Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXIV. Widerspruchsverfahren und Klageverfahren

Rz. 179 Widerspruchsverfahren und Klageverfahren stellen unterschiedliche Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG dar (§ 17 Nr. 1a RVG). Auch dann, wenn für das Widerspruchsverfahren noch altes Recht gilt, ist für das Klageverfahren neues Recht anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung im Klageverfahren erst nach dem 31.12.2020 erteilt worden ist.[39] Rz. 180 Beispiel: D...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / f) Zusätzliche Gebühr

Rz. 243 Auch bei der Zusätzlichen Gebühr nach Nr. 5151 VV RVG handelt es sich faktisch um eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmitte.[38] Damit ergeben sich jetzt folgende Beträge:mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 1. Anwalt des Antragstellers

Rz. 101 Hatte der Anwalt den Auftrag zur Einleitung eines Mahnverfahrens vor dem 1.1.2021 erhalten und den Auftrag zur Durchführung des streitigen Verfahrens nach dem 31.12.2020, gilt für das Mahnverfahren altes Recht und für das streitige Verfahren neues Recht, da es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten handelt (§ 17 Nr. 2 RVG). Das gilt auch dann, wenn der Anwalt scho...mehr

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AGS 01/2021, Keine Verzinsu... / II. Anspruch des beigeordneten Rechtsanwalts

1. Gesetzliche Grundlagen Dem im Wege der PKH beigeordneten Rechtsanwalt steht gem. § 45 Abs. 1 S. 1 RVG die gesetzliche Vergütung aus der Landeskasse – hier des Landes Sachsen-Anhalts – zu. Dabei bestimmt sich der Vergütungsanspruch des beigeordneten Rechtsanwalt gem. § 48 Abs. 1 RVG nach den Beschlüssen, durch die PKH bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. D...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 4. Beschwerde gegen die Wertfestsetzung für Anwaltsgebühren

Rz. 116 Im Regelfall ist die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 32 Abs. 1 RVG auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren. Es bedarf jedoch einer selbstständigen Wertfestsetzung, wenn z.B. die Gegenstandswerte des gerichtlichen Verfahrens und der anwaltlichen Tätigkeit nicht übereinstimmen (vgl. Rdn 54 ff.). Rz. 117 Bei Einwendungen gegen diese W...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / c) Anknüpfung an Bestellung oder Beiordnung

Stehen einem beigeordneten oder bestellten Anwalt Ansprüche gegen die Staatskasse zu, ohne dass ein vorheriger Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, wird auf das Datum der Beiordnung oder der Bestellung abgestellt. Das gilt dann auch, wenn später nachträglich noch ein Auftrag des Mandanten erteilt wird (§ 60 Abs. 1 S. 5 RVG). Beispiel 10 Der Anwalt war im Dezember 2020 als Pf...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Inhalt

Rz. 39 Um die Regulierung von Verkehrsunfallschäden, die in der täglichen Praxis ein Massengeschäft darstellt, von Bürokratie zu entlasten, sollte eine Form der Gebührenvereinbarung getroffen werden, die in der Abrechnung möglichst einfach zu handhaben ist. Rz. 40 Die früher geltende Abrechnung nach Gegenstandswerten unter Anwendung der Gebühr aus dem Rahmen von 0,1 bis 1,0 h...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

Rz. 369 In Vorbem. 3.2.2 Nr. 1 VV RVG ist angeordnet, dass in Verfahren über bestimmte Rechtsbeschwerden dieselben Gebühren gelten wie in einem Revisionsverfahren. Diese Aufzählung ist um die Rechtsbeschwerde nach § 1065 ZPO (betreffend Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen) erweitert worden. Rz. 370 Bislang war in Vorbem. 3.1 Abs. 2 VV RVG geregelt, dass in den V...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXVI. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtmittels

Rz. 117 Die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels und das nachfolgende Rechtsmittel sind verschiedene Angelegenheiten. Daher ist es möglich, dass sich die Prüfungstätigkeit noch nach altem Recht richtet, das Rechtsmittel dagegen nach neuem Recht. Angerechnet wird dann nach altem Recht. Rz. 118 Beispiel: Der Beklagte ist im Dezember 2020 erstinstanzlich zur Zahlung v...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / bb) Nachfolgender Auftrag oder Beginn der Tätigkeit

Auf den Zeitpunkt der Bestellung oder der Beiordnung kommt es nicht an, soweit eine Beiordnung oder Bestellung auch zukünftige Angelegenheiten erfasst, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig beauftragt oder tätig wird. Insoweit ist dann auf den nachfolgenden Auftrag oder den Beginn der nachfolgenden Tätigkeit abzustellen. Beispie...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Gemeinsamer Auftrag

Rz. 178 Erteilen die Auftraggeber dagegen einen gemeinsamen Auftrag und sind ein einheitlicher Rahmen sowie ein innerer Zusammenhang für die anwaltlichen Tätigkeiten gegeben, so handelt es sich nur um eine einheitliche gebührenrechtliche Angelegenheit. Nach § 15 Abs. 1 RVG fallen die Gebühren dann nur einmal an. Rz. 179 Innerhalb eines einheitlichen Auftrags ist wiederum zu u...mehr

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§ 8 Anhang / II. Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften (BT-Drucks. 19/20348)

Rz. 2 Zu Artikel 2 (Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes) Zu Nummer 2 (Änderung des § 25 RVG) Nach § 25 Absatz 1 Nummer 4 RVG bestimmt sich der Gegenstandswert für die Bemessung der Rechtsanwaltsgebühren in Verfahren über die Erteilung der Vermögensauskunft des Schuldners (§ 802c ZPO) nach dem Betrag, der einschließlich der Nebenforderungen aus dem Vollstreckungstitel ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Überblick

Rz. 194 Mit dem KostRÄG 2021 sind mit Ausnahme der Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG sämtliche Gebührenbeträge des Vergütungsverzeichnisses angehoben worden. Rz. 195 Soweit die Gebühren nach dem Gegenstandswert erhoben werden (§ 2 Abs. 1 RVG), ergibt sich die Erhöhung aus der Änderung der Tabellen nach § 13 RVG und § 49 RVG. Die Gebührensätze selbst bleiben unverändert...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Anrechnung

Rz. 24 Die Vergütung für eine Beratung ist, soweit nichts anderes mit dem Mandanten vereinbart wurde, auf diejenige Vergütung anzurechnen, die für eine mit der Beratung zusammenhängende Tätigkeit entsteht (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt etwa für die spätere gerichtliche oder außergerichtliche Geltendmachung der vom Beratungsauftrag betreffenden Forderung. Das Gesetz lässt für di...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XLVI. Terminsvertreter

Rz. 145 Für den Terminsvertreter ist die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts unabhängig davon zu prüfen, wann dem Hauptbevollmächtigten der Auftrag erteilt worden ist.[32] Umgekehrt richtet sich die Vergütung des Hauptbevollmächtigten nach dem für ihn maßgebenden Gebührenrecht, unabhängig davon, welches Gebührenrecht für den Terminsvertreter gilt. Hier kann es also zu u...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Keine inhaltliche Änderung

Rz. 73 In § 17 Nr. 1 RVG wird eine Ergänzung vorgenommen, die lediglich klarstellenden Charakter hat. Rz. 74 Es bleibt dabei, dass nach § 17 Nr. 1 RVG das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorangegangene Rechtszug zwei verschiedene Angelegenheiten sein sollen. Mit der jetzt vorgenommenen Ergänzung wird lediglich klargestellt, dass dies in den Fällen nicht gilt, in denen...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / g) Zusätzliche Gebühr

Rz. 232 Bei der Zusätzlichen Gebühr nach Nr. 4141 VV RVG handelt es sich faktisch um eine Festgebühr in Höhe der jeweiligen Verfahrensmitte. Damit ergeben sich jetzt folgende Beträge:mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 2. Allgemeine Fälligkeit

Rz. 20 In allen Mandaten tritt danach gem. § 8 Abs. 1 S. 1 RVG Fälligkeit ein, wenn der Auftrag erledigt oder die Angelegenheit beendet ist. Rz. 21 Erledigt ist der Auftrag, wenn der Rechtsanwalt aus Sicht der Vertragsparteien seinen Verpflichtungen aus dem Anwaltsvertrag vollständig nachgekommen ist, also wenn das Rechtsschutzziel des Mandanten erreicht ist. Eine Erledigung ...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / III. Gerichtliche Tätigkeit

Rz. 13 Der Gegenstandswert zur Berechnung der Gebühren für die gerichtliche Tätigkeit des Anwalts bestimmt sich nach den für die Gerichtsgebühren geltenden Vorschriften, wobei wiederum auf den Streitwertkatalog des Bundesverwaltungsgerichts abzustellen ist. Im Eilverfahren (§ 80 Abs. 5 VwGO, § 123 VwGO) wird der Streitwert in aller Regel mit 50 % der Hauptsache beziffert, au...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / d) Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 a.F. RVG) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nie nicht erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG er...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 291 Der Anwalt erhält die Einigungsgebühr sowohl für die Mitwirkung beim Abschluss der Einigung als auch für die Mitwirkungen bei den Einigungsverhandlungen, wenn diese Mitwirkung (zumindest mit-)ursächlich war. Voraussetzung ist stets, dass die Einigung wirksam zustande kommt, also eventuelle Widerrufsfristen verstrichen bzw. Bedingungen eingetreten sind (vgl. Abs. 3 de...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Anknüpfung an den Auftrag

Soweit neben der Wahlanwaltsvergütung auch Ansprüche gegen die Staatskasse in Betracht kommen, wird nach § 60 Abs. 1 S. 2 RVG ebenfalls auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung abgestellt. Damit soll jetzt klargestellt werden, dass für Wahl- und Pflichtanwaltsvergütung immer dasselbe Recht anzuwenden ist, und zwar das frühere. Nach der bisherigen Vorschrift wurde inso...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Mehrere Auftraggeber

Rz. 10 Wird der Anwalt in derselben Angelegenheit für mehrere Auftraggeber tätig, so erhält er nach § 7 Abs. 1 RVG zwar die Gebühren nur einmal. Nach Nr. 1008 VV RVG erhöhen sich jedoch – wenn der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit derselbe ist – die Geschäfts- bzw. die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3; die Erhöhung nach dieser Gebühr ist allerdings...mehr

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zfs 01/2021, Streitwert und... / 3 Anmerkung:

In der Praxis kommt es verhältnismäßig selten vor, dass der BGH den Gegenstandswert für die Berechnung der Anwaltsgebühren abweichend von dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert festsetzt. Nachfolgend soll daher auf die Besonderheiten dieser beiden Wertfestsetzungsarten eingegangen werden. Streitwertfestsetzung Die Entscheidung des BGH v. 25.3.2020 ist zutreffend....mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Überblick

Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gilt der Grundsatz des § 60 Abs. 1 S. 3 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 2. Bedingter Auftrag

Rz. 11 War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Rz. 12 Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhä...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Inhaltliche Änderung

Rz. 401 Eine zu Vorbem. 4.1 Abs. 3 VV RVG inhaltsgleiche Regelung wird in Vorbem. 6.2.3 Abs. 2 VV RVG für den Längenzuschlag in Disziplinarverfahren, berufsgerichtlichen Verfahren und Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht eingeführt. Die bisherige alleinige Vorbemerkung wird damit zu Vorbem. 6.2.3 Abs. 1 VV RVG. Rz. 402 Zu Einzelheiten des Längenzuschlags wird Be...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / IV. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Besteuerung

Rz. 9 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Umsatzsteuer ist der Tag, an dem der Anwalt seine Leistung erbringt, bzw. das Ende des Leistungszeitraums, in dem die Leistung ausgeführt worden ist. Dieser Zeitpunkt fällt grundsätzlich mit dem Zeitpunkt der gesetzlichen Fälligkeit der anwaltlichen Vergütung nach § 8 Abs. 1 S. 1 RVG zusammen. Es kommt also weder darauf an,...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Verbindung von Verfahren

Rz. 220 Klagen Unfallbeteiligte ihre Ansprüche aus demselben Unfallgeschehen in jeweils eigenen Verfahren ein, so erfolgt in der Praxis in der Regel eine Prozessverbindung zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung gemäß § 147 ZPO. Eine der Klagen wird durch diese Verbindung zur (Dritt-)Widerklage. Die Verbindung hat auch Auswirkungen auf die Gebührenansprüche des Anwal...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / V. Abrechnung

Rz. 47 Der Vergütungsanspruch des Anwalts ist nach Erledigung des Auftrags bzw. Beendigung der Angelegenheit fällig (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). In einem gerichtlichen Verfahren tritt die Fälligkeit auch dann ein, wenn eine Kostenentscheidung ergangen oder der Rechtszug beendet ist oder wenn das Verfahren länger als drei Monate ruht. Allein die Fälligkeit reicht jedoch nicht aus, ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 275 Die Höhe der Terminsgebühr beträgt grundsätzlich 1,2. Eine Reduzierung auf 0,5 erfolgt nach Nr. 3105 VV RVG unter den dort genannten Voraussetzungen z.B. bei Beantragung nur eines Versäumnisurteils. Voraussetzung ist, dass ein Termin stattgefunden hat, in dem Rz. 276 Im Umkehrsch...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LVII. Verwaltungsverfahren

Rz. 169 Verwaltungsverfahren und Nachprüfungsverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1a RVG). Ist der der Auftrag für das Verwaltungsverfahren vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden, gilt ungeachtet dessen für das Nachprüfungsverfahren neues Recht, wenn der Auftrag für das Nachprüfungsverfahren erst ­danach erteilt worden ist. Rz. 170 Be...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Überblick

Rz. 130 Nicht nur die Gebührenbeträge des § 13 RVG sind geändert worden, sondern auch die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG für den Pflichtanwalt. Auch wenn der gesamte § 49 RVG neu gefasst worden ist, sind hier nur die Gebührenbeträge angehoben und vier weitere Wertstufen eingeführt worden. Rz. 131 Geblieben ist der Gleichlauf der PKH-Gebührenstufen mit den Gebührenst...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 3. Aufhebung der Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren

Rz. 20 Die bisherige Sonderregelung für Rechtsmittelverfahren (§ 60 Abs. 1 S. 2 a.F. RVG) hat der Gesetzgeber endlich aufgegeben. Eine solche Sonderregelung war eigentlich auch nie erforderlich gewesen, da ein Rechtsmittelverfahren nach § 17 Nr. 1 RVG stets eine eigene Angelegenheit darstellt und daher bereits durch die allgemeine Übergangsregelung des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG e...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 1. Überblick

Rz. 31 Wird der Anwalt beigeordnet, ohne dass ein Auftrag des Mandanten zugrunde liegt, kann auf § 60 Abs. 1 S. 1 RVG nicht zurückgegriffen werden. Insoweit gelten die Grundsätze des § 60 Abs. 1 S. 3 und S. 5 RVG mit der Ausnahme in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG.mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Besprechungen und Beweisaufnahmen

Rz. 75 Die Teilnahme an Beweisaufnahmen und an Besprechungen mit Dritten löst keine gesonderten Gebühren aus, da die entsprechenden Gebührentatbestände des § 118 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 3 BRAGO nicht in das RVG übernommen wurden. Damit sollten nach dem Willen des Gesetzgebers die außergerichtlichen Erledigungen gefördert werden, weil der Griff zum Telefon und die damit mögliche...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 4. Rechtsmittelinstanzen

Rz. 13 Die anwaltliche Tätigkeit im Berufungsverfahren (Nrn. 4124 ff. VV RVG) und im Rahmen der Revision (Nrn. 4130 ff. VV RVG) folgt der Systematik des erstinstanzlichen Verfahrens. Auch hier fallen Verfahrensgebühren und Terminsgebühren an, der erstmals mandatierte Anwalt kann zudem die Grundgebühr in Ansatz bringen. Im Übrigen soll auf die umfassende Spezialliteratur zur ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Schwellenwert

Rz. 98 Die Mittelgebühr der Geschäftsgebühr liegt bei 1,5. Zusätzlich sieht die Anm. zu Nr. 2300 VV RVG jedoch einen Schwellenwert[60] von 1,3 vor (sog. Regelgebühr), der nur dann überschritten werden darf, wenn die Angelegenheit entweder umfangreich oder schwierig war. Rz. 99 Die Existenz des Schwellenwertes ist Ausdruck eines Kompromisses im Gesetzgebungsverfahren. Die rech...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 5. Streitgenossen

Rz. 81 Probleme kann die Berechnung des Erstattungsanspruchs bei teilweisem Obsiegen von Streitgenossen bereiten. Jeder einzelne Streitgenosse haftet dem Anwalt im Innenverhältnis nach § 7 Abs. 2 S. 1 RVG nur für diejenigen Gebühren und Auslagen, die er schulden würde, wenn der Rechtsanwalt nur in seinem Auftrag tätig geworden wäre (vgl. Rdn 10 ff.). Insgesamt kann der Anwal...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 19. Verbindung

Werden mehrere selbstständige Verfahren miteinander verbunden, so berechnen sich ab der Verbindung die Gebühren aus den zusammengerechneten Werten der verbundenen Verfahren (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 39 Abs. 1 GKG, § 33 Abs. 1 FamGKG). Soweit für das eine Verfahren altes Recht galt und für das andere bereits neues Recht, gilt ab der Verbindung gem. § 60 Abs. 2 RVG fortan...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Mehrere Auftraggeber

Rz. 216 Vertritt der Anwalt im gerichtlichen Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3 – maximal auf einen Erhöhungssatz von 2,0. Die erhöhte Gebühr bezieht sich aber nur auf denjenigen Gegenstand, an dem die Auftraggeber gemeinschaftlich beteiligt sind. Rz. 217 Beispiel E ist Eigentümer und Halter eines Fahrzeu...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXII. Notanwalt

Rz. 107 Bei der Beiordnung eines Notanwalts nach § 78b ZPO kann kein Fall des § 60 Abs. 1 S. 1 RVG vorliegen, da die Bestellung gerade voraussetzt, dass die beantragende Partei keinen zu ihrer Vertretung bereiten Rechtsanwalt findet. Es gilt dann immer § 60 Abs. 1 S. 3 RVG. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Beiordnung. Das gilt dann auch für die Wahlanwaltsvergütung, wenn es a...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Allgemeines

Rz. 322 Für die Tätigkeit im Berufungsverfahren kann der Anwalt die Verfahrensgebühr nach Nrn. 3200 oder 3201 VV RVG berechnen. Die Terminsgebühr richtet sich nach Nr. 3202 VV RVG, die Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV RVG. Sowohl bei der Verfahrens- als auch bei der Einigungsgebühr liegt der Satz um 0,3 über demjenigen der Ausgangsinstanz. Die Verfahrensgebühr erhöht sich au...mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / I. Umsatzsteuerpflicht

Rz. 3 Grundsätzlich ist die Tätigkeit des Anwalts umsatzsteuerpflichtig, und zwar mit einem Steuersatz von 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG). Ein Steuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 UStG) ist in Ausnahmefällen zwar denkbar, hat in der Praxis aber keine Bedeutung.[2] Rz. 4 Allerdings ist zu berücksichtigen, dass es auch anwaltliche Mandate gibt, die gar nicht der Umsatzsteuer unterliegen. D...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

Rz. 382 Nach Nrn. 4110, 4111, 4116, 4117, 4122, 4123, 4128, 4129, 4134 und 4135 VV RVG erhält der Pflichtverteidiger in Strafsachen für die Teilnahme an Hauptverhandlungsterminen mit einer Dauer von mehr als fünf bis acht Stunden sowie bei mehr als acht Stunden eine zusätzliche Gebühr zur jeweiligen Terminsgebühr (sogen. Längenzuschlag). Rz. 383 In der Rspr. ist insoweit heft...mehr

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§ 1 Einleitung

Rz. 1 Zum 1.1.2021 sind aufgrund des KostRÄG 2021 für die Anwaltschaft wichtige Änderungen in Kraft getreten. Dabei ist nicht zur das RVG betroffen, sondern auch weitere Kostengesetze sind geändert worden. Rz. 2 Von den Änderungen des RVG (siehe § 2) ist aus Sicht der Anwaltschaft ist zunächst einmal die Anhebung der Gebührenbeträge von besonderer Bedeutung. Schon lange überf...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 252 Voraussetzung für die Entstehung einer Terminsgebühr ist stets, dass der Anwalt den Auftrag hatte, in einem gerichtlichen Verfahren tätig zu werden – unabhängig davon, ob es schon begonnen hat, in welchem Stadium es sich befindet oder überhaupt je stattfindet.[176] Ohne Auftrag zur gerichtlichen Vertretung richten sich die anwaltlichen Gebühren nach Teil 2 des Vergüt...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Wert zur Berechnung der Anwaltsgebühren im Verkehrszivilrecht richtet sich im Regelfall nach dem Wert zur Berechnung der Gerichtsgebühren. Rz. 2 Für den Gegenstandswert der außergerichtlichen Tätigkeit ergibt sich dies aus § 23 Abs. 1 S. 3 RVG. Danach gelten nämlich die Wertvorschriften des Gerichtskostengesetzes entsprechend auch für die Tätigkeit außerhalb eines g...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 1. Verfahrensgebühr

Rz. 57 Der Gegenstandswert der Verfahrensgebühr richtet sich immer nach dem höchsten in der Instanz erreichten Wert, hinsichtlich dessen der Rechtsanwalt beauftragt ist. Bei einer Festsetzung des Wertes durch das Gericht ist dieser Wert für die Gebühren des Rechtsanwalts gemäß § 23 Abs. 1 S. 1 RVG maßgeblich, soweit der Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens sich mit dem an...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 159 Der Anwalt erhält die Einigungsgebühr sowohl für die Mitwirkung beim Abschluss der Einigung als auch für die Mitwirkungen bei den Einigungsverhandlungen, wenn diese Tätigkeit (zumindest mit-)ursächlich war. Voraussetzung ist stets, dass die Einigung wirksam zustande kommt, also eventuelle Widerrufsfristen verstrichen bzw. Bedingungen eingetreten sind (vgl. Abs. 3 der...mehr