Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 10/2017, Höhe der Terminsgebühr bei Säumnis des Gegners

RVG VV Nrn. 3104, 3105 Leitsatz Ergeht im Verhandlungstermin gegen den säumigen Gegner ein Versäumnisurteil, entsteht für den Anwalt eine volle Terminsgebühr nur dann, wenn über die Stellung des Antrags auf Erlass des Versäumnisurteils hinaus eine inhaltliche Erörterung stattgefunden hat. Zur Glaubhaftmachung dieses Umstandes kann eine anwaltliche Versicherung ausreichen; aus...mehr

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zfs 10/2017, Was gehört zu den Kosten des Rechtsstreits, was zu den Kosten des Vergleichs?

ZPO § 103 § 104 § 794 Abs. 1 Nr. 1; VV RVG Nr. 3101 3104 Leitsatz 1. Haben die Parteien in einem Prozessvergleich die Kosten des Rechtsstreits und des Vergleichs gesondert geregelt, so erstreckt sich die für den Vergleich vereinbarte Kostenaufhebung auch auf die Verfahrensdifferenzgebühr nach VV RVG Nr. 3101 Nr. 2. 2. Auch die Terminsgebühr ist in diesem Fall regelmäßig nicht a...mehr

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AGS 10/2017, Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

ZPO § 91; RVG VV Nr. 3403 Leitsatz Beauftragt eine Prozesspartei ihren zweitinstanzlichen Prozessbevollmächtigten mit der Prüfung der Erfolgsaussicht einer vom Prozessgegner eingelegten und begründeten Nichtzulassungsbeschwerde und führt dieser die Prüfung durch, um beurteilen zu können, ob die Hinzuziehung eines beim BGH postulationsfähigen Rechtsanwalts geboten ist, so ents...mehr

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AGS 10/2017, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Der Beschwerdeführer hatte den Kläger in einem Widerspruchsverfahren vertreten und im anschließenden erstinstanzlichen Verfahren vor dem SG. Nachdem der Beklagte sich zur Übernahme von 50 % der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers verpflichtet hatte, erklärte der Kläger das Verfahren in der Hauptsache für erledigt. Die Beklagte erstattete dem Kläger sodann die Ko...mehr

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / 2. Besonderer Umfang

Zunächst einmal ist Voraussetzung, dass eine "besonders umfangreiche Beweisaufnahme" stattgefunden hat. Eine bloß umfangreiche Beweisaufnahme genügt nicht. Sie muss besonders umfangreich gewesen sein. Rechtsprechung zu dieser Tatbestandsvoraussetzung gibt es bislang nicht. Zur Orientierung kann man sich gegebenenfalls an die §§ 42 und 51 RVG anlehnen, die ebenfalls einen "bes...mehr

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AGkompakt 10/2017, Keine Ge... / 2 Die Entscheidung

Das KG hat der Erinnerung abgeholfen. 1. Auffassung: Gebührenfreiheit nur für statthafte Rechtsmittel Nach einem Teil der Rechtsprechung sollen nach § 57 Abs. 8 FamGKG und den vergleichbaren Vorschriften des GKG, des RVG oder des GNotKG Beschwerdeverfahren nur dann gerichtsgebührenfrei sein, wenn die Beschwerde statthaft ist. Sofern ein nicht statthaftes Rechtsmittel eingeleg...mehr

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / I. Gesetzliche Regelung

Seit Wegfall der früheren Beweisgebühr zum 1.7.2004 wurde ständig kritisiert, dass das RVG für umfangreiche Beweisaufnahmen, insbesondere solche, die sich über mehrere Termine erstrecken, keine angemessene Vergütung vorhalte. Der Gesetzgeber hat die Wiedereinführung einer generellen Beweisgebühr abgelehnt. Allerdings hat er versucht, für Extremfälle einen Ausgleich zu schaff...mehr

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zfs 10/2017, Was gehört zu ... / 2 Aus den Gründen:

[7] "… II. Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat die Rechtspflegerin die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr auf Grundlage des Streitwertes von 11.301,24 EUR festgesetzt und die Festsetzung der Verfahrensdifferenzgebühr gem. RVG VV Nr. 3101 Nr. 2 und der Terminsgebühr aus dem Streitwert von 18.913,01 EUR – statt aus dem Streitwert von 11.301,24 EUR – unter Hinweis ...mehr

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AGS 10/2017, Trennung eines... / Leitsatz

Auch wenn eine Verfahrensgebühr vor der Verfahrenstrennung bereits (anteilig) aus dem Gesamtstreitwert erwachsen ist, fallen in den durch die Trennung verselbstständigten Verfahren entsprechende Gebühren aus den jeweiligen geringeren Streitwerten erneut an; dies gilt für das unter dem alten Aktenzeichen fortgeführte Verfahren in gleicher Weise wie für die mit neuen Aktenzeic...mehr

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AGS 10/2017, Kostenentschei... / 3 Anmerkung

Bis zum Inkrafttreten des zweiten KostRMoGes war strittig, ob in einem Gerichtsstandsbestimmungsverfahren, das durch Abweisung des Antrages oder durch Rücknahme endete, eine gesonderte Kostenentscheidung zu treffen sei. Der BGH[1] hatte dies bejaht und damit begründet, dass bei Zurückweisung des Antrages oder dessen Rücknahme das Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nicht Teil...mehr

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AGkompakt 10/2017, Verstoß ... / 1 Der Fall

Der beklagte Anwalt hatte mit seinem Mandanten für ein Privatklageverfahren eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. In der Vereinbarung hatte er nicht darauf hingewiesen, dass im Falle einer Kostenerstattung diese auf die Höhe der gesetzlichen Vergütung begrenzt sei. Der Mandant hatte die vereinbarte Vergütung zunächst bezahlt und im Nachhinein zurückgefordert, soweit die...mehr

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AGS 10/2017, Die Zusatzgebü... / d) Dieselbe Angelegenheit

Erforderlich ist, dass die drei Termine zur Vernehmung eines Zeugen oder eines Sachverständigen in derselben Angelegenheit stattfinden, da die Gebühren in jeder Angelegenheit gesondert entstehen. Es ist also je Angelegenheit gesondert zu zählen. Bedeutung haben kann dies im Falle einer Zurückverweisung. Beispiel In einem Verfahren kommt es zu zwei Beweisterminen, in denen jew...mehr

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AGS 10/2017, Terminsgebühr ... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 104 Abs. 3, 567, 569 ZPO zulässige sofortige Beschwerde der Beklagten ist überwiegend begründet. Eine Terminsgebühr hat nicht in einer auf den Gesamtstreitwert bezogenen Höhe festgesetzt werden dürfen (1.1). Nach den Umständen des Einzelfalls ist allerdings eine auf den Kostenstreitwert bezogene Terminsgebühr entstanden (1.2). 1. Die Terminsgebühr entsteht nach Vo...mehr

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AGS 10/2017, Editorial

Die Zusatzgebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen hat in der Praxis bislang keine große Bedeutung gewonnen. Angeregt wird derzeit, den Anwendungsbereich dieses Gebührentatbestands zu erweitern, um einen Ausgleich für die Verfahren zu schaffen, in denen der Anwalt an umfangreichen Beweisaufnahmen teilzunehmen hat und die Verfahrens- und Terminsgebühr keine ausreiche...mehr

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AGS 10/2017, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist auch in der Sache begründet. Die Festsetzung des Verfahrenswerts bei der Geltendmachung des begrenzten Realsplittings bemisst sich gem. § 42 Abs. 1 FamGKG nach billigem Ermessen. Ausschlaggebend ist das Interesse des Antragstellers an der Zustimmung zum begrenzten Realsplitting, sodass einerseits auf den steuerlichen Vorteil, der durch die Geltendmachung de...mehr

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FF 10/2017, Müssen es immer Wertgebühren sein?

Dr. Christian Grabow Wir haben uns daran gewöhnt, die Gebühren nach einem Gegenstands- oder Verfahrenswert zu berechnen. Auch die Gerichtskosten finden ihre Grundlage in einem Katalog der Streit- oder Verfahrenswerte. Ausgenommen sind Anwaltsgebühren, die nach Betragsrahmengebühren berechnet werden, wie z.B. im Sozial- oder im Strafrecht. Auch für Beratungen gelten keine Gege...mehr

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AGkompakt 10/2017, Keine Ge... / 3 Praxistipp

Die Entscheidung gibt Anlass, etwas weiter auszuholen. Zahlreiche Kostenverfahren sind gebührenfrei In zahlreichen Kostenverfahren – nicht nur in Familiensachen – ordnet das Gesetz an, dass diese gebührenfrei seien. Dies gilt auch für die entsprechenden Erinnerungs- und Beschwerdeverfahren. Hintergrund ist, dass sich aus einem Kostenverfahren nicht ein neues Kostenverfahren er...mehr

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AGS 10/2017, Beginn der Bes... / 1 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde ist bereits unzulässig. 1. Die sofortige Beschwerde ist nach § 569 Abs. 1 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen, die mit der Zustellung der Entscheidung beginnt, einzulegen. Der angefochtene Beschluss wurde der Bevollmächtigten des Beklagten ausweislich des Empfangsbekenntnisses am 25.3.2014 ordnungsgemäß zugestellt. Die Zwei-Wochen-Frist vollende...mehr

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zerb 9/2017, Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, Kommentar

Dr. Wolfgang Hartung, Herbert P. Schons und Horst-Reiner Enders 3. Auflage 2017, C.H. Beck, 1.431 Seiten, ca. 119,– EUR ISBN 978-3-406-69507-0 Ein Cocktail am Abend. Eine Reise nach New York. Ein Haus an der Algarve. Alles schön. Noch schöner, wenn man es sich leisten kann. Will man das auch als Anwältin oder Anwalt, ist es sinnvoll, sich die Arbeit vergüten zu lassen. Aber wie...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des LAG weist auf ein grundsätzliches Problem hin, das bei der Festsetzung des Gegenstandswertes in allen Gerichtsbarkeiten auftritt. Die Ausführungen des LAG zur Verfristung der Beschwerde des Kl. treffen zu, die Nebenentscheidung des LAG ist falsch. I. Zustellung im Wertfestsetzungsverfahren Im Regelfall ist im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 1 RVG ...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des... / 2 Aus den Gründen:

[4] "… II. Die Beschwerde ist unzulässig." [5] 1. Das ArbG hat den Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit gem. § 33 RVG festgesetzt, während eine Wertfestsetzung nach § 63 GKG, § 32 RVG nicht erfolgt ist. Gegen diesen Beschluss kann von den Antragsberechtigten innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung der Entscheidung Beschwerde eingelegt werden (§ 33 Abs. 3 S. 3 RVG...mehr

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zfs 09/2017, Erstattungsfäh... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Beschwerde ist teilweise begründet. Die Verfahrensgebühr für den Bevollmächtigten der Kl. und Berufungsbeklagten war nicht nach Nr. 3200 VV RVG, sondern nur nach Nr. 3201 VV RVG zu bemessen." 1. Mit dem LG ist davon auszugehen, dass den Kl. die Gebühren für die Vertretung durch ihren Bevollmächtigten im Berufungsverfahren dem Grunde nach zu erstatten sind. V...mehr

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zfs 09/2017, Erstattungsfäh... / 3 Anmerkung:

Die wohl im Ergebnis richtige Entscheidung des OLG Koblenz bedarf einiger Anmerkungen. Die vom OLG behandelte Erstattungsproblematik, unter welchen Voraussetzungen die dem Berufungs- oder Revisionsbeklagten für den Antrag auf Zurückweisung des gegnerischen Rechtsmittels angefallene volle Verfahrensgebühr erstattungsfähig ist, kommt in der Praxis recht häufig vor. Deshalb wir...mehr

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zfs 09/2017, Erstattungsfäh... / Sachverhalt

Die Bekl. hatte gegen das den beiden Kl. günstige Urt. des LG Trier Berufung zur Fristwahrung eingelegt, ohne einen Berufungsantrag zu stellen und die Berufung zu begründen. Hieraufhin hat der Prozessbevollmächtigte der Kl. mit Schriftsatz v. 15.8.2016 deren Vertretung auch im Berufungsverfahren angezeigt und die Zurückweisung der Berufung der Bekl. beantragt. Der weitere Ve...mehr

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zfs 09/2017, Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren

ZPO § 91 § 103 § 104; VV RVG Vorbem. 3 Abs. 2, Nr. 1008, 3200, 3201 Leitsatz 1. Die Erstattungsfähigkeit der Verfahrensgebühr im Berufungsverfahren setzt einen auf die Vertretung gerichteten Auftrag und eine Tätigkeit im Berufungsverfahren voraus. Dies wird nicht durch die Bitte an den Gegner in Frage gestellt, sich noch nicht zu bestellen. 2. Die 1,6-Verfahrensgebühr ist – una...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des Wertfestsetzungsbeschlusses an Partei und deren Prozessbevollmächtigten

RVG § 33 Abs. 3; ZPO § 172 Abs. 1 Leitsatz Der Wertfestsetzungsbeschluss nach § 33 Abs. 1 RVG ist – auch – der Partei des antragstellenden Rechtsanwalts zuzustellen. Legt die Partei Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist nach dem Zeitpunkt dieser Zustellung; die Zustellung des Beschlusses an den Prozessbevollmächtigten de...mehr

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zfs 09/2017, Zustellung des... / Leitsatz

Der Wertfestsetzungsbeschluss nach § 33 Abs. 1 RVG ist – auch – der Partei des antragstellenden Rechtsanwalts zuzustellen. Legt die Partei Beschwerde gegen den Wertfestsetzungsbeschluss ein, bestimmt sich der Lauf der Beschwerdefrist nach dem Zeitpunkt dieser Zustellung; die Zustellung des Beschlusses an den Prozessbevollmächtigten der Partei ist insoweit ohne Bedeutung. LAG ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2.1.1 Unternehmen und freiberufliche Praxis

Rn 13 Der Begriff Unternehmen ist in Bezug auf die Insolvenzmasse lediglich als Oberbegriff aller zum Betrieb gehörigen Vermögensgegenstände zu verstehen. Es handelt sich um eine Gesamtheit von Sachen und Rechten, die nur einzeln nach den zivilrechtlichen Regeln im Wege einzelner Rechtsgeschäfte[30] einer Verwertung zugeführt werden können. Das "Unternehmen" als solches ist ...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / 2 Aus den Gründen:

" … II. 1) Die weitere Beschwerde ist nach § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 1 RVG zulässig, insb. innerhalb der Frist des § 56 Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 33 Abs. 6 S. 4 und Abs. 3 S. 3 RVG eingelegt." 2) Sie ist jedoch aus den in jeder Hinsicht zutreffenden Gründen des landgerichtlichen Beschl. unbegründet. a) Wie das LG zutreffend ausführt, erfüllt jede Form der Nutzung von T...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des OLG Frankfurt befasst sich mit einem Problem, das sich im Rahmen der zunehmenden elektronischen Kommunikation im Rechtsanwaltsbüro über den Bereich der Beratungshilfe hinaus täglich stellt. Die vom OLG Frankfurt vorgeschlagene Lösung ist praktikabel und m.E. noch mit dem Gebührenrecht vereinbar. I. Begriff der Post- und Telekommunikationsdienstleistungen N...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / Sachverhalt

Das AG hatte dem Rechtsuchenden am 28.4.2016 einen Berechtigungsschein für eine rechtliche Beratung bei einem Rechtsanwalt in einer näher bezeichneten sozialrechtlichen Angelegenheit erteilt. Hieraufhin suchte der Rechtsuchende den Rechtsanwalt X auf. Dieser schrieb ihm nach erster Prüfung eine umfangreiche E-Mail mit seinen Ausführungen und Einschätzungen zu den Erfolgsauss...mehr

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FoVo 08_09/2017, Zahlungsaufforderung an den Drittschuldner

Drittschuldner bleibt untätig … In FoVo 2017, 105 wurde auf eine Leseranfrage dargestellt, welche Möglichkeiten bestehen, wenn der Drittschuldner auf die Zustellung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nicht reagiert. Da die Drittschuldnererklärung nach § 840 Abs. 1 ZPO nur eine Obliegenheit ist, kann deren Abgabe nicht im Rechtsweg erzwungen werden. … aber der Gläubiger...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Postentgeltpauschale durch Übersendung einer E-Mail auch bei Flatrates

VV RVG Nr. 7001 7002, Vorbem. 7 Abs. 1 Leitsatz Angesichts des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs reicht die Kommunikation mit elektronischen Medien (per E-Mail, Skype, Videotelefonie, Mobiltelefon, etc.) für den Anfall der Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG aus, so dass diese mit jeder von einem Rechtsanwalt ausgehenden Nutzung dieser Kommunikationsmedien anfällt, auch wen...mehr

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zfs 8/2017, Erstattungsfähigkeit von Reisekosten bei kurzfristiger Terminsaufhebung; Einfluss eines Amtshaftungsanspruchs

ZPO § 91; VV RVG Nr. 7003 ff. Leitsatz 1. Hat der Prozessbevollmächtigte der auswärts wohnenden Partei den zum Verhandlungstermin gebuchten Flug nicht in Anspruch genommen, weil der Termin erst einen Tag vor dem angesetzten Verhandlungstermin aufgehoben wurde, sind die Terminsreisekosten gleichwohl erstattungsfähig. 2. Der Umstand, dass der Partei aufgrund der kurzfristigen Ter...mehr

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zfs 8/2017, Anfall der Post... / Leitsatz

Angesichts des zunehmenden elektronischen Rechtsverkehrs reicht die Kommunikation mit elektronischen Medien (per E-Mail, Skype, Videotelefonie, Mobiltelefon, etc.) für den Anfall der Pauschale nach Nr. 7002 VV RVG aus, so dass diese mit jeder von einem Rechtsanwalt ausgehenden Nutzung dieser Kommunikationsmedien anfällt, auch wenn aufgrund von Flatrate-Verträgen die Aufschlü...mehr

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zfs 8/2017, Erstattungsfähi... / 3 Anmerkung:

Der vom LG Potsdam mitgeteilte Sachverhalt ist sehr lückenhaft. Gleichwohl sind den Ausführungen des Gerichts zwei Probleme zu entnehmen, die für die Praxis erhebliche Bedeutung haben. Das erste betrifft die vielfach auftretende Frage, ob Terminsreisekosten des Rechtsanwalts auch dann erstattungsfähig sind, wenn sie wegen kurzfristiger Terminsaufhebung nutzlos aufgewandt wur...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Über die Beschwerde entscheidet nach der Übertragung durch den Einzelrichter der Senat in voller Besetzung. Die zulässige Beschwerde ist nicht begründet. Zu Recht hat das FamG die Hälfte der im Rahmen der Beratungshilfe verdienten Geschäftsgebühr (Nr. 2503 VV) auf die verdienten Gebühren, die sich nach § 49 RVG berechnen, angerechnet. Gem. Nr. 2503 Abs. 2 VV ist die Geschäftsg...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 3 Anmerkung

Bei Anrechnung der Beratungshilfe-Geschäftsgebühr findet § 58 Abs. 2 RVG keine Anwendung. Die Beratungshilfe-Geschäftsgebühr ist vielmehr stets hälftig auf die nachfolgende PKH-/VKH-Vergütung anzurechnen, unabhängig davon, ob noch eine nicht gedeckte Wahlanwaltsvergütung verbleibt.[1] Beispiel Der Anwalt wird für den Auftraggeber wegen einer Forderung i.H.v.6.000,00 EUR im Ra...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Die Erinnerung ist zulässig und vollumfänglich begründet. Die Kostenberechnung war wie tenoriert abzuändern. Der Landeskassenübergang ist auf der Grundlage folgender Berechnung zu bewirken: Praxis-Beispielmehr

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AGS 7/2017, Beschwerdeaussc... / 2 Anmerkung

Der VGH hat offenbar nichts verstanden. Zugrunde liegt ein Verfahren nach § 33 RVG. Die Festsetzung des Gegenstandswerts erfolgt im Verfahren nach § 33 RVG. Die Beschwerdeberechtigung ergibt sich daher auch nicht aus § 32 RVG. Diese Vorschrift ist nur anwendbar, wenn der Wert für die Gerichtsgebühren festgesetzt worden ist, was im Asylverfahren aber nicht möglich ist, da keine...mehr

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AGkompakt 7/2017, "Streitwe... / III. Gegenstandswert der Anwaltsgebühren

Anwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert Im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren berechnen sich in Ordnungsgeldverfahren die Anwaltsgebühren nach dem Wert, nämlich nach dem Gegenstandswert (§ 2 Abs. 1 RVG). Hier werden Wertgebühren erhoben, und zwar nach den Nrn. 3309 ff. VV. Es entsteht eine 0,3-Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 VV und, wenn es zu einem Termin zur mün...mehr

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AGS 7/2017, Beschwerdeaussc... / 1 Aus den Gründen

Über die gem. § 32 Abs. 2 RVG zulässigerweise im eigenen Namen erhobene Beschwerde entscheidet nach Übertragung mit Beschl. v. 27.2.2017 gem. § 33 Abs. 8 S. 2 RVG der Senat. Die Beschwerde gegen den Beschluss des VG über die Festsetzung des Gegenstandswerts ist als unzulässig zu verwerfen. Denn bei dem zugrunde liegenden Verfahren handelte es sich um eine Rechtsstreitigkeit n...mehr

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zfs 7/2017, Mitwirkung des ... / 2 Aus den Gründen:

[5] "… II. Die nach § 574 Abs. 1 Nr. 2 ZPO statthafte und auch sonst zulässige Rechtsbeschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg. Das LG hat zu Recht angenommen, dass im Streitfall eine 1,2-fache Terminsgebühr nach § 2 Abs. 2 RVG, Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 S.3 Nr. 2 in Verbindung mit Nr. 3104 VV RVG nicht angefallen ist." [6] 1. Das LG hat zur Begründung seiner Entscheidung...mehr

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AGS 7/2017, Keine Einigungs... / 2 Aus den Gründen

Die Vollstreckungserinnerung ist nach § 766 Abs. 2, Alt. 2 ZPO zulässig, aber unbegründet, weil der Zahlungsplan des Gerichtsvollziehers vom 22.11.2016 keine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 VV auslöst. Vor dem Inkrafttreten des 2. KostRMoG lautete Nr. 1000 Abs. 1 S. 1 und 2 VV wie folgt: "Die Gebühr entsteht für die Mitwirkung beim Abschluss eines Vertrags, dur...mehr

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AGS 7/2017, Streitwertaddit... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung des Berufungsstreitwerts beruht auf §§ 63 Abs. 2 S. 1, 39 Abs. 1, 40, 43 Abs. 1, 47, 48 Abs. 1 S. 1 GKG, § 3 ZPO. Der Berufungsstreitwert setzt sich gem. §§ 39 Abs. 1, 47 GKG zusammen aus dem Wert der in der Berufungsbegründung gestellten Anträge zu 1 bis 3 (Schadensersatz wegen nicht fristgerechter Einreichung von Jahresabschlüssen, Herausgabe von Unterlagen)...mehr

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AGkompakt 7/2017, "Streitwe... / IV. Die Wertfestsetzung

Wertfestsetzung erfolgt durch Gericht Den Gegenstandswert für die Anwaltsgebühren (siehe III.) hat das Gericht festzusetzen, allerdings nach § 33 Abs. 1 RVG nur auf Antrag eines Beteiligten, also auf Antrag einer Partei oder eines beteiligten Anwalts. Hinweis Für Verfahren über Anträge auf gerichtliche Handlungen der Zwangsvollstreckung gemäß § 888 ZPO bedarf es aufgrund der F...mehr

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AGS 7/2017, Anrechnung der ... / Leitsatz

Die Geschäftsgebühr, die ein Rechtsanwalt für seine vorgerichtliche Tätigkeit im Wege der Beratungshilfe erhalten hat, ist zur Hälfte auf die Vergütung des Rechtsanwalts aus einem anschließenden gerichtlichen Verfahren nach § 49 RVG (und nicht zunächst auf die Differenz zwischen dieser Vergütung und der Wahlanwaltsgebühr) anzurechnen. OLG Dresden, Beschl. v. 30.11.2016 – 20 W...mehr

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AGkompakt 7/2017, Höhe der ... / III. Praxistipp

Grundgebühr deckt nur die erstmalige Einarbeitung ab Die Grundgebühr entsteht für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall (Anm. Abs. 1 zu Nr. 5100 VV). Sie gilt also lediglich die erste Entgegennahme der Information und Sichtung des Sachverhalts und Verfahrensstoffes – je nach Zeitpunkt auch die Akteneinsicht – ab. Alle weiteren Tätigkeiten werden durch die übrigen Gebü...mehr

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AGS 7/2017, Befristung und ... / Leitsatz

Die Erinnerung gem. § 56 RVG ist unbefristet. § 56 Abs. 2 S. 1 RVG ist verfassungskonform. Für eine Verwirkung des Erinnerungsrechts gem. § 56 RVG muss neben dem Zeitmoment das so genannte Umstandsmoment vorliegen. § 20 Abs. 1 GKG, nach dem die Nachforderungsfrist mit Ablauf des auf die Kostenfestsetzung folgenden Kalenderjahres endet, ist auf das Erinnerungsrecht der Staatskas...mehr

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AGS 7/2017, Keine Kopiekost... / 2 Aus den Gründen

1. Der Senat, der über die Beschwerde aufgrund des Übertragungsbeschlusses des Einzelrichters v. 4.5.2015 gem. § 33 Abs. 8 S. 2 und 3 RVG ohne Mitwirkung ehrenamtlicher Richter entscheidet, sieht keine Veranlassung, das Verfahren nach Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG auszusetzen und die Entscheidung des BVerfG darüber einzuholen, ob Nr. 7000 VV in der Fassung durch das 2. KostRMoG mi...mehr