Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 02/2009, Keine Abrechnu... / 2 Aus den Gründen (Nichtabhilfebeschluss der Rechtspflegerin)

Die in Rede stehende Rechtsfrage ist in Rspr. u. Lit. bereits seit Geltung der BRAGO hinreichend diskutiert und einhellig beschieden worden. Vorliegend hat der Urkundsbeamte die begehrte Festsetzung und Auszahlung von Parkgebühren an den Verteidiger zurückgewiesen und dies damit begründet, es liege keine Geschäftsreise i.S.d. Nr. 7006 VV vor. Die Verteidigung argumentiert nun...mehr

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FF 07_08/2011, PKH-/VKH-Bei... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Celle vom 28.4.2011 (10 WF 123/11) befasst sich mit den Besonderheiten, die sich durch die in der Praxis vielfach noch nicht ausreichend beachtete Änderung von § 121 Abs. 3 ZPO bei der eingeschränkten Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts in Prozesskosten- bzw. Verfahrenskostenhilfebewilligungsbeschlüssen dadurch ergeben haben, dass diese Vorsch...mehr

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AGS 02/2009, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Der Senat folgt der zitierten Rspr. des BGH nicht (s. bereits Beschl. v. 31.3.2008–1 W 111/08, AGS 2008, 216 = OLGR 2008, 560 = JurBüro 2008, 304; Beschl. v. 24.6.2008–1 W 111/08, OLGR 2008, 844). Die Rechtsbeschwerde ist daher zuzulassen. 1. Das LG hat zutreffend die Verfahrensgebühr von 1,3 nach dem Verfahrenswert von 50.000,00 EUR festgesetzt. Die Gebühr ist nach Nr. 3100...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / d) Einfügung einer neuen Nr. 5 in Abs. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV

In Abs. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV wird folgende Nr. 5 angefügt: "5. das Gericht nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO durch Beschluss entscheidet". Begründung: Es ist nicht ersichtlich, weshalb die Befriedungsgebühr nach Nr. 4141 VV nicht in den Fällen der Entscheidung durch Beschluss nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO anfallen soll. Das schriftliche Verfahren nach § 411 Abs. 1 S. 3 StPO sollte...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / c) Ergänzung des Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV

Abs. 1 Nr. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV wird wie folgt neu gefasst: "1. das Verfahren unabhängig davon, ob eine Bußgeldsache nachfolgt, nicht nur vorläufig eingestellt wird, oder (…)." Begründung: Vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH v. 5.11.2009 – IX ZR 237/08 – bestehen neuerdings Zweifel an der an sich klaren Absicht des Gesetzes, dass die Gebühr nach Nr. 4141 VV auch e...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 9. Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde in Altverfahren

In Nr. 3506 VV werden nach den Worten "Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision" die Worte "oder der Rechtsbeschwerde" eingefügt. Außerdem soll eine Änderung der Anm. zu Nr. 3506 VV mit folgendem neuen Zusatz erfolgen: "Die Gebühr wird auf die Verfahrensgebühr für ein nachfolgendes Revisionsverfahren oder Rechtsbeschwerdeverfahren angerechnet." Begründung: Im Arbeitsrec...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 1 Sachverhalt

Der Beklagte hatte im Rechtsstreit Widerklage erhoben und die ihm vorgerichtlich für die Abwehr der Klageforderung entstandenen Anwaltskosten (eine Geschäftsgebühr nebst Auslagen und Umsatzsteuer) als Schadenersatz geltend gemacht. Klage und Widerklage wurden abgewiesen. Im nachfolgenden Kostenfestsetzungsverfahren meldete der Beklagte eine volle 1,3-Verfahrensgebühr (Nr. 310...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 6. Verfahrensgebühr für Verfahren nach § 321 und § 321a ZPO

In Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 6 VV sollte jeweils eine eigene Verfahrensgebühr in Höhe von 0,5 für Verfahren nach §§ 321 und 321a ZPO aufgenommen werden. Bei Betragsrahmengebühren soll die Gebühr 20,00 bis 320,00 EUR betragen. Begründung: Für Verfahren nach §§ 321 und 321a ZPO sollte eine eigene Verfahrensgebühr anfallen, weil bei solchen Anträgen eine erhebliche zusätz...mehr

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zfs 02/2011, Anwendbarkeit ... / Leitsatz

1. Auch in Altfällen ist eine Geschäftsgebühr nur unter den Voraussetzungen des § 15a Abs. 2 RVG auf die Verfahrensgebühr anzurechnen (im Anschluss an BGH, Beschl. v. 9.12.2009, XII ZB 175/07, FamRZ 2010, 456). 2. Die Rechtskraft einer Entscheidung im Kostenfestsetzungsverfahren über einen Antrag, mit dem eine Verfahrensgebühr unter hälftiger Anrechnung der Geschäftsgebühr ge...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 16. Verzinsung für verspätet ausgezahlte/festgesetzte PKH- und VKH-Anwaltsvergütungen

§ 55 Abs. 1 S. 2 wird wie folgt neu gefasst: "§ 104 Abs. 1 S. 2 ZPO gilt entsprechend." Begründung: Aus der anwaltlichen Praxis wird häufig eine unverhältnismäßig verspätete Auszahlung der PKH- bzw. der VKH-Vergütung moniert. Durch die Verzinsung ginge dies jedenfalls nicht mehr zu Lasten des Rechtsanwalts. Mit der vorgeschlagenen Regelung findet eine Gleichstellung mit der Reg...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 4. Gebühren des Hauptbevollmächtigten bei Einschalten eines Unterbevollmächtigten

Anm. Abs. 1 zu Nr. 3105 VV wird um folgende Nr. 3 ergänzt: "3. der Rechtsanwalt nur den Termin durch einen Vertreter im Sinne der Nummern 3401, 3402 wahrnehmen lässt." Begründung: Der Hauptbevollmächtigte verdient im Verhältnis zum Unterbevollmächtigten deutlich weniger. Während der Unterbevollmächtigte gem. Nr. 3401 VV die Verfahrensgebühr in Höhe von 0,65 sowie die Terminsgeb...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 2. Angleichung der Voraussetzungen für die anwaltliche Mitwirkung bei der Erledigungsgebühr an die Modalitäten für die Einigungsgebühr

Die Anm. zu Nr. 1002 VV wird um einen neuen S. 3 ergänzt: "Die Gebühr entsteht nicht, wenn eine auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist." Begründung: Nach der Rspr. der Verwaltungsgerichte werden mit dem Erfordernis einer besonderen Tätigkeit des Rechtsanwalts deutlich strengere Anforderungen an die zur Erledigung führende "anwaltliche Mitwir...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / 8. Beschwerdeverfahren gegen den Rechtszug beendende Entscheidungen

Es wird vorgeschlagen, in Vorbem. 3.2.1 Abs. 1 Nr. 2 VV die enumerativ aufgezählten Verfahren in den Buchstaben a) bis d) ersatzlos zu streichen und Abs. 1 Nr. 2 der Vorbem. 3.2.1 wie folgt zu fassen: "2. in Verfahren über Beschwerden oder Rechtsbeschwerden gegen die den Rechtszug beendenden Entscheidungen". Vorbem. 3.2.1. Abs. 1 Nr. 3 VV könnte dann ebenfalls ersatzlos entf...mehr

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AGS 02/2011, Gebührenanpass... / a) Einverständliche Erledigung des Strafverfahrens durch Strafbefehl

Abs. 1 der Anm. zu Nr. 4141 VV wird durch folgende Nr. 4 ergänzt: "4. wenn ein Strafbefehl ergeht und gegen diesen kein Einspruch eingelegt wird." Begründung: Häufig kommen Fälle vor, in denen der Verteidiger den Inhalt der Anklage mit dem zuständigen Richter bespricht und anregt, bei der Staatsanwaltschaft nachzufragen, ob mit einer Bestrafung durch Erlass eines Strafbefehls E...mehr

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AGS 09/2009, Anrechnung der... / 1 Aus den Gründen

Der angefochtene Beschluss ist schon deshalb zu ändern, weil der Rechtspfleger zumindest bei seiner Nichtabhilfeentscheidung die jüngste Rechtsprechung des Senates zur Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe nicht berücksichtigt hat (Senat v. 23.6.2009–14 W 380/09). Tatsächlich kommt es hierauf allerdings nicht mehr an, weil aufgrund der Einführ...mehr

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FF 06/2011, Anwaltsvergütun... / 4. Einigungsgebühr

Hinzukommen kann eine Einigungsgebühr nach Nr. 1000 VV RVG, soweit der Anwalt im Beschwerdeverfahren am Abschluss einer Einigung mitwirkt. Die Höhe der Einigungsgebühr beläuft sich gem. Nr. 1004 VV RVG auf 1,3, soweit der Gegenstand, über den die Einigung geschlossen worden ist, im Beschwerdeverfahren anhängig war. Die frühere Gesetzeslücke, die sich dadurch ergab, dass Nr. 1...mehr

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AGkompakt 09/2011, Neue Angelegenheit nach Ablauf von zwei Kalenderjahren

Wiederaufnahme nach Erledigung kann zu neuer Angelegenheit führen Bereits durch das KostRÄndG 1994 war in den damaligen § 13 BRAGO die Regelung des Abs. 5 S. 2 eingeführt worden, die sich jetzt inhaltsgleich in § 15 Abs. 5 S. 2 RVG wiederfindet. Die bis dahin geltende Regelung, dass der Anwalt bei Wiederaufnahme einer bereits erledigten Angelegenheit die Gebühren nicht erneut...mehr

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zfs 12/2008, Erforderlicher... / 3 Anmerkung

Es handelt sich um die erste Entscheidung des BGH, die zu einem Problem der Anwaltsvergütung in Bußgeldverfahren Stellung nimmt. Der gut begründeten Entscheidung ist zuzustimmen. I. Zusätzliche Gebühr nach Nr. 5115 VV RVG 1. Gebührenanfall Nach Nr. 5115 VV RVG erhält der Rechtsanwalt unter den in Abs. 1 der Anm. aufgeführten Voraussetzungen eine zusätzliche Gebühr in Höhe der j...mehr

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AGS 06/2011, Beantragung ei... / 2 Aus den Gründen

Der Einzelrichter hat die Sache gem. § 42 Abs. 3 S. 2 RVG auf den Senat übertragen, weil dies zur Sicherung einer einheitlichen Rspr. geboten ist. Der Senat hat sich zur Zulässigkeit des Antrag nach § 42 RVG erst in einem Fall geäußert und dabei entschieden, dass ein nach Abschluss des Kostenfestsetzungsverfahrens gestellter Antrag nach § 42 RVG nicht zulässig ist. Dazu, ob ...mehr

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zfs 12/2008, Erforderlicher... / Aus den Gründen

“ … [8] Zu Recht hat das Berufungsgericht angenommen, dass dem Anwalt der Klägerin die Erledigungsgebühr nach Nr. 5115 VV RVG zustand und hierfür die Beklagte als Rechtsschutzversicherung aufzukommen hat. [9] 1. Gem. Nr. 5115 Abs. 1 Nr. 1 VV RVG entsteht die Erledigungsgebühr als zusätzliche Gebühr, wenn das Ordnungswidrigkeitenverfahren durch die anwaltliche Mitwirkung endgü...mehr

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AGS 06/2011, Anrechnung von... / 2 Aus den Gründen

1. Die weitere Beschwerde des Verurteilten ist nicht zulässig und war deshalb zu verwerfen. Gem. § 66 Abs. 4 S. 1 GKG ist die weitere Beschwerde nur zulässig, wenn das LG als Beschwerdegericht entschieden und sie wegen der grundsätzlichen Bedeutung der zur Entscheidung stehenden Frage in dem Beschluss zugelassen hat. Zugelassen hat das LG die weitere Beschwerde jedoch nur, sow...mehr

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AGS 12/2010, Das Versorgung... / Aus den Gründen

Das zulässige Rechtsmittel des Beteiligten hat in der Sache keinen Erfolg. Das AG ist mit Recht davon ausgegangen, dass es sich bei der Tätigkeit des Beschwerdeführers in der wiederaufgenommenen Folgesache Versorgungsausgleich nicht um eine neue Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 5 S. 2 RVG handelt. Zwar trifft es zu, dass das Scheidungsverfahren seit mehr als zwei Kalenderjahren...mehr

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zfs 10/2009, Sofortige Anwe... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… Die Geschäftsgebühr, auf die keine Zahlung erfolgt ist, ist nicht auf die aus der Staatskasse zu zahlende Verfahrensgebühr anzurechnen. Eine konkrete Regelung, unter welchen Voraussetzungen die Anrechnungsregelung nach Teil 3, Vorbem. 3 Abs. 4 der Anlage 1 zu § 2 Abs. 2 RVG (anteilige Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr) auf die Festset...mehr

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AGS 08/2011, Entstehung der... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde ist begründet. Der Beschwerdeführer hat Anspruch auf Erstattung der Verfahrensgebühr in Höhe der Mittelgebühr (170,00 EUR), so dass sich sein Vergütungsanspruch auf insgesamt 456,96 EUR beläuft (576,00 EUR netto zzgl. 19 % MWSt. 109,44 EUR = 685,44 EUR brutto, davon laut Vergleich zwei Drittel). Über den am 10.8.2009 festgesetzten Betrag hinaus sind dem Beschw...mehr

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zfs 05/2011, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen:

„ … [6] II. 1. Eine Erledigungsgebühr nach Nr. 5115 VV RVG entsteht nach Abs. 1 Nr. 1 der zugehörigen Anm., wenn das Ordnungswidrigkeitenverfahren vor der Verwaltungsbehörde durch die anwaltliche Mitwirkung endgültig eingestellt wird. Nach Abs. 2 der Anm. entsteht sie nicht, wenn eine auf Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich ist. Mit Recht hat das ...mehr

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AGS 05/2009, Zwei Postentge... / 1 Aus den Gründen

Die Auslagenpauschale nach Nr. 7002 VV kann in jeder Angelegenheit gefordert werden. Für die vorliegende Bußgeldsache war zu klären, ob es sich bei dem Verfahren vor der Verwaltungsbehörde und dem anschließenden gerichtlichen Verfahren um dieselbe Angelegenheit im Sinne von § 16 RVG oder um verschiedene Angelegenheiten nach § 17 RVG handelt. Nach Literaturauffassung (Gerold/...mehr

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AGkompakt 05/2009, Keine An... / II. Die Entscheidung

Das OLG hat den Kostenfestsetzungsbeschluss aufgehoben und die Sache an den Rechtspfleger zurückverwiesen. Die Auffassung des Rechtspflegers stehe alleine und werde weder von der Rspr. noch der Lit. geteilt, sondern verstoße gegen das Gesetz (OLG München AGS 2006, 369 = AnwBl 2006, 588 mit Anm. Schneider = OLGR 2006, 681; Hartmann, KostG, 39. Aufl., § 15 RVG Rn 97; Gerold/Sc...mehr

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FF 06/2011, Anwaltsvergütun... / 2. Verfahrensgebühr

Im Beschwerdeverfahren erhält der Anwalt zunächst einmal für das Betreiben des Geschäfts gem. Vorbem. 3 Abs. 2 VV RVG eine Verfahrensgebühr. Die Höhe der Verfahrensgebühr richtet sich grundsätzlich nach Nr. 3200 VV RVG (Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV RVG) und beläuft sich auf 1,6. Unter den Voraussetzungen der Nr. 3201 VV RVG ermäßigt sich die 1,6-Verfahrensgebühr der Nr. 3...mehr

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AGS 08/2009, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen

Die Revision ist nicht begründet. Der Kläger hat keinen Anspruch auf weitere 58,00 EUR. Gegenstand des Revisionsverfahrens ist der Bescheid der Beklagten, soweit die Beklagte darin die Erstattung weiterer 58,00 EUR abgelehnt hat. In der Sache ist zwar ein höherer Erstattungsbetrag unter Zugrundelegung aller rechtlichen Gesichtspunkte im Streit; jedoch hat die Beklagte mit Ausn...mehr

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AGS 01/2009, Vergütungsvere... / Aus den Gründen

I. Die Berufung des Klägers hat im Wesentlichen Erfolg. Er schuldet dem beklagten Rechtsanwalt für die von diesem in einem gegen den Kläger gerichteten Strafverfahren entfaltete Tätigkeit nicht, wie das LG (in seinem in AGS 2008, 108 veröffentlichten Urteil) mit dem Beklagten rechtsirrtümlich meint, vertragliches Honorar jedenfalls in Höhe des angeblich nicht rückzahlbaren ...mehr

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zfs 02/2009, Berücksichtigu... / 3 Anmerkung

I. Der Meinungsstand Die neuere Rspr. des BGH, beginnend mit dem Beschluss des VIII. ZS des BGH v. 22.1.2008 NJW 2008, 1323 = RVGreport 2008, 148 (Hansens) = zfs 2008, 288 m. Anm. Hansens = AnwBl. 2008, 378 = AGS 2008, 158, nach der die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren stets zu berücksichtigen ist, ergreift auch das Festse...mehr

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AGS 06/2009, Anrechnung der... / 2 Aus den Gründen

Das nach den §§ 56 Abs. 2, 33 Abs. 4 RVG statthafte und auch sonst zulässige Rechtsmittel der Staatskasse hat Erfolg und führt zur Wiederherstellung des Festsetzungsbeschlusses der Urkundsbeamtin des AG. Entgegen der Auffassung der Vorinstanzen ist die im Mahnverfahren angefallene 0,5-Widerspruchsgebühr auch auf die hier festzusetzende Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV anzure...mehr

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zfs 12/2009, Vergütung des ... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: „… II. 1. Zutreffend geht der Einzelrichter der Strafkammer von einer einheitlichen Festsetzung der Vergütung aus, obwohl der Rechtsanwalt für zwei Zeugen, denen er beigeordnet wurde, tätig geworden ist. Dies folgt aus der Regelung in § 7 Abs. 1 RVG. Danach erhält der Rechtsanwalt die Gebühren nur einmal, wenn er In derselben Angelegenheit für mehrere Auftra...mehr

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AGS 06/2009, Keine Werterhö... / 2 Aus den Gründen

1. Die sofortige Beschwerde ist zulässig. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen die Festsetzung der Rechtsanwaltsgebühren. Gegen eine derartige Gebührenfestsetzung ist die sofortige Beschwerde statthaft (§ 33 Abs. 3 RVG); die Beschwerdeführerin als die erstattungspflichtige Gegnerin ist insoweit auch beschwerdebefugt (§ 33 Abs. 2, 3 RVG). Die sofortige Beschwerde wurde i...mehr

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zfs 07/2011, Anfall der Ein... / 3 Anmerkung:

Der Entscheidung ist zuzustimmen. I. Einigungsgebühr neben Beratungsgebühr Dem mitgeteilten Sachverhalt ist leider nicht zu entnehmen, in welcher Weise die Anwälte der Kl. am Abschluss des Einigungsvertrages mitgewirkt haben. Für den Anfall der Einigungsgebühr genügt es jedoch, wenn die Anwälte der Kl. geraten hatten, einen von ihrem Vertragspartner vorgeschlagenen Vergleichsv...mehr

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zfs 09/2011, Zusätzliche Ge... / 2 Aus den Gründen:

[5] Das BG hat ausgeführt, der Kl. habe keinen Anspruch auf Freistellung von der nach Nr. 4141 Abs. 1 Nr. 1 RVG-VV angesetzten Gebühr, weil diese nicht angefallen sei. Eine zusätzliche Gebühr aufgrund der vorgenannten Bestimmung könne nicht entstehen, wenn eine Hauptverhandlung durchgeführt worden sei. Bereits der Wortlaut der angeführten Vergütungsregelung lege diese Ausleg...mehr

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AGS 12/2009, Mehrere Termin... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde gegen den Beschluss des VG, mit dem die Erinnerung des beigeordneten Rechtsanwalts gegen den Festsetzungsbeschluss der Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle des VG zurückgewiesen worden ist, ist begründet. Nach § 45 Abs. 1 RVG erhält der im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt, soweit im 8. Abschnitt des RVG nichts anderes bestimmt ist, die geset...mehr

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AGS 07/2009, Postentgeltpau... / 2 Anmerkung

Der Entscheidung kann nicht zugestimmt werden. Sie lässt außer Acht, dass das Beschwerdeverfahren in Strafsachen grundsätzlich keine besondere gebührenrechtliche Angelegenheit i.S.v. § 15 Abs. 2 S. 2 RVG bildet.[1] Nach § 18 Nr. 5 RVG stellt nämlich nur das Beschwerdeverfahren in den von Teil 3 VV erfassten Verfahren eine besondere Angelegenheit dar.[2] Ist der Verteidiger mi...mehr

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AGS 03/2011, Terminsgebühr ... / 2 Aus den Gründen

1. Die Erinnerung ist zum Teil zulässig. Der Kostenfestsetzungsbeschluss datiert auf den 11.6.2009 und wurde der Erinnerungsführerin (nach der schwer leserlichen Datumsangabe auf dem Empfangsbekenntnis) unter dem 25.6.2009 bekannt gegeben. Die dagegen eingelegte Erinnerung des Bevollmächtigten v. 27.7.2009, die am 27.7.2009 vorab per Fax beim SG einging, war damit fristgerec...mehr

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zfs 07/2009, Berücksichtigu... / Aus den Gründen

Aus den Gründen: [10] „… Einen Anspruch auf Erstattung weiterer notwendiger Aufwendungen wegen des erfolgreichen Widerspruchs (§ 63 SGB X) besitzt der Kläger nicht. [11] Insbesondere kann er keine 58 EUR unter dem Gesichtspunkt einer zusätzlichen eigenständigen Gebühr “Haftungsrisiko’ seines Prozessbevollmächtigten nach dem RVG verlangen. Zwar ist das ab 1.7.2004 geltende RVG...mehr

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zfs 02/2009, Berücksichtigu... / Aus den Gründen

Aus den Gründen:„ 3. Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig OLGR 2008, 837; OLG Bamberg RVGreport 2008, 343; OLG Oldenburg RVGreport 2008, 345 s...mehr

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zfs 01/2011, Anwaltsvergütu... / 2 Aus den Gründen:

B. [1.] Zwar steht dem Kl. aus § 280 Abs. 1, 2, § 286 BGB dem Grunde nach ein Schadensersatzanspruch auf Erstattung der ihm entstandenen Kosten für die außergerichtliche Tätigkeit seiner Prozessbevollmächtigten zu. Auf Grund des insoweit teilrechtskräftigen Endurteils des LG steht fest, dass er aus dem Darlehensvertrag vom 19.6.2008 einen Anspruch auf Rückzahlung von 10.000 ...mehr

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AGS 10/2011, Gebühren des f... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass Scheidungs- und Folgesachen nach § 16 Nr. 4 RVG als eine Angelegenheit gelten. Des Weiteren handelt es sich bei dem Verfahren auf Bewilligung von Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe und dem zugehörigen Verfahren, für das Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe beantragt wird, ebenfalls um dieselbe Angele...mehr

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AGS 10/2011, Nr. 3103 VV is... / 2 Aus den Gründen

Der Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten ist rechtsfehlerfrei. Die Erstattung höherer Kosten kann die Klägerin nicht mit Erfolg geltend machen. Der Urkundsbeamte hat namentlich die Verfahrensgebühr zutreffend nach Nr. 3103 VV mit 170,00 EUR berechnet. Ebenso zutreffend hat er die Dokumentenpauschale nach Nr. 7000 VV mit einem Betrag von 32,50 EUR – ausgehend von 10...mehr

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AGS 03/2011, Keine neue Ang... / 2 Aus den Gründen

Mit Recht hat das FamG die beantragte Vergütungsfestsetzung abgelehnt, weil die Tätigkeit des Beschwerdeführers im Versorgungsausgleichsverfahren gem. § 15 Abs. 1, 2 und 5 RVG durch die bereits im Jahr 2005 gezahlte Vergütung abgegolten ist. 1. Gem. § 15 Abs. 2 S. 1 RVG kann der Rechtsanwalt Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern. Die Scheidung und die Folgesa...mehr

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zfs 08/2011, Anwaltsvergütu... / 2 Aus den Gründen:

„ … II. [8] 1. Die Tätigkeit der vom Kl. beauftragten Rechtsanwälte erfüllt den Gebührentatbestand der Nr. 2300 VV RVG. Sie hatten den Bestand des titulierten Anspruchs zu prüfen, über den die Parteien in der notariellen Kaufvertragsurkunde eine Verrechnungsabrede getroffen hatten. Die hierzu entfalteten Tätigkeiten lösten die Geschäftsgebühr aus. [9] a) Die Geschäftsgebühr ge...mehr

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AGS 01/2009, Editorial

Vergütungsvereinbarung mit bedürftiger Partei? Nach der bis zum 30.6.2008 geltenden Rechtslage (§ 4 RVG a. F.) durfte der Anwalt mit einer Partei, der er im Rahmen der Prozesskostenhilfe beigeordnet war, eine Vergütungsvereinbarung schließen. Ein generelles Verbot - wie bei der Beratungshilfe (§ 4 Abs. 6 RVG a.F. i.V.m. § 8 BerHG) - bestand nicht. Die Vergütungsvereinbarung w...mehr

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AGS 12/2009, Vorschusszahlu... / 2 Aus den Gründen

Der Senat tritt der angefochtenen Entscheidung in allen Punkten bei. Mit der Beschwerde werden keine neuen Gesichtspunkte vorgebracht, so dass der Senat sich auf folgende Anmerkungen beschränkt: a) Hinsichtlich der Anrechnung des Vorschusses entspricht die Entscheidung des LG über die zitierte Rspr. hinaus auch der Rspr. des Senats. Der Senat hat mit Beschl. v. 3.6.2008–2 Ws...mehr

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AGS 11/2011, Nichtige Verei... / 2 Aus den Gründen

1. Die Klage ist nicht begründet. Der Kläger hat gegenüber dem Beklagten keinen Anspruch auf Bezahlung weiteren Rechtsanwaltshonorars aus abgetretenem Recht. Die zwischen dem Beklagten und dem Drittwiderbeklagten geschlossene Vergütungsvereinbarung ist unwirksam, weshalb der Kläger keinerlei Rechte daraus herleiten kann. Zwar ist die Vereinbarung nicht bereits deswegen nichtig...mehr

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AGS 08/2009, Anwendbarkeit ... / 1 Sachverhalt

Der Kläger hatte die ihm in einem PKH-Prüfungsverfahren entstandene 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3335 VV als Schadensersatz gegen den Beklagten einklagen wollen und dafür die Bewilligung von PKH beantragt. Das AG hat den PKH-Antrag zurückgewiesen. Die Beschwerde hatte Erfolg.mehr