Fachbeiträge & Kommentare zu Sachverständige

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 1.2 Beweismittel, § 81 Abs. 1 S. 2 FGO

Rz. 7 Die in § 81 Abs. 1 S. 2 FGO genannten Beweismittel sind nicht abschließend aufgeführt ("insbesondere"). Grundsätzlich steht es im Ermessen des Gerichts, welcher Beweismittel es sich bei der Amtsermittlung bedient.[1] Dabei ist die Unmittelbarkeit des Beweismittels zu beachten. Wegen der von den Beteiligten benannten Beweismittel s. Rz. 3. Rz. 8 Augenschein [2] ist die si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 8... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Rechtsanwendung besteht in der Subsumtion eines bestimmten Lebenssachverhalts unter bestimmten Rechtssätzen, aus denen sich dann die entsprechenden Rechtsfolgen ergeben. Das Gericht muss daher zunächst den entscheidungserheblichen Sachverhalt ermitteln [1], bevor es diesen unter die maßgeblichen Rechtssätze subsumieren kann. Ist der Sachverhalt zwischen den Beteiligten ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Elektronisches Fahrtenbuch wird wegen nachträglicher Manipulationsmöglichkeiten nicht anerkannt

Leitsatz Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, dass ein mittels Computerprogramm erstelltes Fahrtenbuch steuerlich nicht anzuerkennen ist, wenn die Daten nachträglich (ohne Dokumentation) verändert werden können und zudem der Zeitpunkt der Fahrtenbucheinträge nicht erkennbar ist. Dementsprechend musste die Privatnutzung des Firmenwagens im Urteilsfall nach der 1-%-R...mehr

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Sommer, SGB V § 137f Strukt... / 2.5 Evaluation

Rz. 13 Weil die Einführung von DMP zunächst Mehrkosten verursacht, die sich erst zu einem späteren Zeitpunkt amortisieren können, legt der Gesetzgeber großen Wert darauf, dass die Krankenkasse eine tief gehende wissenschaftliche Bewertung über die Wirkungen der Disease-Management-Programme veranlasst. Tief gehend heißt, dass die Evaluation auf der Basis allgemein anerkannter...mehr

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Sommer, SGB V § 137f Strukt... / 2.4 Freiwilligkeit der Teilnahme an DMP und DMP-Vertrag

Rz. 11 Den Versicherten ist die Teilnahme an Disease-Management-Programmen freigestellt. Dies korreliert mit dem Grundsatz der freien Arztwahl (§ 76) und entspricht der allgemeinen Erwartung, dass sich ein chronisch kranker Patient nur dann aktiv an DMP beteiligt, wenn auf ihn kein Zwang ausgeübt wird. Die Bereitschaft, sich aktiv in DMP einzubinden, wird daran deutlich, das...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Hinzuziehung eines Sachverständigen

Rn 32 Nach § 151 Abs. 2 Satz 3 ist es zulässig, dass sich der Insolvenzverwalter bei der Bewertung von Massegegenständigen eines Sachverständigen bedient. Dass es sich hierbei um die Ausnahme handeln sollte, zeigt bereits das Gesetz selbst, denn die Hinzuziehung ist auf "besonders schwierige" Wertermittlungen beschränkt. Außerdem muss der Insolvenzverwalter für das Verfahren...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Insolvenzgericht

Rn 18 Nach Abs. 2 hat das Insolvenzgericht vor der Gläubigerversammlung die Schlussrechnung des Verwalters zu prüfen. Damit konkretisiert die InsO einen Prüfungsauftrag des Gerichts erstmals in einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung. Daraus dürfte sich jetzt also eine Amtspflicht des Insolvenzgerichts i. S. d. § 839 BGB insbesondere gegenüber den am Verfahren beteiligten...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 3.1 Insolvenzeröffnungsverfahren

Rn 31 Die Vergütungsverordnung findet bereits Anwendung im Insolvenzeröffnungsverfahren. Ihre Bedeutung erschöpft sich aber nicht in der erstmaligen ausdrücklichen Gewährleistung eines Vergütungsanspruchs für den vorläufigen Insolvenzverwalter bzw. Gutachter nach der Entscheidung über den Eröffnungsantrag. Vielmehr muss aus ihr ein materielles Entscheidungskriterium abgeleit...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Herausgabe aus oder von Wohn- und Geschäftsräumen

Rn 33 Art. 13 GG unterstellt Wohnungen einem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz; Zutritt darf nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch andere, gesetzlich dazu bestimmte Personen angeordnet werden. Mit § 148 Abs. 2 Satz 1 wird insoweit klargestellt, dass der Gerichtsvollzieher die Wohnung betreten darf, um dort befindliche Massegegenstände in Besitz zu neh...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.1 Beschlussverfahren

Rn 24 Das Arbeitsgericht entscheidet im Beschlussverfahren nach §§ 80 ff. ArbGG (§ 122 Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz). Das Verfahren wird nur auf Antrag des Insolvenzverwalters eingeleitet, § 81 Abs. 1 Halbsatz 1 ArbGG. In dem Antrag ist die Betriebsänderung, zu deren Durchführung die Zustimmung begehrt wird, präzise zu bezeichnen.[32] Rn 25 Örtlich zuständig ist das Arbeitsge...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.1 Gerichtskosten

Rn 18 Zu den Gerichtskosten für das Insolvenzverfahren gehören zunächst die Gerichtsgebühren für den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und für die Durchführung des Insolvenzverfahrens, § 58 GKG (KV-Nrn. 2310, 2311 sowie 2320–2322 und 2330–2340). Rn 19 Für die Schätzung der Gerichtskosten ist auf die im Rahmen des Eröffnungsverfahrens zunächst erfolgte Ermittlung de...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4.3 Glaubhaftmachung und Entscheidung (§ 290 Abs. 2 a. F. u. n. F.)

Rn 106 Für die Glaubhaftmachung gelten gemäß § 4 die für den Zivilprozess geltenden Regeln des § 294 Abs. 1 ZPO, d. h. neben den allgemeinen Beweismitteln (Beweis durch Augenschein, Zeugenbeweis, Sachverständige, Urkunden – auch einfache Abschriften, Parteivernehmung) steht auch das Mittel der Versicherung an Eides Statt zur Verfügung.[217] Ausreichend sind auch die anwaltsc...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 6.3. Entscheidung über Eröffnungsantrag (S. 3)

Rn 64 Nach Abs. 4 Satz 3 hat das Gericht nach Aufhebung der Anordnung (Abs. 3 Satz 1) oder nach Ablauf der Frist über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach den allgemeinen Vorschriften [86] zu entscheiden. Rn 65 Sind die Voraussetzungen der Eigenverwaltung gemäß § 270 gegeben, eröffnet das Gericht das Insolvenzverfahren, ordnet die Eigenverwaltung an und bestellt einen Sa...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.2 Gläubigerausschuss

Rn 24 Die Pflicht zur Prüfung der Schlussrechnung durch einen ggf. im Verfahren bestellten Gläubigerausschuss ergibt sich nur mittelbar aus Abs. 2, da dieser nur eine Stellungnahme des Gläubigerausschusses erwähnt. Originär lässt sich diese Pflicht jedoch aus § 69 und dem darin erheblich erweiterten Pflichtenkreis des Gläubigerausschusses entnehmen. Nach § 69 Satz 2 haben di...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.4.3 Besonderheiten bei einzelnen Gegenstände

Rn 46 Anzugeben sind die realen Werte der jeweiligen Massegegenstände. Soweit Belastungen (im weitesten Sinn verstanden) auf ihnen ruhen, sind die unbelasteten Werte anzugeben, die jeweiligen Besonderheiten allerdings mitzuteilen (sowie ggf. im Gläubigerverzeichnis sowie der Passivseite des Vermögensverzeichnisses zu berücksichtigen). Das ergibt sich bereits aus dem Verrechn...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Überwachung der Geschäftsführung

Rn 4 Die in Satz 1 allgemein niedergelegte Überwachungspflicht der einzelnen Mitglieder des Gläubigerausschusses wird in Satz 2 beispielhaft zur Festlegung eines Mindestumfangs konkretisiert. Eine wesentliche Verschärfung gegenüber dem bisher in § 88 KO umschriebenen Pflichtenkreis stellt die nunmehr gesetzlich festgelegte Verpflichtung der Mitglieder dar, sich über den Gang...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2.3 Umfang der Prüfungspflicht des Insolvenzgerichts

Rn 11 Das Insolvenzgericht hat zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 196 Abs. 1 erfüllt sind, insbesondere, ob die nach § 187 Abs. 3 Satz 2 erforderliche Genehmigung des Gläubigerausschusses vorliegt und ob die Schlussrechnung materiell richtig ist.[24] Das Gericht kann sich insoweit der Hilfe von Sachverständigen bedienen, gerade zu der Frage der materiellen Richtigkeit d...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) 1Der Insolvenzverwalter hat ein Verzeichnis der einzelnen Gegenstände der Insolvenzmasse aufzustellen. 2Der Schuldner ist hinzuzuziehen, wenn dies ohne eine nachteilige Verzögerung möglich ist. (2) 1Bei jedem Gegenstand ist dessen Wert anzugeben. 2Hängt der Wert davon ab, ob das Unternehmen fortgeführt oder stillgelegt wird, sind beide Werte anzugeben. 3Besonders schwier...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 7.4 Gesamtvolumen des Sozialplans

Rn 52 Außerhalb der Insolvenz ist das Sozialplanvolumen nicht limitiert. Gemäß § 112 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG hat die Einigungsstelle bei der Bemessung des Gesamtbetrags der Sozialplanleistungen jedoch darauf zu achten, dass der Fortbestand des Unternehmens oder die nach Durchführung der Betriebsänderung verbleibenden Arbeitsplätze nicht gefährdet werden.[66] Bei Zweifeln ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 5. Aufsatzliteratur

Rn 33 Franke/Goth/Firmenich, Die (gerichtliche) Schlussrechnungsprüfung im Insolvenzverfahren – zwischen Legalitäts- und Legitimitätskontrolle, ZInsO 2009, 123; Gerdes, Grundsätze der Bewertung des Anlage- und Umlaufvermögens in der externen Rechnungslegung, ZInsO 1998, 231; Haertlein, Die Einschaltung privater Sachverständiger bei der Schlussrechnungsprüfung durch das Insol...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.2 Auslagen

Rn 8 Schon nach der allgemeinen Regelung in § 73 Abs. 1 Satz 1 haben die Mitglieder des Gläubigerausschusses auch Anspruch auf Erstattung angemessener Auslagen. Hierzu sieht § 18 Abs. 1 InsVV vor: "Auslagen sind einzeln anzuführen und zu belegen." Als Auslagen sind alle dem Gläubigerausschussmitglied tatsächlich entstandenen Kosten anzusehen, die er den Umständen nach zur Erf...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2. Eröffnungsverfahren bei Eigenverwaltung (Abs. 1)

Rn 2 Die Vorschrift betrifft die nach § 21 InsO grundsätzlich auch im Rahmen einer vorläufigen Eigenverwaltung anzuordnenden Sicherungsmaßnahmen, die erforderlich erscheinen, um bis zur Entscheidung über den Antrag eine den Gläubigern nachteilige Veränderung der Vermögenslage des Schuldners zu verhüten. Rn 3 Das Eigenverwaltungsverfahren bietet dem Schuldner einen besonderen ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1 Allgemeines

Rn 28 § 151 Abs. 1 Satz 1 enthält den Grundsatz der Einzelerfassung aller Massegegenstände, § 151 Abs. 2 Satz 1 in Konsequenz hiervon den Grundsatz der Einzelbewertung ("bei jedem Gegenstand"). Soweit allerdings bereits bei der Erfassung der Gegenstände Zusammenfassungen und Vereinfachungen zweckdienlich und damit zumindest zulässig sind (oben Rn. 17), gilt Gleiches auch für...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3. Verzeichnisse

Rn 3 Zur Vorbereitung des vom Gericht anberaumten Berichtstermins hat der Schuldner die Verzeichnisse gemäß §§ 151-153 zu erstellen. Die dortigen Bestimmungen hat der Schuldner zu beachten. Auch er kann besonders schwierige Bewertungen gemäß § 151 Abs. 2 Satz 2 einem Sachverständigen übertragen. Dabei ist zwar einerseits zu beachten, dass der Schuldner regelmäßig bessere Ken...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Schuldnervermögen

Rn 7 Im Rahmen der Amtsermittlungspflicht (§ 5 A bs. 1) hat das Gericht den voraussichtlichen Wert der Insolvenzmasse im Zeitpunkt der Beendigung eines Insolvenzverfahrens zu ermitteln. Ob das Vermögen des Schuldners voraussichtlich ausreicht, um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu decken, berechnet sich durch einen Vergleich zwischen dem verwertbaren, d.h. in angemessener...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.5 Abweichende Regelung durch Insolvenzplan (Satz 2)

Rn 11 Es sind oft größere Unternehmen mit laufendem Geschäftsbetrieb, die in einem Insolvenzplanverfahren saniert werden sollen. Dabei sind in der Insolvenzpraxis erhebliche Schwierigkeiten entstanden, wenn der Verwalter nach einem rechtkräftig gerichtlich bestätigten Insolvenzplan über seine Fortführung des mittleren bis größeren Unternehmens noch umfassend gegenüber Insolv...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Darstellung im Verzeichnis, Gliederung

Rn 52 Aus dem Sinn und Zweck der internen Rechnungslegung – Information der Gläubiger, Kontrolle und Entlastung des Insolvenzverwalters – folgt, dass das Inventar in Form einer geordneten und übersichtlichen Aufstellung aller Vermögensgegenstände vorzulegen ist. Die Aufzeichnung muss dergestalt erfolgen, dass die Mengen und angesetzten Werte sicher festgestellt und überprüft...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO,... / 4. Vergütungsansprüche bei Masseunzulänglichkeit

Rn 39 Im Falle einer Masseunzulänglichkeit bestand nach überkommenem Recht das Problem, dass nach der einschlägigen höchstrichterlichen Rechtsprechung[32] für die Vergütung des Verwalters eine zeitraumbezogene Aufteilung vorzunehmen war in solche Vergütungsteile, die vor und solche, die nach dem Eintritt oder der Anzeige der Masseunzulänglichkeit entstanden waren.[33] Sicher...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.3. Nachteile nicht zu erwarten (Nr. 2)

Rn 13 In § 270 Abs. 2 Nr. 2 n.F. werden die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Eigenverwaltung neu geregelt. Sie werden durch das ESUG gelockert, nachdem sich die Eigenverwaltung in einer ganzen Reihe von Fällen in der Praxis bewährt hat.[16] Weiterhin ausschlaggebend bleibt, dass die Anordnung der Eigenverwaltung keine Nachteile für die Gläubiger erwarten las...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Aufzunehmende Forderungen

Rn 6 In das Gläubigerverzeichnis aufzunehmen sind alle gegen den Insolvenzschuldner gerichteten (geldwerten) Forderungen, denn es geht um eine Darstellung der finanziellen Belastung des Schuldners. Ob diese zur Tabelle angemeldet worden sind, (ganz oder teilweise) bestritten werden, durchsetzbar sind oder aber dem Grund und der Höhe nach bereits feststehen, ist unerheblich.[...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.4 Angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos

Rn 10 Das Schutzschirmverfahren darf vom Gericht nur angeordnet werden, wenn die damit angestrebte Sanierung nicht offensichtlich aussichtslos ist, denn das Verfahren soll gerade der Vorbereitung der Sanierung dienen. Aus dem Gesetzeswortlaut folgt zunächst, dass eine bestimmte Sanierung angestrebt sein muss, mit anderen Worten schon eine gewisse Mindestvorstellung im Sinne ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.1.2. Drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung

Rn 6 Voraussetzung für die Erhaltung der Frist zur Vorbereitung einer Sanierung nach § 270b ist außerdem, dass der Eröffnungsantrag bei drohender Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gestellt wurde. Nicht erheblich ist danach zunächst, ob nach dem Eröffnungsantrag Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist oder ob diese schon planmäßig vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens eintre...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Tätigkeitsvergütung

Rn 3 Satz 2 des Abs. 1 stellt für die Bemessung der Vergütung der Gläubigerausschussmitglieder auf den Zeitaufwand sowie ergänzend auf den Umfang der Tätigkeit ab. Zur Konkretisierung dieser allgemeinen Festlegung sieht § 17 InsVV Folgendes vor: Zitat § 17 Berechnung der Vergütung Die Vergütung der Mitglieder des Gläubigerausschusses beträgt regelmäßig zwischen 35 und 95 EUR j...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / e) Mit- und Hinwirken des Einvernehmens durch den Verfahrensbeistand und den Sachverständigen

Neben den bereits genannten Institutionen bei dem Hin- und Mitwirken auf Einvernehmen kommen in Kindschaftssachen nun zwei weitere Akteure hinzu, nämlich der Verfahrensbeistand und der Sachverständige: Nach § 158 Abs. 4 S. 3 FamFG kann das Gericht dem Verfahrensbeistand die zusätzliche Aufgabe übertragen, … am Zustandekommen einer einvernehmlichen Regelung über den Verfahrens...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / d) Anhörung des Sachverständigen

Vor der Begutachtung ist dem Jugendlichen die Bestellung des Sachverständigen mittzuteilen.[45] Ihm muss auch vor seiner Untersuchung der Zweck und der Umfang des Gutachtens sowie die Person des Gutachters mitgeteilt werden.[46] Nur durch diese formlosen Mitteilungen kann er von seinem Ablehnungsrecht Gebrauch machen.[47] Unterbleiben diese Mitteilungen, liegt eine Verletzun...mehr

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zfs 10/2014, Erstattung der Kosten der Nachbesichtigung durch einen Sachverständigen

BGB § 249 Leitsatz Die Kosten des Sachverständigen für die Teilnahme an einer Nachbesichtigung sind zu erstatten, wenn die Versicherung des Schädigers Zweifel an der Höhe der kalkulierten Reparaturkosten hat, einen Besichtigungstermin verlangt und der Geschädigte möglicherweise aufkommenden Beanstandungen des gegnerischen Gutachtens nicht sachgerecht entgegentreten kann. (Leits...mehr

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zfs 10/2014, Erstattung der... / 2 Aus den Gründen:

" … Der Kl. hat einen Anspruch gegen den Bekl. auf Freistellung der anlässlich der Nachbesichtigung entstandenen Sachverständigenkosten i.H.v. 196,46 EUR gem. §§ 7 Abs. 1, 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG." Da auch die Belastung mit einer Verbindlichkeit ein zu ersetzender Schaden ist, steht dem Kl. als Geschädigtem gem. § 249 Abs. 1 BGB ein Freistellungsanspruch zu (vg...mehr

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zfs 10/2014, Kürzung der En... / 1 Aus den Gründen:

" … 2. Die Versicherungsleistung ist jedoch gem. § 81 Abs. 2 VVG zu kürzen, da die Kl. den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeigeführt hat." a) Die Parteien haben die gesetzliche Regelung in § 81 Abs. 2 VVG – soweit im vorliegenden Fall maßgeblich – nicht abbedungen. Zwar ist in Nr. A.2.8.1 der maßgeblichen AKB 2011 geregelt, dass die Bekl. in der Kaskoversicherung auf de...mehr

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FF 10/2014, Kommunikation i... / a) Die Anhörung des Kindes

Die Anhörung des Kindes ist geregelt in den Vorschriften der §§ 159 und 319 FamFG. Sie muss persönlich erfolgen, d.h. mündlich. Schriftliche[5] oder telefonische[6] Anhörungen sind unzulässig. Durch die Anhörung wird dem Kind die Möglichkeit eingeräumt, seine eigenen Belange im Verfahren einzubringen (Partizipation des Minderjährigen am gerichtlichen Verfahren).[7] Das Kind ...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / I. Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts im PKH-Verfahren

Die im Regierungsentwurf vorgesehenen intensiven Ermittlungsmöglichkeiten des Gerichts hat das Gesetz nicht übernommen.[9] Der Gesetzgeber begründet dies mit dem Hinweis, in einem Antragsverfahren seien derart weitgehende Ermittlungsmöglichkeiten des Gerichts gar nicht erforderlich, da der Antragsteller die Voraussetzungen auch seiner wirtschaftlichen Bedürftigkeit darlegen m...mehr

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zfs 10/2014, Unfall zwische... / 2 Aus den Gründen

" … Im Ergebnis zu Recht hat das LG die Klage mangels Nachweises eines für die Haftung des Bekl. nach § 823 Abs. 1 und 2 BGB i.V.m. § 229 StGB notwendigen Verschuldens abgewiesen." Von der Berufung nicht angegriffen wird die Annahme des LG, dass eine verschuldensunabhängige Gefährdungshaftung des Bekl. aus § 7 StVO im Hinblick auf § 8 Nr. 1 StVO ausscheidet. Daher trägt auch ...mehr

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FF 10/2014, Die geänderten ... / G. Teilaufhebung der Bewilligung für bestimmte Beweiserhebungen, § 124 Abs. 2 ZPO

Nunmehr besteht auch die Möglichkeit einer Teilaufhebung der Bewilligung für bestimmte Beweiserhebungen. Diese Regelung könnte insbesondere bei kostenträchtigen Beweisaufnahmen durch Sachverständigen zu großer Bedeutung gelangen.[78]mehr

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AGS 10/2014, Ergänzung eine... / 1 Sachverhalt

Die Klägerin hatte in einem Rechtsstreit vor dem LG den Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Das LG hat den Befangenheitsantrag zurückgewiesen. Dagegen hat die Beklagte sofortige Beschwerde eingelegt, die der Senat mit Beschl. v. 4.9.2013 zurückgewiesen hat, ohne jedoch auch eine Kostenentscheidung zu treffen. Später hat die Klägerin durch ihren Prozes...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obli... / 2 Aus den Gründen:

" … Die zulässige Klage ist weit überwiegend begründet. Im Übrigen ist die Klage abzuweisen. Der Kl. hat gegen die Bekl. einen Anspruch auf Schadensersatz i.H.v. 3.888 EUR sowie Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten i.H.v. 213,30 EUR gem. §§ 7 StVG, 115 Abs. 1 Nr. 1 VVG, 249 BGB. Lediglich hinsichtlich des Verzugsschadens ist die Klage teilweise abzuweisen." Die Bek...mehr

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zfs 10/2014, Erstattung der... / Leitsatz

Die Kosten des Sachverständigen für die Teilnahme an einer Nachbesichtigung sind zu erstatten, wenn die Versicherung des Schädigers Zweifel an der Höhe der kalkulierten Reparaturkosten hat, einen Besichtigungstermin verlangt und der Geschädigte möglicherweise aufkommenden Beanstandungen des gegnerischen Gutachtens nicht sachgerecht entgegentreten kann. (Leitsatz des Einsender...mehr

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zfs 10/2014, Verneinte Obli... / 3 Anmerkung:

Die Entscheidung des AG Kaiserslautern geht mit Recht davon aus, dass der Geschädigte bei der Regulierung seines Kfz-Schadens nicht verpflichtet ist, mit der Veräußerung des Schrottfahrzeugs solange zuzuwarten, bis die Haftpflichtversicherung des Schädigers die Chance hatte, ein gegenüber dem eingeholten Sachverständigengutachten höheres Restwertangebot zu unterbreiten. 1. Fü...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Ansatz eines niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 72 [Autor/Stand] Aufgrund des neu eingeführten § 138 Abs. 4 BewG kann der Steuerpflichtige für Besteuerungszeitpunkte nach dem 31.12.2006 sowohl für die wirtschaftliche Einheit des belasteten Grundstücks als auch für die wirtschaftliche Einheit des Erbbaurechts den Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts erbringen. Dementsprechend entfällt die bisherige Möglichkeit, anhan...mehr

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zfs 10/2014, Gerichtliche Z... / 2 Aus den Gründen:

" … 1. Die Klage ist zulässig." a. Zu Recht hat das LG S seine örtliche (internationale) Zuständigkeit bejaht. (Internationale Zuständigkeit) (1) Die Zuständigkeit der deutschen Gerichte folgt für den vorliegenden Fall aus Art. 9 Abs. 1b EuGVVO. Danach kann ein VR, der – wie hier die Bekl. – seinen “Wohnsitz‘ (Art. 60 EuGVVO) im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats hat, bei Klage...mehr

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zerb 9/2014, Verfassungskon... / 2. Gesetzgeberische Ausgestaltung

Jede Verschonung läuft darauf hinaus, dass ein Erwerb im privaten Bereich, der aus privater Ursache stattfindet, nicht besteuert wird. Ein solcher Erwerb dient generell dem privaten und nicht dem allgemeinen Wohl. Deshalb kann eine Verschonung nur gerechtfertigt sein, wenn ein Interesse der Allgemeinheit besteht, gerade diesen privaten Erwerb aufgrund seiner Besonderheiten g...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Übermaßverbot

Rz. 153 [Autor/Stand] Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Möglichkeit für die wirtschaftlichen Einheiten der Erbbaurechtsfälle und der Fälle der Gebäude auf fremdem Grund und Boden einen niedrigeren Verkehrswert nachzuweisen, kam es zu einer Vielzahl von Rechtsbehelfsverfahren. Beispielhaft sind nachstehend einige BFH-Verfahren dargestellt: Erbbaurechtsfälle Verfassungsmäßigke...mehr