Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Verbraucherbegriff

Rz. 111 Eine Kappung seiner Vergütung muss der Anwalt nur hinnehmen, sofern er einen Verbraucher gemäß § 13 BGB beraten oder für diesen ein Gutachten erstellt hat. Damit verweist Abs. 1 S. 3 auf die zivilrechtliche Legaldefinition in § 13 BGB. Davon zu unterscheiden ist der in § 14 BGB normierte Unternehmerbegriff: Rz. 112 Für die Abgrenzung beider Vorschriften ist entscheiden...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Verfahren vor dem Schiedsgericht nach §§ 101, 104 ff. ArbGG (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 7 Für bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen können die Parteien des Tarifvertrags die Arbeitsgerichtsbarkeit allgemein oder für den Einzelfall durch die ausdrückliche Vereinbarung ausschließen, dass die Entscheidung durch ein Schiedsgericht erfolgen soll (§ 101 Abs. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / dd) Titulierung für oder Zahlung an Mandanten

Rz. 70 Ist die im Prozess eingeklagte oder im Mahnverfahren geltend gemachte Geschäftsgebühr für den Mandanten tituliert oder an den Mandanten gezahlt worden, besteht keinerlei Anzeigepflicht des Rechtsanwalts gegenüber der Staatskasse. Denn die Titulierung der Geschäftsgebühr für bzw. deren Zahlung an den Mandanten wirkt nicht gegen die Staatskasse.[153] Die Titulierung ste...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe der Vergütung

Rz. 12 Sind mehrere Anwälte gemeinschaftlich beauftragt, so steht jedem die volle Vergütung zu. Der Wortlaut der Vorschrift ist allerdings in mehrfacher Hinsicht missverständlich. Sinn und Zweck der Vorschrift ist es, klarzustellen, dass durch das gemeinschaftliche Tätigwerden mehrerer Anwälte in derselben Sache die anfallenden Gebühren nicht etwa auf die beteiligten Anwälte...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Bindung an das Rechtsschutzbegehren

Rz. 31 Die Bewilligung ist an ein bestimmtes Rechtsschutzbegehren gebunden, dessen Erfolgsaussicht und Zweckmäßigkeit einer summarischen Prüfung unterzogen wurden (§ 114 ZPO), weshalb es die sachliche Grundlage der Bewilligung darstellt. Wird das Begehren erweitert, so erstreckt sich die Bewilligung nicht von selbst auf diese Erweiterung, weil sie noch nicht Gegenstand einer...mehr

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AnwaltKommentar RVG / d) Zuständigkeit für die Prüfung der Angelegenheiten

Rz. 57 Die Frage, ob eine Angelegenheit vorliegt oder ob mehrere Angelegenheiten gegeben sind, ist einerseits im Vergütungsfestsetzungsverfahren durch den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle im Rahmen der Festsetzung zu prüfen (§ 55 Rdn 149). Weder die Entscheidung(en) über die Bewilligung von Beratungshilfe noch die Anzahl erteilter Beratungshilfescheine entfalten eine Bindu...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Abtretung an Rechtsanwälte und Nicht-Rechtsanwälte

Rz. 27 Den Festsetzungsantrag kann nach Abtretung des Vergütungsanspruchs gegen die Staatskasse durch den beigeordneten oder bestellten bzw. den im Wege der Prozesskostenhilfe zugezogenen (§§ 397a Abs. 2, 406 Abs. 3 Nr. 2 StPO) Rechtsanwalt (Zedent) nur der neue Rechtsanwalt (Zessionar) stellen.[45] Der Rechtsanwalt, an den der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse abgetr...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Anwaltshonorar als Leistungszweck

Rz. 34 Für den Anwalt bestimmte Leistungen sind nur in dem Umfang anrechenbar, wie sie die konkrete Angelegenheit (§ 15 Abs. 1) abgelten sollen, die Gegenstand der Beiordnung oder Bestellung (siehe § 45 Rdn 41 f., § 48 Rdn 8 ff.) geworden ist. Auch für diese Zuordnung ist in erster Linie auf die Tilgungsbestimmung des Leistenden abzustellen. Beispiel: Aufgrund einer Schläger...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verteidigung gegen ein Anschlussrechtsmittel (Abs. 2)

Rz. 50 Abs. 2 S. 1, 1. Hs. erstreckt die im Wege der Prozesskostenhilfe erfolgte Beiordnung – nicht auch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe – auch auf die Verteidigung gegen die Anschlussrechtsmittel der Berufung, der Beschwerde wegen des Hauptgegenstands, der Revision und der Rechtsbeschwerde wegen des Hauptgegenstands. Abs. 2 S. 1, 1. Hs. gilt nicht mehr entsprechend f...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Begrenzung bei mehreren Einzelaufträgen (1. Var.)

Rz. 303 Ist der Anwalt mit mehreren einzelnen Handlungen beauftragt, so erhält er insgesamt nicht mehr an Gebühren, als ein mit der gesamten Angelegenheit beauftragter Rechtsanwalt erhalten hätte. Rz. 304 Soweit ein Anwalt nur mit Einzeltätigkeiten beauftragt ist, erhält er in der Regel geringere Gebühren als der Anwalt, der mit der Vertretung im gesamten Verfahren beauftragt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Kosten für Informationsbeschaffung

Rz. 45 Gelangt der beigeordnete oder bestellte Anwalt zu der Erkenntnis, dass die vertretene Rechtsposition auf der Grundlage des vorhandenen Sach- und Streitstandes voraussichtlich nicht durchgreifen wird, gehört es mit zu seinen Aufgaben, etwaige Möglichkeiten der Informationsbeschaffung aufzuzeigen sowie danach zu beurteilen, ob und mit welchem Aufwand sich die von ihm fü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Höhe

Rz. 51 Gemäß § 13 StBVV beträgt die Zeitgebühr 30 bis 75 EUR (Mittelgebühr: 52,50 EUR) je angefangene halbe Stunde. Es werden alle mit der jeweiligen Tätigkeit im Zusammenhang stehenden Arbeiten erfasst, nicht jedoch Zeiten für allgemeine Bürotätigkeit (wie z.B. Ablage, Fristenkontrolle usw.). Die angefallenen Zeiten sind konkret anzugeben und ggf. über Kanzleiorganisationsp...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung

Rz. 54 Die frühere Verweisung in Abs. 5 S. 1 auf den das Kostenfestsetzungsverfahren gem. §§ 103 ff. ZPO zwischen den Parteien betreffenden § 104 Abs. 2 ZPO ging ins Leere, soweit sie auch den zum 1.7.1994 angefügten Satz 3 des § 104 Abs. 2 ZPO einschloss, wonach die Erstattung von Umsatzsteuer die Erklärung voraussetzt, dass die Partei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt is...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / c) Einverständnis des Anwalts zur eingeschränkten Beiordnung

Rz. 26 Ein nicht im Bezirk des Prozessgerichts beigeordneter Anwalt kann unter Beachtung des Mehrkostenverbots beigeordnet werden, wenn er bereit ist, sich unter Ausschluss der Vergütung von Mehrkosten (im wesentlichen Reisekosten) beiordnen zu lassen. Der von dem Mehrkostenverbot betroffene, nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene Anwalt kann also nur mit seinem...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Rückwirkung der Beiordnung oder Bestellung im erstinstanzlichen Verfahren

Rz. 112 Wird ein Anwalt während des erstinstanzlichen Verfahrens bestellt oder beigeordnet, hätte er grundsätzlich nur einen Anspruch gegen die Landeskasse auf diejenige Vergütung, die ab dem Zeitpunkt seiner Bestellung oder Beiordnung entstanden ist. Beispiel: Im dritten Hauptverhandlungstermin wird der Anwalt als Pflichtverteidiger bestellt. Die Grundgebühr sowie die Termin...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Unterschiedliche Beteiligung mehrerer Auftraggeber

Rz. 231 Des Weiteren ist ein Fall des Abs. 3 gegeben, wenn mehrere Auftraggeber nur hinsichtlich eines Teils des Streitgegenstandes gemeinschaftlich beteiligt sind: Beispiel: Der aus einem Verkehrsunfall Geschädigte erhebt eine Schadensersatzklage (2.000 EUR) gegen den gegnerischen Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherer. Der verklagte Halter erhebt daraufhin Widerklage ge...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Erstattungsanspruch gegen die Staatskasse (Abs. 2 S. 1, 1. Alt.)

Rz. 27 Steht dem Beschuldigten ein Anspruch gegen die Staatskasse auf Erstattung seiner notwendigen Auslagen zu, so kann der Pflichtverteidiger den Beschuldigten in Höhe dieses Erstattungsanspruchs in Anspruch nehmen. Auf welcher Grundlage der Erstattungsanspruch beruht, ist unerheblich. In Betracht kommen hier insbesondere:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Auftragnehmer

Rz. 44 Beauftragt der Mandant eine Anwaltsgemeinschaft, also eine Rechtsanwaltssozietät, so kommt der Auftrag grundsätzlich mit allen Sozien zustande.[32] Das gilt auch bei Beauftragung einer überörtlichen Sozietät sowie dann, wenn mehrere Anwälte nur den Anschein einer Anwaltsgemeinschaft erwecken.[33] Der Wille der Streitgenossen kann jedoch im Einzelfall dahin gehen, dass...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / (1) Die vorangegangene Wahlverteidigertätigkeit wird durch die Pflichtverteidigergebühren nicht abgedeckt

Rz. 64 Deckt die Pflichtverteidigerbestellung die Tätigkeiten, die der Anwalt bislang als Wahlverteidiger ausgeübt hat, nicht ab, so kommt eine Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen auf die Wahlverteidigergebühren nicht in Betracht. Dabei spielt es keine Rolle, ob ausdrücklich auf die Wahlverteidigervergütung gezahlt wird oder ob ohne eine Bestimmung gezahlt wird. Fehlt e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gehörsverletzung

Rz. 27 Stützt das Gericht seine Entscheidung auf Gesichtspunkte, die nicht Gegenstand des Verfahrens gewesen sind, oder lässt es Gesichtspunkte unbeachtet, die Gegenstand des Verfahrens gewesen sind, liegt jeweils eine Gehörsverletzung vor. Das Gebot rechtlichen Gehörs soll sicherstellen, dass die Entscheidung frei von Verfahrensfehlern ergeht, die ihren Grund in unterlassen...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Entscheidung ist Vollstreckungstitel

Rz. 187 Wird dem Rechtsmittel der Staatskasse entsprochen, kann die überzahlte Vergütung nach dem Justizbeitreibungsgesetz vom beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt eingezogen werden. Die Rückforderung unterfällt nicht dem VwVfG . Bei dem in § 55 geregelten Festsetzungsverfahren gegen die Staatskasse handelt es sich um ein dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle übertrage...mehr

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AnwaltKommentar RVG / a) Verschiedene Auffassungen

Rz. 60 Der Begriff der Angelegenheit ist insbesondere bei Beratungshilfe in Familiensachen umstritten. Vertreten wird etwa:mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Rechtsmittel gegen Endentscheidung

Rz. 17 Die Sache muss durch ein Rechtsmittel gegen eine Endentscheidung des zuvor befassten Gerichts in die nächste Instanz gelangt sein, also durch eine Berufung, Revision, Beschwerde oder Rechtsbeschwerde. Ein Rechtsmittel gegen eine Zwischenentscheidung ist insoweit grundsätzlich nicht ausreichend. Beispiel 1: Vor dem LG verweigert ein Zeuge die Aussage. Das Gericht entsc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / g) Tätigkeit ohne Auftrag der Partei

Rz. 38 Auf einen entgegenstehenden Willen der vertretenen Person kommt es allerdings dann nicht an, wenn aus übergeordnetem öffentlichen Interesse eine gesetzliche Verpflichtung zur Duldung der Tätigkeit des Anwalts besteht (vgl. § 679 BGB). Das ist bei einer Bestellung nach § 67a Abs. 1 S. 2 VwGO der Fall.[60] Gleiches gilt bei einer Bestellung zum Pflichtverteidiger. Wird ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / II. Erfüllung (Abs. 3, 1. Var.)

Rz. 90 Die Anrechnung einer Gebühr ist nach Abs. 3, 1. Var. entgegen dem Grundsatz dann im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen, wenn die erstattungspflichtige Partei die anzurechnende Gebühr bereits gezahlt oder anderweitig erfüllt hat. Rz. 91 Hauptanwendungsfall ist hier die Anrechnung einer vorgerichtlich entstandenen Geschäftsgebühr, die als Schadensersatz mit e...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Anspruchsumfang der Beitreibung im eigenen Namen

Rz. 192 Wurde die bedürftige Partei durch den im Wege der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Anwalt mit Erfolg vertreten und hat sie deshalb einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch, so erscheint es nur konsequent, wenn dieser (auch) dem Anwalt zugutekommt. Daher gewährt § 126 Abs. 1 ZPO (für Familiensachen vgl. §§ 85, 113 Abs. 1 S. 2 FamFG) dem beigeordne...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Gebühren

Rz. 8 Für diese strafprozessähnlichen Verfahren bestimmt Abs. 1 die entsprechende Anwendung der Vorschriften für die Revision nach VV Teil 4 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3. Die zur Anwendung kommenden Gebührentatbestände gelten die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts ab. Auf die weitergehenden Erläuterungen zu den nachfolgend genannten Gebührentatbeständen wird verwiesen. Rz. ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / IV. Anspruch aus einer Vergütungsvereinbarung (Abs. 3)

Rz. 15 Die Vorschrift des Abs. 3 ist zum 1.10.2009 durch Art. 5 Nr. 2 des Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren (2. Opferrechtsreformgesetz) v. 29.7.2009 neu eingeführt worden. Mit der Neuregelung ist eine Lücke geschlossen worden, die bislang bestand. Rz. 16 Wird einem Opfer ein Rechtsanwalt im Wege der Prozesskostenhilfe nach § 397a Ab...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Berechnung von aus der Staatskasse festzusetzenden Reisekosten im Falle der Beiordnung zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Anwalts

Rz. 29 Der nicht im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassene und "zu den Bedingungen eines im Bezirk des Prozessgerichts niedergelassenen Rechtsanwalts" beigeordnete Rechtsanwalt kann Reisekosten gegen die Staatskasse festsetzen lassen, etwa für die Reise zum Termin am Sitz des Prozessgerichts. In welcher Höhe dem Rechtsanwalt Kosten für die Reise zwischen dem Kanzleisitz ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 8. Teilweise Verjährung

Rz. 153 Ebenso wie die Vergütung nur teilweise fällig werden kann, kann auch die Verjährung nur hinsichtlich eines Teils eintreten. Dies wird oft bei Teilurteilen oder Vorabentscheidungen nach § 137 FamFG übersehen. Beispiel 1: Auf die Klage in Höhe von 25.000 EUR erging im Jahr 2016 ein Teilurteil über 20.000 EUR. Das Schlussurteil wurde erst in 2017 verkündet. Die Fälligkei...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / d) Eigennützige Beauftragung und Kappungsgrenze nach § 22 Abs. 2 S. 2

Rz. 14 Eine eigennützige Beauftragung (siehe Rdn 6) durch mehrere Auftraggeber in derselben Angelegenheit führt mindestens zu einer Erhöhung der Vergütung nach VV 1008. Sind die Auftraggeber unechte Streitgenossen (verschiedene Gegenstände) und erhält der Anwalt Wertgebühren, verdient er ebenso viel wie bei einer Einzelvertretung mit verschiedenen Gegenständen; auf die Perso...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Verweis auf §§ 612, 632 BGB

Rz. 88 Im Falle einer unterlassenen oder unwirksamen Gebührenvereinbarung erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Damit verweist Abs. 1 S. 2 für den Bereich der Beratung und der Mediation auf § 612 Abs. 2 BGB, für die – als Werkvertrag einzuordnende (siehe Rdn 46) – Gutachtenerstellung auf die Parallelvorschrift des § 632 Abs. 2 BGB.[8...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / a) Anzahl der Angelegenheiten hängt nicht von der Anzahl der Auftraggeber ab

Rz. 26 Für die Angelegenheit als zusammenfassende Bezeichnung und formelle Klammer der anwaltlichen Tätigkeit ist die Anzahl der in diesem Rahmen vertretenen Personen unerheblich.[37] Ein einheitlicher Auftrag kann nämlich auch dann vorliegen, wenn der Anwalt von mehreren Mandanten beauftragt wird, wobei ggf. durch Auslegung ermittelt werden muss, ob der Anwalt für die versc...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Hinweisgeber

Rz. 61 Die Erteilung des Hinweises obliegt dem Rechtsanwalt, der den Auftrag i.S.d. § 49b Abs. 5 BRAO übernimmt. Regelmäßig unproblematisch ist die Person des Hinweisgebers bei einer Einzelkanzlei. Rz. 62 Bei einer gemeinschaftlichen Berufsausübung von Rechtsanwälten ist hingegen zu differenzieren. Ist der übernehmende Anwalt in einer bloßen Bürogemeinschaft tätig, trifft ihn...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Hinweis auf beschränkte Erstattungspflicht (S. 3)

Rz. 48 Nach Abs. 1 S. 3 muss die Vergütungsvereinbarung einen Hinweis darauf enthalten, dass der Gegner im Fall des Unterliegens regelmäßig nur die gesetzliche Vergütung erstatten muss. Nach den Motiven[74] soll dem Rechtsuchenden damit verdeutlicht werden, dass er die Vergütung, soweit diese die gesetzliche Vergütung übersteigt, grundsätzlich selbst tragen muss. Auch diese ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 5. Gesamtschuldnerausgleich, § 426 BGB

Rz. 60 Zahlt ein Auftraggeber zugleich auf die Schuld eines anderen Auftraggebers, so stellt sich die Frage, ob er diesen ganz oder teilweise in Rückgriff nehmen kann. Das gesetzliche Schuldrecht normiert insoweit einen Interessenausgleich, der sich in erster Linie nach den konkreten Rechtsbeziehungen der Schuldner zueinander (Innenverhältnis) richten soll und hilfsweise – s...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 3. Kündigung

Rz. 25 Streitig ist, wie es sich bei dem Auftrag an den Anwalt verhält, lediglich eine Kündigung zu erklären. Verschiedentlich wird angenommen, sie falle unter Abs. 1 S. 2, weil sie Voraussetzung für die Durchsetzung eines Anspruchs sei, etwa einer Räumungsklage gegen den Mieter.[16] Diese Auffassung berücksichtigt nicht die Fassungsänderung des in § 23 Abs. 1 S. 3 übernomme...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / I. Grundsatz

Rz. 88 Die Regelung des Abs. 3 besagt, dass sich ein Dritter grundsätzlich nicht auf eine Anrechnung berufen kann. Dies hat vor allem Bedeutung für die Kostenerstattung. Da jede Gebühr selbstständig ist, kann die im Rechtsstreit obsiegende Partei also grundsätzlich die Festsetzung der vollen Verfahrensgebühr verlangen, und zwar unbeschadet der Anrechnung einer eventuell zuvo...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / aa) Anwendungsbereich

Rz. 139 Die Regelung des Abs. 6 S. 3 hat nur Bedeutung, wenn der Anwalt in einem oder mehreren verbundenen Verfahren bereits bestellt oder beigeordnet war, in einem anderen oder mehreren hinzuverbundenen Verfahren dagegen nicht. Abs. 6 S. 3 gilt daher nicht, wennmehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Ergänzende Ansprüche bei PKH mit Zahlungsanordnung

Rz. 213 Bei PKH mit Zahlungsanordnung ist der beigeordnete Anwalt nur dann auf einen prozessualen Kostenerstattungsanspruch der Partei angewiesen, wenn und soweit die aufzubringenden Raten die Kosten nicht decken, von denen die Partei freigestellt worden ist. Mit dem Eingang weiterer Zahlungen kann er nicht rechnen (§ 120 Abs. 3 Nr. 2 ZPO). Also gelten die vorstehenden Ausfü...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 6. Zur Person des Leistenden

Rz. 37 Nach § 101 Abs. 1 S. 1 BRAGO sollte die Leistung an den Anwalt "von dem Beschuldigten oder einem Dritten" stammen. Entsprechend bestimmte § 129 BRAGO, dass der Anwalt sie "von seinem Auftraggeber oder einem Dritten" erhalten haben musste. Demgegenüber verzichtet § 58 gänzlich darauf, die Person des Leistenden zu benennen, weil mit der tatbestandlichen Umschreibung nac...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / bb) Keine Verknüpfung der gerichtlichen Kostenverteilung mit der Verteilung der Anwaltskosten der Streitgenossen

Rz. 97 Die Verknüpfung der Kostenverteilung des Verfahrens mit der Verteilung von gemeinsamen Anwaltskosten beruht auf der Vorstellung, ein erstattungspflichtiger Gegner dürfe darauf vertrauen, bei einem jeden Streitgenossen einen verhältnismäßig gleichartigen Kostenumfang vorzufinden. Deshalb würde es ihn unbillig belasten, wenn Streitgenossen wählen könnten, wer welchen Ha...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / III. Antragsberechtigte (Abs. 2 S. 2)

Rz. 52 Antragsberechtigt nach Abs. 1 sind Rz. 5...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Vergütungsprozess

Rz. 91 Der Gerichtsstand einer Vergütungsklage richtet sich nach § 29 ZPO. Da Rechtsgrund für den anwaltlichen Vergütungsanspruch regelmäßig der mit dem Mandanten geschlossene Geschäftsbesorgungsvertrag ist (siehe Rdn 13), gilt für Honorarklagen der Gerichtsstand des vertraglichen Erfüllungsortes. Dieser richtet sich grds. nach dem Leistungsort, der sich aus § 269 BGB ergibt...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / D. Rechtsschutzversicherung

Rz. 110 Nur in Ausnahmefällen besteht ein Direktanspruch des Anwalts gegen den Rechtsschutzversicherer. In den übrigen Fällen hat lediglich der Auftraggeber einen Freistellungsanspruch aus dem Versicherungsvertrag.[78] In beiden Fällen hat aber der Rechtsschutzversicherer auch für einen Vorschuss des Anwalts einzustehen. Verlangt der Rechtsanwalt gemäß § 9 von seinem Auftrag...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / b) Aktuelle Rechtslage

Rz. 10 § 18 Abs. 1 Nr. 3 stellt klar, dass der Anwalt in allen Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss eine gesonderte Vergütung erhält, unabhängig davon, wer die angefochtene Entscheidung erlassen hat.[6] Rz. 11 Die Vergütung richtet sich in Verfahren nach VV Teil 3, in denen nach dem Gegenstandswert abgerechnet wird, nach VV 3500. Rz. 12 Maßgebender Gege...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Aufrechnung gegen Umsatzsteuerforderungen

Rz. 230 Dem beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalt ist es bei verzögerter Bearbeitungsdauer grds. nicht verwehrt, mit seinen gegen die Landeskasse gerichteten Vergütungsforderungen die Aufrechnung gegen Umsatzsteuerforderungen des Finanzamtes zu erklären.[411] Die auch für die Aufrechnung gegen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gem. §§ 226 Abs. 1 AO, 387 BGB erfor...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 2. Kostenhinweis (S. 2)

Rz. 41 S. 2 bestimmt ergänzend, dass der Mandant auf seine Kostentragungspflicht im Falle des Unterliegens hinzuweisen ist. Diese neu begründete Hinweispflicht soll dem Auftraggeber vor Augen halten, dass die Vereinbarung keinen Einfluss auf die von ihm zu entrichtenden Gerichtskosten, Verwaltungskosten und die von ihm zu erstattenden Kosten anderer Beteiligter hat. So soll ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / f) Rechtskräftige Kostengrundentscheidung

Rz. 21 Mit Rechtskraft der Kostengrundentscheidung ist die Partei nicht mehr befugt, zulasten des Anwalts über den Titel zu verfügen. Sein Beitreibungsrecht nach Maßgabe des Kostenausspruchs wird im Bestand geschützt (vgl. § 55 Rdn 203). Soweit die Staatskasse zwischenzeitlich Zahlungen an den Anwalt erbracht hat und dessen Beitreibungsrecht (nachrangig) übergegangenen ist, ...mehr

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Schneider/Volpert, AnwaltKo... / 1. Aufhebung vergütungsrechtlicher Kondiktionsregeln

Rz. 16 Der noch im Referentenentwurf enthaltene Satz 2 a.F., der als Entsprechung von § 4 Abs. 1 S. 3 a.F. den Ausschluss der Kondizierbarkeit bei freiwilliger und vorbehaltloser Leistung des Auftraggebers vorsah, ist im Laufe des späteren Gesetzgebungsverfahrens gestrichen worden.[22] Nach den Motiven des Gesetzgebers war diese Streichung mit Blick auf das weiterhin grundsä...mehr