Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XVIII. Entfernen von Gegenständen

Rz. 68 Sollen Dinge vom Mietgrundstück entfernt werden, wie Kinderwagen, Fahrräder oder Pkw auf bestimmten Stellplätzen, so ist er Gegenstandswert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO zu schätzen. Auch hier ist wieder die Perspektive des Anspruchstellers zu berücksichtigen. Der Vermieter macht dabei sein Beseitigungsinteresse geltend. Dieses richtet sich aus Sicht ...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / d) Kein Mutwille

Rz. 154 Der Prozesskostenhilfeantrag ist auch bei bestehenden Erfolgsaussichten zurück zu weisen, wenn die Beantragung mutwillig ist. Als Vergleich ist der selbstzahlende Mandant heranzuziehen, der in diesen Fällen von der gerichtlichen Geltendmachung einer Forderung absehen würde. Der Antragsteller ist also verpflichtet, von zwei Möglichkeiten stets die kostensparendere Weis...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 7. Bezifferte Geldforderungen

Rz. 180 Wird in WEG-Sachen eine konkret bezifferte Geldforderung geltend gemacht, so richtet sich die Gegenstandswertberechnung nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem eingeklagten Betrag.[179] Nebenforderungen bleiben unberücksichtigt, sofern die dazugehörige Hauptforderung mit eingeklagt wird; § 43 GKG. Von der Hauptforderung losgelöst erhöhen die Nebenford...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXXVII. Rückbau

Rz. 123 Die Gegenstandswertberechnung und die Beschwer für den Rückbauanspruch des Vermieters gegen den Mieter bemessen sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 GKG, § 3 ZPO. Rz. 124 Die Gegenstandswertberechnung in Rückbaustreitigkeiten muss hinreichend berücksichtigen, wer den Anspruch geltend macht. Stellt der Vermieter den Anspruch, so bemisst sich der Streitwert nach dem Beseitig...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Widerruf Zustimmung zur Untervermietung

Rz. 136 Wird der Widerruf einer Zustimmung zur Untervermietung im Rahmen einer Kündigung geltend gemacht, so beurteilt sich der Streitwert nach der Kündigung selbst.[143] Als Vorbereitungshandlung zur Kündigung wäre der Wert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO zu schätzen. Dabei kann die drohende Kündigung berücksichtigt werden. Der Wert der Kündigung wäre hi...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Eines störenden Mitmieters

Rz. 80 Verlangt der Mieter vom Vermieter die Kündigung eines störenden Mitmieters, richtet sich der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG, §§ 3, 9 ZPO. Es handelt sich schlichtweg um eine Mangelbeseitigung. Veranschlagt wird daher maximal der Jahreswert der beanspruchten Minderung. Bei Verfahren, die vor dem 1.1.2021 beauftragt wurden, ist noch der 3,5-fac...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 17. Hausgeld, Vorschüsse auf Kosten

Rz. 190 Über die Entrichtung von Vorschüssen zur Unterhaltung und darauf zu bildende Rücklagen entscheidet die WEG ebenfalls im Beschlusswege. Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang werden daher in der Regel als Beschlusssachen durchgeführt. Der Gegenstandswert bemisst sich hier auch nach § 49 GKG zunächst nach dem Gesamtinteresse, also nach dem Jahreswert der in der ge...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / III. Antennen- und Fernsehempfang

Rz. 42 Der Gegenstandswert bei Streitigkeiten um die Errichtung oder Entfernung von Antennenanlagen bemisst sich nach § 23 Abs. 1 RVG, § 48 Abs. 1 GKG i.V.m. § 3 ZPO. Es ist das Interesse des Anspruchstellers an der Durchsetzung des jeweiligen Anspruches zu ermitteln. Dies ist für Mieter und Vermieter allerdings unterschiedlich. Rz. 43 Der Mieter möchte sein Recht auf Informa...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXVII. Mietaufhebungsvertrag

Rz. 85 Beschränkt sich der Auftrag auf die Erstellung eines Mietaufhebungsvertrages, so kann dieser nicht im Klageverfahren durchgesetzt werden. In diesem Fall ist der Gebührenstreitwert nach § 23 Abs. 3 RVG i.V.m. § 99 GNotKG zu ermitteln. Der Streitwert bemisst sich nach dem Wert aller Leistungen des Mieters während der Vertragsrestlaufzeit. Vereinbarungen um Schadensersat...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / XXIX. Mietvertrag, Vertragsberatung

Rz. 89 Die Erstellung eines Mietvertrages oder die Beratung zu dessen Inhalt kann nicht im Klageverfahren durchgesetzt werden. Der Gebührenstreitwert bemisst sich hier nach § 23 Abs. 3 RVG i.V.m. § 99 GNotKG. Danach ist der Streitwert aller Leistungen des Mieters während der Vertragslaufzeit zu berücksichtigen. Erfasst sind die Nettomiete, die Betriebskostenvorauszahlungen o...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / V. Auskunftsanspruch

Rz. 46 Der Auskunftsanspruch dient regelmäßig zur Vorbereitung anderer Ansprüche. Im Rahmen einer Stufenklage wird er daher nur alternativ zum Leistungsantrag bewertet; § 44 GKG. Auch ohne Stufenklage kann diese Folge eintreten, wenn der Kläger aus einer Auskunftsklage in eine Leistungsklage übergeht.[44] Wird der Auskunftsanspruch allein verfolgt, so bemisst sich der Gegenst...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 1. Wohnraum

Rz. 87 Erklärt der Rechtsanwalt für den Vermieter eine Mieterhöhung, so stellt dies eine Vorbereitung zur letztendlich gewollten Zahlung der erhöhten Miete durch den Mieter dar. Die Berechnung des Gegenstandswertes erfolgt über § 23 Abs. 1 RVG, § 41 Abs. 5 GKG. Streitwert ist der gefordert Erhöhungsbetrag bis zum Ablauf des Vertrages, höchstens der Jahresbetrag. Im Rahmen de...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 5. Korrekturen der Rechnung

Rz. 31 Eine erstellte Rechnung ist nicht "in Stein gemeißelt", sondern kann und muss unter Umständen korrigiert werden. Ist die Rechnung fehlerhaft, hat der Empfänger auch einen Anspruch auf Rechnungskorrektur. Zu Korrektur ist allein der Aussteller berechtigt. Dazu hat er die Möglichkeit, die Originalrechnung durch Nachtragungen abzuändern und erneut zuzusenden oder die Orig...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / a) Bedingte Klageerhebung

Rz. 161 In einzelnen Fällen kann es sinnvoll sein, zunächst nur die Prozesskostenhilfe zu beantragen und die Klageerhebung von der Gewährung der Prozesskostenhilfe abhängig zu machen. Das Gericht hat eine summarische Prüfung vorzunehmen und wird so Anträge, die von vornherein keine Aussicht auf Erfolg bieten, aussortieren, Hinweise zur Schlüssigkeit und Begründetheit geben u...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 2. Änderung von Streitwerten

Rz. 30 Mitunter wechselt der Streitgegenstand eines Prozesses zwischen Anhängigkeit und letztendlicher Entscheidung durch Klagerücknahmen, Teilerledigungen, Klageerweiterungen oder Klageänderungen erheblich. Hier ist durchaus strittig, ob sämtliche Anträge – sofern diese nicht identisch sind – zu addieren[21] oder nur die höchstens zeitgleich anhängigen Ansprüche zu berücksi...mehr

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§ 1 Allgemeine Bestimmungen... / 1. Zeithonorare

Rz. 203 Zulässig ist jedenfalls in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung von Zeithonoraren. In gerichtlichen Angelegenheiten müssen das Verbot der Gebührenunterschreitung und deren Ausnahmen im Blickwinkel bleiben. Vorteile sind die Abrechnung nach dem tatsächlichen Umfang der Bearbeitung. Für den Mandanten wird deutlich, dass unsinnige Rückfragen und Aufträge d...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 4. Feststellung Zurückbehaltungsrecht

Rz. 95 Ist die Mietsache mit einem nicht unerheblichen Mangel behaftet, kann der Mieter die Mietzahlung bis zur Beseitigung des Mangels zurückbehalten. Vor dem Hintergrund der unsäglichen BGH-Rechtsprechung zur ordentlichen Kündbarkeit von Mietverträgen bei Mietrückständen von mehr als einer Monatsmiete[96] und zur Begrenzung des Zurückbehaltungsrechtes,[97] ist das tatsächl...mehr

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§ 3 Gegenstandswertbestimmung / 5. Bauliche Veränderung

Rz. 176 Beschließt die WEG die Durchführung von baulichen Veränderungen, den Rückbau baulicher Veränderungen oder verlangt dieses von einem oder mehreren Wohnungseigentümern, so bemisst sich der Streitwert gem. § 23 Abs. 1 RVG, 49 Abs. 1 Satz 1 GKG nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten. Ermittelt wird das Gesamtinteresse aller Wohnungseigentümer an der Durchführung bzw. Verm...mehr

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AGS 05/2021, Rechtsprechungsübersicht zu den Teilen 4-7 VV aus den Jahren 2020/2021

Über die Entwicklung der Rspr. zu den Teilen 4–7 VV aus den Jahren 2019/2020 wurde zuletzt in RVGreport 2020, 202 ff. berichtet. Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der im Anschluss daran ergangenen bzw. bekannt gewordenen Rspr. Die mit § 14 RVG zusammenhängenden Entscheidungen sind hier nicht enthalten und werden gesondert behandelt. Der Beitrag hat den...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / II. Einhellige Auffassung der OLG zum bisherigen Recht

Das OLG meint, dass auch nach Einführung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl I, 2128) die Teilnahme des Rechtsbeistands an Terminen zur Vernehmung des Verfolgten vor dem AG nach den §§ 21, 22 oder 28 IRG keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV auslöse. Das OLG verweist dazu zunächst auf die einhellige Auffassung der Oberland...mehr

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AGS 05/2021, Mayer, Das neue Gebührenrecht in der anwaltlichen Praxis

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 1. Aufl., 2021. Nomos Verlag. 191 S., 39,00 EUR Das von dem bekannten Kostenrechtspraktiker verfasste Handbuch vereinfacht den Einstieg in die Neuerungen des 2. KostRÄG 2021. In den ersten beiden rund 60 Seiten umfassenden Teilen stellt Mayer die Änderungen im Paragrafenteil des RVG und im VV dar. Dabei erläutert der Autor die einzelnen...mehr

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AGS 05/2021, Zeitschriften aktuell

Rechtsanwalt Norbert Schneider, Erstreckung der Prozesskostenhilfe bei Abschluss einer Einigung, NJW-Spezial 2021, 155 Mit Wirkung zum 1.1.2021 hat der Gesetzgeber durch das KostRÄG 2021 auch die Vorschrift des § 48 Abs. 1 RVG neu geregelt, die die Erstreckung der PKH bei Abschluss einer Einigung und – über § 12 RVG – auch der VKH betrifft. In seinem Beitrag weist Schneider a...mehr

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zfs 05/2021, Prozessführung... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Berufung ist zulässig, hat jedoch nur insoweit Erfolg, als das LG den Bekl. gem. dem Hauptantrag zur Zahlung an die Kl. verurteilt hat. Dagegen ist der in der Berufungsinstanz gestellte Hilfsantrag, gerichtet auf Zahlung an die A. Vers-AG zulässig und in vollem Umfang begründet." 1. Der Hauptantrag ist mangels Prozessführungsbefugnis der Kl. unzulässig, der Hilfsantra...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / 2 Aus den Gründen:

"Sowohl die sofortige Beschwerde der Bekl. gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des LG Neuruppin v. 12.5.2020 wie auch die Anschlussbeschwerde des Kl. sind zulässig. Nur die sofortige Beschwerde der Bekl. hat allerdings in der Sache Erfolg, hingegen war die Anschlussbeschwerde des Kl. als unbegründet zurückzuweisen." I. Die sofortige Beschwerde der Bekl. ist nach § 11 Abs. ...mehr

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AGS 05/2021, Unrichtige Sac... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz Gem. § 21 Abs. 2 S. 1 GKG entscheidet das Gericht über die Frage, ob Gerichtskosten wegen unrichtiger Sachbehandlung nicht zu erheben sind. Ist dem betreffenden Kostenschuldner bereits der beanstandete Gerichtskostenansatz zugegangen, ist über den Antrag auf Nichterhebung der Kosten im Rahmen einer Erinnerung gegen diesen Kostenans...mehr

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AGS 05/2021, Ursächlichkeit der Mitwirkung

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Die anwaltliche Mitwirkung muss für die Beendigung des Verfahrens ursächlich oder jedenfalls mitursächlich gewesen sein. LG Magdeburg, Beschl. v. 19.3.2021 – 23 Qs 14/21 I. Sachverhalt Gegen die anwaltlich vertretene Angeklagte war beim AG ein Verfahren wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung anhängig. Dieses ist nach längerem Hin und He...mehr

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AGS 05/2021, Zusätzliche Ve... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Es ist erschreckend, wie Gerichte zum Teil mit den anwaltlichen Gebühren umgehen und wie gering die Kenntnisse im Gebührenrecht sind. Zudem hat man auch den Eindruck – zumindest mal wieder bei dieser Entscheidung –, dass man als Entscheider nicht mal eben in einen Kommentar schaut, um eine Frage/Antwort abzusichern. Da wird offenbar einfach nur im Internet gesucht und die...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Soweit ersichtlich war das OLG Jena das einzige und damit auch das letzte OLG, das der Auffassung gewesen ist, dass für die Teilnahme des Rechtsanwalts an Terminen vor dem AG nach den §§ 21, 22 IRG die Terminsgebühr Nr. 6102 VV (früher: Nr. 6101 VV) entsteht. Diese Bastion ist dann jetzt auch gefallen. M.E. allerdings mit einer schwachen Begründung. Die Begründung: "ganz ...mehr

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AGS 05/2021, Einziehung der Wahlanwaltsvergütung

§ 50 RVG Leitsatz Hat das Gericht im Ausgangsverfahren den Verfahrenswert offenkundig falsch und damit überhöht festgesetzt, ist die Landeskasse nicht verpflichtet, die sich aus dem überhöhten Wert ergebende Wahlanwaltsvergütung im Wege der Ratenzahlung von dem bedürftigen Beteiligten einzufordern. OLG Celle, Beschl. v. 29.12.2020 – 10 WF 168/20 I. Sachverhalt Der Antragstellerin...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / III. Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung ändert nichts

Das OLG sieht im Gesetz zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl I, 2128) keine Veranlassung, von der bisherigen Rspr. abzuweichen. Dieses Gesetz habe der Umsetzung der sog. PKH-Richtlinie (EU) 2016/1919 gedient. Zentraler Aspekt sei die Stärkung des Rechts auf Zugang zu einem Rechtsbeistand, indem zur Gewährleistung von dessen Effektivitä...mehr

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AGS 05/2021, Mayer, Gebührenkalkulator

Von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer. 8. Aufl., 2021. Nomos Verlag. 100 S., 28,00 EUR Der von Mayer bearbeitete Gebührenkalkulator hat sich seit vielen Jahren in der Praxis bewährt. Er geht über den Inhalt einer "normalen" Gebührentabelle hinaus. Sofern nämlich die Anwaltsgebühren für Tätigkeiten in gerichtlichen Verfahren tabellarisch erfasst werden, enthalten die zu dem j...mehr

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AGS 05/2021, Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Rücknahme des Einspruchs gegen den Strafbefehl

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Nr. 4141 Anm. Abs. 1 Nr. 3 VV bezieht sich (nur) auf originäre Cs-Sachen, in denen durch Rücknahme des Einspruchs eine Hauptverhandlungstermin entbehrlich wird, nicht hingegen auf eine Ds-Sache, in der die Hauptverhandlung bereits anberaumt war und nur mangels Anwesenheit des Angeklagten nicht bis zum Abschluss durchgeführt werden konnte. AG Tiergarten,...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfähige Verfahrensgebühr für Beschwerdegegner

§ 91 ZPO; Nr. 3500 VV RVG Leitsatz Die Erstattung einer Verfahrensgebühr für den Beschwerdegegner setzt einen Vortrag voraus, dass sein Prozessbevollmächtigte nach Erhalt der gegnerischen Beschwerdeschrift zumindest beauftragt worden ist, zu prüfen, ob etwas zu veranlassen ist. OLG Naumburg, Beschl. v. 2.4.2020 – 12 W 3/20 I. Sachverhalt Die Klägerin hatte den vom Gericht beauftr...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr im Auslieferungsverfahren

Nr. 6102 VV RVG Leitsatz In Auslieferungsverfahren löst die Teilnahme des Rechtsbeistands an Terminen zur Vernehmung des Verfolgten vor dem Amtsgericht nach den §§ 21, 22 oder 28 IRG auch nach Einführung des Gesetzes zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung vom 10.12.2019 (BGBl I, 2128) keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV aus. OLG Hamburg, Beschl. v. 16.2.2021 –...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebühr bei Klagerücknahme; Glaubhaftmachung im Kostenfestsetzungsverfahren

VV RVG Nr. 1000 1003; ZPO § 103 § 104 Abs. 2 § 294 Leitsatz 1. Haben die Parteien zur Erledigung des Rechtsstreits eine Einigung über die Rücknahme der Klage und die dafür seitens der Beklagten zu erbringenden Gegenleistungen getroffen, fällt den hieran mitwirkenden Prozessbevollmächtigten eine Einigungsgebühr an. 2. Macht der erstattungspflichtige Kläger geltend, der Beklagte ...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Beratungskosten

§ 63 Abs. 1 und 2 SGB X; § 34 RVG Leitsatz Lässt sich der Widerspruchsführer im Widerspruchsverfahren nicht anwaltlich vertreten, sondern lediglich beraten, sind die durch die Beratung entstandenen Anwaltskosten bis zur Höhe der fiktiven Vertretungskosten erstattungsfähig. LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.2.2021 – L 3 AL 18/18 I. Sachverhalt Der Kläger hatte Kurzarbeitergeld be...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Terminsvertreters am dritten Ort

§ 91 ZPO; Nrn. 3401, 3402 VV RVG Leitsatz Beauftragt die Partei neben ihrem Prozessbevollmächtigten einen Terminsvertreter an einem dritten Ort, sind die dadurch ausgelösten Mehrkosten (0,65-Verfahrensgebühr, Postentgeltpauschale und Reisekosten) bis zu 110 % der ersparten fiktiven Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erstattungsfähig. AG Wipperfürth, Beschl. v. 26.3.2021 – 9 ...mehr

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AGS 05/2021, Verfahrenswert... / III. Bedeutung für die Praxis

Konstellationen wie die hier zugrunde liegende kommen häufig vor, nämlich dass in einem Verfahren über die elterliche Sorge ein Vergleich über das bis dato nicht anhängige Umgangsrecht geschlossen wird. Insoweit ist in jüngster Zeit umstritten, wie hier abzurechnen ist. Dabei ist eigentlich nicht die Frage der Abrechnung das Problem, sondern die verfahrensrechtliche Behandlu...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr im Auslieferungsverfahren

Nr. 6102 VV RVG; §§ 21, 22, 28 IRG Leitsatz Für die Teilnahme des Beistands des Verfolgten im Rahmen des Auslieferungsverfahrens an einem Termin zur Vernehmung/Anhörung des Verfolgten vor dem Amtsgericht nach den §§ 21, 22 oder 28 IRG fällt keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV an (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung, s. Beschl. v. 14.5.2007 – 1 Ws 122/07). OLG Jena, Beschl. v...mehr

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AGS 05/2021, Ursächlichkeit... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. 1. Warum das LG sich zur Stützung seiner falschen Auffassung nun gerade der ebenso falschen Entscheidung des OLG Frankfurt am Main anschließt, erschließt sich mir nicht. Aber wenn schon, dann hätte sich das LG auch mit anders lautender Rspr. und Lit. auseinandersetzen können und müssen (dazu Burhoff/Volpert/Burhoff, RVG, 6. Aufl., Nr. 4141 VV Rn 2...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / III. Bedeutung für die Praxis

Tätigkeit für Beschwerdegegner muss glaubhaft gemacht werden In einem Verfahren der sofortigen Beschwerde gegen die Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen entsteht die 0,5-Verfahrensgebühr nach Nr. 3500 VV. Für den Beschwerdeführer entsteht diese Gebühr mit Einlegung der Beschwerde. Für den Anwalt des Beschwerdegegners entsteht die Gebühr, wenn er den Auftrag erhält, ...mehr

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AGS 05/2021, Einziehung der... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Nun ist es amtlich: Deutsche Familienrichter sind oftmals nicht in der Lage, zutreffende Verfahrenswertfestsetzungen zu treffen. Sie setzen sogar "offenkundig" falsche Werte fest, also so falsch, dass dies an sich jedem auffallen müsste. Sonst wären sie ja nicht offensichtlich. Es fragt sich dann aber unweigerlich, warum das im zugrunde liegenden Fall dann niemandem aufgef...mehr

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AGS 05/2021, Zusätzliche Ve... / II. Kein "originäres" Strafbefehlsverfahren

Das AG meint, dass die Gebühr gem. 4141 RVG nicht entstanden sei. Sofern ein Verteidiger den Angeklagten dahingehend berate, gegen einen Strafbefehl nach § 408a StPO keinen Einspruch einzulegen, entstehe diese unstreitig nicht (u.a. OLG Nürnberg Rpfleger 2009, 645 = RVGreport 2009, 464 = StRR 2010, 115 = AGS 2009, 534). Dies gelte entsprechend auch für eine baldige Rücknahme...mehr

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AGS 05/2021, Gegenstandswer... / II. Streitwertbestimmung

Die Beschwerde hatte beim OLG teilweise Erfolg. Das OLG hat den Streitwert zwar nicht wie beantragt auf 5.000,00 EUR, aber zumindest auf 2.000,00 EUR festgesetzt (§§ 65 S. 1, 60 HS 1, 52 Abs. 1 GKG). Bei der Wertfestsetzung hat sich das OLG an der sich aus dem Antrag des Betroffenen für ihn ergebenden Bedeutung der Sache orientiert (§ 52 Abs. 1 GKG). Die subsidiäre Regelung ...mehr

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AGS 05/2021, Terminsgebühr ... / II. Aufgabe der früheren Rechtsprechung

Das OLG hat den Vergütungsfestsetzungsbeschlusses der Rechtspflegerin geändert, weil für die Teilnahme des beigeordneten Rechtsbeistands an den amtsgerichtlichen Anhörungsterminen im Auslieferungsverfahren (§§ 21, 22, 28 IRG) keine Terminsgebühr nach Nr. 6102 VV anfalle. An der mit Beschl. v. 14.5.2007 (1 Ws 122/07, veröffentlicht u.a. in OLG Jena RVGreport 2008, 110 = RVGpr...mehr

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AGS 05/2021, Erstattungsfäh... / II. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht ersichtlich

Zwar hat das OLG im zugrunde liegenden Beschwerdeverfahren entschieden, dass die Kosten des Beschwerdeverfahrens von der Klägerin zu tragen seien; allerdings ist nicht ersichtlich, dass dem Beklagten die von ihm angemeldeten Kosten entstanden sind. In einem Verfahren der sofortigen Beschwerde über die Ablehnung eines Sachverständigen entsteht zwar gem. Nr. 3500 VV auch für d...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / Sachverhalt

Der Kl. hatte gegen die Bekl. vor dem LG Neuruppin mehrere Forderungen geltend gemacht. In diesem Rechtsstreit war unter anderem die Passivlegitimation der Bekl. und eine mögliche Verjährung eines Teils der geltend gemachten Forderungen umstritten. Per E-Mail führten die Prozessbevollmächtigten der Beteiligten Vergleichsverhandlungen. Aus dem E-Mail-Verkehr ergab sich auch, ...mehr

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AGS 05/2021, Kostenerstattung / III. Bedeutung für die Praxis

Die Rspr. zu dieser Frage ist uneinheitlich. So hat der V. ZS des BGH die Vertretung von in einem Rechtsstreit verklagten Streitgenossen durch eine Prozessbevollmächtigte als nicht rechtsmissbräuchlich angesehen (AGS 2012, 151 = RVGreport 2012, 68 [Hansens] = zfs 2012, 103 m. Anm. Hansens). Demgegenüber hat der VI. ZS des BGH die Rechtsverfolgung mehrerer Personen in getrenn...mehr

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ZErb 05/2021, Der rechtzeit... / 1. Schadensersatz/Haftung gem. § 826 BGB

Befriedigt der Nachlasspfleger aus unzureichenden Mitteln noch Nachlassgläubiger, ist in der (insolvenzrechtlichen) Praxis nahezu unstreitig, dass der Nachlasspfleger zu Schadensersatz nach § 826 BGB verpflichtet sein kann.[8] Dies ist nach § 1979 BGB begründbar. Dass die Verpflichtung zur Beachtung des § 1979 BGB nur gegenüber den Erben besteht, diese aber keinen Schaden er...mehr

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zfs 05/2021, Einigungsgebüh... / 3 Anmerkung:

Das OLG Brandenburg befasst sich mit einem Sachverhalt, der in der Praxis so oder ähnlich recht häufig vorkommt. Die Entscheidung gibt Anlass, sich mit den praktischen Auswirkungen näher zu befassen. Anfall der Einigungsgebühr Zu Recht hat das OLG Brandenburg den Anfall einer Einigungsgebühr bejaht. Dies hat das OLG zutreffend auf den insoweit übereinstimmenden Sachvortrag der...mehr