Fachbeiträge & Kommentare zu Sachzuwendung

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Verpflegung

Verpflegt der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt, ist der den Arbeitnehmern gewährte Vorteil regelmäßig Arbeitslohn, der in vielen Fällen mit dem Sachbezugswert anzusetzen ist.[1] Kein Arbeitslohn liegt vor, wenn das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers an einer Gemeinschaftsverpflegung wegen besonderer betrieblicher Abläufe den Vorteil der ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Gesundheitsförderung

Zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und zur betrieblichen Gesundheitsförderung sind von der Lohnsteuer und damit im Ergebnis auch von Sozialversicherungsbeiträgen befreit, soweit den Betrag von 600 EUR [1] im Kalenderjahr nicht übersteigen. Begünstigt sind Maßnahmen, die hin...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Arbeitslohn-ABC / Telefon/Telekommunikation

Die Vorteile des Arbeitnehmers[1] aus der privaten Nutzung von betrieblichen Telekommunikations- und Datenverarbeitungsgeräten sind steuerfrei gestellt.[2] Die Steuerfreiheit besteht unabhängig vom Verhältnis des Umfangs der beruflichen und der privaten Nutzung. Sie umfasst auch die Nutzung von Zubehör und Software sowie die vom Arbeitgeber getragenen Verbindungsentgelte. Di...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 2 Anspruchsgrundlage

Benefits bedürfen, wie alle Leistungen in einem Arbeitsverhältnis, einer Anspruchsgrundlage. Diese kann sich aus einem Gesetz, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer vertraglichen Vereinbarung oder einer arbeitgeberseitigen Gesamtzusage ergeben. Welche Anspruchsgrundlage die richtige ist, hängt wiederum davon ab, um welchen Benefit es sich handelt und in welche...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Minijobs und andere geringf... / 2.3 Übergangsbereich von 538,01 EUR bis 2.000 EUR (Midijobs)

Das Gesetz enthält eine Regelung zum sog. Übergangsbereich. Dieser definiert für das Sozialversicherungsrecht einen eigenständigen Niedriglohnsektor bei einem regelmäßigen Arbeitsentgelt zwischen 538,01 EUR und 2.000 EUR monatlich, in dem die Beiträge nach einem besonderen Verfahren berechnet werden. Bei einem Arbeitsentgelt ab 538,01 EUR monatlich besteht (volle) Versicheru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kindergeld / 3.3.5.3 Kindergeldanspruch bei Ableistung von Freiwilligendiensten

Wichtig Leistet das Kind Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr ab, so haben die Eltern für diesen Zeitraum Anspruch auf Kindergeld. Bestimmte Freiwilligendienste wurden in den Katalog der begünstigten Dienste für die Kindergeldberechtigung aufgenommen (§ 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 EStG). Wird der Freiwilligendienst nach A...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Benefits: Arbeitsrechtliche... / 4 Mitbestimmung des Betriebsrats

Nur wenn ein Betriebsrat existiert und es sich um Entgeltbestandteile handelt, sind Mitbestimmungsrechte zu beachten. Mitbestimmungsrechte können sich aus § 87 Abs. 1 Nr. 4 BetrVG (Zeit, Ort und Auszahlung der Arbeitsentgelte), § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere die Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und die Einführung und An...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Lieferungen und unentgeltliche Wertabgaben

Rz. 39 Nach dem seit dem 1.4.1999 geltenden Einleitungssatz von § 25a Abs. 1 UStG gilt die Vorschrift nur für Lieferungen i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG von körperlichen Gegenständen. Es muss sich also nach dieser gleichfalls zum 1.4.1999 neugefassten Vorschrift um Lieferungen im Inland gegen Entgelt im Rahmen des Unternehmens handeln, wobei es unerheblich ist, dass die Lief...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2 Lieferungen i. S. v. § 3 Abs. 1b UStG

Rz. 116 Bei den unentgeltlichen Wertabgaben gem. § 3 Abs. 1b UStG, die den entgeltlichen Lieferungen gleichgestellt werden und deren Ort gem. § 3f UStG im Inland liegt, also bei den Entnahmen von Gegenständen für private Zwecke[1], bei den Sachzuwendungen an das Personal[2] sowie bei den sonstigen unentgeltlichen Zuwendungen aus unternehmerischen Gründen (§ 3 Abs. 1b Nr. 3 U...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Allgemeines

Rz. 4/3 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Telekommunikationsgeräte werden in der Praxis zum Einen zeitweise an ArbN überlassen, zum Anderen an ArbN übereignet. Vorangestellt werden im Folgenden die umsatzsteuerlichen Grundsätze. (Unentgeltliche) Sachzuwendungen von ArbG an seine ArbN stellen entweder als Vergütung für geleistete Dienste, für die der ArbN einen Teil seiner Arbeitsleis...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / C. Übereignung von Telekommunikations- und ­Datenverarbeitungsgeräten sowie Programmen

Rz. 13 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Außerhalb der betrieblichen Sphäre werden geldwerte Vorteile aus der unentgeltlichen oder verbilligten Förderung der Internetnutzung durch den Betrieb weiterhin grundsätzlich besteuert. Das gilt besonders, wenn der ArbG dem ArbN unentgeltlich oder verbilligt ein oder mehrere Telefon- oder Datenverarbeitungsgeräte (zB Handy oder PC/Laptop ein...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 4. Überblick

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Geräteübereignung an ArbN

Rz. 4/7 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Vorsteuerabzug: Kauft der ArbG das Gerät im Wissen, es dem ArbN zu übereignen, ist der Vorsteuerabzug ausgeschlossen (§ 3 Abs 1b Nr 2 UStG iVm > A 15.2b Abs 2 Satz 5 und > A 15.15 UStAE). Wird das Gerät zunächst für den Betrieb bezogen, ohne dass eine Übereignung an einen ArbN geplant ist, ist der Vorsteuerabzug möglich (§ 15 Abs 1 Satz 1 U...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / D. Ersatz von Aufwendungen durch den Arbeitgeber

Rz. 15 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Grundsätzlich gilt: Einen privaten Telefonanschluss unterhält ein ArbN, wenn dieser auf seinen Namen registriert und er selbst Schuldner der Verbindungsentgelte ist. Das gilt auch dann, wenn der ArbG das Gerät als Sachbezug übereignet (> Rz 13); anders, wenn sich der ArbG verpflichtet hat, dem ArbN die Aufwendungen für die Benutzung des betr...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / E. Arbeitgeber-Zuschuss zu den Aufwendungen für die ­Internetnutzung

Rz. 20 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der ArbG hat die Wahl, ob er dem ArbN den Internetzugang und seine Nutzung in der Privatsphäre als Sachbezug verschafft, indem er ihm entweder betriebliches Gerät unter Übernahme der Betriebskosten steuerfrei überlässt (> Rz 12) oder ihm unter Übernahme der pauschalen LSt die erforderlichen Geräte übereignet (> Rz 13). Im letzteren Fall oder...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschäftsjubiläum

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine besondere Steuerbegünstigung für Zuwendungen an ArbN aus Anlass eines Geschäftsjubiläums gibt es seit 1999 nicht mehr. Zu fortgeltenden Möglichkeiten > Jubiläumsfeier Rz 1. Zur Übernahme der ESt/LSt auf Geschenke gemäß § 37b EStG > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 10 ff.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Geschäftsfreunde

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Bewirtung, ergänzend > Werbungskosten Rz 86; > Geschenke, > Pauschalierung der Einkommensteuer für Sachzuwendungen Rz 10 ff, > Sponsoring.mehr

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§ 4 Anlagen zur ZVFV / XVI. Modul N – Zusammenrechnung

Rz. 226 Nach § 850e Nr. 1 ZPO knüpft die Pfändung von Arbeitseinkommen am Nettoeinkommen an. Die diesbezügliche Berechnung gibt § 850e ZPO vor. Hinweis Die Zusammenrechnungsmöglichkeiten entsprechen grundsätzlich den Vorgaben, die auch schon die ZVFV 2012 gemacht hatte. Ergänzt wurde sie mit der ZVFV 2022 um die Zusammenrechnung mehrerer Sozialleistungen.[142] Selbstverständl...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Zu § 37b EStG

Rz. 43 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Eine pauschale Besteuerung im Rahmen von § 37b EStG ist in allen Fällen des Erwerbs von Vermögensbeteiligungen ausgeschlossen (vgl § 37b Abs 2 Satz 2 EStG; > Pauschalierung der Einkommensteuer auf Sachzuwendungen Rz 34). Das gilt auch, soweit § 3 Nr 39 EStG nicht anwendbar ist (vgl BMF vom 01.06.2024, Rz 24, BStBl 2024 I, 946).mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / V. Umfang der Steuerbefreiung

Rz. 80 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Der geldwerte Vorteil aus einer unentgeltlich oder verbilligten Vermögensbeteiligung ergibt sich aus dem Unterschied zwischen dem Wert der Vermögensbeteiligung bei Überlassung (> Rz 30 ff) und dem vom ArbN gezahlten Entgelt. Hat der geldwerte Vorteil aus der Überlassung der Vermögensbeteiligung durch den ArbG einen Wert von bis zu 2 000 EUR ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 3. Bewertung mit dem gemeinen Wert

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Ob der ArbG dem ArbN eine Vermögensbeteiligung verbilligt überlässt, kann regelmäßig nur festgestellt werden, wenn ihr Wert bekannt ist. Aber auch bei einer unentgeltlichen Überlassung muss ihr Wert festgestellt werden, um beurteilen zu können, ob etwa der Freibetrag des § 3 Nr 39 Satz 1 EStG im Einzelfall nicht ausreicht und ein Überhang al...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Gemeinsames

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei sind nach § 3 Nr 45 EStG (> Rz 3) Vorteile des ArbN aus der unentgeltlichen oder verbilligten privaten Nutzung von betrieblichen (> Rz 6) Datenverarbeitungs- und Telekommunikationsgeräten sowie deren Zubehör (Näheres zu den Geräten und Zubehör > Rz 2 f). Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der (leihweisen) Geräteüberlassung e...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / bb) Berücksichtigung von Verlusten

Rz. 147 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Wenn die unentgeltlich oder verbilligt überlassene Vermögensbeteiligung in der Zeit zwischen dem Zufluss des geldwerten Vorteils und dem Zeitpunkt der (nachzuholenden) Besteuerung an Wert verloren hat, reduziert der Wertverlust grundsätzlich (zu Ausnahmen > Rz 148 ff) den nachträglich zu besteuernden Betrag, soweit er auf den zu versteuernd...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.2 Einzelfälle der Leistung von Sachspenden

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Bewertung der Spende von (selbst geschaffenen oder gesammelten) Kunstwerken s Urt des BFH v 06.06.2001 (BFH/NV 2002, 28) und s Vfg der OFD Ffm v 17.07.2018 (DB 2018, 2468). Nach Baldauf (s ZKF 2017, 176) erhöhen die (vom Spender zu tragenden) Kosten für den Sachverständigen und sonstige notwendigen Nebenkosten (zB Transportkosten) den a...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4.1 Allgemeines

Tz. 110 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter den Begriff der Spenden fallen alle Ausgaben, die freiwillig und ohne Gegenleistung des Empfängers oder eines Dritten erbracht werden und die weder BA noch WK darstellen. Der BFH (s Urt des BFH v 02.08.2006, BStBl II 2007, 8) hat einer Spende, die im Zusammenhang mit der Aufnahme in einen Golfclub geleistet wurde, den Abzug verwehrt, d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.9.2 Form und Inhalt der Zuwendungsbestätigungen

Tz. 176 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Aufgr der Ermächtigung in § 51 Abs 1 Nr 2 Buchst c EStG iVm § 50 EStDV (s Tz 172) werden vom BMF Muster für die amtl vorgeschriebenen Vordrucke zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen bekannt gegeben, die an die jeweils aktuelle Rechtslage angepasst werden. Hierbei handelt es sich um allg verbindliche Vorlagen, von denen nicht abgewiche...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.11 Aufzeichnungspflichten und Aufbewahrungspflichten des Zuwendungsempfängers

Tz. 189 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 50 Abs 7 EStDV ist ein Doppel der Zuwendungsbestätigung von der st-begünstigten Kö aufzubewahren. Es ist auch zulässig, das Doppel in elektronischer Form zu speichern. Die Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme gelten entspr (s Schr des BMF v 07.11.2013, BStBl I 2013, 1333 Rn 11). Zu dieser Regelung s auch BR-Dr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.1 Bewertung der Sachspenden (§ 9 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 192 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Der Wert der Zuwendung (=Sachspende) ist gem § 9 Abs 2 S 3 KStG nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 1 und 4 EStG zu ermitteln. Die Vorschrift kann bei Kö nicht unmittelbar, sondern nur entspr angewendet werden, da bei Kö Entnahmen idR nicht denkbar sind (s Tz 91ff). Zur Bewertung von Sachspenden gilt nach der genannten Vorschrift folgendes: Nach § 6 Abs 1...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.2.1 Unrichtigkeit der Zuwendungsbestätigung

Tz. 263 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unrichtig ist eine Zuwendungsbestätigung, deren Inhalt nicht der objektiven Sach- und Rechtslage entspr. Die Unrichtigkeit bezieht sich auf die Angaben, die für den Abzug wes sind, insbes also auf die Höhe des zugewendeten Betrags, den beabsichtigten Verwendungszweck und den st-begünstigten Status der empfangenden Kö. Eine Zuwendungsbestätig...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.1 Allgemeines

Tz. 210 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 2 S 4 und 5 KStG sind Aufwendungen zugunsten einer zum Empfang stlich abzb Zuwendungen berechtigten Kö nur abzb, wenn ein Anspruch auf die Erstattung der Aufwendungen durch Vertrag oder Satzung eingeräumt und auf die Erstattung verzichtet worden ist. Der Anspruch darf nicht unter der Bedingung des Verzichts eingeräumt worden se...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Tennisplätze

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Förderung von Individualsportarten (zB Tennis, Squash und Golf) stellt kein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des ArbG dar (Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nr 34 EStG des BMF vom 20.04.2021, Rz 37, BStBl 2021 I, 700). Der geldwerte Vorteil aus der Nutzung des vom ArG kostenlos bzw verbillig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Regelmäßiges Arbeitsentgelt

Rz. 70 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Rechtsgrundlagen: Was > Arbeitsentgelt ist, bestimmen die §§ 14ff SGB IV; der Begriff steht eigenständig neben dem steuerrechtlichen Begriff > Arbeitslohn. Die ArbG sind sowohl zum LSt-Abzug als auch zum Beitragsabzug für die > Sozialversicherung verpflichtet. Um diese Abzugsverpflichtung nicht zu erschweren, ist es grundsätzlich geboten, di...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Mittagessen

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 > Bewirtung, > Mahlzeiten, > Sachbezüge Rz 63, > Sachbezugswerte Rz 21 ff. Zum Abzug der Unfallkosten, die bei einer Fahrt zur Einnahme des Mittagessens entstanden sind, > Entfernungspauschale Rz 34 und Rz 79/2 sowie zu den Auswirkungen eines Mittagessens zu Hause während einer Auswärtstätigkeit > Reisekosten Rz 86.mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Miete

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Mieteinnahmen führen grundsätzlich zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (vgl § 21 EStG). Vermietet der ArbN seinem ArbG ein Objekt wie zB eine > Garage oder einen Arbeitsraum innerhalb seiner Wohnung, ist eine Abgrenzung zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erforderlich. Zu Einzelheiten > Arbeitslohn Rz 140 ff, > Arbeitszim...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Überlassung einer Vermögensbeteiligung

Rz. 52 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Steuerfrei ist der Vorteil aus der Überlassung bestimmter Vermögensbeteiligungen (> Rz 16 ff). Der ArbN muss die Vermögensbeteiligung vom ArbG nicht zwingend als Sachbezug erhalten. Solche "Vorteile" sind indes von Geldleistungen zu unterscheiden. § 3 Nr 39 EStG ist also nicht anwendbar, wenn der ArbG dem ArbN Geld gibt, um die Vermögensbete...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Unentgeltlichkeit

Rn. 1476 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach dem Wortlaut des § 6 Abs 3 EStG unterfallen dem Anwendungsbereich ausschließlich unentgeltliche Übertragungen durch Rechtsgeschäft, dh Schenkungen, unentgeltliche Übertragungen iRd vorweggenommenen Erbfolge, Herausgabe an einen Vermächtnisnehmer, sowie nach Rspr des BFH auch Übertragungen durch Erbfall (vgl Uhl-Ludäscher in H/H/R, § 6...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Persönliche Voraussetzungen

Rz. 50 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Für den Freibetrag des § 3 Nr 39 EStG gibt es keine Einkommensgrenzen und auch keine Haltefrist für die Beteiligungswerte. Die Beteiligung muss allen ArbN offenstehen (> Rz 65 ff). Sie muss aber nicht unbedingt als Sachbezug gewährt werden (> Rz 52). Die Steuerbefreiung ist sowohl bei > Unbeschränkte Steuerpflicht als auch bei > Beschränkte ...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Private Altersvo... / (2) Besoldung und Amtsbezüge

Rz. 74 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Besoldung und die Amtsbezüge ergeben sich aus den Bezüge-/Besoldungsmitteilungen bzw. den Mitteilungen über die Amtsbezüge der die Besoldung bzw. die Amtsbezüge anordnenden Stelle. Für die Bestimmung der maßgeblichen Besoldung ist auf die in dem betreffenden Kalenderjahr zugeflossene Besoldung/zugeflossenen Amtsbezüge entsprechend der Be...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Mitarbeiterkapit... / 2.1 Allgemeines

Rz. 30 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Besteuerung des geldwerten Vorteils aus Vermögensbeteiligungen bei Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen – KMU – (siehe Rn. 42) erfolgt nach § 19a Absatz 4 Satz 1 EStG erst zu einem späteren Zeitpunkt, i. d. R. bei Veräußerung oder unentgeltlicher Übertragung, spätestens jedoch nach 15 Jahren oder bei der Beendig...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Miles & More

Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Miles & More ist ein Prämienprogramm für Vielflieger, bei dem Meilen gesammelt und gegen Sachprämien eingetauscht werden können. An diesem Programm beteiligen sich jedoch nicht nur Luftfahrtunternehmen, sondern auch Unternehmen aus anderen Branchen. Bei den Bonusmeilen handelt es sich um eine Recheneinheit innerhalb des Programms, nicht jedoch um e...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Tele[heim]arbeit

Rz. 1 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Personen, die im Rahmen eines Dienstverhältnisses ihre Arbeitsleistung ganz oder – bei alternierender Telearbeit – zeitweise zu Hause erbringen, sind regelmäßig arbeitsrechtlich keine Heimarbeiter iSd HAG (> Hausgewerbetreibende). Steuerrechtlich sind sie ArbN, deren Bezüge dem LSt-Abzug unterliegen. Rz. 2 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Die Aufwen...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / II. Rechtsentwicklung

Rz. 5 Stand: EL 139 – ET: 09/2024 Bereits vor 1984 wurde die Überlassung eigener Aktien an ArbN durch § 8 KapErhStG steuerlich begünstigt. Die Vorschrift, die den verbilligten Erwerb bis zur Hälfte ihres Werts, höchstens 500 DM im Kalenderjahr, steuerfrei stellte, ist aber nach Ablauf der für die Veräußerung dieser ArbN-Aktien geltenden Sperrfrist von fünf Jahren bereits in 1...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.3.3.2 Optierende Gesellschaft mit Sonderbetriebsvermögen

Tz. 73 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Wie bei einem echten Formwechsel (s § 25 UmwStG Tz 33) sind uE auch bei einem durch die Option ausgelösten fiktiven Formwechsel die folgenden Sachverhaltskonstellationen zu unterscheiden: Ist kein Sonder-BV I oder II vorhanden, bringt der Gesellschafter einen MU-Anteil ein. Ist zwar Sonder-BV I oder II vorhanden, stellt dies jedoch keine funkt...mehr

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§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / 1. Voraussetzungen

Rz. 88 Hat der Schuldner die Vermögensauskunft nach §§ 802c bzw. 807 ZPO abgegeben, ist er zur erneuten Abgabe nur verpflichtet, wenn die Voraussetzungen des § 802d ZPO vorliegen. Hiervon zu unterscheiden ist jedoch das Ergänzungs- oder Nachbesserungsverfahren, von dem zahlreich in der Praxis Gebrauch gemacht wird. Rz. 89 Zur Ergänzung ist der Schuldner verpflichtet, wenn das...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Unentgeltliche Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter abgesehen von Einlagen (§ 6 Abs 4 EStG) (Müller/Dorn)

Rn. 1496 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 § 6 Abs 4 EStG regelt die unentgeltliche Übertragung einzelnen WG mit Ausnahme der Einlage, dh Übertragungen die betrieblich und nicht privat veranlasst sind. Die genannte Rechtsvorschrift ersetzt den bis 1998 gültigen § 7 Abs 2 EStDV aF und weicht dabei nicht ganz unbedeutend von der früheren Rechtsnorm ab. Früher hieß es "aus betrieblich...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3 Abgrenzung zum Sponsoring

Tz. 106 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Unter Sponsoring wird "…die Gewährung von Geld oder geldwerten Vorteilen durch Unternehmen zur Förderung von Pers, Gr und/oder Organisationen in sportlichen, kulturellen, kirchlichen, wissenschaftlichen, sozialen, ökologischen oder ähnlich bedeutsamen gesellschaftspolitischen Bereichen verstanden, mit der regelmäßig auch eigene unternehmens...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.7 Durchführung des Gewinnabführungsvertrags während seiner gesamten Geltungsdauer

Tz. 542 Stand: EL 114 – ET: 06/2024 § 14 Abs 1 S 1 Nr 3 S 1 KStG knüpft die Anerkennung der stlichen Organschaft daran, dass der GAV während seiner gesamten Geltungsdauer auch tats vollzogen wird. Dazu gehört die Abführung des ganzen Gewinns der OG an den OT sowie umgekehrt der Verlustausgleich durch den OT. Ständige Verluste der OG stellen die Durchführung des GAV nicht in F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Verfahren zur Abgabe de... / VI. Inhalt des Vermögensverzeichnisses

Rz. 73 Zu Beginn des Termins belehrt der Gerichtsvollzieher den Schuldner nach § 802f Abs. 3 ZPO eingehend über die Bedeutung einer eidesstattlichen Versicherung und weist auf die Strafvorschriften der §§ 156 und 161 StGB hin. Der Gerichtsvollzieher errichtet gemäß § 802f Abs. 5 ZPO selbst eine Aufstellung mit den nach § 802c Abs. 1 und 2 ZPO erforderlichen Angaben als elekt...mehr

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Lohnsteuer-Pauschalierung a... / 3 Pauschalierte Einkommensteuer für Sachzuwendungen

Für Sachzuwendungen an Arbeitnehmer und Nichtarbeitnehmer besteht für den zuwendenden Steuerpflichtigen die gesetzliche Möglichkeit, die Lohn- bzw. Einkommensteuer mit 30 % pauschal zu übernehmen und an das Finanzamt abzuführen. Die Übernahme der Steuer mit dem Pauschsteuersatz von 30 % durch das zuwendende Unternehmen bewirkt die abschließende Besteuerung beim Zuwendungsemp...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Frotscher/Geurts, EStG § 37... / 2.2 Sachzuwendungen an Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen

2.2.1 Zuwendungen Rz. 11 Nach § 37b Abs. 2 EStG sind die Grundsätze des Abs. 1 auch für betrieblich veranlasste Sachzuwendungen des Stpfl. an eigene Arbeitnehmer anzuwenden (zum Arbeitnehmerbegriff § 19 EStG Rz. 19a ff.). Die Pauschalierungsvorschrift ist anwendbar, soweit die Zuwendung des Arbeitgebers beim Arbeitnehmer zu steuerbarem Arbeitslohn führt, nicht in Geld besteht...mehr