Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Tatbestandsmerkmale

Rz. 262 Die Voraussetzungen für das Entstehen einer Einigungsgebühr sind:mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Prüfung der Erfolgsaussichten ohne Gutachten

Rz. 121 Nach Nr. 2100 VV RVG erhält der Rechtsanwalt für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels eine Gebühr i.H.v. 0,5 bis 1,0. Diese Gebühr ist auf eine Gebühr für das Rechtsmittelverfahren wie bisher anzurechnen, wenn der Rechtsanwalt anschließend als Verfahrensbevollmächtigter im Rechtsmittelverfahren tätig wird. Rz. 122 Ist der frühere Auftrag seit mehr als ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 5. Terminsgebühr aus Kostenwert/Erledigungserklärung

Rz. 569 Eine Terminsgebühr aus dem Kostenwert kann dann entstehen, wenn die Hauptsache vollständig, einschließlich der Nebenforderung erledigt ist und lediglich noch über die Kosten entschieden werden muss. Da über die Kosten jedoch in solchen Fällen eine Entscheidung durch Beschluss ergehen kann, d.h. eine mündliche Verhandlung nicht (!) mehr vorgeschrieben ist (vgl. dazu §...mehr

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§ 1 Allgemeines / 1. Allgemeines

Rz. 31 Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gliedert sich in einen Gesetzesteil mit mehr als 62 Paragrafen sowie einem Vergütungsverzeichnis mit mehr als 230 Vergütungsverzeichnis-Nummern. Im Gesetzesteil sind Grundlagen der Abrechnung geregelt, wie z.B. wer nach RVG abrechnen kann, der Inhalt einer ordnungsgemäßen Rechnung, wie mit einem Vorschuss umzugehen ist, wann Geb...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / e) Einmaligkeitsgrundsatz

Rz. 598 Verdient der RA eine Terminsgebühr anlässlich einer Besprechung im Sinne der Vorbemerkung 3 Abs. 3 Nr. 2 sowie eine solche für die Teilnahme an einem Gerichtstermin, kann er wegen § 15 Abs. 2 RVG die Terminsgebühr in derselben Angelegenheit jedoch nur einmal abrechnen! Rz. 599 Muster 71: Musterrechnung 5.71: Verfahrensauftrag – Besprechung – Antrag – Termin Musterrech...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / d) Versäumnisbeschluss/Versäumnisentscheidung

Rz. 791 Nach Nr. 3203 VV RVG erhält der Rechtsanwalt des Beschwerdegegners, wenn ein Termin stattgefunden hat, in dem auf seinen Antrag hin eine Versäumnisentscheidung ergeht, weil der Beschwerdeführer nicht ordnungsgemäß vertreten ist, eine Terminsgebühr i.H.v. 0,5. Rz. 792 Zunächst ist festzuhalten, dass im Beschwerdeverfahren Anwaltszwang herrscht. Nr. 3203 VV RVG stellt d...mehr

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§ 6 Auslagen / III. Fahrtkosten/Reisekosten

Rz. 14 Die Fahrtkosten für eine Geschäftsreise bei Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs können für jeden gefahrenen Kilometer mit 0,42 EUR geltend gemacht werden, Nr. 7003 VV RVG. Reist der Rechtsanwalt mit anderen Verkehrsmitteln, so kann er diese Kosten in voller Höhe abrechnen, soweit sie angemessen sind, Nr. 7004 VV RVG. Gilt für die gebührenrechtliche Angelegenheit noch d...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / I. Grundsätzliches

Rz. 246 Im RVG sind Vergütungsansprüche sowohl für das Bewilligungsverfahren als auch für das angestrebte Verfahren geregelt. Auf diese Vergütungen wird in den nachfolgenden Kapiteln eingegangen. Streitfragen zur Verfahrenskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe werden von den einzelnen Gerichten ganz unterschiedlich beantwortet. Der im Familienrecht tätige Rechtsanwalt muss sich ...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 2. Vergütungsanspruch gegen den unterlegenen Gegner

Rz. 263 Praxistipp Nach § 123 ZPO hat die Bewilligung von VKH keinen Einfluss auf die Verpflichtung, dem Gegner die Kosten erstatten zu müssen. Das heißt, verliert der Antragsteller, dem VKH bewilligt und ein eigener Anwalt beigeordnet wurde, das Verfahren, muss er dem anderen Beteiligten die Vergütung nach der Tabelle zu § 13 Abs. 1 RVG ersetzen, wenn das Gericht eine Koste...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 2. Voraussetzungen der Anrechnung

Rz. 190 Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr hat nur dann zu erfolgen, wenn:mehr

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§ 1 Allgemeines / II. Gesamte Vergütung

Rz. 54 § 60 RVG ist auf die gesamte Vergütung nach RVG anwendbar somit nicht nur für die Gebühren, sondern vielmehr auch für die Auslagen, wie z.B. die Reisekosten, vgl. dazu auch die Legaldefinition des Begriffs Vergütung in § 1 Abs. 1 RVG (Gebühren und Auslagen). Wird daher für eine gebührenrechtliche Angelegenheit die bis zum 31.12.2020 geltende Gebührentabelle angewendet...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Allgemeines

Rz. 210 Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften[142] wurde § 15a RVG eingeführt und § 55 Abs. 5 RVG geändert. Beide Bestimmungen haben große Auswir...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Allgemeines

Rz. 376 Seit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.2009 wird die "Prozesskostenhilfe" in Familiensachen als "Verfahrenskostenhilfe" bezeichnet und im FamFG in den §§ 76 bis 78 geregelt. § 76 Abs. 1 S. 1 FamFG verweist im Übrigen für die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf die Vorschriften der ZPO über die Prozesskostenhilfe, womit die §§ 114 bis 127a ZPO entsprechend anzuwen...mehr

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§ 6 Auslagen / 4. Beiordnung mit Beschränkung auf die Kosten eines Verkehrsanwalts

Rz. 37 Nicht selten erfolgt eine VKH-Beiordnung mit der Beschränkung auf die Kosten eines Verkehrsanwalts. Dies hat zur Folge, dass in diesem Fall die fiktiven Kosten eines Verkehrsanwalts ermittelt und den tatsächlich entstandenen Reisekosten gegenübergestellt werden müssen.[10] Rz. 38 Sind die tatsächlichen Reisekosten niedriger als die Vergütung für einen Verkehrsanwalt, s...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 2. Obergrenze des Vergütungsanspruchs

Rz. 165 In § 4b Abs. 1 S. 1 RVG ist geregelt, dass der Anwalt aus einer Vergütungsvereinbarung, die den Formerfordernissen des § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 oder den Anforderungen für Erfolgshonorare nach § 4a Abs. 1 und 2 RVG nicht entspricht, keine höhere als die gesetzliche Vergütung fordern kann. Rz. 166 Es war schon bisher so, dass Formfehler einer Vergütungsvereinbarung nicht ...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Anzeige der Verteidigungsabsicht

Rz. 485 Da die Anzeige der Verteidigungsabsicht (für Familienstreitsachen vgl. dazu § 113 Abs. 1 i.V.m. § 276 Abs. 1 ZPO) weder Sachantrag ist noch Sachvortrag, erhält der Rechtsanwalt, der für seinen Mandanten anzeigt, dass sich dieser gegen den Antrag verteidigen will, wenn der Antrag sodann zurückgenommen wird, lediglich eine 0,8 Verfahrensgebühr. Rz. 486 Praxistipp Wird d...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Voraussetzungen für die Entstehung

Rz. 489 Der Rechtsanwalt erhält eine 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG, wennmehr

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§ 7 Beratungshilfe / V. Einigungsgebühr

Rz. 94 Eine Einigungsgebühr im Rahmen der Beratungshilfe beträgt nach Nr. 2508 VV RVG 165,00 EUR. Es gelten die Ausführungen zur Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Nr. 1 VV RVG (siehe § 5 Rdn 262 ff. u. 307). Rz. 95 Beispiel: Beratungshilfe – außergerichtliche Vertretung mit Einigung Mandantin H lässt sich von Rechtsanwalt M hinsichtlich des Haushalts außergerichtlich vertreten. N...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 8. VKH für den Unterbevollmächtigten/Verkehrsanwalt – Reisekosten

Rz. 294 § 78 Abs. 3 FamFG schränkt die Beiordnung eines Anwalts in Familiensachen, die nicht Ehesachen und nicht Familienstreitsachen sind (denn für diese gilt § 78 FamFG nicht, sondern vielmehr gelten über § 113 Abs. 1 FamFG die allgemeinen Vorschriften der ZPO) dahin ein, dass ein nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt nur beigeordnet werden k...mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / c) VKH-Beteiligter obsiegt teilweise, Kostenentscheidung Antragssteller 1/5 Antragsgegnerin 4/5 der Kosten

Rz. 340 In diesem Fall wird eine Kostenausgleichung gem. § 106 ZPO i.V.m. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 76 Abs. 1 FamFG auf der Grundlage der Wahlanwaltsvergütung nach § 13 RVG beantragt. Die Gebühren, die in die Kostenausgleichung mit aufgenommen werden, werden dabei nach der Tabelle zu § 13 RVG berechnet, weil § 49 RVG ausschließlich bei Abrechnung mit der Staatskasse in Betr...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. "Die übliche Vergütung"

Rz. 75 Die übliche Vergütung i.S.d. § 612 Abs. 2 bzw. § 632 Abs. 2 BGB, die verlangt werden kann, wenn keine Gebührenvereinbarung getroffen worden ist, bemisst sich "nach dem für gleiche oder ähnliche Dienstleistungen im gleichen oder ähnlichen Gewerbe oder Beruf von, unter Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse des Berechtigten gezahltem Entgelt".[58] Sofern sich ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / III. Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit

Rz. 111 Häusliche Gewalt Nicht selten kommt es bedauerlicherweise in einer Familiensache auch zur Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit, beispielsweise bei häuslicher Gewalt. Eine Beratung über strafrechtlich relevante Fragen stellt immer eine eigene Angelegenheit dar. Auch die Beratung in einer strafrechtlichen Angelegenheit wird über § 34 RVG abgerechnet. Rz. 112...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 9. Weitergehende oder schriftliche Beratung

Rz. 101 Berät der Rechtsanwalt nach einer ersten Beratung telefonisch oder persönlich ein oder mehrere Male zusätzlich, beträgt die Kappungsgrenze nach § 34 Abs. 1 S. 3 RVG 250,00 EUR. Das Gleiche gilt, wenn der Rechtsanwalt auftragsgemäß schriftlich berät oder aber das Ergebnis der Beratung nochmals auftragsgemäß schriftlich zusammenfasst. Hat der Rechtsanwalt die erste Bera...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Mündliche Verhandlung

Rz. 789 Die Terminsgebühr im Beschwerdeverfahren nach Nr. 3202 VV RVG beträgt 1,2. Rz. 790 Muster 86: Musterrechnung 5.86: Beschwerdeverfahren mit Termin Musterrechnung 5.86: Beschwerdeverfahren mit Termin In einem Beschwerdeverfahren wegen Trennungsunterhalt vor dem OLG Köln ergeht nach mündlicher Verhandlung ein Unterhaltsbeschluss. Der Gegenstandswert hat 30.000,00 EUR betr...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Historie

Rz. 381 Zum besseren Verständnis, welche Gebühren von der Staatskasse zu erstatten sind, ist ein wenig auszuholen. Für das VKH-Prüfungsverfahren wird grundsätzlich keine VKH gewährt.[283] Eine Ausnahme stellt der Vergleich bzw. die Einigung im Verfahrenskostenhilfebewilligungsverfahren dar.[284] Rz. 382 Der BGH beschloss am 8.6.2004 noch zur BRAGO, dass im Falle des Abschluss...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Grundlagen

Rz. 647 Die Verweisung ist gebührenrechtlich geregelt in § 20 RVG, die Zurückverweisung in § 21 RVG. Die Tatsache, dass jedoch nach Zurückverweisung an ein Gericht, das mit der Sache bereits befasst war, die Verfahrensgebühr nicht noch einmal anfallen kann, ergibt sich nicht mehr aus dem Gesetzestext, sondern nunmehr aus dem Vergütungsverzeichnis des RVG (Abs. 6 der Vorbemer...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 1. Gebührenvereinbarung für Beratungstätigkeit

Rz. 30 Häufig wird in der Praxis nicht zwischen Vergütungsvereinbarungen nach den §§ 3a ff. RVG und Gebührenvereinbarungen nach § 34 RVG unterschieden. Die reine Beratungstätigkeit des Anwalts wird über § 34 RVG abgerechnet. Rz. 31 § 34 Abs. 1 S. 1 RVG fordert in erster Linie den Abschluss einer Gebührenvereinbarung: Zitat "(1) Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder ei...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 u. 2 auch auf sog. "Altfälle"?

Rz. 215 Ab Inkrafttreten des § 15a RVG am 5.8.2009 wurde vielfach diskutiert, ob § 15a RVG unter Anwendung von § 60 Abs. 1 RVG, der für die Anwendung neuen Rechts auf den Zeitpunkt der unbedingten Auftragserteilung abstellt, lediglich für Fälle ab dem 5.8.2009 gilt, oder ob § 15a RVG auch auf sogenannte "Altfälle" vor dem 5.8.2013 anzuwenden ist. Zwischenzeitlich entspricht e...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / g) Hinweispflichten bei Vereinbarung eines Erfolgshonorars

Rz. 149 Eine Vereinbarung über ein Erfolgshonorar muss nach § 4a Abs. 3 RVG enthalten:mehr

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§ 8 Verfahrenskostenhilfe / 9. Beschwerdeverfahren

Rz. 320 Für die Verfahrenskostenhilfe werden die §§ 567 bis 572, 127 Abs. 2 bis 4 ZPO für anwendbar erklärt, § 76 Abs. 2 FamFG, für Ehe- und Familienstreitsachen gelten diese Bestimmungen über den Verweis in § 113 Abs. 1 FamFG ebenso. Wird die VKH versagt, ein Anwalt nicht oder nur eingeschränkt beigeordnet oder aber werden die Ratenzahlungen zu hoch angesetzt, kann gegen di...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / d) Bezeichnung der Vergütungsvereinbarung

Rz. 82 In § 3a Abs. 1 S. 2 RVG stellt der Gesetzgeber klar, dass die Vergütungsvereinbarung als solche, oder "in vergleichbarer Weise" bezeichnet werden muss. Der Gesetzgeber hält in seiner Begründung zu dieser Neuregelung fest, dass auch die Bezeichnung "Honorarvereinbarung" zulässig ist.[57] Der Begriff Beratervertrag sollte vermieden werden.[58] Rz. 83 Die Aufnahme der Verg...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / f) Hinweispflicht auf begrenzte Kostenerstattung

Rz. 99 In § 3a Abs. 1 S. 3 RVG hat der Gesetzgeber die bisher nur durch die Rechtsprechung angenommene Hinweispflicht des Anwalts aufgenommen, dass die Vergütungsvereinbarung einen Hinweis darauf zu enthalten hat, dass die gegnerische Partei, ein Verfahrensbeteiligter oder die Staatskasse im Falle der Kostenerstattung regelmäßig nicht mehr als die gesetzliche Vergütung ersta...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 7. Teilnahme am Ortstermin

Rz. 575 Auch für die Wahrnehmung eines von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen anberaumten Termins kann der Rechtsanwalt eine Terminsgebühr in Höhe von 1,2 gemäß Nr. 3104 VV RVG erhalten. Die Terminsgebühr kann somit auch in selbstständigen Beweisverfahren entstehen, in denen kein Gerichtstermin, sondern ein vom Sachverständigen anberaumter Ortstermin stattfindet (...mehr

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§ 7 Beratungshilfe / IV. Geschäftsgebühr

Rz. 91 Als Geschäftsgebühr im Wege der Beratungshilfe entsteht eine Gebühr nach Nr. 2503 VV RVG in Höhe von 93,50 EUR. Rz. 92 Beispiel: Beratungshilfe – außergerichtliche Vertretung Mandantin H lässt sich von Rechtsanwalt M hinsichtlich Ehegattenunterhaltes außergerichtlich vertreten. Ihr wurde antragsgemäß Beratungshilfe bewilligt. 1. Abrechnung mit der Staatskassemehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 3. Verrechnung mit Fremdgeldern

Rz. 448 Der Anwalt ist berechtigt, die ihm zustehenden Hebegebühren unmittelbar vor Weiterleitung der Fremdgelder an seinen Auftraggeber zu entnehmen, Anmerkung Abs. 2 S. 2 zu Nr. 1009 VV RVG. Rz. 449 Muster 44: Musterrechnung 5.44: Weiterleitung von Fremdgeld – Einbehalt der Hebegebühr Musterrechnung 5.44: Weiterleitung von Fremdgeld – Einbehalt der Hebegebühr Es soll ein Bet...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / c) Streit oder Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis

Rz. 271 Eine Einigungsgebühr kann nur entstehen, wenn durch die Mitwirkung des Rechtsanwalts an einem wirksamen Vertrag Streit oder zumindest Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis beendet wird. Dies bedeutet, dass für die Mitwirkung an rechtsbegründenden Verträgen die Einigungsgebühr nicht entstehen kann, es sei denn, zumindest eine Partei hat sich zuvor einer Rechtspositio...mehr

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§ 1 Allgemeines / I. Übersicht

Rz. 1 Wichtige gesetzliche Grundlagen zur Abrechnung in Familiensachen sind:mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / e) Reisekosten/Warte- und Reisezeiten

Rz. 252 Der Auslagenersatz für Geschäftsreisen des Anwalts ist in den Nrn. 7003 bis 7006 VV RVG geregelt. Will der Rechtsanwalt höhere Reisekosten mit dem Mandanten abrechnen, z.B. eine höhere Kilometerpauschale als 0,42 EUR pro gefahrenen Kilometer oder eine höhere Abwesenheitspauschale, bietet sich der Abschluss einer Vergütungsvereinbarung an. Das gleiche gilt, wenn – auc...mehr

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§ 6 Auslagen / I. Dokumentenpauschale

Rz. 2 Der Rechtsanwalt hat Anspruch auf eine Pauschale für die Herstellung und Überlassung von Dokumenten. Sie ist in Nr. 7000 VV RVG geregelt. Rz. 3 Neben einigen redaktionellen Änderungen im Wortlaut der Nr. 7000 VV RVG wurden teilweise auch die Beträge für die Anfertigung von Kopien und Ausdrucken sowie für die Überlassung bzw. Bereitstellung von elektronisch gespeicherten...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / b) Fristwahrend eingelegte Beschwerde

Rz. 780 Häufig wird ein Rechtsmittel nur fristwahrend eingelegt. Es stellt sich die Frage, welche Gebühren entstehen und auch, welche Gebühren erstattungsfähig sind, wenn die nur fristwahrend eingelegte Beschwerde wieder zurückgenommen wird. Grundsätzlich löst der Antrag, eine Beschwerde kostenpflichtig zurückzuweisen, eine 1,6 Verfahrensgebühr aus. Die Rechtsprechung hält j...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / b) Antragserweiterung

Rz. 414 Wird der Antrag während des laufenden Verfahrens erweitert, war strittig, ob die Erweiterung dazu führt, dass sämtliche bis zur Antragserweiterung aufgelaufenen fälligen Beträge in der nun geltend gemachten Höhe erweitert werden können, oder aber nur die bei Antragseinreichung bereits fälligen Beträge und der Jahresbetrag entsprechend der Antragserweiterung erhöht we...mehr

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§ 6 Auslagen / I. Allgemeines

Rz. 24 Ein nicht im Bezirk des Verfahrensgerichts niedergelassener Rechtsanwalt kann nur beigeordnet werden, wenn hierdurch besondere Kosten nicht entstehen, § 78 Abs. 3 FamFG (= sog. Mehrkostenverbot). Für Ehesachen und Familienstreitsachen gilt die Vorschrift des § 121 Abs. 3 ZPO, da § 78 FamFG für diese Verfahren nicht anzuwenden ist (§ 113 Abs. 1 FamFG). Entsprechend § 1...mehr

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§ 1 Allgemeines / VIII. Abtrennung

Rz. 72 Erfolgt eine Abtrennung einer Folgesache nach § 137 Abs. 2 FamFG (eine sogenannte "unechte" Abtrennung), bedeutet dies, dass der Gebührenverbund aufrechterhalten bleibt und auch für die abgetrennten Teile weiter das bisherige RVG in der Fassung vor dem 1.1.2021 Anwendung findet, wenn der unbedingte Auftrag zur Vertretung vor dem 1.1.2021 erteilt wurde. Bei der Abtrenn...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / a) Geltungsbereich

Rz. 656 § 21 RVG gilt auch in Familiensachen nach dem FamFG: § 21 RVG "(1) Soweit eine Sache an ein untergeordnetes Gericht zurückverwiesen wird, ist das weitere Verfahren vor diesem Gericht ein neuer Rechtszug." (2) In den Fällen des § 146 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch in Verbindung mit § 2...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / VI. Haupt- oder Nebenforderung?

Rz. 237 Es stellt sich die Frage, ob die mit eingeklagten vorgerichtlichen Kosten den Gegenstandswert für das Verfahren erhöhen oder nicht. Soweit die vorgerichtlichen Kosten für die Geltendmachung der Hauptforderung entstanden sind, sind sie nicht werterhöhend.[166] Der Wert erhöht sich auch dann nicht, wenn der Hauptanspruch zusammen mit dem Nebenanspruch in einem Zahlungs...mehr

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§ 1 Allgemeines / V. Der erteilte Auftrag

Rz. 98 Grundsätzlich ist der erteilte Auftrag dafür entscheidend, welche Gebühren anfallen (z.B. Geschäftsgebühr Nr. 2300 VV RVG oder vorzeitige Beendigung bei Verfahrensauftrag Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG).[34] Die Frage nach dem erteilten Auftrag ist daher für den Ansatz der richtigen Gebühr maßgeblich. Notwendig ist darüber hinaus die Unterscheidung zwischen Angelegenheit und G...mehr

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§ 4 Gerichtskosten und Wert... / 2. Berechnung des Verfahrenswertes bei Unterhaltsansprüchen

Rz. 380 Durch das 2. KostRMoG wurde § 51 FamGKG zum 1.8.2013 wie diverse andere Vorschriften dahingehend abgeändert, dass Begriffe wie "Klage" oder "Prozesskostenhilfe" aus redaktionellen Gründen geändert worden sind, vgl. dazu auch § 113 Abs. 5 FamFG. Ferner wurde Absatz 1 dahingehend erweitert, dass § 51 FamGKG sowohl in Unterhaltssachen als auch in sonstigen den Unterhalt...mehr

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§ 5 Vergütung in Familiensa... / 1. Prozessualer oder materiell-rechtlicher Anspruch?

Rz. 244 Man unterscheidet zwischen prozessualem und materiell-rechtlichem Kostenerstattungsanspruch. Ein Kostenerstattungsanspruch kann sich aus dem Verfahrensrecht ergeben (siehe oben) oder aber aus materiell-rechtlichen Anspruchsgrundlagen wie zum Beispiel Verzug (§§ 280 Abs. 2, 286 BGB), unerlaubter Handlung (§ 823 BGB) oder einer Pflichtverletzung aus Vertrag. Rz. 245 Ent...mehr

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§ 3 Vergütungsvereinbarungen / 3. Anrechnung der fiktiven Geschäftsgebühr (Honorarvereinbarung)

Rz. 186 Zwei BGH-Entscheidungen aus dem Jahre 2009 sorgen in der Praxis immer wieder für Verwirrung, wenn man allein die Leitsätze ohne Kenntnis des Sachverhalts liest: Zitatmehr

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§ 1 Allgemeines / III. Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des RA

Rz. 92 Der Rechtsanwalt hat gemäß § 613 BGB seine Dienste persönlich zu leisten. Dies ist nicht immer möglich. Überträgt der Rechtsanwalt die Ausübung der Dienste auf andere Personen, so handelt er auf eigenes Risiko mit den sich daraus ergebenden Haftungsfolgen. Er kann sich deshalb z.B. bei Verhinderung von einem anderen Rechtsanwalt vertreten lassen. Die Vergütung für ein...mehr