Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Derselbe Gegenstand

Rz. 304 Bezieht sich der Verfahrensauftrag auf denselben Gegenstand, so erhält der Anwalt die Gebühren ebenfalls nur einmal und nur aus dem Wert dieses Gegenstandes. Jedoch erhöht sich die Verfahrensgebühr gemäß Nr. 1008 VV RVG für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3. Der Höchstsatz beträgt bei mehreren Erhöhungen 2,0 (Anm. Abs. 3). Rz. 305 Beispiel Anwalt A wird vom Haftpflic...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 2. Honorarklage/Mahnbescheid

Rz. 59 Scheidet das vereinfachte Festsetzungsverfahren aus, weil die Vergütung nicht zu den Kosten des gerichtlichen Verfahrens gehörte oder weil der Mandant nicht-gebührenrechtliche Einwendungen[24] erhebt (§ 11 Abs. 5 RVG), muss der Vergütungsanspruch eingeklagt oder im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens geltend gemacht werden. Rz. 60 Bei Rahmengebühren ist – soweit Stre...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Keine Mitwirkung des Gerichts erforderlich

Rz. 343 Ergänzt wird ferner, dass die Gebühr bei einer Einigung mit oder ohne Mitwirkung des Gerichts anfällt. Daraus ergibt sich, dass auch ein privatschriftlicher Vergleich ausreicht, was der BGH für die Zivilgerichtsbarkeit vor Kurzem bereits klargestellt hat. Rz. 344 Hinweis Für die Terminsgebühr nach Nr. 3104 Abs. 1 Nr. 1, Var. 3 VV RVG genügt der Abschluss eines außerge...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXV. Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren

Rz. 113 Hatte der Anwalt den Auftrag, zunächst Prozesskostenhilfe zu beantragen, richtet sich die Vergütung sowohl für das Prozesskostenhilfeprüfungsverfahren (Nr. 3335 VV RVG) als auch für ein anschließendes Hauptsacheverfahren (Nr. 3100 ff. VV RVG) nach bisherigem Recht, wenn der Auftrag im Prozesskostenhilfeverfahren vor dem 1.1.2021 erteilt worden ist. Das gilt auch dann...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / a) Überblick

Rz. 44 In § 15a RVG ist ein neuer Absatz 2 eingefügt worden. Der bisherige Abs. 2 ist damit zu Abs. 3 geworden. Ursprünglich sollte die Änderung als neuer Abs. 3 angehängt werden (so auch noch der Regierungsentwurf). Der Rechtsausschuss hat dann aber vorgeschlagen, aus systematischen Gründen die neue Regelung in Abs. 2 einzufügen und die an sich ohnehin systemwidrige Regelun...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Abgrenzung zum Beratungsauftrag

Rz. 52 Für die Beratung sieht § 34 Abs. 1 RVG den Abschluss einer Gebührenvereinbarung vor. Daher kommt der Abgrenzung zwischen Beratung und außergerichtlicher Vertretung eine nicht unerhebliche Bedeutung zu. Kommt das Gericht beispielsweise im Rahmen einer Honorarklage zu der Einschätzung, dass der Anwalt nicht mit einer Vertretung, sondern mit einer Beratung beauftragt war...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Zeitlicher Zusammenhang

Rz. 227 Es muss zunächst ein zeitlicher Zusammenhang mit der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts bestehen.[157] Das ist dann der Fall, wenn dieser mit der Angelegenheit noch vertraut und keine vertiefte erneute Einarbeitung erforderlich ist. Wann ein solcher zeitlicher Zusammenhang besteht, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Als Maximum kann die 2-J...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXXIX. Rechtsmittelverfahren

Rz. 129 Nach neuem Recht gelten keine Besonderheiten mehr. Maßgeblich ist das Datum der unbedingten Auftragserteilung. Rz. 130 In Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV RVG ist § 19 Abs. 1 Nr. 10 RVG zu beachten, wonach für den vorinstanzlichen Anwalt das Einlegen des Rechtsmittels noch zur Instanz gehört, so dass erst hier die weitere Tätigkeit maßgebend ist. Rz. 131 Beispi...mehr

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§ 6 Vergütungsvereinbarungen / I. Zulässigkeit

Rz. 4 Sowohl für die gerichtliche als auch für die außergerichtliche Tätigkeit in der Unfallschadensregulierung kann der Anwalt eine Vergütung vereinbaren, die höher liegt als nach dem RVG. Ist der Anwalt allerdings im Wege der Prozesskostenhilfe oder Beratungshilfe beigeordnet, ist eine solche Vergütungsvereinbarung ausgeschlossen. Denn nach § 8 BerHG i.V.m. § 3a Abs. 4 RVG ...mehr

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AGS 01/2021, Kündigung des ... / IV. Keine schwerwiegende Pflichtverletzung des Beklagten

Auf der Grundlage hatte der Kläger nach Auffassung des LG keinen Grund dargelegt, der ihn berechtigt habe, ohne vorherige Abmahnung und Hinweis auf eine mögliche Mandatsniederlegung, den Anwaltsvertrag zu kündigen. Soweit der Kläger auf den Nichtausgleich der Rechnung vom 22.3.2018 trotz Fristsetzung bis zum 30.4.2018 abstelle, sei zu berücksichtigen, dass die Rechnung nicht...mehr

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§ 7 Muster / D. Geltendmachung der Geschäftsgebühr

Rz. 7 Muster 6.7: Geltendmachung der Geschäftsgebühr Muster 6.7: Geltendmachung der Geschäftsgebühr An das Amtsgericht Musterstadt Gerichtsstraße 123 12345 Musterstadt Klage des Herrn Otto Müller, Musterstraße 24, 12345 Musterstadt Klägers, – Prozessbevollmächtigte: RA Meier, Musterstraße 14, 12345 Musterstadt gegen die XYZ Haftpflichtversicherung AG, vertreten durch den Vorstand, die...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Teilerledigungen

Rz. 130 Bei einigen Versicherern finden die Abrechnungsgrundsätze nur dann Anwendung, wenn der gesamte Schaden außergerichtlich reguliert wurde.[114] Sobald also ein Teilbetrag – und seien es nur die Kosten – in ein gerichtliches Verfahren übergeht, kann der Anwalt ­gegenüber dem Versicherer nicht mehr nach den Abrechnungsgrundsätzen liquidieren. Dabei spielt es keine Rolle,...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Abgrenzung zum Vertretungsauftrag

Rz. 11 Auch von der Vertretung, für die eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG entsteht, ist die Beratung durch Auslegung des konkret erteilten Auftrags abzugrenzen. Soll der Anwalt gegenüber Dritten tätig werden, ist dies ein sicheres Indiz für einen Auftrag im Sinne von Teil 2 Abschnitt 3 VV RVG. Rz. 12 Beispiel Fahrer F bittet Anwalt A um Prüfung seiner Ersatzansprüche ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / b) Inhaltliche Änderung

Rz. 262 Auch die Tage- und Abwesenheitsgelder sind angehoben worden. Rz. 263 Übersicht: Neue Tage- und Abwesenheitsgeldermehr

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AGS 01/2021, Höhe der Umsatzsteuer

Nr. 7000 VV RVG; § 8 RVG; UStG Leitsatz Die Vergütung des Anwalts in einem Verfahren nach § 495a ZPO wird bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren erst fällig mit Zustellung des Urteils und nicht schon mit dessen Erlass. AG Solingen, Beschl. v. 5.11.2020 – 14 C 44/20 I. Sachverhalt Der Kläger hatte im Verfahren nach § 495a ZPO ein Urteil erwirkt, das das Gericht am 30.6....mehr

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§ 7 Änderungen der Umsatzst... / 1. Überblick

Rz. 18 Die Vergütung des Anwalts wird im Gegensatz zu § 271 BGB nicht sofort fällig, sondern erst unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1 RVG. Diese Vorschrift enthält insgesamt fünf Fälligkeitstatbestände. Für den Eintritt der Fälligkeit genügt es, dass einer dieser Tatbestände erfüllt ist. Es können selbstverständlich auch kumulativ mehrere Fälligkeitstatbestände ausgelös...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / c) Abrechnungsschreiben

Rz. 155 Problematisch sind im Hinblick auf das Vorliegen einer Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG diejenigen Fälle, in denen der Versicherer den von ihm als angemessen bezeichneten Betrag berechnet und diesen auszahlt. Sieht der Geschädigte in der Folgezeit von einer weiteren Geltendmachung des Restbetrages ab, liegt eine (stillschweigende) Einigung nur dann vor, wenn das...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / (1) Prüfungsgebühren

Rz. 202 Angehoben worden sind die Gebührenrahmen für die Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels, sofern nach Betragsrahmen abgerechnet wird, also sowohl in sozialrechtlichen Angelegenheiten nach § 3 Abs. 1RVG als auch in Verfahren nach den Teilen 4, 5 und 6 VV RVG, soweit dort nach Betragsrahmen abgerechnet wird.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Hinweispflicht

Rz. 286 Zu beachten ist, dass jetzt im Rahmen der Beratung gegebenenfalls ein Hinweis nach § 49b Abs. 5 BRAO erforderlich sein kann. Während die Vergütung für eine Beratung wertunabhängig ist, richtet sich die Vergütung für eine Einigung oder Erledigung nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG), es sei denn, es liegt eine Angelegenheit zugrunde, in der nach Betragsrahmen abg...mehr

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AGS 01/2021, Aussetzung des... / Leitsatz

Macht der Antragsgegner im Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 RVG geltend, die zur Festsetzung angemeldeten Gebühren seien nach einem zu hoch angesetzten Gegenstandswert berechnet, liegt darin in der Regel ein konkludenter Antrag auf förmliche Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren nach § 33 Abs. 1 RVG, sodass das Vergütungsfestsetzungsverfahren nach § 11 Abs. ...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 7. Erinnerung

Soweit eine Erinnerung eine eigene Angelegenheit darstellt (§ 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG), gilt für sie neues Recht, wenn der Auftrag hierzu nach dem Stichtag liegt.[7] Soweit nach § 16 Nr. 10 Buchst a) RVG mehrere Erinnerungen als eine Angelegenheit gelten, kommt es auf den Auftrag zur ersten Erinnerung an. Bei anderen Erinnerungen stellt sich die Frage des Gebührenrechts nicht, da ...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / dd) Auch Erledigung wird erfasst

Rz. 354a Darüber hinaus schließt die Neuregelung eine weitere Lücke. Geregelt war bislang nur der Vergleich (jetzt Einigung i.S.d. Nr. 1000 VV RVG). Zukünftig greift die fiktive Terminsgebühr auch bei einer Erledigung der Rechtssache im Sinne der Nr. 1002 VV RVG für verwaltungs- und sozialrechtliche Verfahren.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Allgemeine Beratungsgebühr

Rz. 208 Die Beratungsgebühr der Nr. 2501 VV RVG ist von 35,00 EUR auf 38,50 EUR angehoben worden.mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / XXIV. Hebegebühr

Rz. 88 Die Auszahlung von Fremdgeldern oder das Weiterleiten von Kostenbarkeiten ist stets eine gesonderte Angelegenheit.[17] Es kommt also nicht auf die zugrunde liegende Angelegenheit an. Da die Gebühr mit der Auszahlung entsteht, ist gem. § 60 Abs. 1 S. 1 RVG maßgebend, wann der Auftrag zur Auszahlung erteilt worden ist. Da sich allerdings bei der Hebegebühr durch das Kos...mehr

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§ 4 Verkehrsverwaltungsrecht / II. Widerspruchsverfahren

Rz. 10 Das Bundesrecht normiert in §§ 68 ff. VwGO, dass vor Einreichung einer Klage gegen einen Verwaltungsakt dieser im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens zu überprüfen ist. Zweck des Widerspruchsverfahrens ist eine vor das Gerichtsverfahren gezogene Selbstkontrolle der Verwaltung. Allerdings sieht das Recht der Bundesländer seit Jahren in zahlreichen Rechtsbereichen die A...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / b) Personeller Zusammenhang

Rz. 229 Daneben muss auch ein personeller Zusammenhang bestehen. Derselbe Rechtsanwalt oder dieselbe Sozietät muss gegenüber der gleichen Person tätig werden.[159] An diesem personellen Zusammenhang fehlt es, wenn der Rechtsanwalt im Rahmen der Unfallschadensregulierung zunächst den Haftpflichtversicherer des Gegners zur Zahlung auffordert, dann aber lediglich den Gegner sel...mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / I. Überblick

Rz. 6 Zunächst einmal muss man die Grundsätze herausarbeiten, die sich aus dem neuen § 60 RVG ergeben. Auch wenn der Gesetzeswortlaut etwas schwierig zu verstehen ist, ist die Rechtslage nach der Neufassung doch relativ einfach geworden. Maßgebend sind nur die Absätze 1 und 2. § 60 Abs. 3 RVG spielt für das KostRÄG 2021 keine Rolle.mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / e) Ausnahme

Auf den Auftrag kommt es für die Wahlanwaltsvergütung ausnahmsweise dann nicht an, wenn der Anwalt zuvor bereits bestellt oder beigeordnet war (s. u. II. 5.).mehr

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§ 3 Das neue Übergangsrecht / 1. Unbedingter Auftrag

Rz. 7 Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Rz. 8 Beispiel: Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, e...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 33 Nach § 9 RVG kann der Anwalt von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Für Ansprüche außerhalb des RVG (z.B. angeforderte Gerichtskosten, Zustellungskosten etc.) kann ein Vorschuss nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 675, 669 BGB) verlangt werden. Rz. 34 Der Anspruch a...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / 2. Inhaltliche Änderung

Rz. 143 Mit der Neufassung wird lediglich klargestellt, dass die Vorschrift des § 51 Abs. 1 RVG nicht für sämtliche Bußgeldsachen gilt, sondern nur für die gerichtlichen Bußgeldsachen und nicht auch für die Bußgeldverfahren, die vor der Verwaltungsbehörde abschließen. Das ergab sich letztlich bereits aus einem Umkehrschluss zu § 51 Abs. 3 RVG, der hierfür eine abweichende Zu...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Allgemeines

Rz. 148 Eine Einigung im Sinne von Nr. 1000 VV RVG liegt vor, wenn die Parteien den Streit oder die Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beseitigen. Ein gegenseitiges Nachgeben, wie bei einem Vergleich im Sinne von § 779 BGB, ist nicht erforderlich, so dass auch einseitige Zugeständnisse wie z.B. eine teilweise Kostenübernahme oder die Einräumung einer Ratenzahlungsmöglich...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Unbedingter Auftrag

Für die Wahlanwaltsvergütung ist nach § 60 Abs. 1 S. 1 RVG zunächst einmal auf das Datum der unbedingten Auftragserteilung zur jeweiligen Angelegenheit abzustellen. Ist der unbedingte Auftrag vor dem 1.1.2021 erteilt worden, gilt altes Recht; ist er nach dem 31.12.2020 erteilt worden, gilt neues Recht. Beispiel 1 Der Anwalt ist im Dezember 2020 beauftragt worden, eine Klage e...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Rechtsmittelverfahren

Rz. 310 Eine ausdrückliche Regelung für Rechtsmittelverfahren fehlt. Hier gilt aber letztlich die gleiche Rechtslage, nur mit dem Unterschied, dass dann bei der Erstreckung der Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe auf den Abschluss einer Einigung die 1,3-Einigungsgebühr nach Nr. 1004 VV RVG mit der 1,5-Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG zusammentrifft.mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Redaktionelle Anpassung

Rz. 379 Die Änderung ist redaktioneller Natur und entspricht der für Vorbem. 5 Abs. 1 VV RVG vorgeschlagenen Änderung.mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / a) Der neue Gesetzestext

Wird der Anwalt gerichtlich bestellt oder beigeordnet und war ihm zuvor bereits ein Auftrag erteilt, dann gilt § 60 Abs. 1 S. 2 RVG auf für den Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse: Zitat (…) Dies gilt auch für einen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45, auch in Verbindung mit § 59a). (…)mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / bb) Verbot der doppelten Verwertung bei Vorbefassung

Rz. 314 Das bisher in Vorbem. 2.3 Abs. 4 S. 3 VV RVG enthaltene Verbot der Doppelverwertung einer Vorbefassung ist in der Vorbem. 2.3 VV RVG gestrichen worden. Da der Gesetzgeber erkannt hat, dass sich in allen Anrechnungsfällen bei Betragsrahmengebühren die Frage stellt, inwieweit die Vorbefassung in der anzurechnenden Angelegenheit zu berücksichtigen ist, hat er diese Rege...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / 21. Verwaltungsverfahren

Verwaltungsverfahren und Nachprüfungsverfahren sind zwei verschiedene Angelegenheiten (§ 17 Nr. 1a RVG). Ist der der Auftrag für das Verwaltungsverfahren vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden, gilt ungeachtet dessen für das Nachprüfungsverfahren neues Recht, wenn der Auftrag für das Nachprüfungsverfahren erst danach erteilt worden ist. Beispiel 37 Der Anwa...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 1. Auftrag

Rz. 50 Nach der Regelung in E.1.2.4 AKB 2015[20] hat der Versicherungsnehmer, wenn gegen ihn Haftpflichtansprüche gerichtlich geltend gemacht werden, die Führung des Rechtsstreits seinem Haftpflichtversicherer zu überlassen. Darüber hinaus ist der Versicherungsnehmer auch verpflichtet, dem vom Versicherer bestellten Anwalt Vollmacht und jede verlangte Aufklärung zu geben. Di...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 1. Allgemeines

Rz. 8 Der Anspruch besteht in Höhe der gesetzlichen bzw. der vereinbarten Gebühren. Die gesetzlichen Gebühren berechnen sich entweder nach dem RVG oder – in Fällen von Beratung, Gutachten und Mediation ohne Gebührenvereinbarung – nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (§ 34 Abs. 1 RVG). Rz. 9 Für den Gebührenanspruch des Anwalts ist der Ausgang des Rechtsstreits o...mehr

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§ 7 Muster / III. Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren

Rz. 3 Muster 6.3: Gebührenvereinbarung für Beratung in Verkehrszivil- und Verkehrsverwaltungssachen – Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren Muster 6.3: Gebührenvereinbarung für Beratung in Verkehrszivil- und Verkehrsverwaltungssachen – Vereinbarung der früheren gesetzlichen Gebühren Gebührenvereinbarung Zwischen _________________________ (Name und Anschrift des Auftr...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / III. Gutachten

Rz. 47 Der Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens dürfte im Bereich der Unfallschadensregulierung eher selten sein, da es dem Mandanten zumeist um eine konkrete Verhaltensempfehlung bzw. eine konkrete Rechtsverfolgung gegen den Unfallgegner geht. Die wissenschaftliche Aufarbeitung eines Rechtsproblems wird hingegen – gerade bei Verbrauchern – eher nicht gewünscht sein; alle...mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Anrechnung

Rz. 14 Nach der früheren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes[5] führte die in Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG vorgesehene Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr dazu, dass sich der Anspruch des Anwalts auf die Verfahrensgebühr um den Anrechnungsbetrag verminderte, weil die Verfahrensgebühr aufgrund der Anrechnung nach Ansicht des BGH von vornherein nur in verminder...mehr

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AGS 01/2021, KostRÄG 2021: ... / b) Der neue Gesetzestext

Fehlt es im Falle einer Beiordnung oder Bestellung an einem vorherigen Auftrag, ist der Zeitpunkt der Bestellung oder Beiordnung maßgebend. Das wird durch § 60 Abs. 1 S. 3 RVG klargestellt: Zitat (…) Steht dem Rechtsanwalt ein Vergütungsanspruch zu, ohne dass ihm zum Zeitpunkt der Beiordnung oder Bestellung ein unbedingter Auftrag desjenigen erteilt worden ist, dem er beigeord...mehr

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§ 2 Gesetz über die Vergütu... / aa) Anhebung der Anrechnungsgrenze

Rz. 316 Auch hier ist aufgrund der Anhebung des Gebührenrahmens der Nr. 2302 VV RVG (s. Rdn 203 ff.) die Anrechnungsgrenze der Geschäftsgebühr eines Verwaltungs- oder Widerspruchsverfahrens auf 207,00 EUR heraufgesetzt worden (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 2 VV RVG). Die Anrechnungsgrenze.mehr

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§ 2 Der Gegenstandswert im ... / 3. Beschwerde gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

Rz. 108 Werden im Kostenfestsetzungsverfahren (§§ 103 ff. ZPO) Gebühren oder Auslagen nicht oder nicht vollständig anerkannt, kann der Kostenfestsetzungsbeschluss angefochten werden. Der statthafte Rechtsbehelf bestimmt sich nach dem Wert des Beschwerdegegenstandes:mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / 2. Auftrag

Rz. 325 Abermals entscheidend für die Entstehung der Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV RVG ist, dass der Anwalt zum Prozessbevollmächtigten für die Berufungsinstanz bestellt wurde. Entscheidend ist dabei der Inhalt des Auftrages im Innenverhältnis. Rz. 326 Beispiel Anwalt A wird zwei Tage vor Ablauf der Berufungsfrist beauftragt, gegen ein klageabweisendes Urteil des Amtsgeri...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / d) Einzelumstände

Rz. 117 Geht man von einem in jeder Hinsicht unterdurchschnittlichen Verkehrsunfall aus, nämlich einem Unfall mit folgenden Merkmalen:mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / V. Einigungsgebühr

Rz. 332 Die Einigungsgebühr im Berufungsverfahrens beträgt 1,3 (Nr. 1004 VV RVG). Wird im Rahmen einer Einigung jedoch ein Gegenstand miterledigt, über den bislang kein Rechtsstreit anhängig ist (z.B. noch nicht klageweise geltend gemachte Schmerzensgeldansprüche), gilt insoweit wiederum Nr. 1000 VV RVG: Es fällt eine volle 1,5-Einigungsgebühr an.mehr

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§ 3 Erstattungsfragen / 3. Unterschiedliche Gebührensätze und Erledigungswerte

Rz. 26 Sind sowohl die Gebührensätze als auch die Erledigungswerte unterschiedlich, kann der Anwalt die Differenz zwischen den tatsächlich entstandenen gesetzlichen Gebühren und den (fiktiven) gesetzlichen Gebühren nach dem Erledigungswert verlangen. Rz. 27 Umstritten ist, ob dies nur dann gilt, wenn das gesetzliche Gebührenaufkommen den Erstattungsbetrag nach den Abrechnungs...mehr