Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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Honorargestaltung für Steue... / 3 Kollegenecke: Prüfen einer Einspruchsentscheidung

Frage: Ich habe für einen Mandanten Einspruch gegen einen Steuerbescheid eingelegt. Das Finanzamt hat den Einspruch per Einspruchsentscheidung mit ausführlicher Begründung zurückgewiesen. Ein weiteres Vorgehen in der Sache hat keine Aussicht auf Erfolg. Nun möchte ich die Angelegenheit abrechnen. Die Prüfung des Steuerbescheids rechne ich nach § 28 StBVV ab, die Einlegung des...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / III. § 58 Abs. 3 RVG nicht einschlägig

Die Regelung des § 58 Abs. 3 RVG sei hier nicht einschlägig. Denn sie betreffe die Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen, die der Pflichtverteidiger von dem Mandanten oder Dritten (z.B. Familienangehörigen, Rechtsschutzversicherung) erhalten habe. Zahlungen der Staatskasse seien nicht erfasst (vgl. statt vieler: Volpert, in: Burhoff/Volpert, a.a.O., § 58 Rn 6). Daher sei ...mehr

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AGS 04/2021, Verhandeln übe... / II. Streit in der Rechtsprechung

Nach Auffassung des OLG hat der Rechtsanwalt keinen Anspruch auf Zahlung der Vernehmungsterminsgebühr nach Nrn. 4102 Nr. 3, 4103 VV. Nach h.M. (OLG Saarbrücken StraFo 2014, 350; OLG Jena, Beschl. v. 15.10.2013 – 1 Ws 344/13 = RVGreport 2014, 24; LG Osnabrück JurBüro 2020, 478; Kremer, in: Riedel/Sußbauer, RVG 10. Aufl., VV 4102 Rn 10; Kroiß, in: Mayer/Kroiß [Hrsg.], RVG, 5. ...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / II. Nicht mehr als ein Wahlverteidiger

Das OLG führt aus: Dem früheren Angeklagten B. habe aus der dem Grunde nach getroffenen Kosten- und Auslagenentscheidung der Strafkammer (§ 467 Abs. 1 StPO) der Höhe nach kein Anspruch auf Erstattung von Wahlverteidigergebühren gegen die Staatskasse zugestanden, da die insgesamt gezahlten Pflichtverteidigergebühren die Wahlverteidigergebühren (weit) übersteigen. Demgemäß kön...mehr

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AGS 04/2021, Wertfestsetzun... / III. Bedeutung für die Praxis

Es ist schon nicht nachvollziehbar, wieso hier ein Streitwert nach § 63 GKG festgesetzt worden ist. Im Einziehungsverfahren fallen keine Gerichtsgebühren an (s. Teil 3 Hauptabschnitt 4 GKG-KostVerz.). Selbst im Beschwerdeverfahren werden keine wertabhängigen Gebühren erhoben, sondern Festgebühren. Für Gerichtsgebühren, die nicht erhoben werden, bedarf es aber auch keines Str...mehr

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AGS 04/2021, Zeitschriften aktuell

VRiOLG Frank-Michael Goebel, Neue Regeln für die Erbringung von Inkassodienstleistungen für Rechtsanwälte und Inkassodienstleister, FoVo 2020, 221 In seinem Beitrag befasst sich der Autor mit den Auswirkungen des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht auf die Anwaltschaft. Der Autor weist darauf hin, dass Ziel des Gesetzes die Gleichstellung von Rec...mehr

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FoVo 04/2021, Untersagung, ... / 2 II. Aus der Entscheidung

VG hält die zulässige Klage für unbegründet Die Klage ist nach Ansicht des VG zulässig, aber unbegründet. Der Auflagenbescheid sei rechtmäßig und verletzte die Klägerin nicht in eigenen Rechten (§ 113 Abs. 1 S. 1 VwGO). Zuständige Behörde kann Auflagen erteilen Ermächtigungsgrundlage für den angefochtenen Bescheid sind die §§ 13a Abs. 2 S. 2, 10 Abs. 3 S. 3 RDG. Danach kann der...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / VI. Bedeutung für die Praxis

1. Wenn man über die Gewährung einer Pauschgebühr nach § 51 RVG berichten kann, ist das angesichts der rigiden – m.E. falschen – Rspr. der OLG in diesem Bereich schon etwas Besonderes. Wenn man dann aber nicht nur darüber berichtet, sondern auch noch mitteilen kann, dass das OLG – die Wahlanwaltshöchstgebühren – die heilige Kuh der OLG im Recht der Pauschgebühr – um das 20-f...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 5. Gebührenhöhe

Der Wahlbeistand erhält Rahmengebühren. Es gelten die (allgemeinen) Kriterien des § 14 Abs. 1 S. 1 RVG. Es kommt wegen der Höhe der Gebühren somit auf die Bedeutung der Angelegenheit, die Schwierigkeit der Sache und den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit an. Bei der Terminsgebühr spielt die Länge der Vernehmung des Mandanten, an der der Rechtsanwalt teilgenommen hat, eine gro...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / IV. Abrechnung

Das OLG rechnet auf der Grundlage wie folgt: 1. Pflichtverteidigervergütung Der Pflichtverteidiger habe folgende Pflichtverteidigergebühren (netto) aus der Staatskasse erhalten (Gebührensätze nach VV RVG in der bis zum 31.12.2020 gültigen Fassung): Praxis-Beispielmehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 4. Terminsgebühr (Nr. 4120 VV)

Für den Zeugenbeistand entsteht ggf. die Terminsgebühr Nr. 4120 VV, wenn er an der Vernehmung des Mandanten durch den PUA teilnimmt. Auch insoweit gelten die allgemeinen Regeln, es reicht also die Teilnahme des Rechtsanwalts im Termin.[15] Es gilt auch Vorbem. 4 Abs. 3 S. 2 VV. Der Rechtsanwalt verdient die Gebühr also auch, wenn die Sitzung des PUA aus Gründen, die der Rech...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Sie setzt das System des RVG konsequent um und entspricht auch dem Sinn und Zweck der § 52 RVG. Rechtsanwalt Detlef Burhoff, RiOLG a.D., Leer/Augsburg AGS 4/2021, S. 162 - 164mehr

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AGS 04/2021, Verfahrenswert... / IV. Übergangsrecht für die Anwaltsgebühren

Für den Anwalt gilt ein abweichendes Übergangsrecht. Es kommt für ihn nicht auf den Wert des gerichtlichen Verfahrens an, sondern auf den Wert, der zum Zeitpunkt seiner Auftragserteilung galt (§ 60 Abs. 1 S. 6 RVG). Im zugrundeliegenden Fall ergaben sich insoweit allerdings keine Unterschiede. Unterschiede können sich aber dann ergeben, wenn die Beschwerde noch in 2020 einger...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren im Bußgeldverfahren

§ 14 RVG; Nr. 7008 VV RVG Leitsatz Zur Bemessung der Gebühren in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren. Entscheidend für die Anwendung eines Umsatzsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Erledigung des anwaltlichen Auftrags. Der Auftrag des Verteidigers endet i.d.R. mit der Erreichung des Rechtsschutzziels. LG Itzehoe, Beschl. v. 18.2.2021 – 2 Qs 209/20 I. Sachverhalt Dem Betroff...mehr

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AGS 04/2021, Rahmengebühren... / II. Grundsätzlich Mittelgebühren auch im Bußgeldverfahren

Nach Auffassung des LG ist Ausgangspunkt für die Bemessung der Rahmengebühren, die im zu beurteilenden Einzelfall nach § 14 RVG zu bemessen seien, nach überwiegend vertretener Auffassung grds. der Mittelbetrag der einschlägigen Rahmengebühr. Diese Mittelgebühr gelte, wenn sämtliche gem. § 14 Abs. 1 S. 1 RVG zu berücksichtigenden Umstände, also insbesondere Umfang und Schwier...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswert der Terminsgebühr bei einseitiger teilweiser Hauptsacheerledigung

Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1, Nr. 3104 VV RVG; § 33 RVG; §§ 3 ff., 91a ZPO Leitsatz Für die Berechnung der Terminsgebühr ist grundsätzlich der Streitwert der Hauptsache maßgeblich, auch wenn der Kläger seine Klage nach Aufruf der Sache in der mündlichen Verhandlung ganz oder teilweise zurückgenommen hat. Hat der Kläger hingegen seine Klage vor der mündlichen Verhandlung einseitig für ...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / V. Höhe der Pauschgebühr

Dem OLG erschien eine Pauschvergütung i.H.v. 36.600,00 EUR angemessen, aber auch ausreichend. Bei deren Bemessung hat es sich von folgenden Überlegungen leiten lassen: 1. In den 1980-er Jahren erbrachte Tätigkeiten Bei der Bemessung der Pauschgebühr hat das OLG Tätigkeiten des Rechtsanwalts, die dieser in den 1980-er Jahren erbracht hat, nicht berücksichtigt. Dabei könne dahin...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 3. Verfahrensgebühr (Nrn. 4118 f. VV)

Für den Zeugenbeistand entsteht die Verfahrensgebühr Nr. 4118 VV. Insoweit gelten die allgemeinen Regeln zur Verfahrensgebühr nach Vorbem. 4 Abs. 2 VV.[13] Abgegolten wird also das "Betreiben des Geschäfts". Das sind alle für den Zeugen erbrachte Tätigkeiten des Zeugenbeistands, die nicht von der Grundgebühr Nr. 4100 VV oder der Terminsgebühr Nr. 4120 VV erfasst werden. Das ...mehr

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AGS 04/2021, Fragen und Lös... / I. Anwendbares Recht

Maßgeblich für die Berechnung der Anwaltsvergütung des Beklagtenvertreters ist die am 1.1.2021 in Kraft getretene Fassung des RVG, da der Beklagte seinen Prozessbevollmächtigten nach Inkrafttreten des KostRÄG 2021 mit der Prozessvertretung beauftragt hat (§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG).mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / III. Aber: Keine vergütungsfähige Tätigkeit erbracht

Es sei vorliegend jedoch keine Tätigkeit im Zeitraum 8.1.2020 bis 17.1.2020 erkennen, mit der die Verwirklichung des Tatbestands der Nr. 4104 VV begründet werden könnte. Zwar sei mit Verfügung vom 17.1.2020 das Verfahren nach einem Telefonat des Verteidigers mit dem zuständigen Staatsanwalt sowie nach einem Gespräch mit seinem Mandanten, die sich beide nur auf eine mögliche ...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist falsch. Die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV und die Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV hätten festgesetzt werden müssen. 1. Hinsichtlich der Nr. 4104 VV ist der Ausgangspunkt für die Gebührenfestsetzung vom LG richtig erkannt. Durch die Rücknahme des Strafbefehlsantrags wird das Verfahren – ebenso wie durch die Rücknahme der Anklage – in das Stadium des Ermitt...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / II. Prüfung der Notwendigkeit

Nach Auffassung des OLG steht dem Pflichtverteidiger für seine vorliegende im Berufungsverfahren keine Vergütung aus der Staatskasse zu. Erstattungsfähig sei eine Gebühr auch im Verfahren nach § 55 RVG nur dann, wenn die erbrachte Tätigkeit des Verteidigers zur Rechtsverfolgung notwendig gewesen sei. Eine Prüfung der Notwendigkeit sei gem. § 46 RVG ausdrücklich nur für Ausla...mehr

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AGS 04/2021, Gegenstandswer... / IV. Bedeutung für die Praxis

Der Entscheidung des OLG Brandenburg ist zuzustimmen. 1. Streitwertfestsetzung Es ist nicht verständlich, warum das LG Frankfurt (Oder) zeitlich gestaffelte unterschiedliche Streitwerte festgesetzt hat. Die Festsetzung des Streitwertes ist lediglich für die Berechnung der Gerichtsgebühren maßgebend. Vorliegend war allein die 3,0-Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen nach Nr....mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / Il. Grundsätzlich: Gebühr Nr. 4104 VV

Die Gebühr Nr. 4104 VV entstehe für eine Tätigkeit des Verteidigers im vorbereitenden Verfahren bis zum Eingang u.a. des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht (s. Anmerkung zu Nr. 4104 VV). Die Gebühr Nr. 4106 VV entstehe mit Beginn des gerichtlichen Verfahrens, u.a. mit dem Eingang des Antrags auf Erlass eines Strafbefehls bei Gericht. Hierbei habe sich der Gese...mehr

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FoVo 04/2021, Untersagung, ... / 1 Der Fall

Streit um die Berechtigung von Kontoführungsgebühren neben Geschäfts- und Verfahrensgebühr Die Beteiligten streiten im Kern um die Frage, ob und für welchen Zeitraum die Klägerin, eine registrierte Inkassodienstleisterin nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 RDG, befugt ist, im Rahmen ihrer Inkassotätigkeit gegenüber Forderungsschuldnern ihrer Auftraggeber Kosten für die Führung eines Schul...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / III. Streitstand in Rechtsprechung und Literatur

In Rspr. und Lit. sei umstritten, ob die Tätigkeit eines Verteidigers im Berufungsrechtszug notwendig und damit die Gebühr Nr. 4124 VV verdient sei, wenn die Staatsanwaltschaft ihr zuungunsten des Angeklagten eingelegtes Rechtsmittel noch vor dessen Begründung zurücknehme. In der Lit. werde einhellig die Meinung vertreten, dass auch im Falle einer späteren Rücknahme der Beru...mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr f... / II. Besonderer Umfang / besondere Schwierigkeit

Das OLG hat keine Zweifel, dass das Ermittlungsverfahren sowohl "besonders umfangreich" als auch "besonders schwierig" i.S.d. § 51 Abs. 1 S. 1 RVG war. Unter Berücksichtigung der insoweit maßgeblichen Kriterien (vgl. dazu Gerold/Schmidt/Burhoff, RVG, 24. Aufl., 2019, § 51 Rn 15 ff.) stellt das OLG hinsichtlich des "besonderen Umfangs" auf folgende Kriterien ab: Allein die Ei...mehr

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AGS 04/2021, Schuldner der ... / IV. Bedeutung für die Praxis

1. Der Stand der Rechtsprechung zum Kostenschuldner Das VG Meiningen hat sich zu Recht der Auffassung angeschlossen, die allein den Rechtsanwalt als Antragsteller der Aktenübersendung treffende Kostenschuld für die Aktenversendungspauschale gelte auch im Verwaltungsprozess. Diese Auffassung vertreten bspw. der VGH Baden-Württemberg (RVGreport 2016, 276 [Hansens] = Justiz 2016...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / II. Rechtsanwalt als Zeugenbeistand

Wird ein Zeuge vom PUA zur Zeugenvernehmung geladen, muss er der Ladung grds. Folge leisten. Er kann sich jedoch eines Rechtsanwalts als sog. Zeugenbeistands bedienen. Denn nach der Rspr. des BVerfG hat jeder Zeuge das Recht, einen Rechtsanwalt als Zeugenbeistand hinzuzuziehen, der ihn berät und ihm während der Zeugenvernehmung vor der Polizei, der Staatsanwaltschaft, vor Ge...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / 2. Rechtslage ab 1.8.2013

Ob die den Anfall der Terminsgebühr bejahende Auffassung auch für den Gesetzestand ab 1.8.2013 gilt, ist fraglich. Nach der durch das 2. KostRMoG eingefügten Neufassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV fällt die Terminsgebühr nämlich nur für die Mitwirkung an außergerichtlichen Besprechungen an. Eine Besprechung zwischen dem Richter und einem Prozessbevollmächtigten dürfte jedoch nic...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / IV. Abrechnung nach Teil 4 Abschnitt 1 VV

Vorbem. 2 Abs. 2 S. 2 VV bestimmt, dass für die Tätigkeit als Beistand eines Zeugen oder Sachverständigen vor einem PUA "die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszugs vor dem Oberlandesgericht" entstehen. Daraus lässt sich nur der Schluss ziehen, dass der Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Beistand eines Zeugen ...mehr

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AGS 04/2021, Rücknahme der ... / III. Jedenfalls nicht erstattungsfähig

Die Kammer geht nämlich davon aus, dass die vom Verteidiger erbrachte Tätigkeit jedenfalls nicht erstattungsfähig sei, da sie im konkreten Fall nicht notwendig gewesen sei (§ 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 91 Abs. 2 ZPO). Die Notwendigkeit der Tätigkeit des Verteidigers im Berufungsrechtszug, also die Frage, ob die Gebühr nach Nr. 4124 VV verdient ist, wenn die Staatsanwaltschaft...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / 1. Grundgebühr (Nr. 4100 VV)

Für den Zeugenbeistand, der sich in die Sache einarbeitet, entsteht die Grundgebühr Nr. 4100 VV. Dass auch die Grundgebühr Nr. 4100 VV entsteht, folgt eindeutig aus der Gesetzesbegründung.[10] Danach soll der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren wie für die entsprechende Beistandsleistung in einem Strafverfahren des ersten Rechtszuges vor dem OLG erhalten, wobei auch "Gebühren...mehr

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AGS 04/2021, Vernehmungster... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Ich schließe mich der Auffassung des LG an. Mir erschließt sich allerdings nicht, warum das LG es so kompliziert macht. In der Gesetzesbegründung zur Nr. 4102 Nr. VV heißt es, dass die "häufig nur sehr kurzen reinen Haftbefehlsverkündungstermine nicht erfasst werden" sollen (vgl. dazu BT-Drucks 19/1571, 223). Damit ist m.E. klar, dass die Gebühr immer anfällt, denn in dem...mehr

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AGS 04/2021, Terminsgebühr ... / 1. Rechtslage bis 31.7.2013

Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht oder dem Berichterstatter geführt hat, war schon nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV umstritten.mehr

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AGS 04/2021, Pauschgebühr für den Verletztenbeistand im Ermittlungsverfahren Oktoberfestattentat

§ 51 RVG Leitsatz Das Verfahren betreffend die Ermittlungen zum "Oktoberfestattentat" war sowohl "besonders schwierig" als auch "besonders umfangreich" i.S.d. § 51 Abs. 1 RVG. Die gesetzlichen Gebühren sind für den bestellten bzw. beigeordneten Rechtsanwalt nicht zumutbar, wenn sie auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ihm eine besondere Form der Indienstnahme Private...mehr

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AGS 04/2021, Abrechnung der... / III. Persönlicher Geltungsbereich

Die Gebühren entstehen für den Wahlbeistand des Zeugen. Sie entstehen aber auch für den ggf. vom PUA bzw. seinem Vorsitzenden nach der jeweiligen Verfahrensordnung, i.d.R. der StPO, beigeordneten Beistand. Er erhält dann Festbetragsgebühren.[5]mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vo... / V. Bedeutung für die Praxis

1. Die hier vom OLG entschiedene Frage ist eine der "heiligen Kühe" der OLG bzw. eine der Fragen, die von den OLG und ihnen folgend einige LG immer wieder falsch entschieden werden (vgl. a. noch die Nachweise bei Burhoff, in: Burhoff/Volpert, RVG Straf- und Bußgeldsachen, 6. Aufl., 2021, Nr. 4124 VV Rn 29). Dazu habe ich schon manches geschrieben. Aber: Es nutzt nichts. Die ...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der ... / Leitsatz

Die Erstattung nach der Differenzmethode erfordert, dass der Verteidiger sowohl die Auslagen insgesamt als auch den "fiktiven" erstattungsfähigen Teil im Rahmen seiner Kompetenz nach § 14 RVG bestimmt. Die Differenztheorie gilt auch dann, wenn weitere Tatvorwürfe vor Erhebung der Anklage nach § 170 Abs. 2 StPO oder nach § 154 Abs. 1 StPO eingestellt wurden. LG Köln, Beschl. v....mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie / Leitsatz

Die von der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren, wozu auch die Pauschgebühr gehört, sind nach Maßgabe des § 52 Abs. 1 S. 2 RVG insgesamt auf die Wahlverteidigergebühren anzurechnen, die der Pflichtverteidiger von dem Beschuldigten verlangen kann. Es kommt nicht in Betracht, die jeweils vorteilhaften Elemente aus dem Gebührenrecht des Pflichtverteidigers und des W...mehr

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AGS 04/2021, von Eicken/Hellstab/Dörndorfer/Asperger, Die Kostenfestsetzung

Von Kurt von Eicken, Heinrich Hellstab, Josef Dörndorfer, Ingeborg Asperger. 24. Aufl., 2021. Luchterhand Verlag. 513 S., 169,00 EUR Das mittlerweile schon in 24. Auflage Standardwerk zur Kostenfestsetzung enthält eine praxisgerechte Gesamtdarstellung des Kosten- und des Vergütungsfestsetzungsverfahrens in allen Gerichtszweigen. Dabei folgt die Darstellung den Anforderungen d...mehr

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AGS 04/2021, Anwendung der Differenztheorie

§ 14 RVG; § 464b StPO Leitsatz Die Erstattung nach der Differenzmethode erfordert, dass der Verteidiger sowohl die Auslagen insgesamt als auch den "fiktiven" erstattungsfähigen Teil im Rahmen seiner Kompetenz nach § 14 RVG bestimmt. Die Differenztheorie gilt auch dann, wenn weitere Tatvorwürfe vor Erhebung der Anklage nach § 170 Abs. 2 StPO oder nach § 154 Abs. 1 StPO eingestel...mehr

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AGS 04/2021, Tätigkeiten vor Begründung der (zurückgenommenen) Berufung der Staatsanwaltschaft

Nr. 4124 VV RVG Leitsatz Die Verfahrensgebühr gem. Nr. 4124 VV entsteht grundsätzlich nicht, wenn die Staatsanwaltschaft ihre Berufung vor deren Begründung wieder zurückgenommen hat. OLG Stuttgart, Beschl. v. 22.2.2021 – 2 Ws 246/20 I. Sachverhalt Der Rechtsanwalt war Pflichtverteidiger der Angeklagten. Der ist vom AG am 16.3.2020 verurteilt worden. Gegen das Urteil hat die Staat...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebühr für das vorbereitende Verfahren nach Rücknahme des Strafbefehlsantrags

Nr. 4104 VV RVG Leitsatz Nimmt die Staatsanwaltschaft ihren Strafbefehlsantrag zurück, versetzt sie damit das Verfahren in den Stand des Ermittlungsverfahrens zurück, mit der Folge, dass der Rechtsanwalt, der vom Beschuldigten erst nach Antragstellung beauftragt worden ist, die Verfahrensgebühr Nr. 4104 VV verdient. Er muss aber eine dem Abgeltungsbereich der Nr. 4104 VV unter...mehr

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AGS 04/2021, Umsatzsteuerfreie Vergütung bei Verbraucher-Mandanten außerhalb der EU

Nr. 7008 VV RVG Leitsatz Vertritt ein Anwalt einen Mandanten (Verbraucher) mit Wohnsitz außerhalb des Gebiets der Europäischen Union (sog. Drittland), ist seine Tätigkeit umsatzsteuerfrei. VG Berlin, Beschl. v. 18.2.2021 – 14 KE 4/21 I. Sachverhalt Der Anwalt war in einem gerichtlichen Verfahren vor dem VG für insgesamt drei Auftraggeber tätig, von denen zwei ihren Wohnsitz in Kh...mehr

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AGS 04/2021, Verfahrensgebü... / IV. Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV

Für Strafsachen gelte zwar gem. § 17 Nr. 10 RVG, dass das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten sind. Nachdem dem Verteidiger die Gebühr Nr. 4104 VV für eine vorbereitende Tätigkeit im Ermittlungsverfahren nicht zustehe, sei damit die weitere Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV für das vorbereitende Verfa...mehr

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AGS 04/2021, Rosinentheorie

§§ 51, 52 Abs. 1 S. 2 RVG; §§ 464b, 467 Abs. 1 StPO Leitsatz Die von der Staatskasse gezahlten Pflichtverteidigergebühren, wozu auch die Pauschgebühr gehört, sind nach Maßgabe des § 52 Abs. 1 S. 2 RVG insgesamt auf die Wahlverteidigergebühren anzurechnen, die der Pflichtverteidiger von dem Beschuldigten verlangen kann. Es kommt nicht in Betracht, die jeweils vorteilhaften Eleme...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht

§ 60 RVG Leitsatz Beauftragt in einem vor dem 1.1.2021 eingeleiteten Verfahren ein Beigeladener seinen Anwalt erst nach dem 31.12.2020, gilt für den Anwalt des Beigeladenen gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG bereits das neue Gebührenrecht. Er erhält also die höheren Gebührenbeträge nach dem KostRÄG 2021. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.3.2021 – 2 P 27/21 I. Sachverhalt Der Antragsteller...mehr

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AGS 04/2021, Einigungsgebühr bei Klagerücknahme; Teilweiser Verzicht auf Kostenerstattung

Nr. 1000 VV RVG; §§ 103, 104 Abs. 2 S. 1, 294 ZPO Leitsatz Haben die Parteien zur Erledigung des Rechtsstreits eine Einigung über die Rücknahme der Klage und die dafür seitens der Beklagten zu erbringenden Gegenleistungen getroffen, fällt den hieran mitwirkenden Prozessbevollmächtigten eine Einigungsgebühr an. Macht der erstattungspflichtige Kläger geltend, der Beklagte hätte s...mehr

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AGS 04/2021, Übergangsrecht / Leitsatz

Beauftragt in einem vor dem 1.1.2021 eingeleiteten Verfahren ein Beigeladener seinen Anwalt erst nach dem 31.12.2020, gilt für den Anwalt des Beigeladenen gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG bereits das neue Gebührenrecht. Er erhält also die höheren Gebührenbeträge nach dem KostRÄG 2021. OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 31.3.2021 – 2 P 27/21mehr