Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 06/2020, Schadensersatz... / 2 Aus den Gründen

II. Die frist- und formgerecht eingelegte Berufung der Beklagten ist in der Sache nur teilweise begründet. Der Klägerin steht gegen die Beklagte nach §§ 675, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB i.V.m. § 86 Abs. 1 S. 1 VVG, § 17 Abs. 9 ARB aus übergegangenem Recht ihres Versicherungsnehmers ein Anspruch auf Schadenersatz i.H.v. 7.937,90 EUR zu. 1. Eine unzulässige alternative Klagehäufu...mehr

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AGS 06/2020, Keine Erstreck... / 1 Aus den Gründen

Die nach § 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 RVG verfahrensrechtlich nicht zu beanstandende Beschwerde hat indes in der Sache keinen Erfolg. Dass die Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin die Beschwerde als Erinnerung bezeichnet hat, ist unschädlich. Gem. § 45 ff. RVG waren die aus der Staatskasse zu erstattenden Kosten nur auf 860,97 EUR festzusetzen. Denn die gewährte Verfahrens...mehr

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zfs 06/2020, Verjährung von... / 2 Aus den Gründen:

… I. Die Kl. hat gegen den Bekl. einen Anspruch auf Zahlung von 15.204,51 EUR aus §§ 86, 126 VVG (§ 17 Abs. 8 ARB a.F. entspricht § 17 Abs. 9 ARB n.F.), §§ 852, 812, 818 BGB i.V.m. § 823 Abs. 2 BGB, § 43a BRAO. Die Berechtigung der Kl. als Schadensabwicklungsunternehmen (§ 126 VVG) Ansprüche geltend zu machen, steht nicht im Streit. Der Bekl. ist passiv legitimiert. Gem. § 9 ...mehr

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FoVo 06/2020, Welche Auslag... / II. Die Lösung

Drittauskünfte nach § 802l ZPO Die FoVo kann helfen! Kommt der Schuldner seiner Pflicht zur Abgabe der Vermögensauskunft nicht nach oder ist bei einer Vollstreckung in die dort aufgeführten Vermögensgegenstände eine vollständige Befriedigung des Gläubigers voraussichtlich nicht zu erwarten, so darf der Gerichtsvollzieher Drittauskünfte nach § 802l ZPO erheben. Hinweis Die Vora...mehr

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AGS 06/2020, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

… bb) Die Vergütung bemisst sich nach einem Gegenstandswert von bis zu 350.000,00 EUR. Der Gegenstandswert bestimmt sich gem. § 23 Abs. 1 S. 3 RVG nach den Vorschriften des FamGKG, da der Gegenstand der Tätigkeit auch Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens sein könnte. Er setzt sich gem. § 22 Abs. 1 RVG aus den Werten der Einzelgegenstände wie folgt zusammen: Der Wert der Üb...mehr

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AGS 06/2020, Berechnung des anwaltlichen Abwesenheitsgeldes

VwGO §§ 165, 151; RVG VV Nrn. 7003 ff. Leitsatz Bei der Berechnung des Abwesenheitsgeldes nach Nr. 7005 VV ist neben der Fahrzeit und der Zeit für die Terminswahrnehmung auch ein weiterer Zeitpuffer für etwaige Verzögerungen und Parkplatzsuche sowie den Weg zu Gericht zu berücksichtigen. VG Würzburg, Beschl. v. 3.1.2020 – W 7 M 19.32026 1 Sachverhalt Nach erfolgreichem Abschluss ...mehr

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AGS 06/2020, Reisekosten eines Rechtsanwalts am dritten Ort

ZPO § 91; RVG VV Nrn. 7003 ff. Leitsatz Sind die Voraussetzungen dafür geben, dass die Kosten eines sog. "Hausanwaltes" zu erstatten sind, dann folgt daraus aber nicht, dass auch die Mehrkosten zu erstatten sind, die sich daraus ergeben, dass dieser seinen Kanzleisitz nicht am Ort des Geschäftssitzes seiner Partei hat. Das gilt jedenfalls dann, wenn am Geschäftssitz der Partei...mehr

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zfs 06/2020, Anwaltliches Zurückbehaltungsrecht bei Nichtzahlung der Vergütung

BRAO §§ 32 Abs. 1 S. 1, 50 Abs. 3 und 4, 73 Abs. 2 BORA § 4 Abs. 2 BORA; BGB § 273; RVG § 10 Leitsatz Der Rechtsanwalt verstößt nicht gegen berufsrechtliche Pflichten, wenn er gegenüber seinem Mandanten Vollstreckungstitel wegen Nichtzahlung seiner Kostenrechnungen, die sich aus der konkreten Angelegenheit ergeben, zurückbehält. (Leitsatz der Schriftleitung) AGH Celle, Beschl. v...mehr

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AGS 06/2020, Keine Erstreckung bewilligter Verfahrenskostenhilfe auf Gegenstand des Mehrvergleichs erforderlich

RVG §§ 48 Abs. 1, 33 Abs. 3, 48 Abs. 1, 56 Abs. 2; ZPO §§ 114 Abs. 1 S. 1, 119 Abs. 1 S. 1 Leitsatz Der Vergütungsanspruch des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Beschluss, durch den Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Die Erstattung der für einen Mehrvergleich angefal...mehr

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AGS 06/2020, Gemeinsamer Kostenfestsetzungsantrag mehrerer Streitgenossen; Reisekosten des Rechtsanwalts

ZPO §§ 91 Abs. 2 S. 1, 103, 104, 572 Abs. 1 S. 1; RVG VV Vorbem. 7 Abs. 2, Nrn. 7004, 7005 Leitsatz Stellen mehrere Streitgenossen gemeinsam einen einheitlichen Kostenfestsetzungsantrag, muss daraus deutlich werden, in welchen Beteiligungsverhältnissen oder – bei gleicher Beteiligung am Rechtsstreit – in welcher Gläubigerstellung (Teil-, Mit- oder Gesamtgläubiger) sie die Fest...mehr

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AGS 06/2020, Erstattungsfähigkeit des vom Anwalt beauftragten Terminsvertreters

ZPO § 91; RVG VV Nrn. 7003 ff. Leitsatz Beauftragt der am Sitz der Partei ansässige Anwalt zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins einen Terminsvertreter in eigenem Namen und vereinbart er mit ihm ein Pauschalhonorar, so ist dieses Pauschalhonorar vom Gegner zu erstatten, soweit es die ersparten Reisekosten des Anwalts nicht übersteigt. AG Berlin-Mitte, Beschl. v. 11....mehr

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AGS 06/2020, Erstreckung be... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin begehrt die Erstreckung der bereits zuvor bewilligten Prozesskostenhilfe auf den Mehrwert eines gerichtlichen Vergleichs. Zwischen den Parteien war ein Kündigungsrechtsstreit anhängig. Zusammen mit der Klage hat die Klägerin um die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nachgesucht. Im Gütetermin am 31.8.2018 unterbreitete das ArbG den Parteien einen gerichtlichen Ve...mehr

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FoVo 06/2020, Zustellung an... / 3 Der Praxistipp

Ein alter Schuldnertrick … Das OLG reagiert auf einen alten Schuldnertrick: Kommt es zur Verurteilung, so wird versucht, die Vollstreckung dadurch zu hindern, dass die Zustellung des Vollstreckungstitels – und aller weiteren Schriftstücke, wie hier des Ordnungsgeldbeschlusses – erschwert wird. Dazu gehört neben dem Wechsel des Aufenthaltsortes ohne ordnungsgemäße Ummeldung au...mehr

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AGS 06/2020, Keine Erstreck... / Leitsatz

Der Vergütungsanspruch des im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts richtet sich gem. § 48 Abs. 1 RVG nach dem Beschluss, durch den Verfahrenskostenhilfe bewilligt und der Rechtsanwalt beigeordnet worden ist. Die Erstattung der für einen Mehrvergleich angefallenen Anwaltsgebühren aus der Staatskasse erfordert eine Bewilligung beziehungsweise Erstreckung d...mehr

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zfs 06/2020, Anwaltliches Z... / 3 Anmerkung:

Bei seiner Entscheidung hat der AGH Celle zwar die seinerzeit anwendbare und bis zum 17.5.2017 geltende Fassung des § 50 BRAO zugrunde gelegt. Aus der am 18.5.2017 in Kraft getretenen Neufassung ergibt sich die Zulässigkeit des Zurückbehaltungsrechts von Vollstreckungstiteln noch deutlicher. Die hierfür maßgeblichen Grundsätze sollen nachfolgend zusammengefasst dargestellt w...mehr

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AGKompakt 06/2020, Nochmals: Auslagen und Umsatzsteuer

Umsatzsteuer ist dem Mandanten in Rechnung zu stellen Nach Nr. 7008 VV hat der Anwalt seinem Auftraggeber auch die Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen, sofern diese anfällt, was allerdings der Regelfall ist. Diese Umsatzsteuer ist auch auf Auslagen zu erheben, da die Auslagen Teil der Vergütung sind (§ 1 Abs. 1 RVG). Auslagen sind zunächst nur netto anzusetzen Andererseits dür...mehr

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AGS 06/2020, Reisekosten ei... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache Erfolg; dabei wird nicht verkannt, dass sie hinsichtlich der Beurteilung der Höhe der anwaltlichen Reisekosten mit den von der Klägerin zitierten Senatsentscheidungen nicht vollständig in Einklang steht. 1. Nicht richtig ist zunächst die Ansicht der Beschwerde, das OLG München weiche in seine...mehr

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zfs 06/2020, Anwaltliches Z... / 2 Aus den Gründen:

"…" [13] Die Klage ist als Anfechtungsklage (§ 112a Abs. 1, § 112c Abs. 1 S. 1 BRAO, § 42 VwGO) statthaft. (…) [16] Bei den verfahrensgegenständlichen Schreiben der Bekl. V. 23.9.2015 und v. 31.3.2016 handelt es sich um einen Verwaltungsakt (§ 32 Abs. 1 S. 1 BRAO, § 35 S. 1 VwVfG) in Gestalt eines belehrenden Hinweises beziehungsweise einer missbilligenden Belehrung. (…) [20] ...mehr

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AGS 06/2020, Rechtsbehelfe ... / 2.1 Beschwerde

Die Festsetzung des Werts[13] kann mit der Beschwerde angegriffen werden, wenn der Beschwerdewert 200,00 EUR übersteigt oder die Beschwerde zugelassen wurde (§ 68 Abs. 1 S. 1, 2 GKG, § 59 Abs. 1 S. 1, 2 FamGKG, § 83 Abs. 1 S. 1, 2 GNotKG). Der Beschwerdeführer muss durch die Wertfestsetzung beschwert sein. Eine Beschwer kann bei den Parteien oder Beteiligten, Kostenschuldnern...mehr

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AGS 06/2020, Terminsgebühr ... / 1 Sachverhalt

Zwischen den Beteiligten streitig ist die Höhe der aus der Staatskasse zu erstattenden Vergütung nach Beiordnung im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren. Streitig sind die Höhe der Verfahrens- und der Einigungsgebühr sowie, ob und in welcher Höhe eine Terminsgebühr entstanden ist. Der Beschwerdeführer vertrat den Kläge...mehr

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AGS 06/2020, Erstreckung be... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist zwar zulässig, hat in der Sache aber keinen Erfolg. Die sofortige Beschwerde ist zunächst zulässig. Sie ist statthaft (§§ 78 S. 1 ArbGG, 567 Abs. 1, 127 Abs. 2 ZPO). Ferner wurde sie auch innerhalb der gesetzlichen Notfrist von einem Monat form- und fristgerecht eingelegt (§§ 569 Abs. 2, 127 Abs. 3 S. 3 ZPO). 1. Der Klägerin ist nicht bereits mit d...mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / VI. Anspruch auf Wahlgebühren gegen die Auftraggeber und den Verurteilten (§ 53 RVG)

Dem Nebenkläger ist es unbenommen, sich im Verfahren entweder unter Verzicht auf einen Bestellungs- oder Beiordnungsantrag oder zusätzlich zu dem gemeinschaftlichen Nebenklagevertreter durch einen Wahlnebenklagevertreter auf eigene Kosten vertreten zu lassen.[15] Die Beschränkungen des § 53 RVG für die Geltendmachung von Wahlgebühren gelten für diesen Rechtsanwalt nicht.[16]...mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / VII. Pauschgebühr (§ 51 RVG)

§ 53a RVG erlaubt die Stellung eines Antrags auf Festsetzung einer Pauschgebühr gem. § 51 RVG.[21] Autor: Dipl.-Rpfl. Joachim Volpert, Willich AGS 5/2020, S. 209 - 211mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / III. Landes- oder Bundeskasse (§ 53a S. 2 RVG)

Wird die Feststellung nach § 397b Abs. 3 StPO von einem Gericht eines Landes getroffen, erhält der nicht bestellte oder beigeordnete Rechtsanwalt gem. § 53a S. 2 RVG die Vergütung aus der Landeskasse, bei Feststellung durch den BGH aus der Bundeskasse. Diese Regelung orientiert sich an § 45 Abs. 3 RVG.mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / II. Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45 RVG)

1. Bestellung gem. § 397a Abs. 1 StPO oder Zuziehung im Wege der PKH gem. § 397a Abs. 2 StPO Den gem. § 397a Abs. 1 StPO bestellten Rechtsanwälten steht gem. § 45 Abs. 3 RVG aufgrund der gerichtlichen Bestellung ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu. Das gilt auch für die Rechtsanwälte, die von Nebenklägern gem. § 397a Abs. 2 StPO bei bewilligter PKH hinzugezogen w...mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a RVG – Der mehreren Nebenklägern als Beistand bestellte gemeinschaftliche Rechtsanwalt

Einführung Der durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019[1] mit Wirkung vom 13.12.2019 neu eingefügte § 397b StPO erlaubt dem Gericht, mehreren Nebenklägern einen gemeinschaftlichen Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen oder beizuordnen, wenn mehrere Nebenkläger gleichgelagerte Interessen verfolgen (Kann-Vorschrift).[2] Diese neue ausdrückliche ...mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / 2. Gemeinschaftlicher Beistand für mehrere Nebenkläger (§ 397b Abs. 1 StPO)

Wird gem. § 397b Abs. 1 StPO für mehrere Nebenkläger ein Rechtsanwalt als gemeinschaftlicher Beistand beigeordnet oder bestellt, steht der Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse (§ 45 Abs. 3 RVG) nur diesem gemeinschaftlichen Beistand zu. Auch dieser Rechtsanwalt erhält wegen § 48 Abs. 6 RVG aus der Staatskasse eine Vergütung für Tätigkeiten, die er vor dem Zeitpunkt seine...mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / 1. Bestellung gem. § 397a Abs. 1 StPO oder Zuziehung im Wege der PKH gem. § 397a Abs.  2 StPO

Den gem. § 397a Abs. 1 StPO bestellten Rechtsanwälten steht gem. § 45 Abs. 3 RVG aufgrund der gerichtlichen Bestellung ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zu. Das gilt auch für die Rechtsanwälte, die von Nebenklägern gem. § 397a Abs. 2 StPO bei bewilligter PKH hinzugezogen werden. Die Bewilligung von PKH für die Zuziehung eines Rechtsanwalts nach § 397a Abs. 2 StPO ...mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / 2. Keine Beiordnung im Wege der PKH nach § 397a Abs. 2 StPO

§ 397a Abs. 2 StPO sieht anders als § 379 Abs. 3 StPO für den Privatkläger und § 404 Abs. 5 StPO für das Adhäsionsverfahren keine Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der PKH für den Nebenkläger vor. § 397a Abs. 2 StPO erlaubt es lediglich, dem Nebenkläger für die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts auf Antrag PKH nach denselben Vorschriften wie in bürgerlichen Rechtsstreitig...mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / V. Verfahrens-/Gerichtskosten

Werden Vergütungen nach § 53a RVG aus der Landes- oder Bundeskasse an einen Rechtsanwalt erstattet, sind sie als Auslagen nach Nr. 9007 GKG-KostVerz. von dem in die Verfahrenskosten verurteilten Angeklagten gem. § 464a Abs. 1 StPO, § 29 Nr. GKG durch Kostenrechnung (§ 19 GKG) wieder einzuziehen.mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / 3. Anspruch des nicht zum gemeinschaftlichen Beistand für mehrere Nebenkläger bestellten Rechtsanwalts (§ 397b Abs. 2 StPO)

Die nicht bestellten oder nicht im Wege der PKH zugezogenen Rechtsanwälte der Nebenkläger haben mangels Bestellung oder Beiordnung keinen Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse aus § 45 Abs. 3 RVG, auch wenn sie im Vertrauen auf eine spätere Bestellung oder Beiordnung bereits tätig geworden sind. Um den Nebenkläger, dessen Rechtsanwalt nicht bestellt oder im Wege der PKH z...mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / Einführung

Der durch das "Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens" v. 10.12.2019[1] mit Wirkung vom 13.12.2019 neu eingefügte § 397b StPO erlaubt dem Gericht, mehreren Nebenklägern einen gemeinschaftlichen Rechtsanwalt als Beistand zu bestellen oder beizuordnen, wenn mehrere Nebenkläger gleichgelagerte Interessen verfolgen (Kann-Vorschrift).[2] Diese neue ausdrückliche gesetzlich...mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / 4. Mehrere Auftraggeber (Nr. 1008 VV)

Der gem. § 397b Abs. 1 StPO mehreren Nebenklägern als gemeinschaftlicher Beistand bestellte Rechtsanwalt hat Anspruch auf die in Nr. 1008 VV geregelte Gebührenerhöhung. Das gilt auch für den von der Feststellung nach § 397b Abs. 3 StPO erfassten Rechtsanwalt, dem nach § 397b Abs. 3 S. 1 StPO i.V.m. § 45 Abs. 3 RVG ein Vergütungsanspruch gegen die Staatskasse zusteht.[12]mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / IV. Aufhebung früherer Bestellungen oder PKH-Bewilligungen

Bestellt das Gericht gem. § 397b Abs. 1 StPO einen gemeinschaftlichen Rechtsanwalt als Beistand, müssen gem. § 397b Abs. 2 S. 2 StPO bereits erfolgte Bestellungen oder Zuziehungen im Rahmen bewilligter PKH anderer Rechtsanwälte aufgehoben werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass derselbe Nebenklagevertreter zugleich als Mehrfach- und Einzelvertreter bestellt oder beige...mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein hat über die Frage der teilweisen Anrechnung der im Rahmen der Beratungshilfe vorzunehmenden teilweisen Anrechnung der Geschäftsgebühr Nr. 2503 VV RVG hinaus allgemeine Bedeutung. Die Entscheidung des LAG Schleswig-Holstein entspricht der wohl herrschenden Auffassung in Rspr. und Literatur, teilweise für die Anrechnung nach Vorbem. ...mehr

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zfs 05/2020, Anzahl der geb... / 2 Aus den Gründen:

"… II." [5] Die Rechtsbeschwerde hat keinen Erfolg … . [8] 2. Der Ehemann ist verpflichtet, die Kosten in der festgesetzten Höhe zu erstatten. [9] Gemäß der Kostengrundentscheidung vom 22.12.2016 trägt der Ehemann die Mehrkosten, die durch die Anrufung des LG entstanden sind. Diese umfassen die Kosten sowohl des Verfahrens vor dem LG als auch des hieraus hervorgegangenen Berufu...mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / Sachverhalt

Der Rechtsanwalt hatte die spätere Kl. im Rahmen der Beratungshilfe (BerHi) in einer arbeitsrechtlichen Streitigkeit vertreten. Für seine Tätigkeit hat er aus der Landeskasse gem. §§ 44 RVG folgende Gebühren und Auslagen erhalten:mehr

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AGS 05/2020, Keine weitere ... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet der Berichterstatter des für Kostensachen alleine zuständigen 10. Senats des LSG Baden-Württemberg als Einzelrichter ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter (§ 155 Abs. 4 SGG, § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 und S. 3 RVG); die Streitsache weist keine besonderen Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art auf und hat auch keine g...mehr

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zfs 05/2020, Gebührenanrech... / 2 Aus den Gründen:

"… II." Die Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3–6 RVG zulässig, da das Arbeitsgericht die Beschwerde zugelassen hat. Sie ist frist- und formgerecht eingelegt worden. In der Sache selbst ist die Beschwerde begründet. Der Klägerinvertreter hat Anspruch darauf, dass die ihm gegenüber festzusetzende Vergütung in Höhe von 1.294,72 EUR festgesetzt wird. Die seitens des Arbe...mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / 1. § 397a Abs. 1 und Abs. 2 StPO

Mehrere Nebenkläger können nach § 397a Abs. 1 StPO Anspruch auf Bestellung eines Beistands oder gem. § 397a Abs. 2 StPO Anspruch auf Bewilligung von PKH für die Zuziehung eines Rechtsanwalts haben. Beide Fälle erfasst § 397b StPO.mehr

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AGS 05/2020, Der neue § 53a... / I. Anwendungsbereich

1. § 397a Abs. 1 und Abs. 2 StPO Mehrere Nebenkläger können nach § 397a Abs. 1 StPO Anspruch auf Bestellung eines Beistands oder gem. § 397a Abs. 2 StPO Anspruch auf Bewilligung von PKH für die Zuziehung eines Rechtsanwalts haben. Beide Fälle erfasst § 397b StPO. 2. Keine Beiordnung im Wege der PKH nach § 397a Abs. 2 StPO § 397a Abs. 2 StPO sieht anders als § 379 Abs. 3 StPO fü...mehr

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AGS 05/2020, Vereinbarung e... / 2 Aus den Gründen

Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des LG ist gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rspr. eine Entscheidung des Berufungsgerichts ...mehr

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AGS 05/2020, Toleranzbereic... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde hat keinen Erfolg. 1. Zuständig für die Entscheidung über die Beschwerde ist zwar prinzipiell der Einzelrichter (§ 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 1 RVG). Jedoch entscheidet wegen grundsätzlicher Bedeutung der hier vorliegenden Angelegenheit gem. § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat als Gesamtspruchkörper. Die Entscheidung ergeht ohne die...mehr

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zfs 05/2020, Anzahl der geb... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung des BGH ist zuzustimmen. Es ist in der Tat nichts dafür ersichtlich, warum das erstinstanzliche Verfahren vor der Verweisung einerseits und das erstinstanzliche weitere Verfahren nach der Verweisung gebührenrechtlich dieselbe Angelegenheit darstellen sollen. Gesetzliche Grundlagen Das vom BGH gefundene Ergebnis ergibt sich m.E. bereits aus § 15 Abs. 2 RVG. Deu...mehr

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AGS 05/2020, Keine weitere ... / 1 Sachverhalt

Mit seiner Beschwerde begehrt der Erinnerungsführer eine Vergütung aus der Staatskasse nach dem RVG für seine anwaltliche Tätigkeit in einem Prozesskostenhilfeüberprüfungsverfahren im Anschluss an das Hauptsacheverfahren beim SG. Dem seinerzeitigen Kläger des Hauptsacheverfahrens war Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des Erinnerungsführers gewährt worden. Im November 2015 w...mehr

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AGS 05/2020, Gegenstandswer... / 2 Aus den Gründen

2. Die Beschwerde erweist sich als zulässig, jedoch der Sache nach unbegründet. 2.1 Die Beschwerde wurde nach § 33 Abs. 3 S. 3 RVG fristgemäß erhoben. Sie erfüllt darüber hinaus auch die Zulässigkeitsvoraussetzung des § 33 Abs. 3 S. 1 RVG, wonach der Wert des Beschwerdegegenstands 200,00 EUR übersteigen muss. 2.2 Das VG hat den Gegenstandwert im vorliegenden Fall entgegen der ...mehr

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AGS 05/2020, Keine weitere ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zwar in einem sozialrechtlichen Verfahren ergangen. Die Problematik stellt sich aber in allen PKH- und VKH-Verfahren gleichermaßen. Die Entscheidung des LSG ist lediglich im Ergebnis richtig. Zutreffend ist der Ausgangspunkt, dass ein PKH-Verfahren gebührenrechtlich mit zum Rechtszug der Hauptsache zählt und dass ein Bewilligungsverfahren und ein späteres ...mehr

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AGS 05/2020, Gegenstandswer... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung des BGH ist dem Grunde nach zutreffend. Hier ging es nicht darum, dass der Beschwerdeführer ohne Prozesskostenhilfe seine Rechte nicht hätte wahrnehmen können. Hier ging es nur um die Frage, welchen Anteil der Vergütung die Landeskasse werde übernehmen müssen. Daher war zutreffenderweise auf diese Gebührendifferenz abzustellen. Allerdings hat der BGH diese G...mehr

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AGS 05/2020, Keine Verpflic... / 2 Aus den Gründen

Die Revision der Kläger ist begründet (§ 170 Abs. 2 S. 1 SGG). Zu Recht machen sie geltend, dass sie einem wirksamen Vergütungsanspruch ausgesetzt und zur Erhebung der Verjährungseinrede nicht gehalten sind. 1. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist neben den vorinstanzlichen Entscheidungen der Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheids, durch den der Beklagte es sinngemäß...mehr

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AGS 05/2020, Prozesskostenh... / 2 Aus den Gründen

Die Voraussetzungen für die Gewährung von Prozesskostenhilfe liegen nicht vor. Die von der Antragstellerin beabsichtigte Rechtsverfolgung ist ohne hinreichende Aussicht auf Erfolg (§ 114 Abs. 1 S. 1 ZPO). 1. Die Rechtsbeschwerde ist allerdings statthaft, weil das Beschwerdegericht sie in dem angefochtenen Beschluss zugelassen hat (§ 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, Abs. 3 S. 2 ZPO). Di...mehr