Vergütungsanspruch hat der Insolvenzverwalter auch einen Anspruch auf Ersatz seiner Auslagen. Die InsVV unterscheidet hier zwischen allgemeinen Geschäftskosten und besonderen Kosten. aa) Allgemeine Geschäftskosten Rz. 367 Allgemeine Geschäftskosten werden nach § 4 Abs. 1 InsVV durch die Vergütung abgegolten. Besondere Kosten sind dagegen gem. § 4 Abs. 2 S. 1 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Bestimmung durch Erblasser

(1) Erblasserwille Rz. 319 Die Bestimmung der Testamentsvollstreckervergütung ist primär Sache des Erblassers. Nur wenn der Erblasser die Vergütung nicht selbst geregelt hat, kommt ein Anspruch des Testamentsvollstreckers nach § 2221 BGB überhaupt in Betracht. Umgekehrt ist eine Bestimmung des Erblassers über die Höhe der Vergütung und deren Zahlungsweise verbindlich.[564] Es...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 9. Entscheidung

Rz. 68 Nach Anhörung des Beschuldigten gem. Abs. 3 S. 1 entscheidet das Gericht durch Beschluss, ob und inwieweit die Leistungsfähigkeit des Beschuldigten gegeben ist. An Handlungen und Erklärungen des Beschuldigten, etwa ein Anerkenntnis oder ein Schuldversprechen, ist das Gericht nicht gebunden.[56] Rz. 69 Das Gericht entscheidet dabei nicht über die Höhe des dem Pflichtver...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Verfahrensbevollmächtigter und Terminsvertreter

Rz. 28 Die nach dem RVG berechnete gesetzliche Vergütung fällt für einen Terminsvertreter bzw. Unterbevollmächtigten nur an, wenn der Terminsvertreter von der Partei/dem Mandanten beauftragt wird. Beauftragt der Prozessbevollmächtigte den Terminsvertreter im eigenen Namen, richtet sich dessen Vergütungsanspruch nicht nach dem RVG, sondern nach der internen Vereinbarung mit d...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Vertretung des Antragstellers (S. 1)

Rz. 2 Der Gegenstandswert richtet sich bei der Vertretung des Antragstellers für die Gebühren gemäß Anm. Nr. 3 und 4 zu VV 3311 nach dem Anspruch, wegen dessen das Anordnungsverfahren oder der Beitritt beantragt worden ist (Hs. 1). Ist nur ein Teil einer Forderung geltend gemacht worden, ist diese Teilforderung maßgebend. Nebenforderungen sind hinzuzurechnen (Hs. 2); hierzu ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Sozialgerichtsbarkeit

Rz. 427 In erster Linie richtet sich Abs. 3 an die Sozialgerichtsbarkeit. Obwohl die gesetzliche Regelung an sich eindeutig ist und in den Kostenverfahren nach dem RVG auch nur die Regelung zu den Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln des RVG gelten können, hatte sich die Rechtsprechung – insbesondere in der Sozialgerichtsbarkeit – früher in verfassungswidriger Weise (Verstoß geg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Prüfung

Rz. 117 Wann eine Vergütung unangemessen hoch ist, muss daher im Einzelfall ermittelt werden; eine pauschale Betrachtungsweise verbietet sich. Auch eine allgemein verbindliche Honorargrenze, deren Überschreitung eine Herabsetzung des Honorars erfordert, existiert nicht.[189] Für die einzelfallbezogene Angemessenheitsprüfung unter Berücksichtigung aller Umstände i.S.d. Abs. 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Erweiterung des Toleranzbereichs

Rz. 84 Für den Geltungsbereich des RVG hat die Rechtsprechung die Toleranzgrenze von 20 % unverändert übernommen.[168] Das gilt auch für das Festsetzungsverfahren.[169] Dagegen wird im Schrifttum[170] geltend gemacht, dass gegenüber § 118 BRAGO, der einen Gebührenrahmen von 5/10 bis 10/10 vorsah, unter der Geltung des RVG der Rahmen der Gebührenbemessung bei der außergericht...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Additionsverbote

Rz. 10 Additionsverbote gelten in folgenden Fällen:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rechtsanwalt und Notar (Anwaltsnotar)

Rz. 138 Der Rechtsanwalt, der zugleich Notar ist, hat kein Gebührenwahlrecht. Beide Tätigkeitsbereiche überschneiden sich nicht; vielmehr sind die Berufe des Anwalts und des Notars wesensmäßig verschieden.[228] Während der Anwalt Parteivertreter ist, übt der Notar ein öffentliches Amt aus[229] und ist zur Unparteilichkeit verpflichtet.[230] Die anzuwendende Gebührenordnung r...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Rentenberater und registrierte Erlaubnisinhaber (RDG)

Rz. 150 Nach § 4 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG) gilt das RVG für die Vergütung entsprechend. Danach können zunächst Rentenberaterinnen und Rentenberater (vgl. § 10 Abs. 1 ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verfahren nach §§ 33, 55 f.

Rz. 420 Betroffen von der Regelung in Abs. 3 sind Rz. 421 Gem. § 80 AsylG können Entscheidungen in Rechtsstreitigkeiten nach dem As...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Vergütungsanspruch

Rz. 405 Parteien, die ihre Streitigkeiten vor einem Schiedsgericht austragen wollen, wählen dafür in der Bundesrepublik Deutschland zumeist den institutionalisierten Rahmen einer Schiedsorganisation. Die bedeutendste Einrichtung dieser Art ist die Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS).[720] Sie verfügt über eine eigene Schiedsgerichtsordnung.[721] Hinsichtlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwaltsspezifische Dienste

Rz. 247 Ein berufsmäßig zum Pfleger bestellter Rechtsanwalt kann seine insoweit entfaltete Tätigkeit gem. § 1 Abs. 2 S. 1 grds. nicht als Vergütung nach dem RVG abrechnen.[459] Nach §§ 1 Abs. 2 S. 2 RVG, 1835 Abs. 3 BGB kann der zum Berufspfleger bestellte Rechtsanwalt aber Aufwendungsersatz in Gestalt einer Vergütung nach dem RVG verlangen, soweit er seine spezifische anwal...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Unterschiedliche Auffassungen bei beschränktem Auftrag

Rz. 40 Ist der dem Rechtsanwalt erteilte Vollstreckungsauftrag von vornherein auf einen bestimmten Gegenstand beschränkt worden, ist die Ermittlung des Gegenstandswerts umstritten. Im wesentlich werden hier drei Auffassungen vertreten. Rz. 41 1. Die eng auszulegende Ausnahmeregelung in Nr. 1, 2. Hs. soll nach einer Auffassung nicht zum Tragen kommen, wenn der zu pfändende bes...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer

Rz. 116 Andere Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind zunächst die Geschäftsführer von Rechtsanwaltsgesellschaften, § 60 Abs. 1 S. 3 BRAO. Auch Nicht-Rechtsanwälte, bspw. Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, können also Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sein.[177] Auch wenn auf diese das RVG in persönlicher Hinsicht anwendbar ist, können sie dennoch nicht nach dem RVG a...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Gebührenbemessung bei verkehrsrechtlichen Mandaten

Rz. 154 Für die Praxis ist – soweit der Anwalt sich nicht an angebotene Abrechnungsgrundsätze der Versicherer gebunden hat – folgendes zu beachten: Soweit die Gerichte teilweise eine nicht näher begründete 1,3-Geschäftsgebühr unbeanstandet lassen, nur weil sich die Tätigkeit auf einen Verkehrsunfall bezog, wird dies im Wesentlichen damit begründet, dass Verkehrsunfälle ein M...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Persönliche Verhältnisse

Rz. 59 Die Feststellung der Leistungsfähigkeit ist zu treffen, soweit der Beschuldigte in der Lage ist, die Wahlanwaltsgebühren zu zahlen, ohne dass damit eine Beeinträchtigung des für ihn und seine Familie notwendigen Unterhalts verbunden ist. Zu prüfen sind danach primär die Einkommensverhältnisse des Beschuldigten. Ihm müssen nach Zahlung der Wahlverteidigergebühren genüg...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / A. Allgemeines

Rz. 1 Während in den jeweiligen Gebühren- und Auslagentatbeständen geregelt ist, welche Vergütung der Anwalt für seine Tätigkeit erhält, also wann und unter welchen Voraussetzungen der Vergütungsanspruch entsteht, bestimmt Abs. 1, wann die Vergütung fällig wird, also wann der Anwalt mit dem Auftraggeber abrechnen kann. Die Vorschrift des Abs. 1 ist damit lex specialis zu § 2...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Anwaltsmediator

Rz. 143 Ein Rechtsanwalt darf sich unter den Voraussetzungen des § 7a BORA zugleich als Mediator bezeichnen. Nach § 34 Abs. 1 soll der Rechtsanwalt für die Tätigkeit als Mediator auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Die Mediation ist eine typisch ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Bestimmung durch Vergütungsvereinbarung

Rz. 323 Der Testamentsvollstrecker kann seine Vergütung durch eine entsprechende Vereinbarung mit den Erben bestimmen.[581] Eine solche Vergütungsvereinbarung ist gegenüber dem Nachlass auch dann wirksam, wenn sie der Vergütungsanordnung des Erblassers widerspricht.[582] Die Beteiligten können sogar neben der vom Erblasser festgelegten Vergütung eine weitere vereinbaren.[583...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Zusammenrechnung bei mehreren Gegenständen

Rz. 38 In derselben Angelegenheit sind die Werte mehrerer Gegenstände zusammenzurechnen. Das folgtmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Mögliches gerichtliches Verfahren

Rz. 21 Beispiel 1: Der Anwalt fordert den Schuldner auf, die Miete oder den Kaufpreis oder Schadensersatz an den Gläubiger zu zahlen. Zahlt dieser nicht, kann er auf Leistung verklagt werden. Es kommt dabei nur auf die objektive Möglichkeit eines Prozesses an. Sie besteht auch, wenn der Mandant den Anwalt anweist, auf keinen Fall zu klagen. Der Mandant könnte es sich jederze...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Termin zur Hauptverhandlung war anberaumt

Rz. 85 War bereits ein Termin zur Hauptverhandlung anberaumt, so muss die Rücknahme zwei Wochen vor dem Beginn des Tages, für den die Hauptverhandlung vorgesehen war, erklärt worden sein. Entscheidend für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei Gericht, nicht die Abgabe der Rücknahmeerklärung. Rz. 86 Unerheblich ist, ob und wann der Anwalt von dem anberaumten Hauptverhandlu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Antrag

Rz. 44 Steht dem Beschuldigten kein Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse zu, muss der Pflichtverteidiger die gerichtliche Feststellung der Leistungsfähigkeit des Beschuldigten erreichen, will er diesen nach Abs. 1 S. 1 in Anspruch nehmen. Das Verfahren hierzu ist in Abs. 2 geregelt. Erforderlich ist zunächst ein Antrag des Rechtsanwalts, die Zahlungsfähigkeit des Beschu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anwendungsbereich

Rz. 47 In Verfahren über Beschwerden gegen die Endentscheidung wegen des Hauptgegenstands in Familiensachen werden die Gebühren nach VV Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2, also nach den VV 3200 ff., ausgelöst. Rz. 48 Mit der Neufassung der VV Vorb. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b durch das 2. KostRMoG ist klargestellt worden, dass ausschließlich Beschwerden betreffend den Hauptgegenst...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / B. Regelungsgehalt

Rz. 2 Die Gebühr für die Vertretung des Schuldners im Eröffnungsverfahren (VV 3313), die Gebühr für die Vertretung des Schuldners im Verteilungsverfahren (VV 3317) sowie die Beschwerde gegen den Beschluss über die Eröffnung des Verteilungsverfahrens (VV 3500, 3513) bestimmt sich nach dem Wert der Haftungssumme, höchstens nach dem Betrag sämtlicher Forderungen; der Wert beträ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Änderung des Gebührenrechts

Rz. 15 Ändert sich vor der Verweisung oder Abgabe das Gebührenrecht, so ist dies für das weitere Verfahren unbeachtlich. Da insgesamt nur eine Angelegenheit gegeben ist, bleibt das bisherige Gebührenrecht nach §§ 60 Abs. 1 S. 1, 61 Abs. 1 S. 1 RVG, Art. 111 FGG-ReformG maßgebend. Beispiel: Beim AG Köln war am 20.6.2013 Klage eingereicht worden. Am 10.8.2013 wurde das Verfahr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / cc) Mindestwert oder Mindestgebühr

Rz. 44 Existiert die zu pfändende Forderung nicht oder ist sie unpfändbar, beträgt der Gegenstandswert allerdings nicht Null, sondern es ist der geringste Gegenstandswert (Mindestgegenstandswert) bzw. der Gegenstandswert der ersten Wertstufe des § 13 (bis 500 EUR) zugrunde zu legen,[62] weil dies der geringere Wert i.S.v. Abs. 1 Nr. 1, 1. Hs. ist. Soweit vielfach stattdessen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Spruchkörper

Rz. 21 Handelt es sich bei dem Gericht, dem der Urkundsbeamte angehört, um ein so genanntes Kollegialgericht, so entscheidet dieses grundsätzlich durch den Einzelrichter (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8).[65] Dieser überträgt das Verfahren dem Kollegium, wenn die Sache besonders schwierig ist oder grundsätzliche Bedeutung hat (Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2). Ehrenamtlic...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Prüfungskriterien

Rz. 35 Von "anderen Angelegenheiten" ist auszugehen, wenn fünf verneinende Voraussetzungen gegeben sind:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Steuerberater in bestimmten gerichtlichen Verfahren

Rz. 132 Steuerberater rechnen nicht nach dem RVG, sondern der Steuerberatervergütungsverordnung – StBVV ab (vgl. Rdn 133).[216] Allerdings gilt für den Steuerberater gem. § 45 StBVV für seine Tätigkeit im Verfahren vor den Gerichten der Finanzgerichtsbarkeit und der Verwaltungsgerichtsbarkeit, im Strafverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren, Bußgeldverfahren und in Gnadensa...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Künftig fällig werdendes Arbeitseinkommen

Rz. 46 Ein bestimmter Gegenstand wird auch bei der Pfändung und Überweisung von Arbeitseinkommen gepfändet. Wird wegen einer bereits fälligen Forderung Arbeitseinkommen gepfändet, so ist gemäß § 832 ZPO nicht nur das gegenwärtige, sondern auch das künftig fällig werdende Arbeitseinkommen mitgepfändet. Dieses ist bei der Bewertung im Hinblick auf den 2. Hs. daher mit zu berüc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Zeitpunkt der Beurteilung

Rz. 65 Nach ganz herrschender Meinung ist bei der Entscheidung über die Feststellung der Leistungsfähigkeit auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Beschuldigten im Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts abzustellen.[52] Hierfür spricht insbesondere der Gesetzeswortlaut "zur Zahlung in der Lage ist", also nicht "war".[53] Gegenteiliger Auffassung ist Tous...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Bedeutung der Erstattungsfähigkeit

Rz. 103 Die außergerichtlich entstandenen Gebühren können nicht vom Gericht gegen den Gegner im Kostenfestsetzungsverfahren nach § 103 ZPO festgesetzt werden,[67] und zwar weder als Kosten des Mahnverfahrens im Sinne des § 699 Abs. 3 ZPO noch als Kosten des Rechtsstreits im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO. Denn sie stehen nicht in einem unabdingbaren, unmittelbaren Zusammenhang mi...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Berechnungsweise

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Auslagen/Aufwendungsersatzanspruch

Rz. 341 Dem Testamentsvollstrecker kann ein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen nach den §§ 2218, 670 ff. BGB zustehen. Dieser Aufwendungsersatzanspruch besteht dann neben dem Vergütungsanspruch.[627] Als Aufwendungen in diesem Sinne gelten z.B. Lohnansprüche für die Bezahlung notwendigen Hilfspersonals. Das gilt aber nur dann, wenn die Auslagen noch nicht in die Vergütu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Beratungshilfe/Anerkannte Stellen für Verbraucherinsolvenzberatung

Rz. 157 Die Beratungshilfe wird nach § 3 Abs. 1 BerHG durch Rechtsanwälte und durch Rechtsbeistände, die Mitglied einer Rechtsanwaltskammer sind, gewährt. Nur für diesen Personenkreis besteht deshalb ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse. Eine nach § 44 S. 1 zu vergütende Beratungshilfe kann nur durch die zur Beratungshilfe nach § 3 BerHG Befugten erbracht werden. Da ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 7. Anrechnung bei mehreren Auftraggebern

Rz. 250 Weder Abs. 4 noch VV 1008 enthalten eine Regelung für die Anrechnung bei mehreren Auftraggebern. Insofern müsste es in Ermangelung einer anderen Regelung auch dann bei einer Anrechnung von maximal 0,75 bleiben, wenn sich die Gebühren des Rechtsanwalts erhöhen, weil er mehrere Auftraggeber hat.[284] Dies hätte zur Folge, dass die Gebührenerhöhung für mehrere Auftragge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rz. 5 Die Möglichkeit der Pauschgebühr für den Wahlanwalt besteht für sämtliche Tätigkeiten in allenmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Erstattungspflicht des Gegners (§ 9 BerHG)

Rz. 9 § 9 S. 2 BerHG gewährt dem Rechtsanwalt, der eine Beratungstätigkeit aufgrund von Beratungshilfe geleistet hat, einen eigenen Anspruch gegen den kostentragungspflichtigen Gegner, indem er den Erstattungsanspruch des Rechtsuchenden auf ihn übergehen lässt (Legalzession). Dieser Anspruch richtet sich auf die volle gesetzliche RVG-Vergütung (§ 9 S. 1 BerHG). Der Übergang ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Berechnung bei Mindestwert

Rz. 12 Liegt der Wert des gesamten Verfahrens unterhalb des Betrags von 200.000 EUR und wird daher nach § 74 S. 1 GNotKG der Mindestwert von 200.000 EUR festgesetzt, so ist auch dieser für die Quotelung nach § 31 maßgebend.[8] Der nach § 74 GNotKG geltende Mindestgeschäftswert von 200.000 EUR kann auch dann nicht unterschritten werden, wenn ein Antrag in einem Spruchverfahre...mehr