Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 10/2016, Anrechnung der... / 1 Sachverhalt

Im Ausgangsverfahren vor dem SG hatte der durch den Beschwerdeführer anwaltlich vertretene Antragsteller einstweiligen Rechtsschutz wegen zweier Minderungsbescheide nach § 31 SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – und des mit diesem korrespondierenden Bewilligungsbescheids gesucht. Unter gleichem Datum hatte er, ebenfalls vertreten durch den Beschwerdeführer, auch Wide...mehr

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AGS 10/2016, Streitwert für... / 1 Sachverhalt

I. Vor Übernahme des Klagemandats durch den Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (K) als jetzigen Prozessbevollmächtigten im August 2013 ist die Klage am 29.7.2013 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft GmbH & Co KG (RS), vertreten durch K, erhoben worden, die laut Eintragungen v. 2. und 27.1.sowie 13.3.2012 (von R in RS) umfirmiert und das Gesc...mehr

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AGS 10/2016, Ermäßigte Gebü... / 1 Sachverhalt

Nach Zustellung der Klage über 1.000,00 EUR hatte die Beklagte ihre Verteidigungsbereitschaft anwaltlich anzeigen lassen. Hiernach wurde die Klage zurückgenommen, ohne dass ihr Anwalt bereits einen Sachantrag gestellt oder Sachvortrag eingereicht hatte. Der Anwalt meldete daraufhin eine 0,8 Verfahrensgebühr (Nrn. 3100, 3101 Nr. 1 VV) aus dem Wert der Hauptsache an sowie eine...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 3.1 Geschäftsgebühr (Nr. 2303 VV)

Der Anwalt erhält für seine Tätigkeit vor der Schiedsstelle eine 1,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 Nr. 4 VV. Die Gebühr entsteht für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Entgegennahme der Information (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV). Es handelt sich nicht um eine Rahmengebühr, so dass es auf den Umfang der anwaltlichen Tätigkeit nicht ankommt. Bei der Gebührenhöhe verbleibt...mehr

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FoVo 10/2016, Selbstauskunft des Schuldners

Fragen kostet nichts? "Fragen kostet nichts", so meint man landläufig. In der Zwangsvollstreckung sieht das anders aus. Die Abnahme der Vermögensauskunft löst ebenso Gebühren und Auslagen des Gerichtsvollziehers aus wie die Einholung von Drittauskünften. Beispielmehr

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AGS 10/2016, Berechnung der... / Leitsatz

Wird nach einer teilweisen Bewilligung von Prozesskostenhilfe das Verfahren bezüglich des von der Prozesskostenhilfe voll umfassten Klagegegenstandes nach § 93 VwGO abgetrennt (hier bezüglich der begehrten Feststellung der Voraussetzungen nach § 60 Abs. 7 S. 1 AufenthG), sind dem Rechtsanwalt bezüglich des abgetrennten Verfahrens auf der Grundlage von §§ 48, 55 RVG die (auch...mehr

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AGS 10/2016, Erstreckung de... / 2 Anmerkung

Die Berechnung des OLG ist unzutreffend, ebenso die Anmeldung des Anwalts. Zutreffend war wie folgt abzurechnen: Praxis-Beispielmehr

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AGS 10/2016, Anrechnung der... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend. Nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV ist eine Geschäftsgebühr nur anzurechnen, soweit sie denselben Gegenstand wie das gerichtliche Verfahren betrifft. Einem Widerspruch (Hauptsache) und einem gerichtlichen Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (Eilsache) liegen unterschiedliche Streitgegenstände zugrunde. Daher ist eine Anrechnung ausgeschlossen.[1...mehr

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zfs 10/2016, Übergangsrecht beim Berufungsbeklagten; Nachfestsetzung des Differenzbetrags zur Vergütung nach bisherigem Recht

RVG § 60 Abs. 1; ZPO §§ 103 ff. Leitsatz 1. Hat der Prozessbevollmächtigte des Berufungsbekl. den Mandanten bereits in der Vorinstanz vertreten, berechnet sich seine Vergütung für die Berufungsinstanz nach dem ab dem 1.8.2013 geltenden Gebührenrecht, wenn ihm der Auftrag für die Berufungsinstanz nach dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist. 2. Macht der Berufu...mehr

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AGS 10/2016, Kosten für das... / 3.2 Gegenstandswert

In entsprechender Anwendung von § 23 Abs. 1 S. 3 RVG ist der von der Schiedsstelle nach § 117 Abs. 2 S. 3 VGG festgesetzte Wert maßgeblich.mehr

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AGS 10/2016, Keine Fiktive ... / 2 Aus den Gründen

Der gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle gerichtete Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Erinnerung) ist zulässig (§§ 165, 151 VwGO), jedoch nicht begründet. Gem. §§ 165 S. 1, 151 S. 1 VwGO entscheidet über Erinnerungen das Gericht, dessen Urkundsbeamter gem. § 164 VwGO die Kosten festzusetzen hat. Nachdem die der Kostenfestsetzung zug...mehr

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AGS 10/2016, Ermäßigte Gebü... / Leitsatz

Nach vorzeitiger Beendigung des Auftrags wegen Klagerücknahme verdient der Rechtsanwalt des Beklagten zu der 0,8 Verfahrensgebühr (Nr. 3101 Nr. 1 VV) nicht noch zusätzlich eine 1,3 Verfahrensgebühr für den Kostenantrag gem. § 269 Abs. 4 ZPO (§ 19 Abs. 1 S. 2 Nr. 9 RVG). AG Nürtingen, Beschl. v. 21.7.2016 – 17 C 2651/15mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Landeskasse ist gem. §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 S. 1 RVG zulässig und auch in der Sache erfolgreich. Die angefochtene Entscheidung kann bereits deshalb keinen Bestand haben, weil das AG nicht die beantragte Vergütung (1.548,07 EUR), sondern einen über die Wahlanwaltsgebühren (2.802,93 EUR) noch hinausgehenden Betrag festgesetzt hat. Die Festsetzung der Wahlanw...mehr

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AGS 10/2016, Ratenzahlungsv... / 1 Sachverhalt

Die beklagte Anwältin hatte die Klägerin in einem Rechtsstreit vor dem LG vertreten, in dem die Klägerin auf Zahlung eines Betrags in Höhe von 102.450,00 EUR in Anspruch genommen worden war. Der Klägerin war bekannt, dass eine Rechtsverteidigung aussichtlos war. Ungeachtet dessen beauftragte sie die Beklagte, die Verteidigungsbereitschaft anzuzeigen und mit der Gegenseite in...mehr

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AGS 10/2016, Einschaltung e... / 1 Sachverhalt

Die Parteien streiten im Revisionsrechtszug noch um die Verpflichtung der Beklagten zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten, die die Klägerin im Zusammenhang mit der vorgerichtlichen Geltendmachung einer Ausgleichszahlung entsprechend Art. 7 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates v. 11.2.2004 über eine gemein...mehr

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AGS 10/2016, Umfang der Bei... / Leitsatz

Bei Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für einen über den Verfahrensgegenstand hinausgehenden Vergleich sind – auch außerhalb des Anwendungsbereiches des § 48 Abs. 3 RVG – neben der Vergleichsgebühr auch die auf den verglichenen Gegenstand anfallende Verfahrensdifferenzgebühr und die nach dem zusammengerechneten Wert des anhängigen und des verglichenen Gegenstandes berech...mehr

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FF 10/2016, Keine Verletzun... / 1 Gründe:

Die Berufung des Beklagten, Widerklägers und Berufungsklägers gegen das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 9.12.2014, verkündet am 1.7.2015, (Az.: 2 O 5350/14) wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen, da das Rechtsmittel keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung...mehr

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AGS 10/2016, Keine Fiktive ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist falsch. Mit dem 2. KostRMoG ist in die Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV der Zusatz "und eine mündliche Verhandlung beantragt werden kann" eingefügt worden[1] Damit ist – wie auch in anderen Fällen – das Entstehen einer "fiktiven" Terminsgebühr auf die Fälle beschränkt worden, in denen der Anwalt durch sein Prozessverhalten eine mündliche Verhandlung erzw...mehr

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zfs 9/2016, Anfall der Term... / 3 Anmerkung:

Unter welchen Voraussetzungen die Terminsgebühr entsteht, ist in Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG geregelt, in der mehrere Fallgestaltungen aufgeführt sind. Hierzu gehören etwa die Wahrnehmung von Terminen oder Besprechungen zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens. Diese Regelung ist jedoch nicht abschließend. Abs. 1 und 2 der Anm. zu Nr. 3104 VV RVG führen nämlich für den erst...mehr

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zfs 9/2016, Anfall der Term... / 2 Aus den Gründen:

" … II. Die gem. §§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 ff ZPO i.V.m. § 11 Abs. 1 RPflG statthafte und auch ansonsten unbedenklich zulässige sofortige Beschwerde hat in der Sache selbst keinerlei Erfolg. Zu Recht hat die Rechtspflegerin die beantragte Festsetzung vorgenommen." 1.Schließen die Parteien außergerichtlich einen Vergleich und erklären sie infolgedessen den Rechtsstreit in der Ha...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / IV. Lösungen

Für die nach Nr. 2300 VV RVG anzusetzende Geschäftsgebühr ist der Wert maßgeblich, den der Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit hat (§ 2 RVG). Im Innenverhältnis ist zunächst klar, dass sich der Gegenstandswert zwischen Anwalt und Mandant nach dessen Auftrag richtet. Da es sich um (zunächst) berechtigte Ansprüche handelt, ist der Anwalt ohne konkreten (bezifferten) Auftrag ...mehr

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zfs 9/2016, Der Gegenstands... / II. Rechtslage

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen ist für die Bestimmung des Gegenstandswertes grundsätzlich zwischen dem Innen- (Mandant – Anwalt) und dem Außenverhältnis (Mandant – Dritter) zu unterscheiden. Im Innenverhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist für die Bestimmung des Gegenstandswertes der Auftrag des Mandanten maßgeblich (Auftragswert). Für die Höhe bestimm...mehr

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zfs 9/2016, Außergerichtlic... / 3 Anmerkung:

I. Anzahl der Angelegenheiten Ob die außergerichtliche Vertretung zweier Unfallgeschädigter zwei gebührenrechtliche Angelegenheiten sind oder nur eine einzige, lässt sich nicht allgemein, sondern nur im Einzelfall unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände beantworten. Dabei ist insb. der Inhalt des erteilten Auftrags maßgebend (BGH RVGreport 2011, 16 [Hansens] = JurBüro ...mehr

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FoVo 9/2016, Die konkludent... / II. Die Lösung

Zwischen Abrechnungs- und Erstattungsverhältnis unterscheiden Zunächst einmal ist zwischen dem Vertragsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Rechtsdienstleister (Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen) einerseits und dem Erstattungsverhältnis zwischen dem Schuldner und dem Gläubiger andererseits zu unterscheiden. Im ersten Verhältnis entsteht die Einigungsgebühr, wenn zwisc...mehr

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zfs 9/2016, Außergerichtliche Unfallschadenregulierung für den Eigentümer und den Fahrer des Unfallfahrzeugs verschiedene gebührenrechtliche Angelegenheiten

RVG § 15 Abs. 2 § 22 Abs. 1 Leitsatz Die außergerichtliche Unfallschadensregulierung für den Eigentümer des Unfallfahrzeugs einerseits und für den Fahrer andererseits stellt für den von beiden gemeinsam beauftragten Rechtsanwalt gebührenrechtlich verschiedene Angelegenheiten dar. (Leitsatz der Schriftleitung) AG Limburg a.d. Lahn, Urt. v. 27.6.2016 – 4 C 208/16 (15) Sachverhalt Di...mehr

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zfs 9/2016, Anfall der Terminsgebühr bei einem außergerichtlichen Vergleich

VV RVG Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 3104 Leitsatz Dem Prozessbevollmächtigten entsteht in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, die Terminsgebühr auch dann, wenn ein außergerichtlicher Vergleich geschlossen wird. (Leitsatz der Schriftleitung) OLG Köln, Beschl. v. 6.4.2016 – 17 W 67/16 Sachverhalt In dem vor dem LG Köln geführten Rechtsstreit schlossen ...mehr

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zfs 9/2016, Außergerichtlic... / Sachverhalt

Die Kl. steuerte am 31.7.2015 einen Pkw, der im Eigentum ihres Vaters steht. Der VN der Bekl. befuhr mit einem bei dieser haftpflichtversicherten Pkw dieselbe Straße wie die Kl. in der Gegenrichtung und wollte – wie die Kl. auch – abbiegen. Ohne auf die Kl. zu achten und ohne an der Straßeneinmündung anzuhalten, fuhr er in die Straße ein, überschritt dabei die Mittellinie de...mehr

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zfs 9/2016, Anfall der Term... / Sachverhalt

In dem vor dem LG Köln geführten Rechtsstreit schlossen die Parteien nach schriftlicher Korrespondenz ihrer jeweiligen Prozessbevollmächtigten außergerichtlich einen Vergleich. Hieraufhin erklärte die Kl. den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt und stellte Kostenantrag. Die Bekl. hat sich dieser Erledigungserklärung angeschlossen. Das LG Köln erlegte in seinem Kosten...mehr

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zfs 9/2016, Außergerichtlic... / 2 Aus den Gründen:

" … Letzten Endes kann die Kl. von der Bekl. auch die Erstattung der ihr vorgerichtlich entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangen. Soweit die Kl. selbst und auch ihr Vater als Eigentümer des Fahrzeugs den nunmehrigen Prozessbevollmächtigten der Kl. beauftragt haben, ihre Ansprüche gegenüber der Bekl. und dem VN geltend zu machen, liegt nicht ein und dieselbe Angelegenheit i...mehr

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FoVo 9/2016, Pflicht zur Nu... / 2 II. Die praktischen Aspekte der Entscheidung

Nicht alle Möglichkeiten des Ausfüllens genutzt Der BGH hat die zulässige Rechtsbeschwerde im Ergebnis für unbegründet erachtet. Der Antrag auf Erlass des PfÜB entspreche nicht der nach § 829 Abs. 4 S. 2 ZPO, § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV i.V.m. Anlage 2 ZVFV, § 5 ZVFV vorgeschriebenen Form und sei daher als unzulässig zurückzuweisen. Verwendung des Formulars ist zwingend Gemäß § 829 A...mehr

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zfs 9/2016, Sturzverletzung... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige, insb. form- und fristgerecht eingelegte und begründete Berufung hat in der Sache teilweise Erfolg. Das beanspruchte Schmerzensgeld erachtet der Senat nur i.H.v. 10.000 EUR als angemessen. Der Kl. kann im tenorierten Umfang Ersatz seiner Schäden aus §§ 7 Abs. 1, 8a, 11, 18 StVG, § 115 VVG, §§ 823, 831, 253, 280 BGB verlangen." 1) Unstreitig kam es im Zusamme...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / b) Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2303 VV RVG

Kommt es nach dem Güte- oder Schlichtungsverfahren zum Rechtsstreit, so wird nach Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 Nr. 1 VV RVG auf die Verfahrensgebühr des nachfolgenden Rechtsstreits angerechnet. Anzurechnen ist auch hier wiederum nur hälftig, höchstens mit einem Gebührensatz von 0,75 (Vorbem. 3 Abs. 4 S. 1 VV RVG). Beispiel 11: Der Anwalt wird ...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / IV. Ermäßigte Terminsgebühr im Revisionsverfahren (Nr. 3211 VV RVG)

Auch im Revisionsverfahren kommt die ermäßige Terminsgebühr in Betracht. Da im Revisionsverfahren die Terminsgebühr bereits 1,5 beträgt (Nr. 3210 VV RVG), beläuft sich die ermäßige Terminsgebühr auf 0,8 (Nr. 3211 VV RVG). Im Übrigen kann auf die Ausführungen zum Berufungsverfahren Bezug genommen werden. Beispiel 38: Gegen seine Verurteilung i.H.v. 15.000 EUR legt der Beklagte...mehr

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ZAP 15/2016, Gebührentipps ... / I. Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, § 11 RVG

Das in § 11 RVG geregelte Vergütungsfestsetzungsverfahren ist ein im Regelfall schnelles und einfaches Verfahren, in dem der Rechtsanwalt seinen Vergütungsanspruch gegen den eigenen Auftraggeber der Höhe nach feststellen und in einem Vollstreckungstitel titulieren lassen kann (zu den Grundzüge dieses Verfahrens s. Hansens ZAP F. 24, S. 1453). In der Praxis treten aber immer ...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / III. Teil 5 VV RVG – Bußgeldsachen

1. Änderungen Mit der Änderung des § 28 Abs. 3 Nr. 3 des StVG durch Art. 1 des "Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze" vom 28.8.2013 (BGBl. I S. 3313; sog. Punktereform) ist die Grenze für Eintragungen in das Fahreignungsregister (FAER; früher: Verkehrszentralregister) von 40 EUR auf 60 EUR erhöht worden. Die frühere Eintragungsgrenze von...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG

I. Vorbemerkung Am 25.7.2105 ist das "Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe v. 17.7.2015" (BGBl I, S. 1332) in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist neben einer klarstellenden Einfügung in § 53 RVG auch die wohl übersehene Anpassung des G...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / a) Anrechnung auf die Geschäftsgebühr der Nr. 2303 VV RVG

aa) Vorangegangene Beratung Ist dem Schlichtungsverfahren eine Beratung vorausgegangen, so wird die Beratungsgebühr angerechnet, wenn nichts Abweichendes vereinbart worden ist (§ 34 Abs. 2 RVG). Das gilt sowohl für eine vereinbarte Vergütung (§ 34 Abs. 1 S. 1 RVG) als auch für eine Vergütung nach bürgerlichem Recht (§ 34 Abs. 1 S. 2 RVG i.V.m. §§ 675, 612 BGB). Beispiel 8: Der...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / II. Ermäßigte Terminsgebühr im erstinstanzlichen Verfahren (Nr. 3105 VV RVG)

1. Gesetzliche Regelung Die Terminsgebühr entsteht im erstinstanzlichen Verfahren grundsätzlich zu einem Gebührensatz von 1,2 (Nr. 3104 VV RVG). Unter den Voraussetzungen der Nr. 3105 VV RVG ermäßigt sich diese Gebühr auf 0,5. Der Wortlaut der Nr. 3105 VV RVG ist sprachlich misslungen, weil danach bereits bei Nichterscheinen der Partei, selbst wenn sie ordnungsgemäß vertreten ...mehr

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ZAP 2/2015, Terminsgebühr b... / III. Ermäßigte Terminsgebühr im Berufungsverfahren (Nr. 3203 VV RVG)

1. Gesetzliche Regelung Auch im Berufungsverfahren ist eine ermäßigte 0,5-Terminsgebühr im Falle der Säumnis vorgesehen. Hier ist allerdings – im Gegensatz zur ersten Instanz – danach zu differenzieren, welche Partei säumig ist. 2. Säumnis des Berufungsklägers Erscheint der Berufungskläger nicht und ist er auch nicht ordnungsgemäß vertreten, reduziert sich die Terminsgebühr auf...mehr

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ZAP 16/2015, Anwaltspraxis / Anpassung des RVG an das neue Fahreignungsregister

Vor über einem Jahr ist zum 1.5.2014 die "Punktereform" in Kraft getreten (s. dazu näher Burhoff ZAP F. 9, S. 855 ff.). Im Zuge dieser Reform wurden auch die Bußgelder angepasst und damit einhergehend die Grenze für Eintragungen in das neue Fahreignungsregister (früher: Verkehrszentralregister) auf 60 EUR erhöht. Der Deutsche Anwaltverein hat kürzlich darauf aufmerksam gemach...mehr

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ZAP 10/2016, Bußgeldverfahren: Mehrere Angelegenheiten i.S.d. § 15 RVG

(LG Bonn, Beschl. v. 30.3.2016 – 27 Qs 12/16) • Selbstständige, nicht formell verbundene oder als solches getrennte Bußgeldverfahren führen zu mehreren Angelegenheiten bzw. mehreren Rechtsfällen i.S.d. § 15 RVG, unabhängig davon, ob sie in einem Aktenband geführt werden. Der Rechtsanwalt hat deshalb bei einer derartigen Durchführung für jedes dieser Verfahren Anspruch auf ge...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 2. Übergangsregelung

Bei den Änderungen in Teil 5 VV RVG handelt es sich um "echte" Gesetzesänderungen. Daher ist die Übergangsregelung des § 60 RVG maßgeblich dafür, in welchen Angelegenheiten noch nach altem Recht abzurechnen ist und wann bereits die Neufassung des Teil 5 VV RVG gilt. Nach § 60 Abs. 1 RVG gilt: Beauftragung, Beiordnung, Bestellung vor dem 25.7.2015: altes Recht; Beauftragung, Bei...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / II. Abrechnung als Wahlverteidiger

Änderungen des § 53 RVG Bisher war die Frage, ob das Verbot des § 53 Abs. 2 S. 1 RVG für den Rechtsanwalt nur in seiner Eigenschaft als bestellter Beistand oder für ihn generell gilt mit der Folge, dass eine nachträgliche Bestellung als Beistand rückwirkend zum Wegfall der Wahlanwaltsvergütung führt und eine weitere Wahlanwaltsvergütung hindert, nicht eindeutig geklärt (vgl. ...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / I. Vergütungsfestsetzung gegen den eigenen Auftraggeber, § 11 RVG

Die Festsetzung der Vergütung gegen den eigenen Auftraggeber durch den Rechtspfleger oder Urkundsbeamten der Geschäftsstelle ist für den Rechtsanwalt ein schnelles und einfaches Verfahren, um den Vergütungsanspruch gegen den eigenen Auftraggeber der Höhe nach feststellen und in einem Vollstreckungstitel, nämlich dem Vergütungsfestsetzungsbeschluss, titulieren zu lassen. Erst...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / I. Vorbemerkung

Am 25.7.2105 ist das "Gesetz zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Vertretung in der Berufungsverhandlung und über die Anerkennung von Abwesenheitsentscheidungen in der Rechtshilfe v. 17.7.2015" (BGBl I, S. 1332) in Kraft getreten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes ist neben einer klarstellenden Einfügung in § 53 RVG auch die wohl übersehene Anpassung des Gebührenrahmens ...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 3. Beispiele

Beispiel 1: Gegen den Betroffenen wird am 1.8.2015 ein Bußgeldverfahren wegen eines Verstoßes gegen § 23 Abs. 1a StVO (Verbot des Telefonierens im Straßenverkehr) eingeleitet und eine Geldbuße von 60 EUR festgesetzt. In dem Bußgeldverfahren wird er von Rechtsanwalt R verteidigt. Rechtsanwalt R rechnet nach den neuen Gebührenstufen ab. Es entstehen also die Gebühren nach den n...mehr

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ZAP 24/2015, Gebührentipps ... / 1. Persönlicher Anwendungsbereich

Gemäß § 11 Abs. 1 S. 1 RVG wird die gesetzliche Vergütung unter den näher beschriebenen Voraussetzungen auf Antrag des Rechtsanwalts oder des Auftraggebers durch das Gericht des ersten Rechtszuges festgesetzt. Der Vergütungsfestsetzungsantrag des Auftraggebers ist nach meinen Erfahrungen aus der Praxis eher ein Exot. Ich selbst habe nur zwei Vergütungsfestsetzungsverfahren b...mehr

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ZAP 16/2015, Änderungen im RVG / 1. Änderungen

Mit der Änderung des § 28 Abs. 3 Nr. 3 des StVG durch Art. 1 des "Fünften Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze" vom 28.8.2013 (BGBl. I S. 3313; sog. Punktereform) ist die Grenze für Eintragungen in das Fahreignungsregister (FAER; früher: Verkehrszentralregister) von 40 EUR auf 60 EUR erhöht worden. Die frühere Eintragungsgrenze von 40 EUR war 2...mehr

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ZAP 11/2017, Reisekosten – ... / 4. Einschaltung eines Terminsvertreters

Die Beiordnung eines Terminsvertreters ist nach zutreffender Auffassung nicht möglich, da dies weder die ZPO noch das FamFG vorsehen. Möglich ist nur die Beiordnung eines Verkehrsanwalts oder eines Beweisanwalts, nicht aber eines Terminsvertreters (OLG Zweibrücken FamRZ 2004, 707; OLG Köln FamRZ 2012, 1323). Auch eine nachträgliche Umdeutung kommt nicht in Betracht. Ist im Ra...mehr

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ZAP 11/2015, Kosten bei auß... / 10. Prozesskostenhilfe/Beratungshilfe

Für das Schlichtungsverfahren kann keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden, da es sich nicht um ein gerichtliches Verfahren handelt. Möglich ist allerdings die Bewilligung von Beratungshilfe (Zöller/Gummer, ZPO, § 15a EGZPO Rn. 26 a.E.). Der Anwalt erhält dann für die Vertretung im obligatorischen Streitschlichtungsverfahren eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV RVG i.H.v. ...mehr