Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 07/2009, § 15a RVG tritt in Kraft

Nach langem Hin und Her hat der Deutsche Bundestag am 18.6.2009 den Einspruch des Bundesrates überstimmt, so dass § 15a RVG und die Änderung zu § 55 RVG nunmehr kurzfristig verkündet und sofort in Kraft treten können. Die neuen Vorschriften werden folgenden Wortlaut haben: § 15a Anrechnung einer Gebühr (1) Sieht dieses Gesetz die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr ...mehr

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AGS 09/2009, RVG für Einsteiger. Von Carmen Wolf. 3. Aufl. 2009. Verlag Luchterhand (WoltersKluwer Deutschland GmbH). XIII, 346 S. 27,50 EUR.

Das Anleitungsbuch von Wolf erscheint nunmehr in der 3. Auflage. Die Neuauflage war insbesondere durch die umfangreichen Änderungen im RVG infolge des FGG-ReformG erforderlich. Das Werk enthält wie bisher eine ausführliche und gut verständliche Darstellung sämtlicher anwaltlicher Tätigkeitsbereiche. Die Darstellung wird von zahlreichen anschaulichen Abrechnungsbeispielen beg...mehr

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AGS 09/2009, Unzulässige Be... / 2 Anmerkung

Nach Beendigung der Angelegenheit hat der Anwalt eine Berechnung seiner Vergütung beim nach § 4 Abs. 1 BerHG zuständigen AG einzureichen und den Anfall der angemeldeten Gebühren und Auslagen glaubhaft zu machen (§ 55 Abs. 5 S. 1 RVG i.V.m. § 104 Abs. 2 ZPO). Es besteht Formularzwang nach Anlage 2 der BerHVV. Die Vergütung wird, soweit sie berechtigt ist, vom Urkundsbeamten d...mehr

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AGS 03/2011, Aktuelle Recht... / 1. Anrechnung nur in den Fällen des § 15a RVG

Der BGH hat zunächst in mehreren Entscheidungen seine bisherige Rspr. zur Anrechnung der Geschäftsgebühr aufgegeben. Nach dieser älteren Auffassung war die Anrechnung unabhängig von einer Geltendmachung, Titulierung oder Zahlung durchzuführen, wenn nur eine Geschäftsgebühr entstanden war.[1] In seinen jüngeren Entscheidungen hat sich der BGH jedoch nunmehr ausdrücklich der A...mehr

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AGS 01/2009, Einigungsgebüh... / 2. RVG-Einigungsgebühr

Die Entstehung der RVG-Einigungsgebühr kann deshalb als problematisch angesehen werden, weil die Entstehungsvoraussetzungen für die Einigungsgebühr in Anm. Abs. 1 zu Nr. 1000 VV anders geregelt sind als bei der Vergleichsgebühr in § 23 BRAGO. Anders als bei § 23 BRAGO, in dem durch das Klammerzitat (§ 779 BGB) feststand, dass die materiell-rechtlichen Voraussetzungen des § 7...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 14. Verfahren vor den Verfassungsgerichten / dem EuGH

Es wird angeregt, in § 38 Abs. 1 RVG einen klarstellenden Verweis auf Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV einzufügen. Begründung: In § 37 Abs. 2 RVG wird auf Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 VV verwiesen, in § 38 Abs. 1 RVG wird dagegen nur auf Teil 3 Abschnitt 2 VV verwiesen. Hier ist unklar, welcher Unterabschnitt gilt.mehr

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AGS 02/2009, RVG für Anfänger. Von Horst-Reiner Enders. 14. überarbeitete und erweiterte Aufl. Verlag C. H. Beck. München 2008. XXVII, 716 S. 32,00 EUR.

Seit der 13. Aufl. (Ende 2005) hat sich im anwaltlichen Vergütungsrecht einiges geändert, man denke hier nur an die Einführung des Erfolgshonorars oder an die umfangreiche Rspr. zur Anrechnung der Geschäftsgebühr. Diese Neuerungen galt es in die neue Auflage einzuarbeiten. Darüber hinaus war umfangreiche Rspr. zu berücksichtigen, insbesondere zahlreiche wichtige BGH-Entschei...mehr

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AGkompakt 07/2009, Erfasst § 48 Abs. 3 RVG bei Abschluss einer Folgenvereinbarung auch die Terminsgebühr aus dem Mehrwert?

Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache erstreckt sich auch auf Vereinbarungen über Folgesachen Ist einem Beteiligten Verfahrenskostenhilfe in der Ehesache (§ 121 FamFG) bewilligt worden, so erstrecken sich Bewilligung und Beiordnung nach § 48 Abs. 3 RVG auch auf eine Einigung über eine der dort genannten Folgesachen, ohne dass es einer gesonderten Bewilligung bedarf. Diese Ers...mehr

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AGS 11/2011, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde (§§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 3 und 4 RVG) der Antragstellerin ist begründet. Die Erinnerung der Antragsgegnerin gegen die Vergütungsfestsetzung v. 30.10.2008 ist unbegründet. Der Antragstellerin steht Vergütung in Höhe von 868,22 EUR zu. Der Anspruch der Antragstellerin auf Vergütung in Höhe einer 1,3-fachen Verfahrensgebühr gem. §§ 45 Abs. 1, 49 ...mehr

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AGS 09/2011, Vergütung des ... / 1 Sachverhalt

Das OLG hatte auf Antrag des Verurteilten die Vollstreckung einer gegen diesen verhängten Freiheitsstrafe nach § 35 BtMG zur Durchführung einer Suchtbehandlung zurückgestellt. Der Geschäftswert wurde auf 3.000,00 EUR festgesetzt. Zudem wurde dem Verurteilten Prozesskostenhilfe unter Beiordnung des ihn vertretenden Rechtsanwalts bewilligt. Auf den Antrag des Rechtsanwalts hat...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Dass sich an dieser Rechtslage wohl per 1.9.2009 durch einen neuen § 15a RVG etwas ändert, kann auf die vorliegende Entscheidung selbstredend keinen Einfluss haben. Sie würde im Übrigen auch nach dem 1.9.2009 genauso ergehen müssen, denn gem. § 60 Abs. 1 RVG kommt es auf das bisherige Recht an, wenn der Auftrag oder die Beiordnung vor Inkrafttreten der Gesetzesänderung erfol...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Am 4.8.2009 wurde die Neuregelung des § 15a RVG (Art. 7 Nr. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften) verkündet. Sie ist gem. Art. 10 S. 2 dieses Gesetzes am Tag nach der Verkündung in Kraft getreten und lautet:mehr

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AGS 09/2011, Vergütung des ... / Leitsatz

Auch soweit ein Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG die Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 BtMG betrifft, richtet sich die Vergütung des im Weg der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts nach VV Nr. 3100 und nicht nach Nr. 4204 VV. OLG Zweibrücken, Beschl. v. 29.9.2010 – 1 VAs 1/10mehr

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AGS 07/2011, Kostengesetze. Kommentar zu GKG, FamGKG, KostO, RVG und weiterer Kostengesetze. Von Dr. Dr. Peter Hartmann. 41. neu bearb. Aufl. 2011. Verlag C. H. Beck, München. XXVIII, 2191 S. 122,00 EUR.

Alle Jahre wieder erscheint der Hartmann in aktueller Fassung. In einzigartiger Weise werden in diesem Gesamtkommentar sämtliche für die Praxis relevanten Kostengesetze abgedruckt und kommentiert. Gegenüber der Vorauflage waren einzuarbeiten die neue ImmoWertVV, die Neufassung der HandelsregistergebührenVO mit ihrem umfangreichen Gebührenverzeichnis, das Restrukturierungsges...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / I. Kernpunkte der Verbändeforderung auf Gebührenanpassung

Die zunächst nur vom DAV und seit Ende 2009 von DAV und BRAK gemeinsam beim Bundesjustizministerium und den Rechtspolitikern der Bundestagsfraktionen eingeforderte Anpassung der Gebührentabellen des RVG steht vor dem Hintergrund, dass es nach der letzten strukturellen Änderung zum 1.7.2004 und der letzten linearen Anpassung der Gebühren zum 1.7.1994 nunmehr an der Zeit ist, ...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / Zusammenfassung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert bereits seit April 2008 eine Anpassung der Gebührentabellen des RVG angesichts der Tatsache, dass diese seit Juli 1994 unverändert geblieben sind. Zwar hat die Ablösung der BRAGO durch das RVG zum 1.7.2004 auch eine wirtschaftliche Verbesserung der Anwaltschaft in Deutschland gebracht, die Gebührentabellen für den Großteil der zivilrec...mehr

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AGS 09/2009, § 15a RVG gilt... / 1 Aus den Gründen

Zu Recht hat das AG mit dem angefochtenen Beschluss die dem Beschwerdeführer nach § 126 ZPO zustehenden erstattungsfähigen Kosten auf 1.217,01 EUR festgesetzt und hierbei die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr berücksichtigt. Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers muss der Senat davon ausgehen, dass vorliegend außergerichtlich eine Geschäftsgebühr...mehr

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AGS 03/2009, RVG Praxiswissen. Von Rechtsanwalt Norbert Schneider. Erschienen in der Reihe Die erfolgreiche Kanzlei, Nomos-Verlag, Baden-Baden, 1. Aufl. 2009, 399 S., broschiert, 28,00 EUR. ISBN 978-3-8329-1951-1

Eines ist sicher: Wer sich mit anwaltlichem Vergütungsrecht beschäftigt bzw. beschäftigen muss, kommt heutzutage am "Schneider" nicht mehr vorbei. Hier wird inzwischen das volle Programm geboten. Vom höchst hilfreichen Streitwert-Kommentar (Schneider/Herget) über "Schneiders Gebührentabellen" im Beck-Verlag und die schon in der 2. Auflage erschienenen "Fälle und Lösungen zum...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 12. Anpassung des Auffangstreitwertes auf 5.000,00 EUR

Der sogenannte Auffangstreitwert des § 23 Abs. 3 S. 2, 2. Hs. RVG sollte von derzeit 4.000,00 EUR an den in § 52 Abs. 2 GKG für die Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz- und Sozialgerichtsbarkeit seit dem 1.7.2004 geltenden Betrag angepasst werden: "(3) ….. ; in Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung und bei nichtvermögensrechtlichen...mehr

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AGS 09/2009, Unzulässige Be... / 1 Aus den Gründen

Mangels Entscheidungszuständigkeit des Senats ist die Sache an das AG – FamG – zurückzugeben. Nach § 56 Abs. 1 S. 1 RVG entscheidet über die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung seiner Vergütung nach § 55 RVG das Gericht des Rechtszuges, bei dem die Vergütung festgesetzt wird; das ist vorliegend das AG – FamG. Erst gegen die Entscheidung über die E...mehr

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AGS 02/2009, Gebührenkürzun... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt war für den Kläger nach einem Gegenstandswert von 120.000,00 EUR außergerichtlich tätig geworden und hatte dafür ausgehend von einer Schwellengebühr (1,3) und einer Erhöhung für zwei Auftraggeber um 0,3 eine 1,6-Geschäftsgebühr abgerechnet. Praxis-Beispielmehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 15. Gebühren in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte

Es wird angeregt, § 37 Abs. 1 S. 1 RVG wie folgt zu ändern: " (...) vor dem Bundesverfassungsgericht, dem Verfassungsgericht (Verfassungsgerichtshof, Staatsgerichtshof) eines Landes oder dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte: (...)" Begründung: Das RVG enthält keine Regelung für die Anwaltsgebühren in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Aus ...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 1 Sachverhalt

Der Anwalt war vorgerichtlich bereits als Wahlanwalt tätig; er hatte von der Partei aber keine Zahlung erhalten. Im nachfolgenden Rechtsstreit wurde er der Partei im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet. Im späteren Verfahren auf Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung stritten die Parteien über die Anrechnung der Geschäftsgebühr. Der Prozessbevollmächtigte berief sic...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / b) Rücknahme der Privatklage

In Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 3 wird nach dem Wort "Strafbefehl" ein Komma eingefügt und die Worte "des Privatklageantrags" ergänzt. Begründung: Die Rücknahme des Privatklageantrags ist den sonstigen in Nr. 3 genannten Tätigkeiten gleichzustellen, da auch dadurch sich das gerichtliche Verfahren erledigt und die Hauptverhandlung entbehrlich wird. Es ist somit ein auf die Verfahrensför...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / Leitsatz

Die Regelungen des neuen § 15a RVG sind bereits mit Inkrafttreten der Vorschrift anzuwenden. Sie gelten auch "in Altfällen", da es sich nicht um eine neue gesetzliche Regelung handelt, sondern lediglich um eine Klarstellung der bisherigen gesetzlichen Regelungen, so dass die gegenteilige Rspr. des BGH überholt ist. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen. OLG Stuttgart, Beschl. v...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 11. Erweiterung der Befriedungsgebühr in Strafverfahren

In Nr. 4141 VV sollten folgende vier weitere Fälle aufgenommen werden: a) Einverständliche Erledigung des Strafverfahrens durch Strafbefehl Abs. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV wird durch folgende Nr. 4 ergänzt: "4. wenn ein Strafbefehl ergeht und gegen diesen kein Einspruch eingelegt wird." Begründung: Häufig kommen Fälle vor, in denen der Verteidiger den Inhalt der Anklage mit dem zu...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / Leitsatz

Der neue § 15a RVG kann erst für Sachverhalte bedeutsam werden, in denen der Auftrag an den Rechtsanwalt oder die Beiordnung nach der Gesetzesänderung erfolgt. LAG Hessen, Beschl. v. 7.7.2009–13 Ta 302/09mehr

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AGS 09/2009, Unzulässige Be... / Leitsatz

Liegt eine Entscheidung über die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung seiner Vergütung nach § 55 RVG durch das Gericht des Rechtszuges, bei dem die Vergütung festgesetzt wird, nicht vor, ist eine Beschwerde unzulässig. OLG Saarbrücken, Beschl. v. 15.1.2009–9 WF 5/09mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 17. Anhebung der Kilometer-Pauschale

Es wird angeregt, die Kilometer-Pauschale in Nr. 7003 VV von 0,30 EUR auf 0,50 EUR zu erhöhen sowie die Abwesenheitsgelder in Nr. 7005 VV auf 30,00 EUR, 50,00 EUR und 80,00 EUR anzuheben. Begründung: Die Erhöhung der Kilometerpauschale, die auch von dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. gefordert wird, sowie die Anhe...mehr

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AGS 02/2009, Gebührenkürzun... / Leitsatz

Entsteht im gerichtlichen Verfahren sowohl eine volle Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV) als auch eine ermäßigte Verfahrensgebühr (Nr. 3101 VV) und ist auf die volle Verfahrensgebühr eine vorgerichtliche Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) gem. Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnen, so ist erst die Anrechnung vorzunehmen und dann zu prüfen, ob das verbleibende Gebührenaufkommen gegebenenfal...mehr

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AGS 02/2009, Gebührenkürzun... / 2 Aus den Gründen

Aufgrund der Rspr. des BGH (8. Zivilsenat, NJW 2008, 1323 [= AGS 2008, 158]; 6. und 8. Zivilsenat, JurBüro 2008, 468 und 469; 4. Zivilsenat, AGS 2008, 377; 9. Zivilsenat, NJW 2008, 3641 [= AGS 2008, 539]) zur Anrechnung der vorgerichtlichen Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV auf die Verfahrensgebühr (Nr. 3100 VV; hier zuzüglich der Erhöhungsgebühr gem. Nr. 1008 VV) des gericht...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen

Die Auffassung des AG, dass, soweit die geltend gemachte PKH-Verfahrensgebühr angefallen sein könne, diese der Anrechnung mit der zuvor entstandenen Geschäftsgebühr unterliege, hält in Ansehung der am 4.8.2009 verkündeten Neuregelung des § 15a RVG (Art. 7 Abs. 4 Nr. 3 des Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung ei...mehr

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zfs 02/2011, Anwendbarkeit ... / 3 Anmerkung

I. Anwendbarkeit des § 15a RVG Die Zahl der BGH-Entscheidungen, die sich für eine sofortige Anwendbarkeit der Neuregelung des § 15a RVG auch in Altfällen ausgesprochen hat, steigt fast täglich. Mittlerweile liegen die Entscheidungen von folgenden Senaten des BGH vor: II ZB 35/07 – Beschl. v. 2.9.2009 – RVGreport 2009, 387 (Hansens); IV ZB 3/08 – Beschl. v. 15.9.2010 – RVGreport...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 7. Terminsgebühr für Beweistermine

In Teil 3 Abschnitt 1 VV sollte eine zusätzliche Bestimmung aufgenommen werden, dass sich die Terminsgebühr für jede Teilnahme an einem Termin zur Durchführung einer Beweisaufnahme um 0,3 erhöht. Mehrere Erhöhungen dürfen einen Gebührensatz von 2,0 nicht überschreiten. Begründung: Mit der Einführung des RVG ist die Beweisgebühr weggefallen. Dies führt zu erheblichen Gebührenei...mehr

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zfs 09/2009, Vermutung unan... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „ … 1. Die angegriffenen Entscheidungen verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG. … [10] Das LG hat bereits gänzlich unbeachtet gelassen, dass sich der Beschwerdeführer bei Abschluss einer Vergütungsvereinbarung im Schutzbereich von Art. 12 Abs. 1 GG bewegt. Das OLG hat dies zwar erkannt, allerdings führt das Berufungsurteil z...mehr

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AGS 12/2010, Keine neue Ang... / Aus den Gründen

Der Kostenfestsetzungsbeschluss ist rechtmäßig ergangen. Die Urkundsbeamtin hat zu Recht weder eine Verfahrensgebühr gem. Nr. 3200 VV noch eine Erledigungsgebühr gem. Nr. 1002 VV angesetzt. Nach § 61 Abs. 1 S. 1 RVG ist die BRAGO dann weiter anzuwenden, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG vor dem 1.7.2004 erteilt worden ist. Hier...mehr

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AGS 12/2010, Gebühren im Zw... / Aus den Gründen

Die Erinnerung, über die zu entscheiden die Kammer als Kostenkammer des Gerichts des ersten Rechtszuges gem. §§ 164, 165, 151 VwGO berufen ist, hat im tenorierten Umfang Erfolg. Die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle hat mit dem angegriffenen Kostenfestsetzungsbeschluss (VG 24 A 379.06) zu Unrecht den Kostenfestsetzungsantrag des Erinnerungsführers vom 6.4.2010 mit der Begrü...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 10. Höhe der Verfahrensgebühr in Berufungsverfahren bei vorgeschriebener Vertretung durch BGH-Anwalt

Es wird vorgeschlagen, in der Vorbem. 3.2.2 VV folgende Nr. 3 zu ergänzen: "... sowie in Berufungsverfahren vor dem Bundesgerichtshof, in denen sich die Parteien nur durch einen am Bundesgerichtshof zugelassenen Anwalt vertreten lassen können." Begründung: Für Berufungsverfahren vor dem BGH, in denen sich die Parteien nur durch einen bei dem BGH zugelassenen Rechtsanwalt vertre...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 3. Zusätzliche Verfahrensgebühr für Fälle der Streitverkündung

Für Fälle der Streitverkündung sollte eine eigene Verfahrensgebühr in Höhe von 0,8 in der ersten Instanz und 1,1 in der Berufungsinstanz eingeführt werden. Die Gebührenkappung nach § 15 Abs. 3 RVG sollte dabei beachtet werden. Die zusätzliche Verfahrensgebühr sollte für Fälle der Streitverkündung bei Betragsrahmengebühren 20,00 bis 320,00 EUR betragen. Begründung: Die Streitve...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 5. Zusätzliche Verfahrensgebühr für Tatbestandsberichtigungsanträge

Es sollte eine zusätzliche Verfahrensgebühr in Höhe von 0,3 für Tatbestandsberichtigungsanträge eingefügt werden. Begründung: Tatbestandsberichtigungsanträge gehören zum Rechtszug und werden nach dem RVG nicht gesondert vergütet. Dies sollte deshalb geändert werden, weil bei solchen Anträgen eine erhebliche zusätzliche Arbeit erforderlich ist, die mit der Vertretung in dem eig...mehr

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AGS 02/2009, Gebührenkürzun... / 3 Anmerkung

Die Berechnung des OLG Stuttgart kam damit zu folgender Berechnung: Praxis-Beispiel Praxis-Beispiel Die Höc...mehr

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zfs 02/2011, Anwendbarkeit ... / Sachverhalt

Der erstattungsberechtigte Kläger hatte beim LG Chemnitz in seinem Kostenfestsetzungsantrag u.a. eine um den Anrechnungsbetrag der Geschäftsgebühr nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG ermäßigte 0,65 Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG geltend gemacht. Die Rechtspflegerin des LG hat diesem Antrag durch ihren Kostenfestsetzungsbeschl. v. 12.2.2009 entsprochen. Dieser Kostenfestsetzu...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 13. Anpassung des Gegenstandswertes in Asylsachen auf 5.000,00 EUR

Es wird angeregt, § 30 RVG wie folgt zu fassen: "In Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz beträgt der Gegenstandswert in Klageverfahren 5.000 EUR. In Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen aufenthaltsbeendender Maßnahmen nach dem Asylverfahrensgesetz beträgt der Gegenstandswert 2.500 EUR, im Übrigen die Hälfte des Wertes der Hauptsache. Sind mehrere natürliche ...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 1. Einigungsgebühr bei Ratenzahlungsvergleichen

Abs. 1 der Anm. zu Nr. 1000 VV wird folgender Satz angefügt: "Der Ungewissheit über ein Rechtsverhältnis steht es gleich, wenn die Verwirklichung des Anspruchs unsicher ist." Begründung: Es ist umstritten, ob die Einigungsgebühr entsteht, wenn ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, danach aber ein Ratenzahlungsvergleich geschlossen wird. Nach dem Wortlaut der Nr. 1000 VV dürf...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / Leitsatz

Nachdem in § 15a RVG keine Gesetzesänderung gesehen werden muss, sondern eine vom Gesetzgeber gewollte "Klarstellung" für die Anrechnung von Gebühren, um die durch die BGH-Rechtsprechung entstandenen vielfältigen Probleme in Bezug auf die Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr zu beheben, begegnet es keinen Bedenken, die am 5.8.2009 in Kra...mehr

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zfs 02/2011, Anwendbarkeit ... / 2 Aus den Gründen:

"… [3] 1. Das Beschwerdegericht ist der Auffassung, die Nachfestsetzung sei unzulässig, da ihr die materielle Rechtskraft des Festsetzungsbeschl. v. 12. 2. 2009 entgegenstehe. Das LG habe über die Verfahrensgebühr rechtskräftig entschieden. Daran ändere nichts, dass der Kläger seinerzeit nur die Kosten der ermäßigten Verfahrensgebühr geltend gemacht habe. Mehr habe ihm nach ...mehr

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zfs 07/2008, Höhe der Verfa... / Aus den Gründen

[10] “a) Gem. § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO hat die unterliegende Partei oder im Falle der Antrags- oder Klagerücknahme der Antragsteller oder Kläger (§ 269 Abs. 3 S. 2 ZPO) dem Gegner die diesem erwachsenden Kosten zu erstatten, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren. Die Kosten einer Schutzschrift zur Verteidigung gegen einen Antrag a...mehr

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AGS 08/2009, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige, insbesondere rechtzeitig eingelegte sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Zwar kann sich die Beklagte auf die ständige Rspr. des BGH, ausgehend von der Entscheidung des VIII. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 22.1.2008, NJW 2008, 1323 = zfs 2008, 288 mit Anm. Hansens = AGS 2008, 158 = RVGreport 2008, 148 berufen. Danach ist die Anrechnung der Geschäftsgebühr i...mehr

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zfs 05/2009, Ausarbeitung e... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… [7] a) Die Einigungsgebühr soll die frühere Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO ersetzen und gleichzeitig inhaltlich erweitern. Während die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO durch Verweisung auf § 779 BGB ein gegenseitiges Nachgeben vorausgesetzt hat, soll die Einigungsgebühr jegliche vertragliche Beilegung eines Streits der Parteien honorieren. Durch den Wegfa...mehr

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zfs 09/2009, Anrechnung der... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „II. Die zulässige, insbesondere rechtzeitig eingelegte sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Zwar kann sich die Beklagte auf die ständige Rspr. des BGH, ausgehend von der Entscheidung des VIII. ZS des BGH in seinem Beschl. v. 22.1.2008, NJW 2008, 1323 = zfs 2008, 288 mit Anmerkung Hansens = AGS 2008, 158 = RVGreport 2008, 148 berufen. Danach ist die Anrec...mehr