Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 1. Allgemeines

Rz. 54 Auch hinsichtlich einer vereinbarten Vergütung gilt zunächst einmal § 8 Abs. 1 S. 1 RVG, so dass auch hier auf die Fälligkeit abzustellen ist. Maßgebend ist also auch hier wiederum, wann die Angelegenheit beendet oder der Auftrag erledigt worden ist. Aus der Art der Vereinbarung können sich jedoch Abweichungen ergeben. Es kommt daher stets auf den Einzelfall an.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

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AGS 01/2021, Wie sind außer... / [Ohne Titel]

Gem. § 11 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Vergütungsfestsetzung abzulehnen, soweit der Antragsgegner Einwendungen oder Einreden erhebt, die nicht im Gebührenrecht ihren Grund haben.mehr

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§ 3 Prozessrecht / 4. Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen

Rz. 330 Muster 3.24: Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen Muster 3.24: Antrag auf Gestattung der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts als Sachverständigen An das Arbeitsgericht Antrag In dem Beschlussverfahren mit den Beteiligten 1. Betriebsrat der _________________________ (Firma), vertreten durch den Betriebsratsvorsitzenden _____________...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LII. Verbundverfahren

Rz. 158 Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamt...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Anrechnungsgrenze

Rz. 206 Im gleichen Atemzug ist auch die Anrechnungsgrenze der Geschäftsgebühr nach Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 2 VV angehoben worden. Während bisher die Gebühr des Verwaltungsverfahrens maximal bis 175,00 EUR auf die nachfolgende Gebühr eines Widerspruchsverfahrens anzurechnen war, wird jetzt aufgrund des höheren Gebührenrahmens die Anrechnungsgrenze auf 207,00 EUR festgesetzt.mehr

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AGS 01/2021, Keine Verzinsung und keine Verzugspauschale bei Festsetzung der PKH-Anwaltsvergütung

§§ 45 Abs. 1 S. 1, 55 Abs. 1 und 5 RVG; § 104 ZPO; § 288 Abs. 5 BGB Leitsatz Dem im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalt steht gegen die Staatskasse weder ein Anspruch auf Verzinsung der Vergütung noch eine Verzugspauschale gem. § 288 Abs. 5 BGB zu. LAG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13.10.2020 – 4 Ta 71/20 I. Sachverhalt Das ArbG Magdeburg hatte der Klägerin durch ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Die inhaltlichen Änderungen

a) Erstreckung der Beiordnung bei Abschluss einer Einigung (Abs. 1) Rz. 96 In der Rechtsprechung war lange Zeit umstritten, ob sich die Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe für den Mehrwert eines Vergleichs nur auf die Einigungsgebühr(en) erstreckt, oder auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG sowie auf die Terminsgebühr. Rz. 97 Kontrov...mehr

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AGS 01/2021, Zusätzliche Verfahrensgebühr bei Vermeiden des Fortsetzungstermins

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Die Gebühr Nr. 4141 VV kann auch noch entstehen, wenn bereits eine Hauptverhandlung stattgefunden hat. Dies setzt aber voraus, dass ein vorheriger Hauptverhandlungstermin ausgesetzt wurde und der neue Hauptverhandlungstermin z.B. aufgrund Einstellung, Berufungsrücknahme entbehrlich wird. LG Siegen, Beschl. v. 3.7.2020 – 10 Qs 61/20 I. Sachverhalt Das AG h...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / Leitsatz

Beanstandet eine Partei die Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren oder beruft sie sich darauf, die Rechtsanwaltsgebühren seien aus einem anderen Gegenstandswert als die Gerichtsgebühren zu bemessen (Antrag gem. § 33 Abs. 1 RVG; ggf. konkludent gestellt), so ist vor der Kostenfestsetzung zunächst eine diesbezügliche richterliche Entscheidung herbeizuführen (vgl. BGH,...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Die inhaltlichen Änderungen

a) Überblick Rz. 130 Nicht nur die Gebührenbeträge des § 13 RVG sind geändert worden, sondern auch die Gebührenbeträge der Tabelle des § 49 RVG für den Pflichtanwalt. Auch wenn der gesamte § 49 RVG neu gefasst worden ist, sind hier nur die Gebührenbeträge angehoben und vier weitere Wertstufen eingeführt worden. Rz. 131 Geblieben ist der Gleichlauf der PKH-Gebührenstufen mit de...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Überblick

Rz. 213 Auch hier sind die Betragsrahmengebühren für die sozialrechtlichen Verfahren angehoben worden, und zwar sowohl der Mindest- als auch der Höchstbetrag. Es gelten danach folgende Beträge:mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXIII. Gehörsrüge

Rz. 87 Soweit die Gehörsrüge nach § 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 RVG mit zur Angelegenheit zählt, löst sie ohnehin keine gesonderte Vergütung aus, sodass sich die Frage des Übergangsrechts nicht stellt. Soweit die Gehörsrüge dagegen gesondert abzurechnen ist, kommt es auf den Auftrag zur Gehörsrüge an, nicht darauf, wann das zugrunde liegende Verfahren eingeleitet worden ist.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Die inhaltliche Änderung

a) Die gesetzlich geregelten Fälle Rz. 15 In § 14 RVG ist ein neuer Absatz 2 eingeführt, der die Anrechnung von Rahmengebühren betrifft. Der bisherige Absatz 2 wird dadurch zu Absatz 3. Rz. 16 Mit dieser Regelung soll die doppelte Berücksichtigung einer Vorbefassung bei Satz- und Betragsrahmengebühren vermieden werden. Die Vorschrift untersagt, bei der Bestimmung einer Rahmeng...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die inhaltlichen Änderungen

aa) Redaktionelle Anpassung Rz. 379 Die Änderung ist redaktioneller Natur und entspricht der für Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG vorgeschlagenen Änderung. bb) Mittelbare Klarstellung durch Änderung der Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG Rz. 380 Umstritten ist, wie die Tätigkeit als Beistand oder Vertreter eines Privatklägers, eines Nebenklägers, eines Einziehungs- oder Nebenbeteiligten, eines Ver...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Verfahren nach dem Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof

aa) Verfahren vor der Verwaltungsbehörde Rz. 246 bb) Gerichtliches Verfahren Rz. 247mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Inhaltliche Änderung

a) Überblick Rz. 145 In § 55 Abs. 5 S. 1 RVG ist die Verweisung auf § 104 Abs. 2 ZPO reduziert worden. Die bisherige vollständige Verweisung und damit auch auf § 104 Abs. 2 S. 3 ZPO hatte keinen Sinn und hat darüber hinaus nur zu Missverständnissen und fehlerhaften Festsetzungen geführt. Dieser Fehler ist jetzt korrigiert worden. b) Kein Vorsteuerabzug Rz. 146 In der vormaligen...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 72 § 17 Verschiedene Angelegenheiten Verschiedene Angelegenheiten sind 1. das Verfahren über ein Rechtsmittel und der vorausgegangene Rechtszug , soweit sich aus § 19 Absatz 1 Satz 2 Nummer 10a nichts anderes ergibt, 1a. …mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 20. Verbundverfahren

Im Scheidungsverbundverfahren erhält der Anwalt die Gebühren jeweils nur einmal, da das gesamte Verbundverfahren gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit bildet (§ 16 Nr. 4 RVG). Die jeweiligen Gebühren sind daher aus den nach § 23 Abs. 1 RVG i.V.m. § 44 Abs. 2 S. 2 FamGKG zusammengerechneten Werten von Ehe- und Folgesachen zu berechnen. Daher gilt für das gesamte Verbun...mehr

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AGS 01/2021, Terminsgebühr für Besprechungen mit dem Richter

Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 und S. 3 Nr. 2, Nr. 3104 VV RVG Leitsatz Eine Terminsgebühr kann zur Entstehung gelangen, wenn der Kammervorsitzende, Einzelrichter oder Berichterstatter mit den Beteiligten außerhalb eines Termins jeweils in getrennten Telefonaten die Sach- und Rechtslage erörtert und auf Basis dieser Gespräche ein Vergleich geschlossen wird (im vorliegenden Fall vernein...mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des Mandats und Vergütung

§ 8 Abs. 1 RVG; § 628 Abs. 1 S. 1 BGB Leitsatz Ein Anwalt kann unter dem Gesichtspunkt "Interessenwegfall" seinen Vergütungsanspruch verlieren, wenn er in einem schwierigen Mandatsverhältnis seinem Mandanten bei Nichtzahlung eines Vorschusses vor der Kündigung keine Kündigungsandrohung unter Verdeutlichung der Folgen zukommen lässt. Schreiben des Mandanten ohne Einschaltung sei...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des Kostenfestsetzungsverfahrens bei konkludent gestelltem Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswertes

§§ 103 ff. ZPO; §§ 11 Abs. 4, 23 Abs. 1 S. 1, 33 Abs. 1 RVG; § 148 ZPO Leitsatz Beanstandet eine Partei die Streitwertfestsetzung für die Gerichtsgebühren oder beruft sie sich darauf, die Rechtsanwaltsgebühren seien aus einem anderen Gegenstandswert als die Gerichtsgebühren zu bemessen (Antrag gem. § 33 Abs. 1 RVG; ggf. konkludent gestellt), so ist vor der Kostenfestsetzung zu...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / dd) Verschiebung des bisherigen Abs. 7

Rz. 320 Aufgrund des Einschubs des neuen Abs. 7 ist der bisherige Abs. 7 nunmehr zu Abs. 8 geworden. Inhaltlich ergeben sich dadurch allerdings keine Änderungen.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Inhaltliche Änderungen

aa) Anhebung der Anrechnungsgrenze Rz. 316 Auch hier ist aufgrund der Anhebung des Gebührenrahmens der Nr. 2302 VV RVG (s. Rdn 203 ff.) die Anrechnungsgrenze der Geschäftsgebühr eines Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens auf 207,00 EUR heraufgesetzt worden (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV RVG). Die Anrechnungsgrenze. bb) Versetzung des Doppelverwertungsverbots Rz. 317 Ebenso wie i...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Keine Inhaltliche Änderung

Rz. 77 Korrigiert worden ist hier lediglich ein Schreibfehler im Originaltext. In den Abdrucken des Gesetzes ist dieses Versehen von den Verlagen stets korrigiert worden, so dass dieser Fehler kaum aufgefallen ist.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / cc) Gerichtliches Verfahren

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXVII. Räumungsfrist

Rz. 119 Stellt das Verfahren über die Gewährung einer Räumungsfrist nach Nr. 3334 VV RVG eine selbstständige Angelegenheit dar, so ist hierfür – unabhängig vom Hauptsacheverfahren – die Anwendung des maßgebenden Gebührenrechts gesondert zu prüfen.mehr

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AGS 01/2021, Keine erstattungsfähige Einigungsgebühr bei Ausgleich der Klageforderung gegen Klagerücknahme

Nr. 1000 VV RVG Leitsatz Kündigt der beklagte Haftpflichtversicherer an, dass er die Klageforderung ausgleichen werde und vereinbaren die Parteien sodann, dass der Kläger die Klage zurücknehme und der beklagte Haftpflichtversicherer die Kosten des Verfahrens trage, ohne einen eigenen Kostenantrag zu stellen, so entsteht hierdurch zwar eine Einigungsgebühr; diese ist jedoch nic...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des Vergütungsfestsetzungsverfahrens bei Streit über Gegenstandswert

§ 11 Abs. 4 RVG; § 145 ZPO; § 63 GKG Leitsatz Macht der Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG geltend, die zur Festsetzung angemeldeten Gebühren seien nach einem zu hoch angesetzten Gegenstandswert berechnet, liegt darin in der Regel ein konkludenter Antrag auf förmliche Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG, sodass das Ver...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Abschnitt 1 bis 3

aa) Betragsrahmen Rz. 201 Soweit hier Betragsrahmen vorgesehen sind, wurden die Rahmen nach Mindest- und Höchstbetrag angehoben. (1) Prüfungsgebühren Rz. 202 Angehoben worden sind die Gebührenrahmen für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, sofern nach Betragsrahmen abgerechnet wird, also sowohl in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1RVG als auch in ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 1. Anrechnung

Bei aufeinander anzurechnenden Gebühren liegen grds. verschiedene Angelegenheiten vor. Dies gilt insbesondere für zeitlich aufeinander folgende Tätigkeiten wie Beratung, außergerichtliche Vertretung, Mahnverfahren, Rechtsstreit etc. Das bedeutet, dass zunächst einmal jede Angelegenheit für sich nach dem für sie geltenden Gebührenrecht abzurechnen ist. Für die jeweilige Angel...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XIV. Beratungshilfe

Rz. 73 Maßgebend ist nicht die Erteilung des Beratungshilfescheins, sondern die Erteilung des Auftrags an den Anwalt, die allerdings auch vor der Erteilung des Scheins liegen kann. Sind im Rahmen der Beratungshilfe mehrere Angelegenheiten gegeben, ist nach allgemeinen Grundsätzen auf den jeweiligen Auftrag abzustellen. Das gilt auch für die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 5. Erstberatung eines Verbrauchers

Rz. 30 Ist der Auftraggeber Verbraucher und beschränkt sich die Tätigkeit des Anwalts auf ein erstes Beratungsgespräch, ist die Beratungsgebühr nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG auf 190 EUR begrenzt (sog. Kappungsgrenze). Dieser Satz wurde im Zuge des Kostenrechtsänderungsgesetztes, welches seit 1.1.2021 in Kraft ist, nicht angehoben. a) Erstberatung Rz. 31 Der Auftrag muss sich auf e...mehr

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§ 3 Prozessrecht / e) Prozessuale Fragen

Rz. 710 Antragsberechtigt sind diejenigen, welche die Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit der Wahl geltend machen können. Handelt es sich um einen Fehler, welcher zur Anfechtbarkeit der Wahl führen würde (§ 19 BetrVG), so können mindestens drei wahlberechtigte Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft den Antrag auf einstweilige Verfügung stellen...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

aa) Einigung statt Vergleich Rz. 342 Zum einen wurde das Wort "Vergleich" durch die Formulierung "Vertrag im Sinne der Nummer 1000" ersetzt. Während bisher die Terminsgebühr anfiel, wenn ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde, reicht es jetzt aus, dass eine schriftliche Einigung im Sinne der Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird. Damit wird vollzogen, was auch an anderen St...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XII. Aussetzung

Rz. 71 Ist das Verfahren vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung ausgesetzt und erst danach wieder aufgenommen worden, bleibt es beim bisherigen Recht. Auf den Zeitpunkt der Wiederaufnahme kommt es nicht an, selbst wenn zwischenzeitlich → zwei Kalenderjahre vergangen sind. Die Regelung des § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist auf diese Fallkonstellation nicht anwendbar.[13]mehr

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AGS 01/2021, Zusätzliche Verfahrensgebühr nach Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Auch die Einstellung gem. § 154 Abs. 2 StPO ist eine nicht nur vorläufige Einstellung i.S.d. Nr. 4141 VV. Welchen Umfang die anwaltliche Mitwirkung hat, ist unerheblich. Für die Beurteilung der anwaltlichen Tätigkeit kommt es nur darauf an, ob ein Beitrag des Verteidigers vorliegt, der objektiv geeignet ist, das Verfahren in formeller und/oder materiell...mehr

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AGS 01/2021, Interner Rat zum Schweigen und zusätzliche Verfahrensgebühr

Nr. 4141 VV RVG Leitsatz Der bloße sog. interne Rat zu Schweigen genügt nicht für die Annahme einer anwaltlichen Mitwirkung an der Einstellung des Verfahrens i.S.v. Nr. 4141 VV. AG Köln, Urt. v. 2.9.2020 – 117 C 233/20 I. Sachverhalt Der Kläger und seine Rechtsschutzversicherung streiten darum, ob die Rechtsschutzversicherung den Kläger von der von seinem Verteidiger geltend gema...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Die neue Textfassung

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XX. Erbe, Fortsetzung mit dem Erben

Rz. 82 Verstirbt der (bisherige) Mandant, so setzt sich das Mandat mit dem Erben bzw. den Erben fort, ohne dass der Auftrag durch diese(n) erneuert werden muss.[15] Daher bleibt es auch beim bisherigen Recht. Das gilt auch für die dann nach Nr. 1008 VV RVG eintretende Gebührenerhöhung (→ Hinzutreten weiterer Auftraggeber).mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltliche Änderung

aa) Einigungsgebühr Rz. 268 Mit dieser Ergänzung wird klargestellt, dass eine Einigungsgebühr auch im Rahmen einer Beratung anfallen kann. Dies war bisher schon Rechtsprechung. Rz. 269 Hinweis Führt die Beratungstätigkeit des Rechtsanwalts zum Abschluss eines Einigungsvertrages, so erhält der Anwalt neben der Gebühr für die Beratung auch eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV R...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Die neue Textfassung

Rz. 1 § 12 Anwendung von Vorschriften über die Prozesskostenhilfe 1Die Vorschriften dieses Gesetzes für im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwälte und für Verfahren über die Prozesskostenhilfe sind bei Verfahrenskostenhilfe und im Fall des § 4a der Insolvenzordnung entsprechend anzuwenden. 2Der Bewilligung von Prozesskostenhilfe steht die Stundung nach § 4a der...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Geltendmachung von Ansprüchen beim Haftpflichtversicherer

Rz. 64 Bei der außergerichtlichen Unfallschadensregulierung gegenüber dem Haftpflichtversicherer ist die Beauftragung eines Anwalts eine Maßnahme zweckentsprechender Rechtsverfolgung und damit Teil des ersatzfähigen Schadens nach § 249 BGB .[27] Die Anwaltskosten fallen in den Schutzbereich von § 823 BGB, § 7 StVG, wenn die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts erforderlich war...mehr

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§ 3 Prozessrecht / aa) Gegenstand und Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde

Rz. 220 Die sofortige Beschwerde ist ein echtes Rechtsmittel, für das § 78 S. 1 ArbGG die Vorschriften der §§ 567–577 ZPO im arbeitsgerichtlichen Verfahren für anwendbar erklärt. Danach ist gegen Entscheidungen der Arbeitsgerichte oder ihrer Vorsitzenden bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 567 Abs. 1 ZPO die sofortige Beschwerde eröffnet. Über die Beschwerde entscheidet ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Abschnitt 5

aa) Beratungshilfegebühr Rz. 207 Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG selbst bleibt unverändert bei 15,00 EUR. bb) Allgemeine Beratungsgebühr Rz. 208 Die Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG ist von 35,00 EUR auf 38,50 EUR angehoben worden. cc) Beratungsgebühr in Insolvenzsachen Rz. 209 Die Beratungsgebühr der Nr. 2502 VV RVG für eine Beratungstätigkeit mit dem Ziel einer ...mehr

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AGS 01/2021, Terminsgebühr ... / III. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des Thür. OVG bedarf einiger Anmerkungen. 1. Anfall der Terminsgebühr a) Rechtslage bis 31.7.2013 Ob eine Terminsgebühr für Besprechungen dann anfallen kann, wenn der Rechtsanwalt Besprechungen allein mit dem Gericht oder dem Berichterstatter geführt hat, war schon nach der bis zum 31.7.2013 geltenden Fassung der Vorbem. 3 Abs. 3 VV umstritten.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXII. Erneuter Auftrag

Rz. 86 War der nach bisherigem Recht erteilte Auftrag beendet (z.B. infolge Mandatsniederlegung) und erhält der Anwalt später den Auftrag, wieder tätig zu werden, bleibt es bei der Anwendung des bisherigen Rechts (§ 15 Abs. 5 S. 1 RVG), es sei denn, es liegt ein Fall des § 15 Abs. 5 S. 2 vor. Siehe dazu → Zwei-Jahres-Frist.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltliche Änderung

aa) Höhe des Gebührensatzes Rz. 292 Erweitert worden ist die Bezugnahme in Anm. Abs. 1 S. 1 zu Nr. 1003 VV RVG auf die Regelung des § 48 Abs. 1 RVG. In der bisherigen Fassung war nur auf § 48 Abs. 3 ZPO verwiesen worden, weil die Erstreckungswirkung einer Prozesskostenhilfe- oder Verfahrenskostenhilfebewilligung auch auf den Abschluss eines Mehrwertvergleichs, ohne dass es hi...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LIX. Vollstreckungsbescheid

Rz. 173 Das Verfahren über den Erlass eines Vollstreckungsbescheids gehört zum Mahnverfahren. Ist der Auftrag zum Mahnverfahren daher vor dem 1.1.2021 erteilt worden, richtet sich auch die Gebühr der Nr. 3308 VV RVG nach altem Recht, selbst wenn der Vollstreckungsbescheid erst in 2021 beantragt wird.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LXIII. Widerspruch und Klageverfahren

Rz. 178 Der Widerspruch gegen einen Mahnbescheid zählt noch zum Mahnverfahren. Das nachfolgende streitige Verfahren (Klageverfahren) ist dagegen eine gesonderte Angelegenheit (§ 17 Nr. 2 RVG), so dass hier ein Wechsel des Gebührenrechts eintreten kann. Siehe → Mahnverfahren.mehr