Fachbeiträge & Kommentare zu RVG

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AGS 5/2013, Keine Ursächlic... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist in der Hauptsache zutreffend. Nr. 4141 VV fordert keine Ursächlichkeit. Vielmehr ist eine Gebühr nach Anm. Abs. 2 zu Nr. 4141 VV nur dann ausgeschlossen, wenn eine "auf die Förderung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit nicht ersichtlich" ist. Erforderlich ist also, dass der Verteidiger an der Einstellung oder der Erledigung des Verfahrens mitgewirkt hat....mehr

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AGS 5/2013, Streitwert eine... / 1 Aus den Gründen

Der Antrag des Klägers auf Ergänzung des Beschlusses um gesonderte Wertfestsetzung für die Streithelferin der Beklagten ist als Antrag auf gesonderte Wertfestsetzung nach § 33 Abs. 1 RVG auszulegen. Der Antrag ist zulässig. Nach § 33 Abs. 2 S. 2 RVG kann der Antrag auch von einem erstattungspflichtigen Gegner gestellt werden. Der Kläger ist erstattungspflichtiger Gegner der ...mehr

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AGS 5/2013, Erstattungsfähi... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung einer Terminsgebühr hinsichtlich des Versorgungsausgleiches ist zutreffend durch das AG versagt worden. 1. In einem nach altem (d.h. vor dem 1.9.2009 geltenden) Recht ausgesetzten Versorgungsausgleich, der nachfolgend wiederaufgenommen wurde und vor dem 1.9.2009 nicht erstinstanzlich entschieden worden ist, gilt gem. § 48 Abs. 2 VersAusglG i.V.m. § 111 Abs. 4 ...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / B. Unterscheidung Innen- und Außenverhältnis

Im Innenverhältnis schuldet der einen Anwalt beauftragende Mandant die Vergütung, sei es nach den Regelsätzen der RVG oder einem vereinbarten Zeithonorar (§ 3a RVG). Ebenso kann unter engen Voraussetzungen ein Erfolgshonorar (§ 42a RVG) vereinbart werden. Im Außenverhältnis kommt eine Haftung in Betracht nach § 823 BGB, es ist daher grundsätzlich nicht erforderlich, den Gegne...mehr

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AGS 5/2013, Vergütung für A... / 2 Aus den Gründen

Die Eingabe vom 25.10.2012 ist als Antrag auf gerichtliche Entscheidung anzusehen, da es sich dabei gem. §§ 108 Abs. 1, 62 OWiG um den einschlägigen Rechtsbehelf handelt und der Verteidiger zum Ausdruck gebracht hat, dass er mit dem Inhalt des Bescheides nicht einverstanden ist. Der Antrag ist zulässig, insbesondere fristgerecht gem. § 108 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, S. 2 OWiG. Inhaltl...mehr

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AGS 5/2013, Ausschluss der ... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Entscheidungen über die Erinnerung im Kostenfestsetzungsverfahren sind in Verfahren vor den Sozialgerichten unanfechtbar. Anders verhält es sich nur bei Entscheidungen über die Erinnerung im Verfahren auf Festsetzung der PKH-Vergütung. Hier enthält das RVG in § 56 eine vorrangige Regelung, die den Vorschriften des SGG vorgeht, wie der durch da...mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / VII. Vergleich mit Mehrwert

Verfahrensdifferenzgebühr bei Mehrwertvergleich Kommt es zu einem Vergleich mit Mehrwert, erhält der Anwalt neben der 1,0-Gebühr aus dem Wert der anhängigen Gegenstände (Nr. 1003 VV) auch die 1,5-Einigungsgebühr aus dem Mehrwert (Nr. 1000 VV). Ebenso entsteht die Terminsgebühr aus dem Gesamtwert. Es kommt auch hier eine Verfahrensdifferenzgebühr hinzu, und zwar in Höhe der Hä...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / G. Erstattung auch von Zeitgebühren?

Die Vereinbarung von Zeitgebühren, § 3a RVG, ist heute zulässig und weitgehend üblich. Fraglich ist hierbei jedoch, ob auch der Schädiger derartige Gebührenvereinbarungen gegen sich gelten lassen muss und Zahlungen des Geschädigten an seinen Anwalt, die nach Zeitgebühren berechnet werden, in jedem Fall zu erstatten hat. Auch hier gilt jedoch der Grundsatz, dass der Schädiger ...mehr

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AGS 5/2013, Vergütung für Antrag auf gerichtliche Entscheidung

RVG § 15 Leitsatz Im Bußgeldverfahren liegt bei dem Verfahren wegen Akteneinsicht und dem damit verbundenen Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegenüber dem Bußgeldverfahren ein eigenständiges Verfahren vor. AG Senftenberg, Beschl. v. 31.1.2013 – 59 OWi 390/12 1 Sachverhalt Die Verwaltungsbehörde hatte gegen den Betroffenen einen Bußgeldbescheid wegen Überschreitung der zuläss...mehr

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AGS 5/2013, Kostenerstattung auch bei nur fristwahrendem Rechtsmittel

ZPO § 91 RVG VV Nr. 3500 Leitsatz Wird eine Beschwerde ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegt und gleichzeitig der Gegner gebeten, sich im Beschwerdeverfahren noch nicht zu bestellen, so ist die volle Verfahrensgebühr auf Seiten des Beschwerdegegners erstattungsfähig, wenn er dennoch seinen Anwalt im Beschwerdeverfahren beauftragt und die Beschwerde dann noch innerhalb d...mehr

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AGS 5/2013, Kosten des Nebe... / Leitsatz

Der nach § 397a Abs. 1 StPO dem Nebenkläger als Beistand bestellte Rechtsanwalt kann seine über die gesetzliche Vergütung aus der Staatskasse gezahlten Beträge hinausgehende Vergütung gegen den rechtskräftig verurteilten Angeklagten nach § 126 ZPO selbst beitreiben und festsetzen lassen. Die sofortige Beschwerde des Beistands des Nebenklägers gegen einen nach § 464b StPO erga...mehr

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AGS 5/2013, Terminsgebühr bei schriftlicher Entscheidung in Kindschaftssachen

RVG VV Nr. 3104 Leitsatz In Kindschaftssachen entsteht auch dann eine Terminsgebühr, wenn ohne den vorgeschriebenen Erörterungstermin entschieden wird. AG Auerbach, Beschl. v. 13.9.2012 – 3 F 105/12 1 Sachverhalt In einem vom Kindesvater eingeleiteten Umgangsverfahren, in dem dieser vom Erinnerungsführer vertreten wurde, erklärten die Beteiligten das Verfahren übereinstimmend fü...mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / 2. Mehrere Termine in verschiedenen Angelegenheiten

Mehrere Terminsgebühren bei mehreren Angelegenheiten Sind dagegen verschiedene Angelegenheiten gegeben, kann der Anwalt seine Gebühren mehrmals verlangen. Beispiel 4 Der Anwalt nimmt einen Termin im erstinstanzlichen Verfahren wahr (8.000,00 EUR). Später erhält er den Auftrag zur Terminswahrnehmung im Berufungsverfahren. Es sind auch für den Terminsvertreter zwei verschiedene A...mehr

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AGS 5/2013, Keine Ursächlichkeit für zusätzliche Gebühr

RVG VV Nr. 4141 Leitsatz Für das Entstehen der zusätzlichen Verfahrensgebühr Nr. 4141 VV ist nicht erforderlich, dass die Mitwirkung des Verteidigers für die spätere Einstellung ursächlich war. AG Köln, Beschl. v. 8.4.2013 – 523 Gs 445/10 – 70 Js 543/10 1 Aus den Gründen Der Erinnerung war abzuhelfen. Die Gebühr Nr. 4141 VV ist vorliegend entstanden. Nach der Rspr. genügt hierfü...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren bei Vertretung eines Verfallsbeteiligten

RVG VV Nr. 5116 Leitsatz Im selbstständigen Verfallsverfahren entstehen im Bußgeldverfahren für den Vertreter des Verfallsbeteiligten die Gebühren wie die eines Verteidigers des Betroffenen. Es entsteht nicht nur die Gebühr Nr. 5116 VV. LG Karlsruhe, Beschl. v. 26.2.2013 – 3 Qs 6/13 Ko 1 Sachverhalt Gegen die Firma X GmbH & Co KG war eine Verfallsanordnung des Regierungspräsidiu...mehr

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AGKompakt 5/2013, Abrechnung der Terminsgebühr in wieder aufgenommenem Versorgungsausgleichsverfahren

Nach zwischenzeitlich einhelliger Rspr. fällt eine Terminsgebühr nicht an, wenn über den abgetrennten Versorgungsausgleich im schriftlichen Verfahren entschieden wird (siehe zuletzt OLG Hamburg AGkompakt 2013, 50 [in diesem Heft]). Zwar sprechen auch beachtliche Argumente für die gegenteilige Auffassung. Im Folgenden soll jedoch von der herrschenden Rspr. ausgegangen werden....mehr

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AGS 5/2013, Erstattung vorgerichtlicher Geschäftsgebühr

RVG VV Nrn. 2300, 2302 Leitsatz Die Erstattung einer vorgerichtlichen Geschäftsgebühr kommt nur dann in Betracht, wenn eine vorgerichtliche Tätigkeit des Anwalts auch notwendig war. Daran kann es fehlen, wenn bereits feststeht, dass der Schuldner freiwillig nicht erfüllen wird. Ob lediglich eine Geschäftsgebühr für ein einfaches Schreiben angefallen ist, richtet sich nicht na...mehr

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AGS 5/2013, Anrechnung der Geschäftsgebühr

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 4; Nrn. 2300, 3100 Leitsatz Eine Anrechnung der vorprozessual entstandenen Geschäftsgebühr auf die Prozessgebühr findet auch dann statt, wenn ein Verkehrsunfallgeschädigter durch seinen Rechtsanwalt außergerichtlich mit dem Kfz-Haftpflichtversicherer des Unfallgegners verhandelt, einen Verkehrsunfallprozess dann aber nur gegen den Schädiger und nicht auc...mehr

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AGS 5/2013, Geschäftsgebühr bei Akteneinsicht

RVG VV Nr. 2503 Leitsatz Bereits der Antrag auf Akteneinsicht löst die Geschäftsgebühr nach Nr. 2503 VV aus. AG Halle (Saale), Beschl. v. 6.3.2013 – 103 II 211/13 1 Sachverhalt Das Gericht hatte der Rechtssuchenden Beratungshilfe in einer ausländerrechtlichen Angelegenheit gewährt. Daraufhin beauftragte diese einen Rechtsanwalt, der sich gegenüber der Behörde legitimierte und Ak...mehr

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AGS 5/2013, Anrechnung der ... / 2 Aus den Gründen

Nach der Anrechnungsvorschrift der Vorbem. 3 Abs. 4 VV ist die Verfahrensgebühr des Prozessbevollmächtigten um die Hälfte der Geschäftsgebühr zu korrigieren. Eine solche Anrechnung der Geschäftsgebühr kann hier nach den Regelungen in § 15a Abs. 2 RVG erfolgen. Nach dieser Vorschrift kann ein Dritter sich auf die Anrechnung einer Gebühr auf eine andere Gebühr nur berufen, sow...mehr

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AGS 5/2013, Einigungsgebühr für den Prozessbevollmächtigten eines Streithelfers bei Abschluss eines Prozessvergleichs

ZPO §§ 66, 101 Abs. 1 RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Für den Prozessbevollmächtigten des Streithelfers fällt eine Einigungsgebühr nur an, wenn der Streithelfer in dem Vergleich eine eigene Verpflichtung übernimmt bzw. für oder gegen ihn ein Recht begründet wird. Es genügt auch nicht eine im Vergleich getroffene Vereinbarung über die Kosten der Streithilfe, wenn diese Vereinbarung ke...mehr

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AGS 5/2013, Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention

RVG § 33 Leitsatz Der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei (Fortführung BGH v. 30.10.1959 – V ZR 204/57, BGHZ 31, 144). BGH, Beschl. v. 11.12.2012 – II ZR 233/09 1 Aus den Gründen Der Antrag des Klägers auf Ergänzung...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / b) Aufhebung auf Antrag der Beratungsperson

Die Aufhebung der bewilligten Beratungshilfe durch die Beratungsperson selbst ist unter dem Aspekt einer nun möglichen Abrechnung der Wahlanwaltsvergütung einerseits, aber andererseits auch durch die geschaffene Möglichkeit der Vereinbarung eines Erfolgshonorars[25] ein ebenfalls interessanter Aspekt für die zukünftigen Berater. Doch die Voraussetzungen für einen solchen Wah...mehr

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AGS 5/2013, Erstattung vorg... / 3 Anmerkung

Auch wenn der BGH hier nicht abschließend entscheiden musste, gibt er für die Praxis wichtige Hinweise. Zum einen hält er an seiner Auffassung fest, die im RVG zwischenzeitlich auch Gesetz geworden ist, nämlich dass es für die Gebührenreduzierung nach Nr. 2302 VV auf den Auftrag und nicht auf den Inhalt ankommt. Zum zweiten weist er darauf hin, dass ein bedingter Prozessauft...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren im Beschwerdeverfahren gegen Eilentscheidungen

RVG VV Nrn. 3204, 3501 Leitsatz Die Verfahrensgebühr im Verfahren einer Beschwerde vor dem Landessozialgericht gegen die Ablehnung einer einstweiligen Anordnung durch das Sozialgericht bemisst sich nicht nach Nr. 3204 VV, sondern nach Nr. 3501 VV. Bayerisches LSG, Beschl. v. 20.11.2012 – L 15 SF 184/11 B E 1 Sachverhalt Die Beschwerdeführerin hatte die seinerzeitige Antragstelle...mehr

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AGS 5/2013, Streitwert bei unzulässiger Klageänderung

GKG §§ 39 Abs. 1, 45 Abs. 1 S. 2 analog RVG § 22 Leitsatz Der im Rahmen einer Klageänderung geltend gemachte Anspruch wird bei der Bestimmung des Gebührenstreitwerts nicht berücksichtigt, wenn die Klageänderung unzulässig ist. OLG Bamberg, Beschl. v. 7.1.2013 – 6 W 51/12 1 Sachverhalt Die Klägerin hat mit ihrer Klageschrift folgenden Antrag angekündigt: "Die Beklagte wird verurte...mehr

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AGS 5/2013, Antragsrücknahme vor Beauftragung des Rechtsanwalts durch den Antragsgegner

ZPO § 91 RVG VV Nr. 3101 Leitsatz Auch wenn im Zeitpunkt der Beauftragung eines Rechtsanwalts der Antrag bereits zurückgenommen ist, steht dies der Erstattungsfähigkeit der Kosten des Rechtsanwalts nicht grundsätzlich entgegen. OLG Hamm, Beschl. v. 23.10.2012 – II-6 WF 197/12 1 Sachverhalt Durch Schriftsatz vom 23.2.2012 hatte der Antragsteller beantragt, den Antragsgegner zur Z...mehr

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AGS 5/2013, Ausschluss der Beschwerde im Kostenfestsetzungsverfahren

SGG §§ 172 Abs. 1, 178 S. 1, 197 Abs. 2 RVG §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3 S. 1 Leitsatz Das SG entscheidet über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 197 Abs. 2 SGG endgültig. Eine Beschwerde zum LSG ist nicht statthaft. Die Rechtsbehelfe des RVG (§ 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3 und 4) finden im Sozialgerichtsprozess auf die Kostenfestsetzung ...mehr

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ZFS 5/2013, Terminsgebühr für Besprechungen der Prozessbevollmächtigten der Beklagten untereinander

VV RVG Vorbem. 3 Abs. 3, Nr. 3104; ArbGG § 12a Abs. 1 S. 2 § 46 Abs. 2; ZPO § 3 § 495 § 91 Leitsatz Besprechungen zwischen den Prozessbevollmächtigten mehrerer Beklagter ohne Beteiligung des Gegners lösen die Terminsgebühr nur dann aus, wenn dieser vorab seine grundsätzliche Bereitschaft zum Eintritt in Vergleichsgespräche kundgetan hat. (Leitsatz der Schriftleitung) BAG, Beschl...mehr

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AGS 5/2013, Terminsgebühr bei Besprechung mit Dritten ohne Beteiligung des Gegners; Kostenerstattung bei Verweisung vom ordentlichen Gericht an das Arbeitsgericht

RVG VV Vorbem. 3 Abs. 3, ArbGG § 12a Abs. Leitsatz Wird der Rechtsstreit von einem ordentlichen Gericht an ein Arbeitsgericht verwiesen, so sind alle Gebühren, die vor dem ordentlichen Gericht bereits angefallen sind, zu erstatten, auch dann, wenn sie vor dem Arbeitsgericht erneut anfallen. Die Kostenerstattung beschränkt sich in diesem Fall nicht auf die "Mehrkosten". Eine T...mehr

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AGS 5/2013, Übernahme einer im Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzten Einigungsgebühr bei einem vollständigen Anerkenntnis der Klageforderung

VVG a.F. §§ 1 Abs. 1, 158 Abs. 1 ARB § 1 ff. RVG VV Nrn. 1000, 1003 Leitsatz Hat der zwischen den Parteien als "Vergleich" bezeichnete Vertrag ausschließlich das Anerkenntnis der gesamten eingeklagten Forderung zum Inhalt, entsteht keine Einigungsgebühr. Der Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem die Einigungsgebühr vom Gericht festgesetzt wurde, entfaltet gegenüber dem Rechtssch...mehr

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AGS 5/2013, Erstattungsfähigkeit einer Terminsgebühr im fortgeführten selbstständigen Versorgungsausgleichsverfahren

RVG VV Nr. 3104 FGG-ReformG Art. 111 Abs. 4 S. 2 Leitsatz In isolierten Versorgungsausgleichssachen ist eine mündliche Verhandlung nicht zwingend vorgeschrieben. Dies gilt auch für den gem. Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-ReformG selbstständig gewordenen Versorgungsausgleich. Eine Terminsgebühr im gem. Art. 111 Abs. 4 S. 2 FGG-ReformG selbstständigen Verfahren über den Versorgungsaus...mehr

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AGS 5/2013, Nicht gebührenr... / Leitsatz

Ist die Verrechung wechselseitiger Forderungen streitig, hindert dies die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG. Sächsisches OVG, Beschl. v. 12.4.2013 – 5 C 8/12mehr

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AGKompakt 5/2013, Die Abrec... / 1. Dieselbe Angelegenheit

Nur eine Terminsgebühr je Angelegenheit Kommt es in derselben Angelegenheit zu mehreren Terminen, entsteht nur eine einzige Terminsgebühr (§ 15 Abs. 2 S. 1 RVG). Auch die Verfahrensgebühr entsteht nur einmal. Beispiel 3 Der Anwalt nimmt auftragsgemäß am Verhandlungstermin teil. Es kommt hiernach zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme, an der der Terminsv...mehr

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AGS 5/2013, Nicht gebührenrechtliche Einwendungen gegen Rechtsanwaltsgebührenfestsetzung

RVG § 11 Abs. 5 Leitsatz Ist die Verrechung wechselseitiger Forderungen streitig, hindert dies die Vergütungsfestsetzung nach § 11 RVG. Sächsisches OVG, Beschl. v. 12.4.2013 – 5 C 8/12 1 Sachverhalt Die Antragsteller, die die Antragsgegnerin, im Normenkontrollverfahren vertreten hatten, beantragten, die Vergütung festzusetzen, die ihnen für ihre Tätigkeit in dem Verfahren zusteh...mehr

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ZFS 5/2013, Toleranzgrenze ... / Sachverhalt

Die Kl. hatte die Bekl. vor dem LG auf Ersatz des bei einem Verkehrsunfall entstandenen Schadens in Anspruch genommen. Für die vorgerichtliche Tätigkeit ihres Prozessbevollmächtigten hatte die Kl. eine 1,5 Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG geltend gemacht. Das LG ist von einer Haftungsquote der Bekl. von 50 % ausgegangen und hat der Schadensberechnung lediglich eine 1,3 G...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / 1. Öffnung für weitere Beratergruppen – Aufgabe des anwaltlichen Beraterprivilegs

Einer der Kernpunkte des Vorhabens ist es, die bislang nur den Rechtsanwälten mögliche Beratungshilfe auch auf andere Gruppen auszuweiten. Während § 3 BerHG a.F. hier nur den Rechtsanwalt oder den Rechtsbeistand, der Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist, vorsah, besagt zukünftig § 3 Abs. 1 BerHG n.F., dass die Beratungshilfe neben diesen Personen auch – im Umfang ihrer jew...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / 4. Honorarvereinbarungen und Leistungen "pro bono"

Der Gesetzesentwurf sieht ebenfalls vor, dass – für den Berater ebenfalls interessant – zukünftig Erfolgshonorare ausgehandelt werden können, aber auch eine Arbeit "pro bono" erfolgen kann. Arbeit ein Berater bekanntermaßen "pro bono", etwa weil ihm die Abrechnungsformalien gegenüber dem Gericht zu aufwendig sind, stellt dieser Berater gegenüber seinen "Kollegen" indes keine...mehr

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AGS 5/2013, Die neue Beratu... / III. Eine notwendige Reform?

Betrachtet man die Ausgaben der Beratungs- und Prozesskostenhilfe[9] in den letzten Jahren, erkennt man, dass die Ausgaben nicht weiter angestiegen sind, sondern in den letzten fünf Jahren in etwa stagnieren. Ein größerer Anstieg war nur in den Jahren zuvor zu verzeichnen.[10] Dieser starke Anstieg kann aber seine Ursachen auch in anderen Begleiterscheinungen haben. Etwa der...mehr

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AGS 5/2013, Ausschluss der ... / Leitsatz

Das SG entscheidet über Erinnerungen gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle nach § 197 Abs. 2 SGG endgültig. Eine Beschwerde zum LSG ist nicht statthaft. Die Rechtsbehelfe des RVG (§ 56 Abs. 2, § 33 Abs. 3 und 4) finden im Sozialgerichtsprozess auf die Kostenfestsetzung im Verhältnis der Beteiligten untereinander keine Anwendung. § 197 Abs. 2 SGG ist absc...mehr

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AGS 5/2013, Antragsrücknahm... / 1 Sachverhalt

Durch Schriftsatz vom 23.2.2012 hatte der Antragsteller beantragt, den Antragsgegner zur Zahlung von Kindesunterhalt für den Zeitraum ab Juli 2012 zu verpflichten. Dieser Antrag ist dem Antragsgegner am 6.3.2012 zugestellt worden. Durch einen am 6.3.2012 per Fax eingegangenen Schriftsatz hat der Antragsteller den Antrag zurückgenommen. Dieser Schriftsatz ist dem Antragsgegne...mehr

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AGS 5/2013, Nicht gebührenr... / 1 Sachverhalt

Die Antragsteller, die die Antragsgegnerin, im Normenkontrollverfahren vertreten hatten, beantragten, die Vergütung festzusetzen, die ihnen für ihre Tätigkeit in dem Verfahren zustehe. Die Antragsgegnerin widersprach dieser Forderung. Sie habe mit Rechnungsnummer 01-1792008 eine Forderung gegen die Antragsteller geltend gemacht, die deren Vergütungsforderung in Höhe von 2.278...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / I. Eigenvertretung

Auch bei einer Eigenvertretung erhält der Rechtsanwalt die gleichen Gebühren. Bei umfangreichen oder schwierigen Sachverhalten kommt auch eine 1,5-Geschäftsgebühr in Betracht. Im Rahmen der Prozesskostenhilfe wird jedoch eine Eigen-Beiordnung überwiegend abgelehnt.[18] Bei einer Eigenvertretung kann der Anwalt jedoch nicht die Unkostenpauschale[19] zusätzlich zu den RVG-Gebü...mehr

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AGS 5/2013, Übernahme einer... / 1 Aus den Gründen

Die Klägerin hat gegen die Beklagte keinen Anspruch auf Zahlung von 245,00 EUR (1,0-Einigungsgebühr nach Nr. 1003 VV aus einem Streitwert von 4.000,00 EUR) aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Rechtsschutzversicherungsvertrag gem. §§ 1 Abs. 1, 158 Abs. 1 VVG a.F. i.V.m. den Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Rechtsschutzversicherung, der hier allein in Betra...mehr

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AGS 5/2013, Terminsgebühr b... / 2 Aus den Gründen

Die Festsetzung einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV setzt voraus, dass im Einverständnis mit den Beteiligten nicht mündlich verhandelt wurde und auch sonst kein Beteiligter angehört wurde, dass aber für das betreffende Verfahren die mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist. So liegt der Fall hier. Zwar gibt es in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit grundsätzlich kein...mehr

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AGS 5/2013, Vergütung für A... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist unzutreffend, Anträge auf gerichtliche Entscheidungen lösen in Bußgeldsachen grundsätzlich keine gesonderte Vergütung aus. Das ergibt sich eindeutig aus Vorbem. 5.1 Abs. 1 VV: "Durch die Gebühren wird die gesamte Tätigkeit als Verteidiger abgegolten." Dass das Gericht eine Kostenentscheidung getroffen hat, führt nicht automatisch zu Anwaltskosten. Die Ko...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren im Bes... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin hatte die seinerzeitige Antragstellerin in einem Eilverfahren vor dem SG vertreten. Nachdem das SG den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt hatte, legte die Beschwerdeführerin für ihre Mandantin Beschwerde zum LSG ein. In beiden Rechtszügen war die Beschwerdeführerin der damaligen Antragstellerin gem. § 73a Abs. 1 S. 1 SGG, § 121 Z...mehr

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AGS 5/2013, Gebühren im Bes... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist nach derzeitigem Recht zutreffend. Mit dem 2. KostRMoG werden künftig in Vorbem 3.2.1 Nr. 3 Buchst. a) VV Beschwerden wegen des Hauptgegenstands in Verfahren des vorläufigen oder einstweiligen Rechtsschutzes der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit wie Berufungsverfahren abgerechnet. Dadurch ergeben sich zum einen höhere Verfahrens- und Terminsgebühren. Z...mehr

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ZFS 5/2013, Die Erstattung ... / D. Deckungsanfrage

Besteht zugunsten des Geschädigten eine Rechtsschutzversicherung, so sind grundsätzlich die Kosten einer Deckungsanfrage nicht von den Rechtsanwaltskosten umfasst, die bei der Geltendmachung des Schadens entstehen. Es liegt eine eigene Angelegenheit vor.[10] Gegenstandswert ist hierbei das Kosteninteresse des Geschädigten (i.d.R. die Gebühren zweier Rechtsanwälte – der eigen...mehr

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AGS 5/2013, Keine Einigungs... / 2 Aus den Gründen

1. Die Festsetzung des AG zugunsten des Rechtsanwaltes ist dahingehend zu korrigieren, dass insgesamt ein Betrag von 693,18 EUR festzusetzen ist. a) Der Verfahrensbevollmächtigte der Antragstellerin hat durch die Einleitung getrennter Verfahren gegen das Gebot der kostensparenden Verfahrensführung verstoßen. Grundsätzlich kann ein solcher Verstoß nach der std. Rspr. des Senats...mehr