Fachbeiträge & Kommentare zu Scheidung

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AGS 2/2014, Problemfälle be... / 2. Einheitliche Angelegenheit

§ 60 Abs. 1 S. 1 RVG stellt auf die Erledigung derselben Angelegenheit i.S.d. § 15 RVG ab, sodass es darauf ankommt, ob es sich nach den §§ 16 ff. um dieselbe oder verschiedene Angelegenheiten handelt. Um verschiedene Angelegenheiten handelt es sich danach insbesondere hierbei:mehr

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AGS 2/2014, Wertfestsetzung... / 2 Aus den Gründen

Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig und begründet. 1. Die Wertfestsetzung des Senats beruht auf § 50 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 FamGKG. Das Gesamtnettoeinkommen der Ehegatten von monatlich (2.170,00 EUR + 1.500,00 EUR =) 3.670,00 EUR führt zu einem in drei Monaten erzielten Einkommen von 11.010,00 EUR, so dass sich bei fünf gegenständlichen Anrechten und einem Ansatz von 1...mehr

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AGS 2/2014, Beck’sches Formularbuch Familienrecht. Herausgegeben von Dr. Ludwig Bergschneider. Verlag C. H. Beck, München. 4. Aufl. 2013. XXXV, 902 S. mit CD-ROM. 119, 00 EUR.

Das mittlerweile bereits in der 4. Aufl. erschienene Formularbuch liefert dem Praktiker mehr als 400 Textmuster und Checklisten für nahezu alle denkbaren familienrechtlichen Themen, und zwar sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Bereich. Ein Blick in das Inhaltsverzeichnis zeigt, dass das gesamte familienrechtliche Spektrum abgedeckt wird. Von der anwaltlich...mehr

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FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 7. Nutzungsentschädigung (Ehewohnung)

Der BGH hat entschieden, dass der Bereicherungsanspruch wegen Zweckverfehlung (hier: Leistung in Erwartung eines späteren Eigentumserwerbs infolge Erbeinsetzung) auch dann vererblich ist, wenn der bezweckte Erfolg wegen des Versterbens des Leistenden vor dem Leistungsempfänger nicht eintreten kann. In diesem Fall entsteht der Anspruch endgültig erst, wenn der Leistungsempfän...mehr

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FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 9. Zuständigkeit des Familiengerichts nach § 266 FamFG

Für einen innengesellschaftlichen Anspruch zwischen nichtehelichen Lebensgemeinschaftern ist das Familiengericht zuständig, wenn die Beteiligten später geheiratet hatten und die Geltendmachung im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung erfolgt.[57] Für die Einordnung einer Rechtsstreitigkeit als familienrechtlich nach § 3 ARB 2008 – und somit für die Frage der Rechtsschutzve...mehr

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AGS 2/2014, Wertfestsetzung... / 1 Sachverhalt

Die Ehe der Beteiligten zu 1) und 2) ist durch am 27.10.1995 verkündetes Verbundurteil des FamG geschieden worden. In dem Verbundurteil wurde auch der Versorgungsausgleich zwischen den Beteiligten geregelt. Im vorliegenden Verfahren begehrt der Antragsteller, die in dem vorgenannten Verbundurteil getroffene Entscheidung über den Versorgungsausgleich gem. den §§ 51 f. VersAus...mehr

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zerb 2/2014, Der deutsch-ja... / c) Steuertarif und Besonderheiten

Die Erbschaftsteuer wird nach drei Steuerklassen erhoben. Die jeweilige Steuerklasse ist abhängig vom Verhältnis des Erwerbers zum Erblasser nach § 15 ErbStG. Die Steuerklasse I gilt für Ehegatten, Lebenspartner,[89] Kinder (eheliche und nichteheliche Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, nicht jedoch Pflegekinder[90]), Enkel und Urenkel sowie für Eltern und Großeltern. Die Ste...mehr

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AGS 2/2014, Anspruch auf Ve... / 1 Aus den Gründen

Die gem. §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässige sofortige Beschwerde ist nur zum Teil begründet. Es besteht eine Ratenzahlungspflicht des Antragsgegners i.H.v. 30,00 EUR ab März 2013. 1. Durch den angefochtenen Beschluss hatte das AG noch angenommen, dass der Antragsgegner aus seinem Einkommen monatliche Raten von 200,00 EUR leisten könne. In der teilweisen A...mehr

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FF 2/2014, Nebengüterrecht ... / 4. Schwiegerelternschenkungen

Gespaltene Verjährungsfrist für bewegliche und unbewegliche Sachen? Ob eine gespaltene Verjährungsfrist gilt je nachdem ob bewegliche (§ 195 BGB, Frist 3 Jahre) oder unbewegliche Sachen (§ 196 BGB, Frist 10 Jahre) zurückverlangt werden, ist umstritten. Die Möglichkeit einer gespaltenen Verjährungsfrist[13] – die sich auch bei ehebezogenen Zuwendungen stellt[14] – wird vom OLG...mehr

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AGS 2/2014, Aussetzung des ... / 1 Sachverhalt

Durch Schlussurteil vom 8.9.2010 hat das AG die Ehe des Antragsgegners geschieden. Das Urteil ist seit dem 12.10.2010 rechtskräftig. Durch Beschluss ebenfalls vom 8.9.2010 hat das AG die Verfahrenswerte für die Ehescheidung auf 9.111,63 EUR, für die Folgesache über den Versorgungsausgleich auf 2.000,00 EUR und für die Folgesache über den Zugewinnausgleich auf 52.500,00 EUR f...mehr

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FF 1/2014, Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres

BGB § 1565 Abs. 2 Leitsatz Bereits der Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts kann eine unzumutbare Härte i.S.v. § 1565 Abs. 2 BGB begründen. (Leitsatz der Redaktion) AG Kempen, Beschl. v. 20.6.2013 – 18 F 19/13 1 Gründe: Die Ehegatten haben, wie im Ausspruch des Beschlusses angegeben, geheiratet. Der Antragsteller begehrt die Scheidung der Ehe mit der Begründung, die Ehegatten l...mehr

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FF 1/2014, Scheidung vor Ab... / Leitsatz

Bereits der Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts kann eine unzumutbare Härte i.S.v. § 1565 Abs. 2 BGB begründen. (Leitsatz der Redaktion) AG Kempen, Beschl. v. 20.6.2013 – 18 F 19/13mehr

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FF 1/2014, Scheidung vor Ab... / 1 Gründe:

Die Ehegatten haben, wie im Ausspruch des Beschlusses angegeben, geheiratet. Der Antragsteller begehrt die Scheidung der Ehe mit der Begründung, die Ehegatten lebten seit dem 31.12.2012 getrennt und eine Fortsetzung der Ehe sei ihm nicht zumutbar. Die Antragsgegnerin habe im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung am 31.12.2012 versucht, ihn zu töten. Wegen der Einzelheite...mehr

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AGS 12/2013, Göppinger/Börger. Vereinbarungen anlässlich der Ehescheidung. Bearbeitet von Ulrike Börger, Dr. Peter Finger, Thomas Kilger, Dr. Rudi W. Märkle, Sigrun Pfleil und Werner Schwamb. 10. Aufl. 2013. Verlag C. H. Beck, München. XXVIII, 610 S. 85,00 EUR.

Das bereits in 10. Aufl. erschienene Werk kommt stets zur rechten Zeit. Die 9. Aufl. begleitete zum Inkrafttreten des FGG-ReformG. In die 10. Aufl. eingearbeitet worden ist nunmehr die seit vier Jahren ergangene Rechtsprechung nach seinem Inkrafttreten. In einem die Grundlagen für den Abschluss von Vereinbarungen aus Anlass der Ehescheidung einleitenden ersten Teil werden ma...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 1. Anwendungsbereich

a) Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten entfällt endgültig mit Rechtskraft der Scheidung. Die Trennung der Ehegatten i.S. eines Getrenntlebens nach § 1567 BGB hat keine erbrechtlichen Wirkungen. Ist die Ehe gescheitert, entspricht es in aller Regel dem Wunsch beider Ehegatten, das gesetzliche Erbrecht des überlebenden Ehegatten im Falle des Todes eines von ihnen auch vor di...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / I. Regelungsbedarf

1. Ist die Ehe gescheitert und regeln die Ehegatten die vermögensrechtlichen Folgen der Scheidung ihrer Ehe einvernehmlich mit einer Scheidungsfolgenvereinbarung oder einer Getrenntlebensvereinbarung über den Zugewinnausgleich, gegebenenfalls über die Vermögensauseinandersetzung im Übrigen und der gemeinsamen Verbindlichkeiten, über den nachehelichen Ehegattenunterhalt, den ...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 4. Die Rechtsfolgen

a) Sind die Voraussetzungen des § 1933 BGB erfüllt, sind das gesetzliche Erbrecht, das Pflichtteilsrecht und das Recht auf den Voraus nach § 1932 BGB des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen. Der Tod des Erblassers führt zur Erledigung des Scheidungsverfahrens. b) Obwohl der überlebende Ehegatte nicht Erbe wird, kann er beim Güterstand der Zugewinngemeinschaft Ausgleich des ...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / IV. Ausschluss des Ehegattenerbrechts bei gewillkürter Erbfolge, § 2077 BGB

1. Nach § 2077 Abs. 1 S. 1 BGB ist eine letztwillige Verfügung, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat, unwirksam, wenn die Ehe vor dem Tode des Erblassers aufgelöst worden ist (rechtskräftige Scheidung, § 1564 S. 2 BGB, oder Aufhebung der Ehe, § 1313 BGB). § 2077 BGB enthält eine Auslegungsregel, nach der eine zugunsten des Ehegatten errichtete Verfügung von To...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 7. Die Ausnahme des § 2077 Abs. 3 BGB

Praxis-Beispiel "Geschieden, aber trotzdem reicher Erbe" Der Ehemann hat 2008 in einem eigenhändigen Testament seine Ehefrau zu seiner alleinigen Erbin eingesetzt und bestimmt, "dies gilt auch bei Scheidung unserer Ehe". Nach einer streitigen Scheidung hat der Ehemann geäußert, "meine Geschiedene kriegt nichts mehr von mir". Bei seinem Tod existiert nur das vorgenannte Testam...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / 2 Aus den Gründen

Die Zuständigkeit des Senats zur Entscheidung über eine Beschwerde ist nicht gegeben. Die Erinnerung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegnerin ist, nachdem ihr die Rechtspflegerin nicht abgeholfen hat, nicht als Beschwerde zu behandeln. Über Erinnerungen eines beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung gem. § 55 R...mehr

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AGS 1/2014, Aufklärungspfli... / 2 Aus den Gründen

I. Das LG hat ausgeführt: Der Klägerin stehe ein vertraglicher Vergütungsanspruch nicht zu, weil sie entgegen § 43a Abs. 4 BRAO beide Eheleute beraten habe, was nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt habe. Denn schon zu Beginn des Beratungsgesprächs habe sich herausgestellt, dass sich die Vorstellungen der Eheleute zu mehreren Fragen als Folge ihrer Trenn...mehr

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FF 1/2014, Scheidungsberatu... / 2 Gründe:

[3] Die Revision hat keinen Erfolg. I. [4] Das Landgericht hat ausgeführt: Der Klägerin stehe ein vertraglicher Vergütungsanspruch nicht zu, weil sie entgegen § 43a Abs. 4 BRAO beide Eheleute beraten habe, was nach § 134 BGB zur Nichtigkeit des Anwaltsvertrags geführt habe. Denn schon zu Beginn des Beratungsgesprächs habe sich herausgestellt, dass sich die Vorstellungen der E...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 2. Die formellen Voraussetzungen

Der Erblasser muss durch förmliche Verfahrenserklärung entweder die Scheidung beantragt oder dem Scheidungsantrag seines Ehegatten zugestimmt haben. Gleichgestellt ist in § 1933 S. 2 BGB der Antrag auf Aufhebung der Ehe nach § 1313 BGB, der hier nicht behandelt wird. a) Der Antrag hat Doppelnatur. Er ist zum einen Willenserklärung und zum anderen Prozesshandlung. Die Antragst...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 2. Erbverzicht und Ehegattenunterhalt nach § 1586b BGB

Praxis-Beispiel Der Ehemann schuldet der Ehefrau gesetzlich oder aufgrund einer ehevertraglichen Vereinbarung nachehelichen Unterhalt. Sie haben einen Erb- und/oder Pflichtteilsverzichtsvertrag geschlossen. Nach dem Tod des Ehemannes lehnen die Erben die weitere Zahlung von Unterhalt ab. a) Nach § 1586b BGB geht mit dem Tode des Verpflichteten die Unterhaltspflicht auf den Er...mehr

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AGS 12/2013, Die Neuregelun... / 2. Gerichtliche Termine

Anstelle der bisherigen Aufzählung von Verhandlungs-, Erörterungs- und Beweisaufnahmeterminen und der damit verbundenen Ausgrenzung anderer Termine ist jetzt nur noch die Rede von "gerichtlichen Terminen" (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 1 VV). Alle gerichtlichen Termine sollen danach künftig eine Terminsgebühr auslösen. Eine Ausnahme gilt nur für bloße Verkündungstermine (Vorbem. 3 Abs...mehr

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AGS 1/2014, Zur Frage "ders... / 1 Aus den Gründen

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des AG in den beiden Beratungshilfesachen 15 II 685/12 (Gegenstand: Zustimmung des sorgeberechtigten Kindsvater zur beabsichtigten Nachnamensänderung des Kindes) und 15 II 686/12 (Gegenstand: alleiniges Sorgerecht für die Kindsmutter) ist nach Zulassung durch das AG statthaft und auch im Übrigen zulässig, insbesondere fo...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 3. Die materiellen Voraussetzungen

a) Das Erbrecht des Ehegatten ist ausgeschlossen, wenn ohne die Erledigung des Scheidungsverfahrens durch den Tod des Erblassers (§ 131 FamFG) die Ehe auf seinen Antrag oder mit seiner Zustimmung geschieden worden wäre, also die Voraussetzungen der §§ 1565 ff. BGB zum Zeitpunkt des Erbfalls gegeben waren. Dies hat das Nachlassgericht bei Erteilung des Erbscheins (bzw. das Pr...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 3. Inhaltskontrolle

Praxis-Beispiel Der Ehemann, Unternehmer und vielfacher Millionär, hat vor der Eheschließung mit seiner schwangeren Ehefrau, einer vermögenslosen Studentin, einen Ehevertrag mit einem "Totalverzicht" auf alle Scheidungsfolgen geschlossen, weiterhin einen Erbverzichtsvertrag. Nach dem Tode des Ehemannes beruft sich die Ehefrau auf die Sittenwidrigkeit des Erbverzichtsvertrage...mehr

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FF 1/2014, Zugewinnausgleic... / 2 Anmerkung

Die Eheleute waren 35 Jahre miteinander verheiratet, als im Jahr 2007 von der Ehefrau der Antrag auf Ehescheidung gestellt wurde. Die Eheleute hatten allerdings eine ungewöhnlich lange Trennungszeit von 17 ½ Jahren hinter sich gebracht, bevor es zu der Scheidung kam. Die Ehefrau hat als Folgesache Zugewinn eingeklagt. Das Amtsgericht hat einen Zugewinnausgleich in Höhe von kn...mehr

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FF 12/2013, "Völliger Interessengleichklang"

Eva Becker Der völlige Gleichklang von Interessen ist es nicht, der Familienrechtler umtreibt. Stattdessen ist es die Kollision derselben, die Mühe bereitet. Zu den Grundpflichten des Rechtsanwaltes gehört es, keine widerstreitenden Interessen zu vertreten, § 43a Abs. 4 BRAO. Manchen Ärger mit widerstreitenden Interessen verursachen wir uns allerdings ohne Not selbst: "In Sche...mehr

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FF 1/2014, Eherecht in Europa

Dr. Rembert Süß/Prof. Dr. Gerhard Ring2. Auflage 2012, 1.415 Seiten, 139 EUR, zerb verlag Ein zusammenwachsendes Europa, eine zunehmende Mobilität in der Bevölkerung sowie die stetig wachsende Anzahl internationaler Eheschließungen stellen den Juristen vor immer neue Herausforderungen. Laut Statistischem Bundesamt gab es im Jahr 2010 ca. 30.000 internationale Scheidungsfälle i...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / II. Das gesetzliche Erb- und Pflichtteilsrecht des Ehegatten

Vor Rechtskraft der Scheidung bzw. bevor die Voraussetzungen des § 1933 BGB erfüllt sind, die bereits zum Ausschluss des Ehegattenerbrechts führen, ist der Ehegatte gemäß § 1931 BGB gesetzlicher Erbe. 1. Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt der Ehegatte (unter Einbeziehung der Zugewinnausgleichspauschale von ¼ nach §§ 1931 Abs. 2, 137...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / V. Widerruf oder Aufhebung einer früheren Verfügung von Todes wegen

Bei der Besprechung einer Scheidungs- oder Getrenntlebensvereinbarung sollte der Rechtsberater den Ehegatten die Frage stellen, ob eine Verfügung von Todes wegen existiert, durch die der Erblasser seinen Ehegatten bedacht hat; er hat sich diese zwecks Prüfung vorlegen zu lassen. 1. Der gemeinsame Widerruf Bei einem gemeinschaftlichen Testament ist der gemeinsame Widerruf, beim...mehr

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zerb 1/2014, Der deutsch-ja... / hh) Erbunfähigkeit und Verlust des Erbrechts

Ein Erbe kann sein Erbrecht aus verschiedenen Gründen verlieren. Ein gesetzlicher Erbe verliert sein Erbrecht nach Art. 891 JZGB, wenn ermehr

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AGS 9/2014, Kostendeckungsz... / 2 Aus den Gründen

Entgegen der Auffassung des Erstrichters ist die Teilklage zulässig und überwiegend begründet. 1. Die Teilklage ist zulässig. Bei einer Teilleistungsklage – der die Klage auf teilweise Freistellung von einer Verbindlichkeit entspricht -, mit der mehrere selbstständige Ansprüche geltend gemacht werden, bedarf es einer näheren Spezifizierung, wie sich der eingeklagte Betrag auf ...mehr

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AGS 1/2014, Aufklärungspfli... / 1 Sachverhalt

Der Beklagte hatte die klagende Rechtsanwältin zu einer anwaltlichen Beratung in einer Scheidungsangelegenheit gemeinsam mit seiner Ehefrau aufgesucht. Zu Beginn des Gesprächs ergab sich, dass die Eheleute unterschiedliche Vorstellungen über die Modalitäten der Trennung und der Scheidung hatten. Wunschgemäß versandte die Klägerin das Protokoll über das Beratungsgespräch an s...mehr

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AGS 11/2013, Abrechnung ein... / Leitsatz

Hat der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle über den Vergütungsantrag eines beigeordneten Rechtsanwalts entschieden und hilft er der gegen seinen Festsetzungsbeschluss eingelegten Erinnerung nicht ab, hat er die Erinnerung dem Gericht des Rechtszugs vorzulegen, dem er selbst angehört (vgl. u.a. OLG Köln, Beschl. v. 17.9.2007 – 25 WF 204/07 [= AGS 2007, 547]). Die Formulierung "...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / aa) Erwerbsobliegenheit beim Trennungsunterhalt

Im Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) kann vom berechtigten Ehegatten nur dann verlangt werden, arbeiten zu gehen, wenn dies von ihm nach seinen persönlichen Verhältnissen wie frühere Erwerbstätigkeit unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe sowie nach den wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten erwartet werden kann. Es gelten erst einmal großzügigere Anforderungen bezüglic...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 8. Lebensversicherung mit Bezugsberechtigung des Ehegatten

Auf Rechtsgeschäfte unter Lebenden findet § 2077 BGB keine Anwendung, insbesondere nicht auf Ansprüche gegen einen Dritten aus einem Vertag zugunsten Dritter, insbesondere aus einer Lebensversicherung. Nach BGH[24] ist die Benennung des Ehegatten als Bezugsberechtigten nicht ohne Weiteres durch Scheidung der Ehe auflösend bedingt. Wird die Bezugsberechtigung nicht widerrufen...mehr

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FF 12/2013, Rechtsprechung ... / Kosten und Gebühren

Werden Nutzungsentschädigungsansprüche nach endgültiger Trennung vor und nach Rechtskraft der Scheidung geltend gemacht, ist § 745 Abs. 2 BGB auf sämtliche Ansprüche anzuwenden. Folglich liegt nur eine Familienstreitsache vor, so dass sich der Verfahrenswert für die laufende Nutzungsentschädigung in entsprechender Anwendung von § 9 ZPO ergibt (OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 7....mehr

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FF 1/2014, Scheidungsberatu... / 1 Tatbestand:

[1] Der Beklagte suchte die klagende Rechtsanwältin zu einer anwaltlichen Beratung in einer Scheidungsangelegenheit am 10.3.2011 gemeinsam mit seiner Ehefrau auf. Zu Beginn des Gesprächs ergab sich, dass die Eheleute unterschiedliche Vorstellungen über die Modalitäten der Trennung und der Scheidung hatten. Wunschgemäß versandte die Klägerin das Protokoll über das Beratungsge...mehr

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FF 1/2014, FF / Versorgungsausgleich

Die Härteklausel des Art. 17 Abs. 3 S. 2 letzter HS EGBGB steht einer Anwendung des Verwirkungseinwandes als eigenständigem Rechtsinstitut entgegen. Das persönliche Fehlverhalten eines Ehegatten in der Zeit nach der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft rechtfertigt den Ausschluss des Versorgungsausgleichs, der die verfassungsrechtlich geschützte Teilhabe an dem während...mehr

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AGS 9/2014, Beschwer bei Ve... / 1 Sachverhalt

Die Antragstellerin ist die volljährige Tochter des Antragsgegners und nimmt diesen im Wege des Stufenantrages auf Zahlung von Ausbildungsunterhalt und auf Auskehrung einer von dem Antragsgegner vereinnahmten Leistung aus einer Kapitalversicherung in Anspruch. Hierzu macht die Antragstellerin geltend, diese Versicherung sei zur Absicherung ihrer Ausbildung angespart worden u...mehr

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AGS 9/2014, Anzuwendendes G... / 2 Anmerkung

Die Fälle des Übergangsrechts anlässlich des Inkrafttretens des 2. KostRMoG zum 1.9.2009 regelt nicht § 60 RVG, sondern Art. 111 FGG-ReformG. Vereinfacht ausgedrückt gilt Folgendes:mehr

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FF 1/2014, FF / Güterrecht

Der Lottogewinn eines Ehegatten ist bei der Berechnung des Zugewinnausgleichs nicht seinem Anfangsvermögen nach § 1374 Abs. 2 BGB hinzuzurechnen. Dass der Lottogewinn längere Zeit nach der Trennung erzielt worden ist, rechtfertigt für sich genommen auch keine grobe Unbilligkeit i.S.v. § 1381 Abs. 1 BGB (BGH, Beschl. v. 16.10.2013 – XII ZB 277/12, juris). a) Besteht bei einem ...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 3. Qualität der Bewerbungen

An die Qualität der Bewerbungen werden hohe Anforderungen gestellt, weil die Qualität die Ernsthaftigkeit der Bemühungen um eine Arbeitsstelle dokumentiert. Sie ist daher auch wichtiger als die bloße Anzahl der Bewerbungen.[65] Mit einer großen Anzahl an Bewerbungen kann Arbeitswilligkeit vorgespiegelt werden, die gar nicht besteht.[66] Die Bewerbungsbemühungen müssen qualifi...mehr

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FF 1/2014, Flankierende erb... / 1. Wirkungen und Voraussetzungen

a) Verzichten die Ehegatten wechselseitig auf ihr gesetzliches Erbrecht, ist nach § 2346 Abs. 1 BGB der Verzichtende von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, wie wenn er zur Zeit des Erbfalls nicht mehr lebte; er hat kein Pflichtteilsrecht. Er verliert neben dem Pflichtteilsanspruch gemäß § 2317 BGB auch einen Pflichtteilsrestanspruch nach §§ 2305, 2307 BGB und einen Pfl...mehr

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FF 1/2014, 20 Jahre Arbeitsgemeinschaft Familienrecht – Jubiläumsveranstaltung in Karlsruhe

Zum Jubiläum hatten sich die Familienanwältinnen und -anwälte einen ganz besonderen Ort ausgesucht: Karlsruhe, Sitz des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs, Orte, an denen maßgebliche Entscheidungen im Familienrecht getroffen werden. Etwa 350 Teilnehmer waren nach Karlsruhe gekommen, um mit Kolleginnen und Kollegen den 20. Geburtstag der Arbeitsgemeinschaft ...mehr

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FF 1/2014, Können Verfahrens- bzw. Prozesskosten noch steuerlich abgesetzt werden?

Eine kritische Betrachtung zur Gesetzesänderung! "Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Anzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse und gleichen Familienstandes, so wird auf Antrag die Einkommenssteuer dadurch ermäßigt, dass der Teil der Aufwendungen, der die dem Steuerpflichtigen zumutbare Belastung überste...mehr

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FF 12/2013, Erwerbsobliegen... / 4. Räumliche Ausdehnung der Bewerbungsbemühungen

Die Frage, in welchem geografischen Bereich sich der Erwerbspflichtige auf eine Arbeitsstelle bewerben muss, wird hauptsächlich im Minderjährigenunterhalt diskutiert. Es kann grundsätzlich eine Obliegenheit zum Ortswechsel für den Unterhaltspflichtigen bestehen. Die höchstrichterliche Rechtsprechung ist sich in den Voraussetzungen einig: Ein Ortswechsel und damit die Suche n...mehr