Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Besprechung ohne Beteiligung des Gerichts

Rz. 263 Der Anwalt erhält die 1,2-Terminsgebühr auch dann, wenn Besprechungen ohne Beteiligung des Gerichts zur Vermeidung oder Erledigung eines Verfahrens geführt werden, soweit er bereits einen Klageauftrag hat (vgl. zur Abgrenzung von der Geschäftsgebühr Rdn 79 ff.). Die Besprechung muss der Anwalt nicht selbst aktiv führen. Ausreichend ist es, wenn er an der Besprechung ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Einigung statt Vergleich

Rz. 342 Zum einen wurde das Wort "Vergleich" durch die Formulierung "Vertrag im Sinne der Nummer 1000" ersetzt. Während bisher die Terminsgebühr anfiel, wenn ein schriftlicher Vergleich geschlossen wurde, reicht es jetzt aus, dass eine schriftliche Einigung im Sinne der Nr. 1000 VV RVG geschlossen wird. Damit wird vollzogen, was auch an anderen Stellen im RVG längst gilt, nä...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / II. Form

Rz. 34 Die Formvorschrift des § 3a Abs. 1 RVG ist nach der ausdrücklichen Regelung in § 3a Abs. 1 S. 4 RVG auf eine Gebührenvereinbarung nach § 34 Abs. 1 RVG nicht an­wendbar. Rz. 35 Die Gebührenvereinbarung unterliegt daher nicht der Textform, muss nicht als Vergütungsvereinbarung bezeichnet werden und kann auch zusammen mit anderen Vereinbarungen niedergeschrieben bzw. mit ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auftrag

Rz. 199 Entscheidend ist für die Entstehung der Verfahrensgebühr, dass der Anwalt zum Prozessbevollmächtigten bestellt wurde.[143] Dabei spielt jedoch nicht die Vollmacht, sondern der im Innenverhältnis erteilte Auftrag die maßgebliche Rolle, der schriftlich, mündlich oder auch durch konkludentes Handeln erteilt werden kann.[144] a) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr Rz. 200 Wenn ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Einigung über nicht anhängige Ansprüche

Rz. 213 Wird im gerichtlichen Verfahren eine Einigung über nicht anhängige Ansprüche protokolliert, so entsteht dafür zusätzlich eine 0,8-Verfahrensgebühr nach Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG aus dem Wert der nicht anhängigen Ansprüche. Insgesamt wird die Verfahrensgebühr aber nach § 15 Abs. 3 RVG auf eine 1,3-Gebühr aus dem vollen Wert begrenzt. Rz. 214 Beispiel A soll im Auftrag des ...mehr

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§ 5 Verkehrsstraf- und Ordn... / 4. Rechtsbeschwerde

Rz. 26 Die anwaltliche Tätigkeit im Beschwerdeverfahren (Nrn. 5113, 5114 VV RVG) folgt wiederum der Systematik des erstinstanzlichen Verfahrens. Auch hier fallen Verfahrensgebühren und Terminsgebühren an, der erstmals mandatierte Anwalt kann zudem die Grundgebühr in Ansatz bringen. Im Übrigen soll auf die umfassende Spezialliteratur zur Abrechnung in Ordnungswidrigkeitenverf...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / aa) Die Neufassung des Gesetzes

Soweit eine Bestellung oder Beiordnung auch weitere nachfolgende Tätigkeiten erfasst, wäre es unbillig, den Anwalt am alten Recht festzuhalten. Daher ist in § 60 Abs. 1 S. 4 RVG für diesen Fall eine Ausnahme vorgesehen: Zitat (…) Erfasst die Beiordnung oder Bestellung auch eine Angelegenheit, in der der Rechtsanwalt erst nach dem Inkrafttreten einer Gesetzesänderung erstmalig ...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / A. Allgemeines

Rz. 1 In vielen Fällen wird die Vergütung nach dem RVG der Tätigkeit des Anwalts bzw. den Interessen des Mandanten nicht gerecht. Ist die gesetzliche Vergütung z.B. im Hinblick auf Umfang, Schwierigkeit und Risiko der Angelegenheit für den Anwalt nicht kostendeckend, hat dieser folglich ein legitimes Interesse, mit dem Mandanten ein höheres Honorar zu vereinbaren. Handelt es...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Versetzung des Doppelverwertungsverbots

Rz. 317 Ebenso wie in Vorbem. 2.3 Abs. 4 VV RVG ist auch hier ist das Doppelverwertungsverbot für Rahmengebühren bei Vorbefassung (bisher Vorbem. 3 Abs. 4 S. 4 VV RVG) gestrichen worden, da das Doppelverwertungsverbot nunmehr allgemein in § 14 Abs. 2 RVG aufgenommen worden ist (s. Rdn 14 ff.). Inhaltlich ist damit keine Änderung verbunden. Durch die Streichung des bisherigen...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / II. Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Rz. 323 Erhält der Anwalt vorerst nur den Auftrag, nach Vorliegen einer erstinstanzlichen Entscheidung die Erfolgsaussichten der Berufung zu prüfen, fällt hierfür noch keine Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG an. Der Anwalt wurde nämlich noch nicht zum Prozessbevollmächtigten der Rechtsmittelinstanz bestellt. Stattdessen fällt, je nach Aufwand, eine Gebühr nach Nr. 2100 V...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / c) Bedingter Auftrag

War lediglich ein bedingter Auftrag erteilt worden, so ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG der spätere Zeitpunkt des Bedingungseintritts (§ 158 Abs. 1 BGB) maßgebend.[1] Häufigster Anwendungsfall ist der, dass der Anwalt mit einer bestimmten Tätigkeit beauftragt wird und für den Fall, dass diese zu keinem Erfolg führe, er bereits den Auftrag zu weiterer Tätigkeit erhält.[2] Beispie...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Die neue Gesetzesfassung

Unverändert geblieben ist die Regelung, dass auch andere Vorschriften, auf die das RVG verweist, in der Fassung gelten, die für die Vergütung maßgebend ist. Sie ist jetzt in § 60 Abs. 1 S. 6 RVG enthalten: Zitat (…) Die Sätze 1 bis 5 gelten auch, wenn Vorschriften geändert werden, auf die dieses Gesetz verweist. (…)mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltlichen Änderungen

Rz. 359 Auch für die Terminsgebühr nach Betragsrahmen findet sich neben der Anhebung des Gebührenrahmens (s. dazu Rdn 341 ff.) die gleiche Änderung wie zu Nr. 3104 VV RVG. Rz. 360 Anders als in der Zivilgerichtsbarkeit ist die Rechtsprechung hier überwiegend davon ausgegangen, dass ein schriftlicher Vergleich ohne Beteiligung des Gerichts nicht ausreiche. Rz. 361 Hinweis Unter...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 1. Überblick

Rz. 256 In Teil 7 VV RVG sind nur die Auslagentatbestände für die Reisekosten des Anwalts angehoben worden. Die Auslagenbeträge für Dokumentenpauschale (Nr. 7000 VV RVG) sowie der Betrag der Pauschale für Post- und Telekommunikationsentgelte (Nr. 7002 VV RVG) sind dagegen unverändert geblieben. Zwar sind auch hier Forderungen nach einer Erhöhung gestellt worden. Aus Sicht de...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Anrechnungsgrenze

Rz. 404 Auch in Vorbem. 6.4 Abs. 2 S. 1 VV RVG ist die Anrechnungsgrenze auf 207,00 EUR angehoben worden, wie dies auch für die Geschäftsgebühr der Nr. 2302 Nr. 2 VV RVG in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 2 VV RVG geschehen ist. Im Regierungsentwurf hatte man diese Anpassung übersehen. Auf die Anregung des Rechtsausschusses hin ist das Versäumte dann nachgeholt worden.mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Bedeutung nur für Verbindung

Berechnen sich die Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände, gilt nach dem unverändert gebliebenen § 60 Abs. 2 RVG für die gesamte Vergütung das bisherige Recht, sofern für einen der Gegenstände altes Recht gilt. Bedeutung hat diese Vorschrift nur für die Fälle der Verbindung (s. u. V.). In allen anderen Fällen (Klageerweiterung, Widerklage, Verbundver...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / I. Wertbestimmung

Rz. 53 Die Anwaltsgebühren für die Tätigkeit in einem gerichtlichen Verfahren berechnen sich nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Streitwert (§ 23 Abs. 1 S. 1 RVG). Folglich bestimmt § 32 Abs. 1 RVG, dass im Regelfall die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren auch maßgeblich für die Berechnung der anwaltlichen Gebühren ist. Rz. 54 In einigen Fällen weist die Rege...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltliche Änderung

Rz. 325 Die Anm. Abs. 2 zu Nr. 3100 VV RVG ist gestrichen worden, da die dortige Anrechnungsregelung jetzt in Vorbem. 3 Abs. 7 VV RVG "vor die Klammer" gezogen worden ist. Siehe dazu Rdn 14 ff. Rz. 326 Die bisherige Anm. Abs. 3 zu Nr. 3100 VV RVG für die Anrechnung der Verfahrensgebühr für ein Vermittlungsverfahren nach § 165 FamFG auf die Verfahrensgebühr für ein sich anschl...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / III. Form

Rz. 15 Nach § 3a Abs. 1 RVG bedarf eine Vergütungsvereinbarung der Textform (§ 126b BGB), muss als "Vergütungsvereinbarung" oder in vergleichbarer Weise bezeichnet werden, von anderen Vereinbarungen – mit Ausnahme der Auftragserteilung – deutlich abgesetzt sein und darf nicht in der Vollmacht enthalten sein. Zweck der formellen Erfordernisse sind Schutz und Warnung des Manda...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Sachverständigentermin

Rz. 259 Nach Vorb. 3 Abs. 3 Nr. 1 VV RVG lässt auch die Wahrnehmung eines Termins, den ein gerichtlich bestellter Sachverständiger anberaumt hat, eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 nach Nr. 3104 VV RVG entstehen. Rz. 260 Der Sachverständige muss dafür bereits vom Gericht durch Beweisbeschluss bestellt sein. Die Teilnahme an einer Ortsbesichtigung mit einem Privatgutachter rei...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / I. Allgemeines

Rz. 195 Für die Tätigkeit im gerichtlichen Verfahren kann der Anwalt bei der Unfallschadensregulierung die Verfahrensgebühr nach Nrn. 3100, 3101 VV RVG, die Terminsgebühr nach Nrn. 3104, 3105 VV RVG und ggf. auch die Einigungsgebühr nach Nrn. 1000 VV RVG erhalten. Vertritt er im Verfahren mehrere Auftraggeber, so erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG um 0,3 ...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 3. Vergütung

Rz. 17 Führt der Anwalt im Rahmen einer Unfallregulierung eine Beratung durch, so gibt es dafür seit dem 1.7.2006 keine eigenen Gebührentatbestände mehr. Vielmehr soll der Anwalt nach § 34 Abs. 1 RVG bei Beratung, Gutachtenerstattung und Mediation auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken. Trifft er eine solche nicht, erhält er eine Vergütung nach den Vorschriften des Bürgerli...mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / II. Schadenspositionen

Rz. 19 In der Unfallschadensregulierung wird der Anwalt mit der Durchsetzung verschiedenster Schadenspositionen beauftragt.[10] Für die Bestimmung des Gegenstandswertes ist entscheidend, welche von diesen Positionen bei der Wertbestimmung berücksichtigt werden dürfen und welche als sogenannte Nebenforderungen außer Betracht bleiben müssen. Da auch für die außergerichtliche T...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Allgemeines

Rz. 196 Der nach Vorb. 3 Abs. 1 S. 1 VV RVG zum Prozessbevollmächtigten bestellte Anwalt erhält die Verfahrensgebühr für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information. Die Verfahrensgebühr deckt die gesamte Tätigkeit des Rechtsanwalts ab, die dieser außerhalb der mündlichen Verhandlung erbringt, und zwar vom Beginn des Klageauftrags bis zum Abschluss der Instanz...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Abgrenzung zum Klageauftrag

Rz. 57 In der Praxis wird der Anwalt häufig mit der Durchsetzung der unfallursächlichen Schadensersatzforderung beauftragt, wobei er die Gegenseite zunächst außergerichtlich zur Zahlung auffordern und dann den Anspruch gerichtlich geltend machen soll. Darin können zwei unterschiedliche Aufträge liegen: Entweder ein unbedingter Auftrag zur außergerichtlichen Geltendmachung de...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / (2) Geschäftsgebühren

Rz. 203 Des Weiteren angehoben worden ist der Betragsrahmen der Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 VV RVG für die außergerichtliche Tätigkeit in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in denen gem. § 3 RVG nach Betragsrahmen abzurechnen ist (Nr. 2302 Nr. 1 VV RVG) sowie in den Verfahren nach der WBO, wenn im gerichtlichen Verfahren das Verfahren vor dem Truppendienstgericht oder vor ...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / a) Allgemeines

Rz. 102 Kommt es im Rahmen der Unfallregulierung auch zu einem gerichtlichen Verfahren, so ist zwischen den zuvor für die außergerichtliche Tätigkeit entstandenen Anwaltskosten und den Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren zu unterscheiden. Rz. 103 Die Anwaltskosten für das gerichtliche Verfahren (Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, ggf. Einigungsgebühr, Auslagenpauschale...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zur Geschäftsgebühr

Rz. 200 Wenn im Außenverhältnis beispielsweise Prozessvollmacht erteilt wurde, im Innenverhältnis aber nur ein Auftrag zu einer Einzeltätigkeit, dann kann die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG nicht entstehen.[145] Zu differenzieren ist insbesondere in den Fällen der bedingten Auftragserteilung: Soll der Anwalt den Gegner zunächst noch einmal außergerichtlich zur Leistun...mehr

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§ 8 Anhang / Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks 19/23484 v. 19.10.2020): Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 – KostRÄG 2021)

Rz. 1 1. Problem und Ziel Die Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) sind zuletzt zum 1. August 2013 erhöht worden. Mit Blick auf die erheblich gestiegenen Kosten für den Kanzleibetrieb und im Interesse einer Teilhabe der Anwaltschaft an der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung erscheint eine erneute Anhebung der gesetzlichen Rechtsanwaltsvergütung geboten. … 2....mehr

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§ 7 Muster / II. Pauschalhonorar

Rz. 5 Muster 6.5: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Pauschalhonorar Muster 6.5: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Pauschalhonorar Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getr...mehr

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§ 7 Muster / I. Zeithonorar

Rz. 4 Muster 6.4: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Zeithonorar Muster 6.4: Vergütungsvereinbarung für außergerichtliche Vertretung – Zeithonorar Vergütungsvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftraggebers) und Rechtsanwalt _________________________ (Name und Anschrift der Kanzlei) wird folgende Vereinbarung getroffen: 1....mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 4. Anrechnung

Rz. 123 Die Geschäftsgebühr nach Teil 2 VV RVG wird nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG zur Hälfte – höchstens jedoch mit einem Gebührensatz von 0,75 – auf die Verfahrensgebühr angerechnet, die in einem gerichtlichen Verfahren über denselben Gegenstand entsteht. Aufgrund des Umstandes, dass durch das 2. KostRMoG die Anrechnungsbestimmungen für sozial- und verwaltungsrechtliche Gebühr...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Umfang der Anrechnung

Rz. 236 Anzurechnen ist die halbe Geschäftsgebühr, höchstens jedoch ein Gebührensatz von 0,75. Die Auslagenpauschale ist nicht anzurechnen, da es hierfür an einer gesetzlichen Grundlage fehlt.[165] Die Pauschale ist auch nicht etwa nach den Gebühren zu berechnen, die nach erfolgter Anrechnung verbleiben,[166] da es sich lediglich um eine Berechnungsgröße handelt.[167] Insofe...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Der Gesetzestext

Unverändert geblieben ist die Regelung des § 60 Abs. 2 RVG . Zitat (2) Sind Gebühren nach dem zusammengerechneten Wert mehrerer Gegenstände zu bemessen, gilt für die gesamte Vergütung das bisherige Recht auch dann, wenn dies nach Absatz 1 nur für einen der Gegenstände gelten würde.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Die inhaltliche Änderung

Rz. 322 Die Regelung in Vorbem. 3.1 Abs. 2 VV RVG ist aufgehoben worden. Grund dafür ist die Aufnahme der Rechtsbeschwerde nach § 1065 ZPO in den Kreis der revisionsgleichen Verfahren. Siehe dazu Rdn 368 ff. Rz. 323 Im gleichen Zuge ist Vorbem. 3.1 Abs. 1 VV RVG zum alleinigen Absatz geworden, so dass die Absatzbezeichnung zu streichen war.mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / V. Bedeutung für die Praxis

Der Sache nach ist die Entscheidung des OLG München richtig. Das OLG hätte jedoch den Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin nicht in vollem Umfang aufheben dürfen. 1. Prüfungsbefugnis des Rechtspflegers im Kostenfestsetzungsverfahren Im Kostenfestsetzungsverfahren nach den §§ 103 ff. ZPO hat der damit befasste Rechtspfleger lediglich zu prüfen, ob die geltend gemacht...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Inhaltliche Änderung

Rz. 258 Angehoben worden sind die Fahrtkosten bei einer Reise mit dem eigenen Kraftfahrzeug nach Nr. 7003 VV RVG. Anstelle der bisherigen 0,30 EUR/km erhält der Anwalt jetzt 0,42 EUR/km je gefahrenen Kilometer. Voraussetzung bleibt nach wie vor eine Geschäftsreise nach Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG. Das Ziel der Reise muss also außerhalb der politischen Gemeinde liegen, in der der...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Beratungshilfegebühr

Rz. 207 Die Beratungshilfegebühr der Nr. 2500 VV RVG selbst bleibt unverändert bei 15,00 EUR.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XV. Beschwerde

Rz. 74 Die Beschwerde ist ein → Rechtsmittel, sodass auf die dortigen Ausführungen verwiesen wird. Rz. 75 Beispiel: Im Dezember 2020 hat das LG nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache (§ 91a ZPO) die Kosten dem Beklagten auferlegt. Dagegen legt sein Anwalt im Januar 2021 sofortige Beschwerde ein. Das erstinstanzliche Verfahren richtet sich nach altem Recht. In...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Verbot der doppelten Verwertung bei Vorbefassung

Rz. 405 Das Verbot der doppelten Verwertung einer Vorbefassung (bisherige Vorbem. 6.4 Abs. 2 S. 3 VV RVG) ist konsequenterweise gestrichen worden, da diese Regelung jetzt in § 14 Abs. 2 RVG allgemein gefasst worden ist. Auch dies hatte man im Regierungsentwurf noch übersehen. Auf die Anregung des Rechtsausschusses hin ist auch hier das Versäumte nachgeholt worden.mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 1. Überblick

Zunächst einmal muss man die Grundsätze herausarbeiten, die sich aus dem neuen § 60 RVG ergeben. Auch wenn der Gesetzeswortlaut etwas schwierig zu verstehen ist, ist die Rechtslage nach der Neufassung doch relativ einfach geworden. Maßgebend sind nur die Absätze 1 und 2. § 60 Abs. 3 RVG (Angelegenheiten nach dem Pflegeberufegesetz) spielt für das KostRÄG 2021 keine Rolle.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXI. Erinnerung

Rz. 83 Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag liegt.[16] Rz. 84 Soweit nach § 16 Nr. 10 Buchst a) RVG mehrere Erinnerungen als eine Angelegenheit gelten, kommt es auf den Auftrag zur ersten Erinnerung an. Rz. 85 Bei anderen Erinnerungen stellt sich die Frage des Geb...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 4. Ausnahme vorherige Bestellung oder Beiordnung

Rz. 26 Auf den Auftrag kommt es für die Wahlanwaltsvergütung ausnahmsweise dann nicht an, wenn der Anwalt zuvor bereits bestellt oder beigeordnet war (s. Rdn 31 ff.).mehr

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§ 7 Muster / I. Honorarklage gegen Mandant

Rz. 12 Muster 6.12: Honorarklage gegen Mandant Muster 6.12: Honorarklage gegen Mandant An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Rechtsanwalts Jörg Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigter: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt – gegen Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Beklagten Namens und...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Keine inhaltliche Änderung

Rz. 367 In Vorbem. 3.2 Abs. 2 S. 3 VV RVG ist jeweils das Wort "Absatz" durch die Angabe "Abs." ersetzt worden. Dies dient nur einer Vereinheitlichung der Schreibweise im RVG. Eine Inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 3. Einigungsgebühr

Rz. 75 Die Einigungsgebühr berechnet sich nach dem Wert derjenigen Forderungen, die Gegenstand der Einigung geworden sind, nicht nach dem Wert der Leistungen, auf die die Parteien sich verständigt haben.[36] Entscheidend ist der Betrag, über den man sich einigt, nicht der Betrag, auf den man sich einigt. Rz. 76 Der Gegenstandswert für die Einigungsgebühr kann geringer sein al...mehr

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AGS 01/2021, Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren und zusätzliche Verfahrensgebühr

§ 14 RVG; Nrn. 5100, 5103, 5109, 5110, 5115 VV RVG Leitsatz Zur Gebührenbemessung im Bußgeldverfahren. Die zusätzliche Verfahrensgebühr Nr. 5115 VV entsteht nicht dadurch, dass der Verteidiger durch Anträge pp. den Eintritt der absoluten Verjährung erreicht und dann das Verfahren von Amts wegen eingestellt wird. LG Bayreuth, Beschl. v. 13.10.2020 – 3 Qs 84/20 I. Sachverhalt Der Re...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / LX. Wechsel des Auftrags

Rz. 174 Wechselt nur der Inhalt des Auftrags innerhalb derselben Angelegenheit, liegt damit kein Fall des § 60 Abs. 1 RVG vor. Es bleibt beim bisherigen Gebührenrecht. Das ist etwa der Fall, wenn der bisherige Terminsvertreter nunmehr als Hauptbevollmächtigten beauftragt wird. Davon zu unterscheiden ist der Fall, dass durch den neuen Auftrag eine neue Angelegenheit ausgelöst...mehr

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AGS 01/2021, Vorhandenes Ha... / III. Bedeutung für die Praxis

Der Beschluss ist in vielerlei Hinsicht dünn und oberflächlich begründet. Ausführungen zum Bemessungskriterium des “Haftungsrisikos‘ enthält der Beschluss keine. Nach § 14 Abs. 1 S. 2 RVG kann ein besonderes Haftungsrisiko des Rechtsanwalts bei der Gebührenbestimmung berücksichtigt werden. Sofern es sich um Betragsrahmengebühren handelt, ist das Haftungsrisiko bei der Gebühren...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 73 Der Anwalt erhält die Gebühr für das Betreiben des Geschäfts. Es werden mit dieser Pauschalgebühr sämtliche Tätigkeiten innerhalb des erteilten Auftrags abgegolten, die zur sachgemäßen Bearbeitung des Mandats erforderlich sind, wie beispielsweise:mehr